1888 / 309 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Dec 1888 18:00:01 GMT) scan diff

machen wollen, daß es sih um weiter nihts als ein der Arbeiterwelt

gereihtes Almosen hondelt.

Meine Herren, ih gehe jcht, weiter in meinem Vortrage und komme zu denjenigen Bedenken, welche laut geworden sind gegen das der

von uns vorgeschlagene Verfahren wegen Aufbringung Mittel, welde zur Gewährung der Rente erforderlich sind. Darüber, da an sab, der Arbeitgeber und das Reich eint man s\ich inzwischen beruhigt zu haben.

theilnebmen (Zurufe: nein!) Nob

nicht? Gut! dann werden wir ja demnästt vernehmen, wie etwa die

Sache anders gemaht werden kann. J habe, wie gesagt, in den

leßten Wochen aus den mir zugegangenen Zeitungêartikeln die Ueber- zeugung gewonnen, daß man diese Frage weniger als Kardinalfrage behandelt, und daß man es als einen ganz zweckmäßigen Aus- und Aufbau behandelt, daß, nachdem bei der Krankenversiherung vorwiegend der Arbeiter, bei der Unfallversicerung auzschließlich der Arbeitgeber als Kontribuent er- scheint, jeßt eine Dreitheilung unter Konkurrenz des Reis vor- E E s G

j afür, daß das Reich mit einem Drittel bethciligt wird, sind die Gründe shon damals, als ‘es sich aub um einen Meibobeiteno zur Unfallversiherung bandelte, ausreibend und erschöpfend dargelegt worden. Ich will nit näher auf die Sache eingehen und nur darauf hinweisen, taß dieser Reichsbeitrag si einmal aus der sozialpolit sen Bedeutung und aus den sozialpolitishen Vortheilen, die aus ter Maß- regel au für das Reih entspringen werden, erklärt, und daß er andererseits ein Aequivalent dafür darstellt, daß der größte Theil der jeßt noch nothwendigen und auf den Kommunen und weiteren Kom- munalverbänden lastenden Fürsorge für die nothleidende Bevölkerung wegfällt.

__ Man hat es nun getadelt, daß wir in dem Ertwurf für die Auf- bringung der Beiträge des Arbeiters und des Arbeitgebers das Prämiendeckungsverfahren vorges{lagen baben, und man möchte und dieser Wunsch ist mir namentlih aus industriellen Kreisen ent- gegengetreten an Stelle dieses Verfahrens lieber das für die Unfallgesezpebung vorgesh!agene Umlageverfahren wählen. Auch dieser Vorschlag, meine Herren, hat sehr lebhafte und sebr gewihtige Bedenken gegen sih. Es ist klar, daß, wenn wir das Umlage- verfahren wählen, wir dann einen großen Tbeil der Laften, die von Rechtéwegen die Gegenwart zu tragen bätte, auf die Zukunft ver- weisen; es ist klar, daß jedes prinzipielle Bedenken gegen das Umlage- verfahren um fo stärker ins Gewicht fallen muß, je mehr man das Umlageverfahren kumulirt. Wenn man aber inébesondere bei der Alters- und Invalidenversorgung, die ja weitaus unter unseren jozialpolitischen Geseßen dea größten Aufwand erfordert, das Umlage- verfahren wählt, so hat man in der That gar keine auêrcihende Sicherbeit, ob man die Reute zu solchen Zeiten wird bezahlen können, in denen wir Krieg, Seuchen oder wirthshaftli(en Niedergang haben. Es ift unmöglih eine Gewähr dafür zu geben, daß bei Annahme des Umlageverfahrens die Träger der Versicherung beispielêweise während eines unglücklihen Krieges im Stande sein werden, die Renten zu ablen, auf dercn Zaëlung die bereits invalide gewordenen Arbeiter cinen Rechtsanspruch haben. Außerdem kommt tinzu, das ist freilich nur eine geschäftliche Rücksiht daß Sie, wenn Sie das Umlageverfaßren annebmen und damit also einen in jedem Jahre veränderlie1 Beitrag, dann auch Marken baben müssen, welche einen veränderliWen Werth haben, und daß Sie damit wiederum das Er- hebungsverfahren erschweren.

_ Vor allen Dingen aber . weise ich darauf hin, Sie das Umlageverfahren einführen, Sie dann denjenigen Arbeiter, weier bei Einführung der Alters- oder În- validitätéversiherung eine versiherungspflihtige Beschäftigung aus- übt und deshalb in das Versichekungsvertältniß eintritt, in einer doppelten Weise begünstigen. Denn dieser Arbeiter bat, obwohl er erst in späterem und theiiweise sehr hohem Lebensalter der Versicherung beitritt, einen vollen Anspruch auf Rente im Fall der Invalidität. Er zahlt also \ck{on an sih niht so viel wie derjenige Arbeiter, der in Zukunft ein ganzes langes Leben hindurch seine Prämien bezahlt haben wird; und diesen Arbeiter wollen Sie jeßt nun noch dadurch begünstigen, daß er niht einmal den vollen versicherungs- technishen Prämienbetrag für seinen Rentenanspruch lezahlen, sondern nur aitbeilig zu den relativ geringen Beträgen beitragen soll, welche für die Jahre seiner Beitragsleistung an Renten aufzubringen sind.

Das, meine Herren, sind im Wesentlichen die sahlicen Grünte, welhe uns dazu bestimmt haben, das Umlageverfahren nit zu wählen. Für uns kommt abcr auch no ein politischer Grund hinzu. Es ist klar, daß mit dem Umlageverfahren die Beiträge, welbe jähr- li zu zahlen sind, fortdauernd f\tcigen. Wir fürchten wie ih glaube, nicht mit Unrecht daß diese fortdauernde Steigerung bis zu einem Ziele, das si ja der einzelne Arbeiter gar nicht klar mat, geeignet sein möchte, Unzu- friedenheit bei den Arbeitern hervorzurufen, indem dieselben alljährlich méchr zahlen müsser, ohne daß ihnen etwas Besseres und Sichercres in Auésicht gestellt ist, als es dcr Entwurf thut nah Maßgabe des Prämienverfahrens. L

Man kat tem Prämien-Deckungsverfahren vorgeworfen, daß cs zur Ansammlung großer Kapitalien führe, und daß es wirthsch{aftlic irrationell fei, jolche Kapitalien unbenußt liegen zu lassen. Nun meine Herren, unbenußt bieiben ja diese Kapitalien nit; sie werden angelegt, sie werden zinébar angelegt, und es wird si viel- leiht auch ein Modus finden lassen, um fie denjenigen Kreisen der wirthscaftliden Thätigkeit, aus denen sie zusammengeflossen sind wieder speziell zu Gute kommen zu lassen. /

Der einzige Einwand, den man meines Erachtens mit einigem Grund dem Prâmienverfahren entgcgenfetzen kann, ist der, daß den wirth|chaftliwen Thätigfeitégruppen, also der Industrie und ter Land- wirtbscaft, \chon von Anfang an größere Summen entzogen werden, die, wenn sie bei den Zahblungépflichtigen verbleiben, für andere wirth- \chaftliche Zwecke nuzbar gemat werden können. Das ist richtig; indessen auch ier wird, glaube ih, die Erwägung Platz greifen, daß man sebr wohl einen Weg finden kann, diese Kapitalien denselben Kreisen, wenn au vielleiht nicht dem einzelnen Individuum, das für seine Arbeit beigesteuert hat, wieder nutbar zu machen. ;

Soviel üb-r das Umlageverfahren und das Kapitaldeckungs- verfahren. Ich will nur noch hinzufügen, daß der Einwand ter An'ammlung größerer Kapitalien auch um deswillen nit rect stic- haltig ist, weil bis jeßt aus der Anfammlung von Kapitalien, die bei den Sparkassen belegt sind und bei den milden Stiftungen, Kirchen u. \. w. große wirthschaftlide Nachtheile niht erwasen sind, glei(wohßl aber diése Kapitalicn viel bedeutender sind als diejenigen Beträge, welcte auf Grund des Ibnen vorliegenden Gesetzertwurfs zusammenflicßen werden. Na unserer Rechnung wird in dem Bebarrungszustand das angesammelte Kapital etwa 24 Milliarden betragen. Wenn man damit vergleibt was in Deutschland allein bei Versicherungsanstalten und bei Spar- kassen angesammelt und zum Theil niht einmal zinsbar belegt ift und wenn man hört, daß diese Summen über 5 Milliarden betragen, und daß dabei noch garnickt in Berechnung gezogen ist, was alles bei Kirben, milden Stistungen 2c. angesammelt ist, so, glaube i, fällt die Summe, die wir hier bei der Alters- und Inrcaliditätsversiherung zusammenbringen, niht wesentiih ins Gewicht.

Meine Herren, ich komme nun zu einer sebr wichtigen Frage, zu der Organisationsfrage. _Die Herren wissen, daß wir, als es an die Berathung des Unfallversicherungsgesetzes ging, einen besonderen Werth darauf gelegt haben, daß zu Trägern der Unfallversiherung Korporationen gemacht werden möchten, welche die verschiedenen Berufszweige zusammenfassen. Dieser Gedanke war bereits in der Allerhöchsten Botichaft vom Novemder 1881 ausgesprochen. Man hat e uns nun ¿um lebhaften Vorwurf gemacht, hat uns der Jn- onleguenz gezichen und hat sih sogar soweit verstiegen, zu sagen, die

erufsgenossenschaftlihe Organisation der Unfallversiherung und die e der November-Botschaft habe offenbar Bankeroit gemabt S s man bemerkte, daß wir in tem vorliegenden Entwurfe besondere

ersiherungsanstalten, welche sich an die weiteren Kommunalverbände anschließen sollen, zu Trägern unserer Versiezerung machen wollen.

daß, wern

der Aufbringung der Mittel der Arbeiter follen,

eine

Königlih preußische Regierung au würde, wenn die beruf8genossenschaftli&e Organisation gewählt würde. Sie verkennt aber keineswegs die Bedenken. welche der Annahme dieses Organisationsmodus entgegenstehen. Meine Herren, es ist etwas Anderes um die Alters- und Invaliditätsversiherung« und um die Unfallversicherung. Bei der Unfallversicherung ist cs gegeben, daß sih die Versicherung an den Beruf anschließt, und es ift naturgemäß, daf die zu einem bestimmten Beruf gehörenden Betriebszweige zu einer Korporation vereinigt werden, um als Träger der Unfallver- sicherung ins Leben zu treten. :

Anders liegt die Sache hier, und sie liegt um so mehr anders, als wir bekanntli die Unfallversiherung noch nit auf die gesaminte Arbeiterbevölkerung ausgedehnt haben und als es uns an der Mög- li@keit feblt, den Reft durchweg berufsgenossenscaftlih zusammen- zufasscn. Das ift einfach niht msglich. Wir hatten deshalb av hon in den Grundzügen als subsidiäre Träger der Versicherung für alle diejenigen Personen, welche Berufsgenossensbaften nit angehören, die weiteren Kommurnalverbände in Aussicht genommen. Daß das ein Verlassen des Prinzips der Allerhöchsten Botschaft ist, davon kann gar keine Rede sein: Eines \chickt \ich nicht für Alle. Und selbt wenn wir dies Prinzip verlassen hätten, was wir nit gethan haben, fo würde ich auch darin keinen Gegenstand des Vorwurfs er- blicken können; dann wäre es eben die bessere Erkenntniß, die uns im Laufe der Zeit gekommen ist, die uns zu diesem abweichenden Ver- fahren den Muth gegeben hat.

„Nun ist klar und das verkennt auch die Königlich preußise Regierung niht —, daß es, wenn man einmal die Kommunal- verbände zu subsidiären Trägern der Versiherung macht, im Interesse der geshäftlihen Vereinfahung und der Erleichterung der ganzen Entwickelung der Alters- und Invaliditätêversiherung den Vorzug verdient, an diese weiteren Kommunalverbände überhaupt die Versicherung anzuschließen. Sie hat teshalb keinen Anstand genom- men, bei der Schlußabstimwung im Bundesrath \ih auf die Seite ihrer hohen Verbündeten zu stellen, und dieser Beschluß ift, wie ich weiter vermelden kann, im Bundesrath ein einstimmiger gewesen.

Man hat nun noh andere Vorschläge gemacht, und es {eint mir,

daß ciner von diesen Vorschlägen, nämlich der Vorschlag, die Krankenkassen zu Trägern der Versicherung zu machen, in weiten Kreisen als ein prafti- kabler angeschen wird. Ih muß offen gestehen: so lange und fo reiflih ih mir diescn Vorschlag überlegt habe, so ist es mir doch nicht gelungen, die Dur(führbarkeit dieses Vorschlages einzusehen. Die Sache liegt meines Erachtens nämli sehr einfach. Unter allen unseren sozialpolitishen Gestaltungen ist die Krankenkasse der veränderlichste Körper, den wir baben. Heute entstehen Krankenkassen ich will dabei ganz absehen von ten Fabrikkrankenkassen, die natürlich mit dem Einstellen der Fabrikthätigkeit ihr Ende finden; ich will absehen von den Baukrankenkasser, die mit der Beendigung des Baues aufgelöst werden aber abgesehen davon, bei den konstanteren Krankenkassen, bei den Orts- frankenkassen, ist ja der Wechsel cin gar nit seltener und durch die Natur der Dinge gegeben. Eine Ortskrankenkasse wird an einem be- stimmten Orte gebildet für eine ganze Gruppe der gewerblichen Ar- beiter; im Laufe der Zeit, vielleicht in einer sehr kurzen, entwickelt si innerbalb dieser Gruppe der gewerblichen Arbeiter ein bestimmtes Gewerbe, in welchem eine größere Zabl von Arbeitern bes{äftigt ist ; cs wird infolge dessen eine besondere Kasse für dieses Gewerbe er- ridtet. Spôter, im Laufe der Zeit, wird diefe Kasse als nicht lebene- fähig erkannt, die Theilnakme nimmt ab, dann mird sie aufgelöst, der Rcst kommt wieder zu der allgemeinen Krankenkasse. __ Sie schen, meine Herren, aus diesen kurzen Anführungen, daß ic) Recht habe, wenn i sage, die Krankcnkasse ist ein außerordentlich veränderlides Element auf dem Boden unserer sozialpolitischen Gesetze. Ein so veränderlices Element aber zum Träger der Versicherung zu machen, das würde meines Erachtens die allerlebhaftesten Bedenken gegen sich habe, abgesehen davon, taß die Schwierigkeit der Aus- einanderfeßzung in dem kbäufig eintretenden Fall einer Veränderung eine ganz enorne sein würde.

_Man kat davon gesprochen, man könne ja tie Krankenkassen zu bestimmten Verbänden gruppiren, zu Territorialverbänden. Dann aber gewinnen Sie au nichts Anderes, als was Sie jeßt haben. Sie haben jeßt auch eizen Territorialverband, und einen solchen, der den Vorzug bat, daß er alle Theile der arbeitenden Bevölkerung in \ich begreift, währ:nd Sie nah der Krankenkafsenorganisation auch jet noch eine- ganze Reihe von Mitgliedern arbeitender Klassen haben, die einer Krankenkasse nit angehören; für diese müssen Sie also doch eine besondere Organisation treffen.

Nun komme ih zu der vierten Möglichkeit, welche bezüglich der Organisation aufgestellt ist; das ist die Reich8anstalt. An sich ift der Gedanke, dieses große sfozialpolitishe Unternehmen einer Central- anstalt zu unterstellen, welhe für das ganze Reih die Leitung und Durchführung übernimmt, gewiß ein rerständlicer und ein disfutabler. Allcin au der Dur{führung diefes Gedankens stehen doch nicht un- wesentliche Schwierigkeiten entgegen.

_Ich will zunäbst davon absehen, daß die Neigung, einer solchen Reichsanstalt das Versicherungswesen untersteüt zu sehen, im Deutschen Reich dech nicht überall eine sehr bemerkbare is. Ich will nur sagen, daß, wenn wir eine soldhe Reich2anstalt für diesen Zweck gründen, dann eine außerordentlich verzweigte und auch fostspiclige Durchführung der Organisation nothwendig wird.

Die Sache ist meines Erachtens nur auf dem Wege folgender Alternative zu machen: Entweder man bestellt für die Dur&führung der Versicherung unter ciner Reichzanstalt Reichsbeamte in allen Theilen des Deutschen Reichs und das würde eine recht große Zahl werden —, oder man verpflid;tet die Landesregierungen, dur ihre Organe das Lokalgesch¿ft zu besorgen und also auch in Bezug auf diescs Geschäft die Anweisungen der Reichsbehörde entgegenzunehmen und zu befolgen. Beides roird nicht billig werden; und das eine wird, wie ih glaube, hier und da als recht unbequem empfunden werden. Wenn wir jet noch eine Rechtferti„.ung für unier Verfahren bedürfen, so glaube ih, einfach darauf hinweisen zu können, daß tie Kommunal: verbände, die wir gewählt baben, sih schon_ auf einer ganzen Reihe von Verwaltungsg:bieten bewährt haben. Sie werden die Geschäfte, um die es sich hier handelt, mit Sahhkunde und dem Zweck ent- sprehend verwalten ; es wird verhältnißmäßig die billigte Organisation, namentlich die billigte Organisation im Interesse der Versihherten. Ich fürchte niht, daß wir, wenn Sie diesen Organisationsplan ge- nehmigen, damit s{lechte Erfahrungen machen werden.

Ich will mir noch einige Worte über das Verfahren gestatten. Gegen das Verfahren rücksihtlich der Feststellung der Invalidität gegenüber dem- Antragiteller, der Jnvalidenrente begehrt, wird wohl faum Wesentliches zu erinnern sein. Der Feststellung8modus, wie ihn der Entwurf vorsieht, ist ein gegebener; dagegen bat man die lebhaftesten Bedenken, namentlich von sozialdemokratisher Seite, ge- äußert gegen das Markensyitem und gegen das Quittungebuch.

._ Meine Herren! Das Markensystem haben wir na langen Er- wägungen als daëjenige System erkannt, welches die Thatsache der Leistung eines Beitrages und ohne Beiträge kommen wir ja nit ab am einfachsten und bequem|tea nahweist. Wollen Sie an Stelle der Marken irgend ein anderes Mittel, wollen Sie besondere Quittungen haben, wollen Sie Stempel haben, die in die BVücer eingedtückt werden darüber wird \ich reden lassen. Bequemer, wie mit Marken, die an einer Reihe von Stellen käuflich zu haben, also sehr leiht zu beziehen sein werden, werden Sie es, glaube ih, kaum machen können. Was nun aber die so sehr verabsheuten Quittungsbücher anlangt, so glaube ih, daß bei den Angriffen auf dieses Quittungsbuch auch ein gutes Theil politischer Tenrens iy eg 5

Îeine Herren, daß es uns fern gelegen hat, das Quitturgébuch zu einem Arbeitebuch gestalten zu wollen, mit diesem Quittungsbuch die Gedan für jeden Arbeitgeber eröffnen zu wollen, Bemerkungen, die er über die Führurg des Arbeiters zu machen hat, in offenen oder verfteckten Zeichen in das Quittungsbuch einzutragen, das, meine Herren, haben Sie aus den verschiedenen Kundgebungen, die in dieser Beziehung von , Seiten der Regierung ergangen sind, ersehen, Sie sehen es au aus einer unbefangenen Prüfung der Vorschriften diefes Entwurfs,

eute noch es gerne sehen

positiv verboten, das Quittungsbuch zu irgead eiwas Anderem zu bc- nuten, als zur Einklebung der Marken; jeder Vermerk itiavit de ift untersagt, er ist unter Strafe gestellt. Jedes Quittungsbuch, in dem si ein solher Vermerk befindet, muz sofort von der Behörde in deren Hände es kommt, kassirt werden, es muß ein neues Quit- tung8buch ausgefertigt werden. Ist nur. aker hon nach diesen Be- merfungen faum die Möglichkeit eines Mißbrauchs der Quit- tungsbücher eröffnet, so frage ich andererseits, wie sollen die

Mißstände vermieden werden, welche damit verknüpft sind, wenn

man etwas Anderes als dieses ‘Quittungsbuch zur Unterlage für den Beweis dec geshehenen Zablung gebraudt? Der Beweis der ges{ebhenen Zahlung muß meines Erachtens geführt werden, denn

Sie können nihtziedem 70 Jahre alten Manne oder Jedem, der si als Invalide ausweist, eine Rente geben, ohne in Berücksichtigung zu ziehen, wie lange und in welcher Thätigkeit er als Versickerter ¿u den Lasten der Versicherungsanstalt beigetragen bat. Wollten Sie das tbun, wollten Sie diese Rücksicht außer Acht lassen, meine Herren, dann beschließen Sie eine Prämie auf die Faulheit und auf die Vagabondage. *Sie müssen also einen Beweis haben. Nun haben sih die gelehrtesten Leute die Köpfe darüber zerbrochen, wie dieser Beweis zu führen ist. Man kann ihn gewiß auf mannigfa@e Weise führen. Jede Unterlage aber für die Beweisführung führt erbebliche Mißstände mit sih. Ih erinnere nur daran: Man hat besondere Quittungen geben wollen. Wie will man unserer Arbeiterbevöikerung zumuthen, diese einzelnen Quittungen aufzuheben, um vielleibt nah 30, 40, 50 Jabren die Quittungen einmal beizubringen, um dann sagen zu können: So lange babe ih beigetragen, ich muß in Folge dessen eine bestimmte Rente haben. Das ift etwas absolut Unmögliches. Wenn es nach meinen Wünschen gegangen wäre, so bätte ih das Quittungsbuch überhaupt nur auf die Dauer eines Jahres gelten lassen, damit, wenn der Arbeiter das Quittuag8buch verliert, er nur um den Beitrag eines Jahres geschädigt wird. Da hat man mir indessen eingeredet, daß dies eine fo große Last für die Behör den sei, ats Oa e O ge tr d und die Ueber-

g tn die neuen Quittung2bücher fo vie ühe vcrurs werde, deß man Hiervon ¿absehen müsse. / s

_ Man kat einen anderen Vors{lag gemackt, man hat gesagt : es mu

für jeden Arbeiter ein Konto bei der betreffenden Bersicberungsanstalt geführt werden, und da müssen die Beiträge, die er geleistet hat, ein- getragea werden; dann hat er nur nötbig, fi, wenn er invalid wird, an die Stelle zu wenden, wo dieses Konto geführt wird, und dann wird dur dieses Konto der Nahweis der Zahlung seiner Prämie er- bracht. Meiye Herren, wie ist es bei der Au8debnung, die unsere geseßliche Freizügigkeit gewonnen hat, mögli, cinem Arbeitcr, der ein langes _Arbeiterleten hindurch an vielleiht 20, 30, 40 ver- schiedenen Orten gearbeitet hat, der vielleicht kaum si erinnert, wo er angefangen hat, versicherungkpfliGtig zu werder, zuzumuthen, tie in fotlem Falle nöthige Korresponderz z2 führen? Und wie foll sie für ihn geführt werden na einem bestimmten Orte hin, wo er zuerst gearbeitet hat, als er in die Klasse der Versicherten eingetreten ist ? I halte das für absolut unmöglich. Bringen aber diejenigen Herren, welche \sich für UnschädliGmachung der Quittungsbücher interessiren, Vorscläge für noch größere Garantien gegen den Mißbrauch dec Quittungsbücher bei, als sie der Entwurf enthält, so bin ich sebr gern bercit, aud darüber mit ibnen in Verhandlung zu treten. ___ Meine Herren, ic habe Ihre Geduld und Zeit {hon lange genug in Anspruch genommen. Ich getröste mich mit der Zuversicht, daß mir ja in den nächsten Monaten no§ reihlih Gelegenheit gegeben werden wird, über diese Materie mit Jkbnen zu reden, und ih komme deshalb zum Schluß.

i Meine Herren, Sie haben es, wie ih \{on vorhin bemerkte, mit einer Voclage zu thun, die keineswegs den Anspruch darauf erhebt, daß sie die absolut beste Lösung des gesetzgeberis@en Problens, das uns vorliegt, enthält. Wir werden, wenn man uns etwas Besseres kringt, es gern auf seine Durhführbarkeit prüfen, und wir werden es, E wir uns von der besseren Qualität überzeugen, auch gern an-

ehmen.

__ Gehea Sie mit uns in demselben Geist an die Arbeit, in wel&cm wir dieselbe aufgenommen haben, und lassen Sie sh von dem Gedanken leiten, daß cs ein großes Werk ist, ein in der Gescicbte zwar vielfa erschntes, aber noch nie zur Durchführung gebrahtes Werk, dem auch Ihre Arbeit gilt.

Hätte der große unvergezlihe Kaiser, dem Deutshland die Ge- danken der November-Votschaft verdankt, die Erfüllung dieses Ae erleben können, fo würde Ihm damit und das darf ich versichern aus mannigfahen Kundgebungen mir gegenüber —, so würde Jhm ta- mit die größte Freude Seines Lebens geworden sein. Sein in Gott ruhender Nachfolger, der edle Kaiser Friedril, war von demselben Gedanken getragen, deß find Seine März-Kundgebungen Zeugniß; und des jeßt regierendea Kaisers Majestät ersehnt mit Seinen bohen Verbündeten die Vellendung dieses Werks, von dem wir die Stärkung des inneren Friedens des Landes, die Förderung der wirtbsc{aftlihen und staatlichen Woklfahrt des Reichs erhoffen und das, so Gott will, eines der schönsten Ruhmesbläiter in der Geschichte der Entwickelung des deutschen Vaterlandes scin wird.

_ _Viíssen Sie sich, meine Herren, bei den Beratungen, mir ernst und eifrig eintreten wollen, von der Devise leiten: die Brüder!

Abg. Grillenberger: Es handele si allerdings um einen wichtigen Akt der Geseßgebung. Die Sozialdemokraten seien bereit, in die Berathung der Vorlage mit vollstem Ernst ein- zutreten, sie seien keineswegs Gegner des Gedankens dieser Vorlage, sondern wünschten nur, daß etwas wirklich Brauch: bares daraus hervorgehe. - Der Gedanke sei übrigens durchaus nicht neu, sondern schon auf dem Arbeitertage zu Nürnberg 1868 und in Berlin bereits 1849 von der Shumann'schen Porzellanmanufaktur angeregt worden. Die große Wichtigkeit der Vorlage fänden die Sozialdemokraten nicht in dem, was sie biete, sondecn darin, daß sie die Möglichkeit gebe, einmal das Maß der Arbeiterfreundlihkeit der herrshenden Klasse an praktischen Vorschlägen zu ermessen. Vor ganz kurzer Zeit erst habe der Bundesrath eine Anzahl von Vorsthlägen des Reichstages, die sich auf ne recht untergeordnete Punkte der S ezögen, abgelehnt, ohne etwas Anderes dafür in Aussicht zu stellen, und der Reichskanzler habe sih ausdrüdlih als Feind einer konsequent durchgeführten Sountagsruhe erklärt. Ein besonderes Vertrauen könnten des- halb die arbeitenden Klassen den Geseßgebern und den herr- schenden Klassen nicht a Rechne man dazu, was auf politischem und |teuergesezlihem Gebiete fortgeseßt gesündigt werde, so habe man keine Ursache, zu behaupten, daß die Animosität der Arbeiter gegen das vorliegende Gesetz auf den Einfluß der Führer zurüdzuführen sei. Es sei ja einiger guter Wille vorhanden, etwas zu thun, aber man wolle den Pelz waschen, ohne i n zu naß zu machen; um des Himmels willen nur nicht zu tief in die Taschen greifen, das * sei der leitende Gedanke. so großes Maß von Konfusion

in die Liebet

ge Bea eus sei ein M Ko in der Vorlage vorhan- den, daß die Herren, die sie ausgearbeitet und die, is rate

Begeisterung begrüßt hätten, äußerst wenig davon verstehen müßten, wie es wirklich mit der Lebenshaltung der Arbeiter aussehe und was ihnen noth thue. Denn sonst könnten sie nicht konsequent den für dieses Gesez durhaus falschen Aus- druck „Sozialreform“ gebrauchen. Darunter sei nur zu ver- stehen : Steigerung des Antheils der Arbeiter an dem Ertrag der nationalen Arbeit; diese Geseßzgebungsversuhe aber be- wegten sich auf dem Wege einer, wenn au veränderten Armenpflege. Speziell dieser Auffassung wegen habe der

Ich stcbe nit an, hier mitzutheilen, däß die von mir vertretene

wie sie in §. 90 und folgenden enthalten sind. Meine Herren, es ist

Minister von Verführern der Arbeiter ge prochen. Es

re sich sonderbar an, wenn Männer wie Brentano,

äffle, Dr. Platter, Dr. van Borght hier von der Tribüne des Reichstages herab vom Minister als Verführer gestempelt würden; denn sie hätten hauptsählih ¡ienen Standpunkt vertreten. Der Minister habe freilich die ósen sozialdemokratischen Agitatoren im Auge gehabt, die aber gar nicht zuerst auf jenen Einfall gekommen teien. Habe seine Partei bei Berathung der früheren sozialpolitishen Ge- seze stets den Nüglichkeits!tandpunkt eingenommen, so müßten ier auch politische Gesichtspunkte in Betracht gezogen werden, chon damit die Begriffe, die ih an die Ps knüpften, nihi verdunkelt würden. Eine solhe Verdunkelung sei es, von des Gebäudes der Sozialreform

zu reden, nur cine andere Eintheilung der Armenpflege vorliege. Wenn das Krankenkassengeseß niht viel werth sei, weil es alte gute Organi- sationen zerstört habe und nit ausreichend für die Arbeiter sorge, und das Unfallversicherungsgeseß durch die Art der Or- ganisation und durch die Art, wie man bei der Ausführung den herrschenden Klassen die Zügel schießen lasse, für den Ar- beiter nit nüßlih sei, weit mehr seien diese beiden Gesetze denn dech werth als das hier projektirte Geseß, und man jolle es ihnen nit anthun, diese Geseßesmache als die Krönung der vorausgegangenen Geseze zu bezeihnen. Es wäre des- halb am wünschenswerthesten, wenn dieses Gesey einer Kom- missionsberathung überhaupt niht unterzogen, sondern von vornherein abgelehnt würde, und zwar nicht aus den Gründen, die Hr. von Bennigsen und Hr. von Boetticher den Soziaidemo- fraten neulih zu imputiren gesuht hätten, sondern weil aus diesen Grundlagen etwas Brauchbares nicht hervorgehen fönne, fie dies aber dringend wünsten. Die „Grundzüge“ schon Hätten das Erstaunen der Arbeiterwelt erregt, noch mehr die Umarbeitung, und der vorliegende, nohmals umgearbeitete Entwurf habe sie erst recht enttäusht. Die Motive zum Unfallversiherungsgesey sollten in einem Arbeiterblatt falsch citirt sein. Es heiße in den Motiven aber wörtlih: „in Wahrheit handelt es sih um eine Weiterentwickelung der Jdee, welhe der Armenpflege zu Grunde liegt.“ Er vermöge zwishen diesen Worten und den Ausführungen jenes Blattes einen Unterschied nicht zu entdecken. Dié Armenpflege solle nur anders eingerichtet , namentlich die Lasten anders vertheilt werden. Gegenwärtig trage die Ge- sammtheit bei, dis Arbeiter in Gestalt der indirekten Steuern. Nun sollten die Arbeiter in Form der Prämien bei der Alters- und Jnvaliditätsverfiherung noch besonders herangezogen werden. Auf den Mangel einer Wittwen- und Waifenversor- gung sei Hr. von Boetticher gar nicht eingegangen. Dieselbe befinde sich bereits in einigen Einzelstaaten für besondere Kategorien von niedrigen Beamten; z. B. bei der bayerischen Eisenbahnbediensteten - Pensionskasse. Die Motive zur Vor- lage seien so ausführlich, daß man meinen müßte, es könnte eigentlih gar nihts dazu mehr geltend gemacht werden. Die Ausführlichkeit scheine aber lediglih den Herren von den regierungsfreundlichen Parteien, die zu der Vorlage das Wort ergreifen wollten, die Mühe erleichtern zu sollen; man könne darnah leiht eine hübshe Rede halten. Die Hauptbeshwerdepunkte für die Sozialdemokraten feien die Art der Organisation, die Art der Vertheilung der Beiträge, der späte Beginn der Altersversorgung, die Niedrigkeit der Rente, die zweckwidrige und widersinnige Ansammlung des Kapitals, der Begriff der dauernden Erwerbsunfähigkeit, der Mangel einer Rückvergütung an die Arbeiter, die austräten, das Quittungsbuch und noh verschiedene andere Kleinig- keiten. Die Umarbeiter der „Grundzüge“ verdienten dafür Dank, daß sie wenigstens auf den Wunsch der Arbeiter ein- gegangen seien, die Berufsgenossenschasten nicht mit der Durch: führung dieses Geseßes zu betrauen. Die Berufsgenossenschaften genössen dazu zu wenig das Vertrauen der Arveiter; sie seien nichts Anderes, als Organisationen der Unternehmer und großen Kapitalisten, und durch das Umlageverfahren werde dem Klassenegoismus der ausbeutenden, besizenden Klassen aller möglihe Vorschub geleistet. Um möglichst wenig Um- lage zahlen zu müssen, seien überall, wo die Fest sezung der Unfallrente dem freien Ermessen unterliege, so niedrige Renten bezahlt worden, daß das Vertrauen der Arbeiter völlig geshwunden sei, namentlich gelte dies von Fällen theilweiser Érwerbsunfähigkeit. Der für Ent- schädigung theilweis erwerbsunfähig gewordener Arbeiter auf- gestellte Tarif sei so barbarisch, daß die Arbeiter mit Händen und Füßen sich wehren würden, daß den Berufsgenossen- shasten weitere Befugnisse übertragen würden. Ein Artikel aus der Zeitschrift „Die Berufsgenossenschaft“ von einem gewissen Wenzel {wärme allerdings für die Verbindung der Alters- und Juvaliditätsversiherung mit den Berufs- genossenshaften, weil die Grenze zwishen Unfall und Fnva- lidität häufig zu schwer zu ziehen sei. Allen den dort vor- gebrahten Schwierigkeiten könnte man aus dem Wege gehen, wenu man das Reichs-Versicherungsamt auch als höchste Berufungsinstanz für Fnvaliditätsfälle ein- rihtete. Der Artikel hlage dann weiter für die Arbeiter das Prämienverfahren vor, während für das Reich und die Unter- nehmer das Umlageverfahren gelten solle. Ginge dies dur, so würde man sih wahrsceinlich bemühen, möglichst viel von der Unfallversiherung ab- und der Jnvaliditätsversicherung aufzuwälzen, damit die Arbeiter allein zu zahlen hätten. Schon damit diese Ungerechtigkeit nicht eintrete, fei seine Partei gegen den Anschluß an die Berufsgenossenschasten. Sie würde vor- \{lagen, als Unterabtheilungen des Reichs- Versicherung3amts sog. Kommunalverbände zu bilden, aber nicht wie in der Vorlage, sondern gewissermaßen Filialen des Reichs-Versiherungsamts, in ähnlicher Weise, wie die Filialen der freien Hülsskassen organisirt seien. Die Verschiedenartigkeit der Beiträge der

einer Krönung während

Ortsklassen solle nach der Vorlage durch ein Rechnungsver-

fahren ausgeglihen werden. Die Sache werde sehr vereinfacht,

wenn man solche Filialen oder die Krankenkassen als niedrigste Träger annehme. Das Markensystem sei in Folge der An- nahme der fünf verschiedenen Ortsklassen zudem ungleih kom- Durch das Marken- und gegenseitige Verrechnungssystem würde die Verwaltung des Versicherungs- als jeßt bei der Unfallversiche- rung. Nach dem Vorschlag der Sozialdemokraten würde das weil die gesammten Gelder an die

Centralstelle abgeliefert würden. Seien nun in irgend einer Filiale

d der] dortigen Kasse sei, so werde aus der Centralkasse einfah der Zuschuß rankenkassen einshließlih der lokalen und

centralisirten freien Hülfskassen denn diese hätten das Recht, zu werden, wie

plizirter geworden. wesens noch kolossaler werden, Verrehnungswesen wegfallen, mehr zu Unterstüßzende vorhanden als Geld in gezahlt. Wenn die K

in allen Organisationsfragen ebenso gefragt

Elberfeld habe ausdrücklih beschlossen, daß die Krankenkassen, wie in der Lage, so bereit seien, die ganze Verwaltungsorgane zu übernehmen. l ] werde ein Kommunal- oder Staatëbeamter mit der Arbeit aller- dings betraut werden müssen, aber die Kontrole durch den Aus\{huß oder Vorstand oder Verwaltungsrath geübt werden, der zu gleicher Hälfte aus Unternehmern und Arbeitern zusammengeseßt fei, e ea selbstverständlih aus freien Wahlen hervorgehen müsse. Sache gar nit befassen, andererseits räume man den Vor- ständen der Zwangskassen, die mit der Sache sonst nichts zu thun hätten, das Wahlreht ein. Diesen Widerspruch könnte

Wahlrecht

1 Arbeit der unteren ei Kommunalverbänden

Einerseits wolle man die Krankenkassen mit der

er sih nicht erkläre, wenn er nicht wüßte, wie man über das

der Arbeiter in den Kreisen der Urheber

dieses Entwurfs deoke. Man sträube sich bekanntlich

aus dem aleihen . Grunde gegen die Einführung der

gewerblichen Schiedsgerichte. Bei der bayeriiGes Eisenbahn-

bediensteten-Pensionskasse sei dem Arbeiter das Wahl-

und Verwaitungsrehti in ziemlich weitem Sinne gewährt.

Ebenso gut könnte man es bei der Reichs-Versicherungsanstalt

auch. Was die Art der Vertheilung der Beiträge anlange, so

gehe ihm der Reichszushuß niht weit genug. Die arbeitenden Klassen seien in den leßten Jahren durch die indirekten Steuern ohnehin {hon weit über ihre Kräfte hinaus heran- gezogen worden. Man habe deshalb auch in Preußen eine Anzahl der niedrigsten Steuerklassen von der Steuer befreit. Jn Konsequenz dessen sei seine Partei der Ansicht, daß au bei der Alters: und Jnvalidenversiherung die unlteriten Klassen frei gelassen werden sollten. Bis zur Einnahmehöhe von 700 A sollte der Beitrag nicht von den Arbeitern, sondern von dem Reich getragen werden. Jm Uebrigen sei seine Partei mit der Art der Vertheilung einverstanden. Ein weiterer Punkt, gegen den sie sich wenden, sei der späte Be- ginn der Altersversiherung. Hr. von Boetticher meine zwar, daß die Lasten bei einer Herabseßung der Altersgrenze erheblich größer würden. Die statistishen Berehnungen der N beruhten aber auf durchaus unzureihendem Material, auf will- fürlihen Schäßungen. Man habe sich Eisenbahnbeamte, einen Theil der Eisenbahnarbeiter und die Bergarbeiter berausgesucht und danach Zahlen zurechtgebaut. Diese statiftishen Klopfgeister könnten mit ihrer Arbeit ihm ganz und gar nicht imponiren. Aber selbst wenn die Zahlen rihtig wären, so würden die Arbeiter gern ein Drittel mehr bezahlen, um in den Befiy einer ordentlichen und früheren Rente zu gelangen. Gewundert habe er sich, daß Hr. von Boetticher so warme Worte für die Altersversicherung hätte, während er im Volkswirthschaftsrath und hier im Hause im vorigen Jahre sie nur als eine Art dekoratives Beiwerk für das Versicherungswesen dargestellt habe, das man nur beibe- halten, weil man gebundene Marschroute gehabt habe, d. h. weil in der Kaiserlihen Botschaft die Altersversicherung mit betont sei. Dann sollte sie aber wenigstens auf der Grundlage jener bayerishen Pensionskasse errihtet werden, welche eine Bestimmung enthalte, wonah Mitglieder, welche 65 Jahre alt seien und 30 Jahre der Kasse angehört hätten, des Nachweises der Arbeitsunfähigkeit nicht bedürften, um die höchste Jnvaliditätsrente zu allen, Jedenfalls müsse mit der Altersbestimmung heruntergegangen werden; felbst das 65. Jahr sei noch zu ho gegriffen. Ein Privat-Versicherungs- verein in Nürnberg für alle Berufsklassen zahle bei denselben Beiträgen, wie sie das Gese wolle, shon vom 56. Jahre etwas über 300 Æ Hier sei also das 56. Jahr als die Grenze bezeihnet, wo die Arbeitskräfte derart nachließen, daß Pension nothwendig sei. Das Allermindeste wäre das 60. Lebens- jahr. Jn den Grundzügen sowohl wie in der ersten Vor- lage sei eine einzige gleichmäßige Altersrente von 120 M festgeseßt, eine Summe, die zugleih als Anfangsrente für Invalidität angenommen gewesen sei. Bei der Begründung sei darauf hingewiesen, daß dieser Betrag zur Bestreitung _ des nothdürftigsten Lebensunterhaltes an einem billigen Orte dienen sollte, wozu er aber keineswegs ausreihe. Für die

Wenn der Minister die Kosten für diese auf jährli 55 M pro Kopf berechnet habe, so sei damit nur ge)agt, daß die Armenpflege ihre Aufgabe auch niht erfülle. Jn der bayerischen Armengesezgebung werde es als Auf: gabe der Armenpflege hingestellt, den ganz oder theilweise Aera ae Personen zu Nahrung, Kleidung, Wohnung, Heizung und Pflege zu verhelfen, wozu aber 55 # wohl bei Weitem niht ausreihen würden. Wenn die Kosten der Armegpflege im Deutschen Reih sih wirklich so niedrig be- mäßen, dann liege es daran, daß in Preußen die Armen- pflege geradezu unter aller Kritik sei. Jn Bayern würden dafür pro Kopf und Woche 2 #4 an baarem Gelde ausgegeben, wozu noch Wohnung, Heizung u. \. w. kämen. Der Durch- \chnittssay der bayerischen Armenpflege sei höher, als das, was durch vorliegendes Gese dem Arbeiter geboten werde. Gegen die einheitlihe Festsezung einer Rente sei auf die ver- schiedene Lebenshaltung, 3. B. eines ostpreußischen Landarbeiters und eines süddeutshen Jndustriearbeiters hingewiesen. Jn den jeßt vorgeschlagenen 5 Ortsklassen aber stufe si die Rente nah unten bis 72 A ab. Man finde aljo jeßt mit einem Male, daß es noch billigere Orte und einen noch nothdürftigeren Lebensunterhalt gebe, als den früheren, zu dem 120 4 ausreichen sollten. Ein Schrei der Entrüstung sei hon damals dur die gesammte deutsche Arbeiterwelt ge- angen. Was aber bei diesen Säßen von 72 und 96 K die

egierungen sih gedacht hätten, sei ihm völlig unbegreiflich. Man hätte mindestens von 120 46 an aufwärts gehen sollen. Die allermeisten Arbeiter würden nicht einmal die dritte Ortsklasse erreichen, sondern in den beiden untersten bleiben. Authentische Anhaltspunkte über die Lohnhöhe habe man nicht. Bei einer Rente von 72 Á erhalte der männliche Arbeiter täglich 20, der weibliche 131/; S. as solle sich dafür der Rentner wenn man dieses Wort hier überhaupt gebrauhen könne faufen? Man wisse doch, was das Brot nah Einführung und Er- höhung der Getreidezölle jeßt koste. Ein jolches Bettelgeld sollte man do dem invaliden Arbeiter, der sih nicht bloß im

nteresse des Ünternehmers, sondern im Jnteresse der ganzen

esellschaft gemüht habe, niht anzubieten wagen, sondern thn so stellen, daß er nicht mit Entsegen und Grauen an sein Alter zu denken brauhe. Solle denn der Arbeiter nie aus seinem Elend herauskommen? Nur wenn man sich auf den Standpunkt des Reichskanzlers bei der Frage der Sonntagsruhe stelle und einen Durchschnittslohn von 14 Groschen täglih annehme, sei eine so niedrige Rente einigermaßen begreiflih. Nah Berechnungen der offiziellen Statistik würden die Arbeiter nur zu 20 oder 25 Beitrags-

5s Jet nicht richtig, Nur das Material sei keine solche. eien ielen Berufsge! schaften statistishe Tabellen aufgestellt, die hier mit Erfolg zu

mehr nd_ in als Jnvaliden gesteigerte Bedürfnisse hätten. Jett aber werde

Armenpflege würden zuweilen höhere Beträge ausgegeben. -

erheblich mehr leisteten und von den Arbeitern auch nit höhere Beiträge forderten, als hier möglih sei es aber, an Stelle der einzuführen. fasse und man daß der Arbeiter au ( Nah dem vorliegenden Entwurf scheine es 2, ob der Arbeiter gar niht die Möglichkeit habe, über 700

E verdienen.

das Reih. Necht wohl Ortsklassen Lohnklassen bayerishen Eisenbahn- eingerichtet, ausgegangen, könuüe.

als

i Bei seien drei sei

der genannten | vershiedene Lohnkategorien hier von der Annahme

über 700 F verdienen aber ,

Die Schwierigkeit des Rehnungswesens bei estsegung von Lohnklassen werde sih auch überwinden lassen.

daß Deutschland keine Lohnstatistik habe. in Bezug auf die ortsüblichen Tagelöhne Wohl aber seien in vielen Berufsgenossen-

ebrauhen wären und überall eingeführt werden müßten. us der Statistik der Berufsgenossenschaften ergebe si erst

der Durchschnittslohn. Oft würden die Leute Jahrzehnte lang in derselben Lohnklafse von

Festsezung den und

auch

bleiben, während bei Ungerechtigkeit gegenüber ae die M 6 2 und in Folge dessen

Ortsklassen eine Arbeitern

qualifizirten i verdienten

Mark

selbst der künstlerish gebildete Arbeiter, der Bildhauer, Litho- graph u. s. w. oft auch mit dem niedrigsten Say vorlieb nehmen müssen, wenn er zufällig im Regierungsbezirk Gum- binnen seinen Wohnsig aufshlage, während ein gewöhnlicher Arbeiter in Berlin oft das Dreifache erhalten werde. Selbst auf die Gefahr hin, höhere Beiträge zahlen zu müssen, werde vielen Arbeitern mit einer höheren Rente gedient sein. Es müßte diese auf 66?/z Prozent des vollen Lohns festgeseßt werden. Jn Berlin existire eine Kasse, die nach dreißig- jähriger Beitragszeit diesen Say als Rente wirkli zahle. Es

heiße die Arbeiter verkennen, wenn man glaube, sie

würden durch eine hohe Rente zu Vershwendung und

Simulation verführt werden. Derartige arbeitssheue Leute

gebe es unter den Arbeitern gewiß niht mehr als in den

anderen Gesellshaftsklassen und es sei völlig geshmadcklos,

wenn man den Motiven gleihsam eine Statistik der Arbeits-

scheuen beigegeben habe. Es seien in dem Entwurf Be-

stimmungen getroffen, daß bestimmte jeßt existirende Ka)jen

den Versicherten nur Zuschüsse gewähren dürften. Man lege

es diesen Kassen geradezu nahe, eine Reduktion eintreten zu

lassen, damit der Arbeiter ja nicht zu viel erhalte und zu Simu-

lation verführt werde. Der Arbeiter werde sich aber durhaus

nit an die Rente drängen, denn es beziehe nah dem Be-

griff von Jnvalidität nur Derjenige Rente, der niht nur dur sein Geschäft, sondern auch dur irgend eine Hantirung niht so viel verdienen könne, als die Rente betrage. Bei einer Rente von jährlih 120 M beziehe der Arbeiter täglich 331/, Z. Er werde aber stets nod im Stande sein, etwas mehr zu verdienen. Es gebe heute Fabrikbetriebe, wo jugend- lihe Arbeiter bis zu 50 Z täglih erhielten. An Stelle dieser werde der Unternehmer aber jezt einen alten Arbeiter segen, dem er 331/z Z gebe. Dann jei scheinbar der Nach- weis geliefert, daß hier eine Jnvalidität noch nicht vorliege. Die Möglichkeit sei gegeben, den Lohn zu drücken, denn der Mann müsse jo billig arbeiten, wolle er nicht als Simulant behandelt werden. ¿Fn dem aufgestellten Begriff der Jn- validität liege also nur eine grenzenlose Fnhumanität. Wie stehe es denn mit Denjenigen, welche bei der Kranken- fürsorge nah 13 Wochen noch nit arbeitsfähig seien? Hr. von Boetticher habe neulih gesagt, jeßt seien fast alle Arbeiter für den Krankheitsfall versorgt. Diese Krankenversiherung sei aber gar feine, weil sie niht auf eine hinreihend lange Zeit ausgedehnt sei. Bei dem baaren Gelde, das die Arbeiter bekämen, könnten sie verhungern und nach 13 Wochen ver- fielen sie wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit einfah der Armenpflege. Was geschehe nun mit einem folchen Arbeiter unter diesem Geseg? Junvalide sei er nicht, nur zeitweise invalide, von der Krankenkasse erhalte er nihts mehr. Also sorge man dafür, daß der Begriff der zeitweisen Jnvalidität in dieses Gesez hineinkomme. Es sei in dem Geseg auch gar nicht gesagt, wie für den Rentenempfänger im Krankheitsfall ge- sorgt werden solle. Sei er nit in der Krankenkasse und aus der Gemeindeversicherung geschieden, so falle er einfah wieder der Armenpflege anheim und gehe, weil er sih den Luxus gestatte, krank zu werden, seiner bürgerlihen Rehte verlustig. Tausende von gesunden Arbeitslosen in Folge der neuen Produktionsweise trieven sich auf den Land- straßen als Vagabunden herum. Wenn jet {on eine so große Zahl gesunder Arbeiter überzählig sei, wie könne man es dem Unternehmer zumuthen, daß er Arbeiter annehme, die halbinvalide geworden seien, oder so alt, daß sie bald als invalide gelten könnten? Eine sehr große Zahl der Arbeiter sci nah dem 40. Fahre nicht mehr in der Lage, regelmäßig fortlaufende Beiträge zu zahlen. Diese Ar- beiter würden dann ein großes Lumpenproletariat bilden. Eine sehr ungerechte Bestimmung dieses Geseßes sei auch die, daß das Arbeit2jahr auf 47 Wochen festgeseßt sei. Saifon- arbeiter und solche, die im Freien arbeiteten, wie Maurer, Zimmerer, Pflasterer u. \. w. hätten unter keinen Umstän- den 47 Wochen im Jahre zu thun, auch dann nicht, wenn sie im Winter eine andere Beschäftigung hätten. Die fort- währenden Krisen in Folge der Kriegsbeunruhigungen wirkten lähmend auf die Arbeitsgelegenheiten ein. Mit Ret wolle man die zum Militär Eingezogenen und die Kriegspflichtigen von dem Beitrag entbinden und ihnen die Rente sichern, be- züglih Derjenigen aber, die wegen des Krieges arbeitslos ge- worden, sei nihts vorgesehen. Wolle man gerecht sein, o müsse man das Geschäftsjahr auf höchstens 40 Wochen be- messen, zumal bei der langsamen Steigerung der Nente. Nachdem die Wartezeit herum sei, steige die Rente per Jahr um #/000. Das mache bei 100 M 40 4 pro Jahr. Es sei lächerlih, den Arbeitern zuzumuthen, darin eine Steigerung zu erblicken. Ferner sei zu bemängeln, daß keine Rückvergütung vorgesehen sei, während jeßt Denjenigen, welche aus der Eisenbahnkasse austräten, die Hälfte zurückgezahlt werde. Die Kapitalanlage gebe zu beson- deren Bedenken Anlaß. Nach den Motiven sollten die nach 17 Beitragsjahren aufgehäuften Gelder etwa eine Milliarde be- tragen. Er könne nicht daran glauben, daß die JFnvaliditäts- und Sterbeverhältnisse bei den shlecht bezahlten Lohnarbeitern dieselben sein sollten, wie bei den Eisenbahn- und Berg- arbeitern, die, wenn auch eigentlih blos uniformirte Prole- tarier, doch wenigstens niht hungern müßten. Er behaupte deshalb, es stürben viel mehr Arbeiter, bevor sie rentenbezugs- berehtigt seien, und deshalb werde auch viel weniger an Renten ausgegeben werden und das angehäufte Kapital werde

die sogenannten organisirten Kassen die Verwaltung so gut wie nichts.

Der Krankenkassentag in | er

verwalteten, dann koste | jahren kommen, demna also Säße zwischen 90 und 210 4 i E Es existirten nun Privat-Versicherungskassen, die

sih nah 17 Jahren vielleiht auf 2 Milliarden gesteigert