1867 / 298 p. 13 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

A 4849 4848 e e e , , , 0 das Kommunalprinzip an dessen Stelle zu seßen. Auch können im | {hen Morgens manchen Schulen ausgeseßte Geldrente, gehört J der Dritte Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger. d

Interesse der besonderen Schulgemeinden crfahrungsmäßig* oft werth- | unveränderlichen Dötation der Schule und soll nur die Stelle dez ;

volle Kräfte wirksam und nußbar gemacht werden, wél(he bei Ucber« | natura nicht gewährb C 6 l | führung der “Schulunterhaltungspfliht auf die bürgerlichen Ge- Grundeigent Ums einnehmen Que Vertidan edes 5 veifelg M 298. DRENNAE): DeN ait 1867.

meinden verloren gehen. Mögen solche Vorzüge von den Nädcst- } die danach stets begründete Forderun weifel übe betheiligt L D : : i | 1 : auf Förtzahlung der N I I "File, in denen es E für fe dai Taobett, Prie | MRC A EN L DUEE utter DONNENE Iser angemessenen dli Ordre vom 14. Mai 1832 (Ges. S. S. 145) und der Vcrordnung | Verschiedenheit, und es kommen hier noch so viele andere, von lofálen

der Fälle, in denen es \sich für fe darum handelt, wirkliche a ausdrüdlih au8zusprechen Vortheile zu fonserviren , nicht gering sein. Für alle diese Unter Nr. 2 und 3 / i Ms S 1867 (Ges S. S. 1648). und territorialen Verhältnissen abhängige Faktoren in Betracht, daß die j s 2 wird die geseblihe Regel der Schulunterha,, dom 2 o vergleiche die Ri zu §. V6), der Mgentvachge Geseß - Entwurf darauf hat verzichten müssen, schon

aber wird Forderung al8 eine gerechte anerkannt werden müssen, | tung nah dem {hon erläuterten Grundae daß das Gefeß die ausnahmsweise Beibehaltung des Societätsprinzips . 22. D ea a Rai T \ T Altbedt ; T 30. Es würde auch fernerhin nicht ohne großen Nachtheil für jept allgemein gültige Minimalsäße für die verschiedenen Klassen von ermögliche. Es kommt dann nur darauf an, das Nebeneinanderbe- | mit den übrigen Kommunalbedürfnissen, also als ein integri g Schulwesen davon abgegangen werden können, besondere Stiftungs-, | Landschulstellen in der ganzen Monarchie festzustellen, vielmehr einew stehen von Regel und Ausnahme in das richtige Verhältniß zu brin- | Theil derselben aus den allgemein zur B eitúng der Kommi, L stalis- oder Corporationsshulen als öffentliche Volksschulen gelten | den gegebenen Verhältnissen näher stehenden Modus der Abschäßung en und innerhalb der besonderen Schußgemeinden, soweit dieselben | Ausgaben bestimmten Mitteln zu decken, ni t nothwendig dur e : m wirken zu lassen, ohne sie darum den zugleich zu verfolgenden | und Festseßung vorgezogen hat. A s estehen bleiben, die Lücken und Ungleichheiten zu bessern, welche jeßt \ besondere Schulsteuer was fer hervorzuheben war. 8 besonderen ufgaben zu entziehen nnd ihre Verfassung mit der aller _§. 33, Bei Normirung des Einkommens der Lehrer in den nicht selten ihre Leistungsfähigkeit {wächen. i / ÿ. 23. und 24. bestimmen den oben {on im Allgemeinen bri en öffentlichen Volksschulen gleich zu machen. Es werden also | Städten fommt vorzüglih in Betracht, daß die Schulen hier fast Dem ersten Erfordernisse läßt \îich auf der bereits erörterten | fertigten Maßstab, nah welchem die Schulkosten auf die dem rei U h fünftighin z. B. besondere Waisenhausschulen, Seminar-, Uebungs- | ohne Ausnahme mehrere Klassen haben und also mehrere Lehrer Grundlage des E vollfommen genügen. Umfaßt der Schul- | bezirk angehörenden bürgerlichen Gemeinden resp. die ihnen in \o due chulen) Rnappschafts\{ulen u. . w. als solche und zugleich als öffentliche | bei denselben angestellt sind. n die unteren Stellen treten e E keine anderen Bestandtheile, als solche, für welche die Beibe | ganz gleichzustellenden selbstständigen Guts8bezirke vertheilt | l E (fchulen anzuerkennen, und dann auch nach der Seite des Rechts | junge, oft erst kürzlich aus dem Seminar entlassene Lehrer ein, die dann haltung des Societätsprinzips nachzugeben ist , so handelt es sich nur sollen. : ' verden Bo der Pflichten in allen anderen Stücken demgemäß zu behandeln | allmälig in die oberen Stellen aufrücken. Es war daher bei Abmes- um eine einzige Corporation, die dicser besonderen Societäts' - Schul- B D für die Aufbringung der Schulkosten innerhalb d Q nur in Bezug auf die Unterhaltungspflicht scheint es gerecht | sung des Minimums zwar auf die bescheidenen Bedürfnisse dieser gemeinde , welche für sich die Unterhaltungslast ganz zu tragen hat. | selbststän » n Gutsbezirke erst im §. 29 auf die für. die besond Y a zur Vermeidung aller Willkür nothwendig, zu bestimmen; daß \ jüngeren Lehrkräfte für die untersten Stellen billige Rüsicht zu r Umfaßt der Schulbezirk aber außerdem auch Bestandtheile; in denen | Schulgemeinden gegebenen neuen Und bier gleichmäßi anwendbar die geseblih für das öffentliche Volfksschulwesen in Anspruch zu Nceh- | men, dafür aber um so mehr Rücksicht zu nehmen, daß díe S ter N Kommunalprinzip schon gilt, oder zur Anwendung gera Ier BULIODER zu verweisen ist, Wird. in Alinta 2 des §. 24 nur t. menden nur dann verpflichtet werden können, die Unterhaltung einer | von den unteren zu den oberen Stellen hin in angemessener Weise den muß, und fonfurriren also bürgerliche Gemeinden oder selbststän- een ige Konsequenz aus der grundsäßlihen Gleichstellun jw solchen Schule zu übernehmen, oder Beiträge dazu zu leisten, wenn | aufsteigen. i g z ir di ige Gutsbezirke mit einer besonderen Societäts-Schulgemeinde bei der | Gutsbezirke und bütgerlihen Gemeinden in Bezug auf die e U dieselbe in den Organismus der allgemeinen öffentlichen Volksschulen Indem der Entwurf, von diesen Gesichtspunkten geleitet, Ir ee Unterhaltung einer und derselben Schule, #\o sind die Kosten | gezogen. Denn da der Gutsbezirk des inneren kommunalen Or an) völlig eingereiht wird. Da dies selbstverständlich nur geschehen kann, Elementarlchrer in den Städten unter 10,000 Einwohnern ns en zunächst ganz so wie bei der alleinigen Geltung des Kom- | mus entbehrt, \o kann die Vertretung der kommunalen Pflichten d wenn cin Bedürfniß dazu obwaltet, und wenn jeder mit dem Wesen | freier Wohnung oder entsprechender Mieths-Entschädigung ein Ein- munalprinzips nach der betheiligten Einwohnerzahl au die | Gutsbezirks \chließlich nur von dem Besißer des Guts unmittelb M der öffentlichen Volksschule unvereinbare Nebenzweck aufgegeben wird, | kommen von mindestens 200 bis 250 Thlr. fordert, und eine E einzelnen bürgerlichen Gemeinden, die selbstständigen Gutsbezirke | gefordert werden; “er muß also ebenso wie au anderen Gebi t. so ist auf diese Weise die vollständige Garantic gegeben , daß die all- | der Gehälter bei mehrfklassigen Schulen in dem Umfang p O Die dort dam When "de er beste Betde Ves Se: | bc La He fta ves Bert deg Que D ge Staaten sang 11 für Mere der S Pert with (hnehalb der erdur, gebenen Genen de 1, den Jeder besondere Bestandtheil de ul- } bezirks \ubsidiarisch für die i [be i j intere tsgebeutet werden kann. Z j E ; ; R f i bezirks von der gemeinsamen Schule ' hät; am meisten entspricht. - afl Schutbeiträcn Ufo M VIREO fi ergebenden Audfält E Pisker erörterte Kreis von Bestimmungen über die | Bedürfnisse in den kleineren und mittleren Städten überall die ent- Zur Erfüllung des anderen LBALE Geben sind sodann für die L, Dadurch, daß die ohnehin nur fakultative Beibehaltun Sculunterhaltungspfliht kann nicht geschlossen werden, ohne eine | sprechende gleichmäßige Befriedigung verschafft werden E Aufbringung der Schulkosten innerhalb be onderer Schulgemeinden | des Soctetätsprinzips von dein Wunsche der Betheiligten und zuglei âberall anwendbare Vorschrift über die Veränderungen der Schul- | die größeren Städte trifft die Alinea 3 des F. ansreien e Vo ora mos analoge Bestimmungen zu treffen, wie die innerhalb. der | von der als überwiegend anzuerkennenden Zweckmäßigkeit abhän unterhaltungspflicht in allen den Fällen, in welchen die Grundlagen Bei der Abmessung dieser Säße sind eben so sehr die d avmgir ea bürgerlichen Gemeinden zur Anwendung tommenden. Hierbei kommt | gemacht wird, \{èint Jeder Besorgniß genügend vorgebeugt, als mêdt dieser Pflicht, der Schulbezirk, verändert werden muß. Solche Verán- | thatsächlich bestehenden Verhältnisse, wie die B ees En es vornehmlich auf einen der Leistungsfähigkeit der Einzelnen möglichst | etwà die Ausnahme eine über das wirkliche Bedürfniß inaus ehende derungen können einfach räumliche sein, Vergrößerungen oder Verklei- | der und Staaten sorgfältig in Betracht gezogen un Verg ichen worden. entsprehenden Repartitionsmodus und auf. die eranziehung des | Ausdehnung finden. A nerungen des Schulbezirks; sie können abec auch innerhalb des Schul- | Es würde zu weit führen, das Detail aller dieser LEeS gew Ae reltsaesthes an. Soslcher nant behandeln die §F. 25 bis die _ Was die hier zu bestimmende wesentliche Substanz der fünfti bezirks selbst durch Combinationen oder Auseinanderlegungen von | auseinanderzulegen. Nur \#o viel fann fonstatirt t a E uSnahme von der in den §F§. 21 bis 24 enthaltenen Regel des Geseßes. | noch beizubéhaltènden besonderen Schulgeieinden anlangt, \o f n M confessions\hulen durch veränderte Beziehungen zu vorhandenen | Durchführung dieser Säße eine wenn au immerhin füh Ms 0 H A Nad diesen allgemeinen Erläuterungen des Grundgedankens wird | neben den Einwohnern nothwendig au die Grundbesißer zu nenne W Stiftungsschulen u. \. 1. eintreten. Die Verschiedenheit der dabei in | keineswegs unerschwingliche Mehrbelastung der P S aro B zu Serstfnon isse der einzelnen Paragraphen “nur noch weniger Dafür spricht sowohl die Analogie: der bürgerlich n. Gemeinden, als Betracht kommenden rechtlichen und thatsächlichen Verhältnisse, und | Budgets, für die Lehrer aber eine schr erheblice Verbesserung i E R bedürfen. lv die nothwendige Rücksicht auf die- Erhaltung! der Prästätionsfähiztä M i: Mannigfaltigkeit der daraus sich ergebenden Gesichtspunkte macht | Lage zur Folge haben würde. ulen if ein zwischen 400 und 600 §. 19. Je weniger dur das zu erlassende Geseh die für das all- | dèr Squlgemeinden. Denn der bei den heutigen Berkedrerni M 5 unmöglid), allgemein maßgebende Grundsäße für die dabei noth- Für- Rektoren an Bürgershulen 1j ein J Os E geme ‘Liber Do N ded e A O ee erst auer NNMICIPEURTEralbeftn würde anderenfalls, obwohl er. an den wendigen Ausgleichungen oder A E 6 ia R eee An dre: Motbilbuag A bén E fordert; wenn in D ¡ je mehr es grade darauf an- | Vortheilen b ißmäßig varticivix den, solche allgemcine Grundjape n i ; Städten die Klassenzahl einer S: kommt, cinen dur angestrengte und erfolgreiche Arbeit von Jahrhun- altunaslast aal Aren R Dia participirt, von der Unter m A B. in §. R der Swutordnutg für die Provinz | kleineren oder mittleren Städten die Klassenzahl einer solchen Shule

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derten bereits erworbenen Besiß von Schulen sicherzustellen und dén | Leistungskräft der Schul ibe agner mehr dur, SMväMing dg iber 5 n fich dieselben als | nicht so groß ist, daß schon durch die bestimmungsmäßige stufenweise V emecind n vom 11. Dezember 1845 haben sich dieselben ( micht 19 g {E E T e os Anforderungen der Gegenwart entsprechend fortzuentwieln , desto Die überall malige Und tORAtED chr häufige gleichzeitige ali rid ‘had selbst als deengend und dem Schulinteresse nicht | Erhöhung der Gehälter ein solches Minimum für die odverste Stelle

mehr tritt die Aufgabe des Gescßes in den Vordergrund, das Ver- | Zugehörigkeit eines und de i icdener M förderli i ‘echt billi zweckmäßig in solchem Fall | zu erreichen wäre. f i i - elben Rau , rderlich erwiesen. Was recht, billig und zweckmäßig in solchem F 3 L L ; Sit o a dtbtea 0 Sid Uebergagedein 2E E öffentlichen Volksschulen or Li De Rana Zl nte, ine 0 hin sich a nur ua enter Verhandlung mit E Nee Dtr: Os Du M Ge Nees k / cvergang aus dem Alten in } teren speziellen Bestimmungen nöthig, da bier i die bü! essenten Über die konkreten Verhältnisse erkennen lasen, wesva J E DLE 2 roc ae d ut 2j s Sn T : das Neue nicht der Bestand der vorhandenen Einrichtungen. erschüttert | lichen Gemci g eig da Vier immer nur. die bürger i ; 7 htSbchSr qie d 2 der | fassenden Beschluß der Provinzial - Vertretungen. Daß diesen die i / dal . ' meinden oder Gutsbezirke als sol i alle übrig bleibt, der Schulaufsichtsbehörde nah Analogie des §. 2 de assenden V de ingen. S oder deren Wirksamkeit unterbrochen wird. Es. ist mithin davon aus. | Fälle leich eiti db 9 rate aar Städteordnu 30. Mai 1853 die vollständige Erledigung | nöthige Sachfenntniß innewohnt, um alle hierbei in Betracht tom zugeben , daß die bestehenden Schulen zunäwgyst in ihrer äußeren recht- | und 2 Und eili ün erselbe Reu ee oeitragapsthlig sind (9 A T ide S le i hicdri terliher Weise mit alleinigem Vor- | menden besonderen Verhältnisse angemessen zu prüfen, namentlich auch Rechts ani fonservirt bleiben, und die Anwendung des neuen | deneù bürgerlichen Gemeinde, ‘oder Gutsbe A ehe alie Des N dtdwvens für alle privatrechtliche Ansprüche zu Über- | die schwierige Frage. wegen Anrechnung der Landdotationen der Schul-

eel S fs S ; t: 7 d {Sbezirten- gehören fann, ‘e d der Naturallicferungen und sonstigen Naturalvortheiles mitteln ist. sie nur allmálig und dur spezielle Regulirung zu ver- } Junerhalb. des Geltungsbereichs des Societätsprinzips bedarf es da- tragen. E dieselben Schiefer Habel zu lösen, unterliegt feinem Zweifel.

ér Pg gegen der in _Alinéta 2 dieses Paragraphe1 j 32. Dieser Paragraph bestimmt zunächst, daß die Schul- ( | L / : A i e, Mr T b §. 20. Wie für den Erlaß und den Umfang des Geseßes über- | damit nicht die Einwohner ines und Bessclben Raumes be v uaterhaltungSpslicht im Sinne dieses Gesepes überall nur eine cinheit- | Nicht minder darf er aus e Debarinise, und: d clten Aniptinhe, Gierftint worken, io (Ca dei Li M E AT ae bel Ñ deten Fall gleichzeitig von mehreren Sqchulgemeinden in Ar- lide, auf alle Bedürfnisse der Schule ohne Ausnahme gleichmäßig O Ute eer Veooini its “offeries Mig und in ‘warmes Herz L / . den einzelnen S@ulen eine den | spruch genomme önne: amwendbare sei ; E f L S vert hinge Gat at y Giete Grundsäßen desselben folgende Regulirung der Unterhaltungslast nah Z Auf die Forens en I | C0 1f bas An rrondi und wichtiger Fortschritt, dessen segensreiche | haben werden. Dazu berehtigen die au anderen Gebieten der

E en war di i id i ‘e r : . E i j Maßgabe des Bedürfnisses erfolgen. Ein solcher i ohne Zweifel | dehnen; denn in Sonseaun “dee eie Ge becbiidd M olgen sich in allen den Landestheilen {nell bemerkbar machen wer- | öffentlichen Wohlfahrt bei den preußischen Landtagen und im Bereiche

dann“immer als vorhanden anzuerkennen, w i : E L L n Allae- | des Schulwesens und der Sullehrer-Dotationen bei den Ständen en T A Les ¿ wenn es auf Mehrleistun- | geltend zu machenden Moment i ; den, wo na rovinzial- und Lokalrecht, oder felbst nah dem Allge- | des Schulwecjen® Und dei Ea L Reise v a ben Vetpüübleiea “bacteent U A in zer bisherigen Sculgemeinden das gleiche Ret A fe ivobet es fd indes vot meinen Lander für die tasgieaa E Se E Ai Alderte peaeger Dare g E pt, tien ues j i ird. Wenn aber außerha e[bit versteht, daß die Forensen üb t i i verschiedene und nach verschiedenen Rücksichten Verpslichtete zurüclge- | Due D E E Me c: aehértér fei des Falles gesteigerter Ansprüche an die Unterhaltungspflichti ! L en überhaupt nur einmal nah ihrem i S as ‘elf ‘läbmte icher Minima wird aber in dieser Weise nur um fo gesicherter jeu. igen von | vollen Realstéuerbetrag hera d gangen werden mußte. Die dadurch vielfach gelähmte und unsicher | nen C ) [ee S wr rft g fue leßteren darauf angetragen, oder von der Aufsichtsbebörde i i 3 ngezogen werden können, und daß sich also U int K Fri tSbebsö e Finen ni d daher der §. 34 wegen Feststellung der Minimaljäße für die ( von Amts- | die konkurrirenden Schulgemeinden in d : S gemachte Eimvirkung der Aufsichtsbehörde, die den Einen nicht vor | Jndem dah S E E E rge wegen dazu geschritten wird, eine neue Regulirung der Schulu j gemeinden in den leßteren nah ihrer Zahl zu t aur J, M i Gt Tatixe teresse | Vandschullehrer auf einen Beschluß der Provinzial-Landtage verweist CHRLE. ICUE: L Squlunter- | theilen haben. offenbarer Lrägravation \{üßen , den Andern nicht seinem Juterc)se | Land) r auf eine! us C E ? tiaunslas vorzunehmen, scheinen in beiden Fällen gewisse Momente | “§26 Der nat diesem Paragraphen für besondere Scpulgemen, F 1d Vermögen gemäß heramzehen Fonnte, wird auf ciner jotden ver, | vos snt ere iden Apsufangen und Modalitäten hinzuweisen und : / D 18 aus\{licßen, da en, und nach §. 29 gleichermaß i “indi ; d einfachten Grundlage nur eine gerechtere und erfoigretchere were IVendig_ achtender E L E die Fortdauer bestehender und an fich ausrei rhä j Y I. ch9 glelhermaßen für selbstständige Gutsbezirfe un i: ge u! gerechter t oft rei : diesen Beschluß die verfassungsmäßig nothwendige Bestätigung der i O TI j! ihender Verhält- | unvollkommen entwickelte ländliche Geméi , ab können und den Betheiligten selbst zu größerer T efriedigung gereichen. | fUr diesen el ) die Ver gomapit i ] nile A E Eiefiug ¿As theorctisder Sih e Enten: A T Nus der Sulkosten ist der Me S jedes ei , R der Besoldung der Lehrer enthalten die FF. 33 bis 35 Sg aa Bey ra E Rd A] R ngen IYT emen U  ti Äbi i s das YCcahere. ee , l : : 24 H ly: Ft he «rf E S Ee. In Nr. 1 ist deshalb die Wirtsamkcit sbreMetide, eE VEONGONBIRO telt, des, anzei, aim. nieisten eb, B bis 35. Die Leistung der Schule is wesentlich abhängig | nen S muß natürli den Schulaufsichtsbehörden vorbehal ags davon abhängig gemacht, daß die Antragenden mehr als Daß ierbei di " von der Befähiqun Der freudigen Hingabe der Lehrer an ihren | ten bleiben. : s i : Ei : ei die Grundsteuer : on der Befähigung und derx freudigen Hingabe der Leyrer Le! ta E A 21- geidei verde ließen jede Ne. Ÿ das Einsdtien ee dge Len eise g aben (und in | fultur dienen nur mit hrem drien Theil que Bercming 900 F Le; efrau gtdet A9 vor Menn die (ord ny 20 a “l Besorgniß vor eetreunes Wille aut, (nd die dier noc erforderte Air S l / en an die vor- f werden werden soll, hat darin sein Grund [7720 (s ct außere Lebensstellung der Lehrer eine ihrem Beruf und den ( E ) L GES E lebendige und indi- gängige Anhörung der Kreisvertretung gebunden Schule ei A ai è jeinen Grund, daß Holzgüter di stellenden Anford sprechende ci, daß ihnen also ein Ein- | hörung der Verpflichteten sichert eine fortdauernd lebendige und ind 21. Es entspricht lediglich der zu §. 19 bereits anged be Grunbnge, Scringere Bevölkerung zuführen als landwirthschaft f ANOTLFTUNgEN Cte, (en O blut: einen inf iduelle Behandlung der einzelnen Fälle. | Hat: Mes : euteten; | lihe Grundstücke M tommen gewährt werde, welches sie in den Stand seßt, cinen einfachen | viduelte Deyandtung L Ger die Minimalsäße binaus- hauptsächlich im Auge zu behaltenden Sicherstellung der cho | ie i In ; Sausftan! Rid : Swarsamfei d Nüchtern- d 36. Die Konservirung besserer über die Minimaliäße hinaus M : y n vor- Die in Alinea 4 beihehalt Befrei j ide Hausstand zu gründen und denselben bei Sparsamkeit und Nüchtern Q. 00, i Ung Ver E R handenen nationalen Bildungsmittel, daß unter Nr. 1 zunächst j actenen Defreiungen gewisser Grundst! i Trat 1 dieser gleichmäßige hender Lehrerdotationen is eine sehr wichtige, um Zntere)je des ge 2 : h go : 6 Un . st jeder | von den Schullasten eut i j veit ohne Nahrungssorgen zu führen, und daß auf dieser gleichmäßigen | gehe D C RODRIT s ao Fabi, U Toddi Sckule auch im Regulirungsfalle ihr bisheriges Vermögen und die Komm diialaln uth dérabin Urs e p E L iben E Grundlage eler V VersWhiedenheil der amtlichen Stellung und der | sammten Unterrichts8we}|en® Zu N E Hoi, E R L auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Leistungen ausdrücklih vorbe- | wägungén. - rt auf dense M dana zu fordernden Leistungen Rechnung getragen werde. Um nothwendiger Vermehrung der Behriraste Fe i A E

halten werden. 27. Di ; allen L ; Er hae cheint es an | Vorwänden entgegen zu handeln versucht wird. In dem Erforderniß A G R ; T T ie Bestimmun i 4 / es en Lehrern cin jolches Einkommen zu verschaffen, ersheint es @ E E : C Bofrebunaen ein no auf R Be S dee Le En oiir age Felgen cs Paragraphen find Wéien dérienlgen Geanbikte neldiveitig die N als das berite nb zweckmäßigste, geseßlich n Las e a R er g Ae aide Bestrebungen ein noch L = nde in gleiwer Weise | von der Grund- und Gebäud i TacT- | Koen an Aumkseinkommen mindestens erhalten solen. Det de arterer am O S ict. a No n C 2 feltacscdie {Gon hingewiesen hat, ist zu bemerken daß hi : Î . „VWevau esteuer zwar befreit; aber in den bürgc NRerschi L I r LAs T U ) vel i da Wis Wo bereits höhere Minimalsäße; al% die in Y. 355 Teitge)cßtenz 30n DIT at) / ler wie au sonst nur | lichen Gemeinden, wi D i erschiedenheit der örtlichen Verhäktnisse würde aber natürlich mit der ( JOU Fe Privilegium, Vertrag und Verjährung als folche besondere Rechtsti l / e in den Gutsbezirfen zu den Kommunallasten/ ori] : zen Bela | L Ats ao a def ‘seßlih bestehen, bleiben dieselben in Geltung. L echtstitel | also auch innerhalb besond Soul : it Veststellung eines Miniinums für die ganze Monarchie der Zwec | ge zeguich eee i ; L Sn, 5 Ganébmen aus anzuerkennen sind, und zwar- die beiden ersten auch nur dann, wei j erer Schulgemeinden zu den Schullasten m M nit zu erreichen Toft ; ¿4a mner ein arößerer C. 37. In dem hier vorausgeseßten Falle die Einnahmen aus Ah r igte L s é 1 in j heranzuzichen sind : ct zu erreichen sein; es muß vielmehr jedenfalls immer ein größerer | E a E L S Qr CR 9 Fon, würde an vielen fie als wirkliGe selbstständige Verpflichtungsgründe erscheinen , e E, Spielr E / i L D t nthen nr | dem kirchlichen Amte ganz außer Ansaß zu la)en, wurde an B L 1 S einen; nicht ie zweite Alinea enthält ei *+niise in den Spielraum gelassen werden, innerhalb dessen der Minimalbetrag | d 4: E eo der Schulinteressenten füd= aber, wenn fie auf eine {on bestehende geseblihe Verpflichtun : eine wegen der Verhältnisse in jeden” O at op Kf gie immen ist. | Orten zu harter und unnsthiger Belastung der Schulinteressenten } Vet j i i / g blos f neu erworbenen Landestheile : H oi na. N) ri nah dessen besonderen Verhältnissen zu bestimmen Uk. | ® O E e WMesois Oudon ns entsprechende Subvention aus all» sbeben ia wie z. B. häufig in Auseinandersezungs - Rezessen ge- g. 28. Die Vergünstl unge G O 2% F wied, fd üt Feststellung dieses Inhaltes i} für die Städte schon jet Q ene N n Les E E LRT rata ut über 1 Q ie i j y noch nit in allen Landesthei ; i ie ar. Auf dem Lande dagegen sind die Verhältnisse und De E ait binauben. ODagezen Wird für die in dem Gesede Die in der Provinz Preußen statt der Gewährung eincs fulmi- | si aus dem Geseß vom 1 ‘Juli es (Gf Agen 184), ra dürfnisse in den verschiedene Theilen des Staates noch von so großer | Billigkeit weit hinauszeden, Dagegen wird für di

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