1867 / 275 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1867 enthalten. Die Vorschriften dieser Gesehe werden durch den §. 4 en

in der dur die Sachlage gebotenen angemessenen Fassun denen TAUay der Monarchie aus edehnt. N Fassung auf Die

unbedeutenden Abweichungen. Der dem Herrenhause durch den

legte Entwurf eines Geseßes über die Arstellun im höheren Justizdienste hat folgenden Wortlaut: i : E

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages für den

ganzen Umfang Unserer Monarchie, was folgt:

d. 1. Wer in dem einen Landes! heile Unserer Monarchie nach den dortigen Bestimmungen die Befähigung erlangt hat, das Amt eines Richters bei den höheren Gerichten, eines Rechtsanwalts (Ad- vofat-Anwalts, Advokaten), Notars oder Beamten der Staatsanwalt- schaft zu bekleiden, fann auch in den übrigen Landestheilen in gleicher Eigenschaft angestellt werden.

§. 2. Zur Anstellung als Mitglied eines erforderli, daß der Beamte mindestens vier Jahre als ctatsmäßiger Ricbter oder als Beamter der Staatsanwaltschaft angestellt ge-

Le T

. 3. Zur Anstellung als Mitglied des Ober - Tribunals i} er- forderlich, daß der Beamte mindestens vier Jahre als Boviddgner Rath im Justiz-Ministerium, als Mitglied eines Appellationsgerichts, als Präsident oder Kammer - Präsident bei einem Landgerichte, als Präsident oder Vice - Präsident bei einem Obergerichte, als Direktor eines Stadt- oder Kreisgerichts, als Ober Staatsanwalt, General- Sa R i General-Advokat oder Ober- Prokurator angestellt ge-

esen ist.

Mitglieder der in den neuen Landestheilen früher bestande Ober-Appellationsgerihte können ohne Rüsicht auf die Zeit ‘idre Amktsthätigkeit als Mitglieder des Ober - Tribunals angestellt werden.

§. 4. Wer mindestens vier Jahre die Stelle cines ordentlichen Professors der juristischen Fakultät bei einer inländischen Universität bekleidet hat, kann zum Mitgliede eines jeden Gerichts ernannt wer- den, obne daß die Ablegung der für Richter vorgeschriebenen Prüfung oder für die Ernennung zum Mitgliede eines Appellationsgerichts oder des Ober-Tribunals die vorgängige Anstellung bei einem anderen P ICL ma d __ _§. 9. NReferendarien können zur zeitweisen Function cines Hülfs- riters bei den Stadt- und Kreis8gerichten, E Amtsgerichte “Und Briedensgerichten, zur Function eines Gehülfen dec Staatsanwalt- [hafte e E s cines Rechtsanwalts, Advokat- 4mwalts oder Advokaten verwendet werden, auch die Verri eines Gerichisschreibers wahrnehmen. i E S

F. 6. Alle diesem Geseße entgegenstehenden Bestimmungen wer-

den aufgehoben.

§§. 5—9 entsprechen den Fÿ. 8—12 des Geseßes vom 17t März 1852 mit einigen, einer näheren Erläuterung ee bedürfenden

ustizminister vorge-

ordnung vom 8. Februar 1867 (Geseß- Sammlu j bereits gestattet vorden , ne U dbu sich U bezie 409) Provinzen der Monarchie oder in einem der neuen Landegt zum Richteramte gualisies haben, in jedem dieser Landesth Slheil richterliches, staatsanwaltlihes oder Anwalts - Amt zu Ge tin Der Entwurf eines Geseßes, welchen die Staatsregierung aus de fen Gründen mittelst Allerhöchster Ermächtigung vom 5 d ben 1867 (Nr. 148 der Drucksachen des Hauses der Abgeord, lar dem Landtage vorlegte und welcher dahin führen sollte “c. auch die in den neuen Landeêtheilen zum Richteramt befähi da klärten Beamten in den älteren Provinzen ohne Weiteres gf e werden könnten, ist zwar von dem Hause der Abgeord Bb MarEeie Kos ut weil die Dringlichkeit der Vorlage Ua bestritten e. Daß dieselbe sachlih geretfertigt sei, wurde faum Es wird deshalb jeßt, wo das Prüfung8wesen allgemein geordnet

Appellationsgerichts ist |

¡ Anstellung als Appellationsgerichts-Nath und

werden kann, die Vereinigung des Ober-Appellatio i Ober-Tribunal Gegenstand Ant weiteren ‘Bürlate i e Berta aus allen Landestheilen dem Landtage angehören, feinen Anst finden fönnen, auch diesen Gegenstand und zwar in der Weise des ad zu regeln, daß, unter Wegfall aller älteren Vorschriften , insbeso U der erwähnten Verordnung vom 8. Februar 1867, cine voll per Denn Ér die ganae Monarchie ergeht. ndige

BViese Destüunmung kann aber keinen and i allgemein maßgebenden erklären , als den de fa AUL B ur * des Staats uud der Staatsverfassung , der wesentlichen Ueber stimmung der neueren Geseße auf den Gebieten des Sirafrectz, Und Me cdrses , des bürgerlichen rozeßverfahrens , des N und Wechselrehts und anderer Theile dcs bürgerlichen Rech | aue un Sa: H Clilderten Charakter der speziellen Prúfun fs dabin ergiebt: g orschriften in allen einzelnen Landestheile

derjenige, der in dem einen Landestheile der § ie di Bud ns Aera u. st. w. erlangt hat, e befi junenien 1 dasselbe Amt in einem anderen Landéstheile wahr:

icser Grundsaß is im §. 1. au®sgesprochen wor 2) Die Anstellung in dem Amte cines Mitgliedes der höher Gerichte, cines Appellationsgerichts Und des Ober - Tribunals reit nah den altländischen Vorschriften nicht blos den Nachweis der Be fähigung durch Prüfungen und durch einen eigentlichen Vorbereitun d dienst, sondern auch den längerer praftischer Erprobung der eivoriniek GERgbten 4E: Zu diesem Zwee sind in den g. 37 der Ver, tel X g vom 2. Januar 1849 (Geseßb-Sammlung Seite 1), den Ar- en §. 3 des Geseßes vom 17. März 1852 und den §. 1, Absaß 3 der Verordnung vom 8. Feb )

(bja [ i; ru Sammlung Seite 209) Bestimmungen Aae Welte ù mindestens vierjährige U als Mitglied eines Gerichts eser Instanz oder als Staatsanwalt bei einem solchen zur Bedingung bu

(Geseß-Sammlung Seite 73)

angestellt |

. des Geseßes vom 26. April 1851 (Geseß-Sammlung Seite 181) |

Rad

4463 Wiesen, \oll auf die 18 Jahre von Johannis 1868 bis dahin 1886 meistbietend verpachtet werden.

3) das sogenannte Hiínterland Nr. 29a Vol. XIX, Fol. 265 des Hypothekenbuchs p Gnel, abgeschäßt auf 165 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Bureau Nr. Ill C INOEA Taxe, sollen am 19. März 1868, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Mehler an hiefiger Gerichtsstelle im Terminszimmer Nr. 1 öffentlich an den Meistbietenden verkauft

erden. dia ; iejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- C “rsichtlichen Realforderung aus den ags Befriedi- gung suchen / haben sih mit ihrem Anspruche bei dem Gericht zu

mel iedeberg N.M., den 11. September 1867. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Subhastations-Patent. Nothwendiger erfauf. Königl. Kreisgerihts-Kommission 1. zu Oelde, den 10. Oktober 1867. Die dem Bierbrauer Bernard Willebrand zu Stramberg gehöri-

gen Grundstüe : T ns

Nr. der Nähere 1 Bezeich- Flächen-Jnhalt.

nung.

[4297]

Flur-Abtheilung.

S Á M. | R. | F.

Laufende Nr. |

Kat. Gemeinde Stramberg.

51. IHausgarten 52, IDaudenstraße mit dem Hause und NebenhauseNr.53 der Stadt Stramberg. AMEAgEMAONE Holt 0. N

n der Wieska

erechtigung in der

Stramberger Ge-

meinheit.

1. Berg (Schellenberg)

mit dem darunter be-

findlichen Bierkeller ;

jedoch mit Aus\{hluß

des zur Chaussee ex-

propriirten heils

zur Größe von 156

0/3.1T oer Wi sf Aer 72 26/0/3.]ITn der Wieska er.

62. [An der Asmer Aer. 5 [1138

45

Garten. 75

68 Hofraum. 56

135

Wiese. 27

Weide. Wiese. Aer.

. | 81/2. 183/82.

22 92 18 26/0/2. 17

Obstgarten. 45

20

8. j 10. 2E

[4303]

Zu dem Zweck haben wir einen Termin auf Donnerstag, den 12. Dezember dieses Jahres; Vor-

mittags 10 Uhr, in unserm Plenar - Sißungs - Zimmer bierselbst

anberaumt, zu welchem Pachtbewerber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß zur Uebernahme der Pachtung der Nachweis eines dis- poniblen Vermögens. von 19,000 Thlr. erforderlich is. Das Pacht- elder-Minimum is auf 2600 Thlr, die von dem Pächter zu bestel- ende Caution auf 1000 Thlr. festgestellt. Alle sonstigen Bedingungen ergiebt der Entwurf zum Pachtvertrage, der nebst den Licitations- Regeln sowohl in unserer Domainen - Registratur als bei dem Do- mainenpächter Herrn Rossow zu Liepen einzusehen is. Leßterer wird nach vorheriger Meldung die Besichtigung der Domaine gestatten.

Stettin, den 6. November 1867. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte “S4 Domainen und Forsten. ;riest.

arts Befanntmachung. 12 Die Lieferung von 10 gepolsterten Lehnstühlen für die hiesigen

Lazarethe soll im Wege der Submission im Termin

den 27. d. Mts, Vormittags 11 Uhr,

in unserm Büreau, Scharnhorststraße Nr. 11, Zimmer Nr. 68, an den

Mindestfordernden vergeben werden. mit dem Bemerken eingeladen, daß die Offerten versiegelt abzugeben sind und die Bedingungen täglich in unserm Büreau eingeschen wer-

den können.

Lieferungslustige werden hierzu

Berlin, den 18. November 1867. Königliche Garnison-Lazareth-Kommission.

e Bekanntmachung. ie Lieferung von

30 Ctr. Butter, 47 Ctr. weiße Bohnen, 30 Ctr. Linsen, 53 Ctr. Erbsen, 52 Ctr. Gerstenmehl, 31 Ctr. ord. Graupen, 43 Ctr. Gerst- grüße, 22 Ctr. Hafergrüße, 40 Ctr. Buchweizengrüße

n er hiesigen Königlichen Strafanstalt auf das Jahr 1868, des- gleihen von

930 Scheffel Kartoffeln pro Monat Mai bis ult. Dezember fk. J. soll in Folge höherer Verfügung im Wege der Submission unter den in der Anstalts-Registratur einzusehenden oder gegen Copialien zu be- ziehenden Bedingungen nochmals ausgeboten werden. j Lieferungêgeneigte wollen daher ihre versiegelten und mit der Be- zeihnung »Submission« versehenen Offerten, welche die Bemerkung enthalten müssen, dáß von den Lieferungs-Bedingungen Kenntniß ge-

nommen ist, : bis zum 29 d. Mts. : an die unterzeichnete Strafanstalt portofrei einsenden und wird be-

merft, daß die Eröffnung derselben / am Freitag, den 29. November cr.;, Vormittags 10 Ubr,

die mindestens vierjäh- im Geschäftszimmer der Anstalt stattfindet und ctwa später eingehende

Offerten keine Berücfsichtigung finden können. Anclam, den 14 November 1867. Die Königliche Straf-Anstalt.

! rige Anstellung als Mitglied eines Appellationsgericht j äßt i T lge der nebst Hypotheken- i i ; - S eshäßt im Ganzen auf 10,790 Thaler zufolge der nebst Hypothete

2 aaE A. eines Gerichts erster Julany als Braut (8 Prâsidat e t Kaufbedingungen am Gericht einzusehenden Taxe, sollen

| anwaltschaft bei einem höheren Gericht oder als vortragender Rath am 13. Juni 1868, Morgens 10 Uhr,

im Justiz-Ministerium zur Bedingung der Anstellu i dentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Gläubiger, welche Tribunal machen. sellung bei dem Ober Id g De é e a cbabuds nicht ersichtlichen Realforderung

Diese Bestimmungen sind in den aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch beî dem Subhastationsgericht anzumelden.

Motive zu dem Entwurfe eines Gesebes über die Anstellung im j höheren Justizdienste.

Der vorliegende Geseß - Entwurf steht im Zusammenhang mit deni anderweit ausgearbeiteten über die Befähigung zum höheren Justizdienste, ohne indeß gerade von demselben abhängig zu sein. i Wäbrend Leßterer lediglih für die Zufunft gencrelle, auf den ganzen ! Umfang der Monarchie si erstreckende Bestimmungen über die juristi- | sben Prüfungen getroffen und den allgemeinen Grundsaß auf- gestellt bat, daf, ohne diese Prüfungen zurückgelegt zu haben, Nie- | \ mand das Amt eincs Richters, Anwalts, Advokaten, Notars oder Beamten der Staatsanwaltschaft bekleiden dürfe, enthält der gegen- |! wärtige Entwurf diejenigen Vorschriften, welche mit Rücksiht auf die vergangenen Verhältnisse und im Hinblick auf die Qualification für die Gerichte der zweiten und dritten Instanz erforderlich sind, um für die Anstellung im höheren Justizdienste im ganzen Staate überein- stimmende und feste Anbaltspunkte zu gewinnen.

1) Es bedarf einer besonderen Bestimmung darüber, wie es mit denjenigen Beamten zu halten sei, welche nah den bisherigen Ge- sc8en und Regulativen die Befähigung zum Richteramt U. \. w. bereits erlangt haben oder fie noch erlangen , bevor das neue generelle Geseg über die juristischen Prüfungen in Kraft tritt. Diese Geseße und Re- gulative waren bisher außerordentlich verschieden; sie stimmten indeß in so weit übercin, daß sie überall eine gründliche allgemeine Bil- dung, ein tüchtiges theoretisch - rechtswissenshaftliches Studium S ay nich daran s{ließende fleißige prafktische Vorarbeit erfordert zu

{TN. f f

i 7 , ezug hi ; Aus diesen Gründen is denn auch durch die Königliche Ver- Cd Gie Me DDfee Se, crkláce gegensiehenden Bellimuulngen nos

——————————

Oeffentlicher Anzeiger.

Fg. 2 und 3 verallgemeinert

neu erworbenen Lan [4292]

Für Rechnung der Mansfeldshen Gewerkschaft sollen pro 1868 2000 Pfd. gutes Maschinenöl,; 900 » schwarze Seife, 5000 bestes Solaröl, gescblämmmtes Wasserblei, Yischthran, Schweinefett;, ick Drahtnägel 45 lang a/e. do. 41 » » do. » do. Zl » »

en C N ergab. . 4 enthält die Ausdehnung des Arti i dip L N Di s die R Monarchie T H e niv ótti i ; vit ohne Bedeutung f iversitäten Göttingen, Kiel und Marburg n H. ind diejenigen Vorschriften ange ? a SIRD U DeN entsprechend, auch {on den l aa paanen die Befugni i heilen, gens in der Stellung eines Richters , Beamten der taatsanmwaltschaft oder Rechtsanwalts zu fungiren und dieselben er- M uk COA Ta Ner bei gerichtlichen Verhandlungen mit- untere ¿0 leje Bestimmungen fönnen einem Bedenken nicht ur den vorliegenden Entwurf wird zuglei Z l Daa guf die An iNs in Die Ie Tustizbienite L EG rad / t ( le in einem i welches in Verbindung mit dem über die Blaue gehalten find erlassenden Geseße ein leicht Übersichtlihes Ganzes bildet. Mit

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

221 Bekanntmachung. ees III. Nr. 1850/10. 1867. Das Domainen-

Vorwerk Liepen im Kreise Anklam 2 Meilen von der Kreisstadt entfernt und angrenzend an dem schiffbaren Peene- fluß mit einem Areal von 147

300 200 80 12,000

E E ge 10,000

1167 Morgen 30 Qu.-Ruthen Aer und 248 Morgen 34 Qu -RKuthen 20,000 Wiesen, sol auf die 18 Jahre von Johannis 1868 bis dahin 1886 80,000 50,000

30,000

350

S do. 25H

do. 21

Pfd. bestes Sohlenleder,

Rindleder;,

Kautschuck in Schnüren und Platten,

Leinölfirniß,

Mastixkitt,

PBugßwerrig,

2500 » Kienthcer;

200 » Japonifa,

9000 Stück Grubenzünder unter Wasser;

4000 » dergl. gewöhnliche,

1200 Pfd. Robschwefel, E E auf dem Wege der Snbmission den Mindestfordernden zu liefern üder- tragen werden. Unternehmer werden ersucht, ihre dilligste Lieferungs- Offerte biè zum 7. Dezember er ,; Vormittags 10 Uhr, dei der gewerkschaftlichen Ober-Berg- und Hütten-Direction zu Eisleben ver- iegelt und mit »Materialien-Offerte« bezeichnet, portofrei einzusenden. Eröffnungstermin is am genannten Tage im FFactorie-Büreau ange» seßt, woselbst auch die Lieferungsbedingungen zur Einsicdt derett liegen, event. können dieselben abschriftlich gegen Erstattung der Copialten mitgetheilt werden.

Eisleben, am 11. November 1867.

Mansfeldsche gewerkschaftl. Mat.-Factorie.

Ü » » » » »

meistbi verpachtet werden. | ne lDas Pachtzelder- Minimum isst auf 3300 Thlr. und die Pacht-

i Thlr. festgeseßt. Zur Uebernahme der Pacht ist der Caution auf L Thir, T Ae SicAs von 20,000 Thlr. erforderlich. m au M O den 1L Dezeniber! d: J

ittwo den 8.7 Vormittags 10 Uhr, N U unserem Plenar-Sißung8zimmer, i anberaumten Licitationstermin laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß der Entwurf zum Pachtvertrage und die Licita- tionsregeln sowohl in unserer Domainen-Registratur als bei dem Domainen-Pächter Herrn Rossow zu Liepen, welcher die Besichtigung der Domaine nach vorheriger Meldung bei ihm gestatten wird, ein- eschen werden können. o E den 6. November 1867.

Königliche Regierung,

teuern, Domainen und Forsten.

Triest.

0

40 120 39 120 4000

Nachweis eines disponiblen Verm

» » » » t » » » » »

Abtheilung für direkte

Konkurse, Subhastationen - Aufgebote,

Vorladungen u. dergl. S0 afi 66 82 Prag

Nothwendiger Verkauf Schulden halber.

| Qitte e dem Otto Herrmann Schmalz gehörigen Grundstücke zu 24

1) die Mahl- und Schneidemühle zu Altcarbe Vo], IL/la Fol, 2

Nr. 7, abgeschäßt auf 10,502 Thlr. 23 Sqr. 4 22) 1 das sogenannte Goldbruch Vol, IV. K lo] h E {ägt auf 2364 Thlr. 2 Gar 4 Vf ol, 01 Nr. 23, abge- |

4 Bekanntmachung. E I11, Nr. 1851/10.

Das Domainen-Vorwerk Dersewiß im Kreise A1 X len von der Kreisstadt entfernt und angrenzend mit dem schiffbaren Peenefluß mit einem Areal von 1387 Morgen 22 C3Ruthen, worunter 1049 Morg. 114 I Ruthen Acker und 294 Morg. 19 Ruthen

[4298] Bekanntmachun | 3 , Der faufmännische Konkurs über das p A awifivarun Geora Hilarius Carl Rother zu Reinerz g DeO des Kaufmanns | Glaß, den 14. November 1867, : | Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung. |