1932 / 43 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Feb 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Hanseateu-Werke Aktiengesellsthaft, [100539]. Bremen.

Der Vertreter des Betriebsrats, Herr Alfred Gundlach, Bremen, if aus unserem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichts- rat jeßt sich jeßt aus folgenden Herren zu- sammen: Dr. Rud. Junghanns, Leipzig, Friß Jken jr., Bremen, Dr. Helmuth Jaeger, Leipzig, Paul Meinhold, Leipzig.

Bremen, den 15. Februar 1932. _ Hanujseaten-Werke Aftiengefellschaft.

Otto Schmidt, Vorftand.

[98481]

Die Aktionäre uuserer Gesellschaft werden hierdurch zu unserer an 15. Avril 1932, 14 Uhr, im Ra1s- keller zu Dassel stattfindenden ordent- lien Generalversammlung e€in- geladen.

Tage8ordnung:

1, Vorlegung der Bilanz fowie der Gewinn- und Verlustrehnung des «Fahres 1931.

1a. Vorlegung der Scchchlußrechnung®- legung des Liquidators.

2. Be‘chlußfassung über die Genehmi- gung der Bilanz sowie der Schluß- rehnungslegung des Liquidators.

3, Beichlußfassung über die Entlastung des Liquidators und des Auf- sichtsrats.

Stimmberechtigt zur fammlung zugelassen wird mux der- zenige Aktionär, welcher seine Aken spätestens aht Werktage vor dem Tage der Generalversammlung bei der Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H, in Dassel hinterlegt hat.

Dassel, den 15. Februar 1932.

Sernau-Leder

K fticungesel! schaft i. L. in Dassel.

Der Liquidator: C. M. Pahl.

[98482]

Wir fordern hierdurch auf:

1. die Besißer von Papiermarkaktien der Sernau-Leder Aktiengesellschaft zur Einreichung zum Zwecte des Umtausches in Goldmarkaktien,

2. die Besißer von Goldmarftaktien zur Einreichung zum Empfang des Liquidationserlöses und zum Zwette dementiprehender Abstempelung.

Beide Einreihungen haben zu er- folgen bis 20. März 1932, und zwar bei der Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Dassel a. Solling.

Papier- und Goldmarkaktien, welche bis zum genannten Termin nicht ein- gereicht worden sind, haben die Möglich leit des Umtausches bei derx Stadtipar- kasse in Dassel, wo Goldmarktaken und Liquidationserlös, der auf die \chweben- den Stüccke entfällt hinterlegt werden.

Dassel, den 15. Februar 1932.

Sernau-Leder

Aktiengesellschaft i. L. in Dassel.

Der Liquidator: C. M. Pahl. E E E E E O E I C E E P E S I (997291.

Vilanz vom 31. Dezember 1931,

Aktiva. RM |

Banken, Kasse, Wechsel, Wertpapiere, Hypotheken] 2281 312 Debitoren 2 052 899 Waren 803 551 Anlagen in Neumünster . 360 003 Grundstück Hamburg 23 000 1747 620

Beteiligungen - « « « 7268 387

Generalver-

Pasfiva. S «a4 et Dividendenrücstände R:jerven Gewinn- und Verlustkonto :

R°serve, ges. 50 000,— 50% Vorzugs- dividende « 4% Divid. . Ausfjichtsrats- tantieme

6%, Super- dividende . 297 000,— Vortrag . . 192072,56

4 965 000 847 041/2 27 44575 650 000

7650,— 198 000,—

41 077,62

778 900 T 268 387

Geiwvinn- und Verlustkonto per 31. Dezember 1931.

Debet. RM [H 8

Unkosten, Reparaturen,

D 4 1 364 257/44 L Abschreibungen . « - S e A

. 70 000|— « 778 900

2 508 556/53

U

295 398/91 R

Kredit, o as O 4 6 Bruttogewinn

119 373‘ 201 356/33 2187 826/24 2 508 556/53

Hamburg, den 1. Januar 1932,

Lederwerke Wieman Afktiengesellschaft.

Die Dividende pro 1931 gelangt mit RM 30,— per Aktie minus Steuer von heute ab bei unserer Gesellschaftskasse, Hopfenmarkt 6, der Commerz- und Privat- Bank, Hamburg, den Herren M. M. War- burg & Co., Ludwig Tillmann und S. Werner, Hamburg, zur Auszahlung.

Jn der am 16. Februar d. J. statt- gefundenen Generalversammlung wurden in den Aufsichtsrat gewählt die Herren: Franz Wieman, Paul Osterrieth, Richard Daus, Oscar Aßmann, Dr. Carl Melchior, Bankdirektor Ferd. Lincke, Hamburg, und Hugo Heusch, Aachen.

Hamburg, den 17. Februar 1932,

Der Vorstand.

Ersie Anzeigenbeilage zum Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 20, Februar 1932. S. 4

[100540]. C Jn dem Verfahren wegen Bewilligung

einer Zahlungsfrist wird der Rechtsanwalt |

Dr. Harmelin in Leipzig © 1, Nikolai- siraße 59, als Vertreter bestellt für die Inhaber von Teilschuldverschreibungen der 414,%/ igen 700 000-Æ-Anleihe der NuD. Ley, Maschinenfabrik Aktieugefell= schaft, Arnstadt, aus dem Jahre 1912, Jena, den 12. Februar 1932. Der Vorsißzer der Spruchstelle für Gold- bilanzen beim Gem. Thür. Oberlandes- gericht.

[98357]. Graphia Aktiengesellschaft vormals C. Grumbach iu Leipzig. Jn unserer ordentlihen Generalver- sammlung vom 28. Januar 1932 wurde folgende Bilanz sowie Gewinn- und Ver- lustrechnung genehmigt:

Bilanz 31. Dezember 1930. Aktiva,

Jnventarien Materialvorräte . « « « - Halbfabwfate Debitoren einschl, Postscheck Kasse Vortrag des Verlustes aus 1928 11. 1929 3463,95 Verluft 1930 . 64 907,24 68 371,19 Sanierung dur die „Uvag“ 68 300,— 71

132 036

H

54

m

65 03

Passiva. ea E Kreditoren . . Delkrederekonto . « e «. .

40 000 89 036 3 000

132 036

Gewinu und Verlust 31. Dezember 1930.

[96986]. Bremer Rolandmiihle A.-G. Einladung zur fünfundDdreißigsten ordentlichen Generalversammlung am MittwoŸh,. den 2. März 1932, mittags 12 Uhr, im Lokale des Vank- verein für Nordwestdeutshland in Bremen, Langénstr. 4—6. Tagesorduung :

1. Bericht des Vorstands und des Auf- sichtsrats sowie Vorlage der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Beschlußfassung über die Gewinn-

erteilung.

. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats,

. Beschlußfassung über die Weiter- geltung der die Zusammenseßung und Bestellung des Aufsichtsrats betreffen- den Bestimmungen der §§ 9 und 10 des Gejellshaftsvertrags sowie über die Weitergeltung der die Vergütung des Aufsichtsrats betreffenden Be- stimmung in § 21 des Gesellschafts- vertrags unter d.

4. Neuwahl des Aufsichtsrats,

5, Wahl eines Bilanzprüfers,

Aktionäre, welche an der Generalver-

sammlung teilzunehmen wünschen, werden ersucht, ihre Aktien oder die Bescheinigung über die Hinterlegung derselben bei einem Notar bis spätestens 27, Februar 1932 bei folgenden Banken zu deponieren:

Vankverein für Nordweftdeuntsth- land A.-G., Bremen,

Darmstädter und Nationalbank K. a. A., Bremen,

Bremer Bauk, Fil, der Dresdner Vauk, Bremen.

Bremen, den 6. Februar 1932,

Der Aufsichtsrat.

H. Bömers, Vorfißer. R D D E E E E E E [109139]. :

Bilanz per 30. Juni 1931.

RM 3463 4 580 51 607 3 000 5T19

[68371

Soll. Verlustvortrag 1928/29 . , Abschreibung auf Jnventar Unkosten einschl, Steuern « Delkrederekonto . « « «. « Betriebsverluste « « «o e «

Haven. Sanierung durch die „Uvag“ Verlust 1930

68 300 TI

[68371 Der Vorftand. Meßtel.

[98695]. Amira Afltiengesellfchaft. Bilanz per 31. Dezembver 1930.

Aktiva. RM |N Bank, Kassa und Postscheck 1 824/44 Grundstü 320 074/80 Maschinen und Jnventar . 20 484/15 Deb Cs

910/11 Verlust per 1930 « « » «| 21 787/50

365 081

Vassiva. Aktienkapital . » o. Nréditorènt ¿e 66 Hypotheken

50 000 133 141 181 940

365 081 Gewinn- und Verlustrechnung.

Soll. RM Verlustvortrag 1929 , 21 545 Unkosten 54 Abschreibungen

Haben. Bet E Grundstücksverwaltung Verlustvortrag 1931 ,

Hamburg, den 20. Januar 1932, Amirxa A.-G. Der Vorstand. Welker. Amira Aktiengesellschaft. Vilanz per 31. Dezember 1931.

Aktiva. RM [D Bank, Kassa und Postscheck 772/66 Grundstück . . s 335 895/49 Maschinen und JFnventar 39 118/66 ie R 2 870/68 DEDITOLEE «+04 1 644/60 L R 7 933/50 Verlust per 1931 23 671/75

411 907/34

Passiva. Aktienkapital . .

Hypotheken o... Needilocen cs

50 O 181:460/39 180 446/95 411 907/34

Gewinn- und Verlustrechunung.

Soll. RM Verlustvortrag 1930 21 787/50 Unkosten 2 870/68

| 24 658 18

Haben, Met 6 Es

. 986/43 Verlustvortrag 1931

23 671/75

24 658/18

Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren : Bankier Gustave M. Altmann, Hamburg, Jngenieur Paul Arnheim, Hamburg, Pro- fessor P. W. ‘Hartwein, Weilheim, Kauf- mann P. C. Stone, New York, Kaufmann Hermann Streliß, Hamburg.

Hamburg, den 12. Februar 1932,

Amira A,-G.

Der Vorstand, Welker.

Aktiva. M L E a aas 248 Effekten ö 8 000/— 32 904

Bank- und Postscheck

Debitoren 163 291

Waren 20 060 4 500

Mobilien 229 004

D R E

Passiva. Aktienkapital Bankschulden Kreditoren . Delkredere . . Alte Rechnung Gewinn:

Vortrag «- 1930/31

100 000 38 249 21 636

2 500 18 269

29 545,87

18 803,56 48 349/43

229 004117

Gewiun- pynd Verlustrechuung für die Zeit vom 1. Juli 1939 bis 30. Funi 1931.

M 58 403 57 867

Unkosten . . ° ; 28 202

Provisionen « « L R E Efsfektenverlust . Dele v6 Mobilienabschreibung

Gewinn: 29 545,87

Vortrag « « 1930/31 . , 18 803,56

7 235 2 393 1 500

48 349/43 203 951/05

29 545/87 174 405/18

203 951/05 Kornhandel Aktieugeßellshaft,

Verlin-Halensee. Albert Meyer.

10. Gesellschaften (99765) iu, b. H.

Die A. E. Lange, Bandagen und Ortho- pädie G. m. b. H., Berlin N 54, Brunnen- straße 166, befindet sich seit dem 1. Fe- bruar d. J. in Liquidation.

Die Gläubiger werden hiermit auf- gefordert, sich zu melden.

Gewinnvortrag . « « « Wicenelviun. ¿ e o è s

[96675]. Vekanntmachung.

Die unterzeichneten Geschäftsführer der Gesellschast Dtto Almenräder Gesell- oan mit beschränkter Haftung zu

armen machen hierdurch befannt, daß durch Beschluß der Gesellschafterversamm- lung vom 6. Februar 1930 das Stamm- fapital der Gesellschaft um 10 000,— Goldmark auf 20 000,— Goldmark herab- geseßt worden ist. Die Gläubiger der Ge- sellshaft werden aufgefordert, sih bei ihr zu melden.

Wuppertal-Varmen, 18. Febr. 1932, Carl Almenräder.

[90657]

Die Firma P. Moskopf, G. m. b. H. in Neuwied (Bimsbaustofswerke) ist auf Grund gerichtlichen Vergleichs in Liquidation getreten. Die Gläubiger, soweit sie sih nicht s{hon zur Berücksich- tigung im Vergleichsverfahren gemelde: B, iverden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei Dr. C. S. Fuchs, Neu- wied, Pfarrstraße 31, als dem einen der beiden Liquidatoren alsbald anzumelden.

Neuwied, den 13. Januar 1932.

Josef Fuchs, beeid. Bücherrevisor,

Koblenz, Dr. C. S. Fuchs, Treubliuder. Neuwied,

als Liquidatoren.

)| Der Geschäftsführer u. Liquidator:

[98696]. Vekanntmathung.

Die Theresienhof Gesellschaft mit be- schränkter Hastung ist aufgelöst. Die Gläu- biger der Gesellschast werden aufgefordert, fich bei ihr zu melden.

Verlin, den 1. Februar 1932,

Die Liquidatoren der Theresienhof G. m. b. H. in Liguidation : Karl Gottesmann. Albert Polzin.

[96145]. Die Deutsche Roggenausfuhrgesellschaft mit beschränkter Hastung in Berlin ift aufgelöst. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, sich zu melden.

Berlin, den 4. Februar 1932,

Der Liquidator ver Deutschen Noggenausfuhrgesellfchaft mit be- fschränkter Haftung in Liquidation: Paul Schellack.

[98705]. Deutsche Kreditshubgesellschaft m, b, H., Wiesbaden.

Die am 2, November 1931 in Wies- baden stattgefundene Versammlung der Gesellschafter beschloß, das RM 50 000,— betragende Stammfapital auf Reichsmark 25 000,— ‘herabzuseßen. Jn Beachtung des § 58 G, m. b. H.-G. werden die Gläubiger hiermit aufgefordert, sich zu melden,

[98018]

Durch Beschluß vom 2. Dezember 1931 ist die Gesellsshaft aufgelöst wor- den. Liquidator ist der bisherige Ge- schäftsführer Max Groß. Die Eintragung in das Handelsregister Abt. B, Ge- schäftsnummer 93 H.-R. B 41 819, ist am 4. 1: 1982 erfolgt. Gemäß § 65 Absaß 2 G, m. b. H.GBeseb ergeht hier- mit die Aufforderung zur Anmeldung bestehender Forderungen.

E, Somnenthal junr’s Exvort Ge- sellschaft mit beschränkier Haftung, Verlin-Charlottenburg, Vismarckstr, 61.

[98019]

Durh Beshluß vom 21. Dezember 1931 ist die Gesellschaft Bes wor- den. Liquidator ist der bisherige Ge- schäftsführer Max Groß. Die Ein- tragung in das Handelsregister Abt. B, Geichästsnr. 92 H.-R. B 8195/42, A am 5, 1. 1932 erfolgt. Gemäß § 65 Absay 2 G. m. b, H.-Geseß inge hiermit die Aufforderung zur Anmeldung Lestehen- der Forderungen.

Deutsche Maschinen und Werkzeug- fabrik Gesellschafi uit beschräufkter

Hafiung, Berlin-Charlottenburg,

Vismarctstr. 61.

[98020] _Die ezei eto Firma ist aufge- (öst. Die Gläubiger der Firma werden aufgefordert, sih bei ihr zu melden. Badische Zementwarenfabrik G, m. b, S., Karlsruhe i. B., Eckeuerstr. 1.

O. Gruber.

[97407]

Laut Beschluß der Gesellschafterversamm- lung vom 18. Januar 1932 i die Getell- chaft aufgelöst. Es werden daher alle Personen, welche glaubten, noch Fordc- rungen an die Firma zu haben, hiermit aufgefordert, solde umgehend bei uns geltend zu madhen.

Friedrich Koch G. m. b, H,, Sarburg - Wbg. 1, Der Liquidator: Friedrich Koch, S@thloßstr. 24.

13. Vankausweise.

100885] Deutsche Nentenbank. Monats8ausweis Januar 1932, Aktiva. Belastung der Land- wirtschaft U Bestand an Renten: briefen: Goldmark 600000000 Darlehen an das Neich Kasse, Giro-, Postscheck- und Bankqguthaben « Pasfiva. Grundkapital . . .. Umlaufende Renten- bankscheine . . Umlaufende Nentenbriefe (Sewinnrejerwve . .. Rückstellungen . . « « Sonstige Passiva . Berlin, den 19. Februar 1932.

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

100251? Bekauntmachung.

Der |chwedishe Staateangehörige Kurt Peter Friy Avenustrup, geboren am 15. November 1906 in Berlin und gegen- wärtig wohnhaft in Cronberg i. Taunus, beabsihtigt, mit der deutshen MNeiché- angehörigen Gerda Julie Anna Maeujel, geboren am 28. Juni 1905 in Daldorf- Bo1sigwalde und gegenwärtig wohnhatt in Berlin, im Deutichen Reiche die Che zu \cbließen. Eimprüche gegen diele Ehe- \{ließung Find spätestens am 3. März 1932 bei der unterzeihneten Behörde anzumelden.

Berlin, den 18. Februar 1932.

2 000 000 000,—

427 260 621,18 5 109 954,48 2 000 000 000,—

427 260 622,— 9 000,—

99 249 57

4 492 189,69 118,75

—,

'Pieh-Veesichernngs-Geset ie na Ee zu Schwerin i,

shasta

Ï ur beehren wir uns, unsere Mit, glieder zu der am Freitag, den 1 1,M 1932, nachmittags 13 Uhr, in d E aris pre den or

l hen neralversammlung einzu

Tagesordunng :

L Bis E das Selhäftsjahr 1931 unter Vorlage Rechnun schlusses. E

. Bericht des geseßlichen Prüfcrz der E Genehmigung von resberi ; Nechnunciabttia Ls Ât un

. Entlastung des Aussichtsrats Vorstands.

. Wahlen zum Aufsichtsrat.

+ Aenderung der Sazung (F 3, § 9) der Bedingungen 47). i

7. Sonstiges.

und

und

Vich-Versicherungs-Gesellsch aftauf Gegen

seitigfeit zu Schwerin i, M W. Gütschow. Schwarkt. S

[1004961].

Vorufssia Dstdeuts@her Verband

Hagelversiherungs-Verein auj

Gegenjseitigkeit zu Berlin, Die Mitglieder des Borussia Ds eutschen Verbandes, Hagelverficherungs,

Verein auf Gegenseitigleit zu Verlin

werden zu der am Dienstag,

8. März 1932, vormittags 19 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

Berlin W. 57, Pallasstr. 12, stattfindenden

ordeutlichen Generalverjammlung

hiermit ergebenst eingeladen. Tagesordnung :

1, Jahresbericht und Rechnungsabschluß für 1931,

2. Entlastung des Aufsichtsrats und dez Vorstands.

3. Beschlußfassung über die evtl, Aus zahlung der vom Vorstande wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen beanstandeten Entscädi- gungen.

. Aenderung der Allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen 1 bz1v, §8),

. Veschlußfassung über die Ueber- tragung des Versicherungsbestandes mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen und Aus- lösung der Gesellschaft.

6. Wahl der Obmännerx für Schaden- schäßungen.

7. Verschiedenes.

Berlin, den 19. Februar 1932.

Borussia Ostdeutscher Verband,

Hagelversiherungs-Verein auf Gegenjeitigkeit zu Verlin, Der Direktor: Schreiber,

(97989)

In der Ligquidationésache der Firm Fulins Preiß, Trikotfabrik in Ober hausen, werden unbefannte Gläubiger hiermit zur Anmeldung von An!prüen bis fpätestens 1. April 1932 bei dem Unterzeichneten aufgefordert, widrigenfalls sie bei der Schlußverteilung unberl sichtigt bleiben müssen.

Der Treuhänder: Eugen Wendler, Reutlingen.

11. Genosseu- {100123}. schaften.

13. ordentliche Geueralversamm! tag am Sonntag, den 28, Februak 1932, vormittags 10 Uhr, im Lehreb vereinshaus in Berlin, Am Alexandel play (Bankettsaal).

Tagesorduung : :

1, Verlesung des Berichts über d!

gemäß §53 des Genossenschaft geseßes stattgefundene Revision und Beschlußfassung darüber. Geschästsbericht des Vorstands. Vorlage der Bilanz für das Geschäft“ jahr 1931 nebst Gewinn- und Verlu rechnungund Beschlußfassung darlibel Beschlußfa)sung über die Geivinn verteilung.

Beschlußfassung über die Entlaftu!ß des Vorstands.

. Festsetzung des Höchstbetrage3, welt sämtliche die Genossenschaft belasten Anleihen und Spareinlagen U überschreiten dürfen. O Aufhebung der zur Heit gültige! Genossenschaftssaßung und Beschlu} fassung über eine neue Saßunzg il Anlehnung an das vom Rei verbande Deutscher Baugenoss? schaften auf Grund der Gem nüßigkeitsverordnung vom 1. d ember 1930 herausgegebene Must

8, Erlaß einer Geschäft8anweisung füt den Vorstand. 7 füt

9, Erlaß einer Geschäftsanweisung s Q Ne: f

. Eingegangene Anträge.

Die Vilanz und die Verlust- und G winnrechnung liegen in der Geschäftöfte Potsdamer Str. 82 B, eine Woche vok Generalversammlung zur Einsicht Mitglieder aus,

Verlin, den 18. Februar 1932. adi „Landbau“ Gemeinnügige Ler erwerbs- und Baugeno ens a gegr. 1919, eingetragene ems k schaft mit beschränkter Haftp

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__1932

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07 if 69 DO tuns

D

Entscheidungen des NReichsfinanzhofs.

12, Zulässigkeit von Rückstellungen für den Fall der ntshädigungëlosen Aufgabe eines Vahnunternehmens

(ah Ablauf einer bestimmten Zeit, selbst wenn die Ueber- *

uhme des Unternehmens gegen Entgelt vorgesehen ist. Berufung des Steuerpflichtigen auf seine Eigenschaft als orgfältiger Kaufmann für die Anerkennung geschüßter Bilanzposten.. Die Beschwerdeführerin, eine Bahnaktiengesell- haft, betreibt sjeît 1900 eine elektrishe Kleinbahn. Die Bahn ist im wesentlihen auf öffentlihen Straßen geführt. Die dex Be- hwerdeführerin erteilte Konzession läuft bis 1970, Nah den mit her Stadt bestehenden Abmachungen ist die Stadt im Fahre 1969 berechtigt, die Beseitigung dex Bahnanlagen auf den benußten tragen der Stadt und die_ Wiederherstellung dieser Straßen zu herlangen oder den ganzen Oberbau im Stadtgebiet nebst Strom- 1führungsanlagen M ubernehmen, und zwar im ursprünglichen Stadtgebiet unentgeltlih, in den später eingemeindeten Vororten zun Taxwert, oder den bei Vertragsabschluß bestehenden Teil des nternehmens, soweit er zur ede tRgnS des Bahnbetriebs ent, zum Taxwert von der Beshwerdeführerin zu übernehmen. leber den außerhalb des Stadtgebiets gelegenen Teil ist in den mit dem Kreis und dem Provinzialverband getroffenen Ab- ummen im übrigen bestimmt, daß Kreis und Provinz nah Ab- quf der Konzession berechtigt sind, entweder die Beseitigung der Kahnanlagen und Wiederherstellung der Straßen zu verlangen der das in d 6 Abs, 3 des Geseyes über die Kleinbahnen und Privatanshlußbahnen vom 28. Fuli 1892 (Geseßsammlung 225 fff.) vorgesehene Recht zum Erwerb der Bahn gegen an- jemessene Schadloshaltung auszuüben, Die Beschwerdeführerin jeriritt die Auffassung, daß sie nah den am Stichtag bestehenden Verhältnissen damit rechnen müsse, daß sie im Fahre 1970 bzw. 1969 sowohl die im Stadtbereiche wie auch die in den Gebieten von freis und Provinz gelegenen Bahnanlagen den übernahme- hrehtigten Körperschaften ohne Entschädigung werde abtreten ind die Straßen ‘auf ihre Kosten werde. wiederherstellen müssen. Die in den genannten Fahren eintretende völlige Entwertung hes Unternehmens vrechtfertige s{hon es angemessene Rück- lung in den Bilgnzen, Die Beschwerdesührerin verlangte als üdstellung für einen“ Teil der Bahnanlagen für den Steuer- bshnitt 1927 7500 RM, für den übrigen Teil begehrte sie ur- brünglich 20 000, später 70 000 RM. Das Finanzgericht hat über de Berechtigung der Rückstellungen einen von der Jndustrie- und andelskammer vorgeschlagenen Gutachter gehört. Dieser hält die Hüdstellungen für begründet. Die Beschwerdeführerin könne auf inen entgelilihen Erwerb der Bahn durch die übernahme- hehtigten Körperschaften nicht rechnen. Einmal habe nah § 30 ks Kleinbahngeseßes vom 28. Juli 1892 schon der Staat unter hewissen Vorausseßungen das Recht, die Bahn zu übernehmen. Mae er davon Gebrauch, dann fielen Stadt, Kreis und Provinz 1s Erwerber überhaupt aus, Diese Körperschaften könnten auch, Venn für sie eime ae doh in Frage komme, nux einheit- h vorgehèn, denn die Bahn könne nur im ganzen über- ommen oder aufgelassen- werden. Die Uebernahme erstrecke sich uh nur auf das Eigentum an den Bahnanlagen, das Bahn- etriebsrecht als solhes gehe niht über. Hiernah lägen j! große Schwierigkeiten vor, daß es zu einem (entgeltlichen) werb durch die übernahmeberehtigten Körperschaften kaum ommen werde. Weitere Schwierigkeiten bereite der Umstand, daß [i eine Verlängerung der Ges Konzession oder eine Nuerteilung der Konzession andere Behörden zuständig seie als ie übernahmeberechtigten Körperschaften. Auch die Vorschriften iber die Berechnung des Uebernahmepreises enthielten sehx viele weifel, Deshalb gelange hon Eger in seinem Kommentar zum fleinbahngeseß (3. Auflage S. 165 unten) zu dem Ergebnis, „man tehe hieraus, daß der Erwevrbsvorbehalt des § 6 Abs. 3 nah lauf einer bestimmten Frist in der Tat ju bedenklihen Kol- sonen und Schwierigkeiten führe und deshalb in der Regel illu- ih bleiben werde“. Das Gutachten gelangt zur Gutheißung der fantragten Rückstellungen, da nah Änsicht des Gutachters ¿ux dung der Verluste ‘außerhalb des Stadtgebiets eine Rü- tellung von 70 000 RM jährlich erforderli sei. Das Finanz- rit führt aus, nah der wirtschaftlihen Entwicklung, die das nternehmen der Beschwerdeführerin voraussihtlich nehmen vude, sei es viel wahrscheinlicher, daß die Beshwerdeführerin u nah Ablauf der Konzession die Bahn werde weiterbetreiben men, als daß die génannten E Dan die Auflassung der “an verlangen würden. Deshalb sei äßungsweise im penzen nur eine Rülstellung von 15000 RM gerechtfertigt. zie Rechtsbeschwerde führt aus: Da mit der Stadt und defn s und der Provinz ganz verschiedene Abmachungen getroffen

. Handelsregister.

feld, Leine, [99767] u 8. Februar 19832 ist im Handels- ister A Nr. 233 bei der Firma

schafterbe\ch

zurüdckgetreten. Der

der Zeit keine Möglichkeit zu ausreihenden

Haftung in Bergheim, am 26. Januar 1932 folgendes eingetragen wovden: Der Geschäftsführer Arnold Bloch, Kaufmann ju Bergheim, is} laut Gesell- vom 1, Dezember 1931 De

seien, müßten die Rücfstellungen getrennt ermittelt werden. Sie ließen sih, wie auch das Gutachten zeige, berech nen. Deshalb 6 eine Schäßung nicht gerechtfertigt. Es sei auch noch zu be- enken, daß die übernahmeberehtigten Körperschaften auch des- halb an der entgeltlichen Uebernahme der Bahn kein Fnteresse haben würden, weil die von der Beshwerdeführerin benußten Straßen, die von jenen Körperschaften zu unterhalten wären, hon jeßt so stark überlastet seien, daß sie in Zukunft dem Ver- kehr niht mehr genügten. Für sie sei es dann das Vorteil- hafteste, der Ueberlastung dadur abzuhelfen, daß sie bei Ablauf der ailen die Beseitigung der den Verkehr hindernden Bahn oder ihre Verlegung auf einen besonderen Bahnkörper forderten. Diese Verlegung werde aber der Beschwerdeführerin sehr hohe Kosten verursahen. Die Auffassung des Finanzgerichts, daß mit einer Verlängerung der Konzession zu rechnen sei, treffe tat- sählih nicht zu. Nach den Verhältnissen am Stichtage sei mit einer Verlängerung noch nicht zu rehnen gewesen. Verlangt wird die Herabseßung der Steuer auf den Betrag von 16 000 RM, der sih bei Zulassung von Rückstellungen im ANGROG von 77 500 RM ergibt. Die Rechtsbeshwerde ist unbegründet. Für den im Stadtgebiet gelegenen Teil des ens hat das Finanzgericht, da ès im ganzen 15 000 RM zugebilligt hat, eine Rückstellung in der von der Beshwerdeführerin und dem Gut- achter ee exforderlih gehaltenen Höhe von 7500 RM anerkannt. Es ist dem Finanzgeriht im übrigen zuzugeben, daß sih die Rück- stellung für die beiden Teile des Unternehmens, da es sich um ein LUREBIGE Ganzes. handelt, niht ganz streng auseinander- halten läßt. Eine Rüfstellung für den im S gelegenen Teil des Unternehmens: ist gerechtfertigt, weil die Beshwerde- führerin im Fahre 1970 das Unternehmen insoweit voraussicht- lih wird entshädigungslos aufgeben müssen. Rückstellungen, die diesem Umstande Rehnung tragen, müssen deshalb anerkannt werden. Hinsichtlich des außerhalb des Stadtgebiets gelegenen Teiles des Unternehmens besteht nah den getroffenen Ab- machungen die Möglichkeit, ch die Beschwerdeführerin das Unter- nehmen im Fahre 1970 auf ihre Kosten e g ERE Solange mit dieser Möglichkeit zu rechnen ist, darf es der Beschwerde- führerin nicht verwehrt sein, sich auf diesen Fall einzustellen. Dabei kann nicht verlangt werden, daß sie mit Rückstellungen wartet, bis sich übersehen läßt, ob die töglichkeit eintreten. wird oder niht. Denn dann liefe sie Gefahr, daß e wegen der Kürze h ( Rückstellungen mehr s Es fkann dahingestellt bleiben, ob die Auffassung des Finanzgerichts, mit einer Verlängerung der Konzession sei bestimmt zu rechnen gewesen, so daß aus diesem Grunde Rückstellungen nicht für erforderlich seien, begründet ist. Auch wenn man der Darstellung der Beschwerdeführerin folgt, wonach mit einer Verlängerung der Konzession keineswegs zu rehnen gewesen sei, und man danach eine Rüfstellung grundsäßlich für gerechtfertigt ‘erachten muß, kann die Rechtsbeshwerde keinen - Erfolg haben. Der Betrag der Rückstellung kann nur geschäßt werden. Eine Be- rechnung wäre noch nicht einmal dann möglih, wenn fest - tände, daß im Fahre 1970 das Unternehmen ohne Ent- N Lng, gugerafion werden muß, da sih nicht übersehen läßt, welchen ert die Anlagen seinerzeit haben werden. Die Schäßung ist nah Lage der Dinge- sehr unsicher. Die Beschwerde- führerin hat im Berufungsverfahren angegeben, daß von der in threr Bilanz mit 1 252000 RM ‘outcewiesundi Kapitaltilgungs- und Erneuerungsrücklage rund 35000 RM auf die begehrte Rückstellung entfalle. Ob dieser Ms in den Büchern besonders R ist, ist aus den Akten niht zu ersehen. Wenn cine Rükstellung grundsäßlih anzuerkennen ist, dann müßte an sich, weil der Kausmann selbst am ehesten in der Lage ist, die Dinge zu übersehen, von dem von der Beschwerdeführerin selbst ver- ied e L Betrage ausgegangen werden, Die Beschwerde- führerin hat aber mehrfah hervorgehoben, daß sie in ihrer Bilanz, um Gewinn ausweisen zu können, die Abschreibungen viel- zu niedrig angenommen habe. Das Finanzamt hat deshalb fbere Abschreibungen berücksichtigt. a die Beschwerde- ührerin hiernach IOS der Abschreibungen gegen die Grundsäße eines sorgfältigen Kaufmanns verstoßen hat, kann sie nicht verlangen, daß ihre Schäßungen der Rückstellung für das Heimfallsrecht als Shäßungen eines sorgfältigen Kaufmanns von der Steuerbehörde ohne weiteres anerkannt wird. Es ist deshalb niht zu beanstanden, wenn das Finanzgeriht den Betrag der Rückstellung abweichend geschäßt hat. Der Senat hält es auch für gerechtfertigt, daß das Finanzgericht bei seiner Schäßung niht dem Gutachter, der insgesamt eine Rückstellung von 77500 RM für geboten erachtet, gefolgt ist, sondern nur einen

16, 12, 1931 43, Q. 58/31 ist durch Urteil desselben Gerichts vom 16. 1. 1932 wieder aufgehoben. Nr. 11 312 Mau- rer& Bracht : Die Zweigniederlassungen in Charlottenburg und Berlin-Wilmers- dorf sind aufgehoben. Nr. 14910 B. Streliß Nacchf.: Die Fixma lautet

Firma.

verhältnismäßig geringen Betrag zugebilligt hat. Der Staat (an seiner Stelle jeßt die Reichsbahn) kann nach § 30 des Klein- bahngesebes, auf den der Gutahhter mit hinweist, die von der Dorn betriebene Bahn ‘übernehmen, wenn sie für den öffentlihen Verkehr eine solhe Bedeutung gewonnen hat, daß sie als Teil des allgemeinen Eisenbahnnetes zu behandeln ist, Die Uebernahme exfolgt dann gegen „Entschädigung des vollen Wertes“, Danach ist für diesen Uebernahmefall eine Rückstellung nicht gerechtfertigt. Wegen einer Uebernahme durch den Staat wird auch von dér Beschwerdeführerin eine Rück- stellung niht verlangt. Von Bedeutung sind nur die Rechte der anderen, bei Ablauf der Konzession zur Uebernahme berehtigten Körperschaften. Uebernehmen sie den außerhalb des Stadt- gebietes gelegenen Teil, dann greift § 6 Abs. 8 -des Kleinbahn=- geseßes ein. Diese Bestimmung schreibt ebenfalls „eine angemessene Schadloshaltung des Unternehmers“ vor. Den Gründen, aus denen dex Gutachter mit Eger einen entgeltlichen Erwerb nach § 6 Abs. 3 des Kleinbahngeseßes für völlig unwahr- scheinlih hält, vermag der Senat nicht zu folgen. Die Schwierig- keiten, die nah Eger den entgeltlihen Erwerb illusorisch machen, liegen nah der Ansicht Egers teilweise dann vor, wenn die Frist, nach deren Ablauf ‘die Bahn übernommen werden kann, zu einem anderen Zeitpunkt endet als die Konzession selbst (s. Eger a. a. O. S. 162, 163). Schwierigkeiten, die auf diesem Umstand beruhen, scheiden im vorliegenden Falle aus, weil die Uebernahmefrist für den außerhalb Hirschbergs gelegenen Teil gleichzeitig (im übrigen so gut wie gleichzeitig) mit der Konzession abläuft. Fm übrigen wird einem Unternehmer zum Betriebe einer Eisenbahn etne Konzession deshalb erteilt, weil der Betrieb im öffentlichen «nteresse liegt. Wenn aber die Fortführung des Betriebs einer Bahn nah Ablauf der Konzession im öffentlichen Jnteresse liegt, n wird es höchstwahrscheinlih zu einer Einstellung des Betriebs urch die übernahmeberehtigten Körperschaften niht kommen. öffentlihe Körperschaften * sind berufen, das öffentliche Interesse wahrzunehmen. Nötigenfalls haben die Aufsichts- behörden einzugreifen. Auh Zweifel hinsihtlih der Festseßung des Preises können kein ausscchlaggebender Grund sein, die Fort- führung einex Bahn zu unterbinden, wenn die Fortführung im offentlichen Fnteresse liegt. Besteht im Fahre 1970 ein öffent- lihes Jnteresse zum Fortbetriebe' der Bahn, dann muß an- genommen werden, s die Bahn nah Ablauf der Konzession iveiterbetrieben wird, jei*es durch die Beshwerdeführerin selbst, sei es durh die übernahmeberechtigten Körperschaften oder durch einen ‘Dritten, je nahdem, wem die neue Konzession von der anden Behörde erteilt wird. Zu einer entschädigungslosen lebernahme der Bahn kommt es dann niht. Soweit aber die übernahmeberehtigten Körperschaften wegen der ihnen 90b- liegenden Wegeunterhaltungspflicht ein Fnteresse haben könnten, die Beseitigung der Bahnanlagen zu verlangen, um den Ausbau der Straßen zu ersparen, kann auch dieses Fnteresse niht aus- schlaggebend art wenn das öffentlihe Fnteresse den Fortbetrieb der Bahn erheisht. Denkbar wäre, daß die zum Weiterbetriebe der Bahn erforderliche Konzession nur in der Weise erteilt würde, daß die Bahn auf einem neu anzulégenden besonderen Bahn=- körper geführt werden müßte. Daß dieses Verlangen gestellt wird, ist völlig ungewiß. Wenn die Ausführungen der Beschwerde- führerin über die bereits bestehende Ueberlastung derx von der Beschwerdeführerin benußten Straßen zutreffen, dann werden die für die Unterhaltung dieser Straßen zuständigen übernahme- berehtigten Körperschaften niht bis zum Jahre 1970 mit dem Ausbau warten können. Bis dahin aber können sie das Recht der Beschwerdeführerin, die Straßen zu benübßen, wofür sie eine Entschädigung von der Beschwerdeführerin erhalten, nicht beeinträchtigen. Das ist auch die Auffassung des erwähnten Gutachtens, Hiernach besteht eine Wahrscheinlichkeit dafür, daß die Beschwerdeführerin das Unternehmen im Fahre 1970 ohne Entschädigung abgeben muß, nicht, andererseits läuft vom Steuerabschnitt 1927 an die Konzession noch 43 Fahre, und es steht deshalb zur Vornahme von Rückstellungen noch sehr lange Zeit zur Verfügung. - Aus diesen Umständen und weil vor allem auch Verhandlungen darüber in Ausficht standen, ob die Kon- zession verlängert werden würde, wodurh sich Rückstellungen vielleiht überhaupt erübrigten, kann die Shäßung des Finanz- gerichts, die nah Lage der Dinge nur sehr s{chwer zu renen my nit als falsch angesehen werden. Für die Zukunft sei bemerkt, daß die Beschwerdeführerin, wenn sie ihre eigene Schäßung des Rückfstellungsbetrags anerkannt wissen will, dann u, a. auch den Betrag der Rückstellung in ihrer Bilanz oder in ihren Büchern in ‘exrkennbarer Weise ersihtlich machen muß. (Urteil vom 22. Dezember 1931 T A 270/30.)

Denn

Die Gesellschaft ist aufgelöst, Der bis- | in Berlin bestellt, —— Nr. 27 981 Haus herige Gesellschafter Theodor Grasnick ist alleiniger Jnhaber der 77 037 Carl Schneider & Co.: Die Gesellschaft is aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Alfred Marivih ist alleiniger Jnhaber der

Kaiser Friedrihstraße 163 und Stuttgarterstraße 18 Grundstücks- Aktiengesellschaft : Durh Beschluß der Generalversammlung vom 9. Februarx 1932 is} die Gesellshaft aufgelöst. Zum Liquidator ist der bisherige Vorstand

Firmä. Nr.

‘euhilf, Buchführungs- und Steuer- h p ngsbüro Schudrowiß und Busch t eld, Leine, eingetragen worden: h Shudrowib ist aus der Gesellschaft h Llhieden, Die Firma ist geändert E „Zreuhilf“ „Buchführungs- und ie erberatun sbüro Paul Busch. Der lerie Gesellshafter Paul Busch ist Ita Ner nbaber der Firma.

ericht Alfeld, 8. Februar 1932, TEheim, Erft, [99776] d Handelsregister B Nr. 2 ist erte r irma Vergheimer xFndustrie-

Vesellshaft mit beschränkter

Dr. Eduavd Marmier ist gestorben. An Stelle derselben sind a) Dr. Otto Ny- degger, b) Dr. Hermann Lauß, Kauf- ai zu Bergheim, als Geschäftsführer estellt. Bergheim, den 26. Januar 1932. Das Amtsgericht,

Berlin, . [99768]

Jn das Handelsregister Abteilung A ist am 12. Februar 1932 eingetragen worden : Nr. 77640. Ludwig Sallmayer, Berlin. Jnhaber: Ludwig Sallmayer, Kaufmann, Wien. Bei Nr. 9520 S. A. Loevy: Die einstweilige Ver- fügung des Landgerichts T Berlin vom

jeßt: B. Streliß Nacchf. Fuh. Robert Noack. Jnhaber jeßt: Robert Noadck, Kaufmann, Berlin. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten is bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Robert- Noack ausge- chlossen. Nr. 51 397 Walter Reich : Jnhaber jeßt: Heinz Heinrich Kaufmann, Berlin. Der Uebergang der in dem Be- triebe des Geschäfts begründeten Ver- bindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Heinz Heinrich «ausge- \hlossen. Nr. 65 337 Walter Sonnet : Die Prokura des Ernst Schulze ist erloschen. Nr. 70 023 Metzkow & Grasnidck:

Amt3gericht Verlin-Mitte, Abt. 91,

Berlin. . [99773]

Jn das Handelsregister Abteilung B des unterzeichneten Gerichts ist am 13. Fe- bruar 1932 folgendes eingetragen: Nr. 3191 Hartmann & Braun Afktien-

esellschaft Geschäftsstelle Berlin :

ie Prokura für Georg Troll ist erloschen. Nr. 26 066 Haus Pflügerstr. 60 Atktiengesellschaft : Durch Beschluß der Generalversänimlung vom §8, Januar 1932 ist die Gesellschaft aufgelöst, Zum Liqui- dator ‘ist der bisherige - Vörstand der

praktische Arzt Dr, med. Erich Heimann

Kaufmann Otto Engel in Berlin bestellt, Nr. 28970 Handimag Handels=- und Immobilien - Aktiengefells] schaft : Die Firma if} erloschen. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt, 89a,

Berlin, . [99772]

Jn das Handelsregister B i} beute ein- getragen: Nr. 973 Veritas Gummis werke Aktien-Gesellschaft : PS Erwin Borst in Berlin-Lichterselde. Er vertritt in Gemeinschaft mit einem Vor- standsmitglied oder mit einem anderen Prokuristen. Die Prokura des Heinrich Bitter ist erloschen. Nr. 23 991 Ros