1867 / 253 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ERerlin, u 25. Oktober.

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Nichtamtliche Notirungen. Bisenbahn-Stamm- Actien.

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Meininger Creditbank... Norddeutsche Bank... Vesterreich, Credit Rostocker Bank Sächsische Bank... Thüring. Bank Weimar. Bank Oesterr. Metall. do. Nation.-Anleihe do. Präm.-Anleibe. do. n.100 FI. Loose do. do.

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Beilage |

4141 Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

N 253. ;

1867

Greitag, den 25. Oktober

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 25. Oktober. Jn der gestrigen Sizung des Reichstages des Norddeutschen Bundes bildete der Kommissionsbericht Über den das P osttarwesen betreffenden Geseßentwurf den ersten Gegenstand der Tagesordnung. Nach- dem das Haus in die Spezial-Diskussion eingetreten, gab der Bundeskommissarius, General-Post-Direktor v. Philipsborn bezüglich der zu §. 1 des genannten Gese entwurfes eingereichten Abänderung®svorschläge die nachstehende rflärung ab:

Zu dem §. 1 der Geseyzesvorlage habe ih die drei Amen- dements in Händen , von denen das eine zunächst zum Gegen- stand hat, daß durch das Geseß das Maximalgewicht für Briefe bestimmt ausgesprochen werde. Jch bemerke mit Bezug auf das Amendement, daß die Festseßzung des Maximalgewichts für alle Arten von Postsendungen bisher auf reglementarischem Wege, auf preußishem Gebiete , erfolgt ist, und daß nah den Bestimmungen der Verfassung des Nord- deutshen Bundes und auch nah den Bestimmungen desjenigen Geseßentwurfes, der Jhnen zur Berathung vorge- legen hat, diejenigen Gegenstände, welche der reglementarischen Feststellung im preußischen Gebiete überlassen waren, auch für den Umfang des Norddeutschen Bundes der reglementarischen Festseßung durch Anordnung des Bundes-Präsidiums vorbe- halten bleiben sollen. Jch nehme daher in Anspruch, daß die Gestseßung des Maximalgewichts für Briefe auch ferner- hin auf Balke an Lege erfolge. Es wird dies ohne- hin dem Interesse des Publikums entsprehen, und es würde eine größere Weitläufigkeit in das Geseß bringen, wenn über- haupt die verschiedenen Maximalgewichtsäße durch das Gesetz normirt werden sollten Es würden dann nicht blos die Maxi- malgewichte für Briefe, sondern auch für die verschiedenen an- deren Arten von Sendungen, als für Päckereien, für Páäckereien mit Werthangabe, für baare Gelder, für Barren u. dgl., wie sie ja auf das verschiedenartigste vorkommen, im Gesetze bedacht sein müssen. Jch ersuche also, das Amendement, das dahin ge- richtet ist, diese Festseßung durch das Gesey zu treffen, abzu- lehnen.

: Es ist auf t Nummer 161 der Drucksachen zu . 1 der Antrag gestellt:

s Der Reichstag Ee beschließen: am Schlusse des §. 1

olgenden Zusaß zu machen: : ;

i Portopflicbtins Dienstbriefe werden mit Zuschlagsporto als- dann nicht belegt, wenn die Eigenschaft derselben als Dienst- sache durch ein von der obersten Postbehörde festzustellendes Zeichen auf dem Couvert vor der Postaufgabe erkennbar ge- macht worden ist.

Wir haben uns bei der Borberathung der Geseßesvorlage nit verhehlt, daß für diejenige Korrespondenz der Behörden, welche nicht unter portofreiem Rubrum abgelassen werden tann, in manchen Fällen eine nicht abzuwendende Bertheuerung für die Empfänger eintreten werde, weil die Empfänger nicht in der Lage sind, darauf hinzuwirken, daß die Absendung dieser Korrespondenz gegen baare Bezahlung oder unter An- heftung einer Freimarke erfolge. Zwar is es in an- deren Staaten, wo ähnliche Verhältnisse bestehen, voll- ständig üblih geworden, daß Jemand, _der an eine Be- hörde schreibt und von derselben eine Auskunft in Anspruch nimmt, gleich mit seinem Schreiben diejenige Postmarke ein- sendet, die zur Frankirung des Briefes verwendet werden kann. Indessen ich will zugeben, daß manches Jahr darüber vergehe,

ehe diese Gewohnheit fich bei uns einbürgere, und ich darf nicht verkennen, daß auch manche Briefe von den Behörden in porto- pflichtigen Angelegenheiten abzusenden sind, zu denen der Empfänger des Briefes eine unmiltelbare eigene Veranlassung überhaupt nicht gegeben hat. Auf der anderen Seite haben wir uns nicht verbergen dürfen , daß es eine außerordentlich große Anforderung an die vielbeschäftigten Postbeamten ist, die Un- terscheidung einer neuen Kategorie von Sendungen in Mitten der großen Hast und Eile des Dienstes auf sih zu nehmen. Wir unterscheiden bisher die Briefe unter portofreiem Rubrum und zahblungs8pflichtige oder portopflichtige Briefe; wenn diese Kategorie von Briefen eingeführt wird, so fügen Sie eine dritte Kategorie hinzu, eine Kategorie zahlungspflichtiger Briefe gegen moderirtes Porto. Wir würden außer Stande sein, es zu übernehmen, dieses Quschlagsporto bei portopflichtigen Dienst- | briefen, wie sie hier genannt werden, wegzulassen, außer Stande | sein, diese Unterscheidung den Postbeamten im Allgemeinen | noch aufzuerlegen, zumal da auf eine große Vermehrung der Briefe gerechnet werden muß, wenn nicht durch eine Rücksicht |

5 21

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diese BVerwaltungsmaßregel, die uns mit nicht geringer Besorgniß er- füllt, allein gerechtfertigt wird. Es ist die Rücksicht, inwelcher auch alle Postbeamten mit uns einstimmen werden, daß es unser Wunsch ist, den Interessen des Publikums so viel wie möglich zu dienen. Nur damit läßt es si rechtfertigen und nur aus diesem Ge- sihtspunkte bin ih in der Lage, in Aussicht zu stellen, daß auf dieses Amendement eingegangen werden wird. Allerdings nehme ih in Anspruch, daß ausdrülih folgende Erklärung entgegen- genommen werde. Es muß der administrativen Anordnung lediglih Überlassen bleiben , was unter portopflitigen Dienst- briefen zu verstehen sei , und es muß eben so der administra- liven Anordnung ledigli überlassen bleiben , welche An- forderungen in Bezu auf die äußere Beschaffenheit und Be- zeihnung zu machen Kin, um die Briefe als solche unzwei- deutig zu charafterisiren, auf welche die von Jhnen bezweckte Begünstigung Anwendung inden soll. Nur unter diesem Vor- behalt sind wir im Stande, die Zusage zu ertheilen, daß wir bereit sind, unseren Postanstalten die große ihnen erwachsende neue Last aufzuerlegen. Was das dritte Amendement betrifft, so glaube einer sachlihen Erörterung insoweit überhoben zu sein, als Sie bereits von diesem Tische aus vorhin ver- nommen haben , daß es nicht thunlich befunden ift, neben dem Porto- von 1 Sgr. für alle franfirten Briefe auf jede Ent- fernung Ihnen noch ein Porto zu geringerem Betrag auf die mäßigeren Entfernungen vorzuschlagen. Die finanziellen Rück- sichten haben allerdings wesentlich ins Gewicht fallen müssen, ich bitte aber anzunehmen nicht blos in der Richtung, daß man elne reichliche Ertragsfähigkeit des Postinstituts zu sichern beabsichtigt habe, wesentlich auch in der Rücksicht, daß es darauf ankäme, der Postverwaltung unter allen Umständen reichliche Mittel zu erhalten, um sio in ibren Einrichtungen zu entwickeln ; es darf in dieser Be iehung die Berechnung nicht zu eng aufgestellt werden, wenn Sie nicht eine T in den postdienstlichen Einrihtungen im Gefolge sehen wollen. Es ist zum Ausdru gebracht, daß es den preußischen Vertretern etwa zu leicht gelungen sei, den Widerstand zu überwinden, der aus lokalen Verhältnissen , wie sie bisher in den einzelnen Gebieten bestanden, hervor ehen mußte. Meine Herren, wir haben es als gemeinsame Arbeit und als gemeinsames Werk betrachtet, wir haben nit den Widerstand nach größeren oder eringeren Kräften gemessen, wir haben beiderseits mit aller Närsotge die Frage geprüft, wir haben mit Bereitwilligkeit gegen- seitig die Bedenken ausgetauscht, abgewogen und auszugleichen B und das Ergebniß dieser gewissenhaften Prüfung liegt

nen vor.

Ich ersuche Sie, meine Herren, wie erwähnt, das Amen- dement wegen der Geststellung des Maximalgewichtes abzuleh- nen, das Amendement wegen der Einführung des Halben/ilber- O HORos abzulehnen , und stelle Jhnen anheim , das

mendement wegen der Behandlung der portopflichtigen Dienst- briefe anzunehmen.

Nachdem der Abg. Forkel bemerkt hatte, er sei bereit seinen Antrag zurückzuziehen, wenn cine Verringerung des Marximal- gewichts nicht beabsichtigt sei, erklärte der Bundeskommissarius, General-Post-Direktor von Philipsborn: y

Jch bestätige von Neuem, daß das Recht der Festseßung des Maximalsaßes dem Bundes-Präsidium vorbehalten i}; ih nehme aber keinen Anstand hinzuzufügen, daß die Jntention be- steht, innerhalb des Norddeutschen Bundesgebiets das Marximal- gewicht für Briefe, soweit es noch nicht bis auf 15 Loth reicht, auf 15 Loth festzustellen.

Mit Bezug auf die Abänderungsvorschläge der Abgg. Krat und Freiherr Nordeck zur Rabenau äußerte fich der Bundes- fommissarius, General - Post - Direktor von Philipsborn, wie folgt:

Meine Herren, der Zweck wird durch beide Amendements ziemlich gleichmäßig verfolgt. Wenn aber die Wabhl vorliegt, welchem Amendement der Vorzug zu geben sei, so habe ich mich doch für das Amendement des Herrn Freiherrn Nordeck zur Rabenau zu erklären, denn es ist nothwendig, daß durch ein solches Zeichen den Beamten der Postverwaltung kenntlich ge- macht werde, daß der Brief eben abweichend zu behandeln sei, und die Vorausseßung des Herrn Abgeordneten Kraß, daß die Berschließung derartiger Briefe mit dem Dienstsiegel der Behörde dazu ausreichend sei, ist nicht zutreffend. Es würde ja sonst der Postbeamte nothwendig in die Lage gebracht werden, jeden Brief einmal auf der Adreßseite und zweitens auf der Siegel- seite zu besichtigen. A

Ueber das von dem Abg. Dr. Becker (Dortmund) zu §. 2