1867 / 248 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

W

4056 Es handelt sich um die Einstellung des lüingsten gabrgan- stehendem Kiege« erschöpft die Sache auch nicht. Meine Herren, ile s

ges der Landwehr- Tnfanterie in Ersaßtruppentheile. Die

zäblig machen zu können.

Nicbkstreichung dieses Alinea befürwortet. i

Ueber die zu §. 6 eingebrachten Amendements, namentlich diejenigen, welche eine Streichung oder doch eine Modification der Worte »nothwen dige Verstärkungen « in Alinea 5 bezweckten , sprach sich der! Abgeordnete, General Freiherr von Moltke, wie folgt aus:

M. H., auch für mich liegt der Schwerpunkt dieses ganzen Gesekesparagraphen in den Worten »nothwendige Verstarkun- ene. N Ib bin mit dem größten Interesse dem lichtvollen Bor- trage Ihres Referenten gestern gefolgt: ih kann den Grund- säßen vollständig beitreten, die er dahin ausgesprochen bat, daß die Freiheit eines jeden Staats-Unterthanen nicht auf einer milden Pratris der Regierung, oder, wie er sich ausdrüdckte , auf der Gnade, sondern auf seinem Recbte beruht. Das ist der Geist der Geseßgebung in einem constitutionellen Staate. Ve den auch zugeben, daß in dem Gesetze felbst {on ein gewisser Spielraum behalten werden muß für die auLfübrende Behörde, weil es \ih vorber nicht übersehen läßt, unter welcen Bedin- gungen es zur Anwendung gelangen wird. De! der Verfassungsurkunde die Höhe der Armee auf ein Prozent der Bevölkerung feststellt , Summe normirt, für welhe das Heer unterhalten wer- der §. 63: der Bundesfeldberr Und mit Reck, weil die Verhält-

den muß, so sagt doch bestimmt den Präsenzstand. d l die lassen, welce eine Verminderung

nisse sih eben nit übersehen

diefes Präsenzstandes zuläsfig, oder cine Vermehrung nothiwen- dig machen werden. Diese nothwendigen Fälle find nun eben aufgenommen in den L. 6. Sie finden in mebreren Paragra- pben, daß Maßnabmen , die immer früber stattgehabt haben, die nit ungeseßlih sind, die aber doch im Gesetze nicht auf- genommen waren, bier zur Sprache gebracht werden, und ich meine, daß es das Streben der Regierung ift, in jeder Hinsicht die Weibe für dieses Vergehen zu erlangen. Und fo sagt auch die Regierung ganz offen bier: in nothwendigen Fällen müssen wir Reserven einstellen können. Diese Worte haben nun zu viel- seitigen Bedenken Veranlassung gegeben, und zu meinem Bedauern theilt fie auch unser Herr Referent. Fassung oder cine erweiterte Fassung zu finden, auch auf der anderen Seite durch Streichung die allerdings präziseste Fassung

in radikalster Weise herzustellen; in leßterer Beziehung hat man |

aber doch wohl vielseitig gefühlt, daß man dadurch die execkutive Gewalt in die Unmöglichkeit versetzen würde, -ihre höchsten Pflichten zu erfüllen.

Man hat vorgeschlagen zu sagen: bei verfügter Kricgs- bereitschaft; ferner: bei entstebendem Kriege aus politischen Und landespolizeiliben Gründen. Ich glaube, daf diese lebte Fassung der Sache am näcbsten tritt, ohne jedoch meiner Ueberzeugung nach die Fälle sämmtlich zu umgrenzen, welche cine Verstärkung nothwendig machen können. : wenn wir im vorigen Frübjahr genöthigt gewesen wären, und wir waren nahe daran, einc größere Truppenmacht in der Rheinprovinz aufzustellen, und wir hätten das unter dem Titel Kriegsbereitschaft gethan, so hätten wir den Krieg gehabt. Bei der Reizbarkeit unserer Nachbaren zweifele ih daran nicht. Wir wollen aber nicht den Krieg. Wir wollen unsere Verhält- nisse im Innern im Grieden ausbauen, wir wollen unsere deutsben Angelegenheiten in Deutschland regeln, und wenn man uns daran bindert, dann wollen wir den Krieg. Ich will nur beiläufig bemerken, wie ich hoffe, daß wir bei Gelegenheit nit die Theorie der Miliz - Heere in An- wendung bringen. Es wird wohl Niemand von wünschen, die Gräuel cincs Krieges, wie wir sie in Amerika ge- schen baben, auf europäischen Voden zu verpflanzen. Jch hoffe ferner, daß wir nicht Gebrauch machen werden von der Theorie e {wachen Angriffsheeres und des starken BVertheidigungs- eeres.

Wir wären im vorigen Kriege \{lecht dabei gefahren, wir |

würden die Schlacbftfelder nicht auf der Karte von Böhmen und Mäbren, sondern auf Laufiß und vielleicht noch weiter rückwärts zu suchen haben. Die Armee trennt sich überhaupt nicht in Angriffsarmee und

VertheidigungEarmee: die Armee, die durch den Angriff besser

als auf Jede anders Weise das Vaterland \{ütt, dieselbe Armee |

wird auch die Vertheidigung im Innern führen, wenn îe unglückliherweise nur darauf beshränkt sein sollte, Sie findet dann in der Landwehr cine starke, wendige und eine vortreffliche Stüße, wie von Nie- mantem bezweifelt wird. Die andere Verbesserung »bei ent-

A

tili- tair - Verwaltung würde bei Streichung dieses Alinea nicht in der Lage sein, die Ersaßtruppen unter allen Umständen voll- Das Bedürfniß hierzu is aber ein vollständig unwegläugbares, und aus diesem Grunde wird die

Aber Sie wer- |

Wenn der §. 60 |

ferner der §. 62 cine ganz bestimmte |

Man hat gesucht, eine präzifere |

Meine Herren, |

folcher

UnS |

der Karte Schlesiens und der |

noth- |

ih erinnere Sie daran, daß zu verschiedenen Malen son aug belebbingei stattgefunden haben, welche die Truppenkörper aus ganzen Corpsbezirken in Anspruch genommen haben. Es ist nun gesagt worden, daß es eine geringe Unbequemlichkeit wäre, im Vergleich zu dem großen Gegenstande einer Präcisen Geseßgebung , daß man zivei s{wache Compagnien anstatt ciner verstärkten verwendet. Es handelt sich aber nit um | die Verwendung von Compagnien, sondern um die Ver- | wendung größerer Truppenmassen. Es ist eine bedenkliche | Maßregel, die Truppen aus cinem hinterliegenden Bezirk nah dem Grenzbezirk heranzuziehen. Jch will den Kostenpunkt nicht | bervorheben, da andere Mitglieder geringen Werth darauf legen, | obschon es sich hier doch um bedeutende Summen handelt, denn die | |

| Truppen müssen transportirt werden, müssen ihreFeldzulage haben u. f.w. DieSache hat aber andere Bedenken: unsère Infanterie steht zum großenTheil in den Festungen, wir können sie nicht ohne Weite: | re lönnen nicht die Festungen, die großen Städte, mt ganze Bezirke von Truppen entblößen: es müssen dort | Vesaßungen , müssen Rekruten zurückbleiben u. #. w. Es ist also in der That nicht cine geringfügige Schwierigkeit. Es | tritt noch das Bedenken hinzu: daß, wenn in eine solche Pe- riode eine Mobilmachung fiele, große Schwierigkeiten entstehen | würden ; unsere Truppen können ordnungsmäßig nur in ibren | Standquartieren mobil gemacht werden. Sie müssen die Truppen erst zurückschicken und dann ver- “lieren sie Zeit und Zeit ist ein wichtiges Element für den Er- | folg, oder sie müßten ihnen alle Bestände nachführen. | Was die Streichung anbetrifft, so halte ih es eigentli | für irrational zu streichen, daß 1n einem nothwendigen Falle | das Nothwendige nicht geschehen soll. | Es handelt sich bier nicht um Einziehung von Individuen, |

"res fortzichen,

meine Herren, es handelt sih um die Einziehung von Kate-

| gorien. Ob der Fall, wo die Reserven eingezogen werden, noth: | wendig gewesen ist oder nicht, | Beurtheilung unterliegen, | Maßregel bewilligen sollen. | Mit den 225 Thalern wird man es nit bestreiten. Meine Herren , ich glaube, wir wünschen alle aufrichtig, j

|

das, meine Herren, wird Jhrer wenn Sie die Kosten einer solchen

erden Weg dazu ist, die ie gehalten werden können. » nothivendige

daß die Geseße gehalten werden , der beste Geseße so zu geben, daß f

Ich empfehle Jhnen dringend , die Worte " Verstärkungen « ungeändert stehen zu lassen, Bezüglich der zu F. 6 eingereichten Amendements gab der | Bundeskanzler, Graf von B ism arck-Schönhausen folgende | Erklärung ab:

Die verbündeten Regiernugen find bei der Vorlage dicses | Geseßentwurfes nit von dem Besireben geleitet worden, die - Machtvollkommenbheiten des Bundesfeldherrn und seiner Organe ¡zu erweitern, sondern umgekehrt von dem Bestreben, den Spiel- | raum, welcher in der Staatsmaschine der Willkür der Au£- | führungsbehörden gelassen werden muß, gescßlih so weit zu 1e- | engen, wie es mit dem Wohlbefinden und der rihti--5 | Functionirung. dieser Maschine irgend wie verträglich j | Die Grenze für dieses Bestreben mit Jhnen gemeinsam zu fin- | den, das ist die Aufgabe unserer heutigen Discuffion. Die | Bertreter der verbündeten Regierungen sind dabei meiner Ansicht nach bis an die Grenze der Möglichkeit entgegengekommen. Wir | haften im Bundesrath die uns bekannt gewordenen A bänderungs- | vorschläge Ihrer Kommission einer sorgfältigen und unparteiüschen | Prüfung von Neuem unterworfen. Wir haben darunter cinige " gefunden, die wir von unserem Standpunkte aus für Ver- | besserung des Gesetzes nicht anfehen konnten und die zu be- | Tämpfen es auch noch unsere Aufgabe bleibt, die aber doch nici fo einschneidend und so verderblich für die Wirkung des | Gesezes uns erschienen, daß wir von ihnen das Schicksal des Gescves hätten abhängig machen sollen. Mit dem seitdem cin- getretenen Antrage, wie ihn der Herr Abg. Lasker vorhin ver- | treten hat, mit dem Antrage: aus dem Artikel 6 diejenige Be- | sUmmung zu streichen, welche dem Bunde®8feldherrn und seinen Organen eine gewisse vorsichtig zu bemessende, vorsichtig zu Übende Machtvollkommenhcit beläßt, mit diesem Amende- ment wird die Grenze, die der Bundesrath sich hat ziehen müssen, überschritten. Er ist nach sorgfältiger Prüfung zu der einslimmigen Ueberzeugung aller Regierungen gekommen, daß mit der Aufnahme des neuen Prinzips in die Vorlage, mit der Streichung des in der Vorlage Festgehaltenen der Bundesrath und die verbündeten Regierungen zu ihrem Be- dauern nit mehr in der Lage sein würden, die Geseßes - Vor- | lage aufrecht zu erhalten: fie würden sie damit als gefallen | Und zurückgezogen ansehen müssen,

Dieselbe Wirkung würde die Annahme des mir hier vor- Henkel - Lette'schen Amendements nicht haben,

j | liegenden Graf | Amendements dem Sinn und der

| indem ih den Tenor dieses

Molhen in wohlverstandenem

4057

Tragweite nah für gleichbedeutend mit dem ursprünglichen

î twurf halte. Ge e lbe Zeugniß vermag ih prima facie dem Antrag des Grafen Schwerin nicht zu geben und ih fühle mich in Ver- tretung des Bundesraths nicht ermächtigt, dieselbe Versicherung in Bezug auf dieses Amendement zu ertheilen.

Der Bundesrath ist bei seinem Beschluß Theils durch tech- nische Erwägungen, wie sie von den unter uns anwesenden Herren Generälen vor mir vorgetragen find, Theils durch politische geleitet worden. Die politischen allein würden für mich ausreichen, mich gegen diese beabsichtigten Amendements aufs Aeußerste zu wehren, wenn nicht das Schicksal dieses Geseßes von deren Ver- werfung abhängig zu macben. Bringen Sie uns nicht in die unannehmbare Lage, daß Deutschland die einzige große Militair- macht sei, welche durch Einberufung eines einzigen Reservisten legal ihre Absicht, Krieg zu führen, ausspricht und auszusprechen

nungen Ut. y g gez ir ui uns der berechtigten Interpellation jeder Nach- barmacht aus, sobald diese von Jhnen beabfichtigte Acnderung des Gesettextes aufgenommen ist, der berechtigten Interpellation, was wir damit sagen wollen , wenn wir bei cinem Regimente zur Anfertigung von Patrontaschen einen Sattler als Neser- visten cinberufen ; es ist schon dann die legale Präsumtion. vor- handen, daß wir beabsichtigen, Krieg zu führen, daß das Heer in Krieg8bereitschaft geseßt wird. Nöthigen Sie die Verwal- tung der auswärtigen Angelegenheiten nicht, in solchen gefähr- lichen schwebenden Zuständen, wle wir sie in diesem Frühjahr gehabt haben, das Wort »Krieg« auch nur in Zujammen- sezungen von KriegsSbereitschaft entweder offen, oder verschleiert durch den Ausdruck »Nothbstand«, früher auszusprechen, als un- bedingt nothwendig ist, Die Truppen unserer Nachbarn zichen, mit oder ohne eingezogene Reserve, in ihren, Reichen umher, verstärken sich wie sie wollen, und sind in keiner Weise durch die Geseßgebung darin genirt. Warum wollen Sie ge-

Ÿ rade dem eigenen Vaterlande im vermeintlichen Interesse des

Fretheitsschußges von Individuen, deren Freiheit in keiner Weise zu gefährden von den Regierungen beabsichtigt wird, dem ceige- nen Vaterlande diesen Knebel, möchte ih sagen, anlegen, diesen Zwang auferlegen, unter Umständen länger wehrlos zu bleiben, als die politischen Zustände nach forgfältiger Erwägung es zu- lässig machen. Daß wir mit diesen Dingen nicht leichtfertig vorgehen, meine Herren, hat die Erfahrung gezeigt. Es hat in diesem Frühjahr vielleiht an wenig Tagen gehangen, ob wir nicht zum Krieg kamen, und daß es nicht dazu gekommen ift, ist uns noch gestern von ciner Seite aus, der ih aus Grün- den, die Sie würdigen werden , nicht geantwortet habe, hier vorgeworfen worden. Wir haben durch Wahrung des Frie- dens ohne Berufung von Reserven den Beweis ledenfalls liefert, daß wir auf das Sorgfältigste alle Interessen sonen , daß die Machtvollkommenheit, die den Regierungen esebmäßig bleibt, auch noch in Zeiten der Gefahr in einer shonenden, wohlwollenden, die Rechte der Individuen und den frieden des Landes achtenden Weise gehandhabt wird und Sie önnen darauf renen, daß dies auch ferner in der Zukunft der all sein wird. Aber machen Sie uns derartige Schonung des

riedens nicht dadurch unmögli, daß Sie Dinge einer gesch-

ihen Regelung unterziehen wollen, die sich der Möglkchkeit einer Interesse des Landes absolut ent- lehen. Dem Berichterstatter, Abg. Twesten, antwortete der Bun- (sfanzler, Graf von Bismarck-Sc{chönh ausen, wie folgt: Der Herr Berichterstatter hat eine von mir gebrauchte Wendung gegen die Anträge der von ibm vertretenen Kom- ission in einer Weise benußt, in der ih den Sinn, in welchem d fie gebrauchte, doch nicht richtig wiedergegeben finden kann, ind die ih de8Shalb richtig zu stellen mich genöthigt sehe. Ich abe nicht davon gesprochen und nicht bei Annahme der tommissions - Anträge in Aussicht gestellt, daß die ZuUndes - Behörde die Befugniß in Anspruch nehme, iglih und nach Belieben Sattler oder andere Handwerker zur Dequemlichkeit anderer Truppentheile einzuzichen. ermuthung, dies gemeint zu haben, hätte mich {on der dem derrn Referenten doch bekannte Art. 8 des Geseßes schüßen llen, in dem gesagt ist, daß die Einberufung der Reserven u. \. rv. uf Befehl des Bundesfeldberrn erfolgt, da es nicht wahrschein- ch ist, daß der Bundesfeldherr fich 1n die Lederzeugangelegen- it einer einzelnen Compagnie bis zur Einberufung cines ein- lnen Sattlers mischen wird, und ih möchte doch bitten, daß wir bei er geringen Zeit, die wir haben, darauf verzichten, Medefiguren als Stichblatt zu nehmen, und uns lieber an den inn halten sollten. Jch habe von einem solchen Sattler ge- "rohen und ihn als Beispiel für Handwerker im Allgemeinen nommen, welcher bei bevorstehender Krieg8gefahr eingezogen

rd.

Es ift ja das Erste, was man in solcher thut, daß man

Gegen die |

einzelne

die Armaturgegenstände, die Munition U. s. w., was zum Theil nur durch Reservisten mögli ist, wie bei der Arkillerie- munition , vervollständigt, und da habe ih gesagt, ich würde ja, wenn ih bei bevorstehender riegsgefahr beispielsweise einen Handwerks-Reservisten, einen Sattler oder einen Anderen einzöge in Voraussicht des Krieges, der kommen wird, und der weiteren Einziehungen, die nöthig scin werden, {on in dem ersten Stadium mich derx Gefahr ausschen, im Namen eines Nachbarstaats interpellirt zu werdén: was soll das heißen? du zichst Reserven ein? also seßest du dih nah preußischen Geseßen in den Fall, amtlich als sol- cher angesehen zu werden, der den Krieg vorauss\ieht, Tch hätte gedacht, daß der Herr Referent das auch richtig im Gedächtniß behalten und unsere {on beengte Zeit nicht durch Nöthigung zu einer solchen Erwiederung noch mehr beschränken würde.

Betreffs der Abänderungs - Vorschläge der Abgeordneten Duncker und von Hoverbec zu §. 11, gab der Bundes- Kommissarius, General - Major von Podbielski, folgende Erklärung ab:

Gegen die Vorschläge, die von den beiden Herren Vorred- nern hier gemacht worden sind, habe ich meinerseits nur zu be- merken, daß cs ja nit in Abrede gestellt werden kann, da eine qute Körperausbildung durch Turnen, Schießen u. dergl, vortheilhaft für die spätere militairische ist, daß sie aber noch leine Garantie dafür giebt, daß in der kürzern Zeit auch ein wirklicher Soldat aus dem Betreffenden gemacht werde, daß also derartige Ausnalmen in das Geseß auch nit gehören. Prafk- tisch werden sie ja vielfach berücksichtigt, namentlich wie sich dies bei der Infanterie bei den Dispositions-Beurlaubungen heraus- stellt, bei welcher die gewandtesten Leute {hon nach zwei Jahren den Anspruch haben, beurlaubt zu werden,

Was dagegen den Antrag des lehten Herrn Antragstellers betrifft, so ist der Wortlaut ganz unverfänglih, wenn auch die Regierung keinen Falls die Motive, die ihn dazu geführt haben, zu den ihrigen machen kann.

Gegen die zu dem §. 13 von dem Abgeordneten Meier (Bremen) eingebrachten Abänderungsvorsc{läge sprach fich der Bundes-Konnnissarius Contre-Admiral Jachmann wie folgt aus:

Ich bitte das hohe Haus, die beiden Verbesserungs-Anträge abzulehnen. Jch bin nicht der Ansicht , daß irgend cin Grund vorliegt, die Verpflichtung zum Seedienst für die Seeleute des Norddeutschen Bundes anders zu normiren, als für die übrigen Bürger des Norddeutschen Bundes zum Armeedienst, auch haben die Bedenken, die der Herx Vorredner ausgesprochen hat , si bisher in der preußischen Marine nicht geltend gemacht. Die hon öfter erwähnte Abneigung der Norddeutschen Seeleute zum Scedienst würde für den Reichstag des Norddeutschen Bundes nicht maßgebend sein dürfen, die Dienstzeit der Marine zu ver- kürzen; denn wenn dieselben zuträfen, was ich in Abrede stellen muß, so würde der Norddeutsche Bund darauf verzichten müssen, eine Norddeutsche Flotte zu gründen. Der Reichstag wird meiner Ansicht nach von der Borausfeßung ausgeben müssen, daß die Norddeutschen Seeleute, welche berufen find, die Flotte zu bemannen , denfelben Patriotismus an den ag legen werden, wie die übrigen Norddeutschen Bürger, welhe die Armee des Norddeutschen Bundes bilden. Die Annahme dieses Antrages würde zu einer dur- gehenden einjährigen Dienstpflicht der Marine des Norddeutschen Bundes führen, die in keiner Weise motivirt ift ; denn Seeleute, welche für Sceschiffe ausgehoben werden (in der Regel im 40. Jahre), haben vor Ablauf des 20. Jahres 4 Jahre auf einem Norddeutschen Schiffe in der Regel gedient, se würden also ohne Ausnahme nah Annahme dieses Antrages zur ein- jährigen Dienstpflicht berechtigt sein; es würde aber vollstän unmöglich sein, cin stehendes Corps von V

I : Mannschaften zu er- halten und auszubilden, wenn dieselben abrlid | d ]

vecbfeln, es würde die Bemannung von Krieg8scbiffen, die na China und andern auswärtigen Stationen entsendet werden sollen, voll- ständig unmöglih werden, wenn diese Scbiffe dem jäbrlicben Wesel der Bemannung ausgeseßt werden sollten, und es würde nicht genügen, wenn das Gefeß in solchen Fällen nur gestatte, die Secmannschaften länger als ein Jabr an Bord zu balten.

Ich möchte das bobe Haus bitten, nicdt undeachtet zu laïen, daß Sceleute, welche ibrer Dienstpflicdt in der olotte Genüge leisten müssen, gegen jeden andern Staatsbürger in der äuser begünstigten Lage sind, daß sie ibrer Dienstpflicdt in idrem Berufe Genüge leisten.

Ich theile daher die Bedenken des Herrn Vorredners in keiner Weise, daß die übrigen Seefahrer des norddeutschen Bundes durch die Annabme der Regierungs-Vorlage gefährdet werden könnten, und wenn in einzelnen Theilen des Norddeut- schen Bundes gegenwärtig eine Abneigung gegen ben Seediens vorhanden sein sollte, so babe ic die Ueberzengung, daß in we-

nigen Jahren fich das zu Gunsten des Seedienstes ebenso deraus-