1867 / 297 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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von den übrigen sind 251 Mitglieder in das Haus eingetreten ; 4 Mitglicder, die Herren Graf Krockow, von Winterfeldt, Pro- fessor Brandis und von Massow {nd gestorben, 4 andere Man- date sind dadurch erledigt, daß die bisherigen Mitglieder die Eigenschaft verloren haben, auf Grund deren ihre Berufung er- folgi war. Die von dem Abgeordnetenhause bisher berathe- nen Geseße sind eingesendet und werden mit Ausnahme des Vertrages mit Waldeck 2c., der durch Schlußberathung erledigt werden soll, der Budgetkommission überwiesen. Demnächst erfolgt die Vereidigung von 15 der neu eingetretenen Mitglieder des Hauses. Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, Überreicht Namens des erkrankten Unterricht8ministers einen Geseßentwurf, betreffend die Einrichtung und Erhaltung der öffentlichen Volksschulen, und einen Gesehentwurf, betreffend die Pensionirung und Pensionsberechtigung der Lehrer und Lehrenden an öffentlichen Volks\shulen. Das Haus be- \chließt, die beiden Gesche an eine besondere Kommis- fion von 20 Mitgliedern zu überweisen. Es folgt die Berathung des Berichts der Justizkommission über den Geseßentwurf, betreffend die Todeserklärung von Personen, welche an den in den Jahren 1864 und 1866 geführten Kriegen Theil genommen haben. Nach kurzer Debatte, bei welcher ein von Dr. Dernburg gestelltes Amendement nicht genügende Unter- stüßung findet, wird der Geseßentwurf in der von der Kom- Liltion vorgeschlagenen Fassung angenommen. Es folgt der Bericht der Justiz - Kommission über Petitionen, welcher gleichfalls nach kurzer Diskussion nah den Anträgen der Kom- mission erledigt werden. Dann wird um 2 Uhr die Sigung geschlossen und nachdem der Präsident die Herren Camphaujen und v. Le Coq zu Referenten über den Vertrag mit Waldeck ernannk hat, seßt derselbe auf die Tages-Ordnung der nächsten Sißung und den Bericht der Justiz Kommission über den Antrag der Abg. von Franckenberg und Genossen und den Bericht derselben Kommission über die Vereinigung der höchsten Gericht8höfe.

Im Verlaufe der (16.) Sißung des Abgeordnetenhauses wurden die Beiträge zu den Ausgaben des norddeutschen Bundes (Matrikularbeitrag 16,873,305 Thlr., und Aversum für Zölle 37,100 Thlr.) ohne Debatte mit großer Majorität angenommen. Auch die Titel 6 und 7 von Kapitel V1. (Pen- fionen und Kompetenzen) wurden genchmigk.

Es folgte die Berathung über Kapitel V1. Ober- Präsidien und Regierungen. Bel derselben brachte der Abgeordnete Twesten die Verwaltung8organisation in den neuen Landestheilen zur Sprache. Nach den Ausführungen dieses Abgeordneten ergriff der Minister des Innern, “Graf zu Eulenburg das Wort, wie folgt:

Ich werde in dem Vortrage, den ih dem Hause zu halten habe, möglichst dem Herrn Vorredner folgen, insoweit mich mein Ge- dächtniß nicht dabei im Stiche läßt. :

Der Herr Vorredner hat vor Allem auf den Unterschied hingewiesen, den die Regierung in Bezug auf die Organisation der Verwaltungs8behörden in Hessen und Nassau und auf der andercn Seite in Schleswig - Holstein und Hannover gemacht hat. Dieser Unterschied ist dadurch herbeigeführt worden , daß wir in Hessen und Nassau keine Einrichtungen vorfanden, die Vorzüge vor den unsrigen geboten hätten, oder auf deren Uebertragung auf unsere Zustände hätte Bedacht genommen werden können. Wir fanden Einrichtungen und Organisatio- nen, namentlich in den unteren Verwaltungs - Kreisen vor, die fich den unsrigen leiht anschließen ließen, und es lag daher die Jdee nahe, möglichst bald eine ge- regelte Verwaltung in diesen beiden Landestheilen herbeizuführen und ganz nach dem Muster desjenigen, was in Preußen be- stand, Regierungs-Kollegien mit den in Preußen denselben zu- stehenden Befugnissen dort einzuführen. Nur die cine Frage wurde noch in suspencho dan, ob Nassau mit Hessen in eine Provinz zu vereinigen sei oder ob vielleicht die Wünsche der Bevölkerung dahin gehen würden, Nassau mit irgend einem andern Landestheile vereinigt zu schen. ;

Bezug auf Schle8wig-

Anders verhielt sich die Sache in Holstein und Hannover.

Die Frage, ob in Schleswig - Holstein cine oder zwci NRe- shiedenen einzurichten seien , ist vielfach besprochen und in ver-

iedenem Sinne beantwortet worden. Die Regierung ent- chied sih vorläufig für zwei Regierungen und es erscheint ihr zweckmäßig, die beiden Regierungen auch ferner fortbestehen zu lassen shon aus politischen Rücksichten , auf die ich vielleicht später zurückkomme. In Hannover fanden wir eine Organisation der Verwal- tungsbehörden vor, an der die dortige Bevölkerung mit ganz

besonderer Vorliebe hing, eine Organisation, die außerdem in sehr V “nun so gedacht, daß man projektirt: Es bleiben 6 Landdroft

vielen ihrer Theile Vorzügevoi è.r un'rigen darbot. Es trat desbalb an die Regierung die Frage kteran, ob sie gut thue, blos aus Liebe zur gleihmäßigen Verwaltung im ganzen preußischen Staate

ie hannoverschen Behörden und Organisationen aufzuheben ; oder

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ob es zweckmäßiger sei, sie bestehen zu lassen und nah fältiger Beobachtung derselben vielleicht aus ihnen heraus neu Schöpfungen vielleicht auch für die alten Provinzen eintre zu lassen. Den Herren ist im Allgemeinen bekannt Qeworden mit welcher Vorliebe die Hannoveraner an ihrer Aemter « V! fassung hängen. Diese Aemter-Verfassung ist einstweilen intal gehalten, und dasjenige, was wir Kreise und Kreisverwaltyy nennen, is dort nur als etwas Accidentielles hinzugefügt wor den. Aus mehreren Aemtern ist ein Kreis gebildet worden dem Kreise ist aber kein Landrath nach unserem Sinn an die Spiße gestellt , sondern einer der Amtmänner soll mi denjenigen Bepugnissen und Obliegenheiten betraut werdey welche in gewissen Verwaltungsbranchen den Landräthen gh liegen, und welche auch wohl nicht von andern als von sol

wahrgenommen werden können.

ch kann den Zahlen, die der Herr Vorredner zusamm, gestet hat, nicht unmittelbar folgen nur einen Jrrthuy möchte ih berichtigen. Wenn er sagt, es gäbe in Hanno 147 Amtmänner und Landräthe, so ist das nicht richtig. iebt vielmehr dort 101 Amtmänner, und einige von diesy ollen designirt werden, die Functionen des Landrathes ody wie er dort heißen wird, des Kreishauptmannes wahrzunehmn Dics wäre die untere Instanz der Verwaltungsbehörden. In Bezug auf die höhere Jnstanz fanden wir in Hannoy sech8 oder vielmehr sieben Landdrosteien vor, wenn ich Clauß thal hinzurehne, und eine Centralbehörde in Hannover: d Ministerium, Natürlich erscheint auf den ersten Bli die Zahl dieser Landdrosteien, die, wie ganz richtig hervorgehoben ist, d Befugnisse der Abtheilung des Innern unserer Regierung haben, eine große, und ich legte deshalb den damals versa melten Vertrauen8männern einen Plan vor, wonach die F gierung beabsichtigte, diese sieben Landdrosteien in vier Regis rungen zusammenzuziehen, und zwar eine Regierung in Ha nover, eine in Lüneburg, eine, wegen der besonderen Verhäl nisse der zwischen der Weser und Elbe gelegenen Landestheil,

in Stade und eine vierte Regierung in Osnabrück. Die Hern F

Vertrauens8männer legten damals auf die Besprechung dien Frage keinen großen Werth. Sie sagten nur, daß ihre Lanþ drosteien sich bisher einer übermäßigen Anerkennung nicht zuw freuen gehabthätten. Wie dieStaatsregierunges mit der Einrichtun der Regierungen zu machen gedächte, sei von keinem besonder Interesse für sie, wenn sie nur die Aemter behielten. Jm gemeinen hätten sie gegen das Projekt von vier Negierun nichts einzuwenden. :

Bei näherer Betrachtung aber, als es sih darum handelt! ob zur Errichtung der 4 Regierungen geschritten werden soll war namentlih ein Umstand maßgebend dafür, von dieser Jt zurückzukommen. Das waren die Verhältnisse von Ostfrib land. Ostfriesland hatte cine eigene Landdrostei in Aurih Wollte man die Landdrostei nicht bestehen lassen, so blieb n übrig, Ostfriesland mit der Landdrostei O8nabrück zu verein

en; und nun trat wieder die Frage auf, wo soll der Sih kt anddrostei scin? Wenn die Herren sich die Karte v gegenwärtigen , so bildet dieser zusammengeworfene Land \trih eine lange Junge und es is allerdings weder bequel für die Osftfriesen , nach - Osnabrück, noch für die Oôno brücker, nach Aurich zu gehen. Aber die Stimm aus Ostfriesland wurden immer lebhafter und dringender mi der Bitte, sie ja nicht mit Osnabrück zu vereinigen, ihnen eil cigenen Landdrosten zu belassen, sie in den Verhältnissen zu lassen, die ihnen lieb und werth geworden seien, und auf dertl Beibehaltung sie bei einer Regierung wohl rechnen dürften, dt fie von Anfang an mit offenem Herzen entgegengelbommen eien Die Rücksicht auf die Ostfriesen hat die Regierung bestimm ie nicht in einen Verwaltungs8bezirk hineinzwängen zu wollen, dl ihnen nicht bloß unbequem, sondern der ihnen überhaupt nicht all genchm war. Wenn auch Vieles von dieser Vorliebe und Abneigul| vielleicht aufetwas »unbercchtigter Eigenthümlichkeit« beruhen so hat doch die Regierung es nicht für angemessen erachtet, ihrer Jnitiative aus die Ostfriesen um ihren eigenen Verw! tungs8dezirk zu bringen und sie einem andern zuzuschlag Läßt man aber Aurich bestehen, so kommt man leicht au h Dee, dann lieber auh, mit Ausnahme von Clausthal, al

anddrostei-Bezirke bestehen zu lassen und hieran eine Dn tungs - Organisation zu knüpfen, die dann wenig Achnlil mchr mit der unsern haben würde, diesen Landdrosteien / Namen Regierungen zu geben, ihnen aber zunächst nur * Befugnisse zu lassen, welche sie bisher hatten, vielleicht mit ger Ausdehnung derselben, aber immer nur nach der Seite y daß fie diejemgen Functionen erhalten, welche unsern Regier gen in ihren Abtheilungen des Junnern zustehen. Der Plan

bestehen unter dem Namen von Regierungen und unter der Leilul von Regierungs-Präsidenten mit Räthen ; dieselben have Befugnisse der Abtheilungen des Jnnern unserer Regierun)

sistorien

Fctheiligten.

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nnt von ihnen die Domainen- und Steuerverwaltun an ngentrict dieselbe in Hannover man konstruirt vielleicht ir die Schul-Angelegenheiten welche jeßt noch bei den Kon- beruhen, die aber, wenn es nah meinem Wunsche inge, von diesen abgetrennt und bei den Landdrosteien von é hulräthen verwaltet würden ein Provinzial-Schul-Kolle- “ium. Ueber diesen 6 Landdrosteien habe ih mir dann einen Aher-Präsidenten gedacht, welcher nicht einem speziellen Land- drostei-Bezirke vorsteht, sondern welcher der geborene Vorsitzende aller der Kollegien ist, die in Hannover etablirt werden, und der außerdem die cigentlichen Functionen eines Ober-Präsi- denten übernimmt, d. h. die Interessen der Provinz aus einem höheren Standpunkte betrachtet, als die einzelnen Regierungs- Präsidenten, der für alle großen gewerblichen Anlagen und Ctablissements, für Meliorationen, Korrekturen von Flüssen 1, st. w. einen zusammenhänglichen Ueberblick besißt, der mit dem Provinzial-Landtage in Verkehr und Verbindung steht, und das eigentliche Organ der Staats-Regierung ist. Jch glaube qußerdem, daß, wenn man die bisherigen Landdrosteien in eine mmediate Stellung zu dem Ministerium in Berlin bringt, dieselben außerordentlich an Bedeutung gewinnen werden. Daß fie bisher mehr oder weniger als Briefträger angesehen wourden, Jag wohl darin, daß das Ministerium in Hannover den ein- elnen fleinen VerwaltungSbezirken zu nahe war, und daß man s für einfacher hielt, si direkt nach Hannover, als an die Kanddrosteien zu wenden, daß auch die Ministerien in Hannover s für bequemer hielten, mit den Amtmännern direkt, ohne den ilmweg der Landdrostei, zu verkehren. Ich glaube, daß die ntfernung der Central-Behôrde von Hannover bis nach Berlin naturgemäß dahin wirken wird, daß, nahdem die Behörde, welche bis jeßt noch als Ueberbleibsel des früheren hannöverschen Ministeriums existirt hat, aufgehoben sein wird, die Bezicehun- jen zwischen den Landdrosteien und dem Ministerium viel ebendiger sich gestalten und dadurch die Landdrosten selbst an Bedeutung gewinnen werden. Im Allgemeinen glaube ih, und glaubt die Staatsregie- ng, daß die Befugniß zur Organisation der Verwaltungs- hehörden cine Sache Königlicher Prärogative ist nicht in dem Sinne, daß es blos darauf ankäme, daß die Ministerien jerwalteten, wie sie wollten, es gehört dazu eine Königliche Verordnung; aber ih glaube nicht, daß zu Königlichen Verord- ungen, durch welche die Verwaltungs - Behörden organisirt verden, die Zustimmung des Landtages erforderlich ist.

Eine andere Frage ist die Kompetenz der Verwaltungsbe- jörden. Immer aber wird eine solche Organisation, die noch iht geseßlich ins Leben getreten ist , der Beurtheilung und dem Ausspruche des Landtages unterliegen; da darüber gar kein weifel sein kann, daß, wie der Herr Vorredner auch aus- ührte, jede einzelne Budgetposition hier bemängelt werden und das Abgeordnetenhaus die geforderten Mittel streichen kann. Warum wir in Hannover und Schleswig-Holstein nicht sofort it der Organisation vorgegangen find, erklärt sich neben dem Mangel an Zeit, wesentlich auch dadurch, daß wir gern den andiag mit seinen Ansichten über dieselbe haben hören wollen. Reins von den hier vorliegenden Projekten ist so prinzipieller atur, daß wir sagen müßten: wir ließen unter keinen Um- änden davon ab. Wir haben gern das Zweckmäßigste treffen nd deshalb die Organisation gern mit Jhnen besprechen vollen. Je eingehender die Diskussion Über diesen Gegenstand Ÿ erstreckt, desto angenehmer wird es der s sein, die ur bemüht ist, Etwas zu schaffen, was besser ist 118 unsere bisherige Regierungen und was möglichst \enig die neuen Provinzen in ihren lieb gewordenen Einrich- N genirt. Mit besonderer Freude begrüße ich für meine Jerson die Aeußerung des Herrn Abgeordneten Twesten: er uhe einen Hauptfehler der Regierungen in ihrer kollegialischen Puammensezung. Wenn dieser Gedanke im Hause einen recht ebendigen Ausdruck findet, so würde ih für meine Person gern

Wcreit sein, die Konsequenzen daraus zu- ziehen , von denen ih

Mi nen könnte, daß fie auch hier Annahme finden i S dieser Rede o der Abg. Larz den Antrag vor, die Oerwaltungs - Organisation in den neuen Provinzen be- ende Frage zur Berathung an die Budget-Kommission zu A Dieser Antrag rief eine kurze Diskussion hervor, an A die Abgeordneten Freiherr von Vincke-Olbendorf, esten, Miquél, Graf Shwerin und von Bennigsen

ie Die Nachdem der Abg. Tiendlas den Antrag gestellt, ie Sie Ussion Über die Organisationsfrage abzubrechen, event. ie ißung zu vertagen, zog der Abg. Larz seinen Antrag zu- Das Haus genehmigte hierauf den Antrag auf Ver-

igung. Au Schluß der Sizung erfolgte um 3 Uhr 45 Minuten. auses heutige (17.) Plenar-Sigzung des Abgeordneten-

wurde von dem Präsidenten von Forckenbecck um 607 ®

104 Uhr mit einigen geschäftlichen Mittheilungen, Unter diesen ane der A RUGS eröffnet, daß ber Abgedebriele Les . Wiesbadener Wabhlbezirks, Gutsbesißer Wagner, wegen Kränk- lichkeit sein Mandat niedergelegt habe.

Am Ministertische befanden sich der Finanzminister Frei- n v. d. Heydt, der Minister der P N Inge- Lr fue v. Selchow und der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg, so wie mehrere Regierungskommissarien.

Die Vorberathung des Staatshaushalts - Etats für 1868

wurde fortgeseut. Die Debatte über d A ministeriuums wurde weiter fortgeführt. en Etat des Finanz

Der Abg. Twesten beantragte:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) i

Ab ; m Ausgabe- ee VII, (Ober-Präsidien und Regierungen) e Tit. 3 (Brsolburaen statt der ausgeworfenen 1/437/475 Thlr. nur 1,418,975 Thlr., also weniger 18,500 Thlr. zu bewilligen und zwar in der Spezialnach- N (S. 60) Tit. 3. Nr. 1. nur 90,000 Thlr. und Tit. 3. Nr. 3. ur N Thlx. ; 2) zu erklären: daß für die Herzogthümer Holstein un chleswig nur eine gemeinschaftliche Regierung zu errichten.

Die Abga. Lasker d | Unter-Antras, L estellt: und Genossen hatten hierzu folgenden

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die in Gemäßhei

A e fe ea A auf e Provinzial s s eswig- Holstein ent d

Pauschquantum für das Jahr 1868 zu bre nad L

Von den Abgeordneten Francke und Antrag eingebrac 9 Ö Genossen war der

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: zu den eee Regierungen für Schleswig * Solficia ch Sine S

; e G e N mung U versagen. en Abgeordneten von Bennigsen und FBaeg ber Aan vor: j 0) E A as Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königli Staatsregierung O in der nächsten Session und atcters gleichzeitig mit der Vorlage des Budgets für das Jahr 1869 eine Vor- age Über die Organisation der höheren Verwaltungs-Behörden in den Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein dem Landtage zu machen.

An der Diskussion betheiligten sich vorzugsweise die Ab- geordneten v. Unruh, v. Vincke-Olbendorf, Miquel, Windthorst (Meppen), Francke (Oldenburg), von Vincke (Minden), von Bennigsen, Grumbrecht und Braun a drs

Der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg und der Regierungs-Kommissar Geh. Reg.-Rath v. Wolf befürworteten die einfache Annahme der Etats-Positionen.

__ Während der General-Diskussion war vom Abg. Lasker noch folgender Antrag eingegangen: ___ Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Zu Tit. 3 nur im Ganzen 1,395,175 Thlr. und zwar zu Tit. 3 Nr. 1 nur 87,800 Thlr., u Tit. 3 Nr. 3 nur 450/400 Thlr. zu bewilligen; 2) unter einem neuen Titel Tit, 3 Lit. a. zu bewilligen: Pausquantum für die Provinzial- Verwaltung in Schleswig-Holstein 23,800 Thlr.

An der Spezial-Diskussion betheiligten si die Abg. Franke, Lasker, der sein Unter-Amendement zu Gunsten des leßterwähn- ten Antrags zurückzog, Graf Schwerin , der Minister des In- nern und der Abgeordnete dre von Scheel-Plessen. Die Dis- kussion dauerte beim Schlusse des Blattes noch fort.

Meeckleaburg. Schwerin, 15. Dezember. Aus Stern- berg wird mitgetheilt, daß Über die Modificationen des mecklen- ende Line Handelsvertrags eine Einigung erzielt und der betreffende Vertrag in Paris unterzeichnet sei. Es is dadurch jedes Pte L für den Eintritt Mecklenburgs in den ZJollver- ein beseitigt. Jn der gestrigen Sißung des Landtags wurde die landesherrliche Antwort, betreffend die Skeuerfrage, verlesen. Beide Regierungen fordern eine bedingungslose Bewilligung der durch die Bundesverfassung gebotenen Kosten. Die Ritter- schaft hat in s dessen die nôthigen Gelder pure bewilligt; die Landschaft begleitet 1hre Bewilligung mit der Bitte, es möge bei den Verhandlungen über die Steuern kein steuerpslichtiger Gegenstand ausgeschlossen werden.

Sachsen. Dresden , 14. Dezember. (Dresd. Journal.) In Anwesenheit Jhrer Königl. Hoheiten des Kronprinzen, des Prinzen Georg, des Erbgroßherzogs von Mecklenburg-Schwerin, sowie des Krieg8ministers v. Fabrice, der Generalität und meh- rerer, hier eingetroffener preußischer Offiziere hat gestern auf dem neuen Neustädter Kirchhofe die Enthüllung und Einweihung des, dem hier am 10. Mai d. J. verstorbenen Königl. preußi- hen General - Lieutenant v. Kamiens8ky, Commandeur der 5. Division, errichteten Denkmals stattgefunden.

Bayern, München, 13. Dezember. Jn der e Sißung der Zweiten Kamnier wurde die Debatte über das Wehrgeseß fortgeseßt. Für dasselbe sprachen die Abgeordne- ten Crämer, Föckerer, Bayer und Dr. Völk. Die ersten 16 Artikel, welche die beiden ersten Abschnitte des Gesehentwurfs bilden, wurden in der vom Ausschusse vorgeschlagenen Fassung mit wenigen Modificationen angenommen. Nach der »Karls- ruher Jtg.« bemerkte der Ten! Fürst Hohenlohe in der heutigen Sißung: Im gegenwärtigen fieberhaften Ueber-