1932 / 12 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jan 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Breslau. [88713]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friy Brieger in Breëlau, Antonien- straße 36/38, wird heute, am 11. Ja- nuar 1932, vormittags 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Kaufmann Erich Bayer in Breslau, Schloßstr. 6, wird zur Vertrouensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver- gleihsvorshlag wird auf den 9. Fe- bruar 1932, vormittags 1114 Uhr, vor dem unten bezeihneten Gericht, Mu- seumstraße Nr. 9, 11. Stock, Zimmer Nr. 298, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst leinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf dex Geschäfts- stelle 41, Zimmer Nr. 314 im 11, Stodck, zur Einsicht der Beteiligten nieder- gelegt. (41. V. N. 76/31.)

Breslau, den 11. Fanuar 1932.

Amtsgericht.

TDüissecldorf-Gerresheim.[88714] Vergleichsverfahren.

Neber das Vermögen des Polsterer- meisters August Hackenberg in Hilden ist am 7. Januar 1932, mittags 12 Uhx, das Vergleihsverfahren zux Abwen- dung des Konkurses eröffnet worden. Der Kaufmann Moriß von Beschwiß, Düsseldorf, Hallbergstr. 3, ist zur Ver- trauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor- schlag ist auf den 2. Februar 1932, vorm. 1114 Uhr, vor dem Amtsgericht in Düsseldorf-Gerresheim Zimmer Nr. 17, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten nieder- gelegt.

Dusseldorf-Gerresheim, 7. .

Amtsgericht.

O s

Fan. 1932.

Erfurt, Vergleichsverfahren. Usber das Vermögen des Kaufmanns August Siedér in Erfurt, FFohannes- itrake Nr. 172, JFnhabers der Drogen- handlung Apotheker Paul Saeger, früher Gebr. Line, ist am 11. Fan. 1932, ‘10,30 Uhr, das Vergleichsver- fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevijor Friedtih Bieber in Erfurt, Daber- stedterx - Straße Nr. 12, is zur Ver- traiensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor- schlag ist auf Sounabeud, den 6. Fe- bruar 1932, 914 Uhr, vor dem Amis- geriht in Erfurt, Zimmer Nr. 50, ptr., anberauntt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt- lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Erfurt, den 11. Fanuax 1932. Die. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 16.

[88715]

Frankfurt, Main, Vergleichs8verfahren. Ueber das Vermögen der- Firma Hugo Quattelbaum in Frankfurt am Main, Hauptbahnhof, Fnhaber Hugo Quattelbaum, Frau Emilie Quattel- baum und Dr. Franz Quattelbaum, ift am 5. Januar 1932, 11 Uhr, das Ver- gleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rehts- anwalt Dr. Gutenstein in Frankfurt am Main, Roßmarkt 10, ist zur Ver-= trauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvor- shlag ist auf Mittwoch, den 27. Ja- nuar 1932, 9 Uhr, vor dem Amts- geriht in Frankfurt am Main, Zeil 42, I. Stock, Zimmer Nr. 22, an- beraumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis dex weiteren Ermitt- lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Frankfurt am Main, 5. Fan. 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 44.

[88716]

Frankfurt, Main, Vergleichs8verfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Briel in Frankfurt a. M., Paul-Ehrlih-Straße 25, Alleininhabers der Firma Heinrich Briel, Lederhand- Jung und Gamaschenfabrik in Frankfurt a. M., Gutleutstraße 75, ist am 6. Fa- nuar 1932, 12 Uhr, das Vergleichsver- fahren zux Abwendung des Konkurses eroffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Ernst Hohschild in Frankfurt a. M., Biebergasse 10, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag ist auf Don- nerstag, den 28. Januar 1932, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Frank- furt a. M., Starkestraße 3, I. Stock, Zimmer Nr. 9, anberaumt. Der An- trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einficht der Betci- ligten niedergelegt. Frankfurt a. M., den 6. FFanuar 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 44.

Freital. 718] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Gößhler, alleinigen {Fnhabers dex im Rer eingetragenen Firma lfred Gohler, vorm. Gebr. Göhler, Freital 11, Tharandter Stx. 18, Groß- zandelsgeshäft für Glas, Porzellan, chem.-techn. und eleflroiehn. Bedarf3- artikel, wird heute, am 11. Fanuar

[88717]

Dritte Zeuiralhaudelsregisierbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 11 vom 14, Januar 1932. S. 2

1932, vorm. 10 Uhr, das gerichtliche Ver- gleihsverfahren eröffnet. Vertrauen3- person: Herr Diplombücherrevisor Ru- dolf Schmiedel in Tharandt. Vergleich3- termin am Montag, den 8. Februar | 1932, vorm. 10 Uhr. Die Unterlagen ; liegen auf der Geschäftsstelle zur Ein- } sicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Freital, den 11, Januar 1932. Gardíing. [88719] Vergleichsverfahren. : Veber das Vermögen des Kaufmanns Otto Tietgen in Garding ist am 7. Ja: | nuar 1932, 12 Uhr, das Vergleichsver- ; fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Hans Ausborn in Husum is zur Ver- trauensperson ernannt. Termin zur; Verhandlung über den Vergleihsvor- {lag ist auf Dienstag, den 2. - bruar 1932, 10 Uhr, vor dem Amis- geriht in Garding anberaumt. Der Antrag nebst Anlagen is auf der Ge- ¡häftsstelle des Amtsgerichts zur Ein- iht ausgelegt. Garding, den 7. Januar 19832, Das Amtsgericht. Garmiseh, Bekauntmachung. : Durch Beschluß des Amtsgerich:8 Garmisch vom 7. 1. 1932, nahm. 4 Uhr 30 Min., wurde über das Vermögen des Gärtnereibesibers Bernhard Hann in Far, Hs. Nr. 24'/s, das Ver- aleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Termin zur Ver- handlung über den Vergleichsvorschlag wird bestimmt auf Dienstag, den 2. Fe- bruar 1932, vorm. 8 Uhr, Zimmer 1 des Amtsgerichts. Vertrauensperjonu: Wilhelm Ludwig, Bücherprüfer in Gar- misch, Burgstraße. Der Antrag auf Er- öffnung des Vergleihsverfahrens nebst den Anlagen und das Ergebnis der Er- mittlungen sind bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beck teiligten niedergelegt. Garmisch, den 9. Januar 1932. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Gehren, Thür, [88721]

Ueber das Vermögen der Textil- warenhändlerin Agnes Schön in JFesu- born i. Thür. wird heute, am 8. Januar 1932, vorm. 11 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Termin zux Verhandlung über den Vergleihs8- vorschlag: Montag, den 8. Februar 1932, vorm. 11% Uhr. Vertrauensperson: Rechtsbeistand Walter Schmidt in Gehren i. Thür. Der Antrag auf Er- öffuung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermiitlungen liegen auf der Geschäfts- stelle, Zimmer 10, zur Einsicht der S

[88720]

teiligten aus. Gehren, den 8. Januar 1932. Thüringisches Amtsgericht,

Goldap. [88722] |

Uebex das Vermögen der Firma Otto Schaumann in Goldap, Mühlen- straße 1, ist heute, am 11. Fanuar 1932, vormittags 9 Uhr, das Vergleichsver- fahren zux Abwendung des Konkurses | eröffnet. Vertrauensperson: Bürovor- | steher Lorenz in Goldap. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvor- ¡chlag: Freitag, den 5. Februar 1932, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 8.

Amtsgeriht Goldap.

Gotha. Vergleichsverfahren. [88 723]

Ueber das Vermögen der Firma Hugo Umbreit G. m. b. H., Gotha, wird zur Abwendung des Konkurses heute, am 9. Januar 1982, vormittags 10 Uhr, das gerigtlide Vergleichsverfahren er- öffnet. Als Vertrauensperson wird der ber. Volkswirt Dr. Dudensing in Gotha bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag wird auf den 8, Februar 1932, vorm. 9!4 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 46, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleihsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der Ermittlungen sind auf der Geschäftsftelle, Zimmer 45, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Gotha, den 9. Fanuar 1932.

Thür. Amtsgericht. 2a.

Lychen, Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Fnstalla- teurs Kurt Neumann in Lychen, Fürstenberger Straße 118, wird heute, am 11. Januar 1932, mittags 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Kaufmann pra Schwarzkopf in Lychen, Fürsten- berger Chaussee, wird zur Vertrauens- person ernannt. Es wird zur Beshluß- fassung über die Beibehaltung der er- nannten oder die Wahl einer anderen Vertrauensperson sowie über die Be- stellung eines Gläubigerausschusses und ferner zur Verhandlung über den von dem Gemeinschuldner gemahten Ver-

[88724]

gleihsvorschlag auf den 3. F-öxuar |

1932, vormittag8s 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer 6, Termin anberaumt. Der VergleihSsvor- schlag ist auf der Geschäftsstelle des Konkursgerihts zur Einficht der Be- teiligten niedergelegt. Lychen, den 11. Fanuar 1932. Das Amtsgericht.

Lyek. Vergleichsverfahren. [88725]

7 Y N 1/32. Ueber das Vêèrmögen des Kaufmanns Adolf Prieß in Lyck ist hente, am 8. Januar 1932, 12!4 Uhr,

‘zum obigen Termin geladen.

das Vergleichsverfahren zur Abwendung

des Konkurses eröfsnet. Der Kaufmann Erich Baltrush in Lyck wird zur Ver- trauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvor- shlag wird “auf Se EAe den 4. Februar 1932, vorm. 104 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zim- mer 113, Erdgeschoß, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des Amts- gerihts, Zimmer 316, Il. Stock, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Lyck, den 8. Fanuar 1932. Amtsgericht.

Magdeburg, [88726] Uebex das Vermögen des Kaufmanns Gustav Loewenthal in Magneburg, Otto-von-Guericke-Straße Textil- warengeshäft, wird heute, am 8. Fa- nuar 1932, 16 Uhr 45 Min., das Ver- aleihsverfahren zur Ans des Kon Ans eröffnet und Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvor- shlag auf den 2. Februar 1932, 1124 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- richt, Halberstädter Straße 131, Zim- mer 111 a, anberaumt. Zur VertrauenS®- person wird der Kaufmann Kurt Stoeßel in Mage E, Otto-von- Gueridcke - Straße 43, bestellt. Der Schuldner, die an dem Verfahren be- teiligten Gläubiger fowie die Ver- trauenéperson werden hiermit zum obigen Termin geladen. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleihsverfahrens nebst seinen Anlagen 1st auf der Ge- schäftsstelle 32, Zimmer 89, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgeriht A, Magdeburg, 8. 1. 1932,

Magdeburg. [88727] Ueber das Vermögen der Aktienge: sellschaft in Firma Schondorff «& Curio in Magdeburg - Sudenburg, Braunschweiger Straße 44, Schoko- ladenfabrifk, wird heute, am 8. Ja- nuar 1932, 16 Uhr 15 Min., das Ver- aleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet und Termin zur Ver- handlung über den Vergleichsvori®*lag auf den 5. Februar 1932, 12 Vhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Halber- städter Straße 131, Zimmer 111 a, an- beraumt. Zur Vertrauensperson wird dex Kaufmann Erih Roemmert in Magdeburg, Große Diesdorfer Str. 237, bestellt. Die Schuldnerin, die an dem Verfahren beteiligten Gläubiger sowie die Vertrauensperson werden hiermit öffnung des V ieih8ver- trag auf Eröffnung des Vergleichsver- fahrens nebst feinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle 32, Zimmer 80, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht. A, Magdeburg, 8. 1. 1932,

München, [88729] Bekanntmachung.

Am 7. Fanuar 1932, nahm. 5 Uhr, wurde über das Vermögen des Kaukf- manns Richard Eßold, all. Fnh. der Buchdruckerei Richard Ebhold in Mün- chen, Wohnung: Amalienstr, 3/0, Ge- shäftsraume: Wittelsbacherplap 23/0,

| das gerihtlihe Vergleihsverfahren zur | Abwendung des Konkurses erie Als

Vertrauensperson ist Heinri Schnei- der, Bücherrevisor in München, Send- lingertorplaß 2/1, bestellt. Der Ver- jg ator ist bestimmt auf rets, 29, Januar 1932, vorm. 84 Uhr. im Geschäftszimmer 721/11, Prinz-Ludwig- Straße 9 in München. Zu diesem Ter- min werden die Beteiligten hiermit ge- laden. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen An- lagen und das Ergebnis der weiteren Ermiitlungen sind auf der Geschäfts- stelle, Zimmer 741/1V, Prinz-Ludwig- Straße 9 in München zur Einsicht der Beteiligten niederge egt. Geschäftsstelle des Vergleihsgerichts München.

Riesa. _[88730]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Fnhabers eines Ofengeschäfts, Otto Shumann in Riesa, Schulstraße 11, wird heute, am 11. Fa- nuar 1932, nahmittags 4 Uhr, das ge- rihtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vertrauensperjon: Herx Kaufmann Gerhardt Böttcher in Riesa. Vergleihs- termin am 4. Februar 1932, nahmittags 4 Vhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht dexr Betei- ligten aus. VV 18/31,

Amtsgericht Riesa, 11. Fanuar 1932.

Stettin, [88731] Uebex das Vermögen der Stoewer- werke - Aktiengesellschaft, vormals Gebrüder Stoewer, Automobilfabrik in Stettin, ist am 9, Januax 19832, 14 Uhr, das Vergleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden, Der Kaufmann Erich Hammer- stein in Stettin, Königsplahß 14, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung «über den Vergleihsvor- shlag ist auf den S. Februar 1932, 94 Uhr, vor dem Amtsgericht in Stettin, Elisabethstraße 42, Zimmer 60, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt- lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Stettin, den 9. Fanuar 1932.

Das Amtsgericht. Abt. 6. [88732]

Suhl, : Ueber das Vermögen des

Dn: : Malers Wilhelm Brandt in Viernau

wird heute, am 6. Januar 1932, vorm. 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Der Rechtsanwalt Facobyin, Suhl, wird zür Vertrauensperjon ernannt. Ein Glaäu- bigerausshuß wird nicht bestellt. Ter- min zur Verhandlung über den Ver- gleichsvorshlag wird auf den 28. Fanuar 1932, 10 Uhr, vor dem bezeihneten Ge- richt anberaumt. Der Antrag des Schuldners auf Eng, des Ver- gleihsverfahrens liegt mit Anlagen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 8, zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Suhl, den 6. Januar 1932. (1 V, N. 6/31.) Traben-Trarbaech, Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Brah in Traben-Trarbach ist heute am 9, Januar 1932, 10 Uhr, das Vergleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücher- revisor Ferd, Schmitt in Traben-Trar-=- bach wird zux Vertrauensperson er- nannt. Ein Gläubigerausshuß wird nit bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorshlag wird auf Sámstag, den 6. Februar 1932, 10,15 Uhr, vor dem oben bezeichneten Gericht, Zimmer 37, anberaumt. Traben-Trarbach, den 9, Januar 1932. Amtsgericht. Waldheim. ¿ [88734] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Steinwarenfabri- kanten Dr. phil. Martin Naumann in Waldheim, alleinigen Fnhabers der Fieino R. Naumann in Waldheim, ahnhofstraße, wird heute, am 11. Ja- nuar 1932, nahmittags 3,80 Uhr, das gerichtlihe Vergleihsverfahren eröffnet. Vertrauensperson: Herr Rechtsanwalt Dr. Schwertnerx in Hartha. Vergleichs- termin am 8. Februar 1932, nahmittags 3 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Betei- ligten aus. Amtsgericht Waldheim, 11. Fan. 1932.

[88733]

Das Vergleihsverfahren zux Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der verwitweten Frau Elsa Neumann n Abraham in Bln.-Charlottenburg, eue Kantstraße 39, Alleininhaberin der Firma Martin Neumann. in Berlin- Charlottenburg, Kantstraße 32 (Klein- handel mit Textilien aller Art), ist nah Annahme und Petes ung des Zwangs- vergleihs durch eschlus des Gerichts vom 4. Fanuar 1932 aufgehoben worden.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Charlottenburg. Abt. 18.

Berlin-Charlottenbursg. [88737]

Das Vergleihsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Deutschen Theaterdienstes e. V. in Berlin W 15, Foachimsthaler Str. 24; ist nach Annahme und Bestätigung des

wangsvergleihs durch Beschluß des Herihts vom 11, Fanuar 1932 aufge- hoben worden.

Die Geschästsftelle des Amtsgerichts Charlottenburg. Abt. 18. Berlin-Sechöneceberg. [88735] Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Krause, Jnhaber der Fa. Arthur Loh- müller Nachf., Buttergroßhandlung, Berlin-Friedenau, Eau, 31, ist nah Be In des Vergleichs aufge-

hoben. (9 V. N, 47. 31.) Berlin-Schöneberg, 8. Januar 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Breslau, [88738] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Präckel & Schober aare aas und Mügßenfabrik) in reslau, Reuschestraße 20/21 (On: Richard Präckel und Friy Schober), ist nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs durch Beschluß von heute auf- gehoben worden. (42 V. N. 69/31.) reslau, den 8. Fanuar 1932, Amtsgericht.

Breslau, 739} Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Walter Czaya in Breslau, Lehmgrubenstr. 13, Alleininhaber der Firma Friedr, Wilh. Pohl Nachf. Franz Czaya, Breslau, ist nach Bestatigung des angenommenen Vergleichs durch Beschluß von heute auf- geioten worden. (41. V. N. 58/31.) reslau, den 9. Januar 1932, Amtsgericht,

Dortmund, [88741]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Buchbinders Max Reet, JFnhalbers der nicht N TLgEnen L ral Reebß in Dortmund, I. Kamp- Res e 20, ijt infolge Bestätigung des

ergleichs vom Noventber 1931 aufgehoben.

Dortmund, den 8. Januar 19832.

Das Amtsgericht.

Dorum. [88742]

In dem Vergleihsverfsahren über das Vermögen des Kaujnianns und eei Arthur Seggermann in Holssel ist der in dem Vergleichstermin vom 4. 1. 182 angenommene Vergleich bestätigt nnd das Verfahren aufgehoben.

2 Bt,

Amtsgericht Dorum, 11. Fanuar 1932.

Berlin-Charlottenburg. [88736] }

Frankfurt, Main. (88; _ Beschluß in dem Vergleichsverj p über das Vermögen des Georg V)

dran in Frankfurt am Main-R

ges Kurzgasse 1 (Holz- und Kohl, andlung): 1, Das Bergleihsverfh wird eingestellt, 2, Die Eröffnun,

Konkursverfahrens über das Vern;

des bezeihneten Schuldners wir 5

gelehnt. ]

Frankfurt a. M., den 5. Januar 1s Amtsgericht. Abt. 44 *

Ú

Gelsenkirechen. Beschluß, [g; Das Vergleihsverfahren über j Vermögen des Schuhmachermej; Wilhelm Neuhaus, Gelsenkirchen, K) äte ade A rey ielolge p

ätigung des Vergleichs aufge Gelsenkirchen, den 8. Fan Das Amtsgericht. ]

Hildesheim, [867g Das Vergleichsverfahren über j Meri gEn des Kanfmanns Frie Havefeld, Junhabers der Firma F; rich Hanefeld in Hildesheim, Hann s{e Straße Nr. 3, ist infolge Besi gung des Vergleichs am 30, Dezeu 1931 aufgehoben worden. Hildesheim, den 4. Januar 19Þ _Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtegerih Kappeln, Sehlei, [887 Das Vergleichsverfahhren zur Ab dung des Konkucses über das Vermig des Kaufmanns Wilhelm Molzen, F habers der Firma Wilhelm H. Moi in Rügge, wird, nahdem der Vergl heute bestätigt ist, aufgehoben. Kappeln, 6. «Fanuar 1932. Das Anmtitsgericht.

Körlin, Persante, [8870 Das Verglcichsverfahren über Vermögen des Kolonialwarenhänhl Ferdinand Arnold in Körlin ist 1 Bestätigung des Ee s aufgeho Amtsgeriht Körlin (Perz.) 4. 1. 19

Kosel, O. S. Beschluß. Das Vergleihsverfahren zur Abi dung des Konkurses über das Vermö des Kaufmanns (Schuhtwwarenhändle Max Bugiel in Kosel, O. S., Ratibor Straße 2, ist nah Bestätigung des Vi

gleihs aufgehoben worden. Kosel, O. S., den 7. Fanuar 18,

Das Amtsgericht.

[867

Nassau, Lahn, [887

Das Vergleihsverfahrem * über Vermögen des Geschäsisinhalbers Auy Noack in Nassau ift nach Bestätigu des Vergleihs vom 8, Januar 1 aufgehoben.

assau, 8, Januar 1932. Das Amtsgericht.

Nürtingen, [867

Das Vergleihsverfahren zur Abit dung des Konkurses Uber (das Vermö des Paul Schaih, Schneidermeist und Jnh. eines Gemischtwarengesch in Kohlberg, wurde nach Bestätigu des angenommenen Vergleichs 11, Januar 1932 aufgehoben. Ï Amtsgeriht Nürtingen. Oppeln. [86

Oeffentliche Bekauntmachunz,

Beschluß in dem Veuglleihsver]aht über das Vermögen der Frau U Wichmann in Oppeln, Fnhaberin 8 irma Seifenkrone in ATEA : elmsplay 15, Zweiggeschäft Maiapt Straße: Dex in dem Vergleichster vom 7. Fanuar 1932 angenom Vergleih wivd hierdurh bestätigt. 4 Honorar der Vertrauensperfon eit para MON Es R 400 RM i gefeßt. „Fmfolge ätigung des % gleihs wird das Berfahren aufge Amtsgericht Oppeln, 7. Fanuar 8

Penig. i [88 Das See Vergleichsver]aht das zur Alwendung des Konkurses 8 de E E 1, der o es var g f in Firma Kaufhaus tuna Mer Bron & Sohn, P owie S JFnhaber, Le - ax Primo, Penig, und 3, des. manns Walier Primo in Peniz ! öffnet worden ist, ist gugleis mit estätiqung des im rgleihste vom 8, Fanuar 1932 angenomm? Vergleihs durch Beschluß vom gle Tage aufgehoben wovden. d Amtsgericht Penig, 11. Fanuak

Stanfen, _ N Das Vergleihsverfahren über 7 Vermögen des Leopokd Wit Schneidermeisters und Handlung Untermünstertal, i mnach Ann und Bestätigung des Vergleichs 0 hoben. / Staufen, den 2. Januar 1%. Amtsgericht. Zeulenroda. __ 15 Das Vergleihsverfahren i Vermögen des Händlers Walter F, in Zeulenroda wird aufgehoben, j dem der -im Vergleichstermin am 7" zus E COERER I B Ci richtlih bestätigt worden jt. Í Be ntenciva, en 9. Want Ls Das Thüringishe Amtsge l"

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JFunhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Verordnung über kassenärztlihe Versorgung. 1932. i

Bekanntmachung, betreffend den Umlauf von Rentenbankscheinen.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Vom 14. Januar

Preußen.

Befanntgabe der in der Zeit vom 1. bis 31. Dezember 1931 genehmigten öffentlihen Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen zu Wohlfahrtszwecken.

Beitungsverbote.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Verordnung®*) über kassenärztlihe Versorgung. Vom 14. Fanuar 1932.

Auf Grund der Vierten Verordnung des Reichspräsi- denten zur Sicherung von Wirtschaft und Dizniaiiten und zum Schuße des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 Fünfter Teil Kapitel T Abschnitt 1 § 10, § 11 Abs. 1 und Kapitel VI Abs. 2 (RGBl. I S. 699) wird hiermit verordnet:

AL tel 1. Die 88 368 bis 373 der Reichsversiherungsordnung erhalten olgende Fassung: 8 368.

Der 1: bnerto Dienst wird durch shriftlihen Vertrag der Nranfenkassen und Aerzte geregelt.

Ueber die ärztlihe Versorgung der Kassenmitglieder und ihrer Angehörigen (fassenärztliche Versorgung) [schließen die Kranken- assen (Kassenverbände, Kassenvereinigungen) und die beteiligten assenärztlihen Vereinigungen Gesamtverträge, Einen unmittel- haren Bestandteil der Gesamtverträge bildet der Teil des Mantel- bertrags, den die Parteien des Mantelvertrags für allgemein ültig erklärt haben, Die Mantelverträge ‘werden von den Spipenverbänden der Aerzte und Krankenkassen oder ihren be- irklihen Unterverbänden geschlossen. Das Muster für den Mantelvertrag vereinbaren die Spibßenverbände der Aerzte und Krankenkassen.

__ Für das Zustandekommen des Einzelvertrags ist die shrift- ihe Erklärung des zur kassenärztlichhen Tätigkeit zugelassenen rztes (Kassenarztes), daß er dem Gesamtvertrag beitritt, er- orderlih und genügend.

8 368 a.

_ Die kassenärztlihe Vereinigung umfaßt die Kassenärzte ihres ezirks; die Mitgliedschaft M spätestens mit der Zulassung, le endet frühestens mit dem Wegfall dex Zulassung,

8 368 b.

. Durch die Zulassung erwirbt der Arzt die Berechtigung zum bshluß des Einzelvertrags. Die Zulassung èrfolgt für örtliche eziuke (QLAYU gte):

bur die kassenärztlihe Versorgung werden so viele Aerzte ugelassen, daß auf je sechshundert Versicherte im Zulassungsbezirk in Arzt trifft. Sind in einem Zulassungsbezirk Ne Aerzte ugelassen, als E Berbllinivzan! entspricht, so darf bis zur rreiung dieser Zahl nur jede dritte freiwerdende Stelle beseßt

berden. 8 368 c.

Kommt eine Vereinbarung über das Muster für den Mantel- ertrag nicht ustande so bestimmt der Reichsaus\huß für Aerzte nd Krankenkassen das Muster.

,_, Kommt ein Mantelvertrag nicht zustande, so bestimmt das eihsshiedsamt den Jnhalt des Mantelvertrags.

bgiczommt ein Gesamtvertrag nicht zustande, so bestimmt das

ledsamt den Fnhalt des Gesamtvertrags. “i Vie Vorschriften in den Absäßen 1 bis 3 finden auch dann nous, wenn auf der einen oder anderen Seite eine Partei der ein Mitglied einer Parteigruppe sih an den Verhandlungen iht beteiligt. 8 368 4.

Der Arzt ist seiner Kasse ü i ; gegenüber verpflichtet, den Kranken dotceihend und t fes zu behandeln. Er Ls das Maß des der endigen nicht überschreiten, hat eine Behandlung, die nicht She gt mehr notwendig ist, abzulehnen, die Heilmaßnahmen, jondere die Arznei, die Heil- und Stärkungsmittel nah Art Uk mfang wirtschaftlich zu verordnen und auch sonst bei Er- iben 9 der ihm obliegénden Verpflichtungen die Kasse vor Aus- 4 zuläg weit zu bewahren, als die Natur seiner nitt reie Men 4 Dit. Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und erhäsa T ist unter (ätisiênhaftèr Würdigung der maßgebenden der Le auszustellen. Der Arzt, der die nah den Umständen tstehe ge Sorgfalt außer acht läßt, hat der Kasse den daraus n s r aden zu erseßen. Diese dem Kassenarzt obliegen- hoben, „ihtungen können nit. im voraus durch Vertrag auf- n oder beshränkt werden.

* D; ) Die Verordnung wird au im Reichsgeseßblatt verkündet,

F stigen. t

Berlin, Freitag, den 15. Fanuar, abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821, 19Z2

Die Ege Lea überwacht die Erfüllung der den Kassenärzten obliegenden Verpflihtungen; die Aufgaben der Vertrauensärzte der Krankenkassen bleiben unberührt,

___ Die kassenärztlihe Vereinigung übernimmt nah näherer Be- stimmung des Reichsausshusses für Aerzte und Krankenkassen den Krankenkassen gegenüber die Gewähr dafür, daß die kassenärztliche Versorgung den Erfordernissen des Ab}, 1 entspricht.

Die Befugnisse der kassenärztlichen Vereinigung gegenüber den Kassenärzten, die ihre Verpflihtungen niht oder nicht in ge- höriger Weise erfüllen, und die Rechtsmittel des betroffenen D es regelt der Reichsaus\huß für Aerzte und Kranken-

kassen. . 8 368 e,

_ Für die Dienste der Aerzte mit Einschluß der Sach- [eistungen und- Wegegebühren gewährt die Krankenkasse eine Gesamtvergütung, deren Höhe fd nah dem durchschnittlichen a resbedarf für ein Kassenmitglied bestimmt (Kopfpauscyale).

abei sind neben den allgemeinen Erfahrun Mien en die be- [en Umstände bei einer Kasse, die wirtschaftlichen Notwendig-

eiten und die jeweiligen Aenderungen im

ie Kasse entrichtet die der durchschnittlichen Mitgliederzahl entsprechende Gesamtvergütung mit befreiender Wirkung an die kassenärztliche Vereinigung. Die Vereinigung verteilt die Gesamt- vergütung unter die aslenärats und wendet dabei den Maßstab an, den sie im Benehmen mit der Krankenkasse festgeseßt hat.

E Zone kann, von dringenden Fällen abgesehen, die Ver- gütung für die Leistung eines anderen Arztes als des Kassen- arztes verweigern.

8 368 f.

Zur Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und Uen wird ein Reichsausshuß für Aerzte und Krankenkassen gebildet.

E Feiteht aus dreizehn Mitgliedern. Zehn von ihnen werden

e zur Hälfte und auf die Dauer von je fünf Fahren von den füv as Reichsgebiet bestehenden Spiyenverbänden der Aerzte und Krankenkassen gewählt. Der Reichsarbeitsminister seht fest, welche Verbände hiernach wahlberehtigt sind, und erläßt die er- P Steue Ausführungsbestimmungen. Für diese Mitglieder ind Stellvertreter in der nötigen Zahl zu wählen. Diese Mit- glieder und ihre Stellvertreter versehen Ihr Amt als Ehrenamt.

Drei weitere Mitglieder ernennt der Reichsarbeitsminister nah Anhörung der genannten Spigzenverbände als unparteiische B und betraut je einen von H mit der Führung des Vorsißes und der Stellvertretung darin. Jm Bedarfsfall kann er für jedes dieser Mitglieder noch einen Stellvertreter bestellen.

Der Reichsarbeitsminister kann im Falle eines Bedarfs nah Anhörung der genannten Spißenverbände Vertreter anderer Ver- bände der Krankenkassen und Aerzte in je gleiher Zahl mit be- vatender Stimme zuziehen.

S 368 g.

Der Reichsaus\huß für Aerzte und Krankenkassen berät und beschließt als engerer und weiterer Ausschuß.

,_ Der. engere Aus\shuß besteht aus den von den Spiyenver- bänden gewählten Mitgliedern. Die Verhandlungen leitet nah näherer S der Geschäftsordnung abwechselnd ein Ver- treter der Aerzte und der Krankenkassen.

__ Von allen Sizungen des engeren Aus usses ist dem Vor- sigenden Ls MON O qusles rechtzeitig Mitteilung zu machen. Ein unparteiishes Mitglied des Reichsaus\chusses kann an den Sißungen mit beratender Stimme teilnehmen.

Der engere Aus\{huß nimmt regelmäßig die ean des Reichsausshusses wahr. Die de Beet stimmt, welche Angelegenheiten von grundsäßliher Bedeutung dem wei- teren Aus\{huß vorbehalten sind und in welhen Fällen er auf Antrag der Aerztevertreter oder der Ea teter über Ange- legenheiten zu beschließen hat, über die der engere Ausschuß sich nicht einigen kann.

8 368 h.

„_Der weitere Ausschuß stellt für die he 9 der eigenen Ge- häfte- 1 derjenigen des engeren Ausschusses eine Geschäftsord- nung auf.

ür grundsäßliche Beschlüsse des Reihsaus\{husses für Aerzte und Krankenkassen auf dem Gebiete der Vertrags- und Zu- lassungsSordnung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich und ge- nügend. Die Geschäftsordnung kann die gleihe Mehrheit auch für andere Angelegenheiten von grundsäßliher Bedeutung vor- schreiben. 8 368 i.

Delibe AciE für Aerzte und Krankenkassen erläßt die

erforderlihen Ausführungsbestimmungen zu den §8 368 bis

368 b, 368 d und 368e. Den Gegenstand dieser Bestimmungen

bilden insbesondere

1. der allgemeine Fnhalt der N eeeS e und ihv Zustande- kommen, das Kopfpauschale, die Bildung der kassenärzt- lichen Vereinigun en, die Scala für Ee zweck- mäßige und wirtschaftliche Versorgung der Kranken, die Schlichtung von Streitigkeiten aus Arztverträgen (Ver- tragsordnung).

2. die Zulassung von Aerzten zur Tätigkeit bei den Kranken- kassen (Zulassungsordnung)

3, die Sicherung gegen eine übermäßige Fnanspruhnahme der Krankenkassen.

Die Bestimmungen und ihre Aenderungen bedürfen der

Zustimmung des Retihsarbeitsministers. i h

Kommen die erfordezlihen Beschlüsse des Reichsausshusses

niht zustande oder stimmt ihnen der Reichs8avbeitsminister nicht

zu, so erläßt der Reichsarbeitsminister die notwendigen Bestim-

für Aerzte und Krankenkassen kann

Dir S Rana

ferner Richtlinien zur Sicherung gleichmäßiger und angemessener

cundlohn zu berüdck- :

Vereinbarungen zwischen den Aerzten und Krankenkassen auf- lee Durch Richtlinien über den Nachweis freier Kassenarzt- tellen und Warnung vor Zuzug an überfüllte Pläve joll en eine planmäßige Verteilung der Kassenärgte auf das Reichëgebie hingewirkt werden,

__ Dem Reichsausschuß steht die Auslegung und die Aenderung seiner Bestimmungen und seinex Richtlinien zu,

S 368 K. ,_ Verbände von Aerzten und Krankenkassen, die für den Bezirk eines Landes die Mehrheit der Aerzte und Krankenkassen um- fassen, können die Bildung von Landesausschüssen für Aerzte und Krankenkassen vereinbaren. Kassen und Aerzte müssen in diesen Ausschüssen in gleiher Zahl vertreten sein, Auf gemeinsamen Antrag dieser Verbände kann die oberste Verwaltungsbehörde unparteiishe Mitglieder für den Landesausshuß ernennen. Die SS 368 g, 368 h gelten entsprehend.

S 3681. _ Der Landesausshuß kann für seinen Begirk Richtlinien auf- „stellen, welche die des Reichsausshusses für Aerzte und Kranken- fassen ergänzen. Eine Abweichung soll nur insoweit stattfinden, als dies nah den [besonderen Verhältnissen des Landes nötig ist. Die Richtlinien sind dem Reichsausschusse vorzulegen. Er fann ste binnen drei Monaten lbeanstanden. Wird der Beanstandung nicht stattgegeben so kann der Reichsausshuß für Aerzte und Krankenkassen (weiterer Ausshuß) den Richtlinien ganz oder teilweise die N versagen. Soweit dies geschieht, haben sie nicht die Wirkung des § 368n Abs. 3. 8 368 m.

_… Für jeden Bezirk, für den ein Avztregister angelegt ist, wird ein Schiedsamt bei dem Oberversiherungs3amt gebildet, welches das Argztregister führt, Es besteht aus dem Vorsißenden des Oberversicherungsamts oder seinem Stellvertreter als Vorsißen- dem und vier von den Parteien des Mantelvertrags je zur Hälfte bestellten Mitgliedern oder deren Stellvertretern als Beisißern. Kommt auf der einen oder anderen Seite unter den Mitgliedern einer Parteigruppe des Mantelvertrags eine Einigung nicht zu- stande, so bestellt der Vorsizende des Öberversiherungsamts unter angemessener Berücksichtigung des Kräfteverhältnisses die Beis- sier und ihre Stellvertreter. A

Die Amtsdauer der bestellten Mitglieder beträgt fünf Jahre.

Die Tätigkeit der Beisiber ist ehrenamtlich, Die oberste Ver- waltungsbehörde kann bestimmen, daß ihnen eine Entshädigung im Sinne des § 21 Abs. 2 gewährt wird. Wird eine derartige Anordnung getroffen, so gehören die Entschädigungen zu den Kosten im Sinne des § 368 q.

8 368 n.

_Das Schiedsamt ist zuständig bei Streit aus Einzel- und Gesamtverträgen, soweit die Parteien niht ein besonderes Schied8geriht vereinbart haben. Für vermögensrechtliche An- Ae bleibt der ordentlihe Rechtsweg vorbehalten.

Das Schiedsamt entscheidet in Zulassungsangelegenheiten

und ferner endgültig bei Anrufung gegen die Entscheidung des Vorsißenden des Obevversicherungsamts über Eintragungen und Streichungen im Argztregister. ; ___ Das Shhiedsamt hat seinen Entscheidungen auch die Richt- linien des Reichsausshusses für Aerzte und Krankenkassen und des agen Landesausschusses zugrunde zu legen, soweit nicht die Parteien wichtige Gründe dagegen geltend machen.

_Die Entscheidungen des Schiedsamts sind mit Gründen zu versehen.

S 368 0.

Bei dem Reichswversiherungsamt wird ein Reichsshiedsamt

ebildet. Es besteht aus unparteiishen Mitgliedern einshließ- ih des Vorsißenden und deren Stellvertretern sowie aus ehren- amtllichen Vertretern der Aerzte und Krankenkassen und deren Stellvertretern in der nötigen Zahl. Den Vorsißenden und seinen Stellvertreter bestellt der Präsi- dent des Reichsversiherungsamts auf die“ Dauer von fünf Jahren; wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Vorsißende ist in der Regel den Direktoren oder Senatspräsidenten des Reichs- versiherungsamts zu entnehmen. :

Ueber die weiteren unparteiïschen Mitglieder und ihre Stell- vertreter haben sich die im § 368 f Abs. 2 bezeihneten Spißen- verbände der Aerzte und Krankenkassen zu einigen. Mangels einer Einigung bestellt sie der Präsident des Reichsversiherungs8- amts, Die Amtsdauer beträgt fünf Fahre; wiederholte Be- stellung ist gulässig, Die unparteiishen Beisißer und ihre Stell- vertreter sollen in der Sozialversiherung erfahren sein; mindestens die Hälfte von ihnen soll die Befähigung zum Richteramte haben.

Die Vertreter der Aerzte und Krankenkassen und ihre Stell- vertreter werden auf die Dauer von fünf Jahren je zur Hälfte von den genannten Spivßenverbänden gewählt. Das Reichsver- siherungsamt kann Bestimmungen über die Wahl treffen. S 368 m Abs, 4 gilt entsprehend. Dabei tritt das Reichs8ver- siherungsamt an die Stelle der obersten Verwaltungsbehörde.

Das Reichsschied8amt entscheidet in der Beseßung mit dem Vorsißenden, zwei weiteren unparteiishen Mitgliedern. vow denen das eine die Befähigung zum Richteramt haben muß und je drei Vertretern der Aerzte und der Krankenkassen, Der Präsi- dent des Reichsversiherungëamts kann an Stelle des T selbst den Vorsiß führen. Das Reichschied8amt is beshluß- fähig, auch wenn von den Vertretern der Aerzte und der Krankens kassen nur je zwei an der Verhandlung teilnehmen.

Der Reidsarbeitsminister fann im Bedarfsfalle die Er- rihtung mehrerer Senate des Reichsshiedsamts anordnen, die in der gleihen Weise zusammengefeßt werden.

S 368 p. Das” Reichsshied8amt entscheidet bei Streit aus Mantel-

verträgen, soweit die Parteien niht ein besonderes Schied8gericht