1867 / 278 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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auf hiesiger Amktsgerichtsstube anberaumten Termine an umelden, unter der Verwarnung, daß für den sich nit Meldenden, dessen Recht im Verhältnisse zum neuen Erwerber verloren geht. Buxtehude, den 12. November 1867. Königlich Preußisches Amtsgericht. Abtheilung Il. Trautmann.

Geschehen Amtsgericht Celle, Abtheilung I, am , 16. November 1867, in öffentlicher Sipung. Gegenwä

rtig:

Amtsrichter Dr. Veschen, Actuar La Rose.

___Im Wege der Zwangsvollstreckung 2c. war 2c. Termin zur öffent- lichen Versteigerung des zum Nachlasse weiland hiesigen Gastwirths Wilhelm Giese gehörigen 2c. Gasthauses zum Kronprinzen mit Zu- behör auf heute angeseßt.

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Vorgelesen, genehmigt, ist erkannt, Daß Alle, welche sich mit Ansprüchen und Vorderungen an den zum Gieseschen Nachlasse gehörigen Gasthof zum Kron- prinzen heute nicht gemeldet, zur Anmeldung aber ver flichtet waren, derselben dem in der Ediktalladung vom 7. Oktober d. J. angedrohten Rechtsnachtheile entsprechend, dem künftigen Käufer gegenüber verlustig erkannt werden. Dur Beglaubigung. H. Leschen, Dr. A. D. La Rose, Actuar. Zur Beglaubigung des Rg, (L. S.) A. D. La Rose, Actuar. Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts Celle.

Verkäufe, Verpachtuugen, Submissionen 2e.

[4322] G ie Dg (08 0:10

Höherm Auftrage ufolge soll die Chausseegeld-Erhebung zu Geor- genthal an der Berlin-Breslauer Kunststraße zwischen &rankfurt a. O. und Müncheberg belegen, vom 1. Januar 1868 ab verpachtet werden. Wir haben hierzu einen Licitations-Termin auf

Montag, den 2. Dezember 1867,

j _, Vormittags 9 Uhr, in unserm Geschäftslokale hierselb an beraumt.

Die Pachtbedingungen liegen bei uns und dem Königlichen Steuer-Amte zu Müncheberg während der Dicnststunden zur Einsicht aus, und wird bemerkt, daß nur dispositionsfähige Personen, welche vorber 100 Thlr. baar oder in Staatspapieren bei uns deponiren, zum Bieten zugelassen werden.

Vranffurt a. O., den 21. November 1867.

Königliches Haupt-Steuer-Amt. e

Wirthschaftsverpachtung.

ie beiden Wirthschaften am Wilhelmsbad bei Hanau, Station an der Frankfurt - Hanauer Eisenbahn , sollen vom 1. April 1868 an auf 6 Jahre zusammen verpachtet werden und ist Termin zum offent- lichen Ausgebot auf

Dienstag, den 3. k. Mts., Vormittags 9 Uhr, in das Rentereilokal dahier anberaumt worden. Die Bedingungen werden im Termin eröffnet und die Lokalitäten können vorher durch Vermittelung des Burggrafen Brcechmann am Wilhelmsbad ein- gesehen werden.

Hanau, am 20. November 1867. Königlich Preußische Renterei.

Bekanntmachung.

Am Donnerstag, den 28. d. M, Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem Hofe der Kaserne, Alexanderstr. Nr. 96, vor dem Por- tal der 6. Compagnie, cine Anzahl nicht mehr friegsbrauchbarer Feld- equipagenstücke, als: |

Woylachs, Halfterstricke, Striegeln, Kardätschen, Kreuzleinen, Deengurte, alte Zugtaue, Sattelgurte, Bauchgurte, Brust- koppeln, Outtersäke, Wassereimer, Blendlaternen 1 altes Le-

Bieter vor dem Termine zu er egen. erenten werden aufgefordert, die zum Verkauf kommenden Gegenstände auf dem Lagerplabe vor Abgabe der Gebote in Augen: schein zu nehmen. Breslau, den 19. November 1867. i Der Königliche Ober-Maschinenmeister der Oberschlesischen Eisenbahn Sammann. :

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j Hannoversche Sta

Die Lieferung von circa

452/000 Kubikfuß nheizen -der Lokomotiven (in 4 Loosen) soll : an den Mindestfordernden verdungen 1yer. den, und ist dazu Termin auf N den 30. November 1867, Morgens 10 Uhr, angeseßt.

Offerten sind bis zum enannten Termine portofrei versiege mit der Aufschrift g M E

i »Submission auf Brennholz« an die Unterzeichnete einzureichen, in deren Geschäftslokale dieselben in ran etwa persönlich erschienener Submittenten cröffnet wer:

en sollen.

Die Lieferungs-Bedingungen sind hier einzusehen und können portofreie Gesuche abschriftlich bezogen ebe 10 M Hannover, den 20. November 1867.

Königliche Eisenbahn-Material-Kommission. C. Murray. Ve 0.

"LEA Eme Verloosung, Amortisation, Finezahlung U. \. tv, von öffentlichen ckapieren.

B ekanntmachung, betreffend die Ausloosung Hohenzollernscher Rentenbriefe.

Bei der am 16. d. Mts. stattgehabten Ausloosung Hohenzollern-

[her Rentenbriefe zum 1. April 1868 sind folgende Nummern gezogen

worden :

1) Lit. A. à 500 Fl. 32 Stück Nr. 91. 356. 804. 1570. 1648, 1800. 2030. 2947, 2949. 3910, 3351. 3361. 3380. 3967, 3767. 4086. 4268. 4271. 5143. 9340, 5478. 6279. 6476. 6587. 6916. 6937.- 7144. 7314. 8421 8498. 8592. 8821.

2) Lit. B. à 100 Fl. 7 Stück Nr. 155. 184. 237. 509. 519, 636. 1314.

3) Lit. C! 25 Fl 28 Cttt Nr. 150. 289, 894.

Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Inhabern zum 1. April

1868 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital-Betrag

derselben von dem genannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in fursfähigein Zustande also, wenn dieselben außer Kurs geseßt ivaren, nach vorheriger Wieder-Tnkurs- lebung bei unserer Landesfasse hier in Empfang zu nehmen.

Mit dem 1. April 1868 hört die weitere Verzinsung der ausge loosten Rentenbriefe auf und es müssen mit denselben daher die nit mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie 1. Nr. 15 und 16 unent- geltlih zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehlen- den Coupons vom Kapitale zurückbehalten würde.

Die Einlösung der Rentenbriefe kann aucch vermittelst deren franfirter Einsendung durch die Post an die Landeskasse

uchstaben auszudrücken) lautende Quittung beizufügen. Post auf Gefahr und Kosten des Empfängers.

deT 2. \ öffentlih meistbietend gegen sofortige Baarzahlung in preußischem Gelde verkauft werden, wozu Kauflustige hiermit eingeladen werden. Berlin, den 21. November 1867. Königliches 2, Bataillon Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiments.

4320] Oberschlesische Eisenbahn. Im Wege der öffentlichen Submission sollen die nachstehend auf- prtahrteit Material-Abgänge bei der Werkstätte zu Breslau dem Meist-

ietenden überlassen werden :

altes Schmiede-, Scchmelz- und Gußeisen, Eisenblech und dergleichen Abfälle, eiserne und gußstählerne Bahnschienen- Abfälle, \{miedeeiserne und gußstählerne Radreifen, diverse Stahlabfälle, s{miedeeiserne und gußstählerne Drehspähne,

diverse Messing-Abfälle, Zinkblech, Gummiwaaren, Bruch- qlas, Schmieröl-Abgang, ZBinkasche, Schleifsteine, 2 Schraub- stöcke, Maschinenräder und diverse Maschinen- und Wagen- asen mit Rädern. Die Gebote sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: »Offerte auf den Ankauf von Material-Abgängen« versehen, bis zum Submissionstermine am Breitag; den 13, Dezember er. Vormittags 10 Uhr, an das Büreau des Unterzeichneten SndUrelthen 1 wo dieselben in Gegenwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Die Verkaufs-Bedingungen nebst Formularen für Abgabe der Gebote sind im Büreau des Unterzeichneten einzuschen, auch werden

Sigmaringen, den 19. November 1867.

Königliche Regierung. T Verschiedene Bekamnitmachüngen,

.__, Löbau-Zittauer Eisenbahn. Betricbs-Einnahme im Monat Oktober 1867 16,249 Thlr. 29 Sgr. 7 Pf., hierzu vom 1. Januar bis Ende September cer. 134,785 Thlr. S Sqr. 4 Pf, zusammen 151,035 8 Sgr. 1 Pf.; da- gegen 1866 (exfl. Militairtransporte) 96,876 Thlr. 26 Sgr. ; daher 187 mehr: 54,158 Thlr. 12 Sgr. 1 Pf.

| Bekanntmachung, Mit dem 1. Dezember l. J. fommecen auf der Main-Weser-Bahn ermäßigte Tarifsäße für Salztransporte in Antvendung. ¿1011 Der betreffende Nachtrag 11. zum Gütertarif vom 1, Februar 1866 ist bei den Güter-E ¡peditionen zu erhalten. Cassel, den 8. November 1867.

Die Central-Direction der Main-Weser-Bahn.

O Ligroine, N auch fäls{chlich »Naphta« genannt, ein beim Raffiniren aa des rohen Petroleums gewonnenes flüchtiges Oel, S4 wird zum Transport auf der Eisenbahn denselben Es Bedingungen unterworfen, wie sie für Terpentinöl ——— E Und A lk ohol bestehen. Saarbrücken, den 14. November 1867.

Exemplare derselben auf * portofreie Gesuche mitgetheilt.

Königliche Eisenbahn-Dircction.

Die nah §. 5 der Bedingungen stipulirte Caution hat jeder

hier erfolgen und es ist in diesem Falle eine von dem Inhaber aus- | er endes über den Empfang der Valuta (welche mit” Zahlen und 4

Die Uebersendung des Kapitals erfolgt daun ebenfalls durch die

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestelluig an, für Berlin die Expedition des Áönigl’ Preußishcn Staaiîs-Anzeigers :

JIáäaer- Straf:e Nr. @. (wischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr.)

Das Abonnement beträgl f Thlr.

Königlich Preußischer

oi A s A

Berlin, Sonnabend, den 23. November, Abends

Ae 278.

In Folge dessen sind die Königlichen Ober-Präsidenten vom H Minister des Jnnern ermächtigt worden, auf Antrag des betreffenden General-Kommandos in jedem einzelnen Falle darüber zu bestimmen in welcher Strafanstalt ein Militair-Sträfling der bezeichneten Art den Rest feiner Strafe zu verbüßen haben wird, wobei im Uebrigen die Vorschriften in den F. 96 bis 101 des Regulativs vom 6. No- vember 1858 zu beachten bleiben. E i u:

Gai S. Ea i E N ned besie e O Ee Ler

eres ; __| tairischen rbeiten unfähig, aber no efähigt sind, le in Civil-Straf-

laciek zu Tarnowiy im Kreise Beuthen den Rothen Adler- anstalten vorkommenden leichten Zwangsarbeiten zu verrichten, sei es Orden vierter Klasse, sowie dem Gerichtsschulzen Franke zu wegen der geringeren Schwere des begangenen Verbrechens oder Ver- Mühlbeck im Kreise Züllihau und dem evangelischen Schul- baue oder aus besonderen anderen Gründen, weder in einem Zuht-

Berlin, 23, November.

. Majestät der König haben Sich gestern Nachmit- tag A Erüken, zur: Jagd in der Garbe begeben und gedenken heute Abend wieder hierher zurückzukehren.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Beilégebneten Kaufmann Johann Paul Sed-

er Tee u Bembarzewo Um, Kreise Gnesen das Allge- ehörden flehenben GANLD Dtr, Ansiabono fliben t T meine Ehrenzeichen ; so wie Î i 7 h brigen Theils der St f i

i andes-Oekonomie-Kollegiums, Ge- | daß daher zur Bollstreckung des noch übrigen Theils der Stra e ein beid Cote, R ten Ratl Wehrmann im Ministerium g es eng au benußen nis A gemessen erstent: für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, den Charakter als | Ma fe enen Julia Vitlonen, dee, Ober Tan ek ais Hat, Wirklicher Geheimer Ober - Regierungs - Rath mit dem Range nahme des Militair - Sträflin s in ein gerihtlihes Gefängniß Folge eines Rathes Erster Klasse, so wie dem in demselben Ministerium zu geben, und sich demgemäß wegen der Uebernahme des Mislitair- angestellten Ober-Landstallmeister Freiherrn von Malgahn- Sträflings mit der betreffenden Militairbehörde soglei in Verbindung Vollrath®ru he den Charakter als technischer General-Direttor

zu seben. : nigli i i Ï asse Die oben in Bezug genommenen §§. 96 bis 101 des Regulativs es Gia anin Gestüte mit dem Range der Räthe Erster Kl l Î ind Matten T /

vom 6. November 185

Den Geheimen Finanz-Rath Gamet als Präsidenten des Berlin, den 9. Aotniler R i, Kuratoriums der Preußischen Renten- Versicherungs- Anftalt, Graf zut Stwwe und den Ober-Tribunals-Rath Brunnemann S 0 E An sämmtliche Justiz-Behörden. elben auch für die Jahre 1868, 1869 un zu Huta aus dem Regulativ über die Behandlung E

IGEIE/ " ; z er egun er M1illtair-Sträflinge. Dem SaiaiERath 1e. N zu Berlin den Cha- x. Entlassung der Militair-Sträflinge E ter als Geheimer Sanitäts-Rath; u1 d i rafabtheilung. :

e Dem Büreau - Vorsteher bei der S Eisenbahn- §. 96. Wird ein Militair - Sträfling während der Dauer feiner

Direction zu Hannover, Eisenbahn-Secretair Bröse, den Cha- Strafzeit von einem unhcilbaren körperlichen Uebel befallen , welches

rakter als Kanzlei-Rath zu verleihen. ihn nicht nur zur dereinstigen Fortseßung des Militairdienstes, sondern auch zur Verrichtung leichter Strafarbeiten auf der Festung unfähig

macht, jedoch noch zu den in den Civil-Strafanstalten vorkommenden

leichten Zwangsarbeiten befähigt , so_ist Seitens der Kommandantur

dur das General-Kommando (bei Sträflingen der Marine dur die

Admiralität) bei dem Kriegs-Ministerium (Allgemeines Krieg8-Depar-

tement) auf seine S inagve in e Civil-Strafanstalt, Behufs völliger

Abbüßung seiner Strafe, anzutragen. ,

Dei aal muß das vollständige Nationale des Betreffenden, ein Führungs - Attest und ein militair - oberärztliches Attest beiliegen. In leßterem muß pflichtmäßig bescheinigt sein, daß der abzugebende Militair - Sträfling zur Verrichtung der in den Civil - Strafanstalten vorkommenden leihten Arbeiten noch gecignet ist. (e :

§. 97. Nach erfolgter Genehmigung zur Ueberweisung eines Militair - Sträflings an die Civil - Strafanstalt, womit zugleich die

änzliche Entlassung aus dem Militairstande verbunden ijt, hat die tilitairbehörde dafür zu sorgen, daß die Bekleidung für die Zeit des Transports ausreicht, und der Civilbehörde aus dem Transport des Militair - Sträflings keinerlei Kosten erwachsen. Die qu. Bekleidung verbleibt der Civil-Strafanstalt. j 43 } f

Zugleich hat die Kommandantur bei demjenigen Gericht, bei welchem das Straferkenutniß ergangen ist, die Umwandlung des Ueber- restes der noch zu verbüßenden &estungsstrafe in die bürgerliche reis heitsstrafe in Gemäßheit des §F. 182 Tb. 11. des Militair - Strafgescß- buchs zu veranlassen, und das abgefaßte Nesolut in beglaubigter Ab- schrift unter Ausantwortung der Personal - Akten des überwiesenen Sträflings der Civil-Strafanstalt zu Übersenden. Die Transport- nnd Verpflegungskosten werden auf die in den §g. 16 bis 18 angegebene Weise, und zwar \ch{licßlich von demjenigen Uruppentheile, welchem die Strafabtheilung attachirt is, bei der Intendantur zur Liquidation gebracht ®).

Ptinisterium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal: Angelegenheiten. S Die mit dem Gymnafium zu Lüneburg ver undenen Realklassen find als Realschule erster Ordnung, die Real- schule zu Hanau und die Musterschule zu Franksurt a. M. als Realschulen zweiter Ordnung, und die höhere Bür- gershule zu Frankfurt a. M., so wie die höhere Stadtschule u Naumburg als höhere Bürgerschulen im Sinne des Neal nis vom 6. Oktober 1859 anerkannt worden.

Justiz: Ministerium. ia L N

in erfügung vom 9. November 1867, betref-

ene e Bollstreckun ‘von Freiheitsstrafen an Militairsträflingen in Gefängnissen bt Civil -Justizbehörden. 2 /

Nach §. 96 des Allerhöchst vollzogenen Regulativs über die Er handlung und Verpflegung der Militair-Sträflinge vom 6. November 1858 (welches den Obergerichten mittelst Verfügung vom 5. Ionar 1859 [T. 4461] mitgetheilt worden ist), hat, wenn ein Militair-S h ling während der Dauer seiner Strafzeit von einem unheilbaren “fi de befallen wird, welches ihn zwar zur Verrichtung militairischer Arbei- ten unfähig macht, ihn aber noch zu den in Civil-Strafanstalten vor- kommenden leichten Zwangsarbeiten befähigt , die Kommandantur durch das General-Kommando resp. die Admiralität seine Abgabe in eine Civil-Strafanstalt, But völliger Dintens sciner Straße, bei

öniglichen Kriegs-Ministerium zu eantragen. E Diese Voritaitt at insoren eine Modification erfahren, als des Königs Majestät a Vie: Desi Ordre vom 1. Juni d. J. zu be- n, daß die Bestimmung: : ; j Ie Corn a zu militairischen Arbeiten körperlih nit mehr tauglicher Militair-Sträfling an eine Civil-Strafanstalt zu überweisen ist, : ; l i vom Ressort des Kricgs-Ministeriums auf die kommandirenden Generale

Übergchen soll. 568

G ährend des Aufenthalts in der Civil- Strafanstalt sind der- via Sa mit Fu Züchtlings-Bekleidung zu versehen, und es erhalten dieselben bei ihrer Entlassung die nothwendiglten Klei- dungsstücke aus den Vorräthen der Anstalt, ohne daß die Fonds der Militair-Verwaltung dazu in Anspruch genommen werden.