1932 / 1 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Jan 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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[78150] ;

Nach erfolgter Auflösung der Gebr. Neumaun Holzverwertuugs- Aktien- gesellihaft, Schlochau, werden die Gläubiger auîgetordert, ibre Ausprüche bei dem unterzeidneten Liquidator binnen 3 Monaten anzumelden. Schlochau, den 5. Dezember 1931. Jolet Landshut.

[85401] Mitteldeutsche Treuhausd - Aftien- gesellschaft, Berlin 15, Joachimsthaler Stiraße 22. Einladung zur ordentlichen Ge- neralversammlung am 18. Januar 1932, 18 Uhr, in unseren Ge]{chäfts- räumen.

Tagesorduung : : : 1. Geschäftsberiht des Vorstandes, Senehmigung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sUr 1930 und 1931 sowie Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrats.

2 Aufsihtsratswahl. Verlin W 15, den ?. Der Vorstand.

Januar 1932. K el ch.

[R338

Einladung zux F1. ordeutlichen Geyeralversammlung Mittwoch, den 27. Januar 1932, vormittag®s 11 Uhr, im Geschäftslokal Wendels- weg 64. Tage®sord1u1::g:

1. Vorlage des Berichts des Vorstands und Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts- jahr 1930/31. :

2 Beschlußfassung über die Veriven- dung des Reingewinns,

23. Entlastung des Vorstands und Ausf- sichtsrats.

4, Wahlen zum Aufsichtsrat.

Aftienanmeldung bis spätestens 23. Ja-

nuar 192 bei dex Gesellschaftskasse, einer deutshen Effektengirobank der Mitteldeutsche Creditbank, Nieder- lassung der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M., oder der Commerz- und Privat-Bank Aktien- ge’ellscháft Berlin, während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden.

Fraukfurt a. M., 29. Dezbr. 1931.

Vrauerei Henninger-Kempff-Stern Aktiengesellschaft, Schubert.

[85403] Actienbrauerci Greußen, Greußen i. Thür.

Die Aktionäre unserer Geselliaft werden biermit zu der am Sonnabend, den 23. Januar 1932, nachmittags 4 Uhr, in Greußen im Scbützenhaus stattfindenden ordentlichen General- verfammlung eingeladen.

___ “Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht.

2. Vorlegung der Bilanz und Gewinn- vnd ‘Verlustrechnung des Ge\häfts- jahr8/ 1930/31. Antrag auf Ges nehmigung derselben.

3. Antrag auf Erteilung der Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat.

4. Wahl eines Bilanzprüfers.

5, Aufsichtératswah[.

6. Verschiedenes.

Zur Auéübung des Stimmrechts zu dieser Generalversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis {pätestens Mittwoch, den 20. Januar 1932, entweder bei der Geschäftsstelle der Brauerei in Greußen oder der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig oder einem Notar hinterlegt haben.

Greußen, den 3k. Dezember 1931. Der Vorstand. Mühlratb.

[85634] Bekanntmachung.

Nüezahlung von Schuldverschreibungen.

Wir geben hiermit bekannt, daß die Schuldverschreibungen unserer Gesellschaft

Serie D, E, G und H nach dem 1. Januar 1932 zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einreichung der Schuldverschreibungen mit dem Aufwertungsbetrage von je RM e “bi für Serie D,

" a 1

O G " u 75,— e H. L

Ferner find von den Schuldverschrei- bungen unterer Gesellshaft Serie F nach- stebende Stücke ausgelost worden :

Nr.124 58 10 12 15 20 21 26 27 28 29 30 32 33 39 40 44 45 49 50 53 99 96 57 58 59 62 65 69 70 75 77 78 82 83 89 92 95 98 99 102 103 110 117 119 122 124 127 128 139 140 147 151 153 157 159 160 162 163 165 166 170 176 177 179 181 185 186 192 216 221 236 237 238 258 280 294 303 306 311 313 316 329 335 355 356 367 368 371 374 376 378 379 380 382 391 394 395 396 403 409 423 431 444 446 457 460 e 467 482 484 488 489 490 496 498 000.

Die Nückzahlung dieser Schuldver- schreibungen erfolgt ebenfalls nach dem 1. Januar 1932 gegen Ablieferung der Schuldver!creibungen und der Erneuerungs- scheine für die Zins|cheinbogen zum Auf- wertungsbetrage von NM 107,10 pro Stü

Zur Einlöjung obiger Schuldverschrei- bungen sind außer unjerer Gesell\chafts- kasse die Commerz- und Privat-Bank A.-G. Filiale Eisenach, die Deutiche Bank und Disconto-Gesellschaft Filiale Eisenach, die Dresdner Bank Filiale Eitenach, die Kreis)parkasse, Eisenach. die Stadtsyarbank, Eisena, die Thüringishe Staatsbauk, Cisenah, und das Bankhaus Ph. Stiebel, Eisenach, berechtigt.

Eisenach, den 29. Dezember 1931,

Aktienbrauerei Eisenach.

Zweite Anzeigenbeilage zum Reichs- und Siaatsauzeiger Nr, 1 vom 2, Jannar 1932. S.

[85388] E f Die Drema Aktiengesellschaft für Gewinnung, Herstellung und Ver- trieb von Lebensmittelu in Dresden hat bei der unterzeihneten Sprudhstelle den Antrag gestellt, ihr auf Grund des Art. 11 S8 4 fg. der Verordnung des Reichspräsidenten über die Zahlungs- frist in Aufwertungssachen vom 10. No- vember 1931 (R.-G.-Bl. 1 S. 667) eine Zahlungsfrist für die am 1. „Januar 1932 fallig werdenden ausgewerteten Kapitalbeträge der noch im Umlauf be- findlichen Schuldvershreibungen der von “der Dresdner Milchversorgungs- anstalt Altstädter Dampfmolkerei e. G. m. b. H. in Dresden ausgegebene 414 %igen Anleihe vom September 1907 von 300 000 M, als deren Schuld- nerin sih die Antragstellerin bezeichnet, bis zum 31. Dezember 1934 zu de- willigen E L

Jm Umlauf befinden sich noch Schuld- vershreibungen im Aufwertungsbetrag von 32 400 RM.

Dresden, den 29. Dezember 1931.

Die Spruchstelle i bei dem Sächs. Oberlandesgevicht.

83041]

j Veithwerke Aktiengesellschaft in Sandbach bei Höchst i, Odenwald. Vekanutmachung, betr. Kraftloserklärung.

Wix nehmen Bezug auf die im Deut- schen Reichsanzeiger Nr. 116 vom 21. Mai 1931, Nr. 138 vom 17. Juni 1931, Nr. 161 vom 14, Fuli 1931, Nr. 212 vom 11, September 1931, und in der Frankfurter Zeitung Nr. 372 vom 21. Mai 1931, Nr. 441/443 vom 17, Juni 1931, Nr. 514/16 vom 14. Fuli 1931, Nr. 675/76 vom 11. September 1931 veröffentlihte Aufforderung zum Umtaush der alten Aktien à nom. RM 60,—. Nachdem die Einreichungs- frist am 30, November 1931 abgelaufen ist, exflären wir die bisher noch nicht zum Umtausch bzw. zur Verwertung eingelieferten alten Aktien über je nom. RM 60,— gemäß § 290 H.-G.-B. für kraftlos,

Die an Stelle der für kraftlos er- klärten Aktien ausgegebenen neuen Aktien werden gemäß § 290 H.-G.-B. öffentlich meistbietend versteigert. Sandbach b. Höchst i, Odenwald, den 2, Januar 19832. Veithwerke Aktiengesellschaft. Herweag.

[85430] Lanz-Wery Mähmaschineufabrik A. G., Zweibrücken. Kündigung der ObligationLanleihen. Wix kündigen hiermit den noch um- laufenden Rest A6 1. der ehemals 4% % Anleihe der vormaligen Maschinenfabrik Wery A. G.,, Zweibrücken, vom Fahre 912 zur Rückzahlung auf den 1. September 1932, e 2, unserer ehemals 44 9% Anleihe vom Jahre 1920 zur Heimzahlung auf den 1. Fuli 1932. i Die Rückzahlung evfolgt zum aufge- werteten Nennbetrag, und zivar: zu 1 von RM 150,— für PM 1000,— guzüglih laufender Zinsen, zu 2 von RM 7,29 für PM 1000, für Neubesis, von RM 10,— für PM 1000,— für Altibesiß, zuzüglich aufgelaufener Zinsen vom 1. 1 1925 ab bis gum Tage der Fällig- keit ceinshließlich Zinse8zinsen, Einlösungsstellen sind die Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft Fi- lialen Mannheim und Zweibrüten. Wir sind bereit, die Einlösung der Obligationen \chon sofort durch die genannten Zahlstellen vornehmen zu lassen. Die Verzinsung der Anleihen endigt mit dem Fälligkeits- bzw. Ein- lösungstage. j Zweibrücken, d. 30. Dezeniber 1931. Lanz-Wery Dane

Muth. v. Gienan +1,

[85382] Export-Vierbrauerei Aug. Peter Aktiengesellschaft in Königsee, Thür. Die Mitglieder werden hiermit zu der am Donnerstag, den 28. Ja- nuar 1932, 16 Uhr, im Gasthof zum Löwen in Köuigsee, Thür., stattfindenden ordentlichen General- versammlung eingeladen. Tagesorduung :

1. Vorlage des Geschäftsberichts über das abgelaufene Geschäftsjahr seitens des Vorstands und Bericht Des pla Mtaratk,

2. Beschlu der Jahresbilanz, die Verwendung des Reingewinns und die Ent- lastung des Vorstands und des Auf- sichtsrats.

. Aufsichtsrate wahl. ¿

Wer sein Stimmrecht ausüben will,

muß spatestens am dritten Werktage vor dem Versammlungstage seine Aktien bei der Gesellschaftskasse in Königsee oder bei der Allgemeinen Deutshen Kreditanstalt in Leipzig hinterlegen oder nachweisen, daß die Aktien bei einem deutschen Notar hinterlegt sind. Jede Aftie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht kann durh einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die shriftlihe Form erforderlich und aus- reichend.

Königsee, den 30, Dezember 1931,

Bilanzprüfer-

Der Aufsichtsrat, Meyer, Vorsitzender.

fassung über uns i

[85391 i

Die A. Schilling A.G. in Ceílse wird mit Rückzahlung der Anleihe vou 1904 nah § 6 der V.-O. vom 10. No- vember 1931 einstweilen bvbefristet. Celle, 28. Dezember 1931. Ober- lawdesgericht. Spruchstelle für Goldbilanzen.

85389]

Auf die von den nachgenannten Schuldnern aufgewerteter ndustrie- obligationen gestellten Anträge auf Be- willigung einex Zahlungsfrist gemäß Art. 11 §8 4 fg. der Verordnung des Reichsprästdenten über die Zahlungs- frist in Aufwertungssahen vom 10. No- vember 1931 (R.-G.-Bl. T S. 667):

1. der Rockstroh-Werke Aktiengesell- schaft in Heidenau für die unter ihrer Ee Firma Maschinen- fabrik Rockstroh & Schneider Nachf. Afktiengesellsha|st in Heidenau auê- gegebenen 414 %igen Anleihen von je 800 000 Æ vom Dezember 1903 und Juli 1908, i

. der Vereinigten Smyrna-Teppich- Fabriken Aktiengesellschaft in Cott- bus für die 414 %ige Anleihe von 800000 # vom Fanuar 1907,

. der Sächsishen Cartonnagen-Ma- schinen Aktiengesellschaft in Dres- den für die 414 %ige Anleihe von 600 000 Æ vom August 1906,

. der Sächsishen Maschinenfabrik vorm. Rich. Hartmaun Alfktien- gesellschaft, jegt in Liquidation, in Chemniß für die 44 %ige Anleihe vom Januar 1901 von 5 000 000 4,

5, der Vereinigten Baußner Papier- fabriken Aktiengesells haft in Bauten für die 414 %ige Anleihe vom 2. Januar 1912 von 3 500 000 Mark, : S

. der Drema Aktiengesellschaft für Gewinnung, Herstellung und Ver- trieb von Lebensmitteln in Dresden für die von der Dresdner Milch- versorgungsanstalt, Altstädter Mol- kerei e. G. m. b. H. in Dresden aus- gegebenen 414 %igen Anleihe vom September 1907 von 300 000 M,

. der Adolfshütte Kaolin- und Cha- mottewerke Afktiengesellschaft in Crosta-Adolfshütte für die 4!4 % ige Anleihe vom 15. Mai 1899 von 650 000 M,

ivird auf Grund des § 6 der genannten Verordnung im Wege der einstweiligen Anordnung verfügt, daß die Rückzahlung der am 1. Fanuar 1932 fällig werdenden aufgewerteten Kapitalbeträge der Schuldverschreibungen der genannten Anleihen bis zur endgültigen Entschei- dung der Spruchstelle übex die gestellten Anträge ausgeseßt wird. Dresden, den 29. Dezember 1931. Die Sprudhstelle bei dem Sächs. Oberlandesgericht,

[85384] Dortmunder Actien-Brauerei,

Dortmund.

Einladung zu’ der am 2. Februar

1932, 414 Uhr, im Geschäftslokal,

Dortmund, Rheinische Straße 73, statt-

findenden Generalversammlung.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie . der Gewinn- und Verlictrechmung des Geschäfts

jahres 1930/31. . :

2. Genehmigung diesec Bilang und Gewinn- un Sedan ut: wie Lang Ens der te glieder des Vorstands und Auf- 1ichtsrats,

Z. Gewinnverteilung.

4. Verschiedenes.

Aktienanmeldung bzw. Hinterlegungs- bescheinigung

der Deutshen Bank und Disconto- Gesellschaft, Berlin und Dortmund,

der Darmstädter und Nationalbank, Berlin und Dortmund, i:

des Dortmuñtder Bank 4 Vereins, Dortmund, Zweigstelle des Barmer Bank-Vereins, Hinsberg, Fischer & Co., Düsseldorf,

der Dresdner Bank, Dortmund,

der Commerz- und Dortmund

der Vereinsbank in Hamburg, Ham- burg, j

der Firma Delbrück von dex Heydt & Co., Köln 7,

der Haupt- und Zweigstellen nannter Banken,

der Stadtsparkasse zu Dortmund,

der Bank des Berliner Kassen-Ver- eins, Berlin, oder eines Notars

bis spätestens 30, TFFanuar 1932, abends

6 Uhx, bei der Gesellschaftskasse.

Dortmund, den 30. Dezember 1931.

Der Aufsichtsrat. Dr. Theodor Maurißt.

Gleichzeitig machen wic unsere Aktionäre darauf aufmerksam, daß die Ausgabe der neuen Gewinnanteil- sheinbogen zu den Aktien Nr. 10173 bis 15985 unserer Gesellschaft erfolgt vom 10. Februar 1932 ab gegen Ein- reichung der Talons außer duxch unsere Kasse auch durch die obengenannten Banken.

Die mit dem Namen des Einreichers (Firmenstempel) zu verschenden Er- neuerungsscheine sind mit doppeltem in sich geordneten Nummernverzeichnis einzuliefern.

Dortmund, im Dezember 1931. Dortmunder Actieu-Brauerei.

Berlin und Privat-Bank,

ge-

Dortmund,

Der Vorstand.

_—_

[80657]. Versicherungs-Gesellschaft „Hamburg“ gegr. 1897 Aktien- gesellschaft zu Hamburg.

Die Aktiengesellshaft in Firma „Euro- päischer Lloyd und Versicherungs-Gefsell- schaft von 1873 Aktiengesellschaft“ zu Hamburg hat ihr Vermögen im ganzen unter Ausschluß der Liquidation an uns veräußert. Dadurch is der Europäische Lloyd aufgelöst. Die Aktionäre des Euro- päischen Lloyd erhalten für je nom. RM 300,— Aktien im Wege des Um- tausches eine voll eingezahlte Aktie unserer Gesellschaft im Nennbetrage von Reichs- mark 300,—,. Wir fordern hierdurch die Aktionäre auf, ihre Aktien zum Zweck des Umtausches bis zum 31. März 1932 béi unserer Gesellschaftskasse, Hamburg, Alster- damm Nr. 39, Europa - Haus, einzu- reihen. Aftien, welche troß dieser Auf- forderung nicht bei der Gesellschaftskasje eingereiht werden, werden für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt in An- sehung eingereihter Aktien, welche die zum Ersaß Bed neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.

Hamburg, Dezember 1931. Versicheruugs-Gesellschafst „Hamburg“ gegr. 1897 Aktiengesellschaft. Der Vorstand. G. Mubenbecher. Jensen.

10. Gesellschasten {84363] u. b. Ÿ.

Durch Beschluß der Flughafen Flens- burg G. m. b. H. (früher Harnisser Ziegelei G, m. b. S.) in Flensburg ist ibr Stammfkápital um 100 000 NM herab- geseßt. Die Gläubiger der Gelellschaft werden aufgefordert, si bei ihr zu melden. Flensburg, den 19. Dezember 1931. Die Geschäftsführer: Martin Höhndorf. Alfred Kuehn.

[81385] Max A. Barnikol G. m. b, H,, Sonneberg i. Thür.

Laut Gesellschafterbes{luß vom 20, August 1931 wird die Gejellschaft liquidiert, Die Gläubiger haben ihre Ansprüche in der geseßlih vorgeschriebenen Frist einzureichen. Marx A. Barnikol, Liquidator.

81381 ì ( Dare Beschluß der Gesellschafter der Giundstücksgesellschaft Lörrach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Lörrach, vom 11. Dezember 1931 ist das Stammkapital der Gefell\haft um 272000 RM herab- esegt worden. Die Gläubiger der Gesell- schast werden aufgefordert, si bei ihr zu melden, Lörrach, den. 11. Dezember 1931. Grundstücksgesellschaft Lörrach Gesellschaft mit beschräukter Haftung. Der Geschäftsführer: Dr. Nudolf Sarasin-Vischer.

[82271] Bekanntmachung.

Die Bergi|che Kraftwagen - Gesellschaft mit beschränkter Hattung in Wuppertal- Barmen ist aufgelöst. Die Gläubiger der Geseli)chaft werden aufgefordert, fh bei ihr zu melden.

Wuppertal -Barmen, 10. Dez. 1931. Der Liquidator der Bergischen Kraftwagen - Gesellschaft mit beschränkter Dorinas in Liquidation:

attler.

[85038]

Die Eisenbaghu-Betriebsmittel-Leih- anstalt, G. m. b. H. in Berlin, ist auf- gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, {ih bei ihr zu melden.

(76658)

Durch Beschluß der Gesellschafter der F. H. Zimmermann Maschinentabrik, Ge- sellihaft mit beihränkter Hattung, vom 24, Februar 1931 ist das Stammkapital der Gesellshaft um 25000 NM bherab- gesegt worden. Die Gläubiger der Gesell- \chatt werden autgefordert, bei dieser zu melden.

Berlin, den 2, Dezember 1931.

Die Geschäftsführer der F. H. Zimmermann Maschinenfabrik Gesellschaft mit beschränkterHaftung : Wilhelm Schüß. Richard M ichel i,

[83344] :

Hierdurch geben wir bekannt, daß wir durch Beschluß der Gesell|chafterversamm- lung vom 16, 12.1931 das Stammkapital von 300000 GM um 200000 GM herabgeteßt haben. L :

Wir tordern die Gläubiger auf, sh bei uns zu melden.

W., Jahnke jr. G. m. b. H,, Berlinchen, Nm. Bernbard Jahnke. Arthur Jahnke.

[84714] : Hierdurchd mache ih bekannt, daß die Firma Luckemeyer & Ahrens Gesfellschaft mit beshränfter Haftung, Berlin NW 40, Meoltkestr. 3, durch ee e Gene vom 17. 12. 1931 aufgelöst ist. Gemä 8 65 Abs. 2 fordere ih die Gläubiger auf, ih bei der Gesellschaft zu melden. Berlin, im Dezember 1931. Lueckemeyer & Ahrens G. m. b, H, Berlin NW 40.

Der Liquidator; Otto Luckemeyer.

| [82988]

Bekauntmachung.

Die Bijouterie G. m. b. H. zu Mark: neukfirhen i1nt aufgelöst. Jch fordere die Hläubiger der Gesellichaft auf, fih zu melden. Bijouterie G. m. b. H.

Der Liquidator: Albert Brehmer, Markneukirchen.

[82166]. 5% Goldanleihe der Freudenberg

vom Fahre 1923. » Jn der heute bestimmungsgemäß vor-

die Stücke:

28, 35,

Kategorien:

a) von den Anleihestücken mit ein- oder 4weistelliger Nummer deren Nummer mit einer der ge- zogenen Endziffern übereinstimmt;

zweistelliger Nummer diejenigen, deren Nummer in den beiden lebten Stellen mit einer der gezogenen Endzifferu übereinstimmt. Die Rückzahlung der ausgelosten An- leihestücke erfolgt vom 1, März 1932 ab bei den Niederlassungen der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft. Bereits ausgelost sind die Nummern mit Endziffern: 09, 22, 32, 49, 52, 70, 71, 82, 86, 88, 90, 99 für Stüdcke zu 100 Goldmark, 00, 01, 03, 04, 07, 19, 22, 31, 34, 35, _50, 66, 99 für Stücke zu 20 Goldmark, 06, 07, 08, 15, 19, 22, 36, 40, 45, 58, 78, 91, 99 für die Stücke zu 5 Gold- mark. Den Besißern von Stücken zu 5 Gold- mark und 20 Goldmark empfehlen wir den Umtausch in Stücke zu 100 Goldmark, welcher von den Niederlassungen der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft unentgeltlich vorgenommen wird. Frankfurt a. M., den 17. Dez. 1931, Freudenberg «& Co. G. m. b. H.

11. Genossen- schaften.

[85144] Entscheidung. N Der Conservenfabrik Watenbüttel vorm. Herm. Maasberg e. G. m. un- beschr. Haftpflicht ist bezüglich der von ißr in den %Wer Jahren des vorigen Jahrhunderts ausgegebenen, auf %509%/g aufgewerteten, auf den- Inhaber ‘Tlau- tenden Schuldverschreibungen (ur}prünglih 155 000 Friedensmark) tür die am 1. Ja- nuar 1932 fällig werdenden aufgewerteten Kapitalbeträge eine Zahlungsfrist bis 31. Dezember 1934 mit der Maßgabe be- willigt, daß eine Zahlung in Teilbeträgen in Höhe von mindestens 30% im Jahre 1932, in Höhe von mindestens 3509/0 im Jahre 1933 und bezüglich des Nestes im Jahre 1934 auf Grund ‘einer Auslosung stattzufinden hat.

Braunschweig, den-22, Dezember 193, Die Sprustelle beim Landgericht.

—--

13. Bankausweise.

(8266) Württembergische Notenbank, Stuttgart.

Stand am 23. Dezember 1931,

Aktiva. Reichsmark Goldbestand (Barrengold sowie in- und ausländische Goldmünzen, das Bld fein zu RM 1392,— gerechnet). .. . .. Deckungöfähige Devisen . Sonstige Wechsel u. Schecks Deutsche Scheidemünzen . Noten anderer Banken . Lombardforderungen « « « 3078 882,87 E. e ¿po 6 4 042 169,08 Sonstige Aktiva. « « . « 35 464 342,94

dapital iva 7 000 000 Reservesonds - - - - : : 2441 000—

Reservefonds . , Amlaulende B ias s; 23 998 900,— â ällige Verbindlich- Pie, e s R s . «. 13 581 248,69 An Kündigungsfrist ge- bundene Verbindlichkeiten 17 832 715,53 Sonstige Passiva . . . . 5251 127,98 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter- egebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: Reichsmark 339 200,—. Zinsvergütung auf Girokonto 49/0 p. a

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

[83962]

Deutsche Gesellschaft zur Herausgabe und Verbreitung guter Mens schriften und Bücher E. V.

Einladung zur Hauptversammlung am 29, Jauuar 1932, nachm. 5 Uhr, in der Konditorei Windelbandt, Berlin SW 19, Seydelstr. 31. Tagesordnung: Rechnungélegung.

10 549 300,50

15 497 031,84 33 154.97

genommenen 5. Tilgungsverlosung wur- f den die folgenden Endziffern gezogen für |

zu 100 Goldmark die Endziffern 15, | zu 20 Goldmark die Endzifsern 52, 78,

zu 5 Goldmark die Endziffern 34, 80, F Als ausgelost gelten in jeder der drei F

b) von den Anleihestücken mit mehr al3 f

1510110, ‘'

d

«& Co. G.m.b.H. in Frankfurt 6. M,, 5

diejenigen, F

V. sind im Schiffsregistecr als

ESrste Zentralhandelregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich SentralhandelSregister für das Deutsche Reich

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis vierteljährlich 4,05 ÆK. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

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Berlin, Sonnabend, den 2. Fanuar

_ 1932

m

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Jnhaltsüberficht,

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90 DI D 5 ijn (0 D pu

Entscheidungen des Neichsfinanzÿofs.

1. Schiffe als Betriebsvermögen einer Handelsgesell- aft oder als an diese vermietetes Privateigentum iehrerer Gesellschafter. Es handelt sich um die e Ge- pinnfeststellung bei einer als Kommanditgesellschaft bezeihneten dandel8gesellschaft die Großhandel, Spedition, Kommission und Reederei betreibt. An dem Unternehmen sind drei persönlich ftende Gesellshafter beteiligt, außerdem die Witwe eines ver- orbenen Teilhabers, die als Kommanditistin bezeihnet und bei er einheitlihen Gewinnfeststellung bisher ebenso behandelt ist. Strittig ist die Zugehörigkeit von zwei Schiffen zum Betriebsver- ögen der Ge ellhaft Die [vagen beiden Schiffe A. und der Kommanditgesellschaft ge-

órend eingetragen. Fn den Bilanzen der. Gesellschaft erscheinen e unter der Bezeichnung „Reedereikonto“ bis Ende 1926. Jm istrittenen Wirtschaftsjahr 1927 wurde die A. an eine eng-

5 sche. Firma verkauft, und zwar zu einem Preise, der den Buch- il

Rommanditaesellshaft diesen

Manditgesellschaft

Fellshaftsvertrag zwishen den drei pas haften Machdem die weitere Gesellschafterin Ende 1922 au

8

Der jeßigen Komman

dert um 175208 RM über en Fn der Endbilanz 1927 hat die j _Mehrerlös nicht als Gewinn an- egeben und das ihr verbliebene Schiff B. nicht mehr iu derx ilanz ausgewiesen. Zur Begründung dieses Verfahrens hat sie orgebraht: Die Bilänzen bis 1926 seien unrichtig gewesen. Nach nem Vertrage vom 11. April 1923 seien die Schiffe Privatver- ögen der drei persönlih haftenden Gesellschafter. Die Kom- abé sie lediglich gemietet. Die drei Eigen-

mer seien mit dem Mehreriös auch weder nah § 42 noch nah

L S 38 des Einkommensteuergesebves steuerpflichtig.

Der Vertrag vom 11. April 1923 ist als Nas zum Ge- h en Gesell-

aftern der Kommanditgesellshaft bezeichnet. Er E zunächst: nach außen

s offene Gesellschafterin ausgeschieden und am gleihen Tage s Kommanditistin in die Gesellshaft eingetreten sei, werde für ¿s Verhältnis visGen den Sin A haftenden Gesellschaftern igen H anditgesellshaft folgendes vereinbart: 1. Für

1s Vêrhältnis zwischen den persönlih haftenden Gesellschaftern birivt au in Zufkunst ver Gesellschaftsvertrag (vom. 15. De- mber 1903) nebst Nachträgen maßgebend, soweit niht im Sai taa

n Abänderungen vereinbart sind. 2. Es hesteht Einverständnis

¿Darüber, daß, wenn auch die auf Grund des früherèn Besißes an

WSegelschiffen erworbenen bzw. bestellten Dampfer nah außen als Eigentum . der Kommanditgesellschaft gelten und Ms auch im - den Büchern und “Bilanzen der Kommanditgese

z È schaft auf- eführt werden, doch im Verhältnis der Gesellshafter unter-

einander diese Dampfer den Gesellshaftèrn nah dem Verhältnis

2A

igentümlih gehören, in dem die einzelnen Gesellschafter das zum rwerb der Dampfer aufgewandte Kapital zur Verfügung ge- ellt haben. Ueber die danach jedem Gesellshafter an den ein- elnen Schiffen zustehenden Anteile soll ein von den sämtlichen Ge- ellshaftern zu unterzeihnendes Uebereinkommen nah Abliefe-

ung der Schiffe gezeichnet werden (was am 1. August 1923 ge-

hehen ist). Die persönlih haftenden Gesellschafter überlassen ber diese. Dampfer der Kommanditgesellschaft zur geschäftlichen lusnußung, so daß der Gewinn und Verlust, der sich aus dem Betriebe des Reedereigeshäfts mit diesen Dampfern ergibt, zu-

5 unsten und zu aen der Kommanditgesellschast ist. Es ist aber

on der Kommanditgesellshaft den Eigentümern der Dampfer ls Vergütung für die Ueberlassung der Dampfer ein Betrag on 4 vH des nach Lieferung der Dampfer festzuseßenden Ein-

Mandswerts der Dampfer pér anno zu vergüten. Die Kommandit-

esellschaft ist daher im Fnnenverhältnis als Ausrüster der Schiffe zu betrahten gemäß § 510 des Handelsgssezbuchs. Alle ür die Schiffe zu leistenden Zahlungen sind von der Kommandit- esellschaft zu leisten, diese hat auch für alle erforderlihen Ver- ierungen zu sorgen. Solange die Eigentümer der-Schiffe oder eren Erben zugleich persönli haftende Gesellschafter oder Kom-

Manditisten sind, sind die in Absaß 1 und 2 getroffenen Verein-

arungen unkündbar. „Falls einer der Miteigentümer der Schiffe der dessen Erben ganz aus der Kommanditgesellschaft scheiden, so oll derselbe bzw. seine Erben verpflichtet sein, den Anteil des aus er Kommanditgesellschaft ausscheidenden Gesellschafters an dem der den Schiffen den übrigen Miteigentümern des oder der Schiffe zum Kauf anzubieten. Der Kaufpreis wird mangels güt- iber Einigung dadurh ermittelt, daß der Wert des oder der Schiffe durh zwei von dem Vorsißenden der Handelskammer zu

Frnennende Sachverständige endgültig festgestellt und danach ver-

âltnismäßig der dem“ausscheidenden Gesellschafter auszuzahlende etrag errehnet wird. Die E vereinbaren, daß ei jedem Verkauf eines Anteils an dem Sie oder den Schiffen e übrigen Gesellshafter ein Vorkaufsrecht haben sollen. Eine lufhebung der Reederei oder ein Verkauf eines oder aller Schiffe ann nux durch Mehrheitsbeschluß der Miteigentümer des oder der Schiffe erfolgen. Bei allen Beschlüssen hat jeder der Be- eiligten nah dem Verbältnis der Größe seiner Beteiligung an

Fen einzelnen Schiffen Stimmrecht. Eine Kündigung dieser Ab-

nahungen durch einen der Beteiligten ist unzulässig, solange die tommanditgesellshaft das Reht auf Verwendung der Schiffe für lgene Rechnung ausübt. Sollte troßdem aus irgendeinem Grunde die Kündigung dieses Vertrags durch einen der Beteiligten rechts- pirksam erfolgen, so soll der Kündigende verpflichtet sein, seine nteile an dem oder den Schiffen den übrigen Beteiligten zum Erwerb anzubieten. Die Festseßung des Uebernahmepreises er- olgt gemäß - den Bestimmungen in Absaß 4.“ Jn den weiteren Punkten enthält der Vertrag insbesondere noch Vereinbarungen ber die Auseinandersezung bei Auflösung der Gesellschaft oder usscheiden eines der Gesellschafter. érvorgehoben ist, daß ge- äß der Abmachung unter Ziff. 2 die Schiffe bei der Ausein- nderseßung außer erur zu bleiben haben. Ferner sind och Bestimmungen für den Todesfall eines Gesellschafters ge- offen worden. Das Finanzgexiht hat sich nun in Ueberein- immung mit dem Finanzamt auf den Standpunkt gestellt, daß 18 dem Vertrage vom 11. April 1923 einé Ueberführun er Schiffe aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft das Privatvermögen der persönlich haftenden Gefell- after nicht gefolgert werden könne. Einmal habe die Kom- anditistin bei dem Vertragsabshluß nicht mitgewirkt, was aber ah § 161 Abs. 2 in Verbindung: mit § 116 Abs. 2 des Handels- esebbuchs erforderli gewesen wäre, Zweitens habe der Vertrag

vom 11. April 1923 ausdrücklich zum FJnhalt, daß er nur das Jnnenverhältnis der drei persönlich haftenden Gesellschafter be- treffen solle. Es sei deshalb auch ausdrüdlich darin bestimmt worden, daß die amer nach außen hin als Eigentum der Kommanditgesellschaft gelten und demgemä ans in den Büchern und Bilanzen der Kommandit esellschast aufgeführt werden sollten. Damit sei nah Ansicht des chafter ausgedrüdckt, daß die Schiffe im Sa ter bleiben sollten. Wenn der Vertrag weiter festlege, wie ür den eiligt sein sollen und daß ihnen eine Vorwegverzinsung des von ihnen in den Schiffen eingebrahten Kapitals zukommen solle, so handle . es sich nur um Gewinnverteilungsabreden. Daß diese wirtschaftliche Betrahtungsweise richtig sei, ergebe . sich auh daraus, von die S Vermietung der Schiffe an die Kom- manditgesellshaft so lange unkündbar sein solle, als die im Funenverhältnis als Schiffseigner an on en Personen Ge- A after der Kommanditgesellshaft bleiben und daß diese Schiffseigner oder ihre Erben beim Ausscheiden aus der Kom- man itgesell haft ihren Anteil den übrigen Miteigentümern, also Gesellschaftern, n Verkauf anzubieten verpflichtet seien. Damit sollte nah Ansicht des Finanzgerichtes sichergestellt sein, daß die Schiffe wirtschaftlih stets im Eigentum der Kommandit- gesellschaft bleiben. Fm übrigen habe die Firma die 4 proz. Ver- insung der in den Schiffen investierten Kapitalwerte entspre end er Auffassung des Finanzamts für 1926 und auch in der Ein- Ee N Ar Et für 1927 mit als Gewinn der Firma an- egeben. stätigung des vom Finanzamt auf 94 477 RM festgestellten Ge- winns. Dabei ist der Mehrerlös aus dem Schiffsverkauf von dem von der Firma angegebenen Verlust abgeseßt worden. Die Gesell- schaft rügt in der Rechtsbeshwerde, daß das Verfahren insofern an wesentlihen Mängeln leide, als in dem Tatbestand und in den Gründen des finanzgerichtlihen Urteils die in den Schriftsäßen und durch Verträge nahgewiesenen wesentlichen tatsählichen Um- stände mat berücsihtigt seien und die Entscheidung auf un- richtiger Anwendung bestehenden s beruhe. I. Die Rechts- beshwerde ist hinsihtlich des Haupt\treitpunkts nicht begründet. Die durch das Finanzgericht erfol te Auslegung des für die Be- uxteilung des Streitpunkts hauptsählich maßgebenden Vertrags vom 11. April 1923 als bloße Gewinnverteilungsabrede ist recht- bard zu beanstanden. Auch ist nit ersichtlih, daß die Vor- behörde in dieser Beziehung wesentlihes Vorbringen der Be- chwerdeführerin niht beachtet hätte. a) Der Senat hat in seiner

isherigen Rechtsprehung bei der Frage, ob Gegenstände, die

iht ihon ihrer Natu x, nah als notwendig betriebszugehörig oder notwendig betriebsfremd anzusprehen sind, zum Betriebs- oder Privatvermögen zu rechnen sind, regelmäßig auf den hin- reichend bekundeten Willen des Betriebsinhabers abgestellt. Für die Beurteilung Neis Willens ist zwax nicht aus\schließlich die buhmäßige Behandlung maßgebend. Sie ist es insbesondere dann nicht, wenn aus sonstigen Umständen hervorgeht, daß sie der Wirklichkeit widerspriht. Dagegen wird die buchmäßige Behand- lung in der Regel heachtlihe Schlüsse für den wahren Willen von buchsührenden Cen ergeben. h) Es kann nun dahingestellt bleiben, ob im vorliegenden Falle die Schiffe im Hinblick auf Be- triebsart und -entwicklung auch bei Anerkennung ihrer bürger- lich-rehtlihen Quai keit zum Privatvermögen einiger Gesell- schafter steuerlih niht [hon als der Natur nah gebundenes Be- triebsvermögen betrahtet werden könnten. Jhre Behandlung als bloß gewillkürtes Betriebsvermögen durch die Vorbehörde ist jedenfalls nitht rechtsirrig. Der FJnhalt des Vertrags vom 11. April 1923 ist keineswegs derart, daß die darin durchgeführte bürgerlih-rehtlihe Feststellung des gesonderten Privateigentums an den Schiffen eine Lage Sen hätte, die bei der nah § 9 der Reichsabgabenordnung n. F. (= § 4 a. F.) gebotenen wirt- schaftlichen Betrachtungsweise in unlöslihem Widerspru zu der tatsählih gewollten und durchgeführten Behandlungen der Schiffe in den bisherigen Bilanzen und dem Schiffsregister stünde. Die wweitgehenden Pflichten der „vermietenden Eigentümer“ gegen- einander und gegenüber der Gesellschaft (insbesondere der Aus- {luß des Kündigungsrechts, die besondere Verpflihtung zum Kaufangebot, das ein an dem Werte der Schiffe beteiligter Gesell- schafter im Falle des Ausscheidens an die übrigen zu machen hat und das vorgesehene Vorkaufsrecht bei jedem Verkauf eines An- teils an dem Schiffe oder den Schiffen für die übrigen Gesell- schafter) haben offensihtlich den Zweck, im wesentlihen den C wirtshaftlihen Erfolg zu erzielen, wie wenn die Schiffe er Gesellschaft selbst gehörten, den Gesellschaftern jedo, die sih an der Finanzierung beteiligt haben, eine Vorwegverzinsung (in Angleihung an § 122 des Handelsgeseßbuchs) und ein Sonder- gann bei einer Veräußerung der Schiffe zu gewährleisten war.

b die vereinbarten Sonderpflichten für sih allein hinreichen, ein Abweichen von der bürgerlih-rechtlihen Betrachtungsweise für das Einkommensteuerreht zu rechtfertigen, könnte vielleiht noch zweifelhaft sein, brauht aber jedenfalls hier niht entschieden zu werden. Denn es tritt im vorliegenden Falle die weitere Ver- trags8abrede hinzu, daß die Schiffe nah außen als Eige.itum der More zu behandeln und demgemäß in den Büchern und Bilanzen als solches aufzuführen seien. Es geht nicht an, diese Be- stimmung als belanglose Abweihung vom wirklihen Willen der Beteiligten beiseite zu lassen und das gar mit dem im Vertrage verwendeten Ausdruck: die Schiffe „gelten“ als Gesellschaftseigen- tum, was den Gegensaß von „sein“ bedeute, rechtfertigen zu wollen. Es geht das um so weniger, als dieser Abrede offenbar [Giperiviegen e wirtshaftlihe Erwägungen zugrunde liegen. Die

eshwerdeführerin trägt in der Rechtsbeshwerde selbst vor, daß geschäftlihe Gründe“ dafür maßgebend waren. Dieses Vor- bringen läßt übrigens die Annahme zu, daß dabei auch folgender Umstand eine Rolle gesvielt hat: Vor dem Kriege besaß die Firma, damals offene Dar delbge eas, eine wertvolle Flotte, die nah Kriegsende an den Feindbund abgeliefert werden mußte. Das Reich gewährte den geshädigten Schiffseignern Zuschüsse gegen die Verpflichtung, 24 der Flotte wieder aufzu- auen. Es handelt sih also niht etwa um eîne unbedachte irrige Vilanzbehandlung, sondern um eine aus wirtschaftlihen Gründen beabsichtigte, bewußt genaues S E nA . Sie will den Vorschriften des Handelsrehts und der wirtschaftlihen Stellung

der Liquidation die Gesellshafter an den Schiffen be- ; Rechtsgestaltung, wie schon angedeutet, in eine Gewinnverteilungs-

: abrede im Rahmen der inneren gesellschaftlichen Beziehungen der

Das Finanzgeriht kommt infolgedessen zu einer Be- ;

der Beschwerdeführerin gerecht werden. Das Handelsrecht tritk aber keineswegs an Bedeutung zurcück hinter dem sonstigen büger- lihen Rechte. Fm Gegenteil geht gerade auch z. B. aus der hier bedeutsamen besonderen öffentlih-rechtlihen Pflicht zu ordnungs-

| uny: er Bilanzaufstellung (vgl. insbesondere §8 38 ff., 120, 167 ; de inanzgerihts der Wille der Gesell- | igentum aller vier Ge- ;

andelsgeseßbuchs) die wesentlihe Bedeutung des Handels- rechts hervor. Nun läßt fO aber hier der in handelsrechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung betonte Wille nur durchführen, wenn die im übrigen Vertrag gewählte bürgerlih-rechtliche

Beteiligten untereinander gedeutet wird. Untec diesen Umständen könnte man sogar Zweifel hegen, ob niht {hon bei rein bürger- lih-rehtlicher Betrachtung im Hinblick auf den, kurz gesagt, handelsrehtlihen Willen der weitere die Rechtsbeziehungen regelnde Vertragsteil ebenfalls entsprehend diesem Willen aus- ulegen wäre. Man denke etwa an Zwangsvollstreckung in die hisfe (vgl. dazu §8 124, 129 Abs. 4 des Handelsgesezbuchs). Doch kann dies dahingestellt bleiben. Für das Steuerrecht ist eine derartige Auslegung jedenfalls geboten. Sie allein ent- spricht dem F aulengarige des § 9 der Reichsabgabenordnung, iwonach in wirtschaftliher Betrachtungsweise der wirtschaftliche Wille der Beteiligten und die daraus sih ergebenden wirtschaft- lichen Wirkungen due das Steuerreht maßgebend sind. Wollte man mit der Bes Ee es grundsaäßlih zulassen, daß die bilanzmäßige Behan lung von dem angeblihen wirk- lichen wirtshaftlihen Willen der Beteiligten abweichen darf, L E T i les ect In Behandlung als el, dessen si er jorgsaltige Kaufmann zur Aufzeichnunç der tatsählichen Geschäftsvorfälle und der von 7 Fud gezogenen wirtshaftlihen Folgerungen bedient, vollkommen er.twertet werden. Es wäre dann möglich, daß die be- teiligten Gesellschafter geheime Privatverträge über die erausnahme der wesentlihsten gewinnbringenden, dem etrieb auch tatsächlich dienenden Betriebsgegenstände ab- [lössen, diese Verträge aber so lange, als eine gewinnbringende eräußerung noh niht erfolgt is, der Steuerbehörde oder seusiigen Dritten gegenüber nicht kundgeben, vielmehr ers nach eräußerung mit ihnen hervortreten und nun Berichtigung der nunmehr als unrichtig bezeichneten Bilanzen verlangen. Dies würde dazu führen, daß in solchen Fällen entgegen den Absichten des Geseßes der Gewinn aus der Veräußerung von wertvollex Anlagewerten auf das einfahste der Besteuerung entzogen würde. Son diese Srivagung zeigt, daß es vom Standpunkt der steuer- sichen Gerechtigkeit aus niht unrichtig ist, der bilanzmä igen Vehandlung, au wenn sie mit der im Nebenvertrag En bürgerlich-rechtlihen Gestaltung nit in allen Stücken überein- N regelmäßig den Vorzug zu geben. Das muß zum min=- esten dann gelten, wenn auch die bürgerlih-rehtlihen Beziehungen so gestaltet sind, daß sie sich im wirtschaft- li ch en Ergebnis im wesentlichen decken mit der Beurteilung, die der bilanzmäßigen Behandlung entspriht. Daß für die Schiffe bisher keine Abnußungsabseßungen gemacht sind, kann diese Ver- tragsauslegung nicht entscheidend beeinflussen. Die Beschwerde- führerin verweist ferner noch insbesondere auf das Urteil des Senais VI A 1139/28 vom 19. September 1928 == Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 10 —. Der Senat hat darin ausgesprochen, daß es mögli ist, Grundstücke, die im grundbuchmäßigen Eigen- tum einer offenen Handelsgesellschaft stehen, für die Einkomme:t- steuer als den Gesellshaftern persönlih nach Bruhteilen gehörig zu behandeln. Fn jenem Falle ist aber die Behandlung der Grundstücke als Privatvermögen der S bei Aufstellung der Bilanz und in der Buhführung zum Ausdruck gekommen. Das Schwergewicht des Urteils liegt also darauf, daß es nicht allein a die bürgerlih-rehtlihe Beurteiluug ankommt. Jm hier zu entscheidenden Fall ist aber die Sachlage so, daß die Es im Schiffsregister übereinstimmt auch mit der und a geivoilt bilanzmäßigen Behandlung. Der Tatbestand ist omit gerade im entscheidenden Punkt wesentlih anders. Bei der hier gebilligten Betrachtungsweise ist es für die Frage der Zu- gehörigkeit der Schiffe unerheblich, ob die vierte Gesellschafterin als Kommanditistin oder, wie die Beshwerdeführerin meint, nur als Darlehnsgläubigerin zu betrachten ist; im ersteren Falle wäre zu beachten, daß sie dem Vertrage vom 11. April 1923, wenn aus niht [hriftlich, so doch sahlih zugestimmt hat; im leßteren Fa käme es auf ihre Zustimmung nicht an. Es isst weiterhin aber au bedeutungslos, ob zur Zeit des Vertragsschlusses die Schiffe, die damals erst im Bau waren, bei der Beshwerdeführerin buch- mäßig überbaupt schon in Erscheinung getreten waren oder nicht, mit anderen Worten, ob derx Vertrag vom 11. April 1923 als Grundlage einer ep von Betriebsvermögen in das Privatvermögen der Gesellshafter gelten könnte, wovon die Vor- behörde ausgeht, oder ob der Vertrag der Zugehörigkeit zum Betriebs8vermögen erstmalig gelégentlich der Herstellung der Schiffe regelte, wie die Beshwerdeführerin meint. Es ist au ohne Bedeutung, ob der Vertrag den Sondertatbestand des § d der Reichsabgabenordnung a. F. erfüllt oder niht. Il, Troß der Grundlosigkeit der Rehtsbeshwerde im Hauptstreitpunkt ist Auf- E und Zurückverweisung der Sache an die Vorbehörde aus olgerdem Grunde geboten: Die Beshwerdeführerin behauptet, ie unter der Bezeichnung „Kommanditistin“ beteiligte Gesell- chafterin sei wirt|chaftlich ledigli „Darlehnsgläubigerin“ ohne Zeteiligung an den Anlagewerten der Firma. * Die Beshwerde- führerin hat dies auch bereits im Cf ami - med des A vor- gebraht. Das Uinanggerihe hat ohne nähere Begründung fest- gestellt, daß die als ‘Kommanditistin bezeihnete Beteiligte „nah dem Kommanditvertrage vom 31. Dezember 1922 echte Komo manditistin“ sei. Es ist nun nicht ausgeschlossen, daß diese Fest- stellung weniger auf dem anen Jnhali des Vertrags als viel ht auf der Bezeichnung „Kommanditvertrag“ und „Kont- manditistin“ beruht Eine Würdigung des sachlichen Awerde-

ihm daraus

des Vertrags war aber um so mehr geboten, als die Beshwerde- A ES aus ihm gerade ihre entgégengeteßte Rechtsansicht zu rechtsertigen suht und auch nach der Rehtsprehung des Senats sahlihen Jnhalt die n Es Bedeutung zukommt.

dent das auf den Begriff des “,typishen stillen Gesell-

Vgl, z. B.