1932 / 43 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Feb 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Leipzig), wird heute, am 15. Februar 1932, mittags 1234 Uhr, das gerichtliche Ver- gleih8verfahren eröffnet. Vertrauens- person: Verbandsrevisor W. Neubauer in Leipzig W 33, Schadowstraße 6k. Ver- gleihstermin am 16. März 1932, vor- mittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Era ri@t Leipzig, den 15. Febr. 1932,

Leipzig. s [100022

Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma „Leipziger Baufabrit Otto Sthrecker Aktien: gesellschaft“ in Leipzig N. 21, Theresien- straße, Kat.-Nr. 325 (geseßlih vertreten durch den alleinigen Vorstand: Kaufmann Otto Schrecker in Leipzig), wird heute, am 16. Februar 1932, vormittags 9!4 Uhr, das gerichtlihe Vergleihsverfahren er- öffnet. Vertrauensperson Kaufmann Paul M-inhold in Leipzig, Sebastian-Bach- Straße 5. Vergleichstermin am18. März 1932, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amts- gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Leipzig, den 16. Februar 1932.

Ludwigsstadt. . [100023]

Das Amtsgericht Ludwigsstadt hat mit Beschluß vom 16. Februar 1932, vor- mittags 9 Uhr 45 Min., das Vergleichsver- fahren zur Abwendung des Konkurjes über das Vermögen der Fa. Chr. Jahn, Jnh. Louis Jahn, Exportbierbrauerei in Lud- wigsstadt, angeordnet. Als Vertrauens- person wurde ernannt: Karl Ehemann, Bücherrevisor in Bamberg. Termin zur Verhandlung über den - Vergleichsvor- schlag wurde bestimmt auf Dienstag, den 15, März 1932, vormittags 814 Uhr, Zimmer Nr. 2. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer Nr. 4, niedergelegt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Mannheim, . [100024] Ueber das Vermögen des Richard Fette, Jnhabers der Firma Richard Fette, Tuche en gros und Versand in Mann- heim M 2, 10, wurde heute nachmittag 4 Uhr das Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet. Ver- travens3person is Dr. jur. Karl Goez in Mannheim L 14, 13. Vergleichstermin ist am 12, März 1932, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, IIT. Sto, Zimmer Nx. 354. Mannheim, den 15. Februar 1932. Amtsgericht B.-G. 3, München, . [100025] Vekanntmachung.

Am 13. Februar 1932, vorm. 1114 Uhr, wurde über das Vermögen der Fa. N. H. Steiner Nachf., Manufakturwarengroß- handlung o. H. G. in München, Neu- hauser Str. 8/1, das gerichtliche Vergleichs- verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauensperson ist Bank- direktor a. D. Benno Dreifuß in München, Burgstr. 12/1, bestellt. Der Vergleichs- termin ist bestimmt auf: Montag, 14. März 1932, vorm. 9 Uhr, im Geschäftszimmer Nr. 722/11, Prinz-Ludwig-Str. 9, Mün- chen. Zu diesem Termine werden die Beteiligten hiermit geladen. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen snd auf der Geschäftsstelle, Zimmer 741/IV, Prinz- Ludwig-Str. 9 in München, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts

München. München. . [100026] Bekanntmachung.

Am 15. Februar 1932, vorm. 1114 Uhr, wurde über das Vermögen der Bauge- nossenschaft „Rupertusheim“ e. G, m. b. H., München, Bergmannstr. 33/L, das gericht- liche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauens- person ist Herr Rechtsanwalt Geh. Justiz- rat Dr. B. Mayer IL, München, Residenz- straße 3, bestellt. Der Vergleichstermin ist bestimmt auf: Montag, 14. März 1932, vorm. 814 Uhr, im Saal 532/11 des Justizgebäudes an der Luitpoldstraße in München. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 741/1V, Prinz-Ludwig-Str. 9 in München, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Geschäftsstelle des Vergleich3gerichts

München.

Nördlingen. . [100027]

Das Amtsgericht Nördlingen hat am 15. Februar 1932, nachmittags 3 Uhr, über das Vermögen des Herdgeschäfts- inhabers Heinrih Müller junior in Nörd- lingen das Vergleichsversahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet und Bücherrevisor Rudolf Vogt in Augsburg, Gesundbrunnen 19, als Vertrauensperson bestellt. Zur Verhandlung über den Ver- gleih8vorschlag is Termin auf Samstag, den 12. März 1932, vormittags 9 Uhr, im Sißungssaal Nr. 9 des Amtsgerichts Nördlingen bestimmt. Der Eröffnungs- antrag mit allen Anlagen und die Akten über das Ergebnis der weiteren Er- mittelungen, insbesondere die Aeußerung der Bzrufsvertretung sind auf der Ge- schäftsstelle des Amtsgerichts Nördlingen zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Nördlingen, den 15. Februar 1932,

Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19. Februar 1932. S. 4

Offenbach, Main, . [100028] Vergleihsverfahren.

Ueber das Vermögen des Ferdinand Dörr, Spezereihandlung in Offenbach a. Main, Bleichstraße 20, ist am 12. Februar 1932, vormittags 10 Uhr, das Vergleichs- verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Gerichtstaxator Carl Polkin in Offenbach a. Main is zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Donnerstag, den 10. März 1932, vormittags 10 Uhr, vor dem Amt®gericht in Offenbah a. Main, Zimmer Nr. 70, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermiitlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Offenbach a. M,, d. 12. Februar 1932.

Hessisches Amtsgericht.

Plauen, Vogtl, . [100029] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Technika-Gesellschaft mit beschränkter Hastuna, Fabrikation des Vondo Brems- und Kupplungsbelages aus Asbest oder Baumwollgewebe in Plauen i. V., Am unteren Bahnhof 20, ist heute, am 17. Februar 1932, vormittags 9 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet worden. Vertrauensperson: Herr Rechtsantvalt Dr. Claus, hier. Vergleichs8- termin am 17. März 1932, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus, (V V 14/31.) Amtsgericht Plauen, den 17. Februar 1932. Thal-Heiligenstein, [100031] Beschluß.

Beschluß im Vergleichsverfahren der Firma Brandt & Co,, Metallwarenfabrik in Ruhla. Verfahren eröffnet am 13. 2. 1932, vorm. 11 Uhr. Vertrauensperson: Bücherrevisor Ernst Braun, Eisenach, Karlstraße 6. Vergleichsverhandlungs- termin: Donnerstag, den 3. März 1932, vorm. 104 Uhr, vor dem Amtsgericht Thal-Heiligenstein. o

Thal-Heiligenstein, d. 13. Februar 1932,

Thürtngisches Amtsgericht. Warstein. Beschluß. . [100030]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Theodor Bruns in Warstein i. W,, wird heute, am 10. Februar 1932, nahm. 16 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet. Termin zur Verhandlung über die am Verfahren beteiligten Forderungen und über den vom Schuldner gemachten Vergleichs- vorschlag wird auf den 3. März 1932, vorm, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 9, anberaumt. Zur Vertrauensperson wird Dr. von der Vecht in Soest i. W., Paulistr. 40, bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens und feine Unterlagen sowie der Vergleichsvorshlag sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zux Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Warstein, den 10. Februar 1932,

Das Amtsgericht.

Xanten, . [100032] Venrgleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Bern- hard Obladen, Eisenwarenfabrik und handlung in Xanten, Kurfürstenstraße Nr.5, wird heute, Samstag, am 6.Februar 1932, 151% Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses eröffnet. Der Auktionator Carl Hübbers zu Xanten wird zur Vertrauensperson ernannt, Ein Gläubigerauss{huß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Ver- gleihsvorschlag wird auf den 27. Februar 1932, 10 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver- gleichsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittelungen sind in der Geschäftsstelle, Zimmer 6a, zur Einsicht niedergelegt.

Xanten, den 6. Februar 1932.

Das Amtsgericht.

Ahlen, Westf, . [100033] Vergleichsverfahren.

Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der Firma Th. Buschhoff A.-G. in Ahlen is nach erfolgter Bestätigung des Vergleichs vom 12. Februar 1932 auf- gehoben.

Ahlen, Westf., den 16. Februar 1932.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Bad Pyrmont, - [100034] Zum Liquidator des Vermögens der Waldeckischen Bank Aktiengesellschaft in Bad Pyrmont is} nach Bestätigung des am 12, Februar 1932 angenommenen Vergleichs der Sparkassendirektor Gustav Ziervogel aus Bad Pyrmont ernannt. Stellvertreter: Rechtsanwalt Bermann aus Bad Pyrmont. Der Gläubigeraus- \{huß is beibehalten, Rechtsanwalt Dr. Drinkuth aus Bad Pyrmont i}st zum Depotpfleger bestellt. Amtsgericht Bad Pyrmont, 13. 2. 1932.

Bad Sülze, Mecklb. . [100035]

Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Marlower Spar- u. Darlehnskassenvereins, e. G. m. b. H. in Marlow i. M.: 1, Der in dem Vergleichs- termin com 27, Januar 1932 angenom- mene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs ivird das Verfahren aufgehoben.

Bad Sülze, den 2, Februar 1932,

Amtsgericht,

Berlin. . [100036] Das Vergleichsversahren über das Ver- mögen der eingetragenen offenen Handels- aecsellschaft in Firma Julius Krause, Berlin N 54, Kastanienallee 40, Möbel- fabrik, Jnhaber Anna und Friß Nehemias, Berlin N 54, Kastanienallee 40, ist am 15, Februar 1932 nah Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt, 84,

Bunzlau. . [100037] Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Gustav Siegel, Jnhaber Max Ochsmannin Bunzlau, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 8, Februar 1932 auf- gehoben. Amtsgericht Bunzlau, 8. Februar 1932.

Bunzlau, . [100038] Das Venrgleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der Glashüttentverke Andreashütte G. m, b. H. in Wehrau, Kreis Bunzlau, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 9, Fe- bruar 1932 aufgehoben. Amtsgericht Bunzlau, 9. Februar 1932,

Coesfeld. [100039]

Jn dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Salomon Eichenwald in Coesfeld, Jnhabers der Firma Sal. Eichenwald in Coesfeld, ist der im Vergleichstermin vom 6. Februar 1932 abgeschlossene Vergleich gerichtlich bestätigt und das Verfahren aufgehoben vorden.

Coesfeld, den 12, Februar 1932.

Das Amtsgericht.

Erkelenz. . [100040] Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Schreinermeisters und Möbelhändlers Jakob Görß in Erkelenz ist nah erfolgter Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Erkelenz, den 11, Februar 1932. Das Amtsgericht,

Essen, Ruhr. . [100041]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft mit beshränkter Haftung unter der Firma Siebeck & Co., Gesell- haft mit beschränkter Haftung in Essen, Kastanienallee 14, Eisenwaren und Bau- geräte, ist durch Beschluß vom 13. Februar 1932 aufgehoben worden, da der Ver- gleich angenommen undbestätigtworden ist,

Amtsgericht Essen.

Fürstenau, Hann, . [100042] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der Firma Th. Sunder Wwe., Jnhaber Kaufmann Mora Elschen in Merzen (Kreis Bersenbrück), wird nah Bestätigung des am 3, Februar 1932 ange- nommenen Vergleichs hiermit aufgehoben.

Amtsgericht Fürstenau,

den 13. Februar 1932,

Halle, Saale. . [100043] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der Firma Vühring Aktiengesell- haft in Landsberg, Bez. Halle, S., Maschinenfabrik und RKesselschmiede, Apparatebauanstalt, ist bei Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Halle a. S., den 16, Februar 1932, Amtsgericht. Abt, 7.

Hameln, [100044]

Das Vergleihsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Schneidermeisters Albert Meyer in Hameln ist nach Bestätigung des Ver- gleihs am 13. Februar 1932 aufgehoben. Amtsgericht Hameln, 13. Februar 1932.

Hanau, Beschluß. . [100045] Jn dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Jean Bauer Nach- folger, Jnh. Julius Schäfer in Hanau, ist infolge der Bestätigung des Vergleichs das Verfahren aufgehoben Hanau, den 13, Februar 1932, Das Amtsgericht. Abt, IV,

Hannover, . [100046]

Ueber das Vermögen des Schlosser- meisters Otto Dettmer in Hannover, Gartenstraße 25, ist unter Einstellung des Vergleichsverfahrens am 5. Fe- bruar 1932, das Konkursverfahren eröffnet G dann mangels Masse eingestellt wor-

en.

Amtsgericht Hannover, 11, Febr, 1932.

Hann. Münden, . [100047] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Gg. Musmann & Söhne in Hann,-Münden. 1, Der in dem Vergleichstermin vom 17, November 1931 angenommene Ver- gleicht wird hierdurch bestätigt. 2. Jn- folge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben. Hann.-Münden, den 8, Februar 1932, Das Amtsgericht.

Iserlohn. . [100048]

Das Vergleichsverfahren über das Ver-

mögen der Firma Gustav Kramer & Co.,

G, m. b. H., Metallwarenfabrik in Jser-

lohn, ist nach Bestätigung des angenom- menen Vergleichs aufgehoben.

Jserlohn, dén 10. Februar 1932, Das Amtsgericht.

Kaiserslautern, . [100049] Das Amtsgericht Kaiserslautern hat

alleiniger Jnhaber der handel3gerihtlich eingetragenen Firma „M. Schneider, Manufakturwarengeschäft mit dem Siyßzu Kaiserslautern, Eisenbahnstraße Nr. 15“, nach Bestätigung des von den Gläubigern im Vergleichstermin vom 13. Februar 1932 angenommenen Vergleichs mit Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Kaiserslautern. . [100050] Das Amtsgericht Kaiserslautern hat das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Ludwig Zimmer, auch der Zweite ge- nannt, Landwirt, Fuhrmann und Kolo- nialwarenhändler in Krickenbach nach Be- stätigung des von den Gläubigern im Vergleichstermin vom 13, Februar 1932 angenommenen Vergleichs mit Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Kamenz, Sachsen, . [100051]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen des Gemischtwarenhändlers Erich Arthur Weißmann in Möhrsdorf Amtsh. Kamenz i. Sa. ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 13. Februar 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 13. Februar 1932 aufge- hoben. VV 3/31,

Amtsgericht Kamenz, 15. Febr. 1932. Kaufbeuren. . [100052] Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Kaufbeuren hat mit Beschluß vom 15. Februar 1932 das Ver- gleichsverfahren zur Abwendung des Kon- furses über das Vermögen des Kaufmanns Hans Werz, Alleininhabers der Firma Hans Werz, Modehaus in Kaufbeuren, nach bestätigtem Vergleich aufgehoben,

Geschäftsstelle des Amtsgerkchts.

Köln, ? . [100053] Vergleichs verfahren. Das Vergleichsverfahren zurAbwendung des Konkurses über das Vermögen der Witwe Karl Pichon, Klara geb. Krieger in Köln-Lindenthal, Stadtwaldgürtel 57, ist durch Beschluß des Gerichts vom 12, Fe- bruar 1932 aufgehoben worden, da der Zwangsvergleih angenommen und be- stätigt worden ist. : Köln, den 13, Februar 1932, Amtsgericht. Abt. 80.

Leipzig. . [100054]

Das am 30. 12, 1931 eröffnete Ver- gleichs8verfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf- manns Friedrich Fernich in Leipzig 83, Fichtestr. 50, Alleininhabers einer ebenda betriebenen Strumpfgroßhandblung unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Friedrich Fernih“ in Leipzig, ist infolge der Bestätigung des im Vergleich8termin vom 10. Februar 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, 15. Februar 1932,

Leipzig. E . [100055]-

Das am 13, Januar 1932 eröffnete Ver- gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf- manns und Gießermeisters Alfred Sper- ling in Leipzig N 24, Dimpfelstraße 43, Alleininhabers einer. ebenda betriebenen Metallgießerei unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Sperling & Schlei- niß“ ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 12. Februar 1932 angenommenen Vergleihs durch Be- {luß vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, 15. Februar 1932,

Leipzig. . [100056] Das am 30. Dezember 1931 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Eduard Baumann“ Textilwarengroß- handlung in Leipzig C 1, Reichsstraße 26 (Gesellschafter: Martha verw. Baumann, Kaufmann Leopold Klein und Kaufmann Ernst Schönheim, sämtlich in Leipzig) is} infolge der Bestätigung des im Vergleichs- termin vom 13. Februar 1932 ange- nommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 16. Februar 1932,

Ludwigshaîen, Rhein, .[100057] Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat am 15, Februar 1932 das Vergleichsverfahren zur A des Konkurses über das Vermögen des Kauf- manns Ferdinand Knopf, Jnhabers eines Wäscheabzahlungsgeschäfts, Ludwigshafen a. Rh., Prinzregentenstr. 65, nach be- stätigtem Vergleich aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Naumburg, Saale. . [100058]

Jn dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Hastung, Herm. Dauterstädt Nachf. in Naumburg (Saale)- ist der in dem Ver- gleichs8termin vom 12, Februar 1932 ange- nommene Vergleih bestätigt und das Verfahren infolge dieser Bestätigung auf- gehoben worden.

Naumburg a. S., den 16. Februar 1932.

Das Amtsgericht.

Neusalza-Spremberg. [100059] Das Ee Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über

das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Hermann Ehlert, Kaufmann in Kaisers-

lautern, Stiftsplaß Nr. 5, zugleich als

| stätigung des im Vergleichstermin vom

das Vermögen des Jnstallateurs Arthur Reinhold Henjel in Beiersdorf O/L. er-

—,

15. Februar 1932 angenommen gleihs durch Beschluß vom 15. Fehn E augeteven MEEIoR, eujalza-Spremberg, 16. Febr Das Amtogeria “oe U

Ohrdruf, [1007 Das Vergleichsverfahren zur Abwe ] dung des Konkurses über das Vermz des Bäckermeisters Harry Müller in n druf wurde aufgehoben, da der Vergle; angenommen und bestätigt worden ist Ÿ Ohrdruf, den 15. Februar 1932 Thüringisches Amtsgericht E

Regensburg. . [100061

Das Amtsgericht Regensburg hat q ] 15. Februar 1932 das Vergleichsver fahr, zur Abwendung des Konkurses über v Vermögen des Gutsverwalters Andrea Daffner in St. Gilla aufgehoben, da ez durch Bestätigung des angenommene," Vergleichs beendet ist. N

Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Regensburg. Bekanntmachung. Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Schreinermeisters Ludw Zirngibl in Regensburg - Stadtamhj wurde am 16. Februar 1932 aufgehoben da der Vergleich bestätigt ist. E Regensburg-Stadtamhof, 16. 2, 1932, Amtsgericht Konkursgericht,

R (100062)

Remscheid-Lennep. f 100063] 9 Vn 22/31. Jn dem Vergleichsversah, ren über das Vermögen des Kaufmanns Otto Kimmel in Remscheid, Karlstraße 19 wird der in dem Vergleichstermin von 5. Februar 1932 angenommene Verglei hierdurch bestätigt und infolge der Ye, stätigung des Vergleichs das Verfahren aufgehoben. Remscheid, 12, Februar 1932. Amtsgericht. Ribnitz. Beschluß. « [100064] Das Vergleichsverfahren zur Abwey- dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Paul Voigt in Ribniß wird aufgehoben, nachdem der in den heutigen Termin angenommene Ver

gleichs8vorschlag bestätigt ist.

Ribnit, den 13. Februar 1932, Das Amtsgericht,

Rosenberqgy, Westpr. « [100065] _ Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Paul Langert in Firma „Paul Langert, Bernhard VBern- stein's Nachfolger“ in Rosenberg, Westpr, ist nah Bestätigung des Vergleichs vom 11, Februar 1932 aufgehoben, . Rosenberg, Wpr., den 11, Februar 1932, Das Amtsgericht.

Sangerhausen, . [100066]

Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gärtners Paul Heerlein in Sangerhausen: 1. Der in dem Vergleichstermin vom 12. Februar 1982 angenommene Vergleich wird hierdurh bestätigt, 2, Jnfolge der Bestätigung dei Vergleichs wird das Verfahren ausge hoben.

Sangerhausen, den 13. Januar 1932,

Das Amtsgericht.

Uffenheim. . [100067]

Das Amtsgecicht Uffenheim hat mi Beschluß vom 15. Februar 1932 das Ver gleih8verfahren zur Abwendung det Konkurses über das Vermögen des Maureb meisters Hans Schäfer in Uffenheim nah Bestätigung des angenommenen Ver gleichs aufgehoben. :

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uffenheim.

Waldheim. . [100068] Das Vergleichsverfahren zur Abwew dung des Konkurses über das Vermöge des Steinwarenfabrikanten Dr. phik Martin Naumann in Waldheim, alleinige! Let der Firma R. Naumann !" aldheim, Bahnhofstraße, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermint vom 8. Februar 1932 angenommentl Vergleichs durch Beschluß vom 165, F“ bruar 1932 aufgehoben worden. Amtsgericht Waldheim/Sa., 15, 2. 1932,

Wennigsen. . [100060] Vergleihsverfahren.

Jn dem Vergleichsverfahren über dd Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Altett in Landringhausen wird Termin zur Veb handlung über den Vergleichsvorschlag auf den 9. März 1932, 11 Uhr, vor dei Amtsgericht Wennigsen, Zimmer Nr. % angeseßt. : 9

Amtsgericht Wennigsen, 13. Febr. 199%

Wertheim. i [100070]

Das Vergleichsverfahren über das s mögen der Firma F. J. Scheller in We heim, Jnhaber Georg Wettengel in iet heim, ist nah Annahme und gericht! Bestätigung des Vergleichs aufgeho worden.

Wertheim, den 15. Februar 1932.

Amtsgericht.

Wuppertal-Elberfeld. Bev Das Vergleihsverfahren über das dh mögen des Kaufmanns Dr. Max A Alleininhabers der Firma Peter L Schmidt, Wuppertal-Elberfeld, eis teich 81/89, ist infolge Bestätigung * jut dem Vergleichstermine vom 11. Fe v 1932 angenommenen Vergleichs al hoben worden. . 1938, Wuppertal-Elberfeld, 11. Febr.

[100071]

öffnet worden ist, ist zugleih mit der Be-

Amtsgericht, Abt, 183,

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vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Sonnabend, den 20. Februar, abends. Poftschectkonto: Berlin 41821, [9ZD

Juhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

pyeite Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die sapitalherabseßung in erleichterter Form. Vom 20, Februar 1932.

efanntmachung über den Londoner Goldpreis,

Preußen.

Rehseuchenpolizeilihe Anordnung. Peitungsverbot.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Zweite Verord nungs ur Durchführung der Vorschriften über die fapitalherabseßung in erxleihterter Form,

Vom 20. Februar 1932,

Auf Grund der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten r Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Be- impfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931, Fünfter Teil, Kapitel [1 (Kapitalherabsezung in erleichterter orm), § 12 (RGBl. T S. 537, 556) wird hiermit verordnet:

Einziger Paragraph.

(1) Beschließt die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft der einer Kommanditgesellshaft auf Aktien eine Kapitalherab- chung in erleichterter Soi nah Maßgabe der 88 5 oder 6 der tsen Durchführungsverordnung zur Hauptverordnung, so kann je von der Einziehung eigener Aktien, die der Gesellschaft oder nem andern für thre Rechnung e sowie von der Herab- hung des Nennbetrags und der fi ammenlegung solcher Aktien bsehen, soweit as gleichzeitig beschließt, daß diese Aktien unter ti in Abs. 2 aufgeführten Bedingungen veraußert werden sollen. n diesem Falle isi an Stelle der eigenen Aktien der durch die deräußerung zu erzielende Gegenwert in die zu genechmigende 'lanz einzuseßen und ein den Nennbetrag der Aktien etwa über- tigender Teil des Gegenwerts in den geseßlihen Reservefonds nzustellen.

(2) Dex Gegenwert gy mindestens dem Nennbetrage der lftien gleihkommen. Der Vertrag bedarf der Schriftform und 1j den Erwerber verpflichten, jedem Aktionär auf dessen Ver- Ugen einen seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital ent- prehenden Teil der eigenen Aktien zu dem vertraglih ver- fnbarten Entgelt abzüglih einer angemessenen Vergütung an- bieten, soweit nicht die Generalversammlung mit einer Mehrheit, t mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung ver- tetenen Grundkapitals umfaßt, ein anderes beschließt. Der ‘ertrag darf von keinen anderen Bedingungen abhängig sein ls bon der Genehmigung der Generalversammlung und von der intragung der erfolgten N Is eßung und gegebenenfalls t erfolgten Kapitalerhöhung in das Handelsregister.

9) Die Generalversammlung kann den Vertrag nur ge- sen, wenn der Gegenwert, soweit er niht anders als durh Parzahlung zu en ist, vor der Beschlußfassung bar eingezahlt st Und wenn der A zu Protokoll der Generalversammlung lärt Ms daß der Gegenwert endgültig zu seiner freien Ver- Ung steht und daß Gegenforderungen nicht bestehen. Der Nach- Nis der arzahlung ist dem Richter oder Notar, der den Beschluß er die Kapitalherabsezung beurkundet, unter Vorlage des ‘tirages zu erbringen Die Vorschriften des § 6 Abs. 3 bis 5 der len Durchführun sverordnung zur Hauptverordnung finden tsprehende Anwendung.

9 279 des Handelsgeseßbuhes findet sinngemäß An- ng,

Verlin, den 20. Februar 1932, Der Reichsminister der Justiz. Dr. Foë l.

Bekanntmachung

jt den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Ver- p iung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der rfberechnung von Hypotheken und sonstigen brühen, die auf Feingold (Goldmark) lauten D (RGBl. 1 S. 569). fr Londoner Goldpreis beträgt am 20. Februar 1932 ür eine Unze Feingold ...... . , =119 sh 9d, "n deutshe Währung nach dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 20. bruar 1932 mit RM 14,53 umgerechnet = NM 88,9984, ur ein Gramm Feingold demnah. « « « = pence 46.2006 in deut)he. Währung umgerechnet « « « « = RNM 2,79706.

Verlin, den 20. Februar 1932. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Preußen.

r Landwirtshaft, Domänen und Forsten.

Viechseuchenpolizeiliche Anordnung.

Auf Grund der 88 18 ff. des Viehseuchengeseßes vom 26. «uni 1909 (RGBl, S. 519) wird hierdurch folgendes be- stimmt: 1

Meine viehseuchenpolizeilihe Anordnung vom 18, Dezember 1931, betreffend Bekämpfung der Tuberkulose des Rindviehes in der Provinz Schleswig-Holstein (Reihs- und Staatsanzeiger Nr. 298), wird für den Kreis Herzogtum Lauenburg außer Kraft gesetßt. g 2. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlihung in Kraft. Berlin, den 18. Februar 1932, Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, J. A.: Müssemeier.

Ministerium

Bekanntmachunmg.

Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen hat gemäß S8 1 Abs. 1 Ziffer 2 und 12 Abs, 2 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politisher Ausschreitungen vom 28. März 1931 die „Preußische Zeitung“ in Königsberg für eine Woche, und- zwar vom 19, Februar bis 20, Fedruar 1932 einschließlih, verboten.

Königsberg, Pr., den 18. Februar 1932, Der Oberpräsident. Siehr,

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags behandelte in der am 19. d, M. abgehaltenen Sißung sozialdemokratishe Anträge zur Aenderung der 3. Notverordnung, insbesondere wegen der Eingriffe in das Selbstverwaltungsreht der Ge- meinden und Sozialversicherungsträger. Die Entscheidung wurde jedoch vertagt.

Im Wohnungsausshuß des Reichstags wurde am 19. d. M. unter dem Vorsiß des Abg. Schumann - Thüringen (Komm.) der 5. Abschnitt des Entwurfs für ein Reichsstädtebau- gesey in 2. hate behandelt, der die Entschädigung bei Ent- eignung zum Fnhalt hat. Fn der Debatte kam dem 9 achrichten- büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge zum Aus- druck, daß naturgemäß mit einem solhen Geseß auh gewisse Be- shränkungen des Eigentums verbunden sein müssen. Hier stehen sich die finanziellen Fnteressen dexr Allgemeinheit und des einzelnen schroff egenüber. Das Reichsgericht hat in Cas bekannten Entscheidung vom 28. Februar 1930 den Anspruch auf Entschädigung für jede Beshränkung des Eigentums als aus der Verfassung resultierend anerkannt. Aus dieser na ote hätten sih für viele Großstadtgemeinden shwierig zu meisternde Folgerungen ergeben, wenn nicht die 2. Notverordnung des Reichspräsidenten im 6. Teil Absag II1l bereits eine reichsgeseßz- lihe Regelung gebracht hätte. Jn dieser wird der Entschädigungs§- anspruh beshränkt auf diejenigen Fälle „bei welhen bei Ein- tritt der Eigentumsbeschränkung eine. tatsächlih ausgeübte oder mögliche Benußungsart eingeshränkt oder unmöglih gemacht wird“. Für bestimmte Fälle bliebe U der allgemeine Ent- shädigungsanspruch immer noch und in diesem Sinne nahm der Aus\shuß auch den Einleitungsparagraphen des Abschnittes über die Entschädigung, § 84, unverändert an, der bestimmt: „Für die Entziehung oder en O des Eigentums oder sonstiger Rechte durch Maßnahmen im- Sinne dieses Geseyes ist, soweit nah diesem S eine Entschädigung niht ausges 4 ist, eine angemessene Entschädigung E seisten, Bei der Fe|tsezung dex Entschädigung darf die öglihkeit eines Spekulations- G oder eine Wertsteigerung, die durch die Aussicht auf die

urchführung von Maßnahmen. im. Sinne dieses Geseßes be- gründet wird, niht berücksihtigt werden.“ Dagegen entspann sich über den § 85 ein größeres Wortgefeht. Von den meisten Rednern wurde allerdings betont, daß der Blick des Wohnungs- ausschusses des Reichstags nicht einseitig durch Grundbesiger- interessen oder durch bodenreformerische Einstellung getrübt werden dürfe, ondirA daß ein vernünftiger Ausgleich erzielt werden müsse, bei dem es den Gemeinden finanziell ermöglicht wird, die im Fnteresse des -Gemeinwohls notwendigen und er- wünschten städtebaulihen Maßnahmen durchzuführen, ohne daß dieses einseitig auf Ert des Geldbeutels einzelner geschieht. Es wäre eine unerträglihe Ungerechtigkeit, wenn der eine Be- sißer, nur weil das Stadterweiterungsamt über sein Grundstück verfügen will, sich eine Wertminderung auf einen Bruchteil des früheren Wertes gefallen lassen müßte, während sein Nachbar sih den vollen Baustellenwert seines Grundbesißes erhalten kann. Bei der Diskussion über §-85 handelte es sih vor allem um. die F ob bei der Ermittlung des Wertes eines Grundstückes

Frage, für die Festsegung der Entschädigung der Wert ini Einzel-

fall errehnet werden soll, oder ob der nah den Vorschriften des Reichsbewertungsgejeßes ermittelte Steuerwert der Ent- shädigungswert sein soll. Von den Vertretern der Deutsch- nationalen, der Volkspartei, der Wirtschaftspartei und des Zentrums wurde übereinstimmend betont, daß die Entschädigung nah dem Steuerwert sih vielfah als ein Unrecht zeigen könne, Beispielsweise sei die Wertminderung der Häuser eine Folge der Wertsteigerung des Goldes. Es müsse dann auch der wechselnde Goldwert berüdcksihtigt werden. Maßgebend müsse der § 10 des Reichsbewertungsgeseßes sein. Die Bellitumuna des S 10 sei auch die Grundlage in der Entschädigungsgeseßgebung bei Ent- eignungen in allen Kulturstaaten dex Welt. Abg. Luce (Wirtsh. P.) verlangte, daß der Entstehungswert eines Grund- stückes für die Entshädigung maßgebend sein müsse. Dabei müsse auch das, was in das Grundstück hineingebraht worden sei, mit angerehnet werden. Abg. Winnefeld (D. Vp.) wies darauf hin, daß man in Preußen von dem Herstellungswert ausgehe. Daß dies auch keine Basis sei, erkenne man in jetziger Beil, wo die Grundstückspreise bis 50 Prozent gesunken seien.

ie Gemeinden würden immer enteignen, wenn die Grundstücks- preise niedrig lägen. Die Vertreter déx Soziale demokraten und der Kommunisten verlangten, daß das Wohl der Allgemeinheit an erster Stelle stände. Der Steuer- wert sei als richtiger Wertmesser anzuerkennen. Dem wider- sprachen die Vertreter der Deutshnationalen, des Zentrums und der Wirtshaftspartei. Bei einer solhen Bewertung würden gegenwärtig meist nur 50 Prozent des Vorkriegswertes Ler Mama: Duxch die Enteignung würden dem Eigentümer alle Chancen der Erholung des Grund- stücksmarktes und damit der Möglichkeit, wieder zu seinem Gelde zu kommen, genommen werden. Man müsse unterscheiden zwishen Enteignung und freiwilligem Verkauf. Abg. D. Mumm (Christlichsoz.) sah keinen scharfen Gegensaß zwischen dem Referentenentwurf, der ebenfalls das Reichhs-= Be Mamg git zugrunde legt, und dem Beschluß der ersten Lesung, der den Steuerwert als Eger zugrunde legt. Der Redner hielt es im Augenblick für taktish rihtig, an den Ergebnissen der ersten Lesung nichts zu ändern. Wenn von der Wirtschaftspartei die Grundstückspreise heute als viel zu niedrig bezeihnet würden, also eine starke Steigerung erstrebt werde, so könne Redner diese im Fnteresse einer gesunden Wohnungspolitik niht verantworten. An der Abstimmung ent- schied die Stimme des Abgeordneten D. Mumm (Christlichsoz.), so daß mit 11 gegen 10 Stimmen der Steuerwert als der Ent- shädigungswert bestimmt wurde. Nunmehr erklärte Abg. Schettevr (Zentr.), daß infolge der beschlossenen Fassung des S 85 Ziffer 2 das ganze Geseß voraussihtlih keine Mehrheit finden könne. Unverändert angenommen nah dem Referenten- entwurf wurden alsdann die §8 86—89, Bei 90 wurde der Ausdruck „erwerbsgärtnerish“ lediglich in „gärtnerish“ ge- ändert, sonst blieb L 90 unverändert. § 91 wurde vollständig gestrihen. Er lautet dahin, daß für den Fall, daß auf dem zu enteignenden Grundstück vor dem 1. Oktober 1931 Hypotheken oder Grundschulden eingetragen worden waren, die Entschädi- gung Ens den Betrag dieser Belastungen erreihen müsse, ivenn nicht die Belastung eine übermäßige war. Die Streichung dieses Paragraphen wurde von den Vertretern der Deutsch- nationalen und der Wirtschaftspartei als eine große Erschütté- rung des gesamten Grundstüskredits bezeihnet. Fn der Fassung des Referentenentwurfs wurden dann noch die 88 90 und 93 angenommen. Hierauf vertagte sich der Aus\{chuß.

Verkehrswesen.

rechverkehr zwishen Deutschland und Griechenland. Am 22, Februar wird der Fernsprechverkehr Deutschland— Griechenland aufgenommen. Zum Sprechverkehr sind alle deutshen Orte, auf griechischer Seite vorerst nux Salo- nique (Thessaloniki), zugelassen. Vermittelt werden gewöhnliche und dringende Privat- und Staatsgesprähe, Monatsgespräche in der verkehrsschwachen Zeit zur halben Gebühr. V- und XP-Ge- spräche, Festzeitgesprähe und Auskünfte. Der Verkehr wird über die unmittelbare Fernsprechleitung Berlin—Bukarest und weiter über Sofia geleitet. Die Ausdehnung des Sprechverkechrs auf die Le en Orte Cavalla, Drama, Serres, Sidirikastron und erria ist geplant. Fm Laufe des Sommers steht auch die Auf- nahme des Sprechverkehrs mit Athen in Aussicht. Für ein gewöhnlihes Gespräh von §8 Minuten Dauer oen der ersten deutshen Zone und Salonique werden 12,30 Reichsmark erhoben. Für jede weitere deutsche Zone erhöht si die Gebühr um 0,50 RM. Die weiteren Einzelheiten sind beim zuständigen Fernsprehamt zu erfragen,

Ferns

Nr. 7 des „Ministerialblatts für die Preußische innere Verwaltung“ vom 17. Februar 1932 hat folgenden JFnhalt: Allgemeine Verwaltung. Beschl, 12. 2.32, Gedenktag für die E des Weltkrieges. Ausf.-Vorschriften v. 10, 2. 32 zu § 11 d. Pol.-VO,. über Mietsenkung, RdErl. 12. 2. 32, Reg.-Amtsblätter, RdErl, 12. 2. 32, Vorbereitung d. Reichspräsidentenwahl 1932. Kommunalverbände. NdErl. 9. 2. 32, Steuerverteilungen f. 1931. RdErl. 10. 2. 32, Wappen d. Gemeinden u. Gemeindeverbände. RdErl. 12,/ 6. 2. 32, Ermäßigung d. Bürgersteuer f. lohnsteuerfreie Arbeit- nehmer usw. Polizeiverwaltung. RdErl, 6. 2. 32 Veröffentlichungen im Deutschen Kriminalpolizeiblatt. RdErl. 11. 2. 32, Bescheinigung d. zur Vorführung am Karfreitag ge- eigneten Bildstreisen. Rechtssaß 1. 10. 31, Verwalt .-Streitvers fahren. RÒdErl. 12. 2. 32, Anerkennung v. Schmalfilmerzeug- nissen als Sicherheitsfilm, RdErl, 12, 2. 32, Leichenparaden