1932 / 24 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jan 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staatsauzeiger Nr. 24 vom 29. Januar 1932.

Geänd urter

BéSheriger ESdúecuerturs

Bezeichnung des Wertpapiers SliaeaaaS

T. Jn Deutschland nicht gehandelte Wertvapiere. Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

American Vemberg 13,19 RM per | Der Stüd strichen (f. Eintragung im Steuer- furßzettel Abschu. B T b 1)

Argentinien. 5% Argent. innere Anleihe von 1887 / 342,65 RM für H799Gold- peso

Der Steuer- kurs iff ge- strichen (f. Eintragung im Stenuer- furszettel, Abschn. B Ia 1 Nr. 40091),

Mexiko. 6°, Mexikanische äußere cons. Gold- anleihe von 1899

Der Steuer- urs ist ge- strichen (f. Eintragung im Steuer- tur3zettel, Abschn. B Ia 1

Nr. 41 702, 41 703),

‘89,70 RM für 20 £ Nenun- wert

Schweiz.

349,90 RM 7349,90 RM für 500 frs, " 350 frs,

Nenntvert Nennwert,

Broton, Boveri & Co., Aktien

Betanuntimachung

über den Londoner Goldpreis gemäß §8 1 der Ver- orduung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechuung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGPVl. 1 S. 569).

Lozdoner Goldpreis beträgt am 29. Januar 1932 für eine Unze Feingold ..„.% = 119 sh 7 d, in deutice Währung nah dem Berliner Mittel-

kurs für ein euglis{hes Pfund vom 29. Ja- __ nuar 1932 mit NM 14,57 umgerechnet = RM 87,1164, jür ein Gramm Fetngold demna « « « « = pence 46,1363, in deutsche W: hrung umgerechnet RNM 2,80086, Berlin, den 29. Januar 1932.

Statistische Abteilung der Reichsbank. De. Döring.

Nov “T

Preußen. Ministerium für Volkswohlfahrkt. Bekanntmachung,

betreffend die Deutsche Arzneitaxe 1932. Auf Grund des § 80 Abs. 1 dexr Gewerbeordnung für

das Deutsche Reich, des § 376 der Reichsversitherungs8ordnun

sowie des § 204 des Reichsknappschastsgeseßes bestimme id

mit Wirkung vom 1. Februar 1932:

1, Die durch Reichsratsbeshluß vom 21. Januar 1932 festgesetzte Deutsche Arzneitaxe 1932 tritt an Stelle der Arzneitaxe 1931 18 Krast.

. Bei Lieferungen für reichsgeseblihe und fnappschaftliche Krankenkassen gelten folgende Bestimmungen:

a) Bei mouatlihen Rehnungsbeträgen bis zu 25 RM braucht der Apotheker einen Abschlag nîitht zu gewähren. Von dem 25 RM übersteigenden Rechnungsbetvage Hat er 7 v§H nachzulassen, wenn die Rehnung innerhalb zehn Tagen nah 1hrem Eingang bei der Kassenstelle beglihen wird. Ebenso sind diesenigen Rechnungen zu behandeln, welche die Lieferungen für mehrere Krankenkassen ent- halten, die in einem Verbande zusammengeshlossen sind, wenn die Rehnung auf einem Blatte, ohne Trennung der einzelnen Kassen, ausgestellt ist. Werden für Ver- sorgungsberehtigte und Fürsorgeberehtigte, die den Krankenkassen zur Heilbehandlung zugeteilt sind, besoridere Rechnungen ausgestellt, so is von diesen ein Abschlag zu

ewähren, dessen Höhe sich aus dem Gesamtumsaß der Apotheken mit der Krankenkasse ergibt.

b) Werden Arzneien nur gegen Barzahlung abgegeben so In von dem Verkoufspreis in jedem Falle 7 vH nahzu- assen.

c) Die "Se eR (für Berlin: der Polizeipräfi- dent) werden ermächtigt, für kleine Apotheken mit einem vahvresumsaß bis zu 25 000 RM im Einzelfakle auf An- trag und nach Prüfung der Verhältnisse den unter b be- zeihneten Abschlag bis auf 3 vH herabzuseyen.

d) Von den Preisen für Schuß- und Heilseren, der 5mpf- stoffe, der Salvarsanpräparate sowie der Jnsuline und der entsprechenden, ans der Banhspeitheldrüse Herge- stellten, zur Einsprißung unter die Hant bestimmten Präparate braucht der Apotheker einen Abschlag ni@ht zu gewähren, Die Preise dieser Mittel bleiben bei der Test stellung des abschlagfreicn Rechnungsbetrages nah a un- berüdsichtigt.

3. Die Apotheker haben bei Lieferungen von Arzneien auf Kosten des Reichs, der Länder, der Berufsgenossenschaften, li A A, zer “orrae der dffent-

en Fursorge und der kommunalen Wohlfahrtspflege die gleithen Bedingungen wie zu 2 einzuhalten. 2

. Die Regierungspräsidenten (für Berlin: derx Oberpräsident) werden angewiesen, exatsprehend der durh Nx. 4 meiner Be- kanntmachung vom 27. Dezember 1929 F M 11 2886/29 e egelung auch weiterhin die Preise dec Deutschen Arzneitaxe in Verbindung mit dem Abschlag (siehe vorstehend unter 2 als die nah § 376 Abs. 2 der Reichsversiherungs- ordnung festzuseßenden Höchstpreise gelten zu lassen.

, Der Reichsminister des Jnnern wird auch weiterhin etwa notwendig werdende Aenderungen der Preise in den Preis- listen der Arzneimittel und Gefäße vornehmen und diese un- mittelbar entweder im Reichsanzeiger oder durch Heraus- gabe eines Neudrucks der Preisliste der Arzneimittel ver- öffentlihen. Diese so veröffentlihten Preije sollen auch weiterhin als Preisfestsezung im Sinne des §8 80 der Reichs- |

c

Steuer- kurs ift ge-

Ps

im Verlage der Weidmannshen Buchhandlung in Berlin SW bezogen werden. Berlin, den 28. Fanuar 1932. Der Preußishe Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer.

Bekanntmachung.

„Preußishen Besoldunagsblattes“ vom 2. offentlihten, am 10. Januar 1926 in Kraft getretenen

Vorshriften für die Lieferung von Papier an preußische Staats behörden

zeichneten Amt angemeldet:

Die amtliche Ausgabe der Deutïchen Arzneitaxe 1332 erthei

ZDimim-rstx. 34, und kana zum Preïje von 2,50 RM für das Stück

Auf Grund des Absaßes 2b, Seite 11 der in Nr. 4 des Februar 1926 ver- !

hat folgende Papierfabrik ihr Wasserzeihen bei dem unkter-

Lid. Nr. | Firma

110 Temming Glüstadt

Peter Tem ming “s HNoOImal « « «

Afktiengetell1hafst in Glückstadt {Holstein)

Berlin-Dahlem, am 16. Januar 1932.

Staatliches Materialprüfungsamt. Ozen.

Bektanntmachung.

Meine Verfügung vom 13. Januar 1932, betreffend Verbot der in Waldenburg i. Schles. erscheinenden a „DeutscheOstfront“, habe ih dahin abgeändert,

die Verbotsdauer bereits mt Donnerstag, den 21. d. M., ihr Ende findet.

Breslau, den 26. Fanuar 1932. Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien. F. V.: Wesemann.

Bekanntmachung.

Der Fachausschuß für die Kleineisenindustrie in Shmal- kalden hat in der Sißung der Abteilung ri esa am 12. Januar 1932 mit den Stimmen des Vorsitzenden, der beiden Beisißer und der Arbeitgebervertreter folgenden Be- {luß wegen der Regelung der Mindestentgelte für hand- L hmiedete Nägel in seinem Bezirk (Kreise Schmalkalden und

eusingen) gefaßt:

Die ab 1. November 1931 festgeseßten Mindestentgelte werdén mit Wirkung vom 1. Fanuar 1932 ab um 10% ge-

fenkt. Bruchteile eines Pfennigs von 0,5 und darüber werden auf volle Pfennige oben, darunter auf volle

Pfennige nah unten t. Außerdem erhält Biffer B Nr. 3. Firstkopf den anliegenden Nachtrag festgelegte

ix. 202 die dur Fassung.

Gemäß § 34 des Hausarbeitgeseßes in der Fassung vom 30. Juni 1923 Ctigt. S. ‘Bel n der vorstehende Be- {luß Hiermit bestätigt. Dex Beschluß nebst der Anlage liegt 1m VBürgermeisteramt zu Stei enberg zur Ein- sicht aus.

Kaffel, den 23. Januar 1932.

Der Regierungspräsident.

Nichtamtliches. Deutsches Reith.

Ministerialdirektox Dr. Brecht gab in der gestrigen Plenarsißung des Reichsrats nah dem Bericht des Nach- richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger folgende Erklärung ab:

Jau Protokoll der vorigen Sizung heißt es infolge eines Schreibfehlers, der auch in die Presse übergega ist, unvoll- ina daß în Engl.xnd „mehr als ein Fünftel“ der öffentlichen innahmen ber den inneren Schuldendienst verwandt wird, Fn Wirklichkeit Handelt es sh in England niht uur um ein Fünftel, sondern um ein Drittel, ein für uns ganz unvorstell- arer Zeil. Jn absoluten Zahlen betrugen nah den Feststellungen des Statistischen Reichsamts in England 1928/29 die s t e Wi Staat und Gemeinden 1203 Millionen Pfund (einschl. 85 Millionen für Sozialversiherung). Davon entfielen auf den inneren Schuldendienst von Staat und Gemeinden 399 Millionen Pfund, also fast genau ein Drittel und lozar mehr als ein Drittel, wenn man vou deu Ausgabeu der Sozia versiche- rung absicht. Durch Steuern, Abgaben und Beiträge brauchten von den englishen Gesamtausgaben, eins{hließlich Sozialversiche- rung, nur 931 Millionen Pfund gedeckt zu werden. Davon bildet der an die inneren Gläubiger zurückfließende Betrag also sogar 43 vS. Jn Frankreich entfällt auf den A er inneren Schuld, wie rihtig wiedergegeben wurde, mehr als ein Viertel der Gesamtausgabe, nämli mehr als 18 Milliardeu Frank von 66,2 Milliacden Frank Gesamtausgaben, Von dem Gesamtbetrage der öffentlichen Steuern und Abgaben bildet der innere Schulden- dienst auch: in Frankreih mehr als 30 vH. Jun Jtalien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist der Anteil der Schuldentilgung mehr als ein Fünftel der öffentlihen Ausgaben. Jn Deutschland fließt dagegen nur Lödltens ein

bolt der gesamten öffentlihen Ausgaben und höchstens ein Sechzehntel der Abgaben an die inneren Gläubiger von Staat und DERO, Darnm find unsere Steuerlasten so viel s{werer zu ertragen.

Die fragliche Stelle des Protokolls wurde entsprechend berichtigt.

Die Pommersche Landwirtschaftliche Be- rufsgenossenfcchaft in Stettin hat sich beim Reichsrat darüber beshwert, daß eine vou ihr einstimmig beschlossene Sahungsänderun sversi

idlindas tine M,

1 vom Reih

rat find jedoch der Auffassung des Reichsversicherungsamts beigetreten, daß die Saßungsänderung nah der Reichsver- Ls sorduung unzulässig ist. Der Reichsrat wies daher ie Beschwerde als unbegründet zurück. Auf Wunsch des mer a Proviuzialvertreters Grafen Behr gab zedoch as Reichsfinanzministerium die Zusage, daß bei bevor- ehenden Aecitdernngen des Gescßes geprüft werden Joll, ob e Wünsche der Pommerschen Landwirtschaftlichen Berufs- geuosseuschaft berücksichtigt werden könueu.

verordnuag vom Dezember 1931 gibt die Mög-

gewerbeordnung gelten.

ot lichkeit, der Verordnung über die

U=-

mt nicht

eichsarbeitsministerium und Reichs- | die guten Sitten versloßen

S. 2

Beiträgen für versicherungsfreie P ey sonen vom Oktober 1930 rücckwirkende Kraft seit dem | 5 tober 1923 zu geben. Von dieser Möglichkeit macht d D Jeßt Gebrau durch eine neue Verordnun der der Reichsrat zustimmte.

Durch die Auflösung der Reichsbahndirektion ist eine Aenderung der V Reichsbahn srotvendia

ad s s Magdebuy

erordnung über die Beiräte für d geworden, deun auch der Landsez eisenbahnrat Magdeburg wird nunmehr aufgelÿ und dafür ein neuer isenbahnrat Halle gebildet. D Rei e hatten den Verorduungsentwurf d Reichsregierung angenommen mit einigen Aenderungen. F wichtigste Aenderung ist, daß Braunshweig mit cinem Sih i Landeseisenbahnrat Halle ausfällt, der an Sachsen Übergeß und für die Gewerbekammer Leipzig bestimmt ist. Ei) audere Aenderung ist für den Lanudeseisenbahnrz Königsberg getroffen worden. Früher waren die Sj dieses E die Handelskammern auf diese einzeln he; teilt. JFnzwishen i der Zweckverband ostpreußische

¡ ©Gndustrie- und Handelskammern gebildet worden, dem ny / Wortlaut des Wasserzeichens j

die 6 E geschlossen überwiesen werden; der Zweckverban verteilt sie weiter in der bisherigen Weise. Zivische

Bremenu und Lübeck {weben noch Verhandlungen übe einen Austausch ihrer Sibe in den Eisenbahnbeiräten Han burg und Hannover. Lübeck beantragte daher im Reichsra die Vertagung der Vorlage. Dagegen äußerte jedo de braunshweigische Gesandte Bod e n Bedenken, weil dann di Gefahr bestünde, daß all die schwierigen Fragen, die bislan hon beim Landeseisenbahnrat Hannover bestanden, yoj neuem aufgerührt würden. Preußen und Hamburg {lose sich diesen Bedenken an. Die Vertagung wurde \{chlicßlich ah gelehnt. Das Land Oldenburg stellte in der U sibung erneut den bei der Ausshußberatung abgelehnten An trag, daß es im Landeseisenbahnrat Hannover zwei Handels fammer- und einen Landwirtschaftskammersiß erhalte un) nicht umgekehrt wie bisher. Dieser Antrag wurde an ern Mit dieser Aenderung wurde shließlich die ganze

rordnung beschlossen.

__ Schon nach der bisherigen Reichsabgabenorduung wurde die Einheitswerte für die land- und forst wirtschaftlich genußten Grundstücke offen Ma da Die Notverordnung vom Dezember 1931 bracht

ie Neuerung, daß die offengelegten Einheitswerte den Ve teiligten nicht besonders O werden und mit Ab lauf der Offeulegungsfrist dieselben Rechtsfolgen eintreten als wenn ein shriftliher Bescheid erteilt worden wäre. Bei der Beratung der Durhführungsbestimmungen in den Reichs ie, Ler Dil wurden starke Bedenken dagegen geltend ge macht, der nlegung der Einheitswerte eine solche Rechts wirkung zu geben. Um diese Bedenken zu beseitigen, änderten die Ausschüsse den § 10 der Durchführungsbestimmungen über die „Nachsicht bei Fristversäumnis“ erheblich ab. Tas soll die Frage der Nachsicht in wohlwollender Weise auch dann geprüfl werden, wenn derx Steuerpflichtige in Unkenntnis Über die Re R der Offenlegung seinen Einspru gegen die Festseßung der Einheitswerte erst verspätet ein gebracht hat. Mit dieser Aenderung stimmte auch der Reichs- rat der Durhführungsverordnung zu.

Ferner erledigte der Reichsrat die Dur chführungs- bestimmungen für die Ueberleitung zur landwirtschaftlihen Einheitssteuer. Nah der Verordnung vom 8. Mai 1931 sollen die ersten 6000 M der landwirtschaftlihen Einheitssteuer für das Rechnungsjahr 1931 durch die Grundsteuer abgegolten werden. Die Dur führungsverordnuug bestimmt, daß dafür die drei bereits ge zahlten Vierteljahresraten der Grundsteuer für 1931 genügen. Damit soll dem Einkommensrückgang des Wirtschaftsjahres 1930/31 gegenüber dem Jahre 1929/30 Rechnung getragen werden. Da sich aber auch bei dieser Regelung noch Ünbillig- keiten ergebeu könnten, weil der Einkommensrüdckgaug viel- leiht noch ftärker war, so erweiterten die Ausschüsse des Reichsrats die Villigkeitsbestimmung des § 6 der Dur führungsbefstimmungen. Danach können gestundete Ein- kommensteuervorauszahlungen, wenn ihre Einzichnng zu Härten führen würde, bis auf die Hälfte der Jahresvoraus- zahlung herabgeseßt werden. Jm übrigen sind die Finanp amter im Einzelfalle zur Ermäßigung und zum Erlaß er- mächtigt, wenn die Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners durch besondere wirtschaftlihe Umstände stark vermindert worden ist.

Der Vertreter der Provinz Pommern, Graf Be hr, verwies auf die große Eingabe des Deutschen Landwirtschaftsrats, des Retichslandbundes, der Vexeinigung Deutsher Bauernvereine, der Organisationen der Gärtner, der Waldbesiber, des Weinbaues und des Deutsheu Gutsbesißerverbandes zu dieser Frage. Er ver- gate jedoh auf weitere Anträge, da der Berichterstatter der

usshüsje mitteilte, daß diese Eingabe von den Ausschüssen bei der Aenderung der Vor ge berücksihtigt worden sei.

Der Reichsrat stimmte darauf der Verordnung in der Ausschußfassung zu.

Schließlih gab der Reichsrat noch seine Einwilligung dazu, daß eine frei gewordene Reichsgerichtsrats\telle mit dem G Gen Landgerichtsdirektor Dr. Reinhold Unge r beseht wird,

„Der griecchishe Gesandte Politis is nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Königlich s{chwedische Gesandte af Wirsón ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt- schaft wieder übernommen.

Parlamentarische Nachrichteu.

echtsansschuß des Reichstags entspann sid a Wr d. M. zunächst eine längere Aussprahe über die Straffreiheit für Körperverleßungen mit Ein- willigungdes Verletten, sofern sie nist E wider Hierzu gehören u. a. ehand lungen durch Kurpfusher und Zweikampf. Di Rektorentonjerenz der deutshen Hochschulen hatte dem Ausschuß eine Eingabe unterbreitet, die fih gegen ein allgemeines Mensur- verbot wendet. Abg. Dr. Fischer (D. Staatsp.) hielt als Be- rithterstatter für notwendig, diese Frage im Ge‘ehß zu regeln. Mil der im § 264 des Entwurfs vorgesehenen Fofsung sei er einver standen. Danach könne ein Arzt nicht bestraft werden, wenn el z. B. mit E des Betreffenden eine Sterilisiernng vol nehme und sih dabei auf gute soziale Gründe E könne.

reihsanwalt î. R. Ebermayer führte nah dem Na

achentrichtungvon |

rihtenbüro des Vereins deutscher M MAgEDetloRtr dazu aus:

erscheint dringend nötig, den § wieder aufzunehmen. Zu

Gefangenen tritt, in dem man ihnen Entlassung verspricht, wenn

Der Staat selbs würde cine bestimmte Parteimaht durch solche

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 24 vom 29. Januar 1932. S.

E

nächst wird damit die bisher viel umstrittene Frage, wieweit die Einwilligung des Verleßten die Rochtswidrigkcit der Körperver- legung zu beseitigen vermag, gelöst. Bisher wird ja überwiegend angenommen, daß die Einwilligung nur bei leihten Körperver- leßzungen die Rechtswidrigkeit beseitige. Vor allem aber erscheint 8 264 nôtig, um in der Frage der Sterilisierung Klarheit zu schaffen. Gegenwärtig ist der Rechtszustand der, daß Sterilisierung aus sozialer oder eugenisher JFndikation strafbar ist, auch wenn sie mit Einwilligung geschieht. Es gibt aber Fälle, in denen eine Sterilisierung aus sozialer Fndikation gerech:fertigt jein fanu und daß deóhalb die Möglichkeit geshaffen werden muß, solche Sterili- sierung mit Einwilligung vorzunehmen. Zwangssfterilifierung lehnt der Redner ab, auth das Abkommen, das man zuweilen mit

sie fi fterilifieren laffen. Abg. Dr. M ose s (Soz.) wies darauf hin, daß Adolf Hitler sehr energisch für die Sterilijierung eintrete, damit diz Veredelung des Volkes niht durch die Abkommen von sozial minderwertigen Menithen pgehiridert werde. Auch andere Nationaljozialisten ¿reten dafür ein. So unge man eine aill- jährliche Gesnndheitsfontrolle jämtliher Männer und Frauen. Duxch cine jolhe Art sogenannter wissenshaftliher Forschung werde denjenigen, die sich mit Fragen der Enugeuik bejchäftigen, geradezu die Möglitheit genommen, auf dem Gebiet der Eugenik etivas Fortschrittliches im Strafgeseß zu unternehmen. Die Aerzte- kommission have fih mit dem § 264 in der vorliegenden Fassung einverstanden erflärt. Abg. Dr. Löwenth al (Komm.) wies auf die Gefahren hin, die aus einer Erziehung der jungen Medi- ziner auf der Universität in solhen ganz verwirrten - gängen eu:ständen. Aba. Dr. Bell (Zentr.) warnte auf das entschiedenste davor, mit Rechtsbestimmungen, wie sie der § 264 darstelle, allen möglihen Experimenten einen Freibrief auszu- stellen. Von einer Freiwilligkeit könne in vielen Fällen gar niht die Rede sein. Das Zentrum wende fich entschieden gegen jeden Eingriff in die Natur. Die O E Es Bestrebun

{führten die Aerzte, deren Beruf es sei, die Menschheit zu heilen, auf ganz falshe Weae; der Karitasgedanke werde vollïfommen aus- geschaltiet, eine Rassentheorie entwickelt, die mit dem Gedauken eines Liebeêwerks und der wahren Menschenaufgaben unverträg- lih jeïi. Fm übrigen sei die Sterilisierung nit die einzige Frage, die si aus § 264 ergebe. Diese Bestimmung würde geradezu zur rehtlihen Grundlage für den Zweikampf werden. Das müsse er ablehnen. Die Entscheidung des Richters davon abhängig zu mathen, ob die Tat gegen die guten Sitten verstoße, öffne, wenn man die Answüthse des gesunden, an fih durchaus vertvetbaren Box- und Fechtsports bedenke, der zwiespältigen Rechtsprehung Tür und Tor. Abg. Selene Weber (Zentr.) führte aus, daß eine Rethts- grundlage, die Bestrebungen fördern würde, die die Sterilisierung in den Dienst des politishen Machtgedaunkens oder der Jjozialen Not stelle, auch im Volke den Humanitätsgedanken töten würde.

Mittel nur stärken. § 264 wurde in folgender Fassung ange-

nommen: „Wer eine Körperverleßzung mit Einwilligung des Ver- |

leßten vornimmt, handelt nur dann vehtswidrig, wenn ‘die Tat trobdem gegen die guten Sitten verstößt.“ Füx diese Fallung stimmten die Sozialdemokraten, die Staatëpartei und die Deutsthe Volkspartei, dagegen das Zentrum, die Bayer. Volkspartei, der Baverishe Bauexrnbund und die Christlichsozialen. Dex Stimme enthielten sich die Kommunisten, die eine bedingungslose Straf- freiheit verlangten. —Es folgte die Beratung der §§ 265 und 265 a, welthe die Körperverleßnng an Kindern, Fugend- lihen oder Wehrlosen sowie die Gefährdung der Gesnndheit behandeln. z daß der Begriff „gransam oder boshaft“ zu eng gefaßt sei. Es gebe vielerlei Verhaltungsarten, die den Rahmen des Züthtigungs- rets în unznlässiger Weise übersthreiten und den Kindern {were Leiden zufügen, die zwar grausam oder boshaft sein fönnen, aber es nit immer sein müssen, fondern nur als roh zu bezeichnen find. Gerade solche rohen Züchtigungen E geeignet, die Kinder scheu, verloaen nnd trobig zu mathen. Sie Find nicht

selten der Auëgangspunkt jugendlihex Entgleifungen und können |* Danzig, 28. Januar. | Gulden.) Banknoten : Polnische ‘106 Dentiche Neihsmak —,—

die ganze Fugendentwicklung dauernd schädigen. Auch wurde mit aflem Nacdruck daranf hingewiesen, wie unzureihend ein Geseh sei, daß die Beftrafung feeli’her Mißhandlungen ausf{hließt, die

sih z. B. in unablässigen und ausgesuchten seelifthen Quälereien, |

verächilither Behandlung, Zwang zu demütigender oder Ekel er- regender Tätigkeit äußern. ie Fall denen Vater oder Mutter die Kinder absihtlich ständig dur Drohungen in Furcht und Schrecken halten, fie Nachts auf den Boden sperren usw. Gerade diese Behandlung hat oft oiel länger, zum Teil unverwischbare Folgen für die Kinder; sie verhindert, daß diese jemals zu tatkräftigen, normal Cen odex han- delnden Menschen werden. Gerithtsärzte haben auh festgestellt, daß manche s{chwer2 Verbrethen auf derartige tiefe jeeliche Traumata zurückzuführen find. Auch wurde bemängelt, daß dec Täterkreis zu eng gezogen sei. Es fehlen in ihm diejenigen Per- jonnen die eine durch Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründeie Avhängigkeit in unzuläsfiger Weise ausnnbßen. Jn, dex Abstim- mung wurden die §8 265 und 265a unverändert nah der Vorlage angenommen. Mit der Mehrheit der fozialdemo-

kratishen unnd &xommuaunistishen Stimmen wurde alsdann 8 266 |

gestrichen der gelautet hat: „Wer sih an einer Schlägerei oder an einem Angriff mehrerer beteiligt, wird shon wegen dieser Be- teiliqung mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft, wenn die Sthlägerei oder der Angriff den Tod eines Menschen odex cine [chwere Körperverleßung verursacht. Wer ohne sein Verschulden hineingezogen worden ist, if ftraffvei.“ Die Linke befürthtete, daß dieer Pavragravh zu Ppolitijhen Verfolgungen ausgenußt werden fönnte. Weiterberatung des Ab'éhaitts: Körperver- lebnng findet am 29. Fanuax statt.

Der Reichstagsauëshuß für Kriecgsbeschädigteufragen be-

¡chloß am 28. d. M. einstimmig auf Grund eines interfraktionellen |

Antrags, die Reichsregierung zu ersuchen, die Erziehungsbeihilfen möglichst bald wieder auf die alten Säbe zu erhöhe H genden Fällen diese Säbe schon von jeßt ab wieder zu gewähren. Jm übrigeu exledigte dex Auss{chUß eine gvoße Zahl von Eingaben. Ex vertagte sih sodann auf den 18. Februar.

Der vom Haushaltsausschuß des Reichstags cingeseßte Unterausshuß zur Vorbereitung der Banken- frage irat am 28. d. M. erstmalig zusammen. Neben dem Reiths3- finanzminister Dietrih uahmen au zwei frühere Finanz- minister des Reichs, nümtich die Abga. Dr. Köhle r (Zeutr.) unI Dr. Hilferding (Soz.) an der Sipung teil. Die Beratungen

wurden als streng vertraulih erklärt. Der Unzrerausshuß vertagte .

fih dannz dex Zeitpunkt der nächsten Sitzung steht noh nicht fest.

Handel und Gewerbe. Berlin, deu 29. Jauuar 1932.

Wagengeste1lung für Kohle, Koks und Briketts im Nuhrrevier: Am 28. Januar 1982: Gestellt 14378 Wagen.

Die Elefktrolytkupternotierung der Vereinigung füa deute Elektrolytkuvfernotiz stellte ch laut Berliner Melduna des „W. T, B“

für 10) ke.

Berl, 28. Januar. Pre1snotierungen für Nahrung8- mittel. (Einfaufspreije des Lebenë8mitteleingel- handels für 100 Kilo rei Haus Berlin in Originalvackungen.)

Jn dex Debatte kam zum Ansdruck,

Hierzu gehören auch die Fälle, in |

1! Deunchland —,—,

n und in drin-

am 29. Januar auf 70,25 Æ (am 28. Sannar 70,25 #) |

ige dex

Gerstengrauven grob 34,00 bis 35,00 Gersftengrauven, mittel 39/00 Þis 40,00 A Gerttengritge 30,00 bis 31/00 4 Haferftocken 35 00 bis 3600.4 Hatergrüge gesottene 38 00 bis 40 00 4, Moggen- mebl 9— 70% 3200 bis 33 00 Æ Wenizengtrieß 41 (0 bis 42,00 M, Hartgrieß 4410 bis 45,00 4 Weizenmeb|! 000 31,00 bis 38,00 4 Weizenanszuamehl in 100 ke: Säcken br..1.-n. 37,50 bié 4250 4, Weizenanszugmeb!, feinste Marken. alle Packungen 42,50 bis 52,00 4, ! en, Viftoria, ge!be 32,00 bis 36,00 Svreiseerbien, Vittoria Mieten, ¡elbe 36 00 bis 39,00 A4, Bobnen weiße mittel 22,00 bis 23.00 4, Yanghobnen aué! 28,00 tis 2900.4, “inen fleine, letzter Ernte 3400 bie 37,00 4 zinten mitte! legter Ernte 37 00 bis 45,00 Æ Yinsen aroße, legter Ernte 45,00 bis 7400 A4 Kartoffel, mehl, tuverior 3200 bie 3300 #4, Brucbreis 1840 bie 2100 Æ, Rangoon Reis unglasier! 2200 bis 23,00 A4 iam Patna-!eié, glafiert 3400 hs 40,00 .4 Janyn-Tatetreis, glafier! 46 00 bie 61,00 4 Ringäwfel, amerikan. extra choice 96,00 bis 10800 Amerik. Pflaumen 40/50 in Originalkistenpacknngen 6000 bie 62,00 4 Sultaninen Kiur (Caraburnu #4 Kisten 112 00 bis 11800 4, Korinthen éhoice Amalias 92,00 bis 96,00 4 Mandeln, tüße, courante, in Ballen 214,00 bis 224,00 Æ Mandeln, bittere, courante, in Ballen 230,00 bis 23600 Æ, Zimt (Kassia ganz) ausgewogen 22000 his 23000 Pfeffer, séhwarz, Lamvona, anusgewogen 20000 his 210,00 4 Piefer, weiß, Mnntok, ausgewogen 22600 bis 250,00 A, Rohfaffee Santos Suverio:r bis Extra Prime 306 00 bis 330.00 4, Nohfaffee, Zentralamerikaner aller Art 37000 bié 480,00 4, Röst- Fafice, Santos Suverior bis Extra Prime 400/00 bis 43600 c, Nösttaffee, Zentralamerikaner aller Art 480,00 bié 620090 4, Röst- roggen, glasiert, in Säcken 34,00 bis 35,00 . Röstgerste, glafiert, in Säcken 32,00 bis 3400 4, Malzfaffee, glafiert, in Säcten 45.00 bis §000 , Kakao, stark entölt 164,00 bié 220,00 #4, Kafao, leiht entölt 230,00 bis 270,00 4, Tee, chinej. 650/00 bis 750,0 4, Tee, indi)tch 840,00 bis 1090,00 #4, Zucker, Melis 6750 bis 68 50 , Zurter, Maffinade 69,00 bis 7050 #4, Zucker, Würtel 74,00 bis 8000 Æ, Kunsthonig in | ke-Packungen 72 00 bis 84,00 46 Zuder- firup. hell, in Eimern 80,00 bis 10200 #, Speijesirup, dnnfe!, in Eimern 70,00 bis 8200 #, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 124 kg 7000 bis 77,00, Pflaumenkonfiture in Eimern von 124 kg 8500 bis 89. 00 #4, Erdbeertonfiture in Eimern von 124 kg 1416,00 bis 12800 6, Pflaumenmus, in Eimern von 124 und 15 ke 68,00 bis 7300 Æ, Stein)ak in Süäden 6,70 bis 750 æ, Steinsalz in ran 8,80 bis 1260 Æ, Siedejalz in Säcken 968 bis —,— 4, iedejalz in Packungen 10,80 bié 14,00 46, Bratenschmalz in Tierces 99,00 bis 103.00 4, Bratenschmalz in Kübeln 49/00 bis 103,00 46, Purelard in Tierces, nordamerit. 83,00 bis 8600 #6, Purelard in Kisten, nordamerit. 8300 bis 86,00 #, Berliner Rohtéhma1z 106,00

bis 116/00 4, Corned Beef 12/6 s. per Kiste 86,00 bis 87,00 4,

Corned Beet 48/1 1vs8. per Kiste 45,00 bis 47,00 Æ#, Margarine, Handel8ware. in Kübeln, 1 120/00 bis 124,90 #, U 102,00 bis 114/00 #46, Margarine, Spezialware, in Kübeln, I 140,00 bis —,—.4 TI 126/00 bis 130,00 Æ, Molkkereibutter 1a in Tonnen 242,00 bis 250,00.Æ, Molkereibutter la gepackt 254,00 bis 262/,00.46, Molkerei- butter Ila in Tonnen 228/00 bis 236/00 \Æ, Moltereibutter 1la ge- packt 240/00 bis 248,00 6, Auslandsbutter, däni\he, 1n Tonnen 250,00 bis 260,00 Æ&, Auslandsbutter, dänijhe, gepackt 262,00 bis

272/00. M4, Spe, inl., ger., 140,00 bis 160090 Æ, Allgäuer Stangen

20% 74,00 bis 84/00 #, Tilsiter Käje, wvoltsett 142,00 bis 152/00 Æ, eter Gouda 40 % 136,00 bis 152,00 4, Edamer 40 °%% 136 00 bis 152,00 #, ehter Emmenthaler, vollsett 28000 bis 31600 #, AlUgäuer Romatoux 20% 96,00 bis 108,00 „.Æ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 19,79 bis 21,00,

gezuck. Kondensmilh 48/14 ver Kiste 28,00 bis 31,00 K, Speiseöl,

au8gewogen 60,00 bis 90,00 4.

Berithte von auswärtigen Devisen- und Wextpapiexmäxktenm.

Devisen.

({W. T. B.) 4(Alles in Danzigèr Loko 100 Zloty 57,52 G., 57,63 B.,

G, —,— B. Amerikaniîiche D. bis 100-Stüde) —,— G, —— B. Shecks: London 17,90 G,, 17,94 B. Auëzahlungen: Warschau 100 Zloty 57,50 G., 97,62 B. Telegraphische: London 17,93 G, 17,97 B, Paris 20,20 G., 20,24 B., New York 5,13,24 G., 5,14,26 B, Berlin

* Wien, 28. Sanuar. 1W. T. B.) Amsterdam 285/69, Berlin 168,25, Budapest 12429} Kopenhagen 135,25, London 24,55, New Bork 709,20, Paris 27,97, Prag 21,014, Züri 138,45, E }

5 7

167,85, VLirenoten 36,06, Jugoslawishe Noten 12,54, Howafiiche Noten 20,993, Polni)he Noten 79,30, Dollarnoten 707,75, Ungarische Noten —,—*), Schwedische Noten 135,70, Belgrad 12,516. *) Noten und Devisen für 100 Pengs. i Prag, 28. Ianuar. (W. T. B.) Anistexdam 13,607, Berlin 802/00, Züri 6591/, Oslo 631,50, Kopenhagen 642,25, London

147,482, Madrid 285,00, Mailand 1697/z, New York 33,762, Paris -

132,974, Stoäholm 64925, Wien —,—, WMarknoten 800,00, Polnische Noten 378,00, Belgrad 59,724, Danzig 665,00.

Budavest, 28. Januar. {W. T. B.» Alles in Pengs.

4 Wien 80,454, Berlin 135,90, Züri 111,10, Belgrad 10,163.

London, 29. Januar. (W. T. B.) New Vort 346, er 87,96, Amsterdam 860,00, Brüssel 24,85, Italien 69,12, in 1463, Schweiz 17,73, Spanien 41,96, Lissabon 1097, Kopenhagen 18,18, Wien 30 B., Fstanbul 710 B., Warséhau 31,00, Buenos Aires 40,00, Rio de Janeiro 425,00. ; Paris, 28. Januar. (W. T. B.) (Schlußlurte, amtlich.) Loudon 88,20, New York 25,42 Belgien 354,25, Spanien 211,7H talien 127,35, Z@{weiz 495 50 Koven- hagen —,—, Holland 1022,75, Os1o 475,00, Stockholm 493,50, Prag 75,40, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —, —, Warichau —,—. Paris, 28. Januar. (W. T. B.) (Antangznotierungen, {Frei- verkehr.) Deutihland —,—, Bukarest —,—. Prag 75,30. Wien —,—, Amerika 25,41. England 58,123, Belgien —,—, Holland 102,50, Jtalien 127%, Schwes ——, g Spanien 212,00, Wartthau —,—, Kopenhagen —,— Vér ——, Stock&tholm —,—, Belgrad —,—. ; u Amsterdam, 28, Januar. (W. T. B.) (Amtlich.) Berlin 58,80, London 8,62, New York 248,50, Paris 9,78, Brüssel 34,672, Schweiz 48,924, Italien 12,474, Madrid 20,75, Oslo 47,00, Kopen- hagen 47,50, Stockholm 48,29, Wien 35,29, Budapest —,— Prag 737,590, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Yokohama ——, Buenos Aires —,—. : : r1ch 29. Januar. (W. T. B.) (Amtlich.} Paris 20,172, London 17,764, New orf 512,50, Brüffel 71,47, Mai!and 29,68, Madrid 42,70, Berlin 121,15, Wien —,—, JIftanbul 245,00. Kopenhagen, 28. Januar. (W. T. B.) London 18,16,

| New York 525,00, Berlin 124,10, Paris 20,80, Antwerpen 73,3,

_—

gens 102,75, Rom 26,50, Amsterdam 212, 10, Stockhoim 101,69, o 98,85, Helsingtorb 8,05, Prag 15,70, á tockho1m, 28. Januar. (W. T. B.) London 17,94 mom, Berlin 122,50 nom., Varis 20/50 nom., Brüsjel 72,590 nom... Schweiz. Pläne 101,50 nom,, Azrterdam 209,50 nom., Kopenhagen 99,00 nom.,

| Oslo 97,75 nom.,, Wa}hinaton 517,00 nom., Helsingfors 7,90 nom.,

Nom 26,25 nom., ‘Prag 15,75 nom. Wien —,—. ,

Os l o, 28. Januar. (W. T. B.) London 18,35, Berkin 126,50, Paris 21,10, New Bort 535,00, Amsterdam 215,00, Zürich 104,50, Helfingfors 8,2%, Antwerpen 74,90, Stockhotm 103,00, Kovenhagen 104,50, Nom 27,25, Prag 16,295, Wien —,—. i

Meosfau, 28 Zanuar. (W. T. B.) (In Ticherwonzen.} 1000 engl. Pfund 670,37 G., 671,71 B., 1000 Dollar 194,19 G., 19453 B.. 1000 Neiésmark 45,63 G.,, 45,73 B.

Lomdoun, 28.

Notiert durch sffentlih angestellte beeidete Sadchverständ ie« und Handelskammer in Berlin. Preise in Beichsmark:

Silber auf Lieferung

| Amsterdam-

eter

12000, 42%

u

,

anleïhe 1949 (D

327 la,

98,75, A.-G. rin

7 2/0

Elektr.

Buenos-Aires . Canada Snanbrl, . Sapan ... el O 4s E. New Vork . Nio de Janeiro Uruguay .

Rotterdam .

WETDER = - Bucarefst… . Budapest . Danztg. . «

fingfors „.

ugoflawiten. .

_#

Spanien. . - Stockholm und Gotleniurg.. Talinn (Reval, Eftland). . Wien s

Warschau Kattowitz . Posen

e“...

Sovereigus . 20 Frce8.-Stücke Gold-Dollars . Amerikanische : 1000—5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische Brasiliani\(he . Canadiî@e. . Sg RRe: große 1 u. darunter SUrte. + Belgische. . . Bulgaristhe Dännéhe .… Danziger . » « «+ Eftnihe « « + » innise.… ranzöfise » ollandiihe . . Stalienuche: gr. „N Ee. Jugonlawtisthe . Lettländisthe . . Litauinthe Norwegische . eith.: gr. 100Séb. u. dar. NRumänisthe: 1000 Lei und neue 500 ‘Lei unter 500 Æiîi S@wmedische . . S(Mweizer: gr. 100Frs. u. dar.

Mien, 28. Janua1 Nöfterbundeanleibhe 100 Dollar-Stüke —,—, Galiz. Ludw1igébahn 4 9% Borarlberger Babn —,—. Wiener Bankverein 11 45, Oefterr. Kreditanstalt —,-—, Ungar. Kreditbank —,—, Staatsbahnaftien 16,70, Dynamit A.-G. 544 00, A. E. G. Union 13,15 Brown Bopver: 111,00 14440, Brüxer Kohlen —.—, Guilleaume (10 zu“ 3 zusammengelegt) —,—, Prager Cisen —, Sfodawerke —,—,

Februarrente —,—

L Bergbau R. Bos Dollarobl. 1951 j, Cont. 6 9/9 Gelsenkirchen Goldnt. werfe Obl. m. Op.

100 Gulden 100 Dram.

100 Belga . - | 100 Lei 100 J . 100 100 Fmfk. 100 Lire 100 Dinar 100 Utas

. 1100 Kr.

100 Gscudos8

100 Kr.

. / 100 100 K&

. |100 is1. Kr. 100 Lats

100 Frs. . f 100 Lewa

100estn. Kr. 100 Sébilling

. {100 ZI. . { 100 B. . { 100 Zl.

Ausländische Geld|\orten und Banfkuoten.

Wertpaptere.

,

awes) 49,75,

Blei

1951

134,00, Montecatini —,—,

Gummiw. 1934 38.00, 7 9/9 Rhein -Elve Union Obl m. Op. 1946 37,00, 7% Siemens- Halske Obl. 1935 ——, Verein. Stahlwerke Obl. 1951 36,25 ertififate I. G. Farben Aktien —,—, q bl. 1950 55 00, 6 9% CGshweiler Bergw. Obi. 1952 93,29, Krenger u. Toll Winftd. Obl. 16300, Kreuger u. Toll A. G. B. Ant. 6 9% Siemens u. Halske Obl. 2930 78,00, Deutsche Bank Zert. ——, Ford Akt. (Berl. Emission) —,—s

43,00,

(W. T. B.)

Amtlich.

4 9% Nudolfébabn

(In Scbillingen.) do. 500 Dollar-Stüke

2,80,

3 9% Staatébabn 91,10, Türkenlose

Alpine

imammuany Ó Steyer Papierf. 73,25 Leytam Iosefsthal —,—, Apulrente —,—, Manente —,—, Zckilberrente —,—, Amftterdam, 28. Januar. (W. T. B.) 7% Deutsche Neich8- Deutsche Retichëanleihe i995 6 9/9 Preuß. ObI1. 1952

Hs 9/

(BYoung) 3800, 7 % Bremen 1935 —,—, 7% Dreéden Obl. 1945 —,—, 7% Deut1che Nentenbank ObI. 1950 4450 7%/9 Deutscher Sparfassen- und Giroverband 1947 30,25, 7 9% ädi. Bodenfr.-Pfdbr. 1953 —,—, Amfterdamtce Bank Dentiche Reichsbank —,—, und Zink Obl. 0 8 9/9 (Cont. Caoutich. Obl. 1950 D; N E

A.

PYtontan

Siemens - Schuckert

159. Krupp A. - G. , Stevr. Werke ( Waffen)

Felten u.

&cbeidemandel

Kronenrente O0 282

7 % Arbed 1951 87.50, 1948

G.

T %%9

37,00, 79g

19956 H0,90, Mitteld. Stahl-

7 %

Norddeutice Wollkämmerei

D agypt. Pfd.

L

s Milreis Goldpeso

ngô ulden

rs.

100 Pejeten 100 Kr.

100 Lewa

100 Kr.

100 Gulden 100 eftn. Kr. 100 Fmnf.

100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

[00 Lire

100 Dinar 100 Lats

100 Litas

100 Kr.

100 Shilling 100 Shilling

100 Let 100 Lei 100 &r. 100 Frs. 100 Frs.

Spanithe *) . . Tschecho - 1]ow. | 5000 u. TOOURR. | 500 r. u. dar. j

i Ungaräcbe A

Powrniche . . |

Zannar: (W. T. B.) Silber (Kasse) 19/1».

100 Peseten 100

100 KT

100 Pengò

u 31.

2%. Jauuar

Geld

1043 3,646

1,499 14/90 14,99

4,209

0,257

1,748

169,58 9,295

98,71 2,917 96,94 81,97 6.374 21,08 7,463 41,98 80,12

13,29 78/92 16,97 12,465

695,68 80,92 82/07 3057 39,36

81,37

111,39 49 95

47,15 47,15 47,15

Brief 1,047 3,654

1,501 14,94 1459

4,217

0,259

1,752

169,92 5,309

98,83 2,923 97/06 82,13 6,356 21,12 7477 42 06 80 28

13,31 79,8 1661 12,485

69,82 81,08 82,23 3,063 35,44

81,53

111 61 50 0D

47,35 47,35

7 9%

47,39

29. Januar

Geld

20,38

16 16 4,185

4,20 4,20 1,015 0,235 3,62 1451 14,51 1 86 58.55 79.94 81,79 111,08 6,31 16,593 169,21 21,03 21,03 7,43

1.7 8,7

2,49 2,44 81,19 »4,89 81,59 39 23

12,41 12,44

46,975

*) nur abgestempelte Stücke.

Brief

20,46 16,22 4,205

4,22 4 22 1,035 0,299 364 14,57 14,57 1,88 58,79

80.26 82,11 111,52 6 35 16,99 169.89 21,11 21,11 7,47 41 88 79,06

Rhein. - Westf.

In Berlin festgestelte Notierungen für telegraphische Au2zahlung, ausländische Celdsorten und Vanknoten:.

Telegraphiiche Auszahlung.

28, Januar Geld Brief

1043 1047 3,646 3,654

1528 1532 1494 1495 1456 1460

4209" 4217

0257 90,259

178 17232

169,58 169,92 53) 245

5871 98,83 2517 . 2223 5694 5T,6 202 82,18 6354 6,366 21,08 7,463 41,98 80 12

13 24 78,92 16,57 12,465

65,43 80,92 82,07 3/057 35,36

81,37

114,39 49 95

65 57 81,08 82 23 3,063 35 44

81,53 111,61 50,05 4739

47,35 47,35

47,15 47,15 47,15

28. Januar

Geld- Brief

20,38 2046

16,46 1622 4,185

4.20 4 20 1.015 0,235 3 62 14,52 14,52 1,86 58,95

79 91 81,584 111 08 6,28 16,53 169 21