1867 / 304 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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muster) beträgt ohne Unterschied der Entfernung für je 25 Loth

5 Sgr. bei den in der Guldenwährung rechnenden Post-Anstalten 1 Kr. Für gedruckte Mittheilungen aller Art, welche mittelst of- fener Karten expedirt werden, wird pro Stück 5 Sgr., be-

ichungsweise 1 Kr. erhoben. . / fe Die Gebühr für Zahlungen mittelst Post-An weisung beträgt : i j bei einer Zahlung unter und bis zu 25 Thlr. (435 öl.) einschließli 2 Sgr. oder 7 Kr., L bei einer Zahlung über 25 Thlr. (43% Fl.) bis zu 50 Thlr. (875 Fl.) einschließli 4 Sgr. oder 14 Kr.

ohne Unterschied der Entfernung; für jene Gebühr können die Post-Anweisungen auf dem Coupon mit brieflichen S unter Wegfall der bisherigen Beschrän-

1gen, versehen werden. : E Sani Sie diDost Verkehr wird für Post-Anweisungen welche auf Beträge bis zu 50 Thlr. (874 Fl.) lauten können, der gleich- mäßige Saß von 2 Sgr. oder 7 Kr. Anwendung finden.

Für Postvorshuß-Beträge wird außer dem Porto für die Sendung an Postvorshuß-Gebühr erhoben: :

für jeden Thaler oder Theil eines Thalers: 5 Sgr. im Minimum abex 1 Sgr.,/

für jeden Gulden oder Theil eines Guldens: 1 Kreuzer, im Minu Bo ta in

Vorstehende Sägte gelten auch bei den Pojst-Anqlauen 1 E Theil des Großherzogthums Hessen, welcher dem Norddeutschen Bunde nicht angehört.

Diese Säße finden ferner, in ¿xolge der vom 1. Januar 1868 ab in Kraft tretenden Postverträge vom 23. Novenm- ber cr. auch für E Postverkehr zwischen dem Gebiete des Norddeutschen Bunde j

a) mit den Süddeutschen Staaten: Bayern, WüÜürt- temberg und Baden, sowie Via b) abgesehen von Post-Anweisungen und Postvorschüssen mit dem Kaiserthum Oesterreich und c) außer den Postvorshüssen mit dem Großherzog- thum Luxemburg Anwendung.

Die Einführung des Post-Anweisungs- und Postvorschuß- Verkehrs im Austausch mit dem Kaiserthum Oesterreich ist cinem späteren Termine vorbehalten; Postvorshuß-Sendun-

en werden durch die Staatsposten des Großherzogthums Luxemburg nicht vermittelt. d i

In Betreff der Porto- 2c. Säße für Packete obne Werths - Declaration und für Sendungen mit deklarirtem Werthe im Verkehr der Post - Anstalten des Nord- deutschen Bundesgebiets unter sich wird auf das in Nr. 8 des Bundesgeseßblattes abgedruckte Geseß über das Post -Tax- wesen vom 4. November d. J. Bezug genommen ; die betreffen- den Säße finden auch bei den Post-Anstalten im südlichen Theil des Großherzogthums Hessen, so wie auf den gesammten Aus- taush mit den vorstehend sub a und b bezeichneten Staaten Anwendung; die Staatsposten im Großherzogthum Luxemburg unterhalten keinen Austausch von Päckereien und von deklarir- ten Werthbriefen. : j

Der Verkauf Norddeutscher Post-Freimarken für die vershiedenen Nennwerthe des Stempels, sowie N ord- deutscher Franco-Couverts mit dem Werthstempel von 1 Sgr. und zwar infl. der Herstellungs-Kosten der Couverts für den Absatz - Preis von 1 Sgr. 1 Spf.

beginnt mit dem 31. Dezember d. J. Dieselben können erst |

vom 1. Januar 1868 an zum Frankiren in Gebrauch genom- men werden.

Die bisher im Gebiete des Norddeutschen Bundes gang- baren Freimarken und Franco-Couverts, welche vom Be- inn des Jahres 1868 außer Anwendung kommen, önnen vom 31. Dezember d. J. ab und ferner inner- halb des ersten Quartals des fünftigen Jahres bei den Post-Anstalten gegen Norddeutsche Post-Freimarken beziehungs8§- weise Franco-Couverts (den Verkaufswerth der neuen Franco- Couverts zu 13 Silberpfennigen gerechnet) umgetauscht oder gegen baare Bezahlung zurückgegeben werden. Der Umtausch beziehungS8woeise die Einlösung kann jedoch, je nah der Währung, auf welche die Werthzeichen der zurück zu liefernden Marken und Couverts lauten, nur bei den Post - Anstalten desjenigen Gebiets stattfinden, in welchem die Ausgabe der Marken u. f. w. erfolgt ist.

Berlin, den 24. Dezember 1867.

General-Post-Amt. von Philipsborn,

Staats - Ministerium. Das 126. Stück der Gesez-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 6946. das Geseÿ, betreffend die Stempelsteuer voy Spielkarten. Vom 23. Dezember 1867; unter

Nr. 6947. den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Novemhe 1867, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte q den Kreis Höxter, Regierung8§bezirk Minden, bezüglich dg Baues der Chausseen: 1) von Höxter über Albaxen und Stahl, bis zur Grenze der Provinz Hannover in der Richtung auf Seintén nebst ciner Zweigsiraße von Stahle zur Holzmindeny Fähre, 2) von Brakel über Erkeln und Titelsen zur Roggen thal8mühle auf Beverungen, und 3) von Brakel über Belle, sen , Appenburg, Bredenborn, Sommersell und Born bis zy Grenze des Fürstenthums Lippe-Detmold in der Richtung au Schwalenburg; und unter

Nr. 6948. den Allerhöchsten Erlaß vom 7. Dezember 1867, betreffend die Genehmigung von Zusäßen zu dem Reglemey der va Feuer - Versicherungs§- Gesellschaft für West preußen. 2

Berlin, den 24. Dezember 1867.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Königlichen Bau-Jnspektor von Morfstein zu Ver lin n dic Wasser - Bau - Jnspektorstelle zu Breslau verliehen worden.

Der bisherige Geheime revidirende Kalkulator bei der gz niglichen Ober-Rechnungsfkammer Johann Christian Gott: lieb Mitge ist als Geheimer expedirénder Sccretair Und Kal, kfulator bei dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewer und öffentliche Arbeiten angestellt worden.

Der Berg-Neferendarius Julius von Brunn und de Berg- und Hütten - Eleve Wilhelm Lehmer im Oberbet amitsbezirk Halle, sowie die Berg - Referendarien Christiay Mosler und Bernhard Jordan im Oberbergamtsbejil Bonn sind zu Berg-Assessoren ernannt worden,

Den Herren Thode und Knoop (Firma Edmund Thot

U. Knoop) in Dresden is} unter dem 19, Dezember 1867 (jy Patent auf: |

eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Lettery

Seyt- und Ablegemaschine, ohne Jemand in der Anwendun

bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für du Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Preußische Vank.

_Bekanntmachung.

In Gemäßheit der Bekanntmachung des Herrn Chefs dit Preußischen Bank voi 21. dieses Monats bringen wir hierni zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bank-Kommandite in Hay nover ihre Wirksamkeit am 2. Januar 1868 beginnen wird.

Die von derselben zu betreibenden Geschäfte bestehen in:

1) dem Ankauf von Wechseln auf Hannover und den Vor ort Linden bei Hannover, auf Berlin und alle ander Pläße, an welchen sich Filialanstalten der preußisch Bank befinden, sowie von Wechseln auf andere frem Pläße, welche an der Berliner Börse einen Cours hab

2) der Ertheilung von Darlehnen gegen Unterpfand vol edlen Metallen, inländischen Staats-, tfommunal-ftändisl und anderen öffentlichen, auf jeden Inhaber lautend Papieren und im Jnlande lagernden, dazu geeignet Kaufmann°swaaren ; der Ausstellung von Anweisungen auf die Haupt-Bal! und deren Filial-Anstalten in den Provinzen, sowie E lösung der Anweisungen dieser - Anstalten auf die nel Bank-Kommandite ; der Besorgung des An- und Verkaufs von öffentli ES für Rehnung öffentlicher Behörden und V

alten ; i ) der Annahme von Wechseln und sonstigen zahlbaren É

| fekten zur Einziehung. Die Verwaltung der Königlichen Bank-Kommandite, wel vorbehaltlich anderweiter Bestimmung die Landdrostei Han! ver, die Landdrostei Hildesheim, mit Ausnahme der Fürsit | thümer Grubenhagen und Göttingen, so wie derjenige e der Landdrostei Lüneburg, welcher südlih von den Städ Soltau, Uelzen und Wustrow belegen ist, als Geschäftsbez | zugewiesen sind, ist dem Bank-Rendanten Heller und

dem Bank-Buchhalterei-Assistenten von Lüdemann

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gemeinschaftlich Übertragen worden und find daher Beider Un- terschriften bei allen rechtsverbindlihen Erklärungen und Aus- fertigungen der Bank-Kommandite erforderlich. Berlin, den 23. Dezember 1867. Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium.

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Berlin, 24. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: S N Ober-Hof- und Haus- Marshall Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Pückler ind Allerhöchstihrem Hof-Marschall Grafen von Perponcher die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Griechen- jand Majestät ihnen verlichenen Großkreuzes des Erlöser-Ordens ; ertheilen.

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_Befkanntmachunzg.

Zu Bentheim und Hoya, Provinz Hannover, werden am 1. Ja- nuar 1868 Telegraphen - Stationen eröffnet werden. Erstere als selbstständige Telegraphen - Station 11. Klasse mit vollem Tagesdienst, und leßtere mit der Post kombinirt und mit beschränktem Tagesdienj|t. (efr, §. 4 der Telegraphen-Ordnung für die Korrespondenz im Deutsch- Oesterreichischen Tekegraphen-Verein.)

Hannover, den 20. Dezember 1867.

Der Ober-Telegraphen-Jnspektor.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf

M der Königlichen erun zu Berlin im Winter-

Semester 1867/ Jm Sommer-Semester 1867 sind immatrikulirt

e 1957, davon sind abgegangen 577, es sind demnach geblieben

1380, dazu sind in diesem Semester gekommen 869, die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher“ 2249; die theologische Fakultät zählt Juländer 312, Ausländer 61, zusammen 373; die juristische Fakultät zählt Jnländer 514, Ausländer 152, zusammen 666; die medizinische Fakultät zählt Jnländer 361, Ausländer 64, zusammen 4%; die philosophische A zählt a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 562, b) Jnländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nah §. 35 des Prüf.-Regl. vom 4. Juni 1834 3, e) Jnländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 desselben Reglements 46, d) Ausländer 174, zu- sammen 785. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität, als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Pharmaceuten 103, 2) nicht immatrikulirte der Zahnheilkunde Beslissene 23, 3) Eleven des Friedrich-- Wilhelms- S 7 4) Eleven der medizinisch-chirurgischea Akademie für das

ilitair und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee 79, 9) Eleven der Bau-Akademie 559, 6) Berg-Akademiker 66, 7) Remu- nerirte Schüler der Akademie der Künste 6, 8) von dem Rektor ohne Tmmatriculation zugelassen 38; die Gesammtzahl der nicht imma-

ikulirten Zußhörer is demnach 953; es nehmen mithin an den Vor- lesungen Überhaupt Theil 3203.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. Dezember. Se. Majestät der König empfingen im Laufe des gestrigen Vormittags die Vorträge des Civil- und Militair-Kabinets, des Krieg8ministers und des General-Lieutenants von Podbielsky, und nahmen militairische Meldungen entgegen.

__— Heute empfingen Se. Majestät der König militai- ische Meldungen, sowie die Vorträge des Polizei - Präsidenten von Berlin , des Ober - Kammerherrn Grafen Redern und des General - Adjutanten und Chefs des Militair-Kabinets Ge- ieral von Treskow.

___— Ihre Majestät die Königin wohnte gestern Abend m großen Militair - Lazareth der Weihnachtsfeier und Be- dhenkung der daselbst noch anwesenden Verwundeten bei, welche Ner Cenfral-Verein für die im Kriege verwundeten und er- lankten Krieger veranstaltet hatte. : ï

Se, Königliche Hoheit der Kronprinz stattete gestern früh

der verwittweten Frau von Heinz, geb. von Bülow, einen Be- uh ab und begab sich von dort zum Begräbniß des ver- orbenen Hofmarschalls von Heinz nach dem Jnvaliden-Kirch- ofe. Se. Königliche Hoheit nahm darauf militairische Meldun- n entgegen und empfing mit Jhrer Königlichen Hoheit der Atonprinzessin den Grafen Harrah und den Dombau- cister Voigtl aus Cöln. Um 4 Uhr waren die Kinder des Vürsten zu Putbus bei Jhrer Königlichen Hoheit der Kron- Unzessin, und Abends 7 Uhr wurde der Fürst zu Putbus on beiden Höchsten Herrschaften empfangen.

T Ein belgisches Blatt, »La Finance«, hatte schon vor eini- jen Wochen die Behauptung aufgestellt, daß fünf große Pariser Vournale Subventionen von Preußen erhalten hätten. Die p Ugliche Regierung würde -diese Erfindung ebensowenig der atung werth gehalten haben , wie so viele ähnliche, wenn R Dehauptung der belgischen Presse nicht in der französischen hne gebenden Versammlung zur Sprache gebrächt worden wäre, R L wle es scheint , ihre unbedingte Wahrheitswidrigkeit

Ú erkannt worden ist, Wir find amtlich zu der Erkiärung

ermächtigt, daß jene Behauptung im Ganzen wie im Einzelnen in Bezug auf jedes der genannten Blätter und auf jeden Theil der angegebenen Summe unwahr und erfunden ist.

Die sehr umfassenden und schwierigen Arbeiten zur {Fest- ellung und Vertheilung des nach §. 4 des Grundsteuer - Ent- chädigungs-Gesezes vom 21, Mai 1861 ausgesezten Gesammt- Entschädigungs - Kapitals für die bisher verfassungs- mäßig von der Grundsteuer befreiten oder hinfichtlih der- selben bevorzugten Güter , Grundstücke und Städte sind nunmehr zum Abschlusse gelangt und i} der darüber im Königlichen Finanz-Ministerium aufgestellte Theilungsplan, vorbehaltlih der In Folge nachträgliher Anerkennung von Theilnahme-Ansprüchen für einzelne Grundstücke etwa noch auf- zustellenden Spezial-Pläne am 23. d. Mts. von der Grund- steuer-Entschädigungs-Kommission bestätigt worden. Darnach fommt das Gesammt: Kapital, welches gemäß §§. 4 folg. a. a. O. durch den 135fachen Betrag der für sämmtliche theilnahme- berechtigte Güter, Grundstücke und Städte ermittelten bisheri- gen landes8üblichen Grundsteuer S worden ist, auf

_»8/,029,897 Thlr. 25 Sgr. 8 Pf.« und der Kapitals-Antheil jedes einzelnen zur Theilnahme be- rehtigten Grundbesigers, resp. jeder cinzelnen theilnahmeberech- tigten Stadt auf 9 Thlx. 2 Sgr. 0,4 Pf. für jeden Thaler des seit dem 1. Januar 1865 an neuer Grundsteuer zu entrich- tenden Mehrbetrages zu stehen.

Die Bezirks-Regierungen sind wegen der schleunigsten Berech- nung der den einzelnen theilnahmeberechtigten Grundbesißern und Städten zustehenden Kapitals-Antheile und der darauf ent- fallenden Staats-Schuldverschreibungen und baaren Geldbeträge nebst Zinsen seit dem 1. Januar 1865 mit Anweisung verschen, so daß die S der diesfälligen Entschädigungsbeträge an die legitimirten Interessenten zu Anfange des künftigen Jahres mit Sicherheit zu erwarten steht.

__ Coblenz, 23. Dezember. Der »Cobl. Jtg.« zufolge meldet ein Telegramm aus Rom, daß der hiesige Dechant Kremengt in dem Konsistoriuum-am 20. d. M. zum Bischof von Erme- land präkonisirt worden ist.

_Oldenburg, 22. Dezember. Das heute ausgegebene Geseßzblatt publicirt die mit dem Präsidium des Norddeutschen Bundes getroffene Uebereinkunft wegen Uebertragung der nach Art. 50 der Bundesverfassung der oldenburgischen Regierung rücksichtlih der Anstellung der Post- und Telegraphenbeamten zustehenden Rechte. Nach der Uebereinkunft gehen diese Rechte vom 1. Januar 1868 an auf das Präsidium des Norddeut- schen Bundes über.

Sachsen. Dresden, 22. Dezember. Der Landes- kulturrath für das Königreich Sachsen hat vom 18. bis mit 20. d. M. in dem vom Königlichen Ministerium des Jn- nern hierzu überlassenen Lokale Sitzungen abgehalten.

Altenburg, 20. Dezember. Jn der Sißung der Lan d- {haft vom 18. wurde als neuer Eingang ein höchster Er- laß mitgetheilt, welcher einen Geseß-Entwurf wegen freierer Bewegung bei Verwaltung der städtischen Angelegenheiten ein- brachte. Jn der Sißung vom 19. erledigte die Landschaft nach mündlihem Bericht den Entwurf eines Gesehes über einige Abänderungen des Konkursrechtes, insbesondere die veränderte Vertheilung der Konkurskosten, durch Annahme desselben und genchmigte den mit der Stadtgemeinde Eisenberg wegen Ueber- nahme einiger Chausseestrecken abgeschlossenen Vertrag.

22. Dezember. Jn der gestrigen Sißung der Landschaft wurde der Geseßentwurf wegen Einführung einer

neuen Klassen- und klassifizirten Einkommensteuer mit 13 gegen

11 Stimmen abgelehnt.

_ Auhalt. Dessau, 21. Dezember. Dec Landtag hat sich bis zum 6. Januar k. J. vertagt. Jn der leßten Plenarsfißung vom 19. d. Mts. wurden zunächst die für das Jahr 1866 ab- gelegten Rehnungen der Herzoglichen Staatsschulden - Verwal- tungsfasse hierselbst und der Herzoglichen Staatsschulden - Iil- gungskasse zu Bernburg, dem Antrage der Abtheilungs- Referenten gemäß für richtig anerkannt und bezüglich derselben die versassungsmäßige Decharge ertheilt. Sodann wurde die von der Regierung beantragte Zustimmung des Landtags zur Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer vom 1. Januar 1868 ab vorbehaltlich der Regelung der Entschädi- gungsfrage ertheilt, hingegen der Ausshußbericht über den Ge- seßentwurf, die Aufhebung der ausschließlichen Berechtigung zum Betriebe eines Gewerbes im Umbherziehen 2. betreffend, vor- läufig wieder in die Abtheilungen zurückverwiesen.

_ Baden. Karlsruhe, 21. Dezember. Jn der heutigen Sißung der ersten Kammer stand auf der Tagesordnung: Berathung über den Bericht des Gey. Raths Bluntschli über die Motion des Abg. Eckhard auf Vorlage eines Gesetent- wurfs über die bürgerliche Ehe und die Beurkundung des bürgerlichen Standes. Die Kammer faßte folgenden

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