1867 / 250 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4086

Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Obligationen von der Direction öffentlich bekannt zu machen ist. Die Gesellfchaft hat aus dergleichen Obligationen keinerlei Ver- pflihtung mcbr, doch steht der Gencral - Versammlung frei, die gänz- [iche oder theilweise Realisirung dersclben aus Villigkeitsrücksichten zu beschließen. §. 7. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgeseßt: a) die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung von Dividenden an die Actionaire der Gesellschaft aus dem Reinertrage vor; b) bis zur Tilgung der Obli- gationen dürfen Seitens der Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grund stücke verkauft werden; dics be- zieht sih jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch niht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an die Gemeinden zur Errichtung von Post -, Telegraphen-, Polizei- oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waaren-Niederlagen abgetreten werden möchten ; c) zur Sicherheit für Kapital und Zinsen wird den Jnhabern der Obligationen mit Vor- behalt der den früher, Inhalts der Privilegien vom 28. Dezember 1853 und 18. August 1856 fkontrahirten Prioritäts - Obligationen I. und 11. Serie eingeräumten und daher vorgchenden Hypothek , das ge- sammte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft ver- pfändet. Auch darf diese weder Actien creiren, noch neue Darlehne auf- nehmen, es sci denn, daß den auf Grund dieses Privilegiums zu emitti- renden Obligationen das Vorzugsreht ausdrücklich vorbehalten würde. §. 8. Angeblich vernichtete oder verlorene Obligationen werden nachdem im Artikel 13 der Statuten der Aachen - Mastrichter Eisen- bahn - Gesellschaft und in der Allerhöchsten Bestätigungs-Urkunde vom 30. Januar 1846 (Gescß-Sammlung für 1846 Seite 29 und folgende) vorgeschriebenen Verfahren für nichtig erklärt und demnächst erseßt. §. 9. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch cine Aachener und Mastrichter Zei- tung, den Preußischen Staats-Anzeiger und den Niederländischen Staats-Courant.

Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserm König- lichen Anfiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Jnhabern der Obligationen in Anschung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Geseß-Sammlung bekannt zu machen. Gegeben Weimar, den 8. Oktober 1867. : L. S. Wilhelm. Vreiherr von der Heydt. Graf von Iben plig. a, Schema T. Prioritäts -Obligation 1I. Emission

der Aachen-Mastrichter Eisenbahn-Gefell\chaft M N rviri Thlr. Preuß. Crt. | Inhaber dieser Obligation hat einen Antheil von Thalern an dem mit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestimmungen ul neger Plan E gten Kapital von 900,000 Thalern reußis{ch Couran rtoriíats - Obligationen der A - i Eisenbahn - Gesellschaft. : Y : I MRGN e

Aachen, den G L (Trockener did _Die Direction. Der Spezial-Direktor. (Facsimile der Unterschrift zweier (Untersdbrift

Ministerium für Haudel, Gewerbe und Öffentlich Arbeiten. __Das technische Mitglied der Königlichen Eisenbahn - Diree. tlon zu Saarbrücken, Regierungs- und Baurath Redlich, i in die Stelle des technischen Mitgliedes des Königlichen Eisen: bahn - Kommiissariats zu Cöln verseßt worden.

Der Königliche Eisenbahn - Baumeister R u mschöttel ist zum Königlichen Eisenbahn -Bau- Jnspektor ernannt und dem- elben die Betriebs-Jnspektorstelle der Oberschlesischen Eisenbahn zu Kattowiß verliehen worden.

Finanz - Ministerium.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 136 Königlichen Klassen-Lotterie fielen 2 Hauptgewinne La 10 Thlr. auf Nr. 41,711 und 99,800, 1 Gewinn von 5000 Thlr siel auf Nr. 84,941. 1 Gewinn von 2000 Thlr. auf Nr. 15,711

97 Gewinne zu 1000 Thlr. fielen auf Nr. 2219. 9464 9056. HTT. 11,154. 15,147. 19,184. 19,252. 20,239. 23,116 24,188, 44,714. 29,597. 31,951. 32,168. 32,358. 96,112. 36/638 45-431. 40/50, 46673. A 47,864 49,396. 49,913. 53,509. OT/09I0D. ()y +4 O ¿07 ; ( 24. 97,893. 58 ._0 9 63,878. 75,662 und 85,258 e

1 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 5317. 8164. 8276. 9314

27,740. 30,213. 34,544. 36,802. 37,299. 97,420. 38,177. 39,790, 40,787, 43,781. 45,440. 45,505. 48,497. 48,591. 49,147. 19364 90,733. 91,612. 51,823. 52,540. 53,300. 53,311. 61,351. 63,802 64,432. 64,720. 65,174. 65,880. 68,770. 71,736. 77,947. 81,238. 84,687. 85,091. 85,531. 85,556. 86,872. 93,496 und 94,627,

E Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 2691. 2987. 4804. 7801 8585. S031. 11,377. 11,474. 11,800. 12,160. 17,005. 17,514 17,675. 20/399. 21,290. 21,609. 23,075. 27,041. 27,117. 27,409. 29/198. 90,027. 90,914. 31,680. 35,428. 36,967. 40,535. 41,650, 44/499. 42,745. 44,221. 44,832. 45,631. 46,431. 48,550. 51,733, 99/294. 99/289. 96,043. 56,230. 59,200. 60,297. 60,915. 61,147, 61,220. 62,327. 63,733. 64,162. 64,499. 66,957. . 68,082, 68,211. 68,474. 69,482. 70,018. 75,114. 76,003. . 77,8583. 7 ¿ 4 L L r O L D 34,608. 85,330. 85,764.

000. C1111, 0//,942. 87,993. 90,262. 90,268. 25. 9 uh 92,618. / / 1 90, 68 91,625. 92,191 Berlin, den 22. Oktober 1867. |

Königliche General-Lotterie-Direction.

Angekommen: Der Kammerherr und General-Intendant

der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, von Vas

Der Leibarzt Sr. Majestät des Königs, General-Stabs-

G L, Armee und Chef des Militair-Medizinal- Wesens, Dr, 1m.

Berlin, 22, Oktober. Se. Majestät der König haben

Directions-Mitglieder.)

Schema Il. Thlr. .… Sax. .…. P}

Serie I. ? (Erster) Zinscoupon

zur Priori täts8-Obligation Il. Emission der A E Eisenbahn-Gesellschaft.

Jnhaber empfängt vom 1. Juli 18... ab gegen di ( an den Main T Ly Vezeichnoten Zahlstellen R A ; QYUL. 2 f. Preuß. C als en n 1. Januar bis 30. Jun g i „tejer Coupon wird ungültig und werthlos, wenn ér ni in- nen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt va des

Aachen, den Trockener St A Die Direction. ( | at (Facsimile der Unterschrift zweier Directions- Mitglieder.)

Schema III.

A (1).

A N Ausgefertigt. \Vacsimile des Rendanten.)

S T H Prioritäts-Obli n Fat 8e ligation III. Emissio1 der PaGemMasirl@ier Eisenbahn-Gesellschaft. i

Inhaber dieses Talons empfängt egen dessen Rück durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen E L M der Zinscoupons für e Li Jahre vom bis : j , sofern nicht von dem Jnhaber der Obligation bei der unterzeichneten Direction rechtzeitig Mid; l béber ed. chtzeitig Widerspruch dagegen er- Aachen, den

(Trockener Stempel.) Die Direction. v

Ausgefertigt.

Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs-Rath und Pro- fessor Dr. Dove zu Berlin zur Ualoguns det von des Kaise der Franzosen Majestät ihm verlichenen Offizier - Kreuzes des Ordens der Ehrenlegion und dem Hausverwalter, Revisionsrath Bau mann zu Ems zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen-Meiningen Hoheit ihm verliehenen Verdienstkreuzes des Herzoglich Sachsen - Ernestinischen Hausordens , Allerh¿cbstihre Genehmigung zu ertheilen. S

Nichtamtliches.

Preuñen. Berlin, 22. Oktober. Der Auss{chuß des Norddeutschen Bu ndesrathes für Justizwesen versanimelte sih heute zur Berathung über Petitionen.

._— Im Verlaufe der gestrigen (25.) Plenar - Sitzung des Reichstags des Norddeutschen Bun des gingen noch fol- gende Anträge zum Geseß-Entwurf über die Freizügigkeit ein:

g Nom Referenten Braun:

7 T Reichstag wolle beschließen: dem §, 10 (11) folgende Fassung gu E: Durch den bloßen Aufenthalt oder die bloße Niederlassung wie sie das gegenwärtige Geseg gate werden andere Rechtsverhäll- ges nab O MRURIDE lngchörigfeit / das Orts - Bürgerrech;

- Me an den Gemeinde - 2 d D -nvfleae nichi begründet. einde - Nußungen und der Armenpflege i Wenn jedoch nach den Landesgeseßen durch den Aufenthalt oder Le Niederlassung, wenn solche eine bestimmte Zeit hindurch ununtet- 1oMen fortgeseßt worden, das Heimathsrecht (Gemeinde-Angehörigkeit p erstüßungs-«Wohnsiß) enworben wird , behält es dabei sein Be 4) Vom Grafen von Hompesch:

Das Alinea 3 1 der Kommissionsvorlage zu streichen und

(Facsimile.) (Unterschrift.)

des Y, anstatt dessen am Sclu? der Nr. 3 des F. 1 die Worte hinzuzufügen »jedoch ohne Unterschied des religiösen Bälentltines,, 1 OEE

13/736. 15,709, 16,500. 16,742. 22,951. 24,616. 25,250. 27708

4087

Vom Abg. Schleiden: Seit des Eingangs von Alinea 3 des Paragraphen zu sagen:

„feinem Bundesangehörigen darf.« “A kenn der Diskussion zu §. 1 betheiligten sich die Abgeordne-

ten Graf Schwerin, Salzmann, Michaelis, von Luck und

r, so wie der Präsident des Bundeskanzler - Amtes und Laer, peotoritbsfrecins Geheimer Legations-Rath Hofmann. Nachdem die. Abgeordneten Graf Bassewiß und Fries ihre An- träge, der Abgeorditete von Luck Nr. 1 und 2 seiner Anträge zurückgezogen hatten, wurde durch die Abstimmung §. l in fol-

assung. angenommen: : gende 4 p er Bundesangehörige - hat das Recht, innerhalb des Bundes8gebietes, 1) an jedem Orte sich aufzuhalten und niederzulassei, wo er cine eigene Wohnung. oder ein Unter- fommen sich zu verschaffen im Stande is; 2) an jeden Orte

Grundeigenthum aller Art zu erwerben; 3) umherziehend oder |

an dem Orte des: Aufenthaltes, beziehungsweise der Nieder- lassung Gewerbe aller Art zu betreiben, unter den für Ein- heimische geltenden geseßlichen Bestimmungen:

In der Ausübung dieser Befugnisse darf der Bundesdange- hörige, soweit nicht das gegenwärtige Gese: Ausnahmen zuläßt, weder durch die Obrigkeit seiner Heimath, noch durch die Obrig- keit des Ortes, in welchem er sich aufhalten oder niederlassen will, gehindert, oder durch lästige Bedingungen beschränkt werden.

Keinem Buündes8angehöriger darf, um des Glaubensbekennt- nisses willen oder wegen fehlender Landes- oder Gemeinde-An- gehörigkeit , der Aufenthalt, der Geschäftsbetrieb oder der Er- werb von Grundeigenthum verweigert werden.

Die hiervon abweichenden Anträge wurden abgelehnt.

F. 2 wurde ohne Debatte in der Form der Kommission enchmigt; er lautet: :

O Wes "die aus der Bundesangehörigkeit folgenden Be- fugnisse in Anspruch nimmt, hat auf Verlangen den Nachweis seiner Bundesangehörigkeit und, sofern er unselbst- ständig ist, den Nachweis der Genehmigung desjenigen, unter

dessen (väterlicher, vormundschaftlicher oder ehelicher) Gewalt er

steht, zu erbringen. : :

Zu §. 2 (jeßt 3) sprachen die Abgeordneten v. Kirchmann, v. Unruh, Graf Schwerin, Ziegler, Lasker, Der Paragraph wurde mit dem Antrage Bockum-Dolffs angenommen ; die folgenden Paragraphen desgleichen unter Ablehnung sämmtlicher Amen-

dements in der folgenden Fassung: : : F. 3 (jeht 4). Die Gemeinde ist zur Abweisung eincs neu

| |

| | | | | |

| | |

| | |

| redungen über dîe Höhe der Beiträge zur

Tagesordnung ein, deren ersten Gegenstand die -Abstimmung Uber den Gesetzentwurf , betreffend die Freizügigkéit' nach: den Beschlüssen des Reich8tages« bildete. Das Haus nahm den Geseß-Entrwourf an.

Es folgte darauf »Schlußberathung über die von Preußen abgeschlossenen Conventionen mit verschiedenen Deutschen Staa- ten des Norddeutschen Bundes über: die Höhe der Beiträge zur Bestreitung- des: Aufwandes für das Bundesheer. «

Der Referent Abg. Dr. Becker (Dortmund) beantragte:

Der Reichstag- wolle’ besließen: den von Preufen mit dem: Groß- herzogthum Sachsen, Sachsen-Koburg-Gotha, Lübe) Oldenburg und Waldeck über die Höhe der Beiträge zur Bestreitung des Aufwandes s A Fddeöhzer getroffenen Verabredungen die Zustimmung nicht

c en.

Der Antrag des Korreferenten Abg. Stavenhagen (Hall)

lautete dahin: 6 Der Reichêtag. wolle. beschließen: den von Preußen abges@{lo}senen herzogthum

Cönventionen, nämli“ 1) der Convention mit dem Gro

| Sachsen vom 4. Februar 1867 nebst Protokoll vom 22. Februar 1867,

welcher Sachsen --Meiningen, Sachsen - Altenburg, Anhalt, Schwarz- burg-- Rudolstadt, Schwarzburg - Sondershausen, Reuß ältere und M Linie , “Lippe und Schaumburg - Lippe beigetreten sind; )- der Convention mit Sachsen-Koburg - Gotha vom 6. Juni: 1867 ¡ 3) der Convention mit Lübeck vom 3. Mai 1867; 4) der Convention mit Oldenburg vom 15. Juli 1867 und 5) der Convention mit- Wal- deck vom. 6. August 1867, in Betreff der darin enthaltenen Verab- i ) Z Bestreitung des Aufiwandes für das Bundesheer die verfassungömäßige Zustimmung zu ertheilen.

Der Referent und der Korreferent motivirten ibre Anträge, worauf der Abg. Waldeck gegen , der S Lette für die Ge- nehmigung der“ Conventionen spra. Nah Scbluß der General- Debatte nahmen die Abgg. Fries, Twesten, Schulze-Delißsh an

der Spezialdiskussion über die Convention mit dem Großher-

zogthum Sachsen Theil. Die Convention wurde genehmigt, eben so die folgenden, nachdem die Abgg. Beer (Oldenburg), Aegidi, Twesten, dem der Bundes-Kommissarius General-Major v. Podbielski antwortete, und Lasker gesprochen hatten.

Die Erwiederung des Generals v. Podbietski lautete:

Der Vertrag mit dem Fürstenthum Waldeck if darum nur bis ultiino dieses Jahres abges{lossen, weil vonx 1. Januar 1868 ab die Vereinigung der Verwaltung des Fürstenthums Waldeck mit der der preußischen Lande eintreten- soll , die

| weiteren Zahlungen daher nicht mit der Fürstlichen Regierung

| zu

Anzichenden nur dann befugt, wenn sie nachweisen kann, daß ;

derselbe nicht hinreichende Kräfte besißt, um sich und seinen nicht arbeitsfähigen Angehörigen den nothdürftigen Lebensunterhalt zu verschaffen, und wenn er solchen weder aus cigenem Ver-

wandten erhält. Den Lande8geseßen bleibt vorbehalten, diese Befugniß der Gemeinden zu beschränken. | :

Die Besorgniß vor künftiger Verarmung berechtigt den Gemeindevorstand nicht zur Zurückweisung.

F. 4 (jeht 5). 1 wendigkeit einer öffentlichen Unterstüßung, bevor der neu An-

| Divifion

Krone Preußen dem Fürstenthum Referve - Infanterie- zugewilligt angebo-

sind, in

jondern mit der der Convention weil dieses ebenfalls zur gehörig i}, diefelben Ermäßigungen worden, welche den sämmtlichen übrigen Staaten

vereinbaren selbsi. Es sind

Waldeck,

] : : v | ten und versprochen worden. Mit Rücksicht auf diesc ganz be- mögen bestreiten kann, noch von einem dazu verpflichteten Ver- | d versproche jiht auf ganz

sonderen Verhältnisse hat die Convention mit der Fürstlichen

" Regierung von Waldeck jedoch nur für die Zeit bis ultimo | Dezember diefes Jahres abgeschlossen werden können.

ziehende an dem Aufenthalt8orte einen Unterstüßungswohnsitßz |

(Heimath8reht) erworben hat, und weist die Gemeinde nach,

daß die Unterstüßung aus andern Gründen, als wegen ciner |

nur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit nothwendig geworden ist, so kann die Fortsezung des Aufenthaltes versagt werden.

§. 11 (jegt 12). i 2 höriger aus dem Orte ihres daucrnden oder vorübergehenden

schenen Fällen, ist unzuläfsig.

1 Uebrigen werden die Bestimmungen über die Fremden- / 1 chue! m 10 itehendei Im Uechxig | g U | Zusap-Artikel anzufügen : Diejenigen Distrikte des Herzogthums Scbles-

Der Antrag des Abg. v. Bethmann-Hollweg wurde als | wig, welche in Gemäßheit des Artikel 5 des Prager Friedens®svertrages 2 13 angenommen, und ebenso der Antrag Planck mit dem

Polizei durch dieses Geseh nicht berührt.

Zusayze Miquel’s. Schluß der Sizung 4% Uhr.

Die polizeiliche Ausweisung Bundesange- |

Die heutige (26.) Plenarsizung des Reichstages | des Norddeutschen Vundes wurde um 10 Uhr 20 Min. |

durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.

Am Tische der |

Bundes - Kommissarien waren anwesend: der Staatsminister |

Freiherr v. Friesen , der Präsident des Bundes-Kanzler-Amtes,

mann, Ministerial - Direktor Günther, Geheimer Admirali- tâts-Rath Jacobs, Capitain-Lieutenant Freiherr v. Schleinit, Geh. Legat.-Rath Hofmann, Staatsrath v. Müller, General- Major v. Bilgner, Staatsminister Dr. v. Waßdorf, Staatsrath Buchholß, Geheimer Rath v. Liebe, Staatsminister Freiherr v. Krosigk, Staatsminister v. Gerstenberg-Zech, Staatsminister Freiherr v. Seebach, Regierungs-Rath Dr. Sintenis, Staats- minister v. Bertrab, Staatsminister v. Harbou, Kabinets- minister v. Oheimb und die Senatoren Dr. Curtius, Gilde- meister und Dry. Kirchenpauer. : Nach geschäftlichen Mittheilungen trat das Haus in die 91

| | | 6

erner General-Majox von Podbielski, Contre-Admiral Jach- | zwar ( / Ÿ N 1SfUl L F ! O tas P d ; Jach | kürzerer Zeit, als der in Aussicht genommenen 10jährigen &rist , ver-

| folge /

Der dritte Gegenftand der Tagesordnung betraf: »Vor-

; | berathung im Plenum des Reichstages über den Entwurf cines Offenbart sih nach dem Anzuge die Noth- | athung P Stag f

Gesetzes, Lbetreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Nord- deutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes8- Krieg8marine und der Herstellung der Küstenvertheidigung. «

Hierzu lagen die folgenden Anträge vor:

1) des Abg. Twesten:

Der Reichstag wolle beschließen: nach §. 8 des Geseß-Entwurfs als §. 9 einzuschalten: Die auf Grund dieses Geseßes zu erhebenden Anleihe-Quoten und die aus der Anleibe zu verwendenden Summen sind alljährlih durch den Bundeshaushalts-Etat oder durch cin be-

-

Aufenthaltes in anderen, als in den durch dieses Geseß vorge- | fonderes Geseß festzustellen.

2) Des Abg. Kryger (Hadersleben): 20 Der Reichstag wolle beschließen: dem obigen Gescße nachstehenden

vom 23. August 1866 durch freie Abstimmung von dem Gebiete des

| Norddeutschen Bundes losgelöst werden, nehmen an den Verbindlic-

keiten der Anleihe nicht Theil.

5) Des Abg. Meier (Bremen):

Der Reichstag. wolle- beschließen: »Der Reichstag ceracbtet cs für dringend wünschenswerth, die Herstellung der Norddeutschen Bundes- Kriegsmarine und die Befestigung der Küsten, wie solche in den No- tizen des vorliegenden Geseßes näher entwickelt sind, möglich und dergestalt zu beschleunigen, daß die Ausführung in weit

und ersucht den Bundeskanzler, dem Reichstage in seiner nächsten Zusammenkunft etwa dadurch erforderlich werdende weitere Vorlagen zu machen. « :

4) Des Abg. Unruh (Magdeburg):

Die auf Grund dieses Geseßes jährlih zu verwendenden Beträge sind in dem Bundeshaushalts-Etat des betreffenden Jahres aufzunch- men, für 1868 werden der Marine-Verwaltung 3, 10,000 Thlr., der Militair-Verwpaltung zur Küsténbefestigung 500,000 Thlr. zur Ver- fügung gestellt,

Der E Testen zog im Verlaufe der Verhandlung seinen Antrag zu Gunsten des Antrages Unruh zurück.

#