1867 / 299 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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über den Handel mit Spielkarten, sowie die Einfuhr von | k | | om h mt, aber ih kann versichern, daß das nit der Fall mnd Beamten. Die Besoldungen der Beamten der Bezirks- | gesorgt ist, oder welche grundsäßlich nicht definitiv beseßt wer- höher gestellt als die bisherigen | den, oder wo es aus andern Gründen angemessen erscheint,

solchen was folgt: d ; ___ Wie der Herr Referent Jhnen bereits vorgelragen hat, habe e Set Me Ux NREENE Dor Landesvertretun af fassen sind auch nicht ih mi: gern bereit erklärt, den Wünschen : der 1 hc eine Grenze zu ziehen in dieser Summe. Jh möte g liegt, aup! en en der Kreis - Einnehmer, nämlih in Hannover au j j j i wegen formeller Bebandiung des Besetes Mrdéciti e MRN r L N du gerad jezt nit das Extraordinariu drin: Basodungen und bei den _ anderen 5 Kassen auf 1300 Evaler, M oa GBeelaride frei 21 ae an dem gemeinschaftlichen m al auch der Herr Vorsi hende der Kommission mit dem Setei Ci Î M f was U fie E L OVRerUOg hat JThnen Vorle, in M s werden also bei dieser Einrichtung 16 Beamte mit 14,194 Thlr. C. 8. Vom 1 Sakuar 1869 ab hat jeder Jnhaber einer RESGAIE Under ilde DALUS theilk. Der neue Entwurf hat | haben, den Nothstand zu cs Ld Per lchen vermag den Du erp cine Herren! Jh olaube, der geehrte Herr Antragsteller hat dem Pensions - Verbande angehörigen Schulstelle einen Bei- iner Betheiligung stattgefunden, und ich bin stellt; wir sind aber nicht in dem Fall in Ostpreußen sich dar, ¡ seinem Antrage nicht genügend berücksichtigt, daß diese Kassen mit trag von 2 Thlr. jährlich in halbjährlih pränumerando zu lei-

Falle, zu Übersehen, was fir E Landdrosteien in gar feiner Beziehung stehen, daß sie Organe der | stenden Theilzahlungen bei Vermeidung der Beitreibung im

Verwaltungs8wege zur Pensionskasse zu entrichten. Während

waltung organisiren wie man Till) diese Kassen immer der Erledigung der Lehrerstelle ist der Beitrag ihren Einkü nften

D O Eniwurf, den der Herr Referent vorgelegt O neuen Nothständen gesprochen, erst heute habe ich Ver Wenn ih mich gleichzeitig Über die Amendements, di on einem andern Theile einen Bericht gesehen ay innere f und werden bestehen müssen. Bei der Einricht , G N : ; dle VvOor- sich wobl die S : a, / und es bestehen fönnen un e nusjen. ci der inrich ung; zu entnehmen. owie e mevy darf, jo möchte ih das Amendement des Herrn | Fonds u dibponiren Kn fac UNNAE noch über weites daß die S lasen feine E A F. 9. Von demselben Zeitpunkt ab und unter denselben nur bezwect, zee ‘Sfetcrbebbrde die ErmäGtignna T eile A R ALTUNN weiß, daß sie ganz auf die Susiinmaee de ednet, e iden is der Rheinprovinz und in der Provinz Westfalen, daß Scbulstelle ch E für e eses Hage O E Sg j zu ertheilen, | des Landta er Häuse. M 2 aierungsbezi ie Grö i i i Schulstelle ein Beitra essen Höhe die Regierung alljährli Do Stn n M wenn der Fabrikant statt man der M ieing V0 00 n os sagen wil Ia eer A teHaupikassen haben werden. Simo er Dae, e nah Maßgabe E " Déomiaitáen Bedarfs ee Pensions: die SteuerbebZrde wi L Di L andere zu benugzen wünscht, | treffen werde, so kann das auc zum G nt sie das Richtige Wi nicht irre; 654 Q.-Meilen , und es werden also auf jede Kasse über kasse festseßt, aus der Schulkasse, deren Mittel nöthi- seßliche Besti ird diese Befugniß haben auch ohne die ge- | es kann den Herrn Redner veranl egentheil führen, nämli M 100 Q--Meilen fallen. Wenn daher auch eine andere Organisation in ede d durch Umlage auf die zur Unterhaltung der Schule ih in se und es wird keinen Anstand finden, daß | Zusicherung durch Zahlen ra E auch im Voraus diese M Bezug auf die Landdrosteien beabsichtigt wird, dergestalt, daß nur eine erpflichteten zu ergänzen find, zur Pensionskasse zu zahlen. Genehmi G n Fällen der Steuerbehörde die betreffende | Regierung die Mittel zur Berfügu für solche Fälle also dex M Behörde die Verwaltung des Jnnern führt, oder wenn mehrere dergl. | Dieser Beitrag soll für alle dem Pensionsverbande angehörigen diesen: A L M G Jh möchte daher anheimgeben, von | die Regierung in eine gewisse VRerleacrbeit stellen. Sie sehen ff Behörden ane werden, können die Bezirks-Hauptkassen doch un- | Schulstellèn gleich hoch sein. Ein S A V 'moti j bedingt in dea Stand seten C wenn Sie sie nur verändert fen! O uptkassen zugleich dazu bestimmt, über die Ein- Was die Pensionskasse in einem Jahre erspart, ist im fol- Éi Antbeile ement R S L den Wegfall der | ben; Sie sagen, die Regierung tone S T zU verausqg. in u Ausgaben, welche an sie gelangen, resp. von ihnen zu enden- Jahre vorweg zu verwenden, und hierauf bei Abme?- : eine Resolution , die dahin | lichen Zustimmung, und ich glaube das S der nachträg. M seien sind, Rechnung zu legen und unmittelbar mit der General- ung des auf die Schulkasse auszuschreibenden Beitrags RüÜck- ; aber cine 6e. M Staatsfasse in Verbindung zu treten. Es werden also künftig in der | siht zu nehmen. : e B §. 10. Alle bei einer Verband8schule definitiv angestellten

geht, diesen Wegfall der Denuncianten- Antheile i i “n i Poi D Mir scheint, daß diese nad henden Denen n e peinliche gegeben; und es wird die Regierun Provinz Hannover nur noch Elementar-Erhebungskassen und die Be- u V Rd r L erng gelange; ih würde deshalb nichts | hat, ob sie wirkich Ver fa bträglicbe: wenn sie zu erwägen rfs-Haupikassen bestehen. Jch bitte daher, daß das hohe Haus dem | Lehrer und Lehrerinnen, welche vom 1. Juli 1869 ab oder f gegen die Resolution sub Nr. 2, die auch | gewiß sein könne. Sie haben ügegebeis meine Gee N Bewilligung für die zustimmen, sondern die | später in den Ruhestand verseßt werden (S 1) ie, nach Tren, da

meiner Auffassung entspricht, ich glaube ab L ntrage des S CLULOa Zita 0 e ï pEE l | iht, ich glaube aber anheim geben zu | unvorher s l i 1 ezirks-Hauptfassen definitiv genchmigen wolle. | 15 Dienstjahren 50 Thlr., nah 30 Dienstjahren 100 Thlr., nach trefen, die voir dén übrig C s e E fie n Ra abre. eintre zu sol ben Augen solider 40 Dienstjahren 120 Thlr. lebenslängliche Pension aus der Pen- In deDebättéübér da Hau Ero Va L Mei gen Sie einer Regierung ein Budget A P er Berit, A O ate f fee a In (L) See e S es S C E ESS î E E: ußerle | wie das vorliegende ine i - „édeuiun errenhauses durch den Minister des Jnnern, Gra sen zU , empsangen. | : S S N Ren A Be Leit v. d. Heydt, nach den Abge- | Regierung aud s ‘die Fonds L ite M E solche a , in Vertretung des erkrankten Kultus-Ministers | Diese Pension enthält zugleich das Emeritengehalt für die Die beiden Herren Vorr A N A folgt: E gesehene Ausgaben. Jch befürwori fo Len für unvorher Dr. von Mühler, vorgelegte Entwurf eines Gesehes, be- Einkünfte aus einem milk der Lehrerstelle verbundenen kirchlichen Eco inen E nat d ed has haben die Nothwendigkeit eines | ordinarium ohne Bedingungen zu bewilli ringend, das Extra. M treffend die Pensionirung und Pensionsberehtigung der Lehrer | Amt, soweit dieselben zur Erfüllung eines Einkommens bis zu b: VAPP A pr mirieC A ten E E will Es hat der erste Herr E dite S und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen , hat folgenden E S auf die Lehrerbesoldung in Anrehnung zu d h H , er wi : j Nedner eine andere Sum y Wortlaut: E S E j 20G ie E R | A A der jeßigen Bewilligung S v M A es liege kein Motiv vor, die Hiebeis Mir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2. Die Dienstzeit ist vom Datum der eidlichen Verpflichtung pelte Bewilligung : die Verx A r Das ist eine dop- ce Tonne on i 000 Thlr. auf 400,000 Thlr. zu erhöhen, und verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages | und , wenn eine solhe nicht stattgefunden hat , vom Zeitpunkt winde Se U Mie E sung kennt aber nur eine Be- Feinde E anerkennen , daß durch die Vergrößerung des Unserer Monarchie für den Umfang der leßteren, mit Ausschluß | des ersten Eintritts in den Schuldienst zu berechnen, auch wenn ( gt: innahmen und Ausgaben sollen in febrt Tee ets cine Veranlassung dazu gegeben sei. Uma. der Hohenzollernschen Lande und des Jade-Gebiets, Über die | die erste Anstellung nur interimistisch, oder auf Kündigung er- glaube ih, daß gerade in dieser Heranziehung der neun M Pensionirung und Pensions - Berechtigung der Lehrer und | folgt Ut. 3 A | Chrerinnen an denjenigen öffentlichen Bolksschulen, welche nicht Wegen Anrechnung der Militairdienstzeit kommen die für Staatsdiener geltenden allgemeinen Grundsäße zur Anwendung.

den Etat aufgenommen werden ; die Häuser des Landt 6 u Es andtags haben E S t die Ausgaben zu genehmigen; für Etats-Ueberschreitungen ist Landestheile ein sehr bedeutender Beweggrund liegt, das Extra- A rordnung vom 28. Mai 1846 Geseß- T ebersteigt das Einkommen der Schulstelle den

die nachträgliche Genehmigung vorbehalten. Daß ordinari j i | ‘bel : ; für andere arium entsprehend zu erhöhen. Wir haben die grö 1 den in der Ve e E M ven S big nachträgliche Genchmigung vorbe- | Swierigkeiten gehabt, den Etat schon iebt ateS O Emml. S. 214 genannten höheren Schulen gehören, g. 11. _das h / pricht die Verfassung nicht, und ih möchte docy | Neuen Landestheile aufzustellen. Vis zu dem leßten Moment was folgt: Betrag von 200 Thlr. jährlich, so soll dem pensionirten Lehrer Ÿ 1. Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volks\chulen, Cer außer der im §. 10 festgeseßten Pension der dritle eil des Überschießenden Einkommens aus der Dotation der

auch dem ersten Herrn Redner darin beistimmen, daß ch | tamen immer noch n | darüber klar machen muß, ob überh: nmen, daß man sich ] sung des ( ch neue Informationen, und seit der Aufstel- | g. 1. indi ndtivendia M ober nit Nun H e En N Jewefen ire, nad Ih ne L L O0 E ie erwünshe M welche nicht blos auf Probe, auf Kündigung oder sonst auf | Shulstelle in baarem Gelde als Pensionszuschuß gewä Verwaltung unmöglich, ohne ein ECUAbeDiR erin Ginanz- | das Allerdringendste be E in den neuen Landestheilen auf Viderruf angestellt sind, sollen, wenn sie wegen körper es E A E E daa En ae sehen das ja auch bei allen R Auch dort werden atis Auggaben e A ci N Kräfie Hr Erfüllung, ree S n abern L, E Für die nach billigen Grundsäßen vorzunehmende Schäßung Era arbiiai E haben niemals Anstand genommen, die | vendig vorkbommen, und es is mein lebhafter Ves n unter Beobachtung der nachstehend vorgeschriebenen ¿Formen in | derjenigen Theile der Schuldotatton, welche nil n Fen eber: ; en darin als nothwendig zuzulassen. Jn den auch in den neuen Landestheilen mit gleichem Maße das Nöthige den Ruhestand verseßt werden. i A A ist die Entscheidung der Verwaltungsbehër- in) nicht selbst auf seine | den maßgevenb. E 0 x (Lehrerin) nicht selbst auf | g. 12. Die Pension (FF. 10, 11) is vierteijährlih vorauê-

Staatshaushalts - Etats aller Staat i | gewährt werden ie i Extraordinarium , und auch in Preußen p man_ ein e S en könne, wie in den alten. Jch bitte also aud F. 2. Trägt der Lehrer Vie , at zu allen Zeiten | Le Summe nicht zu ermäßigen , sondern i ensouiruna an, und erachtet die Regierung nach dem Ergeb- Pens ie clich ein Extraordinarium in dem Etat gestanden , es ist niemals H im vollen Betrage it Ma Abacdallenen S bulvifitation S Unfähigkeit des A _Die L E E 0p 004 enen Beträge verble 1 ; e we ode

unbedingt zu bewilligen. Lebr " i di Lebrer oder einem ihm : j E ehrers für festgestellt, so is dies dem Lehrer ode e 9 den Kindern, nicht aber soustigen Erben des Pensions-

frÜher fontestirt worden. Jch will von d flikts nicht sprechen , sie liegen hinter e E Ee igli itthei zrü Hr JBLEOEN, nachdem das Bezüglich d ir di ; : ' der Gründe und : Lde im vorigen Jahre angenommen ist , haben San OSTe bemer Die Gee Zedlrkbha uptkas sen in ie P E l beulligeiden. Penfion S E Empfängers, is außerdem der einmonatliche Betrag der im Re U S dem vorjährigen Etkat den redlichen Willen der Meine H i ta E ber-Finanz-Rath Moelle: wonächst ihm freisteht, innerhalb sechs Wochen nah Empfang F. 10 bezeichneten Pension als Gnadengehalt aus der Pensions- N g g erlannt, verfassungsmäßig mit Ihnen die Finanz- | stehende Kass erren: Eine kurze Erläuterung über die gegenwärtig be- dieser Eröffnun seine etwaigen Einwendungen schriftlich oder | kasse zu gewähren. ot p zu führen. Die Staatsregierung hielt den Zusaß, | einrichtung ee ad L Fan und über die fünftige Kassen- zu Protokoll aninbnäen g Die Vorschrift im §. 23 des-Strafgeseßbbuch8 vom 14. April Ls ul&ff er Majorität angenommen war, ihrerseits für ganz | reihender Grund Horhandeit f eideugung „gewähren, daß kein aus- F. 3. Nach Einreichung der Einwendungsschrift oder nach | 1851 Gesez-Sammlung Seite 106 Über den Verlust der nzulässig , sie legte aber auf das Zustandekommen des Etats | nur als ein Pauschquantum eintr Bewilligung für die Bezirkskassen Ablauf der Fri F Wochen entscheidet die Regierung | Pension gilt auch fürdie nach den Fg. 10. 11. dieses Gejeyes elnen so hohen Werth, daß, indem sie die Unzulässigkeit erhebung wird jeßt 9 antum eintreten zu lassen. Die Elementar uf er Frist von se ochen e1 in der Ruhe: | gewährten Pensionen zulässigkeit aus- jede u Hannover hinsichtlich der direkten Steuern von fund und A Ae A id, den Weirog, stinee geseßlichen : g. 13. Vom 1. Juli 1869 ab sind alle bis zum 30. Juni estimmt zuglel g 1869" in Ruhestand versezten Lehrer und Lehrerinnen , wofern

sprach, sie sich dennoch bereit erkl 56 Ei arte , den Etat zu j 156 Einnehmern und 17 Kaval u: : Und es zu versuchen, auch ohne das Sa eaen u u Forstrevenüen werden but 16 Va E An A a Pension em sind 10 Kreiskassen vorhanden mit je 2 Beamten Und ‘sodann H. 4. Gegen die Entscheidung der Regierung steht dem | die Schule, an welcher sie zuleßt angestellt waren, dem Pen- fions-Verbande angehört, mit dem ihnen bei ihrer Verseßung

tfommen. Jch darf nun nicht verhehle i E | n, daß die Staatsregie- | die C : ' rung gleizeitig i glaube, es war d (8 gie- | die Generalfasse, die Zinsenzahlungsk i j i L i | Minister - Urs €I V amals8 von dem Herrn | Hannover. Es ngsfasse und die Domainenkasse in Lehrer innerhalb einer Frist von vier Wochen nah Empfang | | fs f ite N De S N den Beschluß gefaßt | auf die Eiaentitirbebung bee Stur, ia Einrichtung in Bezug des Resoluts der ee an den Ober-Präsidenten zu, dessen | n den Ruhestand bewilligten Ruhegehalt, von der Penjions- batte, auf Hs Da tra ium nichts anzuweisen; in | dieselben Anordnungen getroffen werd n zu ändern, daß künftig Entscheidung einer weiteren Anfechtung 1m Verwaltungs - Ver- | kasse des Regierungsbezirks insoweit zu übernehmen, als dieses n | es unerläßlich war, Ausgaben zu machen die | und für die Provinz Westfal en, welche für die Rheinprovinz fahren nicht unterliegt Ruhegehalt den Betrag von 120 Thlr. jährlih nicht Übersteigt. nit vorher hatten dem Landtage vorgelegt werden fön! sich als zweckmáä 3 Westfalen hon längere Zeit bestehen und P \ die Höhe d 14. Hinsichtlich der in der Provinz Schlesien bestehen- weil fie nicht vorherzuschen waren, d en können, | d als weckmäßig bewährt haben. Danach sollen die F. 5. Die Zulässigkeit des Rehtsweges über die He ei enst ird d immt:

regierung die Veraus abung d “Be da hat die Staats- | ¿ogen werden; eb dur Steuerempfänger gegen. eine Tantième cinge- Pension ist na den Bestimmungen des Gesezes vom 24. Mal den ensions-Zuschußkassen wird Folgendes bestimmt: veranlaßt und wird dazu dei ei Vorle über den Etat | Forstrevenüen ur Ei Be den Steuerempfängern die Domainen- und 1861 Gesez-Sammlung Seite 247 zu beurtheilen. 1) Vom “Zeitpunkt der Publication dieses Gesezes ab

api M0 N : er orlegung der Rechnung | walter Bcrbältnlson nd erwiesen werden, so weit es nach den __ Die Entscheidung des Ober-Präsidenten vertritt die im §. 2 | dürfen neue Mitglieder nicht aufgenommen werden; 2 P in Bitter nehmigung erbitten. Nun scheint es mir | ist nit nu then zulässig ist J glaube, diese Eimichtung jenes Gesezes vorgeschriebene Entscheidung des Verwaltungschefs. 2) die vorhandenen, dem aktiven Lehrerstande angehörigen daß ein ain 6 geordneten Finanzwesens viel besser, | 10 Kreiskassen oller uon sondern au jedenfalls die billigste. Die g. 6. “Mit dem 1. Januar 1869 ist von jeder Regierung | Mitglieder haben die Wahl, ob sie gegen fernere Entrichtung E Ea viel Rib gescht werde; es is für die | Zinsenzahlungs-Kasse s On, | Q die General-Kasse die h (beziehung8weise Landdrostei) eine unter der Verwaltung des der reglementsmäßigen Beiträge Mitglieder bleiben, oder unter jolche Ausgabe ein bestim mus D nung zu halten, wenn für die bisher cinen Aufwand von 40,844 Thlr Vorbe i n e M R servende, Ie Ran bet aide M den trágen abzuleit de Ar prüche c scheiden ollen. Wer mi Jolcde Ausgabe eir es Maß gegeben ist. J} dieses welchen 51 Beamte beschäftigt sind, sollen Unte e haben und bet öffentlichen Schulen des Bezirks, soweit dieselben nicht zu den trägen abzuleitenden Ansprüche ausscheiden wollen. Wer mit jedem ander Rel so muß die Finanz - Verwaltung | (ildet werden, Diese Bezirks-Hauptkassen sind dazu b, P he Y in der Verordnung vom 28. Mai 1846 Geseß - Sammlung | der Zahtung des reglementsmäßigen Beitrags in zwei aufeinan- dort, gegenüber babjenige gewahren | Eitmnabmen (n dem beefchden Baglet cngufawdmite fe cingulcin [M Ste 214 —= genanfen UnterricpiG-Anslalten beiggpäblen Ändy | a men n A unt

. Die größte die it allen bei i irten Lehrerstellen angehören. geren. g ; ;

i hnen festdotirten Lehrerst solche Schulstellen, 3) Die vorhandenen Bestände dieser Zuschuß - Kassen und

was unter den ob y j le men PMONDEE AIE geVotes / aups Hannover befinden, mit 13 mb e bri, e Br fe ne §. 7. Die Regi d ichtigt

[ en übrigen ezirken wer- _§. 7. Die Regierungen sind erma i N : 20 i :

g ziric ß gen | berr v ipetiweit ausreichend | die Beiträge der verbleibenden Mitglieder fließen vom 1, Juli

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