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Schwelle zu enthalten und können die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung der Schwellen bei unscren Bahnverwaltungen zu Heidel- berg, Darmstadt und Frankfurt eingesehen resp. in Empfang genom- men werden, soweit der Vorrath es erlaubt. jz
Die Eröffnung der Angebote, welche mit der Ee »Sch1wwel- lenlieferung betreffend« franco einher einzusenden sind, wird Freitag, den 20. Dezember 1867, Vormittags 10 Uhr, fa ier stattfinden und fönnen später cinlaufende feine Berücksichtigung nden.
Darmstadt; den 23. November 1867.
Direction der Main-Neckar-Eisenbahn.
[Al Submission.
ie pro 1868 im Bezirk der hiesigen Ober-Telegraphen-Jnspection erforderlichen ca. 4000 Stück mit Zinfkchlorid oder creosothaltigem Theeröl präparirte kicferne Telegraphenstangen sollen im Wege der Submission vergeben werden.
Die näheren Lieferungs-Bedingungen können auf dem Büreau des Telegraphen-Bau-Jnspektors Ziemann, Cäcilienstraße Nr. 4, eingesehen oder auf portofreie Anfrage übersandt werden.
Lieferung8tüchtige Unternehmer werden hiermit aufgefordert, ihre Angebote bis zum 4. Januar1868, Vormittags 10 Uhr, frankirt, hee und mit der Aufschrift »Submission auf Telegraphenstangen« versehen, bei dem Unterzeichneten abzugeben. ;
Die Eröffnung der eingegangenen Angebote, welche sämmtlich bis zum 16. Januar verbindlich bleiben, B, in dem A EO Termine im Beisein der etwa erschienenen Submittenten. Die Aus- wahl unter den Submittenten bleibt vorbehalten.
Spätere Angebote bleiben unberücksichtigt.
Cöln, den 25. November 1867.
Der Königliche Ober-Telegraphen-Jnspekior. Richter.
Ve-eloosung, Amortisation, Mita piung u. \. tv. von öffentlichen Papiereu. Bekanntmachung, |
betreffend die Ausloosung Hohenzollernscher Rentenbriefe.
Bei der am 16. d. Mts. stattgehabten Ausloosung Hohenzollern- [VEX, RUUEE Cf zum 1. April 1868 sind folgende Nummern gezogen worden :
1) Lit. A. à 500 Fl. — 32 Stück — Nr. 91. 356. 804. 1570. 1648. 1800. 2030. 2947. 2949. 3310. 3351. 3361. 3380. 3567. 3767. 4086. 4268. 4271. 5143. 5340. 5478. 6279. 6476. 6587. 6916. 6937. 7144. 7314. 8421. 8498. 8592. 8821.
2) Lit. B. à 100 Fl. — 7 Stüdck — Nr. 155. 184. 237. 509. 5192. 636. 1314.
3) Lit. C. à 25 Fl. — 3Stück — Nr. 150. 289. 894.
Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Inhabern zum 1. April 1868 bierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital-Betrag derselben von dem genannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in fursfähigem Zustande — also, wenn dieselben außer Kurs geseßt waren, nah vorheriger Wieder-JTnfkurs- seßung — bei unserer Landeskasse hier in Empfang zu nehmen.
_Mit dem 1. April 1868 hört die weitere B erziniuag der ausge-
loosten Rentenbriefe auf und es müssen mit denselben daher die nicht
geltlih zurügeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etiva fehl den Coupons vom Kapitale zurückbehalten würde.
Die Einlösung der Rentenbricfe fann auch vermittelst der franfirter Einsendung durch die Post an die Landeskass hier erfolgen und es ist in diesem Falle cine vondem Inhaber al zustellende, über den Einpfang der Valuta (welche mit Zahlen us Buchstaben auszudrücken) lautende Quittung beizufügen. i
ie Uebersendung des Kapitals erfolgt daun ebenfalls durch d Post auf Gefahr und Kosten des Empfängers. i Sigmaringen, den 19. November 1867. Königliche Regierung.
[2712] _ Oeffentliche Bekanntmachung.
Bei der in der heutigen Vorstandssißung erfolgten Ausloosun der von dem Verbande zur Regulirung der oberen Unstrut von Mühl ‘A bis Merxleben îm Jahre 1868 einztilösenden , auf Grund di
[llerhöchsten Privilegiums vom 14. Juni 1865 (Geseß - Sammluy Bro 15865, Seite 787) ausgegebenen Obligationen (2. Emission) zun
etrage von 400 Thalern sind folgende Nummern von Littr. B. à 100 Thaler : Nr. 106. 113. 148 und 241
gezogen worden. - T
, Diese Obligationen werden den Besißern mit der Aufffforderu gekündigt, den darin verschriebenen Kapitalbetrag vom 1. Januar ] ab bei der Verbandskasse (im Rathhauje) hierselbst gegen Rückgabe dq Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. Januq 1568 fälligen Zins-Coupons und Talons baar in Empfang zu nehmen,
er Geldbetrag der etwa fehlenden uncntgeldlih mit abzuliefern
beo A N No wird von dem zu zahlenden Kapitale zurü. chalten.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Rückzahlungs - Termine nicht abgehoben worden verjà zu Gunsten des Verbandes. t 1 M
Mühlhausen in Thür. , den 2. Juli 1867.
Der Vorstand des Verbandes zur Regulirung der oberen Unstrut von bid L 4 Merxleben. entbel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Königliche Niederschlesisch-M ärkische Eisenbahn.
_ Pflaumenmuß wird auf den unserer Verwaltung untergeben Eisenbahnen fortan zum Frachtsaß der ermäßigten Tariffkasse A. be fördert werden.
Berlin, den 23. November 1867. Königliche Direction der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn,
[4390] Neiße-Brieger Eisenbahn, __ Am 15. Januar 1868 tritt auf unserer Bahn ein neuer Tarif in Kraft, welcher vielfache wesentliche Ermäßigungen enthält.
Exemplare dieses Tarifs sind vom 1. Januar 1868 ab zum Preise d 24 Sgr. pro Stück bei unseren Güter-Expeditionen käuflicy zu aven.
Breslau, den 27. November 1867.
“ Direktorium.
mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie 1, Nr. 15 und 16 unent-
Ertel. Haber. Neichenbach. &romberg.
[4393] Bilanz für das Jabr 1866.
Versammlung ihrer
Activa.
Nicht eingezahlies Grundkapital, wofür die Actionaire wechselmässig verpflichtet sind 399,600 Betrag einer zurückgenommenen Gesellschafts-Actie.…. 500 Vorräthige Hypotheken-Anleihe-Scheine Lit. A. u. B.. 161,700 Baare Casse und Guthaben bei Bankiers 6;586 Effekten nach Cours vom 31. Dezember 1866 37,546 11 Wechsel 14,263 Lombard - Darlehne auf Effekten und Hypotheken 12,664 Erworbene Hypotheken 351,926 Grundbezsitz 78,363 Berechnete Zinsen auf Gésellschaftswerthe und Vor- schüsse auf versicherte Zinsen 11.705 Naturalcorräthe bei drei Grundstücken 4,550 Organisationskosten nach Abschreibung von 10 pCt.... 13,500 Einrichtungskosten der Tilgungskasse nach schreibung 311 Ee aoaes 404‘
Mobiliar und Geräthschaften nach Abschreibung von 10 pCt. rund 1,810 Vorrath an Stempelpapier 4g Gutbaben bei den Ágenten und Unmittelbare Guthaben bei Versicherten 21,T41
11,520
—
Io eell oæoell|
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O0
Vorschüsse auf Gerichts-, Prozess- und Sequestrations- kosten nach tbwg von 111 Thlr. 12 Nger, 5 Pf. Abschreibung und Gehaltsvorschüsse an Bureau-
beamte 2,309
1,322 17,000
1,115,776 125| Dresden, am 31. Dezember 1866.
| Passiva.
| Betriebs- resp. Garantiefond 1,006,211 , Reserven 18,080 | Noch im Umlauf befindliche 1865er und 1866er Zins- j | Scheine auf versicherte Zinsen 8.359 Lombard-Darlehn .| 26,500 Unerhobene Dividende auf 1862, 1863 und 1864 321 Diverse Buchschulden und Guthaben der Tilgungskasse] 416,239/99
Anvertraute Capitalien zur bypothekarischen Anlegung. 19,683/: Cautionéni «7. pzw il ali di 17,970
Brutto-Ueberschuss .…...... 39,011
1,148,976
Das Direktorium
der Sächsischen Hypotheken-
Versicherungs-Gesellschaft.
Das Abonnement beträgt g Thlr. für das Vierteljahr.
Alle Þoft - Anstalten des In- und Auslandes nehmen E, an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußishen Staats-Anzeigers :
Jäger - Straße Nr. #0. (zwischen d. Friedrich#- u. Kanoniersir.,)
“Gee i E
nzeiger.
1867.
Se. Majestät der König haben Nllergnädigs geruht : Folgenden bei dem Finanz-Ministerium angestellten Beam- ten und zwar dem Vorsteher des Central-Bureaus, Rechnungs-
N Rath Bergner, den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath,
den Geheimen _ expedirenden Secretairen und Kalkuláätoren Appelt und Schneider, sowie dem Geheimen Kalkulator Beh m den Charakter als Rechnungs-Rath und den Geheimen Registratoren Mäntell und Nitschke den Charakter als Kanzlei-Rath; ferner |
Dem Sanitäts-Rath Dr. Lange in Emden den Charakter als Geheimen Sanitäts-Rath; sowie
Dem penfionirten städtischen Rendanten, Lieutenant a. D. Schoene zu Berlin, den Charakter als Rehnungs-Rath; und
Dem Glafermeister und Fabrikbesißer Carl Ferdinand Heckert hierselbst das Prädikat eines Königlichen Hof -Liefe- ranten zu verleihen.
ätigungs-Urkunde, betreffend den Vierten Nachtrag zum id Statut der Neisse-Brieger Eisenbahn-Gesellschaft. Vom 9. November 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem die Nel e-Brieger Eisenbahn-Gesellschaft in der General- ctionaire vom 24. Juni 1867 die in dem an- liegenden (a) Naächtrage zu ihrem unterm 13. März 1846 (Geseß- Sammlung Seite 129) landesherrlih bestätigten Statut enthaltenen Aenderungen, beziehungsweise Ergänzungen desselben beschlossen hat, wollen Wir diesen Beschlissen Unfere Genehmigung ‘hierdurch ertheilen. Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statut -Nachtrage dur
die Gescß-Sammlung zu veröffentlichen. -
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.
Gegeben Berlin, den 9. November 1867.
(L...S) Wilhelm. Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Jßenpliß. Gr. zur Lippe.
d, B TEE M i
zum Statut der Neisse-Brieger Eiscnbahn-Gesellscaft.
F. 1. Der Gesellschaftsfonds wird um die Summe von zweimal- Hundertfünfzig Tausend Thalern vermehrt, die ZzUT Verbesserung und Vervollständigung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Be- triebsmittel verwendet werden sollen. L : L
Die Aufbringung der vorstehend gedachten Summe erfolgt durch Creirung von 4zprozentigen Prioritäts-Obligationen. _ :
Die Bedingungen, unter denen die Creïrung und Emission, sowie die Verzinsung und Amortisation dieser Obligationen stattfindet, wer- den dur ein besonderes Allerhöchstes Privilegium E
F. 2. An Stelle des §. 5 des Gesellschafts-Statuts treten die fol- genden Bestimmungen : ; S
Der gegenwärtig bestehende Reserve-Fonds wird aufgelöst. Statt ¿(iben werden: 1) ein Reservefonds, 2) ein Erneuerungsfonds, ge- ildet. ,. Der Reservefonds ist bestimmt zur Deckung der in außerordent- lihen Fällen eintretenden , ungewöhnlichen ; größeren Betriebs - Aus-= gaben, insbesondere folcher, die durch außerordentliche Elementar -Er- eignisse oder dur Unglücksfälle beim Betriebe verursacht werden. _ Der Reservefonds erhält jährli einen Zuschuß aus den Betriebs- nahmen der ein drittel Prozent des Anlage- Kapitals nicht über-
reiten darf. Ï
Es crfoldät indeß Zuschüsse aus den Betriebs8-Einnahmen nur so lange, bis der Reservefonds die Summe von 25,000 Thlr. erreicht hat und demnächst bis zu dem oben angegebenen Prozentsaße nur insoweit, als zur Kompletirung des Maximalbestandes erforderlich ist.
Die beim Rcservefonds auffommenden Zinsen werden, wenn
derselbe die Höhe von 25,000 Thlr. erlangt hat, den Betriedb&--Ein-
ahmen zugeschlagen.
Aus dem Erneuerungsfonds find die Kosten der Erneuerung des Oberbaues, der Brücken und der Fahrbetriebsmittel zu bestreiten.
In den Erneuerungsfonds fließen: a) die Einnahinen aus dem Verkaufe der bei der Efneuerung gewonnenen alten Materiälien, b) ein jährlicher Zuschuß aus den Betriebs:Eirtnahrmen, dessen Höhe nt- weder nach Prozentsäßen von dem Werthe der zu erneuernden Gegen- stände, oder der wirklichen Abnugßung entsprehend nach den Wagen- achs- oder den Lokomotivmeiken des Jahrésbetriebes berechnet wird.
Für die Formirung, Dotirung und Verwendung des Reserve- und des Érneütrungsfönvs werden von dem Direktorium besondere Regle- ments aufgestellt, die der Genehmigung der Staatsbehörde unterliegen.
F. 3. An Stelle des §. 16 des Gesellschaftsstatuts tritt folgende Bestimmung: f /
Als Dividende sind diejenigen Einnahme - Uebershüsse zu verthei- len, welche nah Abzug der Verwaltungs-, Untérhaltungs-, Betriebs= und sonstigen Ausgaben, der auf dem Unternehmen haftenden Lasten, sowie der an den Reserve- ‘und den Erneuerungsfonds abzuführenden Beträge verbleiben. h ] j
f F. 4. Jn Ergänzung des §. 18 des Gesellschaftsstatuts wird bestimmt:
Dividendenscheine von Actien können weder aufgeboten noch anor- tifirt werden. Jedoh soll Lemjenigen;, welcher den Verlust von Divi- dendenscheinen vor Ablauf der Verjährungsfrist bei dem Direktorium anmeldet und den stattgehabten Besiß in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Dividendenfcheine gegen Quittung E wérden. E Eh j
F. 5. An Stelle ‘des ersten Saßes des §. 20 des Gesellschafts- statuts tritt folgende Beftimmung. 1114 : Die is: 2 Mena: Bepsinancimeigon finden jährtlich in der
en Hälfte des Jahres ftatt. N j 4 C Zum §ÿ. 28 des Gesellschaftsstatuts iritt die folgende er- gänzende Bestimmung: | 2 E
Wird die Annahme der Wahl Seitens gewählter Mitglieder des Direktoriums oder des Ausschusses oder von Stellvertretern unmittel- bar in der General-Versammlung abgelehnt; dann hat die leßtere \0- fort Neuwahlen für dïe abgelehnten -Wahlen vorzunehmnm.
F. 7. An’ Stelle des zweiten Alinea des §. 40 des Gesellschafts- statuts tritt folgende Bestimmung: ; | i
Gerichtliche und außergerichtliche Erklärungen jeder Art werden..von zwei Personen, nämlich von dem Vorsißenden-des Direktoriums oder jeinem Stellvertreter, oder ven einem dazu - ernannten Mitgliede des Direktoriums, und einem in Breêlau wohnenden Beamten der Gesell- schaft mit rehtsverbindlicher Kraft vollzogen. Der Leßtere und ein Substitut für denselben für Verhinderungsfälle werden von- dem Di- reftoriuum gewählt und in einer von sämmtlichen Mitgliedera des Direktoriums oder deren Stellvertretern au®szustellenden gerichtlichen oder notariellen Vollinacht ermächtigt ; ‘alle Erklärungen der Gesell- schaft in der oben angegebenen Weise zu zeichnen.
Privilegium wegen Emission von Prioritäts « Obligationen der Neisse-Briegex Eisenbahn-Gesellschaft zum Beirage von zweimalhundert- fünfzigtausend Thalern. _ Vom 9. November 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von Seiten der Neisse «Brieger Eisenbahn - Gesellschaft auf Grund des în der General - Versammlung vom 24. Juni 1867- gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist, ihr zur Verbesserung und Vervollständigung der Bahnanlagen und zur Vermehrung der Betriebsmittel die Aufnahme einer Anleihe von zweimalhundertfünfzig Tausend Thalern gegen Ausfstellung- auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons und Talons verzehener Prioritäts=Obtigationen zu gestatten , wollen Wir in Berückfichtigung der Uns dargelegten Noth- wendigkeit und Zwemäßigkeit der beabsichtigten Gelddeshafungy forvie in Gemäßheit des F. 2 des Gefeßes vom 17. Juni 1833 drr gegen- wärtiges Privilegium Unfere landesherrliche Genehmigung zur Aus- gabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen er theilen. is O j F. 1. Die zu ‘emittirenden Obligationen werden unter der Be» zeichnung »Prioritäts - Obligationen der Neisse - Brieger Eisenbahn»
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