1867 / 289 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ideikommißvermögen des Königlih hannöverschen Hauses gehörige

rundeigenthum unterliegt der Disposition der Krone Preußen.

. 4. Ti Ausgleichung dér dur den “Ertrag der Vermögens8- Objekte im “F. 1 und 2 nit gedeckten Einnahmen, welche Se. Mazestät der König Georg V. bisher aus ‘den Domainen und den Forsten, sowie aus den oberléhnsherrlichen Rechten j den heimgefalle- nen Lehnen und dem Lehns-Allodifications-Fonds bezogen haben, in- gleichen als Ersaß für die Schlösser, Gärten und alles sonstige Grund- cigenthum wird die Krone Preußen Sr: Majestät dem König Georg V. die Summe von Elf Millionen Thalern Courant in 45 prozentigen preupiiwen Staatspapiercn nach dem Nennwerth und fünf Millionen

halern Courant baar gewähren. i : i ag

a von Seiten der Krone Preußen behufs Sicherstellung dieser Ausgleichssumme besondere Anordnungen nöthig befunden sind, über welche ein Einverständniß noth nicht hat erzielt werden können, so sollen zwischen Organen, welche die Krone Preußen bezeichnen wird und den Jn- teressenten unverzüglich Verhandlungen darüber eröffnet werden, wie die Sicherstellung der Elf Millionen Thaler in Werthpapieren und der Fünf Millionen- Thaler baar, der lebteren sowohl in dem Betrage, welchen die Krone Preußen nach den im §. 9 gestatteten Ankech{hnungen zu gewähren hat , als auch in dem Betrage / S Anrechnung Ah Mie dei Könige Georg V. vorbehalten ist, “bewirkt wer- en soll. Bis diese Verhandlungen zu einer definitiven Vereinbarung geführt habén werden, sollen ‘die von der Krone Preußen zu gewährenden Werth apîére und baaren Gelder in der Hand-der Krone Preußen deponirt blei- en, diebaaren Gelder jedoch inStaats- oder sonstigen sicherenPapieren- nach beiderscitigem Einvernehmen zinsbar angelegt -und,die-von -dem gesauam- ten Depositum auffommenden Zinsen in halbjährlichen Raten Sr. Majestät dem Könige Georg V. ausgezahlt werden, è F. 5. Die sämnuälichen Mitglieder des ‘hannoverfchen Königs- hausés bleiben von ‘der Einkommensteuer befreit, desgleichen ‘von der Gebäudesteuer, soweit sie dics nah "der früheren Gésebgebung waren.

g. 6. Se. Majestät der König von Preußen -Überninmunt :

1) ‘die Zählung der nach dem anliegenden-Verzeichniß auf der Kron- fasse, ‘dem Lehnfonds “und - Lehnsallodificationsfonds ruhenden Pensionen, Renten und sonstigen Bewilligungen, soweit solche durch schriftliche Zusicherungen nachgewiesen werden können, vom 1. Juli 1866 an, desgleichen die Zahlung derjenigen, nah den Bestimmungen des hannover- {hen Geseßes ‘vom 24. Juni 1858 ‘über ‘die Verhältnisse der ‘Kö- niglichen Diener zu bemessenden Pensionen und Wartegelder, welche Se. Majestät der König Géorg V. an Secine.in -dêr An- lage aufgeführten Diener bereits bewilligt hat oder bis zur Neu- gestaltung allerhö{hstseines Hofstaates noch bewilligen wird. Seine Majestät der König von Preußen behält Sich jedo vor,

die Versorgung diéser Diener ‘in der Art eintreten zu lassen , daß die- selben zu Diensileistungen, welche ihren bisherigen Dienstverhältnissen entsprechen ; wieder verwendet werden , in welchem Falle rüsichtlich des gänzlichen oder theilweisen Wegfalls der Pensionen und Warte- S die Bestimmungen des allegirten hannoverschen Geseßes vom 24. Juni 1858 zur Anwendung kommen. -Einc Wiederverwendung im Königlich preußischen Dienst wird jedoch bei ‘den beiden ersten Beamten des Haus-Ministeriums und dem Personal des adlichen Lee ingleichen bei den persönlichen Dienern der Königlichen Familie nur insofern eintreten, als diese Beamten und Diener damit einverstanden sind. i

__ Seine Majestät der König von Preußen übernimmt außerdem die Zahlung der auf den Pensionsfonds und die Konzertkasse des Hoftheaters in Hannover angewiesenen, sowie auch der für den Fall der Dienstunfähigkeit einzelner Personen daraus zugesicherten Pen- sionen, welche durch schriftlihe Eröffnungen der zuständigen Behörden oder durch Kontrakte nachgewiesen werden können, wogegen die be- zeichneten beiden Fonds unter Aufrechthaltung ihrer bisherigen Zwek- bestimmung ‘an die Krone Preußen übergehen.

Ç. 7. Sr. Majestät dem Könige Georg V. verkleibt:

1) das Patronatrect in der von Sr. Majestät erbauten Christus- firhe zu Hannover nebst Kirhstühlen in derselben,

2) die Disposition über die Fürstengrüfte in den Schloßkirchen in

Hannover; Celle und Herzberg;

3) der gesammte bewegliche lebende oder leblose Juhalt sämmtllicher Königlichen Schlösser, Gärten und zur Hofhaltung bestimmten Gebäude, namentlich also auch derjenigen Schlösser, Gärten und zur Hofhaltung bestimmten Gebäude, welche Allerhöhstdemselben nicht vorbehalten sind, soweit dieser Jnhalt nicht unbestrittenes Staats-Eigenthum ist. j

Zu diesen Sr. Majestät dem Könige Georg V. verbleibenden

Objekten gehören:

a) die in der Anlage 3 ad 1 bis 12 verzeichneten Sammlungen ;

b) alle zur Hofhaltung bestimmten V icien und Ameublements, mit alleiniger Ausnahme der Inventarien des Hoftheaters in

fideit - Eigenthum Sr. Majestät des Königs Georg V. und zum

Hannover ; c) das Silbergeräth (die sogenannte Silber-Kammer ) mit dem _Silber-Kapitale; d) der gésammte Juwelenschaß;/ c) alle auf das Königliche Haus und die demselben verbleibenden Besißthümer vez ihen Dokumente und Akten, deren Aus- Aae eus eiderseits zu ernennñende Bevollmächtigte bewirkt werden soll,

Sr. Majestät dem Könige Georg V. verbleiben ferner: 4) das mit Sr. Hgheit. dem Herzoge von Brauns Preis gemein- chaftliche Altfürstlih braun Meg (S [lodium;

5) das im 4. 12/des,Königlich hannoverschen Gesebes vom 24, März 1857, betreffend die Einführung eines ueuen inanz-Kapitels der

Allodificationsfonds zu beziehen hatten.

nah Maßgabe dieses Vertrages für die Folge zur Last Von dem eben gedachten. Zeitpukkte ab stehen Sr. Majestät dem -

Landesverfassung erwähnte Vermögen -der Königlichen S

kasse und der zugehörigen sogenannten kleinen Ae Beru 6) das Königliche f

talien, Juwelen, Silbergeräth, Kunstwerken u. \#. w.,

7) alle von ‘Seiner Majestät dem Könige Georg“ V. ‘vor und

nach ‘Seiner Thronbesteigung aus Seinen Privatmitteln (ein.

\chließlih der jährlichen Bedarfssumme ) erworbenen beweg-

lich en Gegenstände, sowie die Baarbestände und Werthpapiere

Allerhöchstsciner Hand- und Schatullkasse.

g. 8. Jhrer Majestät der Königin Marie und Jhren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen Ernst August und_ den Prinzessinnen Vriedericke und Marie verbleibt selbstverständlih Jhr gesammtes Pri. vatvermögen, welches, abgesehen von der zum Privatvermögen Jhrer Majestät der Königin gehörigen Marienburg sammt Zubehör, nur in beweglichen Gegenständen und Kapitalien bestcht.

g. 9. Junerhalb vier Wochen nah der Rátification dieses Ver- trages wird der Beschlag aufgehoben werden, welchen die Königlich preußische Regierung auf cinen Theil der im Vorstehenden erwähnten Vermögensobjekte gelegt hat, dagegen werden gleichzeitig alle Obli.

ationen und baaren elder zurückgegeben werden, “Welche aus annoverschen Kässen und Fonds, ‘insbesondere aus dem Domag- nial-Ablösungs- und Veräußerungsfonds, dem Kapitalienfond®& dem Reservefonds der Klausthaler Zehntkasse, sowie aus dem Lehns- und Lehns-Allodificationsfonds weggeführt worden sind. Dabei bleibt vorbehalten, die haar weggeführten und die in London gegeri Rück. gabe der Obligationen erhobenen baaren Gelder auf die Sr. Majestät dein Könige Georg V. nach §. 4 zu zahlende Summe von fünf Mil: lionen in Anrechnung zu bringen.

Se. Majestät der König Georg V, - übernimmt die Vertretung der preußischen Stadtskasse gegen / alle - Ansprüche, welhe von De- ponenten weggeführter Papiere «aus dem Grunde, daß dieselben bisher nicht haben M werden können, erlsoben wérden möchten.

. 10. Als der Zeitpunkt, mit, welchem die in diesem Vertrage verabredeten vermögensrechtlichen Bestimmungen zur ' Ausführung ge- bracht werden sollen, wird der 1. Juli 1866 festgese.

Demzufolge werden Sr. Majestät dem Könige Georg V. bis zu diesem Zeitpunkt alle Einnahmen verbleiben, welche Allerhöchstdieselben aus den Domainen und Forsten, fo wie aus dem Lehns-- und Lehns- Andererseits werden ‘Aller- höchstdemselben ‘alle Ausgaben zur Last fallen, welche aus diesen Ein- nahmen zu bestreiten wären, während vom 1. Juli 1866 ab die Krone Preußen diese Ausgaben ‘ebenso zu - bestreiten hat, Sf n dieselben allén.

Könige Georg: V. die Zinsen des im §. 4 erwähnten Kapitals der elf Millionen Thaler zu, sôwvie Zinsen zu 3 Prozent jährli von den ebendaselbst erwähnten fünf Millionen ‘Thalern.

Dagegen “gebühren der Krone Preußen alle Zinsen, welche auf die im §. 9 erwähnten, nah England wegge ren Obligationen von den “Beamten ‘oder Beauftragten Sr. ajestät des - Königs Georg V. ‘etwa ‘erhoben, nicht minder die Einnahmen, welche aus der zinsbareu Anlegung der ebendaselbst erwähnten, nach England wegge- führten Baarbestände etwa erwachsen find.

Eine Abrechnung über die hiernach von dem einen oder dem an- deren Theile herauszuzahlenden Beträge soll spätestens unmittelbar nah der Ratification dieses Vertrages durch Bevollmächtigte bewirkt und die Zahlung dieser Beträge dann e ai gelcistet werden.

F. 11. ‘Die in den §§. 1, 2 und 4 benannten Gegenstände sind und verbleiben integrirende Bestandtheile des unveräußerlichen Gidei- kfommisses des braunschweig-lüneburgischen Ge ammthauses , welchem je bisher angehört haben, Die sämmtllichen techtsverhältnisse dieses

ideikommisses bleiben auch in Beziehung auf die in den bezeichneten Fg. benannten Gegenstände in Kraft. Jnsbesondere erfolgt die Suc- cession in dasselbe unverändert nah dem Grundsaße der Untheilbarkeit und Primogenitur und in Gemäßheit der in dem braunschweig-lüne- burgischen Gesammthause bestehenden, im 4. Kapitel §Fÿ. 1—5 des Hausgéseßes vom 19. November 1836 festgeseßten Succcssions-Ordnung.

Ebenso bleiben die oben im §. 7. aufgeführten Vermögensobjekte, soweit sie einem Fideikommißverbande unterstehen, den darauf bezüg- lichen Bestimmungen der betreffenden Fideikommisse unterworfen.

F. 12, Dieser Vertrag soll ratifizirt und die Ratificationen wwer- den binnen vier Wochen zu Berlin ausgewechselt werden.

So geschehen Berlin, den 29. September 1867.

(L. S.) (gez.) Bernhard König. - E S.) (gez.) Rudolph Wollny. L. S.) (gez) von Windthorst.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

ocheim, 26. November. Der neue Wein findet - hier gegen alle Erwartung raschen Verkauf bei steigenden Preisen. Gestern ist derselbe zu 22 und 23 Fl. die Ohm verkauft worden.

Aus dem Kreis Lörra c, 29, November, wird. der „Karlsruher Ztg.« g&criében; Der Weinhandel hat im Markgräflerland'noch nicht die wÜünschenswerthe Lebhaftigkeit angenommen, wiewohl die 67er Weine in der That zu den bessern Jahrgängen gezählt werden dürfen. Tndeß haben unsere o Oelg den nöthigsten Bedarf eingekellért und allenthalben fink {on Ge einen äbge- {lossen worden, Die Preise variiren ‘von 17 Q! 18 Gbr 19-Fl. 30 Kr,, 20 Fl, bis 24 e n Laufen, einer der áltesten Wein-Kol0- úieen wurden zu 25 Fl. weiße Sorten, in Grenzach zu -30 bis 36 Fl. rothe Sorten verkauft.

äfte in weißen und rothen

rnst-August-Fideicommiß, bestchend aus ‘Kapi- -

nd eröffnet eine

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ad. L.-Ztg:« [wird aus Straßb u rg: geschrieben Unter zw Wer I ungéheuern Mitteln hat unsere Regierung die -Lei- uv Pferdezucht \chon seit etwa 80. Jahren in die z: M ge» mg de Seit einigen Jähren hat sie jedo beschlossen, die Pferde- jn uébr imid mehr der Privatindustrie zu Überlassen, und: zu diesem M ¡iebt sie Ankaufszgelder und jährliche Prämien (Unterstüßungen) we 6001200 Fr. für den tauglihen Hengst. Vor 20 Jahren hatte V Staat noch 34 Gestüte und Hengstdepots, jeßt „noch -21 Hengst- r S wovon die Hälfte iu! der eigentlichen Normandie. po ‘esport, 22. Noveinber. (Westf. Merk.) Die nunmehr au r beendigte Traubenernte ergab ein günstigeres Resultat —be- | a hinsihtlith der Qualität ‘als man es ‘nah den Wetterver- issen der: leßten Monate erwartete, Die Menge der Crescenz Ad ark um # weniger, ‘die Qualität indeß um ein Bedeutendes ellt als im vorigen Jahre; Vergleiche mit der Mosiwaage geben Me mterschicd der Qualität zwischen diesjährigem und vorigjährigem chsthum aus den nämlichen Lagen auf 5 Grad an. Von Most- aufen i nichts, vom Handel mit den älteren, zelbsstt mit den en nodh lagernden Weinen sehr Weniges zu berichten. T Das Novemberheft des »Landwirthschaftlichen Ceutral- (tes für Deutschland« von Anton Krocer enthält u. A.: Ueber - Einfluß farbiger Strählen auf die Zersezung-der Kohlensäure-durch e Pflanzen von ‘L. Cailletet. Ueber die Zusammenseßung des zes von M. Boussingault. Ansamung und Unterhaltung eines quernden Gartenrasens, von E. Boese. ‘Der Mehlthau „und die rauben-Kräanfkheit, von ‘Prof. Wiltkommm. Werth des-Blüthenstau- g für 'die Ernährung der Biene. Petroleum gegen Schafräude on Dr. Roloff. Internationale Hopfen-Ausftellung in Havenan, Kalifor-

Oesterreichs Seïidenproöduction. Wollproduction

‘ens. Mühlenbetrieb in Ungärn. Rükschritte in der Viehzucht x Alpenländer. Rußlands Getreide-Export. -— Diesjähriges Ernte- gébniß aller Getreideländer.

Eisenbahn - und Teleagravhen - Itachrichten.

Von der Ruhr, 4. Dezember. Heute wurde die “neue Bahn- recke von Mülheim a. d. R. nach Rúhrort für den. gesammten Vér- hr dem Betriebe übergeben. Die etwas, über 14 Meile lange Strecke ildet cine Abzweigung dér Mitten-Duisburger Linie nach ‘Ruhrort

direkte Verbindung via Ruhrort zwischen den ost- nd westrheinischen Stationen der Bergisch « Märkischen Eisenbahn nd erscheint außerdem auch vortheilhaft für den Kohlenhandel nach a sau, 2. Dezember. Gestérn Sonnta Vormittag entgleiste (f der Semmering=Bahn der an diesem as stets stark beseßte Rien-Triester Postzug und stürzte in einen 40 Klaster ticfen-Abgrund. don den Passagieren blieb Niemand ‘am Leben, voin ¿Qudoper onal ir ein Breinser, der rechtzeitig noch vom allerleßten gen -herab- jringen konnte. |

Z Das badische Eisenbahn-Budget nimmt s erse Bahn- ¡óffnungen in Aussicht: Strecke Mecesheim bis Bahnhof Rapvenau 1 Sommer 1868; | voù da bis Jaßtfeld im ¿Spâtjahr 1869; Engen- inmendingen-Donaueschingen im Sommer 1868; Stockach -Meßkirh §69; Lauda-Werthbhéeim im Herbst 1868 (Lauda-Hochhausen ist schon Vetrieb); Lauda-Mergentheim ist vertragëmäßig spätestens bis zur dollendung der württembergischen Strecke Crailsheim »- Mergentheim em Betrieb zu übergeben, also voraussichtlich längstens 1870. Da auf ner Grenzstrecke von beiläufig 40 Stunden die französisch - badischen Bahnen nur bei Kehl mit einander ‘veëbunden sind, so erstrebt man ine Verbindung: Léopoldshöhe - St. Louis; ‘die Strecke ist beiderseits hva eine Stunde lang; für Baden würde sich der Aufwand für: den Zau (einschließlich Antheils an der Rheinbrücke) auf etwa 230,000 Fl. ellen. Endlich fommt für Mannheim ein definitiver Personenbahn- of in Frage, welcher nach ganz vorläufigem Anschlag mit den Neben- \lagen einen ‘Aufwand von zwei Millionen fordern “wird, der sich atürlih auf mehrere Budgetperioden vertheilt.

Königliche Schauspiete.

Sonnabend, 7. ‘Dezember. Im! Schauspielhauje. (235\te lbonnements: Vorstellung.) Zun ersten Male: Das Testament nes Sonderlings. Schauspiel in 5 Ob d mit theilweiser denußung des Romans: »Der gemeinschaftliche Freund« von doz (Diens), von Charlotte Birch-Pfeiffer. In Scene geseht om Regisseur. Kaiser. y j

Beseßung: George Lingworth, Advokat, Hkr. Friedmann. lare Steewens, seine Schwägerin, Fr, Kiershner. John Rob- y, Hr. Karlowa. Reginald Wilfers, ‘Commis in einem Dro- terie - Gesehäft, ‘Hr. Döring. Lea, seine Frau, Fr. Adami. linor (Ella), Lawina (Lavoy), beider ‘Töchter, rls8. Satran, ergmann, Davy Sampson, Buchführer, Hr. Dehnike. Henry ed, Handlungs-Commis, Hr, Shwing. Nicodemus Boffin, "r, Baumeister, Hetty, seine Frau, Fr. Frieb-Blumauer. Lizzie, ine Puppensehneiderin,, Frl. Taglioni. Patrick , Dienex vel doffin, Hr. Gérber. Ein Diener, Hr. Landwehr. Die Hand- ing spielt theils:in Holloway, einer Vorstadt Londons, theils j ondon selbst, Der dritte Akt spielt einige Monate fpäter

er zweite.

Im Operibause: Keine Vorstel

u Opevnhause. Keine Boyxsieltung,

onutag, 8" Movember. m: Opernhauje. en, BVorstel- 1g) Flick und Flock. Komisches Zauber-Ballet in 3- Allen

und 6 Bildern von Paul Taglioni. : Musik von P. Hertel Martha: Frl. Selling. Topase: Frl. Girod. Anfang 7 Uhr.

Mittel-Preise.

Im Schauspielhause. 236. Abonnements-Vorstellung. Zum ersten Male wiederholt: Das Testament eines Sonderlings. Schauspiel in 5 Aufzügen, ‘mit theilweiser ‘Bemrßung ‘des Ro- mans: »Der gemeinschaftlihe Freund« von Boz (Diens), von Charlotte Birch-Pfeiffer.

Mittel-Preise.

E E WitterungSheriechte.

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h, 4, Mittel.

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St. Mg Ort.

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bedeckt. bedeckt. bedeckt. bedeckt. bédeckt. bezogen. g2nz bew , in d. Nehts. Schn. O0N0., schwaech. [bedeckt

Königsberg" 33 Danzig. 13: Cöslin ¿

0S0 , schw. 3/80. schwach. NO.. schw. NW., acthwach. NO0., séhw.

S V M IT. I D

Ratibor .…. Breslau ... Torgau .…. Münster .. Cöln

Trier... Flensburg . Paris

Brüssel „..

bed. Sebblie, bed., Neht. Seh.

trübe.

0., schw. N., schw. S.. zchw. SW., setwath. fwrübe.

S., chw. bed., Schnee. SW., s. sehwach. heiter.

WSW., schwach.|beinahe bedeckt. SSW., s. sehw. Ibed., abwechsel. Schnee.

SŒEEEBUWWGY

Haparanda E E Helsingfors WSW., schw.

Petersbúrg SW., schwach. Riga Libau Moskau Stockholm .| Skndeésnäs .1334,6 Gröningen . [334,0 Helder .…..1333,7 Eérnösand.| Chiistians. . [336,8

W

bedeckt, in der Nacht Schnee. bedeckt.

W

halb Þedeeckt. bedeckt.

N. feióeh. S., s. sehwach. SSO0., schwacthb.

NN0., friseh.

1,6 41,4 0,8

E EUEYHYUG EEI EFT ERTA El E EI F

1,6 Sehnee.

Produaukten- und Waarecn- 2örsSe.

Berlin, 6. Dezember. (Marktpreise.) Zu Lande: Roágen 3 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Grosse Gerste 2 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Thlr. 13 Sgr. 9 PÉ., auch 1 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. und 1 Thr. 11 Sgr. 3 PE. Erbsen 2 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf.

Zu Wasser: Weizen 4 Thir. 10 Sgr., auch 4 Thir. 2 Sgr. 6 Pf. und 3 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. Roggen 3 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 3 Thir. 14 Ser. 3 Pf. und 2 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf. Grosse Gerste 2 Thir. 11 Sgr. 3 ‘Pf, auch 2 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. und 2 Thlr. 1 Sgr 3 Pf. Hafer 1 Thir. 12 Sgr. 6 Pf. anch 1 Thir. 7 Sgr. 6 Pf. Erbsen 3 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf, aucb 3 Thlr. Futterwaare 2 Thir. 22 Sgr. 6 Pf.

Das Schock Stroh 9 Thlr. 15 Sgr., auch 9 Thlr.

Der Centner Heu 26 Sgr. und 22 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr.

Kartoffeln, der Scheffel 27 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr., metzenweis 1 Sgr. 9 Pf., auch 1 Sgr. 3 Pf. :

Die Marktpreise des Kartoffel - Spiritus, per 8000 pro Cen: nach Traîles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Vlatze“am i

29. Nov. 1867 Thlr. 266

Berlin, den 5. Dezember 1867. Die Aelteaten der Kaufmannschaft' von Berlin. Berlin, 6. Dezember. (Nichtamtliche Getreide börse.) Weizen loco 86—105 Thlr. nach Qual. , gelber schles 100 Thlr. , bunt oln. 102 Thlr. ab Bahn -bez., - pr. Dezember 86—4 Thlr. bez, April-

ai 89 ‘Thlr. bez. Roggen loco 73k—76 Thir. nech Qualität, 78—T9pfd. T4—TS5 Thie.

ab Bahn bez., geringer 73 Thlr. frei Mühle bez., pr. Dezember T6—TÖS bis 75k—2 Thir. ‘bez. , Dezember - Januar 74414 Thlr. bez., April- Mai 73—T73% Thlr. bez., Mai-Juni T44 Thlr. Be.

Gerste, grosse und: kleine, 50—58 Tlbr. pr. 1750 Thlr.

Hafer loco 30—33 Thir., schles. 34k—32 Thlr., böhm. 32—4 Thir. ab Bahn bes., pr Dézember 341% Thlr. Br., April Mai 32% Thir. Br., 4 ‘G., Mai-Juni 33 Thlr. G. :

Erbsen, Kochwaare 70—T6 Thblr., Futterwaare 66—70 Thlr.

Rüböl loeo 1054 Thlr. Br., pr. Dezember uw Dezember-Japuar 104 Thlr. bez., Januar - Februar 104 Thlr. bez., April - Mai 11 105 Thlr. bez.

Leinöl loco 134 Thlr.