1932 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Jan 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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schaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930 (RGBl. L Die S, 311) wird hiermit verordnet:

8 1. 10, d. M Der „Svyndikatsvertrag“ der Gesellschaft des bürgerlißen Rechts Berl «Mitteldeutibes Braunkohlensyndikat von 1927" in der Fassung vom 1. April 1929 (veröffentlicht im Deut)chen Reichs- und Preußi\chen Staatsanzeiger Nr. 111 vom 15. Mai 1929) und die aus den Be- | s{!üssen dieser Gesellschaft und der Gesellshaft mit beschränkter Ha!tung „Mitteldeut\hes Braunkohlensyndikat von 1927 zu Leipzig“ sich tür die Mitglieder der beiden Getellschaften ergebenden Ver-

pflichtungen der in § 1 des Fünften Ab|chnitts der Verordnung des | für die Lebenshaltungs kosten im Dezember 1931.

Neichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirt\hattliher und Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und

8 2, „Sonstiger Bedarf“) beläuft sih nah den Feststelungen des Die Beteiligten können von Verträgen, die zwischen den Ab- | Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats nehmern von Brennstoffen der zu der Gesellschaft des bürgerlihen } Dezember auf 130,4 gegenüber 131,9 im Vormonat; der Nüct- Rechts „Meitteldeutshes Braunkeblensyndikat von 1927“ zujammen- | gang beträgt somit 1,1 vH.

sozialer Notstände vom 26. Juli 1930 bezeihneten Art werden für

nichtig erklärt: nährung,

Berlin notierten ausländischen Za

Festsezung der Umrechnungssäße für die nicht in hlungs8mittel erfolgt etwa am

in, den 2, Januar 1932,

Der Reichsminister der Finanzen, J. A,: Zarden.

-

Die Reichsinderziffer

dem Rückgang sind hauptsächlich

ge!hlossenen Unternehmen und der Gejell|chaft mit beichränkter Haf- } die WdarjSgruppen lan und Bekleidung beteiligt. Es sind zueitlegangen die Indexziffern

tung „Mittelteut)hesBraunkohlensyndikat von 1927 zu Leipzig" oder §8 deren Abnehmern geschlossen sind, bis zum 31. März 1932 soweit zu- rücktreten, wie sie fich in diesen Verträgen für den inländischen Ge- | \chä!töverkehr zu einem bestimmten Verhalten in bezug auf die Art

der Preidtestseßung oder die Forderung von Preisen oder zur Anwen- für „Sonstigen Bedarf“ , / Ï dung von Ge!|chätteverbindungen verpflichtet haben, die Beschränkungen Die Jndevziffer für Wohnung hat si nicht geändert ; die in bezug auf die Art der Preisfestsegung oder die Forderung von Indexziffer für Heizung und Beleuchtung ist mit 148,8 nahezu

ür Ernährung... , , um 1,6 vH au ür Bekleidung . .. , , , um 21 vH au . . um 06 vH auf 1805,

Preisen enthalten. unverändert geblieben.

3 Berlin, den 31. Dezember 1931.

Der Reichswirtschaftsminister. für Gemüse gestiegen. Warmbold. Berlin, den 31. Dezember 1931.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß 81 dèx Ver- ordnung vom 10. Oftober 1931 zur enderung der

Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen 3 N ie Cn “ht Ansprüchen, die (ROB 100d (Goldmart) lauten ved S Ca S a Der Lonboner Goldpreis beträ át ats E 1939 An Stelle des in der Bekanntmachung vom 19. Januar 1931 fr Unie MeliGold S = 121 sh 4 d V 7161 "-— 216 Ila aufgeführten Kleinverkaufpreises für f y , mit dem allgemeinen Mittel vollständig vergällten Branntwein

- in deutiche Währung nah dem Berliner Mittel, J e kurs für ein englishes Pfund vom 2. Ja?“

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Plaßzer.

Bekanntmachung

|

; ; § 3. i In der Gruppe Ernährung sind hauptsächlih die Aus- Diese Verordnung tritt am 20. Januar 1932 in Kraft, gaben für Fleish und Fleishwaren, für Milh und Milch- erzeugnisse sowie für Brot und Mehl gesunken, die Ausgaben

nuar 1932 mit RM 14,30 umgerechnet = RM 86,7533, | ein Kleinverkaufpreis von

für ein Gramm Feingold demna. . , . = pence 46 8114, 057 RM je Liter Raum zu 924 Gew. %.

in deut\che Währung umgerechnet . . . .= KM 2,78918, Berl Berlin, den 2. Januar 1932.

Statistische Abteilung der Reichsbank, x Dr. Döring.

Bekanntmachuna.

in, den 31. Dezember 1931.

Reichsmonopolverwaltung für Branntwein, Nebelung.

Bekanntmachung.

Die Umsaßstéuerumrehnungs\äße auf Reichsmark Reichsgeseß blatts, Teil IL, enthält:

für die Umsäße im Monat Dezember 1931 werden aut die Veéorbies

Grund von § 8 Abs. 8 des Umsaysteuergeseßes. in der Fassung dung eines

der Bekanntznachung vom 8. Mai 1926 (RGBl. 1 S.

18) in] Handeisabk

ommen, vom 23, Dezember 1931,

“C î I fi

F leer“

4%

in Flaschen und Kannen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1932

Die am 31. Dezember 1931 ausgegebene Nummer 30 des

g der Reichsregierung über die vorläufige Anwen- Zufaßprotokolls zu dem vorläufigen deuts - vumänischen

119,9, 129,1,

Ire. Î. Reichsbankgirokonto, Verlin, Sonnabend, den 2. Januar, abends. Pofétscheckkonto: Berlin 41821, 1[9Z2 Juhalt des amtlichen Teiles, Verbindung mit § 45 der Durchführungsbestimmungen zum die Verordnung der Reichsregierung über die vorläufige Anwen- Deutsches Reich. folg Ps vom 25. Juni 1926 (RGBL. [ S. 323) wie e Lang eters du bent deut} - öfterreihishen Handeléver- , vom . Dezember 1931, und Erlöschen einer Exequaturerteilung. die Bekanntmach iber di indi des Handelsve Verordnung über die Aufhebung des Mitteldeutshen Braun- Lfd. Nr. Staat Einheit NM zwischen dem Deutichen Reiche und be Se Cnc, Senden i 931 Ea ras pee Vom 2 Dezember 1931. Umfang 6 Bogen. Verkaufspreis 0,90 NM. efanntmachung über den Londoner Goldpreis. 1 | Aegypten 1 Pfund 14,52 ostversendung8aebübren: 0.15 NM fir ein Std K C R | Bekanntmachung, betreffend die Umsaßsteuerumrehnungssäße 2 | Argentinien 100 Papierpesos 104,81 E 4 li t rg e gs Las “e S L E j auf Reichsmark für die Umsäße im Monat Dezember 1931. 3 | Belgien 100 Belga 58,60 erun P , den 31. Dezember 1931. DERLYAE ex Be Gin dogalifer für die Lebenshaltungskosten s Bruat 18 eis 4 Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg. im Dezember 1931. n ewa , i j / Í Gai Sa \ anat 6 | Canada 1 Dollar 3,49 | Bekanntmachung über den Kleinverkaufpreis für vollständig 7 | Dänemark 100 Kronen 78% | E vergällten Branntwein in Flaschen und Kannen, 8 | Danzig 100 Gulden 8216 Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 30 des Reichs- 9 | Estland 100 Kronen 112/84 7 | gesebblatts, Teil 1 10 | Finnland 100 Mark 6/33 Nichtamtliches Jm Nichtamttithen Teil ist Í E # adi i 19 s 16,63 E j eine Statistik der Boden- und Kömmunalkreditinstitut - TLEREINAN raqmen ' : if Hri lauf n Sehuld erschreib L d Best 4 S ‘bt 13 | Großbritannfen 1 Pfund Sterling 14,17 Parlamentarische Nachrichten. auf a verschrei ungen und Bestand an Hypotheken, 14 olland 100 Guld 169 77 S 7 , L Kommunaldarlehen und sonstigen Darlehen) nah dem 15 sland 100 | ada 63/87 Der Reichsta g wird nah den bisherigen Dispositionen im i Stande vom 30. November 1931 veröffentlicht, 16 fälièn 100 9151 neten Jahre erstmalig am 23. Februar azujammentreien. Eine : 17 100 Tre 85 83 Arühere Einberufung is nach wie vor unwahrscheinlich. Der | E | - 18 Sas wi 100 en PEN / Aeltestenrat tritt zwar am 11. oder 12. Januar nohmals zu- j 19 Q len 156 rig A # O u zu Rebe v e Zu Ca neuen Anträgen É C 1 auf vorzettige Reichstagseinberufung Ste ung zu nehmen. Amtli es 20 | Litauen 100 Litas 4194 Einige Parteien, namentlich auch die Sozialdemokraten, hatten in ch T 2 Fuxeibueg n rancs N der leßten Aeltestenratssizung ihre endgültige Entscbeidana für den Deutsches Re.ich. 93 Oesterrei) 100 Schilling 5363 Gs: Vorvehalen, um an einmal, die weitere Entwicklung A E : A : ' und den Verlauf der Preisfenkungsaktion abzuwarten. Die Adolf Mi ae niglih belgischen Wahl-Konsul B gus 2 Nen l A e N nächsten Wochen werden wieder mit Ausshußarbeiten im ) 1 i eihs unter dem 9. Juli 96 Por uga J udos , Reichstag ausgefüllt sein. Am 12. Fanuar tritt derx Strafrechts- Ï erteilte Exequatur ist erloschen. 57 Sepoedo Eee Mia e ausschuß des Reichstags zu einer mehrwöchhigen Tagung zu- | 98 | Slhweiz 100 Franfen 8204 Mbscblug g endli Y) das grope Werk der Strafrechtsrefsorm zum 2 : Verordnung 29 | Spanien 100 Peseten 35,40 nationalen an den Ausschußarbeiten des Rector S der Deutsch über die Aufhebung des Mitteldeutshen Braun- N eERoliaunte 8 onen 1248 | feiten beseitigt sind, die im Strafrehtsausschuß durh die be- | kohlensyndikats von 1927 vom 31. Dezember 1931. 2 Ür 1 i e E leren Mere riMerHältnisle entstanden waren, dürfte nunmehr ; g Qa : / z l ' einer reibungslosen Beendigung der Ausschußberatungen nichts erbmmg bes Reichtpräsidenten que Bebebung fige E | | go fue | 1D | 4A | mehr îm Woge (ehen. «Auß de Paus 2a teigue der Volt ( ) g à , Wir wirtschaftlibhe Ausschuß, der Wohnungsauss{chuß und andere

Reichstagsausschüsse haben für die nächsten Wochen neue Tagun- gen anberaumt.

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Die im Februar beginnende Plenartagung des Reichstags ivird sih diesmal nit auf wenige Tage beschranken oder min=- destens in den folgenden Wochen und Monaten ihre Fortseßung finden. Der Beratungsstoff für die Frühjahrstagung des Reichs=- tags ist außerordentlih umfangreih. Nach einer politishen Aus= sprache, die die Reichstagsberatungen voraussichtlich einleiten wird, stehen zahlreiche größere Geseßgebungswerke zur Beratung. Hierzu gehören die Strafrehtsreform, deren Ausfschußberatung inzwischen abgeschlossen sein wird, ferner das Diszi linarrecht für die Beamten und der Geseßentwurf über das Zugabewesen, der in einer der nächsten Reichsratssißung verabschiedet wird. Hierzu gehört weiter das Reichsstädtebaugeses, das vom Wohnungs- ausschuß des Reichstags bereits in einer Lesung beraten ist und dessen zweite Lesung Anfang Februar vorgenommen wird. Weiter sind die zahlreihen inzwischen von den Reichstags8ausshüssen ge- faßten Beshlüsse vom Plenum zu bestätigen. Auch hier handelt es sich zum Teil um wichtige Gesegentwürfe, wie das Pensions=- kürzungögeses und das Geseß über die Rechtsstellung der weib- lihen Beamten. Drei größere Geseßgebungswerke, die nah den Ankündigungen der Regierung gleichfalls im Frühjahr auf par- lamentarishem Wege erledigt werden sollen, sind zur ain in den zuständigen Reichsministerium in Vorbereitung. Es handelt sich um die Uebernahme der Wassenstraßeuverwaltungen der Länder auf das Reih, die vom Reihskabinett vor einigen Tagen grund- säblih beshlosjen worden ist, ferner um das soztale Mietreht und endlih Um die Aroße Sozialversicherun sreform. Die Lte Not-=- verordnung, die die Termine für die Aufhebung der Wohnungs=- zwangswirtshaft verkürzt hat, hat dabei nochmals bestimmt, daß Vorausseßung für die Einhaltung dieser Termine die rechtzeitige Schaffung eines sozialen Mietrehts ist. Jm ReichsJustiz=- ministerium ist man zur Zeit damit beschättigt, einen entsprehen=- den Referentenentwurf aufzustellen, der dann nah Verabschiedung ini OE E TaOIEtE dem Reichstag im Februar vorgelegt werden kann. ei der großen Sozialversiherungsreform handelt es si um ein Geseß, das bei den leßten Beratungen des Sozialpolitischen Reichstagsausschusses von der Regierung angekündigt worden ist.

urch organisatorîi E E E in der aefamten, Sozial- erung weitgehende Vereinfahüngen und Verbilligungen rt werden. Wieweit man dabet zu einer völligen Zu- ammensajjung aller Zweige der Sozialversiherung in einer Ver- waltung kommen wird, bleibt abzuwarten. Ein Referenten- entiotert wird zur Zeit im Reichsarbeitsministerium vorbereitet und voraussihtlich noch im Laufe des Januars dem Minister vor- gelegt werden. Auch dieses große Gesezgebungswerk wird dann den Reicstag in seiner Frühjahrstagung beschäftigen. Endlich ist noch der Reichsetat für 1932 zu erwähnen, der nach Abschluß der Reparationsverhandlüngen Ste rer gens t und den geseßgebenden Körperschaften zugeleitet werden soll. Das Etatsjahr 1931 ist bekanntlich durch Notverordnung bis zum 30. Juni 1932 verlängert worden, so daß der neue Etat erst am 1. Juli in Wirk=- samkeit tritt ie Reichsregierung legt auch diesmal auf eine ordnungsmäßige parlamentarishe Verabshiedung des Etats Wert. Der Etat wird -vorausstchtlih Anfang März dem Reichsrat und dann Ende März oder Enians April dem Reichsta gugehenn, fo daß für eine parlamentarishe Beratung bis zum 30. Funi ein ausreichender Zeitraum von etwa 83 Monaten zur Verfügung stehen würde.