1867 / 298 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nenden Chirographar - Gläubiger als dem Beschlusse der Mehrheit zustimmend werden erachtet werden.

Den Schuldnern des 2c. Lichau wird eröffnet, daß Zahlungen in rechtsgültiger Weise nur an den vorläufig zum Kurator be ellten Privatsecretair Dedolph geleistet werden können.

Cassel, am 9. Dezember 1867. L

Königliches Amtsgericht. 1k.

[3439] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber.

Das dem Gutsbesißer Ralf Bjoern gehörige, bei Königsberg N.-M. belegene und Nr. 800 Vol. VII. Fol. 22 des Hypothekenbuchs verzeich- nete Gut Wilhbelmsberg und der demselben gehörige, Vol. XV. Fol. 225 Nr. 936 daselbs eingetragene Schäferhof, wovon das erstere laut der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Büreau Nr. 1. einzuschen- den Taxe auf 87,880 Thlr., leßterer auf 2000 Thlr. abgeshäßt worden,

sollen

am 25. März 1868, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Knoenagel an hiesiger Gerichtsstelle im E Nr. 1V. öffentlih an den Meistbietenden verkauft werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Besriedi- gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden. Die dem Aufenthalte nah unbekannten Jnteressenten, näm- li 1) die Erben des Physikats-Chirurgus Rohmann und des Rentiers Gustav Knorr, Beide zu Neubrandenburg im Großherzogthum Meck- lenburg-Streliß, 2) die verehelichte Kausmann Wilhelm Schulße, Theck rese Antonie geborne Zietelmann, mit ihrem Ehemanne zu erlin, und der Besißer Ralf Bjoern werden hierzu öffentlich vorgeladen.

König8berg N.-M., den 28. Augujst 1867.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Bütow, den 3. August 1867. Das dem Heinrich von Wolffradt gehörige, im Rummelsburger Kreise belegene Rittergut Papenzin , landiaftlich geschäßt auf 69/994 Thlr. 5 Sgr. 4 Pf., soll :

am 26. Februar 1868, Vormittags 12 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein, so wie die7Verkaufsbedingungen sind in unserem Prozeß-Bureau II1I. einzusehen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht er- fichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Gericht anzumelden.

[4595] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Stolp, den 4. Dezember 1567. ; Der dem Rentier Wilhelm Waldow hierselbst gehörige, zu La- buhn belegene und im Hypothekenbuch daselbst Vol. 4 Pag. 162 Nr 7 verzeichnete Bauernhof, gerichtlich geschäßt auf 5701 Thlr. 23 Sgr. 1 Pf./ soll am 26. Juni 1868, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter Krause resubhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein, sowie die Verkaufsbedingungen sind in unserem Prozeß-Bürcau 1b einzusehen. : Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht er- fichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Gericht anzumelden.

T

Berkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

: _ Bekanntmachung.

Auf der Elender Sägemühle sollen am Sonnabend, den

28. Dezember d. J., : j etwa 1000 Bloch Dielen

öffentlich verkauft werden.

Elbingerode, den 5. Dezember 1865.

Königliche Forst-Jnspection. E. Auhagen.

Holz-Verfkauf.

Kn der Bekanntmachung vom 5. d. Mts. is der zum meistbieten- den Verkaufe von 380 Klftr. Kiefern Kloben, 646 Klftr. Kiefern Knüppel und 409 Klftr. Kiefern Reiser 1. aus dem Königlichen Forstrevier Reiersdorf irrthümlich auf Mittwoch, den 4. Januar 1868, anberaumte Termin abzuändern in:

Mittwoch, den 8. Januar 1868.

Reiersdorf, den 12. Dezember 1867.

Der Königl. Oberförster Oppermann.

Donnerstag, den 19. d. M./ Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Königlichen Depot, Hinter der Garnisonkirche Nr. 3, die bei den Reparaturen der Rinnsteinbrücken übrig gebliebenen alten fkiehne- nen Bohlen, sowie eine Partie altes Eisen unter Beding der sofortigen Wegschaffung und gegen baare Zahlung öffentlich versteigert werden.

August Lanz, Königl. Straßen-Jnspektor.

[3207]

]

Montag, den 30. Dezember d. J., früh 9 Uhr, sollen von dem unterzeichneten Artillerie-Depot nachgenannte Gegenstände öffent- lich meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden :

eiserne, für Privatzwecke noch brauchbare Achsen, circa 200 Cir. altes Schmiedeeisen in großen und kleinen Beschlägen und Gewehrläufen, C chmiedewerkzeuge,

verschiedene Geschirrstücke, als ungarische Sattelböck kissen, Pußzeugtaschen 2c, 1 Vit

Gewoehxriemc, Packkasten, Wagenschmierc, Eisen- und Weißblech.

__ Der Verkauf findet in der Kasematte des Bastions Kronprinzess

Eingang neben der Hauptwache, statt. Cüstrin, den 11. Dezember 1867. Königliches Artillerie-Depot.

| Veeloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. ÿ von öffentlichen Papieren. (R, t Thüringische Eisenbahn.

Diejenigen Inhaber von Stammactien der Thüringischen Eise bahn-Gejellschaft, welche das nach F. 5 des Vertrages vom 12. Jan 1866, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Gotha nachzLeinefes) und nach §. 5 des betreffenden Nachtrages zum Statut-der Thürinj schen Eisenbahn-Gesellschaft ihnen zustehende Vorzugsrecht €« h

die für den Bau der vorerwähnten Bahn von Gotha nj Leinefelde zu emittirenden Stammactien Litt. B. zum Paij Course zu zeichnen, S ausüben wollen, werden hierdurch au e ihre desfallfige klärung spätestens bis zum 24. d. Mts. einshließlich an u E. Später eingehende Anmeldungen müssen unberücsihtj eiben. :

Erfurt; den 13. Dezember 1867.

Die Direction dex Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft.

N Arti 4 B S

[4603] i E Cöln-Mindener Eisenbahn.

Die nachverzeichneten Werthpapiere unserer Gesellschaft :

1) die 4proz. Prioritäts-Obligation 1V. Emission Lit. A. Nr. 2508 à 100 Thlr. nebst der zugehörigen Anweisung zum Empfang der IV. Coupon-Scrie /

2) die Anweisungen zum Empfange :

a) der 1lII, Serie der Zinscoupons zu den 43proz. Prioritäls Obligationen Ill. Emission Lit. Ba. Nr. 35,804 à 200 Wt

Nr. 42,898 und 44/597 à 100 Thlr. , b) der 111. Serie der Zinscoupons zu den 4proz. Prioritäli Obligationen 1V. Emission Lit. A. Nr. 18,671 und 6} c) der 1V. Serie der Zinscoupons zu der 4proz. Priorität “Obligation 1V. Emission Lit. A. Nr. 10,509 à 500 l,

sind den Eigenthümern abhanden gekommen.

Auf den Antrag derselben und mit Bezug auf §. 20 der Statu unserer Gesellschaft orden wir die gegenwärtigen Inhaber dieser V piere hierdurch auf, dieselben an uns einzuliefern, oder ihre R daran geltend zu machen, widrigenfalls wir die Mortifizirung derselb bei dem hiesigen Königlichen Landgerichte beantragen Und, sobald did erfolgt sein wird, den Eigenthümern der oben bezeichneten Obligation die neuen Coupon-Serien auslicfern und an Stelle der sub 1 auf! führten Obligation cin neues Dokument ausfertigen werden.

Cöln, den 13. Dezember 1867.

Die Direction.

: Verschiedene Bekanutmachunugen. Königliche Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn. __ Bei dem gegenwärtig schr lebhaften Verkehr auf der diesseitgl Eisenbahn sind wir genöthigt, zur Vermeidung von Stdôrunz strengstens darauf zu halten, daß die in den §§. 14 und 15 des N triebs -Reglements für die preußischen Staats - Eisenbahnen vom ôl September 1865 vorgeschriebenen Abnahme-Fristen genau eingehall werden. Wir werden deshalb auch von der bisher geübten Pral wonach die verwirkten Stand? und Lagergelder, wenn irgend Bill feitsgründe vorwalteten, niedergeschlagen worden sind, im Jute des Publikums für die nächste Zeit Abstand nehmen müssen. Berlin, den 3. Dezember 1867. Königliche Direction der Niederschlesisch -Märkischen Eisenbahn, : Due Lg n m a Mi 8 9e Hannoversche Siaats- Eisenbahn. | Vom 1. Januar k. I. ab werden in den S1 und Eilzügen auf den Bahnstrecken der die eiti N, Verwaltung-— mit Ausnahme der zwischen D SY schweig und Minden coursirenden Züge au! Ss der 3. Wagenklasse Coupées für Nich traut! F. sich befinden. Die fraglichen Coupées werden dl elchen mit entsprechender Jnschrift bezeichnet werden. Hannover, den 11. Dezember 1867. Königliche Eisenbahn-Direction.

Bekanntmachung. 1li Die nach unserer Bekanntmachung vom 8 v. M. für den Lokalverkehr Keiner Verwaltun wie für den Verkehr des Norddeutschen Eises S Verbandes und für verschiedene andere Verban s SEZAS fehre auf den 1. Januar k. J. beabsichtigte Hera S neuer Güter-Tarife muß eingetretener Hindernissen vertagt werden. Sobald der desfallsige neue feststeht, werden wir dieserhalb weitere Bekanntmachung erlasst?.

Hannover, den 11. Dezember 1867. 7 Königliche Eisenbahn-Direction.

Das Abonnement beträgt g Thlr. für das Vierteljahr.

Alle Post - Anstælten des In- und

Auslandes nehmen Ou an, für Berlin die Expedition des Königl Preußischen Staats-Anzeigers :

Jäger : Straße Nr, {O. (zwischen d. Fricdrichs- u, Kanonierstr.)

—— R

Anzeiger.

6 298.

Berlin, Dienstag, den 17. Dezember, Abends

1867.

Se. Majestät der König habeti Allergnädigst geruht: Dem Stadtgerichts-Rath le Comte zu Berlin, dem Kreis- gerihts-Rath Grube zu Halberstadt, dem Kreis-Steuer - Ein- nehmer, Rechnungs - Rath Nicolai zu Luckau, und dem Kreisgerichts - Secretair, Kanzlei - Rath von Bergen zu renzlau den Rothen Adler - Orden vierter Klasse, dem cconde - Lieutenant und Kasernen - Inspektor a. D. von Saher zu Minden, dem Wundarzt Alexander Jstas zu Lobberich, im Kreise Kempen, und dem städtischen Packhofs- Magazin - Jnspekltor Helmecke zu Magdeburg den K P lichen Kronen - Orden vierter Klasse, dem evan elischen Schul- lehrer Richter zu Kieß bei Cüstrin im Kreise Aae NM. den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern , dem evangelishen Schullehrer und Organisten huedepohl zu Sudweyhe, Amts Syke, dem evangelischen Schul- lehrer Schmedtper zu Homfeld, Amts Bruchhausen, und dem Polizei-Sergeanten Jacob Stamm zu Ellen im Kreise Rees das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem evangelischen Schullehrer Nichael Müller. zu Klein - Samoslenst im Kreise Schubin die Rettungs8medaille am Bande zu verleihen; Die Ober - Bau - Inspektoren, Baurath Wiebe zu Franlk- furt a. O. und Wernekincch zu Posen zu Regierungs- und

Vauräthen; uud Ben Gerichts-Assesor Laue in Conih ‘zum Staatsanwalt

bei den Kreisgerichten in Coniy und Schlochau zu ernennen.

S E M

P l S ; Pra T : ren Bericht vom 14. d. Mts. bestimme-Zch, daß die nah dem Tarife vom 23. März 1839 (G. S. S. 06 in Ver- bindung mit den Erlassen vom 9. Oktober 1848 (G. S. S.349), vom 24. März 1852 (G. S. S. 86) und vom 30). März 1863 (G. S. S. 164) zu entrichtende Ruhrschifffahrtsabgabe vom 1. Januar 1868 ab nicht ferner zu erheben ist. Dieser Erlaß ist durch die Geseh -Sammlung zur Öffentlichen Kenntniß zu

bringen. Berlin, den 14. Dezember 1867. Wilhelm. Freiherr von der Heydt. Graf von Itgenplißt.

An den Finanz-Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Auf J

Allerh öster Erlaß vom 6. November 1867 betreffend die Beleidung (e fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhal- tung einer Chaussce von Wiehe nach Reinsdorf.

Nachdem durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee u Wiebe nach Reinsdorf genehmigt, habe, verleihe Jh hierdurch dem Kreise Eckartsberga im Regierungsbezirk Merseburg das Erpropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee-Bau- und Unterhal- tungs-Materialien nah Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen- den Vorschriften in Bezug auf diese Straße. ugleih will Jh dem edachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen

nterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chaussee- geldes nah den Bestimmungen des für die Staats- Chausseen ledesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich dex in demselben enthaltenen Bestimmungen Über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften , wie diese Bestim- mungen auf den Gitaats-C ausseen von Jhnen angewandt werden; hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 49, Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- Polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung fommen.

stellung von Obligationen zum Betra

Oer gegenwärtige Erlaß is dur die Geseßz-Sammlung zur öffentlichen

Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 6. November 1867.

Wilhelm.

Hon der Heydt. Grf. von Jhenpliß.

An den Finanzminister und den Minister für Handel V Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Div es wegen Ausfertigung auf den Jnhaber lautender Kreis-

bligationen des Meserißer Kreises, im Regierungsbezirke Posen, im Betrage von 30,000 Thalern. ;

Vom 25. November 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von den Ständen des Meseriper Kreises auf dem Kreis- tage vom 29. Juni 1867 beschlossen worden, die zur Zeichnung von 15,000 Thlr. Stamm-Actien und 15,000 Thlr. Stamm-Prioritäts- Actien der Märkisch-Posener Eisenbahngesellschaft erforderlichen Geld- mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den: An- trag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, 1 versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obli i AEeRLINT Eten Damass Pn E Tataren O E a E i emäßheit des Y. cs Gesebßes vom 17. Juni é - Mitre 6 d e von 30,000 Thalern; in Buch-

Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: E 200 Thir 000 Thlr.

mit Zinscoupons ationen zu dem

aben: Dreißig si A. 10 Stü à Thlr. = B53 » à€ 200» C, 100 » a 100 » D A 40»

nad dem anliegenden (a) Schema auszufertigen , mit Hülfe einer Kreis- f mit fünf Prozènt jährlich zu verzinsen und nach der durhch as Loos zu bestimmenden Folge-Ordnung vom Jahre 1872 ab mit wenigstens jährlih einem Prozent des Kapitals und dem Betrage der durch die fortschreitende Amortisation ersparten Zinsen zu tilgen sind, wobei dem Kreise das Necht vorbehalten bleibt, den Til- gungsfonds zu größeren Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Obligationen zu fündigen, durch gegenwärtiges Pri- vilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Jnhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte ohne die Uebertragung des Eigen- thums nachweisen zu dürfen geltend zu machen befugt ist.

Das vorstehende Privilegium / welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die, Befriedigung der Jn- haber der Obligationen eine Gewährleistung seitens des Staais nicht übernommen wird , is dur die Geseß - Sammlung zur allgemeinen

‘enntniß zu bringen: if K Ñ Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

» 10,000 » 5,000 D

a e ——— m man

beigedrutem Königlichen Insiegel eigedructem Königlichen Jnhtegel. : Gegeben Berlin, den 25. November 1867. (L. Ss) Wilhelm. von der Heydt. Graf von Ipyenpliy. Graf zu Eulenburg.

a, Regierungsbezirk Posen. Obligation des Mescerißer Kreises Littr. M2 über Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund des unterm «4122224*, beftätigten Kreista sbeschlusses vom 4 Juni 1867 wegen Aufnahme einer Schuld von 30,000 Fern bekennt ch die kreisständische Eisenbahn - Kommission des Meseriber Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige; Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern Preußisch Courant, welchen Betrag der Kreis als O empfangen hat , und welcher mit fünf Prozent jährlich zu

verzinsen ist. i T n i. Schuld von 30,000 Thalern ge- Die Rückzahlung der ganzen Sch Behufe gebildeten

Provinz Posen.

\chieht vom Jahre 1872 ab aus einem zu diesem

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