1932 / 26 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Irr. 26.

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Junhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Verordnung, betreffend die einstweilige Einstellung der Zwangs3- versteigerung usw. auf Grund der vierten Verordnung des Reichspräsidenten vom 8, Dezember 1931. Vom 30. Ja- nuar 1932. :

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshältungskosten im Januar 1932.

Bekanntmachung der amtlihen Großhandelsinderziffer vom 27. Januar 19832. B9 aid

Bekanntmachung, betreffend den Verkaufspreis für Mais.

Bekanntmachung der Film-Oberprüfstelle Berlin, betreffend den Bildstreifen „Viktoria und ihr Husar“.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Verordnung

zur Durchführung des Dritten Teiles der

vierten Verordnung des Reichspräsidenten

zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen

und zum Schuße des inneren Friedens vom 8, Dezember 1931 (RGBl. I S, 699, 710).

Vom 30, Fanuar 1932.

Auf Grund des § 25 des Dritten Teiles der vierten Ver- ordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schuße ‘des inneren Friedens vom 8, Dezember 1931 (RGBl. 1 S. 699, 710) verordnet die Reichs- regierung:

L

(1) Hat dex Schuldner unterlassen, die einstweilige Einstellung der Erg gemäß § ö des Dritten Teils der Ver- ordnung vom 8, Dezember 1931 innerhalb der in den § 6, § 22 Abs. 3 Say 1 das. bestimmten Fristen zu beantragen, so ist ihm auf Antrag, auch ohne daß die Voraussezungen des § 233 der Zivilprozeßordnung vórliegèn, die Wiedereinseßung in den vorigen Stand zu geipähren, : : N s

(2) Dex Antrag auf Wiedexeinseßzung gemäß Abs, 1 ist nur

bis zum 29. Februar 1932 zulässig. y __(8) Dex Gewährung der Wiedereinseßpung steht nit entgegen, daß ein Antrag gemäß § 65 des Dritten Teils dex Verordnung

urüdckgeipiesen oder“

bom 8. Dezember 1931 bereits als verspätet orshriften bereits

die Wiedereinsezung guf Grund der bisherigen abgelehnt war, 9

(1) Fit in einem Falle iw 8 1 bezeihneten Art später, je- do vor dem 1. März 1932, der Zuschlag erteilt worden, so kann der Schuldner die einstweili e Einstellung dexr Ziwangsversteige- rung noh e im Wege der Beschwerde gegen den Zu- schlag beantragen. r die Frist für diese Beshwerde bei Fn- krafttreten diesex Verordnung noch nicht abgelaufen, so endet sie nicht vor dem 29. Februar 1932.

(2) War die Beshwerdefrist bei Fukrafttreten dieser Verord- nung bereits abgelaufen, so kann der Schuldner bis zum 29. Fe- bruar 1932 in entsprehender Anwendung des § 1 die Wieder- einseßung in den vorigen Stand beantragen.

8 3,

, Hat der Schuldner im Falle des § 2 Abs. 3 Say 2 des Dritten Teils dex Verordnung vom 8. Dezember 1931 unterlassen, die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung im Wege der Beschwerde rechtzeitig zu beantragen, so kann er bis zum 29. Fe- bruar 1982 in entsprechender Anwendung des § 1 die Wieder- einseßung in den vorigen Stand beantragen.

8 4. In den Fällen der § 2 Abj. 2, § 3 ist die Wiedereinsezung in den vorigen Stand zu versagen, wenn die Verteilung des Ver- steigerungs8erlöses bereits stattgefunden hat.

Berlin, den 30. Januar 1932. Der Reichskanzler. Dr, Brüning. Der Reichsminister der Justiz. Dr. Foë l.

Verlin, Montag, den 1. Februar, abends.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis avg ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Wertberehnung von Hypotheken und Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmar (RGBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. Februar 1932 für eine Unze ae bie baa O O s in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 1. bruar 1932 mit RM 14,48 umgere = RM 87,0007, für ein Gramm Feingold demnach . « « - = pence 46,3614, in deutsche Währung umgerechnet « « « » = RM 2,79714,

Berlin, den 1. Februar 1932. Statistishe Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

8 1 der Ver- enderung der p aba f) lauten

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs kosten im Januar 1932, _ Die Reichsindexziffer für die LebendialunaLesin (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nah den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Januar 1932 auf 1245 gegenüber 130,4 im Dezember 1931; der Rückgang beträgt somit 4,5 vH. An dem Rückgang sind sämtliche Bedarfsgruppen beteiligt. Es sind zurückgegangen die Jnderziffern

für Ernährung . . « « « « Um 3,2 vH auf 116,1, e Wohnung . . . . « « um 7,7 vH auf 121,5, ür Heizung und Beleuchtung . um 5,6 vH auf 140,4, für Bekleidung . . . . . « um 4,0 vH auf 123,9, für „Sonstigen Bedarf“ . , um 5,2 vH auf 1711.

Der Rückgang der Reichsindexziffer ist O größer als in den Vormonaten und hängt zum großen Teil mit den Auswirkungen der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 zu- sammen. Die Berechnungen auf Grund der Preisfeststellungen in der zweiten Januarhälfte ergeben im ganzen einen Rückgang gegenüber der ersten Januarhälfte 19322 . um 1,8 vH, gegenüber der zweiten Dezemberhälfte 1931 um 5,2 vH, gegenüber der ersten Dezemberhälfte 1931 um 5,7 vH, gegenüber der zweiten Novemberhälfte 1931 um 6,3 vH, gegenüber der zweiten Se erbêlite 1931 um 7,2 vH, gegenüber der zweiten FJanuarhälste 1931 um 11,9 vH.

Berlin, den 30. Januar 1982.

Statistisches Reich samt, J. V.: Dr. Pl ager.

Die Jndexziffer der Großhandelspreise vom 27. Januar 19832.

1913 = 100 Ver- Indergruppen 1932 änderung 20. Jan, | 27. Jan. | in vH ' I, Agrarsioifs, 1, nzlihe Nahrungsmittel . , 116,0 117,0 J + -0,9 S 64/6 63,1 | 28 3, Vieberzeugnisse . „„ « 90,0 91,2 T 1,3 4, Futtermittel . . , s 92,4 92,6 0,2 Agrarstoffe zusammen . . 91,6 91,8 + 0,2 5, I]. Kolonialwaren , , , 91,0 90,9 0,1 TII. Fndustrielle Nohbstoffe und Halbwaren. 6e, R 117,3 117,3 0,0 7. Eisenrohstoffe und Eisen. « « 105,2 105,0 0,2 8. Metalle (außer Eisen) « « « « 57,9 57,6 0,5 9. Textilien . e R T 0 66,8 66,7 0,1 10, Häute und Leder . . . « - 68,4 67,8 0,9 11. hemifalien *) e-m... 0 T0 113,9 113,9 E 12. Künstliche Düngemittel . « 70,9 70,9 0,0 13, Technishe Dele und Fette . 101,7 100,4 1,3 14 Rai e « e—p-S 6,4 6,4 0,0 15. Papierstoffe und Papier . 103,5 103,5 0,0 16. Baustoffe M h 113,1 112,6 0,4 Industrielle Rohstoffe und : Halbwaren zusammen . . 92,5 92,3 0,2 IV. Industrielle Fertigwaren. B 17, Produktionsmittel . ... 123,2 122,0 1,0 18, Konsumgüter .. « . + - 127,0 125,8 0,9 Sndustrielle Fertigwaren zu- f » h 1ER #2 6. 125,4 124,2 1,0 V. Gesamtindex - 100,0 99,7 _— 0,3

*) Monatsdurch\{nitt Dezember. Die Gesamtindexziffer ist gegenüber der Vorwoche 0,3 vH zurüdckgegangen. Jn der Fn erziffer für Agrarstoffe, die um 0,2 9H gestiegen ist, wirkten sich Preiserhöhungen für Brotgetreide, Mehl, utter, Eier sowie für Futtermittel (Hafer, ae Ce wen, Trockenschnißel) aus. Die Preise für Schlachtvieh, insbesondere

Um

! für Schweine und Kälber, sind weiter zurückgegangen.

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strichen) hervorgehoben werden sollen. vor dem Einrückungstermin bei

der Geschäftsstelle eingegangen sein. Ò

Poftscheckkonto: Berlin 41821, 19Z2

Unter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren waren Preisrückgänge zu verzeichnen für Schrott, Blei, Kupfer, G Rohseide, Flachs, Rindshaäute, Treibriemenleder, Treiböl, Gas- ol, Leinöl, Kalk, Zinkblech, Dachpappe und zum Teil für Mauersteine.

Die Preise der industriellen Fertigwaren, und zwar sowohl dexr Produktionsmittel wie der Sonsungütec (Hausrat und Kleidung), sind weiter gesunken.

Berlin, den 30, Fanuaxr 1932. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Plate.

BEranntmaGqung.

Der Verwaltungsrat der Reichsmaisstelle hat auf Grund des § 7 Nr. 2 der Verordnung zur Ausführung des Maisgeseßes vom 31. März 1930 (RGBl. T S. 111) folgenden Beschluß gefaßt:

1. Der Monopolverkaufspreisder Neihsmais- stelle für Mais beträgt mit Wirkung vom 1. Februar 1932 bis eins{ließlich 8. März 1932:

a) für eine Tonne Doraumais 150 NRM (Einhbundertfünfzig Reichsmark) b) für eine Tonne Plata- oder anderen Mais 165 NM

(Einhundertfünfund-

; sechzig Neichsmark) Diese Preise gelten: A. Für mittlere Qualität und Kondition, loko Einfallshafen, ei bahnwärts eingehendem Mais für prompte Verladung vom Ursprungsland. I, Bei Eingängen scewärts Basis cif Hamburg als Abs»

rechnungsgrundlage. IT. Bei Eingängen flußwärts oder bahnwärts (nur für un- mittelbar vom Erzeugerland eingehende Waggons) via Kehl, Basel, Lindau, Kufstein, Simbach, Salzburg und Passau, Basis ex Schlepp Passau als Abrehnungs- grundlage. i; Le Bei Eingängen flußwärts über Tetshen-Bodenbah (nur für den Donau - Clbe - Umschlagsverkehr Bratislava— Tetschen-Bodenbah) Basis frei Kahn Tetschen-Boden- bah als Abrehnungsgrundlage. Î i Bei Eingängen bahnwärts über die ostdeutshen Grenz- übergänge von Oderberg bis Prostken, Basis waggonfret Neu Bentschen als Abrehnungsgrundklage. :

C. Für anderen als Plata- oder Donaumais gilt Platamais

als Abrechnungsgrundlage.

2. Der Monopolverkaufspreis der Reichsmaisstelle für Mais, der als Saatgut im Zollinland in den Verkehr gebraht werden foll, be- trägt mit Wirkung vom 1. Dezember 1931 bis auf weiteres 169 NM für eine Tonne. Als Abrehnungsgrundlage gilt White Flat Nr. 2 füdafr. Mais Fanuar/Februar-Verschiffung, gesackt, eit Notterdan.

_ Für anderen ausländishen Saatmais als White Flat Nr. 2 südafr. Mais gilt diejer als Abrechnungsgrundlage. N :

Die Reichsmaisstelle Geschättsabteilung G. m, b. H. ist berechtigt, vorbehalilich ihrer eigenen kaufmännishen Bedingungen, in jedem Einzelfall, in welhem sie Saatmais übernimmt, zu der ihr geeignet erscheinenden Zeit die Beschaffenheit, Art und Herkunft des Maites sowie seine Verwendung zu überprüfen und die Zahlung einer an- gemessenen Konventionalstrafe für den Fall vorzuschreiben, daß der ‘Mais nicht als Saatgut im Zollinland in den Verkehr gebracht oder im Betriebe dessen, der ihn einführt, verwendet wird.

Berlin, den 29. Januar 1932.

Der Vorsißende des Verwaltungsrats ver Reichsmaisstelle. F. Ver Wkreil,

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Méeine Bekanntmachung vom 18. Fanuar 1932 Nr, 4202 —, betreffend den Bildstreifen WVikto riaund ihrHusar“ hat sich erledigt. Der Bildstreifen darf nur noch vor Erwachsenen vorgeführt werden. j

Die im Umlauf befindlichen, am 7, Oktober 1931 unter Prüfnummer 30 080 ausgestellten blauen Zulassungskarten ind ungültig.

Berlin, den 29. Fanuar 1932. Der Leiter der Film-Oberprüfstelle. Dr. Seeger.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Der chinesishe Gesandte Liou Von Tao hat Berlin verlassen, Wahrend seiner Abwesenheit führt Legationsrat Dr. Lone Liang die Geschäfte der Gesandtschaft.

Parlamentarische Nachrichten.

Die kommunistishen Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags haben bei dem stellvertretenden Ausshußvorsißen- den Abg. Scheidemann (Soz.) die sofortige Einberufung des Aus- wärtigen Ausschusses beantragt. Als Tagesordnung haben sie vor- geshlagen: Die japanischen Kriegsmaßnahmen gegen China und die Haltung der deutschen Reihsregierung und des Vöklerbundes.