1867 / 290 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1,877,410 Tblr. in Ausficht stellen. [Jn Zukunft wird von den S des Staates nur im Etat des Berg-, Hütten- und Saà- linenwesens die Rede sein. i

Vor der - Berathung über die fragliche Etatposition be- merkte der Geh. Ober - Finanz - Rath Scheele: Da hier zum leßten Mal ein Etat des Salzverkaufs vorgelegt wird, so han- delt es sih hauptsächlich um den Nachweis des Restes der bis- herigen Einnahmen. Die zu erwartenden Einnahmen find so hoh geschäßt worden als in den Vorjahren , denn die Verwal- tung tritt in das neue Jahr mit gesüllten Magazinen und in den neuen Landestheilen steht ihr ein erweitertes Gebiet zum Verkauf offen. Sie wird ihre Bestände theils in einzelnen Partieen, theils in größeren Abtheilungen auf einmal zum Verkaufe bringen. Für jede einzelne Verkaufsstelle ist ein be- stimmter Preis festgeseßt worden, wobei das Ziel gewesen ist, nur die Selbstkosten zu erlangen. An einzelnen Orten freilich, wo uns das englische Salz konfurrirte, war auch das nicht möglich. Die Befürchtung, dap mit der Aufhebung des Mono- pols an einzelnen entlegeneren Verkaufsstellen der bisherige Monopolspreis überschritten werden möchte, hat sich nicht _als begründet erwiesen. Es giebt feine einzelne Stelle, wo das Salz nicht billiger geworden ijt; an den meisten Stellen hat sich ein um 1 Thaler niedrigerer Preis für den Centner heraus8gestellt. Ein großer Theil des Landes wird fortan mit Salz versorgt werden aus den Königlich sächsischen Salinen. Ein so großer Verkäufer bedarf natürlich größerer Depots an den Hauptorten und aus dieser Erwägung ist zwischen dem Chef der Finanz- und der Handel8verwaltung die Vereinbarung hervorgegangen, die verschiedenen großen , jeßt leer werdenden Magazine dazu zu überlassen. Von Jhren Kommissarien ist gerügt worden, daß in dem Etat der Erlös aus den Magazinen nicht nachgewiesen sei. Sie ersehen schon aus dem, was ich eben gesagt, dap ein großer Theil dieser Magazine erhalten werden muß, weil die De- pots solche nicht entbehren fönnen. Die kleineren Magazine dagegen müssen reservirt werden für den Handelsstand, dem dieselben gegen ein mäßiges Lagergeld zur Disposition gestellt werden. Da wir außerdem einige Magazine behalten müssen zur Aufbewahrung von unversteuertem Salz, so bleibt nur cine ganz kleine Zahl unbedeutender Magazine, für die cin Erirag nicht ausgeworfen isi. Doch wird- der Verkauf wahrscheinlich nicht vor dem 1. Juli näcsten Jahres bewirkt sein. Es ist Alles geschehen, um das Geseh zum 1. Januar zur Ausführung zu bringen. Es ist alle Vorsorge getroffen, daß der Salzverkehr im wahren Sinne des Wortes frei wird.

Die Debatte über die Lotterieen wurde von dem Geh. Ober-Finanzrath von Lenyÿ mit folgender Rede eingeleitet:

In dem Etat der Lotterie-Verwaltung für das Jahr 1868 erscheinen neben der Berliner Lotterie gleichzeitig die beiden Han- noverschen Lottericeen. Dies und der Umstand, daß nicht auch gleichzeitig die Frankfurter Stadt-Lotterie Aufnahme in den Etat gefunden hat, wird zunächst einer Erläuterung bedürfen.

Durch eine Allerhöchste Ordre vom d. Juli d. J., welche durch die Gesez-Sammlung publizirt worden ist, war be- stimmt worden , daß mit Ablauf dieses Jahres die Frank- furter Lotterie und die beiden Hannöverschen Lottericen ihre Endschaft erreichen sollten. Als die Einleitung getroffen war, diese Allerhöchste Ordre zur Ausführung zu bringen, ging eine große Zahl von Gegenvorstellungen ein von Lotterie-Ein- nehmern, besonders aus dem Königreich Hannover, untersiügk von fkorporativen Verbänden. Es waren die Gegenvorstellun- gen, welche besonders von Hannover eingingen, darauf gestübt, daß nach den dortigen Einrichtungen es den Lotterie-Einnehmern nicht O sein werde, in dem kurzen Zeitraume sich andere geeignete SrwerbêSquellen und einen Ersaß für die ihnen aus der Lotteriezufließenden Einnahmen zu verschaffen. Es wurde hervorge- hoben, daß die dortigen Erwerbs- und Verkehr8verhältnisse es ihnen unmöglih machen würden, binnen kurzem eine andere Existenz zu finden; es wurde hervorgehoben, daß ein fehr überwiegender Theil der Lotterie-Einnehmer und Unter-Einnehmer in Hanno- ver mehr oder weniger ausshließlich mit der Subsistenz ihrer Familien angewiesen seien auf die Einnahmen aus der Lotterie, und daß eine sehr große Zahl von Lotterie - Einnehmern und Untereinnehmern subsistenzlos werden oder mindestens doch in eine sehr schwierige Lage kommen würde, wenn der Aufhebung der hannöverschen Lotterie nicht ein mehrjähriger Zeitraum voranginge. Hierzu bemerke ih thatsächlich, daß allerdings im Königreich Han- nover die Lotterie-Einnahmen vielfach als Versorgungen behan- delt worden sind unddaß im Königreich Hannover eine ungewöhnlich große Zahl von Personen sich in den Debit der dort vorhan-

enen wenigen Lotterieloose theilt. Es sind im Königreich Han- nover vorhanden 112 Haupteinnehmer und 383 Untereinnehmer, usammeu 495 Personen , weiche sich in den Debit von zu- ; \ nin 36,000 Loosen theilen. Die Mehrzahl der Hauptein- nehmer in H

annover hat nur Kollekten bis zu 100 Loosen, und |

es sind unter diesen Haupteinnehmern schr viele , welche sogar unter 50 Loose haben.

Die eingegangenen Gegenvorstellungen haben Anlaß ge. geben , den Provinziallandtag in Hannover mit seinem Gut achten zu hören , ob es sich empfehle, dem Antrage auf Aug- sezung der Aufhebung der Lotterien zu entsprechen. Dey Provinziallandtag in Hannover hat sich dahin ausgesprochen daß er unter allen Umständen dafür halte, daß zur Ausfüh, rung der durch die Allerhöchste Ordre in Aussicht genommenen Aufhebung der hannöverschen Lottericeen eine geräumige Frist ge- seßt werde. Nach diesem Ergebniß ist dann bei Sr. Majestät befürwortet und von Sr. Majestät genehmigt worden, daß von der Aufhebung der Lotterie in Hannover und Osnabrück vor- läufig abgesehen werde. Die Folge davon war, daß die beiden hannöverschen Lotterien Aufnahme in den Etat gefunden haben. Wenn nun nicht ein Gleiches mit der Frankfurter Stadtlotterie geschehen ist, obwohl auch die Frankfurter Stadtlotterie noch auf mehrere Jahre weiter spielen soll, so hat dies scinen Grund darin, daß dei den Verhandlungen mit den Deputirten der Stadt Frankfurt Über die finanzielle Auseinandersezung zwischen dem Staate und der Stadt diesen Deputirten eröffnet worden ist, daß die Ueberlassung der Lotterie-Einnahme an die Stadt Frankfurt auf 5 Jahre eine zulässige Grundlage der E noch nicht stattgefundenen Ausßeinanderseßung werde sein

nnen.

Was sodann die Lottericen, die in dem Etat Aufnahme ge- funden haben, im Einzelnen anlangt, so bemerke ich zunäwst in Betreff der Lotterie in Berlin, daß in den Einrichtungen derselben Veränderungen nicht stattgefunden haben, deshalb sind auch die Etats-Verhältnisse derselben unverändert geblieben, mit Ausnahme cines Betrages von 100 Thalern, welcher für die Kanzleidiener mehr in Ansay gekommen ist. Diese Mehr-Aus- gabe is indessen nur eine scheinbare, da sie, wie die gedruckten E N zum Etat ergeben, nur in einer Uebertragung vesteht.

Was8 ferner die Hannoverschen Lotterieen anlangt, so ist auch hier in den Einrichtungen gegen früher eine Aenderung nicht eingetreten, es ist dies mit Rücksicht auf die nur Þroviso- rische Dauer dieser Institute und die in Aussicht genommene Aufhebung derselben geschehen. Die beiden hannoverschen Lotte- rieen erscheinen daher im Etat für das Jahr 1868 durchgehends mit denselben Verhältnissen, wie fie der Finanz-Etat für das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover von 1867 aufweist,

Wenn ich nun zu den Einnahmen dieser Lottericeen im Ein- zelnen übergehe , so habe ich zunächst zu bemerken , daß es in die Augen fallen muß, daß der dem Staate zustehende Gewinn- Abzug bei den Lottericen in Hannover und Osnabrück ein er- heblich geringerer ist, als bei der Berliner Lotterie. Dies hat seinen Grund darin, daß der Gesammtabzug, der den Spielern von ihren Gewinnen gemacht wird, bei den beiden hannover- schen Lottericen um etwas geringer , als bei der Berliner Lokl- terie ist, und daß außerdem an diesem Gewinn-Abzuge die han- noverschen Lotterie - Einnehmer in einem größeren Maße parti- zipiren , als die Berliner Lotterie - Einnehmer. Bei der Ber- liner Lotterie erhalten die Einnehmer nur 2 Prozent, bei den hannoverschen Lotterieen dagegen 3 Prozent. Sodann weist der Etat der Lotterie in Hannover unter Tit. 2 »Sonstige Einnahmen« cine Position auf: An Zwischenzinsen und Did- konto im Betrage von 2376 Thalern jährlih. Mit dieser Po- sition, welche bei der Berliner Lotterie nicht vorkommt, hat s die Bewandniß , daß dem Buchhalter bei der Lotterie in Han- nover, der gleichzeitig Bureau - Vorsteher und Kassirer is und eine Caution von 14,000 Thalern bestellt hat, die Ermächtigung ertheilt worden ist, die Lotterie-Bestandsgelder auf seine Gefahr verzinslich und auf Wechsel au8zuleihen, für dieses Geschäft empfängt er eine Tantieme, welche im Tit. 2 Nr. 2 des Aus§- gabe-Etats sich vermerkt findet, und sih auf 360 Thaler jähr- lich beläuft. Es fann hierbei die Frage entstehen, ob und warum nicht bei der Berliner Lotterie eine gleiche Nugung der Lotterie-Bestand8gelder stattfindet. Ih bemerke in dieser Beziehung, daß allerdings bei der Berliner Lotterie eine ähn- liche Einrichtung besteht, indem nämlich die sämmtlichen Lotterié- Bestandsgelder mit Ausnahme cines Betriebsfonds von 25- bis 30,000 Thalern, welche der Lotterie-Kasse verbleibt, bei der K, Seehandlung niedergelegt werden, die dann diese Gelder je nah Gelegenheit nugt. Da die K. Sechandlung cin Staats- Institut ist und der gesammte Erwerb desselben dem Staate zu Gute kommt, so is früherhin davon abgesehen worden, von der Sechandlung Entgelt für die Benußung der Lotterie-Bestands8gelder in Anspruch zu nehmen, in neuerer Zeil ist jedoch auf Anregung der Königlichen Ober - Rehnungskan!- mer das Verlangen an die Seehandlung gestellt worden , die Lotterie-Bestandsgelder zu verzinsen, und es is mit der Scé-

handlung ein Abkommen dahin getroffen worden, daß für die

bei ihr hinterlegten Gelder 2 pCt. an die Staatskasse gezahlt wer-

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den. Zum ersten Male wird eine Einnahme derart bei der Staatskasse im Januar 1868 stattfinden. Die Einnahme selbst wird verrechnet werden bei dea extraordinairen Einnahmen der Generalfkasse und wird die Zahlung an die General - Staats- fasse unmittelbar von der Königlichen Seehandlung abgeführt B Ausgaben sind bei den Lotterien in Hannover im

roßen und Ganzen dieselben, wie bei der Lotterie in Berlin. Es erscheint zunächst im Etat unter den Besoldungen die- enige des Staats-Kommissarius mit einem Betrage von jährli) 700 Thlr. Es ist dieses Staats - Komnmiissariat ein Nebenamt genau eben so, wie bei der Berliner Lot- terie, dort aber, bei der hannöverschen Lotterie mit einem

pensionsberetigenden Einkommen verbunden, und ist über- iragen einem Referenten des vormaligen hannöverschen inanzministeriuums. Es kann angenommen, werden , daß die Remuneration von jährlich 700 Thlrn. hoch ist , insofern man sie im Vergleich stellt mit derjenigen Remuneration, die der Vorgesehte der Berliner Lotterie empfängt. Jedenfalls liegt aber die Sache so, daß augenblicklich in dieser Position an der

Ziffer des Einkommens nichts zu kürzen ist, so lange der gegen- wärtige Inhaber 'diescs Amtes das Amt beibehalten wird.

Bei der Besoldung der Buchhalter wird cine Ausstellung feinenfalls zu machen sein. Die Einnahmen der beiden Buchhalter mit jährlich 1000 Thlr. und 800 Thlr. entsprechen vollkommen den Verhältnissen und daß der erste Buchhalter außer seinem Gehalt noch_ eine besondere Tantième bezieht von jährlich 360 Thlrn. i} vermerkt unter den persönlichen Ausgaben.

Es erscheint sodann sowohl bei der Lotterie in Hannover als auch bei der Lotterie in Osnabrück eine Position unter der Vezeihnung »Provision der Colleckeurec«. Es ist das eine Ausgabeposition, welche die Berliner Lotterie nicht fennt. Diese Provision der Collecteure stellt Prozente dar, welche den Lotterie - Einnehmern gea werden von den zur Lotterie - Kasse abgeführten Lotterie - Einsah- geldern. E8 hat bei der Berliner Lotterie in früherer Zeil eine ähnliche Einrichtung bestanden, es ist eine gleichartige Provision an die Einnehmer gezahlt worden, diese hat sich aber im Laufe der Jahre vermindern lassen und hat seit 1860 ganz abgeschafft werden können. Qu den Ausgaben der Lotterle in Osnabrück bemerke ich, daß die gesammte Verwaltung der- selben Einem Beamten übertragen worden ist, dem soge- nannten Direktor , welcher gegen ein Pausch - Quantum von jährlich 4556 Thlr. die Verpflichtung hat, für jedes Spiel der Lotterie das gesammte Büreaupersonal zu besolden und die sämmtlichen Büreaukosilen- mit Ausnahme der Zeichnungs-, Druck- und Buchbinder-Kosten zu bestreiten. Diese Einrichtung hat einen lediglich historischen Grund und cs wurde : bereits von der vormaligen Regierung in Hannover n Aussicht ge- nommen, diese Einrichtung fallen zu lassen und durch elne an- dere zu erseßen, wenn der jeßige Direktor der Lotterie in Osna- brü, der das Amt bereits seik mehr als 30 Jahren verwaltet, abgehen würde. : /

Ich will {ließli nur noch die Bemerkung nir erlauben, daß dei einer Vergleihung der Verwaltungskosten hei den han- növerschen Lotterieen mit denjenigen Verwaltungskosten, die bel der Berliner Lotterie entstehen, ins Auge fallen muß / daß die Verwaltungskosten bei den hannöverschen Lokterien erheblich höher sind. Das hat seinen natürlichen Grund in zwei Verhältnissen. Einmal nämlich is es bei allen kleinen Lotterieen selbstver- ständlich, daß die Generalkosten einen größeren Bruchtheil von der Einnahme absorbiren. Ein gleiches Verhältniß waltet ob bei den Erhebungskosten, bei den Provisionen der Colleckeure. Die fleinen Lotterieen müssen natürlich ihre Loose zu einem niedrigen Preise ausgeben und die Collecteure erhalten für jedes Loos in der Regel dieselbe Provision, wie sie fie empfangen bei den größeren Lottericen, also beispiel8weise erhält der Collectcur in Osnabrück für den Debit cines Looses von 15 Thlr. dieselbe Provision von 2 Thlr., wie der preußische Collecteur sie er- bält, wenn er ein Loos verkauft im Preise von 52 Thlr. Es liegt die Frage nahe, ob nicht die Einrichtungen bei allen be» stehenden 3 Lotterieen in derselben Weise geregelt werden könn- ten. Dies ist noch der weiteren Erwägung vorbehalten , einsl- weilen is aber für das laufende Jahr von Aenderungen in dieser Beziehung abgesehen worden, weil ja überhaupt der Be- stand der beiden Hannöverschen Lotterieen als ein nur proviso- rischer ins Auge gefaßt worden ist. :

Die Vorlage betreffs der beiden Eisenbahnen begleitete der Handels-Minister Graf von Jhenpliß mit folgender Rede:

_ Mit Allerhöchster Genehmigung und im Namen des Herrn Finanzministers und in dem meinigen habe ich Ihnen 2 Vor- lagen zu bringen. Sie betreffen beide Eisenbahnen, und ih erlaube mir die Vorbemerkung, daß sie die zwei ersten, aber nicht die leßten sein werden.

Die eine betrifft eine Bahn, über welche das Haus schon

in früheren Jahren beschlossen hat, nämlich die von Gotha nach Leinenfelde, und welche ungeachtet der damaligen Beschlüsse des Hauses noch nicht hat zur Ausführung kommen können, weil der Prozentsaß, welchen man vorausgeseßt hatte, jeßt in Wirklichkeit nicht zu erreichen ist. Es war der Bahn die Ga- rantie bewilligt, wobei man eine feste Summe als Bausumme angenommen und diese normirt hatte nach einem fest ange- nommenen Course von 90 Prozent. Diese sind aber in den jeßi- gen Zeitläuften nicht zu erreichen. Es werden vielleicht 82 bis 83 rozent so genau kann man das nicht wissen zu errei- hen sein. Da nun hierbei die Gesellschaft nicht bauen will, nämlich die Thüringische Gesellschaft, die es übernommen hatte, diese Bahn zu bauen, so is die leßtere bisher nicht zu Stande gekommen, und wenn sie zu Stande kommen soll, was im In- teresse der betheiligten Landestheile liegt (denn die Bahn ift eine wirklich sehr wüns{hens9werthe), so muß“ auf andere Auskunfts- mittel gedacht werden, nämlich darauf, diese CourSdifferenz, die sih ergiebt, auf andere Art zu decken. Es wird fic nun zu- nächst handeln um zwei Summen von je 132,000 Thalern. Die eine dieser Summen hat die Coburg'sche Regierung ihrerseits übernommen und die Bitte gestellt, daß die Königlich preußische Regierung das Gleiche thun möge. Was dann noch an der Coursdifferenz über diese zweimal 132,000 Thaler fehlen würde, das sind die betreffenden, bei der Sache betheiligten Städte bereit zu tragen. Es bedarf also hier nur der Bewilligung des hohen Hauses, daß diese Mittel, welche vorhanden sind, aus einem der Regierung zur Disposition stehen- den Fonds, nämlich aus dem Ueberrest des ehemaligen Eisenbahn- fonds, die älteren Mitglieder diescs Hauses werden wissen, was damit gemeint ist, gewährt werden. Es ist aber doch die Genehmigung des Hauses nothwendig, weil durch diese Bewilligung immer etwas mehr geschicht, als was bis- her das Haus der bauenden Gesellschaft hat zugestehen wollen. Es handelt sich also hier darum, die Genehmigung zu ertheilen, daß preußischerfeits* dieses Mehr von 132,000 Thlrn. gewährt werden kann. Ich beehre mich, die Allerhöchste Er- mächtigung und das Gesey nebst Motiven zu überreichen und glaube, daß diese höchst einfache Sache sich wohl zur Schluß- berathung im Hause eignen dürfte. __ Die andere Vorlage betrifft cine ebenfalls sehr wich- tige Bahn, nämlih die von Trier nah Call. Bei derselben sind auch Schwierigkeiten eingetreten , ungeachtet schon bei früheren Berathungen der Landtag eine Zinsgarantie bewilligt hat, wobei aber vorausgeseßt war, daß der Grund und Boden sich würde umsonst beschaffen lassen. Auch hier hatte nämlich das Haus cine feste Summe von 11 Millionen limi- tirt und gesagt, daß die Garantie sich nur auf diese Summe erjtrecken solle. Wenn also mehr gebrauht wurde, so war dafür keine Garantie. Dies hat den Erfoig gchabt, daß auch diese sehr wichtige Bahn in zwei Jahren noch nicht in An- griff genommen worden ist, denn die Rheinische Gesellschaft, die sie bauen sollte, hat unter diesen Umständen den Coursverlust nicht tragen können, der daraus erwuhs, wenn fie die Papiere nicht pari anbringen konnte. Es war nun außerdem, was die Grundentschädigung betrifft, au ein Uebelstand, daß die Kreise, die zum Theil arm sind, nicht pure die Grundentschädigung bewilligten, sondern nur feste Summen; theilweise be- willigten sie auch gar nichts. Daraus entstanden nun große Schwierigkeiten. Einen Theil dieses Manko's erklärte sich die Gesellschaft bereit zu übernehmen. Bei den näheren Vorarbei- ten aber ergab si, daß die früher in Aussicht genommene Morgenzahl der Grundentschädigung nicht ausreicht; es ent- stand also hier wieder ein Manfo. Die Gesellschaft hat \ich nun bereit erklärt, den Bau in Angriff zu nehmen, wenn für das Plus an Ausgaben, was ihr durch die Verhältnisse, die ich soeben entwickelt habe, erwächst, ihr auch die Garantie zuge- standen wird.

Diese Sache ist zwar eigentlich auch leiht zu Übersehen, ih würde aber doch, da noch andere Eisenbahnvorlagen vorkommen werden, unmaßgeblich anheimstellen, ob diese Sache nicht vielleicht, wie es früher geschehen ist, den vercinigten Kom- missionen für Handel und Gewerbe und für Finanzen und Zölle zu übergeben sein wird.

Der in der gestrigen Sißung des Abgeordnetenhauses vor- gelegte Vertrag mit Sr. Hoheit dem Herzog Adolph zu Nassau lautet wie folgt:

Nachdem die im vorigen Jahre stattgehabten politischen Ereignisse die Einverleibung des Herzogthums Nassau in die preußische Mon- archie herbeigeführt haben und in Folge dessen zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen einerscits und Sr. Hoheit dem Herzoge Adolph zu Nassau andererseits Unterhandlungen zu dem Zwecke er- öffnet worden sind, um die künftigen Vermögens-Verhältnisse Sr. Ho- heit des Herzogs Adolph zu Nassau durch ein Abkommen zu regeln, haben die beiderseitigen Bevollmächtigten, nämlich:

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