1867 / 286 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Meine Herren! Die zweite Beschuldigung ist prägnant ausge- sprochen gegen die Königliche Staatsregierung, und 1ch muß auch bier dagegen Verwahrung einlegen, daß von Seiten der König- lihen Staats-Regierung auch nur der Versuch gemacht worden wäre, auf irgend ein Mitglied des obersten Gericht8hofes bei einer Abstimmung nach einer bestimmten Richtung hin ein- zuwirken. 1 L

Die Vorlage des die Uebernahme einiger Passiv-Kapitalien der neuen Provinzen betreffenden Geseß-Entwurfs begleitete dér Finanz-Minister Freiherr v. d. Heydt mit folgenden Worten:

Ich habe dem hohen Hause auf Grund Allerhöchster Er- mächtigung cinen Ihnen chon früher angekündigten Geseß- Entwurf vorzulegen, betreffend die Behandlung der auf mch- reren der neu erworbenen Landestheile lastenden Staatsschulden und die Ausgabe neuer Kassen-Anweisungen zum Betrage von 2,407,653 Thlx. Der erste Paragraph bestimmt, daß die in der anliegenden Zusammenstellung verzeichneten Passivkapitalien des vormaligen Königreihs8 Hannover, des vormaligen Kur- fürstenthums Hessen-Kassel, des vormaligen Herzogthums Nassau, des vormaligen Landgrafenthums Hessen - Homburg und der Herzogthümer Schleswig und Holstein zu den Beträgen, auf welche ih die einzelnen Schuldposten vom 1. Januar 1868 nach den bis dahin erfolgenden Tilgungen und Umschreibungen belaufen werden, als Staatsschulden der Monarchie Übernom- men und der Hauptverwaltung der Staatsschulden zur Ver- waltung Überwiesen werden sollen. / :

Die übrigen Paragraphen enthalten die näheren Modali- täten. Ich beehre mich, den Entwurf der Regierung vorzu- legen sammt den Motiven und einer Denkschrift, in welcher die Entstehung und die Lage der betreffenden Schuldsummen

ausführlich erörtert werden. i Ich stelle ganz ergebenst anheim, ob die Vorberathung der

Finanz-Kommission zu Übertragen sein möchte.

Der in der gestrigen Sißung des Abgeordneten - hauses durch den Finanz-Minister vorgelegte Entwurf eines Geseßes, betreffend die künftige Behandlung der auf mehreren der neu erworbenen Ave lastenden Staatsschulden und die Ausgabe von Kassenanwei)ungen zum Betrage von 2,407,653

Thaler, hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Mon- archic, was folgt:

. 1. Die in der anliegenden Zusammenstellung verzeichneten Passivkapitalien des vormaligen Königreichs Hannover, des vormali- en Kurfürstenthums Hessen-Kassel, des vormaligen Herzogthums

assau, des vormaligen Landgrafenthums Hessen-Homburg und der Herzogthümer Schleswig und POREn werden zu den Beträgen, auf welche sih die einzelnen Schul posten am 1. Januar 1868 nach den bis dahin erfolgenden Tilgungen und Umschreibungen belaufen wer- den, als Staatsschulden der Monarchie übernommen und der Haupt- verwaltung der Staatsshulden zur Verwaltung Überwiesen.

F. 2. Für die Verwaltung der im È 1 gedachten Passivkapitalien gane soweit nicht das gegenwärtige Geseß Abweichungen bestimmt, ediglih die in den älteren Provinzen über die Verwaltung der preußi- schen Staatsschulden bestehenden Vorschriften namentlich au die Vor- schriften über a) die Außerkurs\eßung und Wiederinkursseßung und Umschreibung der preußischen Staatspapiere, b) das Aufgebot , die Amortisation und den Ersaß verlorener oder vernichteter preußischer Staatspapiere, c) die Vernichtung eingelöster Staatspapiere , und d) den Wegfall ihrer ferneren Verzinsung nah erfolgter Ausloosung.

Eine agi andi der auf Jnhaber lautenden Staatsschuldver- schreibungen auf den Namen des Besißers, sowie die bisher in Han- nover zulässig gewesene Umschreibung zum Zwecke der Zusammen- legung oder Theilung von Obligationen findet nicht weiter statt.

_§. 3. In den Rechten der betreffenden Staatsgläubiger bezüglich des Kapitalbetrages ihrer Forderungen, des Zinsfußes, zu welchem ihnen dieselben zu verzinsen sind, und der Rüczahlung ihrer Kapital- forderungen wird durch das gegenwärtige Geseß nichts geändert.

Das Bedürfniß zur Verzinsung und Tilgung wird für jedes Finanzjahr durch den Staatshaushalts-Etat bestimmt. Die zur vollen Deckung des Bedürfnisses erforderlichen Summen sind auf die berei- testen Staatseinkünfte anzuweisen.

__§. 4. Nit erhobene Zinsen der im §. 1 gedachten Passivkapita- it VeSyen binnen vier Jahren nah dem Eintritt des Fälligkeits-

ins.

__ Gegen solche Eo Lernen, welche vor dem 1. Januar 1868 fällig geworden find, wird die vierjährige Frist erst von die- sem Tage berechnet , wenn die Verjährungsfrist nah den älteren Bestimmungen nicht früher abläuft. Hinsichtlich solcher bereits ausgegebenen Zinscoupons, in denen eine andere Verjährungsfrist ver- méerft ist, hat es bei der leßteren für diese ausgegebenen Coupons scin Bewenden. Jn neu auszugebende Zinscoupons is die Bestimmung Über die Verjährungsfrist jedesmal aufzunehmen. Die dur Verjäh- rung práäfludirten Zinsen fallen dem Tilgungsfonds zu.

_§. 5. Jm Falle der Geltendmachung von Ansprüchen bezüglich des z den hannoverschen Schulden gehörigen Reserve - Quantums (Zusammenstellung I. D), welches a) den von Hannover im Schluß- Protofoll r Staatsvertrage vom 16. Oktober 1839 übernommenen illiquiden Rest der vormals münsterschen Schuld, die sogenannte

meppen- und emsbührensche Schuld, und b) die für. den Kapitalien, fonds der Generalfasse geklindigten bisher niht abgehobenen Schuld. Kapitalien in sich begreift, gebührt sowohl die Feststellung jenes illiquiden Schuldrestes als die Abwickelung dieser noch nicht abge hobenen Kapitalien der Hauptverwaltung der Staatsschulden.

F. 6. Die im vormaligen Kurfürstenthum Hessen auf Grund de Geseße vom 26. August 1848 und 24. März 1849 ausgegebenen Kassenscheine zum N Raf, von 1,000,000 Thaler und die im vor maligen Bou Nassau ‘auf Grund des §. 24 des Geseßes vom 22. Januar 1840 über C nas ciner Landeskreditkasse, des §. 9 des TAO vom 16. Februar 1849 über Errichtung der Landesbank und der die weitere Emission von Banknoten betreffenden Gesehe vom 7. Juni 1856 und 4. August 1858 ausgegebenen Noten der Landes. bank zum Gesammt-Betrage von 2,500,000 Fl. treten der unyerzing. lichen Staatsschuld der Monarchie hinzu. Dieselben werden jedo nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen (§§. 7 bis 9) gegen Ausgabe von Kassenanweisungen zum Betrage von 2,407,653 Thlr und im Uebrigen auf Rechnung der Landesbank zu Wiesbaden ein-

gezogen.

§Ç. 7. Die Hauptverwaltung der Staatsschulden hat die im §. 6 erwähnten Kassen-Anweisungen zum Betrage von 2,407,653 Thaler nach derselben Goa und Form, unter demselben Datum und mit denselben Unterschriften, wie die nah dem Geseße vom 7. Mai 1856 (Ges.-Samml. S. 334) ausgegebenen Kassen-Anweisungen auszuferti- gen, und zwar 2,400,000 Thlr. in Apoints zu 5 Thlr. und 7653 Thlr. in Apoints zu 1 Thlr. _ Die unverzinslihe Staats\{huld der Monarchie, welche si jeßt auf 8,000,000. Thlr. in Apoints zu 5 Thlr. und 7,842,347 Thaler in Apoints zu 1 Thaler, zusammen auf 15,842,347 Thaler beläuft, wird danach 10,400,000 Thaler in Apoints zu 5 Thaler und 7,850,000 Thaler in Apoints zu 1 Thlr, ea 18,250,000 “Thlr. betragen. Alle wegen der A

ischen Kassen-Anweisungen ergangenen geseßlichen Vorschriften finden auf die nah Vorstehendem auszufertigenden 2,407,653 Thlr. Kassen- Anweisungen Anwendung, desgleichen auf die im §. 6 dieses Geseßes bezeichneten Kassenscheine und Banknoten.

Es finden ferner auf Ermittelung, Feststellung, Verfolgung, und Bestrafung von Verfälshungen oder oann jener Kassen-Anweisungen, Kassenscheine und Banknoten die bisher ergan- gangenen gan en Vorschriften Über Verfälschungen oder Nachahmun- gen preußischer Kassen-Anweisungen Anwendung.

F. 8. Die Ausgabe der 2,407,653 Thlr. Kassen - Anweisungen ist durch die Haupt-Verwaltung der Staatsshulden allmälig gegen Ein- ziehung cines gleichen Geldbetrages in den im §. 6 gedachten kurhessi- \chen und nassauischen Geldzeichen zu bewirken.

F. 9, Die kurhessischen Kassenscheine und die Noten der Landes- bank zu Wiesbaden werden vom 1. Januar 1869 ab nit mehr bei öffentlichen Kassen .als Zahlung, sondern nur noch zur Einlösung bei Rey Kassen angenommen, welche der Finanz-Minister bestimmen

ird.

__ Die Bekanntmachung dieser Kassen mit der Aufforderung zur Einlicferung der im Umlauf verbliebenen Geldzeichen, jedoch vorläufig ohne Bestimmung eines Präklusivtermins, ist durch die Amtsblätter und andere öffentliche Blätter in sämmtlichen Provinzen, sowie durch mehrere auswärtige deutsche Zeitungen zu erlassen und in angemessenen Zeitfristen zu wiederholen. i

Die eingezogenen Geldzeichen werden nach Vorschrift des §. 17 des Geseßes vom 24. Februar 1850 (Ges.-Samml. S. 57) vernichtet und die vernichteten Beträge öffentlich bekannt gemacht.

F. 10. Soweit die Provinzial - Staatsschulden der im §. 1 ge dachten neuen Landestheile noch einer Festseßung bedürfen, erfolgt die selbe durch die Hauptverwaltung der Staatsshulden in denjenigen Formen und mit denjenigen Befugnissen, welche dur die Kabinets- Ordre vom 2. November 1822 (Geseß-Samml. S. 229) bezüglich der

estsebung der auf den älteren Landestheilen lastenden Meovinzial-

taatsschulden vorgeschrieben sind. . 11, Dieses Geseh tritt am 1. Januar 1868 in Kraft. lle demselben entgegenstehenden, bisher für die neu erwor Ly Ne ergangenen Vorschriften verlieren von da ab ihre igkeit. vit in Finanz - Minister ist mit der Ausführung dieses Gesehes be- agt. Gegeben 2c. au: Der Finanz-Minister. v. d. Heydt. Zusammenstellung der mit den nachbenannten neuerwor benen Landestheilen auf Preußen überkommenen, der Hauptverwaltung der Staatsschulden zu überweisenden Passivkapitalien. |__Thlr. Sgr. Pf.[| Thlr. Sgr. Pf.

T, Hannover. Schulden der vormaligen General-Steuerkasse 5 „Schulden der vormaligen General-Kasse 1 „JEisenbahn-Schulden 25/265,060| . }. .[Reserve-Quantum 14/230 | 23 | 2 Summa ad 1.141,160/,504| 15| 8

II, Kurhessen. Allgemeine Staatsschulden „IEisenbahn-Schulden Summa ad 11,

14,198,697| 25 1,691,542| 27

41,160,504

535/2090 16,000,000 16,535,250

16,535,250

i Landessteuerkassen - Schul-

Geseßentwurfs ( [uns Derjenigen, zu den Staatsdomainen gehörigen Schlösser nebst

zugegangen è

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Thlr. Sgr. Pf.] Thlr. Sgr. Pf.

111, Nassau.

; ‘Gonsolidirte Anleihen:

a) Allgemeine Staats-

\{chulden 820/419

þ) Eisenbahn -Schulden]16/589/657

II, iverse E fonsoli- its i ulden : /

dirte Sh a O

manial-Schulden O |- Summa ad 111. [20516921]

20,516,921

V, Hessen-Homburg. 1V. Hessen-H g 161,142

iversen Anleihen Mus dVeEs Schleswig-Holstein. Die nah dem Wiener Griedensvertrage zu Lasten der Herzogthümer verbliebenen Passiv-

Kapitalien

391,657) ._ |_-_ Summa ad I. bis V.175/705/475| 28 | 6

_ Die in §. 2 des die Erhöhung der Krondotation betreffenden ie F ehe Nr. 283 dies. Blattes) erwähnte »Nachwei-

« enthält nachstehendes Verzeichniß:

ehör, welche zur Benußung Sr. Majestät des Königs ge-

Smet ugd der Eau Verwaltung des Ministeriums

des Königlichen Hauses überwiesen werden: A

1) Das Schloß nebst vorhandenem Jnventarium an Mobilien u Homburg mit den ersteres umgebenden Gärten und Parts, jedoch unter Aus\{chluß des zur Militair-Montirungs- Kammer dienenden sogenannten Waffensaals über dem Mar- stall, ferner mit dem fleinen Tannenwald und der darin be- findlichen Meierei, sowie mit dem im großen Tannenwald belegenen gothischen Hause, vorbehaltlich der dortigen Dienst- wohnung des Försters nebst dem, das Gebäude unmittelbar umgebenden, zu dessen Benußung erforderlichen Areal nebst Stallgebäude; l

2) das Schloß nebst dem zu demselben S Kalb'schen Hause und dem vorhandenen Mobiliar - Inventarium zu Wiesbaden; f i

3) das Schloß zu Hannover mit Aus\{chluß der zur Dienst- wohnung des Ober - Präsidenten bestimmten Räume nebst dem Bauhofe mit den darauf befindlichen Gebäuden, jedo unter dem Vorbehalt, zu dem Hof des Consistorial-Gebäudes auch das von ihm unscchlossene Terrain des Pferdestalles bei dessen Abbruche zu ziehen, und ferner vorbehaltlich der Mit- benußung des Perdestalles dur den Ober-Präsidenten;

4) das Schloß zu Celle; M '

5 in den Siblosse zu Osnabrück die Bel - Etage mit den darüber befindlichen Mansarden und den unteren Räumen im linken Schloßflügel; ;

6) das Palais an der Leinestraße zu Hannover, soweit. es Ee e Le Preußen zusteht ;

7) das Schloß zu Ü Urg/

) derjenigen Schlösser nebst Zubehör, welche unbeschadet der Rechte Dritter der Benußung Sr. “e fd des Königs überlassen bleiben : 1) das Schloß nebst vorhandenem Inventarium an Mobilien

am Friedrichsplaße mit Einschluß des dazu gehörigen Theils

des Gebäudes Nr. 26 und Hoftheils an der unteren Karls- raße zu Kassel; i G

2) I n Fürstenhof mit Hof- und Hintergebäude da-

elb / 3) e Theil des Marstalls daselbst, welcher von der Straße bis zur Mitte desselben reicht nebst einem entsprechenden Theil der Remisen; , . 4) die Besizung Wilhelmshöhe nebst Zubehör und vorhandenem Mien ven aren bei Kassel. j Durch die Vertreter der Königlichen Staats-Regierung sind den Kommissarien des Abgeordnetenhauses U. A. folgende statistische Daten Die Domainen bringen pro Morgen in den alten Pro- vinzen ein 2!/, Thlr, in Hannover 3% Thlr.y in Hessen 3?/; Thlr., in Nassau 4 und in Schleöwig-Holstein nur 15 Thlr. Der Rohertrag der Forstländereien ist in den alten Provinzen pro Morgen 40 Sgr. der Reinertrag 21 Sgr.; in den neuen Pro- vinzen if der Rohertrag höher, der Reinertrag aber verhältnißmäßig viel geringer. B "i In den alten Provinzen kommen auf 8 Millionen Morgen Forst- ländereien 367 (höhere) Forstbeamte vom Oberförster aufwärts; in den neuen auf 2 Millionen Morgen 394 Beamte. i 5 Die Kommission des Abgeordnetenhauses zur Prüfung de Geseßentwurfs, betreffend die Erhöhung der Krondotation, ist in p s gender Weise gebildet worden: von Patow (Vorsißender); France Oldenburg (Stellvertreter des Vorsißenden); Graf Bethusy-Huc und Lesse (SGU hre, Freiherr von odelshwingh; Fon Denzin, Mayer (Biedenkopf, Simon, von Zastrow, von den Knesebeck (Ruppin), Florshüß, Dr. Löwe; Dr. Virchow), Twesten, Knapp.

Die Nr. 48 der »Zeitung des Vereins deutscher Eiscnbahn- Verwaltungen« vom 30. November 1867 hak folgenden Jnhalt: Re- miniscenzen an die bei Gelegenheit der diesjährigen Ge- neralversammlung des Vereins deutscher -Eisenbahn-

Eisenbahnen; Vereinsgebiet: Vercin deutscher Eisenbahn-Ver- waltungen, Aufnahme der Böhmischen Nordbahn. Staatsvertrag zwischen Preuben und Frankreich wegen Anlage einer Eisenbahn von Saarbrücfen nach Saargemünd. Projekte und Bau: Berlin- Görlißer Eisenbahn, Generalversammlung. Bergish-Märkische Eisen- bahn-Bauten. Rechte Oder-Ufer-Bahn. Betrieb: Württember- gische Staatsbahnen, Hall - Crailsheim eröffnet. Main - Weserbahn,

arifsäße für Salztransporte. Rheinische, Taunus, Gößniß-Geraer und Kaiser Ferdinands-Nordbahn, Geschäftsberichte pro 1866. Boden- see-Trajektanstalt.

Kunst: und wissenschaftliche Nachrichten.

Das Dezember - Heft der » Zeitschrift für Preußische Geschichte und Landesfkunde, herausgegeben von Prof Dr, R. 0ß«, cúthält - außer 2 größeren Monographieen: », Der Krieg des E afen Albrecht Achill mit der Stadt Nürnberg. 11. Friedens- Schluß. Von PDr.. Ad. Fr. Riedel«, und »Die Zinsverfassung Preußens unter der Herrschaft des Deutschen Ordens. 111. Pomme- rellen. Von Dr. M. Töppen«/, die 3. n img der «Beiträge zur Biographie des Minister - Präsidenten Grafen v. Bismarck - Schôn- hausen.« Während in den beiden früheren Artikeln die Schriften be- \sprochen wurden, welche mehr oder weniger ausführlich den ganzen bisherigen Lebenslauf, sowie die gesammte Bea politische Wirk- samkeit des jeßigen Ministerpräsidenten behandeln, beschäftigt sich der 3. Artikel mit den Darstellungen und Betrachtungen einzelner Phasen der neueren Geschichte Preußens, in denen Graf Bismarck als mit- wirkender oder leitender Staatsmann hervortritt. An diese Darstellung {ließt sich eine »Uebersiht der von Mitte Mai bis Mitte No- vember EPieneGen Schriften, betreffend preußische Geschichte und Landeskunde« an. Den Schluß des Heftes bilden Sißzungsberichte historischer Vereine.

Telegraphische Witterungsberiehte.

Beobachtungsz. | ch2 e B! Allgemeine i : S Wind. Himmels- 0e Ori. E155 S angiebt.

3,2 +5,5 SW., s. stark. |bedeckt. heiter. heiter.

zieml. heiter. bed., gest. Abd. Sturm. Schnee u. Rg. ganz bedeckt.

bedeckt.

Memel...» 329,4 -7.91 Königsberg 330,9| -6,3 1,1;+3,0 SW., stark. Danzig... --|330,2!-7,1| 1.9 43,4 SW., Sturm. Cöslin „...-1330,3| -6,8s| —0,1/+1,6/SW., stark. Stettin „.-«--1331,3 -6,4| 0,2 S mässig.

. .1328,4/ -6,6| —0.8, -0,1¡NW., stürm. 330,51-5,6) 0, 11,6 SW., mässig. 330,3|—4,7| 0,6/+3,2SW., mässig. 1 1

o -(325,0| —5,8 ¿ Le S, E E L . : «1327,3| -9,6 .9\+4,0/W., schwach. f\trübe, Bar. ge s P | Min. 322,s. 7 U. | 3M. Mrg. Erdst. trübe. ‘trübe, Nehits. viel Schnee. trübe, Nehts. 54 Schnee. bedeckt. bew., Ncht, Sch.

Torgau ..« 329,3! —_D,5 Münater .… .[331,1! -4,3

331,4 —4,6 328,6 —4,2

Fiensburg - [330,0 Paris

Brüssel.…. Haparanda - Heisingfors Petersburg. |

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bewölkt.

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Stockholm . bedeckt. Schnee.

Gestern Schnee, Wind NNO. st., est. Ab. Wind NN0. mässig. 2. Max. +3,60. | Min. +3,0.

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Skndesnäs . Gröningen . » Helder... - —-

Hernösand . Christians. .

Königliche Schauspiele. i

Mittwoch, 4. Dezember. Im Schauspielhause. _ (232ste Abonnements - Vorstellung.) Viel Lärmen um Nichts. Lusk- spiel M Tr E nah Shakespeare, übersezt von L. Tie.

ittel-Preije. Sva da:

Im Opernhauje. Keine Vorstellung. 3. Sinfonie-Soiree. Donnerstag, 5. Dezember. ImOpernhause. 218. Vorstellung. Robert der Teufel. Oper in 5 Abtheilungen, na dem zFran- zösischen von Scribe und Dalavigne, Übertragen von Th. Hell. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. Jfabella: Frau Harriers8-Wippern. Alice: Frl. Grün.

Verwaltungen zu Mainz stattgehabten Festlichkeiten. Der Betrieb dar Ronih London Bahn. Mittheilungen über

Mittel-Preise. : i er 98 Im Schauspielhause. (233. Abonnements - Vorstellung.)