1867 / 249 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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veröffentlicht worden ist, sind von dem Vertrage zurückgetreten jedoch hat Herr Pierson, Boulevard Magenta 135, si persön- lich bereit erklärt, die in Folge jener Bekanntmachung ertheil- ten Aufträge zu erfüllen. Für dieselben Säße, welcher jener Tarif aufführt, ist das Spedition8haus Langstaff & Ehren- berg zu Paris, Rue d’'Enghien 14, bereit, alle dort erwähnten Leistungen zu Übernehmen, mit alleiniger Ausnahme der unter Nr. 1. »Verpackung und Verschlicßung der Colli«. Für diese Arbeiten is} es nicht angänglic, einen Preis voraus zu bestim- men, weil angeblih die Emballeure in Paris sich verabredet haben, nur für gleihmäßige Preise zu arbeiten, und" weil die Vereinbarung über die Höhe dieser Preise noch nicht zu Stande gekommen ist. Die Unternehmer haben sich daher nur ver- pflichten können, die Verpackung der Güter und den Verschluß der Colli nah den am Plagye üblichen möglichst billigen Säßen für Arbeitslohn und Material zu übernehmen. p

Den Herren Ausstellern wird anheimgegeben , sih deshalb mit den Herren Langstaff & Ehrenberg bis zum 1. Novem- ber d. J., bis wohin die übrigen angegebenen Säße Gültigkeit haben, in Verbindung zu seßen.

Bei den sonstigen Bestimmungen der Bekanntmachung vom 3. Oktober ec. behält es sein Bewenden. -

Berlin, den 18. Oktober 1867. ; Die Königliche Coniga ppe für die Pariser Ausstellung.

oser.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 21. Oktober. Gestern Nachmittag fand cine Sitzung des Bunde8rathes des Norddeutschen Bundes in dem Gebäude des Staats-Ministeriums statt.

Im Verlaufe der vorgestrigen (24.) Plenarsißzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes nahm der Abg. Lasker für den Antrag Becker-Wiggers zu §. 58 des Postgeseßes das Wort. Der Bundeskommissarius, General-Post-Direktor v. Philipsborn , erklärte sih dagegen, ebenso der Referent Mi- chaelis. Die alsdann erfolgende vom Abg. Duncker beantragte namentliche Abstimmung ergab 135 Stimmen für den Antra gegen 94 Stimmen; darauf wurde der- leßte Paragraph (58. ohne Debatte genehmigt.

Präsident Simson zeigte an , daß ihm zwei neue Geseß-

entwürfe Seitens des Bundes-Präsidiums jugrgangen sind: der

eine, betreffend den nachträglichen Kredit für 1867 (Bundes8-

fanzleramt, Bundesrath, Reichstag), soll durch Schlußberathung

erledigt werden (Referent v. Bennigsen); der andere, betreffend das Bundesschuldenwesen, aus 17 Paragraphen bestehend, wurde ciner Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen, die Montag 95 Uhr gewählt werden sol.

Es folgte -die Schlußberathung über den Geseßentwurf des Abg. Schulze, betreffend Coalitionen von Arbeitern und Ar- beitgebern, sowie über die Aufhebung der Beschränkungen der freien Verwerthung der Arbeitskräfte nah den in der Vorbe- rathung gefaßten Beschlüssen. Es lag dazu ein Antrag der Abgeord. Dr. Reincke, Liebkneht, Bebel und Schraps vor, da- hin gehend: dem §. 2 des Entwurfes Folgendes hinzuzuseßen: »Hierdurch werden jedoch die wegen Beschränkung und Uceber- wachung der Beschäftigung von Kindern in den Fabriken er- gangenen Gesetze nicht berührt.« Die Abgg. Friedenthal, v. Diest, v. Brauchitsch (Genthin) und Stumm beantragten: statt der An- nahme de8sSchulzeschen Gesezentwurfs, den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen, bei der mit thunlicher Beschleunigung im Wege der Bundes8geseßgebung erwarteten Reform des im Bundesgebiete bestehenden Gewerberechtes, Bedacht zu nehmen: 1) auf Besei- tigung der, die Freiheit der Arbeitgeber und Arbeiter zu Ver- abredungen und Vereinigungen Behufs Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, bisher beschränkenden Ausnahme- bestimmungen ; 2) auf Hinwegräumung der Schranken der freien Arbeitskräfte; 3) auf Bestimmungen über Einführung der Fabrik- arbeiter-Unterstüßungs- und Pensionskassen nah Analogie der Knappschaftskafsen.

Nachdem der Abg. v. Schweißer für den Geseßentwurf, der Abg. v. Brauchitsch für den Antrag Friedenthal und Ge- nossen gesprochen hatte, lehnte das Haus den leßteren ab. Jn der Spezialdiskussion sprach der Abg. Graf Kleist gegen §. 1. Dieser wurde angenommen, ebenso Y. 2 mit dem Amendement Reinke und Genossen. Ebenso trat das Haus den folgen- den §F§. des Gesetßentwurfes bei. Schluß der Sißung 4; Uhr.

Die heutige (25.) Plenarsißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 10 Uhr 10 Min. durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Am Tische der Bundes - Kommissarien waren anwesend: der Staatsminister

Freiherr v. Friesen , der Präsident des Bundcs-Kanzler-Amtes, |

ferner General-Major v. Podbielski , Wirkl. Geheimer Rath und General-Steuer-Direktor v. Pommer- Esche, General-Post-

Direktor v. Philipsborn, Landrath v. Puttkammer, Ministerial: Direktor Dr. Weinlig, Geb. Legat.-Rath Hofmann, Staats8rath v. Müller, General-Major von Vilgner, Staatsminister Dr. von Wayßdorf, Staatsrath Buchholß, Geheimer Rath von Liebe, Staatsminister Freiherr v. Krosigk, Staatsminister v. Gersten: berg-Zech, Staatsminister Freiherr v. Seebach, Regierungs-Rath Dr. Sintenis, Staatsminister von Bertrab, Staatsminister v. Harbou, Kabinetsminister v. Oheimb und die Senatoren Gildemeister und Dr. Kirchenpauer.

Der Präsident theilte mit, daß in die Kommission zur Vor. berathung des Geseyentwurfs, betreffend die Verwaltung des Schuldenwesens des Norddeutschen Bundes, von den Abthei: lungen die Abgg. v. Davier, Hagen, v. Luck, Dr. v, Bunsen, Krieger (Posen), v. Bockum-Dolffs, Miquel, Guenther, von Forckenbeck, Graf v. Münster, v. Cranach, Kraus, Graf von Bassewit, v. Zehmen, und von der Kommission als Vorsißen: der der Abg. v. Bockum-Dolffs, zu dessen Stellvertreter der Abg. Graf von Münster, zum Schriftführer der Abg. von Cranach und zu dessen Stellvertreter der Abg. Günther gewählt seien. Ferner, daß vom Bundeskanzler ein am 14. d. M. i Florenz abgeschlossener Schifffahrts8vertrag zwischèn dem Nord. deutschen Bunde und Jtalien , nebst Protokoll von demselben Tage Übergeben sei. Das Haus beschloß Schlußberathung im Plenum. Es folgte sodann die Notification, daß der Bundes, rath für die L des Geseßentwurfes , betreffend die Krieg8marine, außer den Mitgliedern des Bundesrathes, 1) den Königlich preußishen Oberst Kloy, 2) den Königlich preußischen Geheimen Admiralitäts-Rath Jacobs, 3) den König lih preußischen Capitain-Lieutenant Freiherrn von Schleinig zu Kommissarien ernannt habe.

Nach einer weitern Mittheilung des Präsidenten beantragt der Referent der 1. Kommission für Berathung des Postgeseßes Namens der Kommission, dem Geseße in Betreff des Post Taxwesens im Gebiete des Norddeutschen Bundes die verfassungs

mäßige Zustimmung zu ertheilen und die darauf bezüglichen

Petitionen für erledigt zu erachten. t

Das Haus trat darauf in die Tagesordnung cin: »Ah- stimmung über den Geseßentwurf über das Postwesen na den Beschlüssen des Reichstages, und über den Antrag von Dr. Harnier und Genossen.« Zuvor erhielt der Bundes-Kom- missarius, Königlich sächsishe Staats-Minister Freiherr von Friesen, das Wort und äußerte sich dahin:

__ Meine Herren! Das hohe Haus hat in seiner lehten Sigung einen Zusaß zu Y. 58 des Postgeseßes angenommen, welcher sid

auf die Wahrung des Briefgehcimnisses und die von demselben |

nothwendiger Weise zu machenden Ausnahmen bezieht. Der Bundesrath hatte keine Gelegenheit gehabt, vor der Diskussion

sih über seine Haltung diesem Amendement gegenüber {lüssig |

zu machen; er war auch durch eine ganz unaufschiebbar Sißzung in der großen Mehrzahl seiner Mitglieder behindert, der Sizung dieses hohen Hauses beizuwohnen. Dessenungeactt!

haben die Herren Kommissare des Bundesrathes, welche in dir | ser Sißung anwesend waren, alle die Gründe, die gegen dit | Annahme dieses Qusaßes in vielen Beziehungen sprechen, aus |

führlih und gründlih entwickelt. Es sind dies ganz dieselben Gründe, dieden Bundesrath selbst abgehalten haben, in seiner -igenen Vorlage eine ähnliche Bestimmung aufzunehmen.

durch seine Aeußerungen der Entschließung des Bundesrath?

nicht vorgreifen könne , daß er ihm vielmehr die Entscheidun}

zu überlassen habe. Seit jener Sißung hat nun der Bundesrath selbst dic Angelegenheit in eine reiflihe und gründliche Erwägung 9

zogen. Jh muß zuvörderst zur Beseitigung“ jedes Mißverständ nisses ausdrücklich constatiren, daß über das Prinzip selbst nad seinen beiden Richtungen, d. h. einmal darüber, daß das Brit} geheimniß unverbrüchlih zu wahren ist, und andererseits dat

des allgemeinen Wohl} dur Die Meinung}

Uber, daß im Interesse des Staates un gewisse Ausnahmen davon festgestellt werden müssen aus keine Meinungsverschiedenheit obwaltet. verschiedenheit, die während der leßten Sißung obwaltete un! die auch noch obwaltet is} vielmehr nur die, ob das vol liegende Geseß der geeignete Ort ist, um eine solche Bestimmun) aufzunchmen, und ob die Fassung, wie sie von der hohen Vel sammlung beschlossen worden i}, wirklich eine erschöpfende unt nach allen Richtungen hin und für alle Fälle genügende sel. |}

Diese leßtere Frage war es nun, welche auch jeßt wiederun dem Bundesrathe vorlag. Indessen hatte sih in der Quvischel! zeit die Sachlage wesentlich geändert. Nachdem das hohe Ha} mit großer Majorität diesen Qusaß beschlossen hatte, so lag del

“Bundesrath nicht mehr die Frage vor, ob die Aufnahme d} | Zusatzes in dieses Gesey mehr oder weniger wünschensw}

seßen: §. 12 (13).

Die Er | klärungen der Bundes-Kommissare befanden si also im vollen} Einklange mit der eignen Ansicht des Bundesrathes. Es hat} jedoch der eine der Herren Kommissare, der selbs Mitglied dé} Bundesrathes ist , 1n der Sißung ausdrücklich exklärt , daß c}

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baren Bedenken, die ihm entgegenstehen und die mög- v nachtheiligen Folgen, dic aus demselben hervorgehen fönnen, in ihrer ragweite und in ihrer Bedeutung so erheblich find, daß der Bundesrath daraus einen Grund hernehmen fönne, um dem Geseße seine Zustimmung zu versagen. Der Bundesrath hat von iesem Standpunkte aus die Frage erwo- gen und is einstimmig zu der Ueberzeugung gekommen,

/ è e ¡es nicht der Fall sel. Jch bin daher von dem Bundes- d tixagt, Ihnen zu erklären, daß derselbe in der An- nahme dieses Zusaßes kein Hinderniß mehr findet, seine Qu- stimmung dem Gesetze zu ertheilen. Der Geseßentwurf wurde darauf angenommen, der Antrag arnier und Genossen mit 101 gegen 91 Stimmen abgelehnt. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf den Be- richt der V. Kommission über den Geseßentwurf, betreffend die Freizügigkeit. Dazu lagen die folgenden Anträge vor: 1

Vom Abg. von Lu: h

Der Teicdöláq wolle beschließen: zu 2 1. 1) das Wort »dauernd« vor dem Wort »aufzuhalten« Alinea 1 Zeile 1 zu streichen; 2) fol- gende Zusäße hinzuzufügen: a) »Das Recht zum Aufenthalt darf nicht von der Beibringung eines von der früheren Aufenthalts - Gemeinde ausgestellten Seimathsseins oder Rücknahme - Reverses abhängig ge- macht werden.« b) »Neben dem durch das gegenwärtige Geseß gestat- teten Recht zur Wahl des Aufenthalts findet ein besonderes von an- deren einschränkenden Bedingungen avLangiges Recht zum Wohnsiß nicht mehr statt.« Es wird tere Aal en Zusay 2. a. dem §. 3. (4.) oder auch dem §. 9. (10.) hinzuzufügen , je nachdem dadurch eine bessere Redaction erfannt wird und den Zusaß 1. b. als besonderen Paragraph ein uschieben; zu §. 4. (5.) die Worte: »bevor der neu Anzichende an Le Aufenthaltsorte einen Unterstübungswohnsiß (Hei- mathörecht) erworben hat« zu streichen und statt dessen den Eingang des §. so zu fassen: »Offenbart sih während des ersten Aufenthalts- jahres nach dem Anzuge die Nothwendigfkeit« u. #st. w. Zu F. 6. (7.) hinter den chlußworten »gedauert hat« hinzuzufügen: »nachdem der Regierung des übernahmepflihtigen Staates von dem Ausweisungsfall E Dan A Es P: Als an

| ng am des Gesebes folgenden Paragra inzuzu- N O Bis zum U M Mes is e Staatsangehörigfeit in den einzelnen Staaten und im Bunde sind al E add im Sinne des vorstehenden Geseßes anzusehen : 1) die Staatsangehörigen desjenigen Staates, in welchem die Ergrei- fung des Aufenthalts stattfinden soll, 2) alle diejenigen, welche sich durch Vorlegung cines von irgend einer Bundes-Staatsregierung nah den Vereinbarungen der Gothaer Convention d. d. Gotha den 15. Juli 1851 ausgestellten Heimath- oder auch nur Uebernahmescheines ausweisen. Die uneingeschränkte Ausweisungsbe- fugniß der Bundesstaaten nach §§. 1 und 2 der Gothaer Convention findet nur unter den Einschränkungen der §§. 1, 2, 3 und 4 (§§. 1, 3, 4 und 5) des vorstehenden Geseßes statt. (Die eingeklammerten Paragraphen beziehen sih auf den Geseß - Entwurf der Kommission.)

9) Von den Abgg. Löwe und Wigard:

Der Reichstag wolle beschließen: im §. 1 hinter Nr. 3 folgenden Zusaß cinzufügen: Das den Zünften oder Jnnungen zustehende Recht, Andere von dem Betriebe eines Gewerbes auszuschließen, wird aufge- hoben; desgleichen das Verbot, Gewerbe und Handel auf dem Lande zu treiben. Jeder Gewerbtreibende darf Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter jeder Art in beliebiger Zahl halten. Hierdurch werden jedoch die wegen Beschäftigung der Kinder zu gewerblichen Zween bestehenden geseßlichen Bestimmungen nicht geändert. Gesellen sind in der Wahl ihrer Meister unbeschränkt. Die Gesellen- und Meister- Prüfungen bilden nicht mehr ein Erforderniß zur Ausübung der Handwerke. Jeder Bundes-Angehörige, der dur eine Prüfung in einem der Staaten des Bundes die Befugniß zur Ausübung der ärzt- lichen Praxis in demselben erworben hat, ist zur Ausübung dieser Praxis an jedem Ort des ganzen Bundesgebietes- berechtigt.

3) Von den Abgg. Hausmann und Wigard:

Dem §. 2 in Alinea 1 folgende Fassung zu geben: Jnsoweit auf Grund rechtskräftigen gerichtlichen Erkenntnisses Personen wegen ge- meiner entehrender Vergehen Aufenthaltsbeschränkungen durch die Po- lizeibehörde unterworfen sind, behält es dabei sein Bewenden.

4) Von dem Abg. von Kirchmann:

_Im §. 2 hinter Alinea 1 folgenden Zusaß zu machen: Die be- sonderen Geseße und Privilegien einzelner Ortschaften und Bezirke, E P Aufenthalts - Beschränkungen gestatten, werden hiermit auf- gehoben.

5) Von dem A. Plan:

Der Reichstag wolle beschließen: Den Herrn Bundeskanzler auf- ufordern, dem Reichstage in seiner nächsten Sißungs®periode ein Ge- teh über das Heimathsrecht vorzulegen.

6) Von dem Abg. Bokum-Dolffs:

Der Reichstag wolle beschließen: Jm §. 1 Alinea 1 zu sagen: 1) an jedem Orte \sich aufzuhalten oder niederzulassen. Jm §. 1 Alinea 3 zu sagen: oder wegen fehlender Bundes- oder Gemeinde- Angehörigkeit, der Aufenthalt, die Niederlassung ; der Geschäfts- betrieb oder der Erwerb. |

Den p. 4 (5) mit Weglassung des Alinea 2 im §. 10 (11), wie folgt, zu e Offenbart si binnen Jahresfrist nah dem Anzuge die Nothwen igkeit ciner öfteren Unterstüßung aus öffentlihen Armen- mitteln, und weist die Gemeinde nach, daß die Unterstüßung aus an- deren Gründen, als wegen einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit oder wegen eines vorübergehenden Nothstandes erforderlich geworden ist, so kann die Fortsezung des Aufenthaltes versagt werden.

der zweckmäßig wäre, sondern lediglich die hen ob die ganz

7) Vom Abg. Graf Bassewißh:

Den §. 1 Abjaß 1 so zu fassen: »jeder Bundesangehörige hat das Recht, innerhalb des Bundesgebiets an jedem Orte si zeitweilig oder dauernd aufzuhalten, wo er eine eigene Viohntaig oder Unterkommen sih selbs zu verschaffen im Stande ist.« und für den Fall der An- nahme dieses Amendements im vorleßten Absaÿß des §. 1 die Worte »oder niederlassen« zu streichen.

8) Vom Abg. Miqueél:

Dem Antrage des Abg. Planck nah dem Worte »Heimathêrecht« ugut en: »und die Verpflichtung der Gemeinde zur Unterstüßung Verpflegung nicht Einheimischer«.

9) Vom Abg. Miquél:

In §. 9 des Entwurfs nach dem Worte »Landeszescßen« hinzuzu- fügen: »oder Lokalstatuten«.

10) Vom Abg. Liebknecht:

Dem §. 11 folgende Fassung zu geben: Polizeilihe Ausweisun- “p oder Untersagungen des Aufenthaltes an irgend einem Orte des

orddeutschen Bundes sind nur zulässig auf Grund gerichtlichen Er- fenntnisses, welches dazu ermächtige, oder wenn der Betreffende die öffent- liche Armenunterstüßung in Anspruch nimmt nach den nähern Be- stimmungen über die Armenpflege. Alle dem entgegenstehenden Privi- P einzelner Ortschaften werden hierdurch aufgehoben. Alle bisher erfolgten Ausweisungsmaßregeln treten mit Einführung diescs Geseßes außer Kraft.

11) Vom Abg. v. Bethmann-Hollweg:"'

Dem Geseße den Zusaß zu geben: »Dieses Geseß tritt mit dem 1. Januar 1 in Kraft. «

Nachdem der Präsident des Bundes-Kanzler-Amts fich über den Geseßentwurf geäußert hatte, wurde die Generaldebatte er- öffnet. Es sprachen die Abgeordneten Leistner, Wigard, Löwe I d Geseßentwurf , die Abgeordneten v. Jehmen und

iquéel für denselben. Dem Abg. Miquél antwortete der Präsident des Bundes- Kanzler-Amtes. Nachdem der Bericht- erstatter Abg. Braun über den Kommissionsbericht referirt hatte, wurde die Spezialdiskussion eröffnet. Zu §. 1 sprachen der Präsident des Bundes - Kanzler - Amtes, die Abgeordneten Graf Schwerin, Salzmann, Michaelis. (Schluß des Blattes.)

hinz und

Kiel, 18. Oktober. Die für die preußische Regierung auf den Werften von Seyne in Frankreich gebaute Panzer-Fregatte » Friedrich Kakl« ist am 15. nah Kiel abgegangen.

Hessen. Darmstadt, 19. Oktober. (Darmsi. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Preußen, Prinzessin Royal von Großbritannien und Jrland, mit Jhren zwei jüngsten Kindern, dem Prinzen Heinrih und der Prin- zessin Victoria, sind heute Nachmittag 4 Uhr von Baden mit II. GK. HH. Prinz und Prinzessin Lud wig hier eingetroffen und im Palais der Höchsten A abgestiegen.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wird morgen, Sonn- tag, Mittag hier ankommen.

Baden. Karlsruhe, 19. Oktober. (W. T. B.) Jn ihrer heutigen Sißung hat die Kammer der Abgeordneten den Verträgen über die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins in namentlicher Abstimmung einstimmig die nachträgliche Ge- nehmigung ertheilt. Ferner sprach die Kammer sich für eine allmälige Herabseßung der Salzsteuer aus und stellte an die Regierung das Ersuchen, bei den Verhandlungen über Einfüh- rung einer Tabakssteuer das Interesse des hierbei besonders be- theiligten badischen Landes nach Kräften zu wahren.

Der » Karlsr. Ztg entnehmen wir folgende Mittheilun- gen: Donnerstag, den 17. Oktober, Abends gegen 6 Uhr, sind in Baden mit Sonderzug eingetroffen JJ. KK. HH. der Kronprinz und die Kronprinzessin von Preußen mit ihren jüngern Kindern, dem Prinzen Heinrich und der Prin- zessin Victoria, so wie Se. Roe der Prinz Ludwig von Hessen und seine Gemahlin, Jhre Königl, Hoheit die Prinzessin Alice von Großbritannien.

JI. KK. HH. der Großherzog und die Großherzogin empfingen die Ankommenden am Bahnhof, führten fie zunächst zu JJ. MM. dem König und der Königin und dann ins Großherzogl. Schloß, wo sämmtliche Herrschaften Wohnung ge- nommen haben.

Freitag, den 18. Oktober, am Geburtstag Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, wurde Vormittags ein Ausflug auf Eberstein Schloß unternommen, an dem auch Jhre Kaliser- liche Hoheit die Prinzessin Wilhelm Theil nahm, welche am Abend vorber in Baden eingetroffen war. Das Diner fand bei Jhren Majestäten dem König und der Königin im engsten Familienkreise statt, dem auch Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm anwohnte, nachdem Hochderselde am Nachmit- tag zur Beglückwünschung des Kronprinzen nah Baden ge- fommen war. Um 9 Uhr Abends fand im Großherzoglichen Schloß eine größere Abendgesellschaft statt, bei welcher auch Ihre Majestäten der König und die Königin erschienen.

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