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welche von dem Gemeinschuldner etwas ibm etwas
bis zum 15. Februar 1868 dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse Inhaber und andere mit denselben gleichberechtigte meinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen nur Anzeige zu machen. t
als Ebe machen wollen, sprüche, dieselben mögen bereits dafür verlangten Vorrecht bis zum 15. Ocbruar 1868 \chließlich bei uns schriftlich angemeldeten Forderungen , sowie nah Befinden zur definitiven Verwaltungspersonals auf
den 4. März 1868, Vormittags 9 Uhr,
in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem genannten hat cine Abschrift der-
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Vordexung cinen am Praxis bei uns berechtigten auswärti- Akten anzeigen. Denjenigen, hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Hubert und
Kommissar zu erscheinen. N j Wer seine Anmeldung scrifilih einreicht, selben und ihrer Anlagen beizufügen.
hiesigen Orte wohnhaften oder zur gen Bevollmächtigten beskellen und Hader, Herzfeld; Prengel, Teneie die” Su acer, Herzfeld, Prengel, sowie die Iu izräthe Ha Meyer zu Sachwaltern vorgeschlagen. Pay! Insterburg, den 3. Dezember 1867. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
zu den
[4675] Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Julius Fenchel zu Osterode if zur Verhandlung und Beschlußfassung Über einen Akkord Termin auf
den 3. Januar 1868, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal , Terminszimmer Nr. 1, vor dem unter- zeichneten Kommissar anberaumt worden. Die Betheiligten wer- den hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß geseßt, daß alle fest- gestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkurs- gläubiger, soweit für dieselben- weder ein Vorrecht, noch ein Hypo- thekenre@t, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch
genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.
Osterode, den 13. Dezember 1867. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
[4672] Bekanntmacchung. In der Julius Lefinerschen Konkurs?Sache sollen am i 9. Januar 1868, Vormittags 10 Uhr, 1,107 Thlr. 27 Sgr. 11 Pf. ausstehende &orderungen, welche im ge- wöhnlichen Wege nicht haben realisirt werden können, im Wege der Auction verkauft werden. — Eine Beschreibung dieser Forderungen unter Angabe der vorhandenen Beweismittel, liegt an der Gerichts- stelle (im Büreau 111.) aus. Die Einsicht der vorhandenen Be1vcis- mittel ist gestattet. Gnesen, den 15. Dezember 1867. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Schmau ch.
[4673] __In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Anton Klama zu Ober- Glogau ist der Justizrath Päßoldt zu Ober - Glogau zum definitiven Verwalter bestellk, Neustadt O/S., den 17. Dezember 1867. Königliches Kreisgericht. [, Abtheilung.
Subhastations-Patent. Die Len Lges Ar Lo guf Schulden halber. ie dem Eigenthümer Ferdinand Kraaßt hier ge örigen, hie , legenen Aer- und Wiesenpläne, und v e LY 1) der Bergaerplan Nr. 260 von 13 Morgen 10 Ruthen, 2) der Wiesenplan Nr. 219a. im Kalowêwerder von 3 Morgen 128 Ruthen, i 3) der Plan Nr. 219b. im Kalow®werder von 3 Morgen 127 CJINuthen,
4) der Plan Nr. 43 in den Nonnenwiesen von 2 Morgen 122 Ruthen,
welche im Hypothekenbuche von der Stadt Charlottenburg Band XI1I. Nr. 734 Seite 6357 a. verzeihnet und der Plan ad 1 auf 2611 Thlr. 3 Sgr. 1) der Plan ad 2 auf 2968 Thir. 26 Sgr. 8 Pf. ( der Plan ad 3 auf 2964 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf,
der Plan ad 4 auf 535 Thlr. 16 Sgr. 8 Vf. gerichtlih ges{äßt sind, sollen Da am 6. Juli 1868, Vormittags 11 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle, Kirchhofsstr. 3, öffentlih an den Meistbieten- den verkauft werden.
Taxe und Hypothekenschein, sowie die
in unserm Büreau B. einzuschen.
[4671]
zusammen auf | 9080 Thlr. 3Sgr. 4 Pf.
7
Verkaufsbedingungen sind |
an Geld, Papieren n Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver- abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiße der Gegenstände einshließlich dem Gerichte oder Alles, mit Vorbchalt abzuliefern. Pfand- Gläubiger des Ge- fandstücen
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche hierdurch aufgefordert, ihre An- rechtshängig sein oder nicht, mit dem ein- oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Orist estellung des
ericht zu meldey
buche nicht ersichtlichen Realforderung aús den Kau gung suchen, haben sih mit ihrem Anspruch bei dem
Charlottenburg, den 25. November 1867. :
Königliche Kreisgerichts-Deputation. [4804] . Nothwendiger Verkauf. öniglich Preußisches Kreisgericht zu Dt. Crone, i den 13. November 1867.
Die den Aerwirth Andreas und Ernestine, geb. Franz - Hinzschey Eheleuten gehörigen, in Klein-Wittenberg belegenen und im Hypo. thekenbuche unter Nr. 2 und 18 verzeichneten Grundstücke, abgeschäßt auf 9378 Thlr. 11 Sgr. 10 Pf. und 3000 Thlr., zufolge der nebs Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, sollen am Sten Juni 1868, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, si bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothek-:nbuche nit ersichtlichen tealforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gerichte anzumelden. [3250] Nothwendiger Verkauf.
Königliches Kreisgericht zu Locbau, i den 31. Juli-1867.
Die dem Lieutenant a. D. Louis von Winterfeld ebörigen / im Dorfe Rumienica, Kreis Loebau, sub -Nr. 2, 5 und 6, 10, 13, 17, 18 und 22 der Hypothekenbezeihnung belegenen Grundstücke, die als cin Gut bewirthschaftet werden , abgeschäßt auf zusammén 26,211 Thlr 3 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzuschenden Taxe, sollen am 5. Mär 1868 Nas 115 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastie werden. Ta
Wolgende dem Aufenthalte nach ünbekannten Gläubiger, als:
der Oberst-Licutenant a. D. Carl Wilhelm von Winterfel,
der Premier-Lieutenant Hans von der Anton Cieszewsfi (Cieszynsfi), werden hierzu öffentlih vorgeladen. M Gudigere welche wegen ciner aus dem Hypothekenbuche ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gerichte anzumelden.
[3585] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Schlochau. Schlochau, den 10. September 1867.
. Das dem Gutsbesißer Exnst von Calbo gehörige Grundstück &örstenau Nr. 607 abgeschäßt auf 9119 Thlr. 28 Sgr. 4 Pf., sowie das demselben gehörige Grundstück Förstenau Nr. 7 abgeschäßt auf 14,306 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 1. April E Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Volgende dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, als:
1) Die Frau Rittmeister Charlotte v. Calbo, geb. v. Möllendorf,
früher in Königsberg N. M. 2) die Franz und Wilhelmine, geb. Sueclz - Lieder’schen Eheleute, früher in Förstenau, 4 die Erben der Wittwe Semrau, Elisabeth, geb. Brünn, 4) die Erben des Christoph Rook zu Förstenau, 9) die Erben der Regine Elisabeth Brünn daselbst, 6) die Erben des Schneiders Michael Niski daselbst; Und 7) der Subhastat, Gutsbesißer Ernst v. Calbo, werden hierzu öffentlich vorgeladen. / Hypothekenbuche nicht
Winterfeld,
Gläubiger, welche wegen einer aus dem ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.
[3586] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Schlochau. Schlochau, den 7. September 1867.
Das dem Baron Paul v. Hoevell zu Woltersdorf gehörige Ritter- gut Woltersdorf, Hyvotheken Nr. 7, nebst Vorwerk Elscnhof, abge- \chäbt auf 137,740 Thlr. 17 Sar. 9 Pf. sowie das demselben gehörige Bauergrundstük Woltersdorf Nr. 91 abgeschäßt auf 9358 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 2. April 1868, Vor- mittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht
ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.
[3576] Nothwendiger Berta uf _ Kreisgericht zu Oppeln.
Das den Fleischermeister Mathias und Maria Warzechaschen Ehe- leuten ebörige sub Nr. 44 zu Stadt Oppeln auf der Goslawißger Gasse belegene Echaus , abgeschäßt auf 6488 Thlr. 24 Sgr. 44 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur
einzuschenden Taxe, soll
am 23. März 1868, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhaftirt werden. j Der dem Aufenthalte nah unbekannte Gläubiger, Baukandidat S aves Sobel aus Breslau oder dessen Erben , wird hierzu öffentlich vorgeladen. Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Besfriedk- gung suchen wollen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei dem Ge- richt zu melden. Oppeln, den 9. September 1867.
Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken-
Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.
geldern Befriedi,
M us dessen Händen ein Schreiben Sr. Königlichen Hoheit des
Das Abonnement beträgt A Thlr. für das Viertetjahrx.
Königlich Preufischer
Alle | - Anflæalten des In- und A nehmen Se an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußifhen Staats-Anzeigers :
Jäger - Strafe Nr. 1O. (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr.)
niet I R C
Anzeiger.
Me 304.
Berlin, 22. Dezember.
. Majestät der König haben gestern Mittag um ri en Se bli braunschweigschen Minister - Residenten, Dr, von Liebe, in einer Privat - Audienz zu empfangen und
8 von Oldenburg entgegen zu nehmen geruht , wo- O O auch in der Eigenschaft eines tee olden- hurgshen Minister - Residenten am hiesigen Allerhöchsten Hofe
beglaubigt wird.
. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt:
R Büngermeister Meulenbergh zu Süsterfcel s Kreise Heinsberg, dem ersten evangelischen Pfarrer, O ) Kirhenrath Keim zu Dillenburg im RegierungsSbezirk Wies- baden und dem Superintendenten a. D., Pastor E ju Wüstebriese im Kreise Ohlau den Rothen ev- Orden vierter Klasse, dem Maurermeister Reinicke L vior zu Thorn den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse, dem evangelishen Oberpfarrer Ploey zu Nauen das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von ollern , dem Neben - Joll - Erheber SchÜh e 4 fie Provinz Hessen, dem Steuer-Aufseher P E A und den Schulzen Bruhn zu Sehrow im Kreise Rügen d Viese zu Michael8dorf im Kreise Franzburg das Allgemei s Ehrenzeichen , sowie dem Tischlermeister Carl N zl Berlin und dem E ee Holdau zu Elberfeld die
- ille am Bande; ferner e L a Ta und Redacteur des Preußischen Staats§- igers Schwieger; so wie f
e Rebänitn (a Instituten - Hauptkasse zu Breslau, Kelsch, den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.
y : e: Dee ller öh ster Erlaß vom 25. November 186/ ffend ‘bie Verl der fiskalischen Vorrechte für den au und die Unterhaltung mehrerer Chausseen im Kreije Höxter.
Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau folgender Chausseen im Kreise Höter, E ge bezirk Minden , 1) von Höxter über Albaren und Stah E zur Grenze der Provinz Hannover in der I ichtung au} Hi s nebst einer Jweigstraße von Stahle E D E u 4) von Brakel über Erkeln und Tietelsen zur Roggen a mühle auf Beverungen , und Z) von Brakel über MeD, Appenburg, Bredenborn, Sommersell und Born bis zur Grenz
irstent j in der Ri g auf Shwa- des Fürstenthums Lippe-Detmold in der Richtung auf S was lenberg genehmigt habe, verleihe Jh hierdurch dem Kreise
Hter das Expropriationsrecht für die zu diesen i ae erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entna SACHA Chaussee-Bau- und Unterhaltungs-Materialien E E für die Staats-Chausseen besichenden Vorschriften in egug auf diese Straßen. Zugleich will Jch dem R Ene Kreise gegen Uebernahme der künftigen A Se Unterhaltung der Straßen, das Rechtzur Erhebung des Sue, eldes nach den Bestimmungen des für die Eines LIREO ledesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich N E lelben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie
Berlin, Dienstag, den 24. Dezember, Abends
d
der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausscen von Jhnen |
L Z è è e t N angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die der Chausseegeld - Tarife vom 29. Februar 1840 angehängtken Be- immungen wegen der Chaussee - Polizei - Vergehen auf die E achten Straßen zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige
j |
|
mungen au 29, &
1867.
Erlaß ist durch die Geset:Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
u bringen,
Berlin, den 25. November 1867. Wilhelm. i v. d. Heydt. Graf v. Jyenplig.
An
den Finanz-Minister und den Minister für
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
: Erlaß vom 25. November 1867 — betreffend die Verleihung, In fistalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhal- tung einer Kreis - Chaussee von Ee im Kreise Steinfurt, Negie-
i tünster, bis zur Grenze des Kreises Ahaus, in der patt as Ridbung auf Doodts Kotten.
Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau
iner is - Chaussee von Metelen , im Kreise Steinfurt, Regierungs- bezirk “Münster [ dis zur Us us i Ich bi 1 in der Richtun
ts Kotten genehmigt habe, verleihe : Steinfurt das E r riatlottäreit für die zu diejer Chaussee erforderlichen Gru j O g- Du ntc Kreise gegen Uebernahme der gee chaufscemäßigen Unterhaltung der Straßc; das Recht zur Erhe
ch hierdurch dem Kreise
ide, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee-Bau- und Gie z Materialien nacch Maßgabe der für die Staats-hgusleen:
crschriften in- Bezug auf diese Straße. Zugleich will T
hebung des Chaussee- eldes nach den Bestimmungen des für die Staats- Chausseen
Fbeânial geltenden Chausscegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben
tenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen e Erpebinig T ana zusäßlichen Vorschriften, wie diese Bestim- \ den Staats-Chausseen von Thnen angewandt werden, hierdurch verlcihen. Auch jollen die dem Chausseegeld-Tarife vom ebruar 1840 angchängten- Bestimmungen wegen der Chaufsee- olizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Dex gegenwärtige Erlaß ist dur die Geseb-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. E den 25. November 1867. . Wilhelm. von der Heydt. Graf von Jßenplig.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, ih ABawtrbe und öffentliche Arbeiten.
—_—
Bekanntmachung. i
Vom 1. Januar 1868 ab treten für den Austausch zwischen den Post-Anstalten des Norddeutschen Bun- desgebiets folgende Porto-Bestimmungen ein: n
Das Porto für den frankirten bis 1 Loth [chweren Brief beträgt ohne Unterschied der Entfernung 1 Sgr. bei den in der Guldenwährung rechnenden Post-Anstalten 3 Kreuzer;
für einen Brief von mehr als 1 Loth im Gewicht 2 SgxL. der 7 Kreuzer. Ae TE ! 4
Bei ü frankirten Briefen tritt ein Zuschlag-Porto von 1 Sgr., ohne Unterschied des Gewichts des Briefes, hinzu.
Bei unzureichend fr ankirten Briefen wird, neben dem Gg Rg E ebenfalls das Zuscblag-Porto von 1 Sgr. in D Yat, : | S “PoTtobfli@tige Dienstbriefe werden mit Zuschlag- Porto alsdann nicht belegt „ wenn die Eigenschaft derselben alé Dienstsache durch den - Vermerk » Portopflichtige Dienft- sache« auf dem Couvert vor der Postaufgabe erkennbar gemacht worden ist. Dieser Vermerï muß in die Augen fallen; es empfiehlt si, daß derselbe oben linfs in der rial auf der Adreßseite L FLEP Agen Dienstbriefes von dem Abse niederge]chrieben wird. L _
Abs A Gorto für die den reglement8mäßigen Fs entsprechenden Drucksachen und Waarenproben (Waaren-
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