1932 / 8 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jan 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Freital, [87036] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsge- sellschaft i. Fa. Kolbe & Schulze, Fa- brik photographisher Apparate in Frei- tal-Deuben, Obere Dresdner Str. 130, der alleinigen Jnhaberx dieser Firma Arno Kolbe in Freital und Karl Erich Gläßer in Tharandt, wird heute, am 5. Januar 1932, nahmittags 4% Uhr, das gerihtliche Vergleichsverfahren er- öffnet. Vertrauensperjon: Herr Syndi- kus e Dresden-A. 1, Wilsdruffer Straße 31. Vergleichstermin am Montag, den 1. Februar 1932, vorm. 11 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Freital, 5. Januar 1932.

87038! Vermögen der offenen Handel®gesellshaft Firma Sartorx und Fiegen, ZJnhaber Heinrich Sartor und Wilhelm Fiegen in Hameln, ist heute, am 7. Januar 1932, 12 Uhr, das Ver- gleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da die Zahlungs- unfähigkeit dargetan ist. Der Rechts- berater A. Kater in Hameln ist zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläu- bigerausschuß ist niht bestellt. Ter- min zur Verhandlung über den Ver- gleihsvorschlag ist auf den 30, Ja- nuar 1932, 10 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht, Zimmer Nr. 19, an- beraumt. Dex Antrag auf Eröffnung des Vergleihsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis weiterer Ermittlungen sind auf der Geschäfts- stelle, Zimmer Nr. 17, zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt. Amtsgericht Hameln, 7.

UMWameln, Ueber das

Januar 1932.

Woya, [87039]

Uebex das Vermögen des Hoteliers Wilhelm Bauermeister in Hoya wird heute, am 5. Januar 1932, 12 Uhx, das Vergleichsverfahren eröffnet, Der Rechtsanwalt Dr. van Hove in Hoya wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorshlag wird auf Montag, den 1. Februar 1932, 10 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht anberaumt.

-_

Amtsgericht Hoya, 5. Fanuar 1932.

Ilmenanu, [87040]

Ueber das Vermögen des Heinrich Kreidt, Tabakwarenhandlung in Gera- berg, wird heute, vormittags 10 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Bankdirektor a, D. Willy Boes in Flmenau wird zur Vertrauensper- son bestellt. Termin zux Verhandlung und Abstimmung über den eingereichten Vergleichsvorshlag wird auf 5. Fe- bruar 1932, vorm. 814 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 21, anberaumt. Der Schuldnex darf rechts- wirksam über sein Vermögen nux mit Zustimmung der Vertrauensperson ver- fügen. Der Vergleichsvorshlag mit Unterlagen liegt zur Einsiht dexr Be- teiligten auf dex Geschäftsstelle, Zim- mer Nv. 5, aus.

Jlmenau, den 5. Fanuar 1932.

Thür. Amtsgericht.

Ilmenau, [87041]

Ueber das Vermögen des Fabrikanten Wilhelm Rose, alleinigew Fnhabers der Firma Rose & Höribsh in Flmenau, wird heute, vormittags 9 Uhr, das ge- rih¿lihe Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet. Der Oberbürgermeister a. D. Hermann Zachäâus in Flmenau wird zux Ver- trauensperson bestellt. Termin zur Ver- handlung und Abstimmung über den eingereihten Vergleihsvorshlag wird auf 5. Februar 1932, vorm. 914 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim- mer Nr. 13, anberaumt. Der Schuldner darf rechtswirksam über sein Vermögen nur mit Zustimmung der Vertrauens- person verfügen. Der Vergleichsvor- 1chlag mit Unterlagen liegt zur Ein- ficht der Beteiligten auf der Geschäfts- stelle, Zimmer Nr. 5, aus.

Flmenau, den 5. Fanuar 1932, Thüringishes Amtsgericht. Königsberg, Pr, [87042]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Bormann in Königsberg, Pr., Sattlergasje 34 (Zigarren, Zigaretten, Tabakwaren), ist am 30. Dezember 1931, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses Vertrauensperson: Kaufmann «+ Max Gronowski, Königsberg, Pr., Parade- laß 22, Termin zur Verhandlung Uber den Vergleichsvoxrshlag am Diens- tag, deu 26. Januar 1932, 914 Uhr, Zimmer 318, Der Antrag auf Er- offnung des Vergleihsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf dexr Ge- schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten O gt:

Amtsgericht Königsberg, Pr., Hansaring. Lübeck, Beschluß.

Ueber das Vermögen derx offenen Handelsgesellshaft Gebrüder VBrenn- mann, Konfektions- und Möbelgeschäft, hier, Fünfhausen 3, wird heute, 18 Uhr, das Vergleihsverfsahren zur Abwen- dung des Konkurses eröffnet und der Rechtsanwalt Dr. Bründel in Lübeck als Vertrauensperxson bestellt. Termin gur Ver”andlung über den Vergleichs- vorshlag vird auf Freitag, den 22, Januar 1932, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Lübeck, Abt, Il, Zimmer 9,

[87043]

eroffnet.

Dritie Zentralhaudelsregisierbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 7 vom 9, Jauuar 1932. S. 2

anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren

Ermittlungen find in der Geschäftsstelle |

des unterzeihneten Gerichts, Zimmer 19, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Lübeck, den 5. Januar 1932. Das Amtsgericht. Abt, ITI,

LyekK. Vergleichsverfahren. [87044]

7VN7/31. Ueber das Vermögen der Hotelbesißerin Frau Alice Sambraus in Lyck ist heute, am Dienstag, den 5, Ja- nuar 1932, 124 Uhr, das Vergleihs- verfahren zur Abwendung des Kon- fures eröffnet. Der Kausmann Erich Baltrush in Lyck wird zur Vertrauens-

rson ernannt. Termin zur Verhand- ung über den Vergleihsvorshlag wird auf Donnerstag, den 4. Februar 1932, 10:4 Uhr, vor dem unter-

zeihneten Geriht, Zimmer 113, Erd-|T

shoß, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleihsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergeb- nis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 316, Il. Stock, zur Einsiht der Beteiligten niedergelegt. Lyck den 5. Januar 1932. Das Amtsgericht.

Niesky, Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Firma Friedrih Schulye, Baugeschäft, vorm. J. Lissel, Jnhaber: der Architekt Fried- rich Schule in Niesky, O. L., Haus- mannstraße 3—5, ist am 31. Dezember 1931, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden, Der Volkswirt Dr. Herde in Görlis, Augustastr. 26, ist zur Ver- trauensperson ernannt, Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvor- schlag ist auf den 28. Januar 1932, 10 Uhr, vorx dem Amtsgericht in Niesky, O. L., anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäfts- telle zur Einsicht der Beteiligten nieder- gelegt. Niesky, O. L. den 31. Dezember 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Nürnberg. [87046]

Das Amtsgeriht Nürnberg hat am 6. Januar 1932, vorm. 10 Ubr, zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen - der offenen Handelsgesell- haft in Firma Serz & Co., grap ische Kunstanstalt und Verlag in Nürnberg, Tite Straße 76, das gerihtlihe Ver- gleihsverfahren eröffnet und Ver- auf Donnerstag, den

[87045]

gleihstermin 4. Februar 1932, vorm. 104 Uhr, im Sißungssaal, Zimmer 452/0 (Westbau), bestimmt, Als Vertrauensperson ist Volkswirt Dr. R Röder in Nürn- berg, Kripperstraße 8, bestellt, Der An- trag auf Eröffnung des Vergleichsver- fahrens nebst Anlagen und das Ergeb- nis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 460/0, zur Einsicht dex Beteiligten niedergelegt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Offenbach, Main, [87047] Vergleichsverfahren. / Ueber das Vermögen des Robert Löwengart in Frankfurt a. Main, als alleiniger Fnhaber der Firma Leder- warenfabri? Löwengart & Liebmann in Offenbach a, Main, Frankfurter Straße 80, ist am 29, Dezember 1931, nahmittags 1 Uhr, das Vergleichsver- fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden, Der Rechtsanwält Dr. Heß in Offenbach a, Main ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvor- {lag ist auf Montag, den 28. Ja- nuar 1932, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Offenba a. Main, Zimmer Nr. 70, anberaumt. Der An- trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weitecen Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsiht der Betei- ligten niedergelegt. Offenbach a. Main, 29. Dezbr. 1931. Hessisches Amtsgericht. Opladen, [87048] Ueber das Vermögen der Firma Hermann Schulte, Rheinischer Eisen- handel in Leverkujen-Küppersteg, Over- feldweg, ist am 4, Fanuar 1932, 12 Uhr, das Vergleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden, Der Rechtsanwalt Th. Krabß, L.-Wiesdorf, MSP Ge, ist zur Vertrauensperson ernannt, Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Mitt- woch, den 3. Februar 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgeriht Opladen, Zimmer Nr. 17, anberaumt. Dex Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf dex Geschäftsstelle, Zimmer 43, zux Einsicht der Beteiligten niedergelegt. (2 V. N. 11/31.) Opladen, den 5. FFanuar 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Thiersheim, [87049] Das Amtsgericht Thiersheim hat am 5. Januar 1932, nahm, 4 Uhr, die Er- öffnung des Vergleichsverfahrens über das Vermögen der Firma Leonhard Trinklein, Baugeschäft und Sägewerk in Arzberg, beschlossen. Als Vertrauens- person ist bestellt: Syndikus Dr. Bien- lein in Marktredwiß. Zur Verhandlung über den Vergleihsvorschlag ist Termin bestimmt anf Donnerstag, den 4. Fe-

bruar 1932, nachm. 2 Uhr, Mie aner 14. Hierzu werden uldner, Ver- trauensperson und Gläubiger geladen. Der Antrag auf Eröffnung des Ver- leihversahrens nebst den einschl. An- agen sowie Gutachten der Handels- kammer liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht dex Beteiligten auf. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Thiersheim. Ueckermünde. [87050] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johannes Rhein in Ueckermünde wird heute, am 30. Dezember 1931, 17 Uhr, das Vergleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da der Schuld- ner zahlungsunfähig ist. Der Kauf- mann Walter Becken in Ueckermünde wird zur Vertrauensperson ernannt. ermin zur mündlihen Verhandlung über den Vergleihsvorshlag wird auf den 23. Januar 1932, 12 Uhr, vor dem unterzeihnèten Gericht, Zimmer Nr. 14, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichêverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäftsstelle, Zimmer 13 des Amts- gerichts, zur Einsicht niedergelegt.

Amtsgericht in Ueckermünde. Warin, MeckIb. [85178] y Beschluß.

Ueber das Vermögen des Spar- und Darlehnskassenvereins für Warin und *mgagend, e, G. m, u, H. in Warin i. M., wird auf Antrag seines Vor- stands heute, am 28, Dezember 1931, nachmittags 19 Uhr, das Vergleichs- verfahren zur Abwendung des Kon- kur]es eröffnet. Zur Vertrauensperson wird der Kaufmann Wilhelm Banht in Warin i, M. bestellt. Termin zur Ver- handlung über den BergteiGtverslas wird auf Dienstag, den 26. Ja- nuar 1932, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht be- stimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be-

teiligten niedergelegt. Warin, den 38. Dezember 1931. Amtsgericht,

Wiesbaden, [87051] Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellshaft in Firma Rambacher Dampfwaschanstalt Emil Renson Söhne in Wiesbaden-Rambach ist am 31. De- zember 1931, 11,50 Uhr, das Vergleichs- vid ie ur TAENBERT, des Kon- furjes eröffnet worden. Der Rechts3- anwalt Dr. Süß in Wiesbaden, Lang- gasse 25, ist zur Veztrauensperson er- nannt, Termin zur Ver L E den Vergleihsvorshlag ist auf Diens5- tag, den 26. Fanuar 1932, 94 Uhr, vor dem Amtsgeriht in Wiesbaden, Kirch- asse 15111, Zimmer Nr. 208/9, an- eraumt. Der Antrag auf Eröfsnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt- lungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 306, zur Einsicht der, Betei- ligten niedergelegt. Amtsgericht, 6b, Wiesbaden am 31. 12, 1931.

Zeven, Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Schuh- machers und Gemischtwarenhändlers Hermann Brüning in Nartum, Haus E 65, wird heute, am 31. Dezember gleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr, Brinkmann in Zeven wird zur Vertrauensperson ernannt. Vergleihs- termin am 27, Fanuar 1932, vormittags 12 Uhr. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der etwaigen weiteren Ermittlungen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zim- mer Nr. 1, zur Einsicht dex Beteiligten aus, Amtsgericht Zeven, 31. Dezember 1931.

[87052]

Alzey, Bekanntmachung. [87053] Betr. Vergleihsverfahren über das Vermögen der Verkaufsgemeinschaft I Er Ziegelwerke G. m. b. H, in Alzey. Beschluß. Nach Bestätigung des Ver- gleihs wird auch das Verfügungsverbot vom 17. Oktober 1931 aufgehoben. Alzey, den 5. Fanuar 1932. Hessishes Amtsgericht. Arys. [87122] Das Vergleihsverfahren über das Vermögen der Frau Wilhelmine Pfeifer in Arys ist nah Bestätigung des ange- nommenen Vergleihs durch Beschluß vom 11, Dezember 1931 aufgehoben. Arys, den 11, Dezember 1931. Amtsgericht, Bad Schwartau. [87054] Das Vergleihsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Uhrmachers Frib Brügmann, Bad Schwartau, Markt 18, wird infolge Be- stätigung des Vergleichs aufgehoben. Bad Schwartau, 11. Dezember 1931. Amtsgericht. Abt. Il. Bad Schwartau. [87055] Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des ta Gas über das Vermögen der Firma FJohanusens Hotel, Bes.

Gustaw Voß in Niendorf a. Ostsee, wird

nachmittags 16 Uhr, das Ver- | d

gehoben. ad Schwartau, 11. Dezember 1931. Abt. [11

gehobe Bestätigung des Vergleichs auf-

Amtsgericht.

Berlin, [87036] n dem Vergleihsverfahren über das Vermögen der Deutsche Jiolierflaschen- Gesellschaft m. b. H. Lebrecht & Co. in Berlin SW 68, Ritterstraße 69, Fabri- kation von Jsolierflaschen, ist der auf den 13. Fanuar 1932, 12 Uhr, anbe- raumte Vergleihstermin auf den 18, Januar 1932, 13 Uhr, vor dem Amisgeriht Berlin-Mitte, Neue Dried- rihstraße 13/14, 111. Stock, Zimmer Nr. 111/112, Hauptgang A, Quergang 9, verlegt worden. Berlin, den 7. Fanuar 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitie, Abteilung 152.

Breslau. [87057] Das Vergleihsverfahren über das

Vermögen des Kaufmanns Max Fried-

länder in Breslau ‘Sonnenstr. 28, ist

nach Bestätigung des angenommenen

Vergleichs durch Beschluß von heute auf-

gehoben worden. (41. V. N. 64/31.) Breslau, den 5. Januar 1932.

Amtsgericht.

Deutsch Eylau. Beschluß. [87058] Jn dem Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses über das Ver- mögen der Fabrikbesißerin Klara Zeimer ev, Borchert, Fnhaberin der Firma eue Dt. Eylauer Asphalt-Dachpappen- fabrif Georg Zeimer in Dt. Eylau, wird der angenommene Verglei bestätigt und das Vergleichsverfahren aufgehoben. Dt. Eylau, den 21. Dezember 1931. Das Amtsgericht.

Frankfurt Ql: MlBehot. [87059] [d u

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des FJnhabers der Firma Mannheimer & Co., Frankfurt a. M.- Höchst, des Kaufmanns Jsidor Zecher- mann, wohnhaft in Frankfurt a. M., wird, nahdem der im Vergleichstermin vom 23, Dezember 1931 angenommene Vergleich bestätigt worden is, aufge- hoben. Das allgemeine Veräußerungs- verbot vom 24. November 1931 wird aufgehoben,

Frankfurt a. M.-Höchst, 30. Dez. 1931. Amtsgericht. Abt. 6. Freiburg, Elbe, Beschluß. [87060]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gastwirts und Stein- händlers Fohannes Beckmann in Assel Ae Bestätigung des Vergleichs auf- ehoben.

Amtsgericht Freiburg-Elbe, 4. 1. 19832.

[87061]

Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Elektroinstallateurs Willy Krabsh in Gera ist nach Bestäti- gung des Zwangsvergleichs aufgehoben worden.

Gera, den 4. Januar 1932.

Das Thüringische Amtsgericht.

Hannover, [87062] Das Vergleihsverfahren über das Vermögen der See „T1hag, Ton- industrie - Handelsgesellschaft mit be- shränkter Haftung“, Hannover-Linden, eise urabe 8, ist nach Bestätigung des ergleihs aufgehoben. : Amtsgericht Hannover, 29, Dezbr. 1931.

Gera,

HMohenstein-Ernstthal. [87063] Das gerichtliche Vergleichsverfahren, as zur Abwendung des Konkurses über das Ss des Webereibesiters Walter Hempel in Hohenstein-Ernitthal, Schubertstraße 34, alleinigen Fnhabers der eingetragenen Firma C. R. Hempel in HohensteinŒErnstthal, Moltkestraße 7 (Geschäftszweig: Fabrikation und Ver- trieb von Decken), eröffnet worden ist, ist zugleih mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 4, rFanuar 1932 angenommenen Vergleihs durch Be- \chluß vom 4. Fanuar 1932 aufgehoben worden. L : Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, den 4. Januar 1932.

Köln. Vergleichsverfahren. [87064] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der Firma Phil. Kaß, Komm.- Gej. in Köln-Ehrenfeld, Fröbelplaß 13, und des Fabrikanten Phil. Kaß, Znh. der Fa. Phil. Kaß in Aachen, Fülicher Straße 88, ist durch Beschluß des Ge- richts vom 31. Dezember 1931 guines hoben worden, da der Zwangsvergleich angenommen und bestätigt worden ist. Köln, den 31. Dezember 1931, Amtsgericht, Abt. 78. Köln, Vergleichsverfahren. [87065] Das Vergleihsverfahren über das Vermögen der Firma Carl Lemperb Nachf., Schreibwaren in Köln, ae gasse 6, Jnhaberin Steffi Graefen, ist dur Beschluß des Gerichts vom 4. Ja- nuar 1932 aufgehoben worden, da der Zwangsvergleih angenommen und be- stätigt wordén ist. Köln, den 4. Januar 1932. Amtsgericht. Abt, 78.

Königsberg, Pr.

Das DELRMEL ae, über das Vermögen des Fnnenarcitekten und Möbelfabrikanten Curt Andreae, Kö- nigsWera, Pr., Hinter-Roßgarten 20, ift nah Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben worden.

Amtsgeriht Königsberg, Pr.,

[87066]

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Königsberg, Pr, [87067 Das Vergleihsverfahren über dg: Vermögen des Drogeriebesigers Felix John, Königsberg, Pr., Vorstädt. Lang, gasse 96/97, ist nah Bestätigung des ay, genommenen Vergleichs aufgehoben worden. Amtsgeriht Königsberg, Pr., den 30. Dezember 1931, Lauenburg, Pomm, [87068] Das Vergleichsverfahren zur Abtwen, dung des Konkurses über das Vermögen des Rittergutsbesivers Wilhelm zuy Winkel in Groß Ruhnow wird nag S 8 Ziffer C der Verordnung det Reichsprasidenten vom 17. November 1931 (R.-G.-Bl. T S. 675) eingestellt nachdem am 24. November 1931 über das Vermögen des Schuldners daz Sicherungsverfahren eröffnet worden ist, Lauenburg i. Pomm., 3. Dezbr. 1931 Das Amtsgericht. ; Mannheim, [87069] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Burger & Co, Kommanditgesellschaft, Elektrogroßhand, lung und Vertretungen in Mannheim Amerikanerstr. 2—12, und deren allein. SaNEEn Gesellschafter Fngenieur Lan- dolin Burger in Mannheim, Heinrich- Lanz-Str. 21, wurde nah Bestätigung des Vergleihs am 24. Dezember 193 aufgehoben. Mannheim, den 30. De- zember 1931, Amtsgericht. B.-G.. 12. Mansfeld, [87070] Das“ Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Otto Conrad in Mansfeld, Fnh. Minna Conrad geh, Pörshmann in Mansfeld, ist aufge hoben infolge Bestätigung des Ver- gleihs. Mansfeld, den 23. Dezember 19831. Amtsgericht.

Mittweida. [87071] Das Vergleihsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Gâärtnereibesißers Curt Oswald Knebel, alleinigen Fnhabers der nit eingetragenen Firma Curt Knebel, Gartenbaubetrieb und Kakteenkulturen in Erlau, Nr. 107, ist zugleih mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 4. Januar 1932 angnommenen Vergleichs durch Beschluß vom 4. Ja- nuar 1932 aufgehoben worden. Amtsgericht Mittweida, 4, Jan. 1982, Münster, Westf, [87072]

Das Vergleihsverfahren über das Vermögen der Firma Bruno Nebelung, offene Handelsgesellshaft (Samens großhandlun und . Sämereibedarjs» artifel) zu Münster, Wolbeckter Sir. 18, wird An TMGRB R nachdem der im Ver- gleihstermin vom 31. Dezember 1931 angenommene Vergleih gerichtlich be stätigt worden ist.

Münster i. W., den 4. Januar 1982.

Das Amtsgericht. Offenbach, Main, [87073] Vekanntmachung.

Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Heinrich Cramer, Buh- druckerei in Offenbah a. Main, Louisenstr. 33, wird infolge Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. ;

Offenbach a, Main, 24. Dezbr. 1931,

Hessishes Amtsgericht.

Offenbach, Main. [87074] Bekanntmachung.

Das O I arsahren über das Vermögen des Franz Dieß, Schgko- laden- u. Zuckerwarengroßhandlung in Offenbah a. Main, wird infolge Be- stätigung des Vergleihs aufgehoben.

Offenbach a. Main, 24. Dezbr. 1931

Hessishes Amtsgericht. Oldenburg, Oldenburg. [87075]

«Fn dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Breuche, Oldenburg, als alleinigen Jn- habers der im Handelsregister einge- tragenen Firma Ernst Breuche in Oldenburg, wird die Bestellung des Herrn Zimmermann zum Mitglied des Gläubigerausshusses widerrufen, An seiner Stelle wird dex Rechtsanivalt Dr. Wolfgang Bonde, Berlin - Char- lottenburg, Hardenbergstraße 24, zum Mitglied des Gläubigeraus\chusses be- stellt. V. N. 32/31.

Oldenburg, den 5. Januar 1932.

Amtsgericht. Abt. VIT, Roth b. Nürnberg. [87076]

Das. Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses Über das Vermögen des Pinselfabrikanten Friedrich Laus in Spalt ist nach Annahme und Ve- stätigung des Vergleihs vom 30, De- zember 1931 aufgehoben worden. n

Roth b. Nürnberg, 6. Januar 1932.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Wuppertal-Elberfeld, [8707 7)

Das Vergleihsverfahren über das Vermögen der Firma Wilhelm Melle feld G. m. b. H. in Wuppertal-Elbel- feld, Kleeblatt 5a, ist infolge Bestätl- gung des in dem Vergleichstermin von 31. Dezember 1931 angenommenen Ver gleichs am 31, Dezembex 1931 aufge“ hoben worden.

Amtsgericht Wuppertal-Elberfeld. Abt. 13,

den 30, Dezember 1931.

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Alle zur Veröffentlihung in Reichs- und Staats- anzeiger bzw. im Zentral-Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereiht verden; es muß; aus den Manuskripten selbst auch rsichtlih sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehobeu werden sollen. Schriftleitung nd Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige uf Verschulden der Auftraggeber beruhende Uurichtig- eiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. “Fw

Durhführungsverordnung über Zinssenkung auf dem Geld- markt. Vom 9. Januar 1932. Mantelvertrag zwischen den e R dan der Kreditinstitute sowie Abkommen über die für hereingenommene Gelder und Abkommen über die Be- rechnung der von Geldern an Dritte.

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des Branden- burgischen Provinziallandtags. Beitungsverbot.

_Durcchführungsverordnung über Zinssenkung auf dem Geldmarkt,

__ Auf Grund ? \apitels IIT des Ersten Teiles der Vierten Verordnung des (3) eihspräsidenten pinanzen und

). Dezember 1931 (RGBl. [I S. 699) wird verordnet:

Unter Notverordnung ist in den folgenden Vorschriften der l ErIL pweite Abschnitt des Kapitels Ill des Ersten Teiles s Vierten As dienen, werden in dieje y g des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft nd Finanzen und p Schugte des inneren Friede

ember 1931 (RGBl.

(1) Der

eiten : , (2) Wird die Zustimmung zurückgenommen und kommt nicht innen zwei Wochen eine Béi d 4 s ustande, welcher der Reichskommissar für t, so gelten die Vorschriften des tsprechend. Unn die im Sat 1 genannte Frist verlängern.

Als Vereinbarungen zwischen den Spißenverbänden 1 der

(1) Unternehmungen, en (F 2 der Notverordnung), besonders auch Konsumver-

siht darauf, ob sie die hereingenommenen Gelder ge- 1g ausleihen, an die na Vereinbarungen oder erlassenen Bestimmungen ge-

) Der Reichskommissar für das Bankgewerbe kann Aus- n von den Bestimmungen des Abs. 1 zulassen.

Reichsbantkgirokonto.

D

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Festseßung von Höchstzinssäßen

Zins- und Provisions\äße bei der Weitergabe

für den Monat Dezember 1931. berechnet

Vom betreffend die Landesversicherungsanstalten

Preußen.

stimmig.

Amtliches.

Deutsches Reich. zur

Vom 9. Fanuar 1932.

des § 4 des Zweiten Abschnitts - des Sicherung und

von Wirtschaft chuße des inneren Friedens vom

zur zum S

Artikel 1.

ns vom 8. De- I S. 699) zu verstehen.

Artikel 2,

Reichskommissar für das Bankgewerbe kann eine p die er nah § 1 der Notverordnung zu Verein- er Spigenverbände der Kreditinstitute erteilt hat,

notwendi

arung der Spigtenverbände as Bankgewerbe zu- j 1 Abs. 2 der Notverord- sar für das Bankgewerbe

gelten. Der Reichskommi

Artikel 3. Beschlüsse

titute getroffen angen.

Artikel 4. die geshäftsmäßig aud orft und Spargenossenschaften und Werksparkassen, sind Frist von

§ 1 der Notverordnung ge-

im Absatz

___ Diese Verordnung tritt mit in Kraft.

Berlin, den 9. Januar 1932,

Au S euie aller Art nahme von

Auslande bestimmte Höchstzinssäße nicht zu überschreiten. Höchstzinssäße werden au zwischen den Spißenvevbänden festgeseßt,

(1) Die Spigenverbände | h der die Berehnung der Vergütungen für die an Dritte weiter-

Vom 9. Januar 1932. E Nee gegenüber der inländischen Kund-

Bekanntmachung, * betreffend die Umsaßsteuerumrehnungs\äße auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen h Zablngsnttie! Treiet 4 erordnung über Preis\childer und Preisverzeichnisse. 8. Januar 1932. d P En

Vefanntmachung über ben Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 6. Januar 1932.

Bekanntmachung, Niederbayern in Landshut und Oberpfalz in Regensburg.

nzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 des Reichs- geseßblatts, Teil T.

(2) Die Vergütungen können entweder Nettoginssaves oder getrennt nah Sollzinsen und Kreditprovision

Deut Deut Freie Vereinigung Reichsverband der hdeutshen landwirtshaftlichen Genossen- [haften Raiffeisen e. V Verband deutscher öffentlich-ve (2) Dex eures Kreditaushuß ist berechtigt, sofern er ein- stimmig beschli d Abkommen zur zunehmen. (3) Dem Abkommen weitere Befugnisse übertragen werden. (4) Der Zentrale Kveditaus\huß fa

ist eine Entscheidung erforderli aus{uß dem Reichskommissar für das Bankgewerbe die Frage ntscheidung vor.

Vertrauensmännerausshüssen liegt es : Absaß 1 genannten Kreditausshüsse unverzüglih dur

(4) Notfalls bestimmt der Zentrale Kreditausshuß sammenseßung der Kveditausschüsse und die Grenzen der Bezirke,

lihen Aufsihtsbehövde t gkeiten des am Börsenverkehr teilnehmenden bankgewerb- lihen Mittelstands Rücksicht zu nehmen.

: A Dieser Vertrag, die in den 88 1, 2 und 6 fommen und die von

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 K,

einer drei Geschäfts

efpaltenen Einheitszeile 1,85 ZA.

i Anzeigen nimmt an die elle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Drudaufträge

sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden,

insbesondere ist darin auch anzugeben, wel drudck (einmal unterstrichen) oder dur;

Worte etwa durch Sperr - Fettdruck (zweimal unter-

strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

O

Berlin, Montag, den 11. Fanuar, abends.

T R n

Artikel 5. dem Tage der Verkündung

Der Reichswirtschaftsminister,

antelvertrag n Spitßenverbänden der KreFit- institute. Grund der Notverordnung vom 8, Dezember 1931

haben die unterzeihneten Spißenverbände der Kreditinstitute folgenden Vertrag miteinander geschlossen:

T

sind verpflichtet, bei der Herein-

Jnlande und aus 7A ie

eines besonderen Abkommens

eihsmarkgeldern aus dem

Grun

2, fließen einen weiteren Vertrag,

in Gestalt eines

wevden. S3,

(1) Es wird in Berlin ein Zentraler Kreditauss{chuß gebildet, dem folgende Gruppen der Kreditinstitute mit je einex Stimme angehören:

E des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes

.

( Deut de: Beamten=-Genossenschafts Lad & V.

er Genossenschaftsverband e. V,, er Sparkassen- und Giroverbanòd, der Avbeitnehmerbanken Deutschlands,

tliher Kreditanstalten e. V,

eßt, Aenderungen bder in 88 1 und 2 vorgesehenen Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse vor-

HZentralen Kreditausshuß können in den genannten t seine Beschlüsse ein-

Kommt ein einsuimmiger Beschluß nicht zustande und ih so legt der Zentrale Kredit-

8 4.

…_ (1) Für die in dem Wettbewevbsabkommen vom 11. Mai 1928 sestgoseßten Bezirke sind Kreditausschüsse zu bilden.

(2) Diese Kreditausshüsse sind tunlihst unter Anwendung der sür die Bildung des Hentralen Kreditaus\husses festgelegten Grundsäße zusammenzuseten.

es Wettbewerbsabkommens bestehenden ob, die Bildung der im uführen. die Zu-

en auf Grund

: 8 5. Geschäfte, die der Geldversorgung des börsenmäßigen Effekten- „we: iese Abmachungen nux einbezogen, ofern und soweit dies der Reihskommissar für das Bankgewevrbe nach Anhörung des Zentralen Kreditausschusses und der staat»

verlangt, Hierbei ist auf die Betriebs-

8 6,

Um die in den 88 1 und 2 vorgeschenen Abkommen reibungs=- los durchführen zu können, sollen des zwishen den Spißenverbänden der Banken, Sparkassen und Genossenschaften 1928/Degember 1930 auch als Bestandteil dieser Abmachungen

©

ie materiellen Bestimmungen

bestehenden Wettbewerbsabkommens vom Mai

erwähnten Ab- von dem KBentralen Kreditauss{huß gefaßten rundsäßlicher Art sind dem Reichskommissar Tür das

C1 ewerbe L s Ste En N Le in im TTI A 2 oiverordnung) sind auch Vereinbarungen anzusehen, die zwischen | ck,.nber 199 G a Teils der Notverordnung vom 8. De- uen Zeil bér SoiCebELGN Le Rrebitinf , die zwis zember 1931 (RGBVI. 1 S. 699) vorgesehene Zustimmung zu er-

ind.

: 08 (1) Dieser Vertrag bleibt in Wirksamkeit bis zum 30 Sep- tember 1982 und verlängert sih sodann jeweils um 6 Monate, \ wenn er niht zuvor von einem der Vertragsteilnehmer mit einer

3 Monaten gekündigt worden ist.

(2) Treten besondere Tatsachen ein, angesichts deren den dur den Vertrag gebundenen Kreditinstituten die der Bindungen billigerweise nicht mehr zugemutet wevden kann, so kann jeder der Vertragspartner den Vertrag und die auf Grund des Vertra

Aufrechterhaltung

ges geschlossenen Abkommen zu einem früheren als dem 1 bezeihneten Zeitpunkt mit einer Frist von zwei

Poftscheckkonto: Berlin 41821

R

Reichskommissar für das Bank- dem Vertrage zurück, so fann die

Wochen kündigen. Zieht der gewerbe seine Zustimmung zu Kündigung fristlos exfolgen. G) Kündigt ein Vertragspariner übrigen Vertragspartner berechtigt, sich binnen einer Frist von 14 Tagen der Kündigung anzuschließen. Evfolgt eine An!cluß- kündigung nit, so bleibt der Vertrag zwischen den übrigen Ver- tragspartnern in Wirksamkeit. : 8 9,

__ Die in biesem Vertrage und den auf Grund dieses Vertrages abgeschlossenen Abkommen vorgesehenen Bindungen sind . vom Tage na dexr Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger an wirksam.

Berlin, den 9, Fanuar 1932.

Centralverband des Deutschen Bank- und Bankier- gewerbes (E. V.). Deutscher Genossenshaftsverband e. V.

Freie Vereinigung der Arbeitnehmerbank-n Deutschlands. Deutscher Beamten-Genossenschaftsverband e. V. Deutscher Sparkassen- und Giroverband. Reichsverband der Deutschen landwirtschaftlichen - Genossenschaften Raifseisen E. V.

Verband Deutscher öffentlich-recht[ieher Kreditanstalten E. V.

fristgemäß, so sind die

ommen über die Festse&#ung von Höchstzinssätßen für heæxtingenommene Gelder. S L

(1) Der Zentrale Kreditausshuß segt einen Normalzinssay fest und teilt ihn dem Reichskommissar für das Bankgewerbe mit, um dessen Zustimmung zu erlangen.

(2) Jede Gruppe der im Hentralen Kreditausschuß ver- tretenen Kreditinstitute ist berehtigt, eine Aenderung zu bean- tragen. Die Aenderung bedarf der Zustimmung des Reichs- fommissars für das Bankgewerbe.

82

Normale Spareinlagen sind höchstens zu dem Normalzinssaß zu verzinsen. 83,

(1) Für Kündigungsgelder, ganz gleich .welher Art und welcher Höhe, dürfen nur Zinsen bis zu einem Sab bezahlt werden, der 1 % über dem Normalztnssaß liegt. Als Kündigungsgelder sind alle Gelder anzusehen, für die ausdrücklih eine Kündigungs- frist oder eine feste Laufzeit von mindestens einem Monat verein- S E a E ist. Dies gilt unbeschadet der Bestimmungen des

(2) Erfolgt Rückzahlung von Geldern, die gemäß 8 3 oder 8 5 Hereingenommen sind, vor dem aus der Kündigung oder aus der bestimmten Laufzeit sich ergebenden Fälligkeitstermin, so ist der p ezahlte Betrag als Vorschuß bis zu diesem Termin zu be- andeln und zu dem üblichen Sollsay zu verzinsen.

(3) Gelder, für die eine Kündigungsfrist oder feste Laufzeit von mehr als 264 Tagen vereinbart ist, fallen nicht unter die Bestimmungen dieses Abkommens.

8 4.

(1) Der Zinssag für täglich fällige Gelder jeder Art soll regelmäßig unter dem Normalzinssaß liegen. Der KZinss\abß für täglich fällige Gelder in provisionspflichtiger Rehnung darf bis zu 74 % über dem Normalzinssaß festgeseßt werden.

(2) Als tägli fällige Gelder sind auch Gelder anzusehen, für die eine Kündigungsfrist oder eine feste gr gie von weniger als einem Monat vereinbart worden ist. Dies gilt unbeschadet der Bestimmungen aus § 5 Abs. 2 und 3.

…__ (3) Als provisionspflichtige Rehnungen sind nur solche anzu- sehen, auf denen eine halbjährige Umsabprovision von mindestens 1% beim Abschluß der laufenden Rehnung von deren größerer Seite einshließlih des Saldovortrags, abzüglih jedo derjenigen Beträge, für welche sofort mindestens 1 2 Gebühr belastet worden ist, berehnet wird. g

D,

(1) Gelder, die für einen Zeitraum von mindestens 31 und höchstens 364 Tagen hereingenommen und an einem vorher be- Élurntón Tage fâllig werden, dürfen, sofern der Beirag im ein- zelnen Falle mindestens 25 000 RM ausmacht, abweichend von §3 höchstens mit 14 % unter dem am Tage der Hereinnahme gerenan oder höchstens mit 14 % unter dem jeweiligen Reichs» ankdisfkontsaß verzinst werden. Der Zentrale Kreditaus\shuß kann für Gelder der in Saß 1 bezeichneten Art ganz oder teilweise einen abweichenden Zinssaß festseßzen. Die Kreditaus[hüsse können für ihren Bezirk den Mindestbetrag von 25000 RM bis auf 5000 RM herabsegzen, wenn der Beschluß einstimmig gefaßt wird.

(2) Gelder, die für einen Zeitraum von mindestens 15 und höchstens 30 Tagen hereingenommen und an einem vorher be- timmten Tage fällig werden und die über Ultimo belassen werden, ürfen, sofern der Betrag im einzelnen Falle mindestens 25 000 Reichsmark ausmacht, abweihend von § 4 höchstens mit 1% unter dem am Tage -der Hereinnahme geltenden oder höchstens mit 1% unter dem jeweiligen Reichsbankdiskontsaß verzinst werden. Die Kreditausshüsse können für ihren Bezirk den Mindestbetrag von 25 000 RM bis auf 5000 RM hberabseten, wenn der Beschluß ‘einstimmig gefaßt wird. B L

(3) Gelder, die für einen Zeitraum von mindestens 15 und höchstens 30 Tagen hereingenommen und an einem vorher be- Minuten Tage fällig werden, ohne daß ein Ultimo in dieser Zeit liegt, dürfen, sofern der Betrag im einzelnen Falle mindestens