1867 / 308 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nr. 6954; den Allerh; betreffend E Osnabrück- und Hildesheim.

Berlin; den 31. Dezember 1867.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Ministerium der eistlihen, Unterrichts: und Mediziual- Angelegenheiten.

Am Gymnasium in Nössel ist der ordentliche Lehrer Rau -

tenberg zum Oberlehrer befördert worden.

Beim Gymnasium zu Gnesen sind die Lehrer Dr, Teich- müller und Dr. von Kozlowsfki zu Oberleteers eni

worden.

Der Geistliche Dr. Dreher ist als fatbolischer Religionê-

lehrer am Gymnasium zu Hedingen angestellt- worden.

Verlín,. 31. Dezember, Seine. Majestät der König.-haben

: | ih Schwedischen Vice - K in Stralsund, Kommerzienrath Spalding / as ÉrlaNEni zue

von Schweden Majestät ibm

Allergnädigst gerubt, dem Königl

Anlegung des von des Königs verliehenen Ritterkreuzes des asa-Ordens zu ertheilen.

Bekanntmachung.

In dem nordöstlichen Flügel des hiesigen Bahnhofsgebäudes de anuar f. J. eine

Königlichen Ostbahn (Küstriner Bahn) wird am 1. Telegraphenstation für den allgemeinen Verkehr eröff werden.

Innerhalb des Weichbildes der Stadt Berlin und in deren nächster Atgebung bestehen nunmehr Telegraphen - Stationen an folgen ten

rten :

1) in der Granzösischenstraße Nr. 33. (Central-Station 2) im Srsengebäude, Neue Friedrichsstraße Nr. S 3) im Königlichen Postgebäude, Königsstraße Nr. 60, 4) im Thorgebäude am Oranienburger Thore, 9) im Thorgebäude am Potsdamer Thore, 6) in der Kegenzollernsiraße Nr. 8, 7) in der ilhelmsstraße Nr. 21, 8) in der Blumenstraße Nr. 84, 9) in der Secbastiansstraße Nr. 78) 10) in der Belle-Alliancestraße Nr. 98, 11) in der Landsbergerstraße Nr. 89, im Bahnhofsgebäude der Königlichen Ostbahn, in Schönebcrg, ) in Moabit, ) auf dem Gesundbrunnen und in Pankow. E _Eentral-Station hat Tag- und Nachtdienst, Übrigen Stationen haben vollen Tagesdienst. Et E E e E E callonen zur Aus8wecselung gelangen, betragen im einfache (bis zu 20 Worten) 221 Sgr. Für die Depeschen p » s

Central-Station erfolgte. Berlin, den 30. Dezember 1867. Der Königliche Ober-Telegraphen-Jnspektor. Rother.

4 Bekanntmachung; Die in Wesel, Regierungsbezirk Düsseldorf, bestehende Telegraphen

7

Station mit beschränktem Tagesdienste wird vom 1. Januar fk. 9s

E, D Osten Erlàß vom 21: De ember 1867 die Aufhebung der Königl chen Polizeidirectionen zu

die sämmtlichen

welche zwischen den ge annten Saße

L ILE N | eren Orten sind bei sammtlichen Stationen nur die Gebühren zu ent-

rihten, welche erhoben werden würden, wenn die Aufgabe bei der

.

ab in eine solche mit vollem Tagesdienste (ctr. §. 4 der Telegraph;en-

Ordnung für die Korrespondenz im Deuts-Oesterreichischen Telegraphen-

Verein) umgewandelt. Cöln, den 29. Dezember 1867.

Der Königliche Ober-Telegraphen-Jnspektor. Nichter.

__ Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Könia- lichen Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Sonn im Winter-Semester 1867 /68: Im Sommer-Semester 1867 sind im- matrikulirt gewesen laut Nachweisung vom 29. Mai 1867: 921; nach Aufstellung dieser Nachweisung wurden noch immatrifkulirt 9, zusam- men 930. Davon sind abgegangen 403. Es sind demnach geblieben O27, Dazu find in diesem Semester gekommen 400. Die Gesammt- zahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 927. Die fkatho- lisch-theologische Hafultät eute 213 Inländer, 3 Ausländer, zusammen

16; die evangelisch- theologische Fakultät 45 Inländer, 2 Ausländer, zusammen 47; die luristishe Fakultät. 157 Inländer, 14 Ausländer, Emen 171; die medizinische Fakultät 191 Inländer, 13 Auslän- er, zusammen 204; die philosophische Fakultät a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 228) b) Tnländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach §. 35 des Prüfungs-Reglements vom 4. Juni 1834: —, c) Jn länder ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 dess. Reglements 18, zu- sammen 246 Inländer, d) Ausländer 43, Summa 289. Unter den

Immatrikulirten der philosophischen Fakultät befinden sich 56 Inlän- |

der und 21 Ausländer, welche der landwirthschaftlichen Akademie zu

Poppelsdorf Cg en, Außer diesen immatrikulirten Studirenden | d

besuchen die hie

| linen fort zu

9018

Genehmigung des zeitigen: Rektors 19; die Gesammizahl der nit „immatrikulirten Zuhörcr ist demnach 36 Ei Vorlesungen über ave Theil 96 L OeN, M Q Tes

d ige

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 31. Dezember. Se. Ma é ät d König: Elen militairische Meldungen, so wie di, Vortrag Me alle, s Some c Ga von Berlin, von Und eneral - Adjutanten. cko

des Militair- Kabinets, M AMEONE ¿L EOsE

Ihre Majestät dic Königi i Magbalènén-Stift gin besichtigte gestern das —- Se. Königliche Hoheit der Kronprin 1a gestrigen Vormittage militairische Meldungen O id empfing um 25 Uhr den Minister-Refidenten von agnus,

Die englische: Post aus London den 30. d. M früh is laut telegraphischer Meldung an das ral-Vos- heuté Morgénñ in“ Cöln rückständig ersen: L

Sachsen. Coburg, 23. Dezember. Se. H obeit- d erzog hat: sih gestern mit: dem herzoglichen Goflage Räd

S bi diet

| zWarzburg: Sondershausen, 28. Dezember. seinen leßten Sißungen vor dem Teste hat der Landta W zwischen dem Kammerfiskus und der Thüringischen. Ban geschlossenen Kauf- resp. Tauschkontrakte genehmigt. D bäude der Thüringischen Bank ist nämli in den Besiß des Kammerfiskus und das biSherige Kammergebäude in den Besi der Thüringischen Bank Übergegangen. Fr außerordentliche Bedürfnisse hat der Landtag die Fürstliche Regierung ermäch- tigt, Anleihen - im- Gesammtbetrage von 87,000 Thir. aufzu- nehmen. Außerdem richtete der ias an die Staatsregie- rung das Ersuchen um- baldige Vor age einer Notariats-

Ordnung. weffffen. Darmstadt, 27. Dezember. Der Wieder- der Kammern

Zusammentritt ist nunmehr, wie der »A Zeitunge gemeldet wird, definitiv für den 15" k. MtS iz U

sicht cles : 48. Dezember. Die »Darmst. Jtg.« \ch{reibt: dem im Großherzoglihen Re erun ae Ne zirten Geseß, betreffend »die Erhebung einer Abgabe von Salz«, hört in Folge Bereinbarung unter den ZJollvereins- Regierungen das ausschließliche Ret, den Handel mit Salz zu betreiben, in denjenigen Zollvereinsstaaten, von welchen die- ses aus\chcließliche Ret bisher ausgeübt wurde, mit Ende des Jahres auf und unterliegt dagegen vom 1. Januar 1868 an das zum inländishen Verbrauch bestimmte Salz (Kochsalz) einer Steuer von 3 Fl. 30 Kr. für den Centner Netto- Gewicht. Da das Großherzogthum zu denjenigen ZJoll- vereinsstaaten gehört, welche das Salzmonopol bisher ausgeübt haben, so hört also dieses Monopol mit Schluß des Jahres auf und treten damit die beiden Staats-Salinen NaÚheim und Theodorshalle, so wie die Privat - Saline Ludwigs- halle zu Wimpfen, von welchen der Staat biSher das Salz bezogen und in besonderen Magazinen im Großen (sackweise) verkauft hat, bezüglich des Verkaufs ihres Produkts in die freie Konkurrenz ein. Wie versichert wird, haben die drei genannten Salinen die bisher bestandenen Salzmagazine übernommcn und sind auch die bisherigen Salzmagazinsverwalter, so weit nötbig, von der Staatsregierung ermächtigt worden, das Salz- verkauf8geschäft für Rechnung und in Auftrag der resp. Sa- : beforgen. Es findet hiernach also der Verkauf von Salz im Großen in den bisherigen Magazinen nach wie

vor statt. :— 80. Dezember. (Darmst. Ztg.) Das heute erschienene enthält u. A. eine Bekanntmachung

Nach 45 Ppubli-

pregermmgöblatt Mr. 91 c inlsteriums des Großherzoglichen Hauses und des Acußern die Gesehe und Bonsrdnnage n Us Nordb uth Bundes betreffend. Die nachstehenden, durch das Bundes- gesehblatt des Norddeutschen Bundes für die zu diesem Bunde gehörigen Gebiets8theile des Großherzogthums bereits verkündig- ten Geseze, nämli: 1) über das Paßwesen ; vom 12. Oktober 1867 ; 2) über die Oreizügigkeit, vom 1. November 1867 ; 3) be- treffend den Bundeshaushalts - Etat für das Jahr 1867, vom

| 4. November 1867; 4 betreffend di isati -

| Sensullnle;. fo 1A / ) ffc le Organisation der Vundes In- | K

|

die Amktsrechte und Pflichten der Buündes- onsuln, vom 8, November 1867 ¡ 9) betref den User.

ordentlichen Geldbedarf des Norddeutshen Bundes zum Zweck

| der Erweiterung der Bundes-Kriegs8marine und der Herstellun der Küstenvertheidigung, vom 9. November 1867 ; nens

ie vertrag8mäßigen Zinsen, vom 14. November 1867 ¡ 7) be-

Università j | F 3 A N E ene als nur zum Hören der Vorlesungen | treffend die &eststellung des Haushalts-Etats des Norddeutschen

Pharmazeuten 17, 2) mit spezieller

Bundes für das Jahr 1868, vom 30. Oktober 1867 werden

fahren hätten.

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du E Rae im Regierungsblatt ‘zur allgemeinen Kenntniß ebracht, i | s Baden. Karlsruhe, 27. Dezember: Die - auf das Wehrgeseß bezüglichen Arbeiten, s{hreibt man dem »Schwäb. Merkur«, werden 5 eifrig gefördert; man hofft in Bälde die Vollzugs-JInstruction beendigen zu können. E

SOVürtteiberg. Stuttgart, 29. Dezember. Die König- liche Verordnung, betreffend die Einführung einer Landessynode in der angelilhen Kirche von Württemberg, bestimmt, die Synode solle aus 46 gewählten und 6 vora E ernannten Er bestehen. Gegenstand der Berathung joll zunächst die irchenverfassung sein. Ls

Bayern. München, -29, Dezember. Durch Königliche Entschlicßung vom 25. d. sind in der Armee eine Anzahl Per- sonalveränderungen im Stande der Stabs- und Oberoffiziere erfolgt. Befördert wurden 3 Oberst-Lieutenants zu Obersten, 13 Majore zu Oberst-Lieutenants, 4 Ober-Lieutenants zu Haupt- leuten, 6 zu Rittmeistern, 7 Artillerie-Unter-Lieutenants zu Ober-Lieutenants u. \. w., außerdem fanden noch eine Anzahl Pensionirungen , Versezungen und Charakterisirungen zum nächsthöhern Grade statt. i ¡s

Die »Hoffin. Korresp.« schreibt: Die Kreis-Gewerb8- und Handel8-Kammern sollen verordnungs8gemäß amzwei- ten Montag im Monat Februar zusammentreten. Da jedoch Angesichts der neuen Gewerbegeseßgebung und der damit in Verbindung stehenden Umgestaltung der gewerblichen Verhält- nisse und der gewerblichen Vertretung dringliche Vorlagen Sei- tens der Königlichen Staatsregierung nicht zu machen sind, so erachtete die Mehrzahl der ‘diesrheinischen Fabrik- und Handels- räthe cinen Zusamurtentritt im Februar 1868 nicht veranlaßt. So viel bekannt, hat sih nur der Fabrik- und Handelsrath von LudwigShafen für die Einberufung der Kreis-Gewerbs- und Handels-Kammer ausgesprochen. /

Gegenüber dem Beschlusse des 11, Ausschusses der Kammer der Abgeordneten gegen die ohne Zustimmung der leßteren er- folgte Erhöhung des unentziehbaren Standesgehaltes eines Ministers von 3000 Fl. auf 6000 Fl., Berwahrung einzulegen haben die Königl. Staatsminister cine Erklä- rung in das Ausschuß-Protokoll E S Wir entnehmen derselben Folgendes: »Die Festseßung des Standesgehaltes bil- det ein verfa\sung8mäßiges Necht der Krone. Die Bestimmung in §. 6 der 1X, Verfassungs - Beilage, welche die Verhältnisse der Staaisdiener normirt, läßt dies unzweifelhaft entnehmen, und die §§. 7 und 8 dieser Verfassungs - Beilage regeln den Stande8gehalt nur für den Fall, wenn die Krone von ihrem Rechte der Ausscheidung desselben im Anstellungs - Dekrete oder in einem besonderen Normative nicht Gebrauch gemacht hat. Jn der Praxis hat sich gegen dieses Recht scit dem Be- stehen der Verfassung ein Zweifel noch nie erhoben, es wurde zu allen Zeiten geübt in liberaler, sowie in strengerer NRich- tung. In einer früheren Periode wurden die Standeswgehalte schr gering bemessen, später etwas günstiger, bis durch die Allerhöcbste Verordnung vom 23. Juni 1864 die Norm der §Ç§. 7 und 8 der IX. Verfassungs-Beilage als Regel wieder ein- geführt wurde. In diefen wechselnden Perioden behielt sich die Krone stets das Recht vor, durch spezielle oder spätere Dekrete auch besondere Bestimmungen zu treffen. Noch in die stren- geren Perioden, welche erst mit der Allerhöchsten Bekaunt- machung vom 20. Juli 1848 ihren Abschluß fanden, fällt die Berathung und allerhöchste Sanciion des Gescyes vom 4. Juni 1848, die Verantwortlichkeit der Minister betreffend. Die Bestimmung in Art. 1 dieses Geseßes hat an dem Rechte der Krone, die Standesgehalte auszusprewen, nichis geändert. Der Wortlaut besagt nicht, daß der Standesgehalt von 3000 Fl, wie er hier jedem Minister mit seiner Ernennung unentziehbar durch das Geseh garantirt wird, ein unüberschreitbarer sei. Ein derartiger Zusatz, wenn beabsichtigt, konnte nicht für über- flüssig gehalten werden, gerade weil derselbe die Modification eines bis dahin unbestrittenen Rechtes der Krone in sich ge- chlossen haben würde. « i d ide pee Wien, 29. Dezember. Die Rechte der Regiments-Inhaber sind so eben neu bestimmt worden, ohne daß dieselben. indeß eine irgend erhebliche Beschränkung er- Aufrecht erhalten namentlich is ihr volles nur der Oberst unterliegt ihm nicht Straf- und Begnadi- gungSrecht (jus gladü et aggratiandi), ihr Recht zur Ernennung aller Chargen bis zum Hauptmann, resp. Rittmeister einschließ- lich hinauf, ihr Necht endlich zur Heirathsbewilligung für sämmlt- liche Offiziere, mit alleiniger Ausnahme des Obersten. L

Pesth, 28. Dezember. Von der Magnatentafel wurden in der heutigen Sißung zu Delegirten gewählt: Haynald, Graf Alexander Erdödy, Graf Joseph Palffy, Baron Paul Sennyey, Graf Anton Majlath, Graf Anton Szécsén, Graf Paul Esterhazy, Graf Anton Szapary/ Graf Ladislaus Csaky, Ladislaus Szögyenyi, Graf

Emerich Szechenyi, Nikolaus Michailovits, Baron

Nikolaus Aera! T aroly! und Paul Rainer.

Die Wahl von fünf weiteren Delegirten und von fünf Ersagz- männern soll morgen erfolgen.

Schweiz. ; Bern , 27. Dezember. (Köln. J.) Laut Mel- dung aus dem Dappenthale wird das an seinem Eingange gelegene Fort Les Rousses gegenwärtig armirt. Eine nzahl Geschüße ist schon eingetroffen und noch hundert andere wer- den in den nächsten Tagen erwartet.

Großbritannien und Jrland. London, 30. De- zember. Jn Cork drangen heute acht Personen in einen Waffenladen ein und raubten gewaltsam 60 Revolver und 1500 Patronen , ohne daß es gelang , ihrer habhaft zu werden.

Frankreich. Paris, 30. Dezember. (W. T. B.) Der geseßgebende Körper nahm bei der heute For geleEen Berathung des Heeresreformgeseßes die Artikel 33—36 der Vorlage ohne Diskussion an. Darauf motivirte Des Rotours die von. ihm gestellten Amendements, welche verlangen, daß die in &rankreih geborenen Söhne von ael der Militair- pflicht unterworfen werden sollen. Der KriegSminister, Marschall Niel, sprach die Ansicht aus, daß man den angeblichen Unzu- kömmlichkeiten der Gesetzgebung in Betreff der Nationalangehö- rigen und der Fremden zu große Bedeutung beilege. Das Amen- dement Des Ro tours fkönde leicht die im Auslande lebenden Franzosen Repressalien ausseßen, und um dieses zu vermeiden, wäre es gerathener, wenn Söhne von Fremden, welche in &rankreich geboren werden, geseßlih für Franzosen erklärt wür- den. Nach einigen Bemerkungen von Brame, Gressier und dem Justizminisier Baro che zog Des Rot ours seine Amende- ments zurück. Das Amendement d’Hauteville, wonach die gestellten Ersaßmänner ein Alter von 20 bis 28 Jahren haben sollen, wurde von dem Regierungs - Kommissar General Allard bekämpft.

Die §§. 2 und 3 des Heeresreformgeseßes wurden ange- nommen. Bei §. 4 bekämpfte Berger die Stellvertretung in der mobilen Nationalgarde, und verlangte Zurückverweisung des Paragraphen an die Kommission, womit der Berichterstatter Gressier einverttanden ist, Picard fragte, ob neben der mobilen Nationalgarde dle gegenwarligr Rationalgarde bestehen bleiben pt und ob man von der mobilen Nationalgarde unter denselben Bedingungen befreit werden könne, als Ln der bestehenden. Der Staatsminister Rouher erwiederte : eit Er- rihtung der Nationalgarde - im Jahre 1831 hat man sich mit der Frage beschäftigt, wie dieselbe eventuell mobilisirt werden könne.

Das vorliegende Geseß ist bestimmt, diese Aufgabe zu lösen. Dasselbe wird keineswegs einen täglichen Dienst auferlegen, wie die alte Nationalgarde. Vielmehr handelt es sich darum, für cine die ganze Nation betreffende Eventualität die Cadres vor- zubereiten. Weder die Kommission noch die Regierung sind der Anficht , daß die Dispensationen in der netten Nationalgarde ebenso zahlreich scin dürfen, wie in der alten. Wenn jedoch die Stellvertretung untersagt wird, so werden gewissen Kategoricen von Bürgern Dig®pensationen ertheilt werden müssen. Der Krieg®minister studirt gegenwärtig diese Frage; dieselbe muß jedo der Lösung - der Frage betreffs der Stellvertretung in der mobilen Nationalgarde untergeordnet bleiben. Die Kammer beschloß Zurükverwei)ung des §. 4 an die Kommisfion.

Spanien. Madrid, 28. Dezember. Der Graf von San Louis ist, nah dem Pariser »Moniteur«, zum Präsiden- ten der zweiten Kammer erwählt worden.

Italien. Florenz, 30. Dezember. .(W. T. B.) Der König ist hierher zurückgekehrt. Die ministerielle Krifis dauert noch fort.

Nußiaud und Polen. Warschau, 26. Dezember. Das hiesige »Amtsblatt« veröffentlicht einen Kaiserlicbben Ukas vom 3. (15.) v. M., durch welchen zwölf russischen Generalen und hochgestellten Beamten, welche in hervorragender Weise zur Unterdrükung des Aufstandes von 1863—64 mitgewirkt haben, im Königreich Polen gelegene Majorats-Herrschaften als Geschenk verliehen sind. Unker den Beschenkten befindet fih au der Krieg8minister Milutin. | e

Die finnländische Bank wird, wie ein Telegramm aus Helsingfors meldet, von Neujahr ab den sinnländischen Land- ständen gehören und von einem Bevollmächtigten verwaltet werden.

Dánemark. Kopenhagen, 28. Dezember. Unterm 6. Dezember ist nach der »Departementstid.« durch das Ministe- rium des AuLwärtigen cine Allerhöchste Bekanntmachung, be- treffend den mit dem Taikun von Japan abgesclofsenen Freundschafts-, Handels8- und Schifffahrtsvertrag, erlassen wor-

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