1867 / 298 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Tilgungsfonds von Einem Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Die Mog der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das

oos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872 ab in dem Monate September jeden Jahres.

Der Kreis behält sich jedoch das Neht vor, den Tilgungsfonds zu rößeren Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch um- Süsende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an wel- them die Rückzahlung erfolgen \oll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Posen, in der deutschen und polnischen Posener Zeitung, im Staats - Anzeiger und im Mese- rißer Kreisblatte.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist; wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münz- es mit jenem verzinset. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapl-

als erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei der Kreis-Kommunal- Kasse in Meseriß, und zwar auch in der nach dem Eintritt des pa igkeits - Termins folgenden Zeit, sowie bei der Provinzial-Hülfs- asse in Posen, bei Leßterer jedoch nur während eines halben Jahres nach der Fälligkeit. ;

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Välligkeitstermine zurückzuliefern.

\ Ur die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- Ordnung Theil 1, Titel 51, FF. 120 segq. bei dem Königlichen Kreis- Gerichte zu Meseriß.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. |

Doch fn Demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis8verwaltung an- meldet und den stattgehabten esiß der Zins-Coupons durch Vorzeigun der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, na Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins-Coupons gegen R ausgezahlt wérden. Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige ‘Zins- Coupons bis zum Schlusse des Jahres ‘ausgegeben.

Tür die weitere Zeit werden Zins-Coupons auf fünfjährige Pe- rioden äàusgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunal - Kasse zu Meseriß, sowie bei der Provinzial -Hülfskasse zu Posen E Ablieferung des dexr älte- ren Zins-Coupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-Coupons-Serie an E Ier E Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht- zeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit..der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Meseriß, den ten 18.. Die kreisständische Eisenbahn-Kommission für den Meserißrer Kreis.

Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Zins8-Coupon 1. Serie zu der Kreis -Obligation des Meserißer Kreises Nr. über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.

Der Jnhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Rück- gabe in der Zeit vom bis resp. vom ooo... biS . und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei Bef D LnGSale zu Meseriß und bei der Provinzial-Hülfs- osen. D Ba e Ein A 18.. le Treisstandishe Clsenbahn-Kommission für den Meserißer Kreis.

Dieser Zins-Coupon ist ungültig, ied E A wenn dessen Geldbetrag nicht in- nerhalb vier Jahren nach A des Kalenderjahres der Fälligkei

erhoben wird. Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. i Talon zur Kreis - Obligation des Meseriter Kreises.

Der Fnhaber dieses Talouo cmpfängt gegen dessen Rückgabe u der Obligation des Meserizer Kreises Littr. .….... Nr. Uber .…... Thlr. à fünf Prozent Zinsen die .…te Serie Zins-Coupons Do die fünf Jahre von 18. bis 18... bei der Kreis-Kommunalkasse zu Neseriß, so wie bei der Provinzial-Hülfsfasse zu Bosen, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen legitimirten Inhaber der Obligation dagegen Widerspruch erhoben worden ist. Meseriß, den ten

Littr.

Staats - Ministerium.

Das 123. Stück der Gefez-Sammlung, welches heute gegeben wird, enthält unter a Nr. 6931 die Verordnung, betreffend die Organisation oberen Harzverwaltung in der. Provinz Hannover, Vom 9, y vember 1867; unter _ j Nr. s e A E “lens einen N, rag zum Statut der Stargard-Posener Eisenbahngeself4, Vom 16. November 1867 ; unter ?ngesellid Nr. 6933 den Allerhöchsten Erlaß vom 22, Novemt 1867, betreffend die Genehmigung des revidirten Regulatiy “über die Beleihung des nicht inkorporirten ländlichen Gru eigenthums im Bereiche der schlesischen Landschaft; unter | Nr. 6934 den Allerhöchsten Erlaß vom 22, Novemt 1867, betreffend die Regelung der Disziplinarstrafgewalt y Universitäten Kiel und Marburg ; unter | Nr. 6935 die Bekanntmachung, betreffend die landeshe liche Genchmigung eines Qusaßzes zu Artikel 39 der Verfassun der Berlinischen Lebensversicherungs-Gesellschaft, sowie eine Nj änderung des Allerhöchsten Erlasses vom 31. Mai 1862 (Ges Sauuml. 1862, S. 213). Vom 29. November 1867; und unk Nr. 6936 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhö Genehmigung eines Nachtrages zu dem Statute der pomm

shen Hypotheken-Actienbank zu Côslin. Vom 4. Dezember 18 Berlin, den 17. Dezember 1867. : : Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Ministerium für Haudel, Gewerbe und offentliche Arbeiten.

Dem Kaufmann F: dem 14. Dezember 1867 ein Patent Getreidekörnern in der durch Zeichnung und Besch __ bung nachgewiesenen Zusammenseßung auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für de Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Preußische Bank.

_Wochen-Ueber sicht der Preußischen Bank vom 14. Dezember 1867

Activa. » Geprägtes Geld und Barren Thlr. 83,6540) 2) Kassen --Anweisungen , Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine. » 1,610,000 3) Wechsel-Bestände ' 69,088,000 4) Lombard-Bestände 15,383,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Activa B 15,8620) a iva. 6) Banknoten im Umlauf Thlr. 130,748,000 Hy Depositen-Kapitalien 19,5540 8) Guthaben der Staats- Kassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro-Verkehrs 5,190 00 Berlin, den 14. Dezember 1867. Königlich preußisbes Haupt-Bank - Direktorium.

von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth, Gallenkamp. Herrmann. von Koenen.

Tages- Orduung

5. Sigßung des Herrenhauses

am Mittwoch, den 18. Dezember 1867, Vormittags 11 Uhr.

1) Bericht der gusti - Kommission über den Antrag vot v. Frankenberg-Ludwigsdorf und Genossen , betreffend den neuen Entwurf einer Civil-Prozeß-Ordnung für das Gebid des Norddeutschen Bundes. | 2) Bericht der Justiz-Kommission über den Entwurf eins Geseßes , betreffend die Vereinigung des Ober - Appellationd Gerichts mit dem Ober-Tribunal. J 3) Bericht der Justiz-Kommission über den Entwurf eint Gesehes über die Anstellung im höheren Justizdienste.

ima

Berlin , 17. Dezember, Se. Majestät der König habe! Allergnädigst geruht , zur Anlegung der von des Königs vo! Schweden und Norwegen Majestät, fo wie von den Großherzög( von Baden und Meklenburg-Schwerin Königliche Hoheiten den Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath Herzog

18.. Die kreisständische Eisenbahn-Kommission für den Mescriver Kreis.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten v! liehenen Decorationen resp. des Commandeur-Kreuzes des Wal

. F. Prillwiß in Berlin ist unt

auf eine Maschine zum Reinigen und Enthülsen vg

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dens, des Commandeur - Kreuzes zweiter Klasse des Ordens Li Zähringer Löwen und des Comthur - Kreuzes des Ordens t Wendischen Krone, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

17. Dezember. Im Verlaufe r gestrigen (17ten) Sißung des Abgeordnetenhauses achen nach dem Abgeordneten Freiherrn. von. Scheel- jlessen die Abgeordneten De. Waldeck und Lasker. Hier- f wurde die Diskussion geschlossen. Die 77,000 Thlr. an Besoldungen für 11 Oberpräsidenten mit je 7000 Thlx. in Titel | wurden bewilligt. Bei Titel. 2 (Dis8positionsfond) wurden

em A lr proponirten Summe abgeseÿt und daher statt 13,500 Thlr.

12,000 Thlr. bewilligt. Nun folgte Titel 3 Besoldun-

en der Regierungen. An der Über diesen Titel sich entspin- nenden Diskussion nahmen Theil der Minister des Jnnern Graf u Eulen burg und die Abgeordneten Dr. Hen sen, Windt- horst (Meppen) und Graf Shwerin. Nah Schluß der Dis- hssion entschied sih das Haus für den Antrag: des Abgeord. asfer bei Titel 3 Nr. 1, 87/200,Thlr. zu bewilligen. Die [90 Thlr. in Titel 3- Nr. 2 (Mieths - Entschädigung für zwei Regierungs-Präsidenten zu je 600 Thlr.) wurden ohne Debatte | tigt. n Titel 3 Nr. 3 find 486,400 Thlr. für Besoldungen von T Derr Ca Un und Regierung8räthen angefordert. Be- jlligt wurden 450,000 Thlr. Der Antrag des Abgeordneten asfer: unter einem neuen Titel, Tit. 3 Lit. a, ein Pausch- duantum für die Provinzial-Verwaltung in Schle8wig-Holstein it 23,800 Thlx. zu: bewilligen, wurde angenommen. Ebenso er Antrag des Abgeordneten Twesten : zu erklären, daß für die verzogthümer Holstein und Schle8wig nur eine gemein- haftlihe Regierung zu errichten sei. M O

Die übrigen Nummern des Titels 3, sowie die Titel 4 andere persönliche Ausgaben), 5 (sächlihe Ausgaben) und 6 sonstige Ausgaben) wurden ol ne Debatte genehmigt.

Hierauf wurde ein Antrag auf Vertagung angenommen.

Um 4 Uhr wurde die Sißung geschlossen.

Die heutige (18.) Plenar-Sißung des Abgeordneten- auses wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um 07 Uhr mit kurzen geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.

Am Ministertische befanden fich der Finanzminister &rel- err von der Heydt, der Minister der landwirthschaftlichen | u von Selchow und mehrere Regierungs-Kom- issare. M9 | Ueber den Geseh - Entwurf , betreffend die: Einfuhr von Spielkarten, sowie den Handel mit solchen, erstattete der Abg: Sharnweber als Referent der Kommission für Finanzen und pólle Bericht. 2 O M :

An der hierüber eröffneten Diskussion betheiligten sich jauptsächlich die Abgg. Stelzer, von Bötticher, Bähr, Krieger, Dachler und von Patow. O

Der Finanzminister Freiherr von der Heydt erklärte sich it îden von- den Abgeordneten von Patow und Genossen zu er Regierungs-Vorlage eingebrachten Abänderungs-Vorschlägen nverstanden. Die Annahme des Geseß-Entwurfs erfolgte nach esen Vorschlägen mit schr großer Majorität,

Zu §. 22 der Abänderungsvorschläge hatte der Abgeordnete porn die Anträge gestellt: i _1, Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den §. 22 da- in zu fassen: Denunzianten erhalten keinen Antheil an den Geld- afen. 11, Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die König- he Staatsregierung aufzufordern sobald als möglich dem Landtage ne Geseßes - Vorlage zu machen, durh welche die Denunzianten- ntheile überhaupt abgeschafft werden. h ; Der Finanz - Minister Frhr. v. d. Heydt erklärte, daß die niglihe Staatsregierung bereit sei , den zweiten Antrag in wägung zu nehmen. Bei der Abstimmung wurden beide iniräge angenommen.

Hierauf ging das Haus zur Vorberathung des Staats8haus- lid-Etats pro 1868, Fortseyung der Berathung des Etats des inanz-Ministeriums über. Zu Kap. VI1I. Tit. 5—7 hatte der bg. Twesten den Antrag gestellt, die Ausgaben für die Bezirks- \aupt-Kassen in Hannover, 30,750 Thlr, nur als Pauschquantum | bewilligen. Der Regierungs8-Kommmissarius Geheimer Ober- inanz-Rath Moelle erklärte sfich gegen diesen Antrag. An r Diskussion betheiligten sich die Abg. Twesten , Bening, h O v, Vincke (Minden). Das Haus nahm den Twesten- N Antrag an.

Sodann wurde der in der gestrigen Nummer d. Bl. abge- uckte v. Bennigsensche Antrag, betreffend die baldige Organl- lion der höheren Verwaltung8behörden in den Provinzen annover und Schleswig-Holstein, zur Abstimmung gebracht nd angenommen.

Preußen. Berlin,

Antrage der Kommissarien des Hauses 1500 Tblr. |

Zu Kap. 1X. (Rentenbanken) richtete der Abgeordnete Mi:

quél über die Ablösung, von Renten in Hannover an die Kö- niglihe Staatsregierung eine die Ablösung fiskalischer Gerecht- same betreffende l wirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow dahin Auskunft

nfrage, Über welche der Minister der land-

ertheilte, daß ein Ml darüber in Aussicht stehe. Zu Kap. X11, (Allgemeine Fonds) Tit. 3. Unvorhergesehene

Ausgaben (Haupt-Extraordinarium) 400,000 Thlr. waren fol-

gende Anträge gestellt:

1) vom Abgeordneten Lesse: i Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Der Königlichen Staats-Regierung 400,000 Thlr. untér dem Rubrum zu bewilligen : Haupt-Extraordinariumy, über dessen Verwendung die nachträgliche Genehmigung der Landesvertretung einzuholen ist.

2) vom Abgeordneten von Bockum-Dolffs:

Das Haus. der Abgeordneten wolle beschließen: 1) das Haupt-

Extraordinarium mit 400,000 Thlrn. nicht zu bewilligen , dagegen aber 2) zu Besoldungs-Verbesserungen den Betrag von 600,000 Thlrn.

Ur die Bewilligung dieses Haupt-Extraordinariums spra- chen. die Abgeordneten von Benda, von Flottwell, Grumbrecht und Graf zu Eulenburg (Deutsch Crone), gegen dieselbe die Abgeordneten. Lesse,- Schroeder (Königsberg) und von Bockum- Dolffs. Der Tbe Milticins, Freiherr von der Heydt befür- wortete die einfache Annahme der Etats-Position.

In namentlicher Abstimmung wurde die Position mit 221 gegen 156 Stimmen bewilligt.

Ueber Tit. 4 Besoldungsverbesserungen, 600,000 Thlr., gab der Regierungs-Kommissar, Geheimer Ober-Finanz-Rath Moelle, einleitende Erörterungen. Bei diesem Titel kam der Antrag des Abgeordneten Dr. Virchow:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die in der Zu- sammenstellung der in den Etats pro 1868 in Ansaß gen Géhalts- Erhöhungen sub Nr. 1 bis inkl. 12 daselbst im Gesammt- Betrage von 41,600 Thlrn. geforderten Gehalts - Erhöhungen uicht u bewilligen , sondern dem Fonds von 600,000 Thlrn. zu Besol- ungs - Verbesserungen für Subaltern-Beamte bei den Lokalbehörden ale XII, Tit. 4, Seite 12 des Etats des Finanz - Ministeriums) zuzuseßen.

„Ee Diskussion , welche beim Schlusse des Blattes noch fort- auerte.

Im Laufe der Sißung waren die Ausgaben Kap. VUI. bis XI. und XII, Tit. 1—Z3 (die obenerwähnten 30,750 Thlr.

um 400,000 Thlr. zu erhöhen.

(VIII. 5—7) als Pauschquantum) bewilligt.

Düsseldorf, 16. Dezember. (Elb. Ztg.) Jhre Königliche Hoheit die Gräfin von Flandern traf gestern Abend hier ein und wurde von Sr. Königlichen Hoheit dem Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen am Bahnhofe empfangen.

Sachsea. Coburg, 13. Dezember. Das in der Unions- Angelegenheit der Herzogthümer Coburg und Gotha zwischen den Mitgliedern des gemeinschaftlichen Landtags und dem Staats- ministerium getroffene Provisorium, nach dessen Annahme die ganze Vorlage Über die Vereinigung »für jeßt« zurük- gezogen und der gemeinschaftliche Landtag vertagt wurde, geht dahin, daß der gothaische Landes8theil die durch Anfall der Braumalzsteuer für die Bundeskasse und die in Folge des neuen Bundes8verhältnisses entstehenden höheren Ausfälle der Staatskasse zu Coburg auf den Zeitrau:n von vier Jahren, mithin, falls die totale Union nicht früher eintreten sollte, bis Ende Juni 1872, mit dex festen Summe von 13,400 Thaler jährlich aus seinen Mitteln deckt, daß ferner der für die höheren Militairforderungen , Reorganisation des coburg- gothaischen Kontingents und Herstellung der Garnisons®- anstalten erforderlich werdende außerordentliche Aufwand bis zum Betrag von höchstens 200,000 Thlr. (für Coburg zu dessen Antheil gegen Ueberlassung geeigneter Deckungdbmittel Seitens Coburgs an die Staatskasse zu Gotha) aus leßterer geleistet werde. Zur Deckung der laufenden Ausgaben soll von Seiten Coburgs eine Summe im anschlag8mäßigen Betrag von 25,000 Thir. durch Steuern aufgebracht werden. Durch den Anschluß an den norddeutschen Bund fallen von den biSsherigen Einnahmen für die Staatskasse des Herzogthums Coburg weg und der Bundeskasse zu: 97,120 Fl. an Zöllen, 48,888 Fl. an Braumalzsteuer, 21,163 Fl. an Salzsteucr, zusammen 167,171 Fl.7 die ganze Bevölkerung des Herzogthums “Coburg beträgt dagegen nur 47,966 Seelen. A 4 : |

Gotha, 14. Dezember. (Leipz. Ztg.) Heute findet in Weimar eine Konferenz der Minister der bei dem gemein- schaftlicen Appellationsgerichte in Eisenach betheiligten Staaten « und hiesiger Regierungsbeamten statt, um den Anschluß von Coburg-Gotha an das genannte Appellation8gericht festzustellen.

Altenburg, 14, Dezember. Das Regierungs - Amts- blatt veröffentlicht eine Verordnung, nah welcher 1m Wege des Vertrags mit der Königlich sächsischen Staatsregie-

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