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Fälligkeitstermine zurüzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird. der Betrag vom Kapital abgezogen. Ls Die gekündigten Kapitalbeträge, welche. innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die inner- halb vier Jahre, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab geredchnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- Ordnung Theil I. Titel 51 §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis- gerichte zu Stallupönen. / Zinscoupons können weder aufgeboten , noch amortisirt wer- den. Doch soll Demjenigen, welher den A von Zinscou- pons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis- verwaltung anmeldet, und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. E Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halb rge Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres 1873 ausgegeben. r dic weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. [ Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Stallupönen, gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscorntpons-Serie an den Tnhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht- zeitig geschehen ist. ; : f ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis Stallupönen mit seinem Vermögen. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. i / Stallupönen, den ten : 18.. Die fkreisständische Kommission für den Chausseebau im Kreise Stallupönen.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen), Zins-Coupon ; zu der Kreis - Obligation des Stallupöner Kreises, IL Serie. i AE A Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.
Der Jnhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ten bis ¿viase r TOjP. vom ten i und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thalern groschen bei der Kreis-Kommunal-Kasse in Stallupönen. Stallupönen, den ten 48, Die kreisständishe Kommission für den Chausseebau im Kreise Stallupönen, Dieser Zinscoupon is} ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerha vier Jahren vom Ablauf des Kalender- jahres der Fälligkeit ab, erhoben wird.
Provinz Preußen. d Pen gs aier Gumbinnen a on zur Kreis-Obligation des Kreises Stallupönen. Il. Serie.
Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu
der s des Stallupöner Kreises, Il, Serie A A e E e über Thaler à fünf Pro-
s Zinsen, die ..te Serie Zinscoupons für die 5, Jahre 18... bis 8.. bei der Kreis - Kommunal - Kasse in Stallupönen.
Stallupönen, den ten 18
Die kreisständische Kommission für den Chausscebau im Kreise
Stallupönen.
A Code
Staats - Ministerium.
Beschluß vom 4. Oktober 1867, — betreffend die Kosten
der Stellvertretung der als Abgeordnete zum Reichstage des
Norddeutschen Bundes O unmittelbaren Staats- eamten.
Nachdem nunmehr durch die recht8verbindlich beschlossene und publizirte Verfassung des Norddeutschen Bundes definitiv festgestellt worden i} (Art. 32), daß die Mitglieder des Reichs-
„tages als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen dürfen, so wird unter Aufhebung des Staats-Ministerial-Be- s{lusses vom 19. Februar d. J. festgeseßt, daß die Kosten der Stellvertretung für die aus Staatsfonds besoldeten Beamten während ihrer, durch die Annahme einer Wahl zum Reich8tage des Norddeutschen Bundes herbeigeführten Verhinderung in Verrichtung ihrer Amtsgeschäfte bis auf Weiteres aus Staats- fond® bestritten werden jollen.
Berlin, den 4. Oktober 1867.
Königliches Staats-Ministerium. Graf von Bis8marck-Schönhausen. &rhr. von der Heydt. von Noon. Graf von Jtzenplißt. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlich Acévbeiten.
Der bisherige Bahn - Controleur Schol§ ist zum König: lichen Ober - Güter - Verwalter bei der WilhelmSbahn ernannt worden.
Dem Kaufmann J. H. F. Prillwig in Berlin ist unter dem 17. Oktober 1867 ein Patent auf eine Maschine zum Bearbeiten der Druklettern in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiese: nen Zusammenseßung auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.
Finanz - Ministerium.
Bei der heute angefangenen Zichung der 4. Klasse 136 ster Ke Klassen - Lotterie fielen 2 Gewinne zu 5000 Thlr. auf Nr. 3795 und 12,296. 2 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 41,974 und 54,014.
35 Gewinne zu 1000 Thaler auf Nr. 2715. 3998. 5456. 9944. 15,038. 18,422. 19,815. 19,831. 21,217. 23,813. 28,048 31,146. 33,613. 36,168. 38,515. 50,785. 58,843. 61,334. 62,800. 62,847. 63,904. 65,735. 66,542. 67,820. 69,018. 69,922. 74,893 78,199. 83,220. 83,497. 84,134. 88,451. 90,186. 90,784 u. 93,141.
56 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 3119. 3125. 3600, 4611. 4794. 7512. 7889. 12,023. 13,307. 14,578. 15,519. 15,718. 17,064. 18,745. 18,811. 19,653. 20,238. 21,095. 22,233. 31,546, 91,919. 33,154. 33,889. 39,626. 41,292. 43,969. 47,513. 49,226. 49,433. 91,877. 52,121, 52,258. 52,932. 55,794. 63,420. 64,457. 65,680. 65,946. 68,086. 68,198. 68,497. 70,408. 70,520. 71,075. 71,862. 72,901. 76,131. 76,170. 76,896. 79,858. 80,541. 82,430. 33,699, 84,449. 84,954 und 92,282. M
71 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 598. 2235. 3134. 3404 3030. 10,815. 12,530. 14,534. 14,918. 16,002. 17,624. 18,446, 22112. 23,196. 23,241. 23,665. 23,764. 26,783. 26,990. 28,214, 28/996. 29,289. 31,930. 34,160. 35,563. 38,454. 39,001. 39,191. 41,265. 41,954. 42,496. 45,655. 46,131. 46,955. 51,458. 52,777, 041102. 91157. 57,972. 61,142. 61,774. 61,989. 63,123. 63,404. 65,650. 65,924, 65,983. 66,505. 66,625. 67,081. 67,116. 67,331. 67,893. 69,241. 69,603. 72,336. 72,682. 74,606. 74,844. 76,644, 78,729. 79,022. 79,668. 80,152. 80,933, 82,131. 82,415. 84,131. 84,956. 93,802 und 93,974.
Berlin, den 19. Oktober 1867.
Königliche General-Lotterie-Direction.
Berlin, 19. Oktober. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachgenannten Personen die Erlaub- u zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar: des Komthur-Kreuzes zweiter Klasse des Herzoglich
Sachsen-Ernestinishen Hausordens:
dem Landrath von Davier zu Nordhausen und dem Land- |
rath von Hagke zu Weißensee; L des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Badearzt, Medizinalrath Dr. Orth zu Ems;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Konsul für das Herzogthum Sachsen - Koburg - Gotha, /
Kaufmann Jacob Gerson zu Frankfurt a, M., sowi: des Johanniter-Malteser-Ordens: dem Hauptmann a. D. und Rittergutsbesißer von Heyde-
brandt und der Lasa auf Ober-Röhrsdorf im Kreise |}
Fraustadt.
Personal -Veränderungen.
L. Jn der Armee.
Dffiziere, Portepee: Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.
Den 12. Oftober. Fürst zu Wied, Sec. Lt. vom 4. Garde
Gren. Regt. Königin, à la suite des Regts. gestellt. Gr. v. Hochberg-
Fürstenstein, Sec. Lt. vom Negt. der Gardes du Corps, der Gc | sandtschaft in St. Petersburg, vorläufig auf ein Jahr, attachirt. Frhr. |
Schleinib, Pr. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 10 Und kommandirt zur
Dienstl. b. Generalstabe, von diesem Kommdo. auf seinen Antrag ent
bunden. v. Klaeden, Hauptm. von der 1. Jng. Jnsp., von der
Stellung als Comp. Commdr. im Ostpr. Pion. Bat. Nr. 1, Bchufs |
vorläufiger Verwendung im Fortificationsdienst, entbunden. An- dreae, Hauptm. aggr. der 1. Jng. Insp, zur Wahrnehmung dek Geschäfte eines Comp. Commdrs. im Ostpr. Pion. Bat. Nr. 1 kom- mandirt. Priem, Sec. Lt. von der peclon verseßt. Schachtrupp, Prem. Lieut. von der Kavallerie . Aufg. des Landw. Bats. Hannover, zur Dienstleistung in eine va/ fante Sec. Lts. Stelle des Train-Bats. Nr, 10 fommandirt. Meri.
dies, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg. 1. Bts. (Breslau) 3. Niederschle| |
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Regts. Nr. 10 und kommandirt zur Dienstl. beim Schles. ire - Bat Nr. 6, im stehenden Heere , und zwar als Sec. Lt. im Schles. Train-Bat. Nr. 6 angestellt. v. Plonsfi, Pr. L. vom Jnf. Regt. Nr. 84, zur Dienstl. beim Generalstabe kommandirt. v. Bar- deleben, v. Wangenheim, Sec. Lts. vom Jnf. Regt. Nr. 80, v. d. Malsburg, Sec. Lt. vom Jnf. Regt. Nr. 83, zu Überzähl. ] . befördert. M Bei der Landwehr. ; Den 12. Oktober. Sch olpe, Sec. Lt. von den Pion. 1. Aufg. 3. Bats. (Potsdam) 3. Brandenb. Regts. Nr. 20, zum Pr. Lt. be- fördert. Menger, Vice-Wachtm. vom 2. Bat. (Treuenbrießen) 3. Brandenb. Regts. Nr. 20, zum Sec. Lt. beim Train 1. Aufg. be-
M B. Abschiedsbewilligungen c.
Den 12. Oktober. Clawiter, Pr. Lt. vom Rhein. Festungs- Art. Regt. Nr. 8, der Abschied mit Pens. bewilligt. Plewe, Pr. Lt. und zweiter Depot - Offiz. vom Niederschl. Train - Bat. Nr. 5, als Hauptm. mit Pens. nebst Aussicht auf Civilvers. und seiner bisherigen Ünif., der Abschied bewilligt. Schulze, Pr. Lt, aggr. dem 2. Pos. Inf. Regt. Nr. 19, als Hauptm. mit Pens. zur Dispos. gestellt.
Bei der Landwehr.
Den 12. Oktober. Neubacher, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des Bats. Ortelsburg Nr. 34, mit Pens. und seiner bisherigen Unif. der Abschied bewilligt. Stephan, Hptm. a. D, früher im 1. Bat. (Bres- lau) 3. Niederschl. Regts. Nr. 10, der Char. als Major verliehen.
Militair - Aerzte. Den 12. Oktober. Dr. Stro M eden Stabs- und Bats. Arzt
8 2, Bats. des Inf. Regts. Nr. 76, früher Oberarzt im vormaligen G aneD, Z. Inf. Negt., der Abschied rit Pension bewilligt. __ Beamte der Militair-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 6. Oktober. Ackermann, Registratur-Applikant bei der Intendantur des 11. Arme-Corps, zum Intendantur-Registratur-Affsi-
ernannt. i Mee V, Jn der Marine. Marine: Beamte. - Durch Verfügung des Marine-Ministeriums. Den 10. Oktober. Bürgers8heim, Werkstattshreiber, zum überzähligen Werft-Controleur ernannt.
Pariser Ausstellung von 1867.
Die Herren Pierson u. Cie., deren Tarif für die Embal- lage und Spedition in der Bekanntmachung vom 3. Oktober c. veröffentlicht worden ist, sind von dem Vertrage zurückgetreten ; jedoch hat Herr Pierson, Boulevard Magenta 135, sich persön- lich bereit erklärt, die in Folge jener Bekanntmachung ertheil- ten Aufträge zu erfüllen. Für dieselben Säße, welcher jener Tarif aufführt, ist das Speditions8haus Langstaff & Ehren- berg zu Paris, Rue d’Enghien 14, bereit, alle dort erwähnten Leistungen zu übernehmen, mit alleiniger Ausnahme der unter Nr. 1. »Verpackung und Verschließung der Colli«. Für diese Arbeiten ist es nicht A einen Preis voraus zu bestim- men, weil angeblich die Emballeure in Paris sich verabredet haben, nur für gleihmäßige Preise zu arbeiten, und weil die Vereinbarung über die Höhe dieser Preise noch nicht zu Stande gekommen ist. Die Unternehmer haben sih daher nur ver- pflichten können, die Verpackung der Güter und den Verschluß der Colli nah den am Playe üblichen möglichst billigen Säßen für Arbeitslohn und Material zu übernehmen. i
Den Herren Ausstellern wird anheimgegeben , sich deshalb mit den Herren Langstaff & Ehrenberg bis zum 1. No vem- ber d, J., bis wohin die übrigen angegebenen Säße Gültigkeit haben, in Verbindung zu seten.
Bei den sonstigen Bestimmungen der Bekanntmachung vom 3. Oktober c. bchält es sein Bewenden.
Berlin, den 18. Oktober 16/7. s Die Königliche E R ee für die Pariser Ausstellung.
oser.
2. Ing. Insp, zur 1. Ing. F
Bekanntmachung. Si Zu Berncastel an der Mosel, Regierungs-Bezirk Trier, ist am 15, Oftober er. eine Telegraphen - Station mit beschränktem Tages- dienst (cfr. F. 4 der Telegraphen -Ordnung für die Korrespondenz im deutsch-österreichischen Telegraphen-Verein) eröffnet worden. Granfkfurt a. M., den 16. Oktober 1867. | Der Königliche Ober-Telegraphen-Jnspektor.
I ichtamtüiches.
__ Preußen. Berlin, 19. Oktober. Heute Mittag fand eine Sißung des Bunde8rathes des Norddeutschen Bundes in dem Gebäude des Herrenhauses statt.
_— Jn dem Verlaufe der gestrigen (23.) Plenarsißung des Reichstags des Norddeutschen Bundes wurde, nachdem der Bundesvkanzler dem Referenten Abg. Twesten geantwortet hatte, über die einzelnen Alineas des §. 6 des Geseßentwurfs über die Verpflichtung zum Kriegs8dienste abgestimmt. Alinea 1—3 wurden angenommen, Alinea 4 der ursprünglichen Vorlage
das von der Kommission gestrichen war, nicht wieder hergestellt 7 Alinea 4 der Kommissionsfassung nah Ablehnung der Amen- dements v. Hoverbeck und v, Hennig angenommen. Qu Ali- nea 5 wurden die Anträge v. Hennig, Graf Schwerin,- Graf Hendel abgelehnt, der des Abg. von Daun L Ho zurückge- zogen. Darauf nahm das Haus in namentlicher Abstimmung mit 165 gegen 81 Stimmen den Passus ‘in der Fassung der Kommission — nothwendige Verstärkungen — an, wo- durch das Amendement von Hoverbeck erledigt wurde, genehmigte ebenso das ganze Alinea , den Rest des §. 6 und den ganzen Paragraphen. |
Der §. 7 lautet in der Fassung der Kommission:
Alinea 1—3: Unverändert.
__ Alinea 4. Die Mannschaften der Landwehr - Infanterie können während der Dienstzeit in der Landwehr zweimal auf 8 bis 14 Tage zu Uebungen in besonderen Com- pagnieen oder Bataillonen einberufen werden.
Alinea 5: Unverändert.
Dieser Paragraph wurde wie §. 8 ohne Debatte angenom- men, §. 9 ist von der Kommission dahin abgeändert :
Der Bundesfeldherr bestimmt für jedes Jahr nach Maß-
abe des. i die 200l der in das stehende Heer und in die
arine einzujstellenden Rekruten. Der Gesammtbedarf an Re- kruten wird demnächst durch den Bundesausschuß für das Land- heer und die Festungen, beziehungsweise unter Mitwirkung des Bunde8aus\{hufses für das Seewesen auf die einzelnen Bundes- staaten nah dem Verhältniß der Bevölkerung unter Ab- vei 8 der nah §. 1 niht Wehrpflichtigen ver-
eilt. :
Alinea 2: Unverändert.
Das Haus verwarf diesen Antrag der Kommission und stellte die Fassung der Vorlage wieder her, worauf §. 10 ohne Debatte angenommen wurde.
ZU K 1 waren folgende Anträge gestellt :
1. Von den Abg. v. Hoverbeck und Duncker:
Statt der beiden leßten Worte (»vorgeschlagen werden«) zu seßen »ernannt werden«.
. Vom Abg. Duner:
Der Reichstag wolle beschließen: zu §. 11 als erstes Alinea hinzu- zufügen: Junge Leute, welche bei ihrem Eintritt in das Heer eine ge- nügende Fertigkeit im Turnen und Schießen nachweisen, werden schon nach einer zweijährigen Dienstzeit im stehenden Heere — vom Tage des Dienstantrittes an gerechnet — zur Reserve beurlaubt.
Der §. 11 wurde ohne dal beiden Amendements ange- nommen; §. 12 in der Fassung der Kommission:
Die Offiziere der Reserve können während der Dauer des Reserveverhältnisses dreimal zu vier- bis ahtwöchentlichen Uebun- gen herangezogen werden. Die Offiziere der Landwehr sind zu Uebungen bei Linien-Truppentheilen allein behufs Darlegung ihrer Qualification zur Weiterbeförderung, im Uebrigen aber nur zu den gewöhnlichen Uebungen der Landwehr heranzuziehen. — Jm Kriege können auch die Offiziere der Landwehr erforder- lichen Falls bei Truppen des stehenden Heeres verwandt werden.
§. 13 enthält in Nr. 4 die Bestimmung: »Die Sce-Offi- ziere der Reserve und Seewehr können nach der Maßgabe des Be- dürfnisses zu den Uebungen der aktiven Marine herangezogen werden.« Die Kommission schaltet hinter »Bedürfnisses« ein : »dreimal«,
Vom Abg. Meier lag der Antrag vor: Der Reichstag wolle be- ließen: »statt der Nr. 3 der Vorlage (»die Dienstzeit in der aktiven Marine kann für Sceleute von Beruf und für das Maschinenpersonal in Berücksichtigung ihrer technischen Vorbildung und nach Maßgabe ihrer Ausbildung für den Dienst auf der Kriegsflotte bis auf eine einjährige aktive Dienstzeit vetkürzt werden«) zu sagen: »Die Dienst- zeit in der aktiven Marine wird für Seeleute von Beruf, welche vor der Einberufung zum Dienst mindestens vier Jahre auf norddeutschen Handelsschiffen gedient haben, auf ein Jahr gekürzt. Dieselbe Ver- kürzung fann für das Maschinenpersonal in Berücksichtigung: der tech- nischen Vorbildung und nach Maßgabe der Ausbildung für den Dienst auf der Kriegsflotte stattfinden. «
Derselbe Abgeordnete beantragte:
»Zu §. 13 sub 4 nah »in das dienstpflichtige Alter« einzuschalten : »oder während der ersten 3 Jahre nach dem Eintritt in dasselbe« und das Wort »welche« vor »das Steuermanns-Examens« zu streichen. «
Die Abgg. v. Hoverbeck und Dunker beantragen :
§. 13 die Nr. 3 zu fassen: 3) die Dienstzeit in der aktiven Ma- rine wird für Seeleute von Beruf und für das Maschinen-Personal in Berücksichtigung ihrer technischen Vorbildung auf 2 Jahre, für \olche, die mindestens 3 Jahre auf Norddeutschen Handelsschiffen gedient haben, auf ein Jahr verkürzt. Ferner §. 13 sub 8) statt der Worte »in der Regel« zu seben: »höchstensa.
__ Dem Antragsteller Meier, der seine Amendements moti- virte, aniwortete der Bundeskommissar Contre-Admiral Jacb- mann. Beide Anträge wurden abgelehnt und die Regierungs8- Vorlage angenommen. Die §§. 14—19 wurden nach einer Er- wiederung des Bundeskommissarius Contre-Admiral Jahmann auf cine Anfrage des Abg. von Bunsen zu §. 17: in der Fassung der Kommission angenommen.
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