1867 / 272 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4404

Litt. C. zu 100 Thlr.: 39 Stück.

959 | 1386 | 2427 | 2894 | 3624 966. | 1392 | 2512 | 2925 | 4163 997 | 1500 | 2543 | 3222 | 4272 1269 | 1940 | 2558 | 3591 | 4625 1335 | 2187 | 2601 | 3605 | 5129 Litt. D. zu 25 Thlr.: 30 Stü. 068 | 1483 | 1874 | 2047 | 3056 1154 | 1486 | 1929 | 2303 | 3342 1302 | 1712 | 1968 2459 | 3640 1371 | 1770 | 2032 | 2707 | 3939

Litt. E. zu 10 Thlr.: 17 Stück.

Nr. 7235 bis 7251 incl.

Sämmtliche Nentenbriefe Litt. E. Nr. fl bis 7251 incl. sind verloost resp. gekündigt.

[2526] Ta A Me A Q U A9

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 19. August 1862 ausgegebenen Tilsiter Kreis-Obligationen im Betrage von 27,200 Thlr. ( Emission) sind nachbenannte Obligationen zur Til- gung ausgeloost worden :

Lit. A. à 200 Thlr. Nr. 11.

Lit. B. à 100 Thlr. Nr. 42. 63.

Lit. C. à 50 Thlr. Nr. 102. 106. 168. 223.

Lit. D. à 25 Tblr. Nr. 260. 291. 296. 309. 397. 405. 406. 440. 457. 481. 488. 490. 495. 528. 561. 612.

Die Jnhaber dieser Kreis-Obligationen werden aufgefordert; vom 2. Januar 1868 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dahin n Zinsen gegen Rückgabe der Kreis-Obligationen und der Coupons

ei der hiesigen Kreis-Chaussee-Baukasse zu erheben.

Von dem genannten Verfalltage ab tragen die ausgeloosten Obli- gationen feine Zinsen mchr.

Gleichzeitig werden die- Jnhaber der nachfolgenden, bereits früher ausgeloosten, aber noch nicht ausgelösten und niht mehr verzinslichen Kreis-Obligationen aus den Fälligkeits-Terminen :

den 2. Januar 1866: Lit. A, a 200 Thlr. Nr. 8. Lit. B. a 100 Thlr. Nr. 40. 43. 65. Lit, C. a. 50 Iblr. Nr. 127. 157. 171. 204. Lit. D. a 25 Thlr. Nr. 246. 276. 281. 286. 313. 314. 358. 395. 416. 586. 589. 600. 601. 602. 620. den 2. Januar 1867: Lt, A, Tblr. Nr. 4. Lit. C. a 50 Tblr. Nr. 71. 94. 126. 170. 188. 222. Lit D. a 25 Nr. 254. 306. 318. 347. 366. 385. 434. 486, 604. aufgefordert, den Nennwerth derselben nah Abzug des Betrages der inzwischen etwa eingelösten, niht mehr fälligen Coupons zur Ver- meidung weiteren Zinsverlustes und künftiger Verjährung, von der Kreis-Chaussee-Baukasse hierselbst unverzüglich in Empfang zu nehmen. Tilsit, den 14. Juni 1867. Die ständische Kommission für den Chausseebau im Tilsiter Kreise. Schlenther. Dreßler. Reimer. W. Knippel.

VetanntmaGuna Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 2. Sep- tember 1863 ausgegebenen Kreis-Obligationen im Betrage von 50,000 Thlr. (1. Emission) sind nacbenannte Kreis-Obligationen ausgeloost worden : Lit. B. a 200 Thlr. Nr. 59. Lit, C. a 100 Thlr. Nr. 186. 212 266. 270,

Die Jnhaber dieser Kreis-Obligationen werden aufgefordert, vom 2. Januar 1868 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dabin fâl- ligen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis-Obligationen und der Cous- pons bei der biefigen Kreis-Eisenbahn-Baukasse zu erheben. Von dem genannten Verfalltage ab tragen die ausgeloosten Obligationen keine Binsen mehr.

_ Gleichzeitig werden die Jnhaber der nachfolgenden, bereits früher ausgeloosten; aber noch nicht ausgelösten und nicht mehr verzinslichen Kreis-Obligationen aus den Fälligkeitsterminen:

den 2. Januar 1866:

Litt. A. a 500 Thlr. Nr. 25,

Litt, B. a 200 Thlr. Nr: 47;

den 2. Januar 1867:

Litt. B. a 200 Thlr. Nr. 34. 112,

Litt. C. a 100 Thlr, Nr, 137. aufgefordert, den Nennwerth derselben nah Abzug des Betrages der inzwischen eingelösten, nicht mehr fälligen Coupons zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes und künftiger Berjährung von der Kreis-Eisen- bahn-Baukasse hierselbst unverzüglich in Empfang zu nehmen.

Tilsit, den 14. Juni 1867.

_ Die ständische Kommission des Tilsiter Kreises. Schlenther. Dreßler. Reimer. W. Knippel.

Anmerkung:

[2527 |

A

[2572] Bekanntmachung.

_Bon den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 28. Mai 1866 ausgegebenen Tilsiter Kreis - Obligationen im Betrage von 80,000 Thlrn. (111. Emission) find nachbenannte Obligationen zur Zilgung ausgeloost worden :

it, C. à 100: Thlr. : Nr. 248. 262. 265. 280. 338. 362. 369 415. Die Jnhaber dieser Kreis-Obligationen werden aufgefordert, vom 2. Januar 1868 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dahin

fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis-Obligationen und der Cou. pons bei der biesigen Kreis-Chaussee-Baukasse zu erheben. Von dem genannten Verfalltage ab tragen die ausgeloosten Obli, gationen feine Zinsen mchr. Tilsit, den 14. Juni 1867. Die ständische s für den Chaussecbau im Tilsiter Kreise. Schlenther. reßler. Reimer. W. Kn ippel.

Rheinische Eisenbahn.

L) E

[2780]

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums de 2. August 1858 emittirten, sub dato den 1. Oftober 1858 ausgefertigten Priori täts - Obligationen unserer Gesellschaft ist das eine Stü unter der Nummer 11,319 über 200 Thlr. nebst BUONIUNg zu Erhebung vei. terer Coupons angeblih abhanden gekommen. uf Grund des g, 6 des oben bezogenen Privilegiums ergeht hiermit die öffentliche Auf. forderung, die bezeichnete Obligation nebst Anweisung einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselben ge zu machen, unter dem Pr). judiz, daß, wenn nach dreimaliger lufforderung diese Dokumente nid Cngeteler! oder die Rechte daran nicht geltend gemacht werden , die Obligation nebst Anweisung für nichtig erklärt werden soll.

Cóôln, am 4. Juli 1867.

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft.

[4253]

Cöln-Mindener Eisenbahn.

Die zu der 4% Cöln-Mindener Prioritäts-Obligation V. Emission Nr. 16/850 à 100 Thlr. gehörige Anweisung zum Empfange der 11. Serie der Zinscoupons is} dem Eigenthümer abhanden gekommen, die Obligation selbst aber vernichtet worden. Auf den Antrag dessel» ben und mit Bezug auf §. 9 des Allerh. Privilegiums vom 17. Sep: tember 1862 ergeht hiermit die öffentliche Aufforderung, die gedachten Papiere einzuliefern, beziehungsweise die etwaigen Rechte daran gel: tend zu machen, widrigenfalls wir dieselben nach Ablauf der in dem gedachten §. vorgesehenen Fristen öffentlich für nichtig erklären, eine neue Obligation ausfertigen und dem Eigenthümer nebst der II. Coupon- serie ausliefern werden. i

Côln, den 12. November 1867.

Die Direction.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[4254] : j Warschau-Wiener Eifenbahßn. Einnahme pro Oftober 1867.

64,236 RS. 48 K. 116/225 » 44 p 21/125 » 065 »

Aus dem Personen-Verkehr Aus dem Güter-Verkehr

104,996 » Verschiedene Einnahmen

11,424 » Mithin pro 1867 mehr:

» » » » » » Mithin pro 1867 mehr

Warschau-Bromberger Eiscnbahn. Einnahme pro Oftober 1867.

1867. 1866.

Aus dem Personen-Verkehr 16,853 RS. 86 K. Aus dem Güter-Verkehr 25/4522 » 94 » Verschiedene Einnahmen 8,294 » 35» Summa 50,601 RS. 15 K

y Mithin pro 1867 weniger: Einnahme vom 1. Januar bis ult. Oftober. 1867: » » » » 1866:

Mithin pro 1867 mehr Warschau, den 10. November 1867.

/ Die Direction der Warschau-Wiener und Warschau-Bromberger Eisenbahn.

34/476 ? 5/084 »

4/525 427,205 » 385,282 »

70 9

liß, Hirschberg (für Flachs), Franfkfurt - Kreuz, Danzig, Elbing,

Psfkow, Ostrow, Dünaburg Riga, Polobk und Witebsk andererseits ein abgeänderter und neu |

Der Tarif und die näheren Bestimmungen sind bei den Güter |

zu haben. Berlin, den 26. Oktober 1867. Königliche Direction

der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn.

, Fulda-Herz) das

Vorläufige Ermittelung. Definitive Feststell, F 1867 1866

59,915 RS. 51 K [f 065 » Summa 201,586 RS. 985 K. 176,337 RS. 22 K. : 29/249 RS. 765 K. | Einnahme vom 1. Januar bis ult. Oktbr. 1867: 2,010,003 RS. 385 K. f » 1866: 1,772,360 » 91 » F 2371042 NS. 475K. F

Vorläufige ‘Ermittelung. Definitive Feststel.

15,566 RS. 39: §

257 » E

9 , L

55,120 RS. 91 K. F »

01 » M 984 » B

41,922 NS. 055 8

Mit dem 1. Oktober cer. ist im direkten Verkehr zwischen Gör Königsberg, Insterburg und Pillau einerseits und St. Petersbur, f . der Rechtsanwal Wilna, Kowno, Grodno, Bialysto | d

en redigirter Tarif in Kraft getreten.

Expeditionen Görliß und Hirschberg für 3 Sgr. pro Stück fkäuflid ch

Das Abonnement beträgt A Thlr. für ‘das Viérteltahr.

Königlich Preuftischer

- Anstalten des In- und Je Hes nehmen Gese «ir

für Berlin die edítion de

Preußischen Staats-Anzeigers : Jäger- Straße Nr. £0.

(zwischen d, Friedrihs- u, Kanonierfstr.)

f

Berlin, Sonnabend, de

Majestät der König haben Allergnädigst gerußt: Se Me iPräsideniten Geiger zu Cöln das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus - Ordens von P N dem

iti Schullehrer Loeser zu Beeliß im Kreise Zauch- R Adler er vierten Klasse desselben Ordens, : wie dem Gerichtsshulzen Christian Schulz. zu Kalzig im Kreise üllichau, dem Schullehrer Georg Canisius zu Wülfte im Freise Brilon, und dem Gericht8vogt Wil8dorff} zu Lüneburg

lgemeine- Ehrenzeichen zu verleihen; | an RRaee e LiSttetiant von der Kavallerie des 1. Ober-

ischen Landwehr-Regiments Nr. 22, Rittergutsbesißer und O bbibier Pt Ern} Thaer in Panthen bei Lieg-

i Adelstand zu erheben; u a den Konsul in Jerusalem Dr. Rosen zu

AllerhöchsiIhrem Konsul in Belgrad mit dem Charakter als

«Konsul zu ernennen; gs i Gener Joh ann Heinrich Quistorp zu Stettin

akter als Kommerzien-Rath; und M Ph a rateut Carl Osfar Caesar Hauer auf dem

Bahnhofe zu: Dirschau das Prädikat ‘eines Königlichen Hof- Lieferanten zu verleihen. eruht,

ajestät die Königin haben Allexg nädigst ge: dem A udolph Rübensohn in Coblenz fin irma Prädikat AllerhöchstJhres Hof-Lieferanten zu verleihen. ) ti

i iermit, daß die für Auszeichnung im Felde und p N rieg - Lazarethen von Mir verliehenen Ordens- Decorationen mit dem Johanniterkreuz , gleih den Ordens-

Decorationen mit Schwertern, fortgetragen werden sollen, wenn den Inhabern einer solchen Decoration später von Mir eine

höhere Friedensklasse desselben Ordens verliehen wird.

i 7, November 1867. Berlin, den a ula

Graf von Bismarc-Schönhaujsen. An die General-Ordens-Kommission.

——

ini ium für Handel, Gewerbe und öffentlichi PRIRASENTN N D Arbeiten. e. Dex bisherige Hauptkassen-Buchhalter Beyer 1n Bresiau ist He ehen Cisenbabn-Hauptkassen-Rendanten ernannt Ai als solcher bei der Oberschlesischen Eisenbahn angestellt

worden.

nstiz: Miuisterium. i i gu : mber 1867, betréf- ne Verfügung vom 8. November 1 )

e Der! s besonderen amtlichen Ausgaben der Geseße

über die Erhebung der Gerichtskosten und der Se hte zu Kiel i e für die Bezirke der Appellationsgerichte z1 / anwalte, Und, Bote Caffel anb Wiesbaden.

In Folge de den Ansaß und P Brel Mellationsgerichts - Bezirke eine besondere amtliche der danach eingeführten Geseße vom der dazu ergangenen ergänzend

ife di 1 Tabellen beigefügt worden sind. : Davife Vie et erden der genannten Bezirke werden angewiesen

die in die betreffende Ausgabe

en und der Gebühren der Rechts- 3

(8 ‘dnungen vom 30. August d. J./, betreffend 4 u die Erhebung dn MELEELECEn D StL o Mllatione. (Ges.-Samml. S. 132) festgeseßte Formel des von deu fortan te und Notare in den Departements der ellc -

Cassel und Wiesbaden, ist für jeden der de

10., 11. und 12. Mai 1851 und O en, erläuternden und abändernden Be- D,

stimmungen veranstaltet worden / welchen die zur Anwendung der

der Gerichtsfosten- und Gebührengeseße

n 16. November, Abends

Ebenso werden die Rechtsanwalte und Notare aufgefordert, die in jene Ausgabe aufgenommenen, bei ihrer Geschäftsführung in Be-

racht fommenden Anordnungen zu beachten.®) ] Vie für die Gerichtsbehörden erforderlichen Exemplare werden

denselben binnen Kurzem zugehen. Berlin, den 8. November 1867. Der Justiz - Minister. Graf zur Lippe.

An 1 sämmtliche Gerichtsbehörden, Rechtsanwalte und Notare

in den Bezirken der Appellationsgerichte zu Kiel, Cassel und Wiesbaden.

Beschl des Königlichen Staats-Ministeriums vom 31. Okto- el ELGD ied allgemeine De Lia s Justiz-Ministers vom 11. November 1867, betreffend die Vereidigung der Justiz- beamten der neu. erworbenen Landestheile.

a) Beschluß de8 KöniglichenStaats Ministerium Nachdem in den durch Vie GA vom 20. September v. J Ges.-Samml.-S. 555) und die Geseße vom 24. Dezember v. (Ges Saul. S. 875, 876) mit der preußisden Monarchie A einigten Landestheilen mit dem 1. d. M. die preußische Ber- fassung in Kraft getreten il beschließt das Staats-Ministerium zur Ausführung des Artik 108“der Verfassun e pot 31, Januar 1 (Ges. - Samml. S. 17), wona alle Staats- beamten dem Könige den Eid der Treue und des Geÿzorsams zu leisten und die gewissenhafte Beobachtung der Verfassung zu

wören haben, was folgt: ieten :

E L. n Artikel 108 der Verfassungs-Urkunde vom 3l1ften

anuar 1850 vorgeschriebene Eid is von allen unmittelbaren

Und mittelbaren Staatsbeamten der im Eingang bezeichneten

Landestheile zu leisten. Ausgenommen davon sind nur dieje-

nigen Beamten, welche in Folge ihrer Anstellung in den älteren rovinzen bereits vereidet sind. E 1j

P 2. Bei der Vereidigung T ee E den Eid

u leisten haben, die Formel desselben dahin vorgeleten:

: S iamdin zu Gott, dem Allmächtigen und Allwisßsenden, daß Sie Seiner Majestät dem Könige treu und gehorsam sein und die Verfassung gewissent äft beobachten wollen.

Der Schwörende erhebt hierauf die Schwurfinger und spricht die Worte : eir Ich (Vor- und Zuname) schwöre es, fo wahr mir

Gott helfe. 2 L a

Dem S Piböteindén bleibt es überlassen , den CEideSworten die seinem religiösen Bekenntniß entsprehende Bekräftigungs- ormel hinzuzufügen. i 5 : | E Vorsteher einer Behörde, welcher mit der Vereidigung der Beamten derjelben beauftragt. wird, hat zuerst selbst vor den versammelten Mitgliedern den Eid zu leisten und dann Leßtere zu verpflichten. : : i d "Ueber bie Vereidigung wird ein Protokoll aufgenom- men, welches die Beamten, von denen der Eid geleistet worden,

u unterschreiben haben. Mh y In die dur die Verordnung vom 22. Januar d. 9,

-

neu anzustellenden Staatsbeamten zu leistenden Diensteides find vor dem Schlußworte: »will« die Worte aufzunehmen : »auch die Verfassung gewissenhaft beobachten. « : ; Jedèr Minister wird, unter Beobachtung obiger Be-

î 4 4 (4 Ç . . ; 4 t d

2) Die v. Deckersche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei hierselbst wir dafür Sorge tragen, daß Exemplare dieser amtlichen Ausgabe durch die Buchhandlungen bezogen werden können. Der Preis eines jeden

/

aufgenommenen Best I tiquidationen zum Grunde zu legen.

immungen sorgfältig zu beachten und die Tabellen

Exemplars ist auf Einen Thaler festgeseßt. 5562