1909 / 82 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

2492] [ Für Dienstag, den 27. April 1909, Nacz- mittags . S7 Uhr, wird eine außerordentliche Generalversammlung nah Bunzlau, Hotel zum Kronprinz von Freuben, mit folgender Tages- orduuung einberufen : Statutenänderung. Neves Statut: Titel 1. Allgemeine Bestimmungen. 1. Durch gegenwärtiges Statut ist unter der irma: Stegersdorfer Werke vorm. Fried. Hoffmann, ftien-Gejellshaft, eine Aktiengesellschaft errichtet, welche thren Siy in Stegersdorf i. Schles. hat und deren Dauer für eine bestimmte Zeit nicht beschränkt ist. § 2. Der Zweck der Gesellschaft ift die ge- werb9mäßige Fabrikation von Erzeugnissen aus Ton und anderen Pineralstoffen sowie der Handel mit den Rohstoffen oder Erzeugnissen aus denselben und anderen Artikeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erreihung und Förderung dieser Zwecke dienende beweglihe und unbeweglihe Anlagen jeder Art zu erwerben, zu errihten, zu betreiben, zu paten, zu verpachten und zu veräußern, sich auch an anderen, leihen oder ähnlihen Unternehmungen in jeder orm zu beteiligen, überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen, um Geschäfte zu machen, welhe dem Vor- stande in Gemeinschaft mit dem Aufsichtsrat zur Er- [leichterung und Förderung dieser Zwecke angemessen ersheinen. Die Gesellschaft kann mit Genehmigung des Aufsichtsrats Zwetigniederlassungen, Verkaufs- ftellen und Agenturen im In- und Auslande . er- rihten und selbständig oder in Gemeinschaft mit Anderen betreiben. § 3. Die Bekanntmachungen der Gesellshaft gelten für ordnungsgemäß und rechtsverbindlich veröffentliht, wenn sie einmal durch den Deutschen Reichsanzeiger und Königl Preußischen Staatsanzeiger erfolgt sind, es fet denn, daß das Geseß oder die Satzung oder ein Generalversammlungsbes{chluß eine mehrmalige Veröffentlichung anordnet. Dem Aufsichtsrat bleibt es vorbehalten, für die Bekanntmachungen der Ge- fellshaft auch noch andere Blätter zu bestimmen ; die Gültigkeit der Bekanntmachungen hängt jedoch von der Befolgung dieser Anordnung nicht ab. Die Be- kanntmachungen follen in derselben Weise unterzeichnet werden, wte sie die Satzung für die Zeichnung der Fma der Gesellschaft vorschreibt. Erläßt der Auf- chtsrat die Bekanntmachung, fo soll der Firma der Gesellshaft die Bezeihnung „Der Aufsichtsrat“ und die Unterschrift des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder seines Stellvertreters hinzugefügt werden. Titel 11. Grundkapital, Aktien und Aktionäre § 4. Das Grundkapital der Gesellshaft beträgt é 1 200 000,— (eine Million zweihunderttausend Mèark) und ift eingeteilt in 1000 (eintausend) Stück Aktien von je 4 1000,— (eintausend Mark) und in 1000 (eintaufend) Stück Aktien von je 4 200,— (zweihundert Mark). Die Aktien zu S 1000,— (eintausend Mark) lauten auf den Inhaber; die Aktien zu 4 200,— (zweihundert Mark) lauten auf den Namen und werden in das bei der Gesellschaft von dem Vorstande unter Kontrolle des Aufsichtsrats zu führende Aktienbuch eingetragen. Sowohl die Inhaber, wie auch die Namensaktien tragen je die Nummern von 1—1000. Die Uebertragung der Namensaktien bedarf zu ihrer Gültigkeit der Ein- D des Aufsichtsrats. Die Vorschrift wegen der Uebertragung * der Aktien zu A 200,— ist auf der Vorderseite derselben abzudrucken. Bei Kapitals- erhöhungen lauten die neu ausgegebenen Aktien auf den Jahaber, fofern nicht die Generalversammlung beschließt, daß sie auf den Namen lauten sollen. . Die Ausgabe von Aktien zu einem höheren als dem Nennbetrage ist zulässig. § 5. Jeder Alktie werden Gewinnanteilsheine (Dividendenscheine), deren Anzahl der Aufsichtsrat bestimmt, und ein Erneuerungs‘h?in (Talon) beigefügt. Leßterer ermächtigt zur Erhebung einer weiteren Reihe von Gewinnanteilsheinen und etnes Erneuerungs\heins mit entsyrehender Berehtigung. Die Aktien sind mit der Unterschrift oder dem Faksimile des Vor- stands der Gesellschaft und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder seines Stellyertreters zu versehen. Im übrigen wird die Form der Aktien, der Gewinn- anteil- und Ecneuerungs\heine vom Aufsichtsrat be- stimmt. § 6, Gewinnanteile, welhe binnen 4 Jahren nah Ablauf desjenigen Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind, nit abgehoben werden, verfallen zugunsten der Gesellchaft. § 7. Ver- Iorene oder vernichtete Aktien unterliegen der Kraftlos- erklärung nah den geseylihen Bestimmungen. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktie auszu- fertigende neue Aktie erhält dieselbe Nummer mit der Bezeichnung „allein giltige zweite Ausfertigung . Die Kosten des Verfahrens sowie die Kosten der neuen Ausfertigung hat der Antragsteller zu tragen und vorzushießen. Verlorene oder vernichtete Ge- winnanteil|cheine werden niht aufgeboten. Sind Gewinnanteilscheine verloren gegangen oder vernichtet worden und ist dies innerhalb 4 Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden, der Gesell\haft angezeigt worden, so wird der Betrag des Scheines innerhalb - einer ferneren vierjährigen prt nahgezahlt, sofern der frühere Besißer den erlust in glaubhafter Weise dartut. Wird aber inzwishen der Gewinnanteilschein selbst der Gesell- haft ¡zum Zwecke der Abhebung des Gewinnanteils vorgelegt, jo ist die Gesellschast berechtigt, dem Vorzeiger des Scheins den Gewinn auszuzahlen. . Ist der Erneuerungsshein abhanden gekommen oder vernichtet worden, so findet eine Kraftloserklärung nicht statt, vielmehr ist nach Ablauf des Zahlungs- tages für den Gewinnanteilshein der neuen eihe die leßtere nebst zugehöcigem Ecneuerungsshein dem In- haber der betreffenden Aktie auf sein Verlangen gegen Empfangsbesheinigung auszuhändizen. Der B sig des angeblich abhanden gekommenen Ecneuerungs|cheins ibt alsdann kein Ret auf den Empfang einer neuen Reihe von Gewinnanteilshetnen Titel I[1. Ver- waltung der Gesellshaft. A. Der Vorstand. § 8. Der Vorstand der Gesellschaft besteht je nach der Bestimmung des Aufsichtsrats aus einem Mitgliede oder aus mehreren Mit, liedern (Direktoren). Die Bestellung und deren W'derruf erfolgen durch den Aufsichtsrat zu notariellem Protokolle. Der Auf- fichtsrat ift auch befugt, stellvertretende Direktoren zu ernennen und deren Ernennung zu wtderrufen. Die den Mitgliedern des Vorstands zu gewährenden Bezüge, die au in einem Anteil an dem nah Vor- nabme sämtlicher feststehenden Abs: eibungen und Rücklagen verbleibenden Reingewinn bestehen können, werden vom Aufsichtsrat festgeseßt § 9, Die egenseitige Stellung und Geschä!tstätigkeit mehrerer orstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Vorstand i} verpflihtet, den Anordnungen des Aufsichtsrats hinsichtlih der gesamten Geschäfts-

[übrung nachzukommen, au etne etwa vom Auf- tsrate erlaffene \chriftlihe Geschäftsanweisung genau zu befolgen. Zu den Aufsichtsratsfitzungen ist der Vorftand zu erscheinen verpflichtet, ein Recht auf Teilnahme an den Sizungen steht ihm nit zu. § 10. Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats: 1) zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Hypotheken, Grund- s{ulden und Rentenshulden sowie zum Antrag auf Löschungen im Grundbuche, 2) zur Vornahme von Nenu- und Umbauten sowie zu Neuanschaffungen zum Preise von mehr als 46 5000,—, 3) zur Ecrichtung und Auflösung von Zweigniederlassungen, 4) zum Abschluß von Pacht- und Mietsverträgen auf länger als 1 Jahr oder zu einem den Betrag von 46 3000, jährlich übersteigenden Zins, 5) zum Abschluß aller sonstigen Verträge, die der Gesellschaft Verpflichtungen für eine längere Zeit als 3 Jahre auferlegen, 6) zur Aufnahme von Anleihen und zur Ausgabe von Schuldyershreibungen und kaufmännischen Ver- pflihtungssheinen, 7) zur Bestellung von Prokuristen und Handlungs- und Generalbevollmächtigten, 8) zur Anstellung von Beamten und Hlilfsarbeitern, wenn die jährlihe -Besoldung des einzelnen mehr als M 3000,— beträgt oder ihm Gewinnanteil zu- gebilligt wird, 9) zur Anstrengung von Prozessen und zur Abschließung von Vergleichen, wenn in beiden Fällen der Gegenstand den Betrag von 46 3000, übersteigt. § 11. Willenserklärungen, insbesondere die Zeichnung der Firma, sind für die Gesellschaft verbindlih, wenn sie, sofern der Vor- stand aus einer Person besteht, entweder von dieser allein oder von 2 Prokuristen und, falls der Vor- stand aus mehreren Personen besteht, entweder von 2 Vorstandsmitgliedern oder von einem Vorstands- mitgliede und einem Prokuristen oder, falls die be- treffende Prokuraerteilung dies ausdrücklich ausspricht, von 2 Prokuristen abgegeben werden. Stellvertretende Mitglieder des Vorstands \tehen in der Vertretungs- macht den ordentlihen Mitgliedern glei. Der Auf- sichtsrat kann einzelnen Mitgliedern des Vorstands mit oder ohne Verleihung des Titels „General- direktor" die Befugnis erteilen, die Gesellschaft allein zu vertreten, In diesem Aale find Willens- erklärungen, insbesondere die Zeichnung der Firma, für die Gesellshaft auch verbindlih, wenn sie von dem betreffenden Vorstandsmitgliede allein erfolgen. Der Vorstand hat die Firma in der Weise zu zeichnen, daß der zur Zeichnung Berechtigte zu der geschriebenen, gestempelten oder gedruckten Firma der Gesellshaft seine Namensunterschrift hinzufügt. § 12. Für einen im voraus begrenztea Zeitraum kann der Aufsichtsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern von behinderten Mitgliedern des Vorstands bestellen. Während dieses Zeitraums und bis zur Entlastung des Vertreters darf der leßtere eine Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats nicht ausüben. Scheiden aus dem Vorstande Mitglieder aus, so können fie nicht vor der Entlastung in den Aufsichtsrat gewählt werden. B. Der Aufsichts- rat. § 13, Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Generalversammlung gewählt, welche au die Zahl festsegt. Die Wahl des Aufsichtsrats erfolgt in der Weise, daß alljährlich in der ordent- lichen Generalversammlung ein Mitglied und, wenn der Aufsichtsrat aus mehr als 4 Mitglievern be- steht, außerdem noch so oft ein zweites Mitglied ausscheidet, daß die Amtsdauer jedes einzelnen Mit- gliedes spätestens am Schlusse der vierten ordent» lichen Generalversammlung nah seiner Wahl endigt. Von den gegenwärtigen Mitgliedern des Aufsichts- rats scheiden in der nächsten ordentlichen General- versammlung 2 Mitglieder aus, die verbleibenden beiden Mitglieder in der ¡weitnähsten ordentlichen Generalversammlung. Die hiernach in der ersten ordentlihen Generalversammlung Neugewählten werden auf 2 und 3 Jahre, die anderen beiden auf 3 und 4 Jahre gewählt. Üeber das Ausscheiden und die Wahldauer der einzelnen Mitglieder entscheidet das Los. Steidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so findet, falls die Mitgliederzahl nit unter 3 gesunken ist, die Ersazwahl in der nächsten ordentlihen Generalversammlung, andern- falls dur eine vom Vorstand sofort einzuberufende außerordentlihe Generalversammlung ftatt. Eine solhe Ersaßwahl gilt für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes. Wird die Ver- stärkung der Mitgliederzahl oder die Neuwahl des gesamten Aufsichtsrats durch eine außerordentliche Generalversammlung bewirkt, so gilt hinsichtlich der Amtsdauer der so Gewählten die Zeit von der Wabl bis zum Schlusse der nächsten ordentlichen General- versammlung als ein Amtsjahr. § 14. Alljährlih wird unmittelbar nah der ordentlihen Generalver- sammlung der Vorsitzende und sein Stellvertreter dur die am Schlusse dieser Versammlung anwesenden Aufsichtsratsmitglieder gewählt; der notariellen Be- urkundung bedarf es niht. Sind beide Vorsigende an der Ausübung threr Obliegenheiten behtndert, fo hat das dem Lebensjahre nah älteste Aufsichtsrats- mitglied diese Obliegenheiten für die Dauer der Be- hinderung zu übernehmen. § 15, Der Aufsichts- rat hält seine Sizunzen, über welhe vom Vorsigenden zu unterzeihnende Protokolle geführt werden, ab, so oft etne geschäftliche Veranlassung dazu vorliegt. Diese Sihungen finden gewöhnli je nah der Be- stimmung des Vorsißenden am Sige der Gesellschaft oder in Berlin statt. In besonderen Fällen können sie auch an anderen Orten abgehalten werden. Die Berufung erfolgt durch den Vorsißenden oder in dessen Auftrag durch den Vorstand. Zu der nah jeder ordentlichen Generalversammlung statifindenden Aufsichtsratssizung erfolgt eine besondere Berufung niht. Auf \chriftlihen Antrag des Vorstands oder zweier Mitglieder des Aufsichtsrats ist der Vorsitzende verpflichtet, eine Sitzung des Aufsichtsrats zu berufen, und zwar spätestens innerhalb einer Woche auf einen nicht länger als 10 Tage nach der Berufung liegendén Tag. § 16. Der Ne ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 seiner Veitglieder anwesend sind. Hieran wird auch dadurch nichts geändert, daß etwa außerhalb der Grenzen des Si L Neichs auf- hälilihe Mitglieder niht rehtzeitig haben eingeladen werden können. Die Beschlüsse erfolgen nah Stimmenmehrheit ; bei Stimmengleihheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei Wahlen das vom Vorsitzenden zu ziehende Los. In dringenden Fällen kann der Vorsigende Beschlüsse dur s{hriftliche, tele- gravhishe oder E e Abstimmung veranlassen. § 17. Alle schriftlichen Erklärungen des Aufsichtsrats erfordern die Namensunterschrift des Vorsißenden oder dessen Stellvertreters unter der mit dem Zusa

„Der Aufsichtsrat“ versehenen Firma der Gesell- haft. § 18. Der Aufsichtsrat hat die Geschäfts-

führung der Gesellshaft in allen Zweigen der Ver- waltung B überwahen und sih zu diesem Zweek von dem Gange der Angelegenheiten der Gesell ph zu unterrichten. Er kann jederzeit über diese An- On Berichterstattung vom Vorstand ver- angen und selbst oder durch den Vorsigenden oder dessen Stellvertreter, oder durch andere von dem Aufsichtörat zu bestimmende Mitglieder die Bücher und Schriften der Gesellshaft einsehen sowie den Bestand der Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren untersuhen. Er hat die Jahresrechnungen, die Bilanzen und die Vorschläge für die Gewinnverteilung zu prüfen und darüber der Generalversammlung Bericht zu erstatten. Er hat eine Generalversammlung zu berufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlih erscheint. Der Aufsichtsrat kann durch allgemeine oder besondere Anweisungen au noch andere als die in § 10 auf- eführten Geschäfte bestimmen, zu denen der Vor- fianb seiner Genehmigung oder der Genehmigung etwaiger aus seiner Mitte zu wählender Ausschüsse oder Mitglieder bedarf. Die Vornahme von Aende- rungen des Gesellschaftsvertrages, die nur die Fassung betreffen, wird dem Aufsichtsrat übertragen. Die Mitglieder des Aufsihtsrats können die Ausübung ihrer Obliegenheiten niht an andere Personen über- tragen, § 19. Die Mitglieder des Aufsichtsrats beziehen eine feste jährliche Vergütung und den im

28 der Statuten festgeseßten Anteil am Nein- gewinn, jedoch mit der Maßgabe, daß dke festgeseßte jährlihe Vergütung auf die im § 28 fest esette prozentuale Tantieme angerehnet wird. Außerdem haben sie Anspruch auf Ersaß ihrer baren Auslagen. Die festgeseßtejährlihe Vergütung beträgt für jedes Mitglied #6 1200,— (¡wölfhundert Mark). Bei der im übrigen gleichmäßig vorzusehenden Verteilung dieser Ver ütung und des Reingewinnanteils erhält der Vor ßende das Doppelte eines Anteils der übrigen Mitglieder. Zu den baren Auslagen gehört der Ersatz von Relse- kosten, für die Bauschbeträge durch den Aufsichtsrat bestimmt werden können. Für außecordentlihe Tätig- keit eines seiner Mitglieder kann der Aufsichtsrat die Gewährung einer besonderen Vergütun beschließen. § 20. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist be- rechtigt, jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, sein Amt dur Erklärung an den Vorsizenden des Auf- sichtsrats bezw. dessen Stellvertreters niederzulegen. C. Die Generalversammlung. § 21. Alljährlich findet innerhalb der ersten sech8 Monate jeden Geschäftsjahres eine ordentliche Generalversammlung am Sitze der Gesellschaft oder einem anderen vom Aufsichtsrat zu bestimmenden Orte innerhalb Deutsch- lands statt. Jn dieser erfolgt: 1) die Erstattung des Berichts des Vorstands über den Vermögens- stand und über die Verhältnisse der Gesellschaft sowie über die Ergebnisse des verflossenen Geschäftsjahres; 2) die Erstattung des Berichts des Aufsichtsrats über die Prüfung des Geschäftsberichts und der Jahres- rechnung; 3) .die Mond über Genehmi- gung dex Vilanz und der Gewinn- und Verlust- rechnung für das verflossene Geschäftsjahr; 4) die Beschlußfassung über Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats ; 5) die Beschlußfassung über die Gewinnverteilung; 6) die Wahl von Auf- sihtsratsmitgliedern ; 7) die R Mang über etwaige fonstige rechtzeitig angekündigte Verhandlungs- gegenstände. Die Berufung der Generalversammlung geiMieht dur den Aufsichtsrat oder durch den Vor- tand mittels einmaligen Aus\hreibens in den Ge- sellshaftsblättern. Sie sind von dem Einberufenden zu unterzeihnen und so zu veröffentlichen, daß zwishen der Bekanntmahung und der Ver- sammlung mindestens 18 Tage liegen, wobei der Tag der Generalversammlung und der Bekanntmachung nit mitzurechnen sind. Mängel der Form und Frist der Berufung gelten als gehei t; sofern sämtlihe Aktien in der Generalversammlung vertreten sind und die Mängel niht von einem an- wesenden Aktionär durch Erklärung zu notariellem Protokoll gerügt werden. § 22, Zur Teilnahme an der Generalversammlung is jeder Aktionär be- rechtigt. Die Aktionäre,“ die in der Generalver- fammlung ihr Stimmreht ausüben oder Anträge stellen wollen, haben spätestens am dritten Werktage vor der Versammlung bis 6 Uhr Abends bei der Gesellschaftskasse oder bei elner der anderen vom Aufsichtsrat zu bestimmenden, in der öffentlihen Be- kanntmachung zu bezeihnenden Stellen a. ein arith- metrisch geordnetes Nummernverzeichnis der zur Teil- nahme bestimmten Aktien einzureichen, þ. ihre Aktien oder die von der Deutschen Reichsbank ausgestellten Depotscheine zu hinterlegen und dafelbst bis zur Beendigung der Generalversammlung zu belassen. Dem Erfordernis unter b kann au durch Hinter- legung der Aktien bei einem deutshen Notar genügt werden. Jn diesem Falle muß der Hinterlegungs- sein die Aktien nah Gattung und Nummern aufs führen und die Bemerkung enthalten, daß die Heraus- pte der Aktien nur gegen Rückgabe des Hinter- egungssheines erfolgen darf. In der öffentlichen Bekanntmachung braucht hierauf au dann nicht hingewiesen werden, wenn der Hinweis auf die Jonsligen Hinterlegungsstellen erfolgt. Die Kosten ür Hinterlegung der Aktien trägt der Aktionär. § 23, Jede Aktie zu 200,— #4 gewährt eine Stimme, jede Aktie zu 1000,— 6 gewährt fünf Stimmen. Die Zahl der Stimmen, welche ein Aktionär in {ih ver- etnigen kann, ist unbeschränkt. Jeder Aktionär ift berechtigt, sich durch einen Bevoll mächtigten vertreten zu lafsen. Vollmachten bedürfen der \ch:iftlihen Form, haben die Nummern der vertretenen Altien zu enthalten und sind der Gesellshaft in Ver- wahrung zu geben. Die auf Namen lautenden Aktien gewähren nur denjenigen Personen ein Stimmrecht, auf deren Namen sie in das Alktien- buch vor der Hinterlegung eingetragen find. Ueber Reklamationen wegen verweigerter Zulassung zur Generalyersammlung entscheidet in Zweifel sfällen die leßtere. § 24. In der Generalversammlung führt der Vorsißende des Aufsichtsrats oder dessen Stellvertreter, bei der Behinderung beider ein von den anwesenden Mitgliedern des Aufsichtsrats aus ihrer Mitte zu bezeichnendes Mitglied den Vorsig. Wird kein solches Mitglied bezeichnet, so leitet ein Vorstandsmitglied die Versammlung. Ft au ein solhes nichr anwesend, so wählt die Versammlung den Vorsizenden. Ueber die Reihenfolge der Ver- handlung entscheidet, wenn der Vorsißende nichts anderes beschließt, die Ankündigung der Tages- ordnung. Die Art und Welse der Kbstimmung be- stimmt der BVorsißende. Bei Wahlen erfolgt stets geheime Abstimmung durch Stimmzettel, ausge- nommen, wenn die Generalversammlung ohne jeden Widerspru mit einer anderen Abstimmungsart ein- verstanten ist, —§ 25. Die Beschlüsse der General-

versammlung werden, soweit nicht das Gesel oder die vorliegende ebt s etwas anderes bestimmt, dur einfahe Mehrheit der bei der Beschlußfassun abgegebenen Stimmen C ptaie Stimmenmebrheit) gefaßt. Bei Stimmengleichheit, außer bei Wahlen, gilt der Antrag als abgelehnt. Wenn bei Wahlen im ersten Wahlgange keine Mehrheit erzielt wird, fo findet die engere Wahl zwishen den beiden Flau, welhe die meisten Stimmen erhalten aben, statt. Bei Betten entscheidet das vom Vorsißenden zu ziehende Los, § 26. Be- \{lüffe über folgende Punkte: 1) Herabseßung oder teilweise Rückzahlung des Grundkapitals, 2) Auf- [ôsung, Liquidation oder Fusion der Gesellschaft, 3) Abänderung des Gegenstandes des Unternehmens, 4) Enthebung von Mitgliedern des Aujsichtsrats von ihren Amte vor Ablauf ihrer Amtsperiode 5) Verwertung des Gesellshaftsvermögens dur Beräußerung des Vermögens im ganzen bedürfen einer Mehrheit von Dreivierteln des bei der Ab- stimmung vertretenen Grundkapitals. Zu ander- weitigen Aenderungen des Gesellschaftsvertrags genügt einfache Stimmenmehrheit. Titel 1V, Yahres- abschluß. § 27. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. November bis 31, Oktober jedea Kalenderjahres. Der Ueberschuß der Aktiva über die Passiva .ein- \chließlich des Grundkapitals, der Organisations-, Betriebs- und Verwaltungsunkosten, des Reservefonds, etwaiger Speztalreserve- und Erneuerungsfonds bildet den Reingewinn. Für die Aufstellung der Bilanz sind im übrigen alle geseßlichen Vorschriften maß- gebend. § 28. Von dem \ich ergebenden Rein- gewinn erhalten: 1) der Reservefonds mindestens fünf vom Hundert, bis er zehn vom Hundert des Grundkapitals erreiht, 2) die Vorstandsmitglieder und die Beamten der Gesellschaft ihre vertrags- mäßige Tantieme, welhe unbeschadet bestehender ver- tragliher Abmachungen von dem nach- Vornahme sämtlicher Abschreibungen und Nüklagen verbletbenden Neingewinn berehnet wird, 3) die Aktionäre vier vom Hundert Anteil am Reingewinn (Dividende), 4) die Mitglieder des Aufsichtsrats zusammen zehn vom Hundert von demjenigen Reingewinn, welcher nach Vornahme sämtlicher Abschreibungen und Rück- lagen sowie nah Abzug yon vier vom Hundert An- teil (Dividende) für die Aktionäre verbleibt, 5) der Nest wird als Dividende gleichmäßig unter die Aktionäre verteilt, soweit nicht die Generalversamm- lung die Bildung oder Dotierung von Speztal- reserven oder die Verwendung zu außerordentlichen Abschreibungen oder den Vortrag auf neue Rechnung beschließt. § 29. Der ordentliche Reservefonds ist zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes bestimmt. Ueber die Verwendung etwaiger Spezialreservefonds beschließt der Aufsihtsrat. Titel V. Auflösung. § 30. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft bestimmt die Generalversammlung, die die Auflösung beschließt, die Art der Durchführung der Liquidation, wählt die Liquidatoren, bestimmt auch ihre Vergütung sowte diejenige des Aufsichtsrats. Die Verteilung des nah Deckung der Schulden ver- bleibenden Uebershusses unter die Aktionäre findet gegen Quittung auf den vorzulegenden Aktien statt. Die Aktionäre sind zur Empfangnahme zweimal mit einem Zwischenraum von einem Monat öffentlich aufzufordern. Beträge, die nicht binnen 6 Monaten vom Tage der leßten Bekanntmachung ab ge- rehnet —— abgehoben werden, find bei der stäatlichew Ser egung nene zu hinterlegen. Nach beendeter iquidation haben die Liquidatoren einer General- versammlung, die über die Entlastung beschließt, Schlußrechnung zu legen.

wozu die Herren Aktionäre hiermit eingeladen werden.

Die O der Aktien kann außer bei den im Geseß vorgeschriebenen Stellen auch bei der Magdeburger Privatbauk in Magdeburg, der Wernigeröder Bauk, Filiale der Magde- burger Privatbank in Wernigerode, sowie der Niederlausitzer Kredit- und Sparbauk, Aktien- gesellschaft, in Kottbus erfolgen.

Stiegersdorf, den 5. April 1909,

Der Auffichtsrat der

SViegersdorfer Werke

vorm. Fried. Hoffmann, Aktien-Gesellschaft. R. Keßler, Regierungsrat a. D,., Vorsitzender.

[2523]

Badische Anilin- & Soda-Fabrik.

Die Aktionäre unserer Gesellshaft werden hiermit zu der Samstag, den 1, Mai 1909, Vor- mittags L0 Uhr, in unserem Gesellshaftshause zu Ludwigshafen a. Rh. stattfindenden jährlichen A ordentlichen Generalversammluug ein- geladen.

Tagesordnung :

1) Vorlage des Geshäftsberihts des Vorstands nebfl Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung pro 31. Dezember 1908 sowie des Prüfungsberichts des Aufsichtsrats,

2) Genehmigung der Bilanz und Beschlußfaffung

über dite Gewinnverteilung.

3) Erteilung der Entlastung an den Vorstand und

Aufsichtsrat.

4) Neuwahlen zum Aufsichtsrat.

Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben gemäß § 32 unseres Ge- sellshafts8vertrages ihre Mtien bezw. Depotscheine [Ie ERS bis zum Ablauf des 28, April

¿ e

der Gesellschaftskasse in Ludwigshafen a. Rh.

oder bei einem der nachstehenden Banlkhäuser :

Rheinische Creditbank tin Mannheim u.

deren Zweigaustalten,

Württemb. Vereinsbauk in Stuttgart u.

deren Zweigansftalten,

Deutsche Vereinsbauk in Frankfurt a. M.,

Deutsche Bank in Berlia u. dereu Filialen

in Frankfurt a. M. und München,

I. W. Junker & Co. in Moskau innerhalb der üblihen Geschäftsstunden zu hinter- legen und Eintrittokarten in Fa zu nehmen.

Vom 14. April d. J. einschließlich an liegen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Geschäfts- LEA: für das verflossene Jahr sowte der Prüfungs- beriht des Aufsihhtsrats für die Aktionäre auf dem Eid u Gesellschaft in Ludwigshafen a. N

n auf. :

Ludwigshafen am Rhein, den 3. April 1909,

Der Auffichtsrat. Dr. von Brunck, Vorfigzender.

. zur

[2415] Aktiva.

Soll.

festgeseßt, w

M in Man

in Lahr i, B in Offenburg i. B. in Pforzheim bei un

Ï in Speyer a. in Straßburg

in Ber in Berlin bei

n Hamburg

n Hannove

in S in N

An Kassakonto .… .,

Reichsbankgirokonto . Couponékonto (Coupons und verloste Effekten)“ . . Effektenkonto: Div. Staats« und Städte- obligationen 46 371 735,41

2

ere,

Loseund Eisen-

bahnprior. , 4063 021,52 Div. Bank- und

Hypotheken-

bankaktien

(inkl. nom.

é 1 000 000

Mannheimer

Bankaktien

und nom.

é 2 000 000

Süddeutsche

b A . 3 820 724,15 Div. Eisenbahn-,

Industrie- und

Versicherungs-

aktien . , . 8822 328,55

Wechselkonto: in MNeichs-

währung . . 46 890 436,18 in fremder

Währung . . 2097 186,02

Diverse Debitoren : in laufender Rechnung . 172 073 939,45 (davon durch Sicherheiten gedeckt Mark 88971315,84) Guthaben bei

Bankfirmen 13 738 713,92

Lombardkonto Avaldebitoren

Konsortialbeteiligungen . . Effekten des Beamtenunter- stüßungs- und Pensionskafse- fonds

Immobiltenkonto: *)

18 Bankgebäude

*) Anschaffungwert 7 099 712,73 Bisherige Ab-

schreibungen. 1 862 194,54

Buchwert am

31. Dezember 10D. ¿ » « 023751819

# An Handlungsunkosten: Salär, Gehalt der Direktoren, Steuern (M46 857 516,72), Porti, Depeschen, Bureau-

utenfilten 2c

E » Provisionskonto: V von uns im Kontokorrent- und Effektengeshäft bezahlte Pro-

visionen

Manuheim, 3. April 1909.

41 Rheinishe Creditba M In der heutizen Generalversammlung wurde die Dividende für das Jahr 1908 auf 7 9% d. {.

M 42,— y. Aktie von 4 600,—

H 10,— y. Aktie von 4 1000,—

é S A,— y. Aktie von 4 1200,—

elche gegen Einlieferung des betr. Diyi- Mdendenscheins sofort ausbezahlt werden

nheim bei unserer Bank,

n Mannheimbei der Mannheimer Bauk A. G., in Maunheim bei der Süddeutschen Bauk,

in Baden-Vaden bei unserer Filiale,

n Freiburg i. Br. bei unserer Filiale,

n Heidelberg bei unserer Filiale,

in Kaiserslautern bei unserer Filiale,

in Karlsruhe bet unserer Filiale,

in Konstanz bei uuserer Filiale,

+ bei unserer Filiale,

M in Mülhausen i. E. bei unserer Filiale,

bei unserer Filiale, serer Filiale,

Rh. bei unserer Filiale,

i, E. bei unserer Filiale,

in Zweibrücken bei unserer Filiale,

in Neunkircyzen, Neg.-Bez. Trier, bei unserer

Ageutur,

Rastatt bei unserer Agentur,

in Bruchsal bei unserer Depofiteukasse,

lin bei der Deutschen Bauk,

Herrn S. Bleichröder,

in Fraukfurt a. M. bei der Deutschen Bauk,

iliale Fraukfurt a. M.

aukfurt a. M. bei der Deutschen Ver- bei der Deutscheu Many, Mliate

x bei der Hannoverschen Bauk, ünchen bei der Deutschen Vank, Filiale

einsbank,

amburg, ; nchen, insb Henrich,

in Saarbrü Henri d & ‘Co. den Herren G. aje d ; austale, der Schweizerischen Kredit

Vasel bei der Basler Handelsbank, Zürich bei der Schweizerischen Kredit-

Anstalt

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Rhei __ Vi

lanz ver 31.

19 077 809

48 987 622/

185 812 653

21 864 614 20715 377

ische Creditbauk.

Dezember 1908.

Per Aktienkapitalkonto 75 0600 Is Diverse Kreditoren . . , . .} 129551 62383 Akzeptationskonto 76 891 596 §4 Avalkonto 20715 377 (77

Reservefondskonto 10 529 176

Delkrederereserve 3 000 000|—

Dividendenkonto: Nicht etngel. Dividendens{eine V Ua ; 195,— Nicht eingel. Divt-

Beamtenunterstüßungs- Und Pensionskassefonds Dispositionsfonds des Be- amtenunterstüßungs- und Pensionskassefonds: Vortrag von 1907 30 566,48 Erträgnis in 1908

nah Abzug von

gewährten Ünter-

stüßungen , . 50684,12 81 250

Stiftungenkonto 50 000 Gewinn- und Verlustkonto . 7 586 499

324 410 568

Gewinn- und Verlustkonto.

E bei der Württembergischen Ver- euftadé a. H. bei Herrn G. F. Crohé- F. Crohé-

324 410 568/52 Haben.

Mh Per Vortrag von 1907 1 000 000 « Wechselkonto 1 886 402 502 734 Konsortialbeteiligungen . . 624 3962 Coupone- und Sortenkonto , 107 940 B Monats 2 im Kontokorrent- und Effektens ge{chäft eingenommene Pro- visionen 2 470 278/96 Zinsenkonto 4 140 061|— 144 614/93

10 876 428/81

Rheinische Creditbauk.

in Triberg beim Schwarzwälder Bankverein.

Die Dividendenscheine sind mit Firmenstempel zu versehen.

Nach dem A5, Mai d. J. erfolgt die Augs- ¿ahlung nur noch in Maunuheim an unserer Haubvtkasse und bei der Mannheimer Bank

. G.,, in Baden-Vaden, Freiburg i. Br., Heidelberg, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kou- stanz, Lahr i. B.,, Mülhausen i. E.,, Offen- burg, Pforzheim, Speyer a. Rh., Straf;- burg i. E, und Zweibrücken bei unseren Filialen, in Neunkirchen, Reg.-Bez. Trier, und Raftatt bei unseren Agentucen, in Bruchsal bei unserer Depofiteukasse.

Gemäß Art. 24 des Statuts wurden dur den eingeführten Turnus zum Austritt in diesem Jahre folgende Mitglieder ‘des Auffichtsrats bestimmt :

Herr Dr. Albert Bürklin, Exzellenz, Karlsruhe,

b ers Carl Edthard, Oberamtmann a. D., Mann- eim,

Herr Dr. Friedrih Engelhorn, Kommerzienrat,

Mannheim,

Herr Dr. August Hohenemser, Kommerzienrat,

Mannheim,

Herr Franz Kapferer, Freiburg i. Br., Herr Franz Karcher, Kommerzienrat, Kaiserslautern,

welche sämtlih wiedergewählt worden sind.

Herr Geh. Kommerzienrat Arthur Pfeilsticker, Freiburg i. Br., wurde neu in den Aufsichtsrat ge-

wählt.

Manuheim, den 3. April 1909. Rheinische Creditbank.

Erbschloßbrauerei Nienstedten in Niensiedten.

In der am 1. April d. J. durch den Herrn

Notar Dr. G. Bartels in Hamburg vorgenommenen Auslosung unserer 470°/tgen Vorrechtsanleihe sind folgende Nummern gezogen worden :

42 58 153 263 317 416 448 540 547 595 607

614 670 690 692 722 770 791 832 840 844 877 909 924 1000 à 6 1000,—

1036 1041 1109 1118 1191 1233 1245 1282

1329 1385 1418 à # 500,—.

Dieselben gelangen zuzügli des Agios von 2X %%

und der bis dahin fälligen Zinsen zur Einlösung am 1, Juli 1909 bet der Deutschen Bank Filiale Hamburg in Hamburg und bei der Altonaer Bauk in Altona.

Der Vorftaud. [2444]

[1933] Aktiva.

1908 | An Dez, « Unkosten 31.

[2417] Aktiva.

eo

C Städt. Spa: kasse:

Einlage à conto d, Resérvefónds . Umbaukonto Allg. Nentena

» Zinsen « Saldo

Für die Nevision: R. Horkhetimer.

alle Stuttgart, Akti d Pro L. Dezewber 1908,

Odd- - G H

120 980/99

: _Gewinn- und Verlustkonto.

line sttonzinsen

1) Grubenfelder 2) Grundstüde 3) Schachttiefbau 4) Gebäude: Proviforishe Gebäude: Bureau, Bau- buden, Aborte, Förderturm, Kabelhaus: 1.08. M 791422

Hiervon 209/06 Abschreibu «8

Zugang pro 1908 E 2

Saldo am 1. 1 R fa

Lokomotivs{chuppen

Kesselhaus mit Einmauerung 2c.,Schorn- stein u. Kohlentransportanlage E

Maschinenhaus

Verwaltungsgebäude mit Wohnungen, Magazin und Direktorwohnhaus

Aborte 2c. . Werkstattgebä

Saldo am 1. 1. 08. Hiervon 20/0 Abschreibu

Zugang pro 1908. ..

Holzlagerschuppen und Wagenremise ördermashinenhäuser mit Mann-

haftsfaue Spreèngstoffmagazin Arbeiterwohnungen

9) Dampfkessel, Maschinen u: Einrichtungen :

Lokomotive

Wasserreinigung

Dampf- und Abdampfsfleitungen und

Hetzungsanlagen

Dampfmaschinen und Kran .._. Generatoren, Transformatoren, Schalts-

E Licht- und Kraftanlage . . tteneinrichtung

Werkst Abteufeinrihtungen 2 Fördermaschinen

6) Bahnanlage 7) Allgemeine Anlagen : Brunnenanlage, Wasserversorgung und

Entwässerung,

anlagen, Chausseebau zum Werke, Einfriedigung, Fahrzeuge, Teufwasser- leitung, Gärtnerishe Anlagen

é 3 948,20

8) Inventar: Bestand am 1. 1. 08. Hiervon 109/69 Abschrei-

bungen Zugang pro 1908

9) Kafsenbefstand 10) Bankguthaben 11) Noch einzuzahlendes Aktienkapital . . . 12) Diverse Debitoren, Anzahlung auf Liefe-

rungen 2x. . .

13) Matertalienbestände 14) Avalkonto

15) Lohnvorschüfse

16) Wechselkonto . . 17) Kautionendepot

13) Fabrikanlage

1) Vortrag aus 1907 2) Generalfosten pro 1908 3) Abschreibungen

k 6331,38] 25 166,31

. A 5440,67

M 59 331,86

5 460 54186!

“9? Gewinn- und Verlustkouto am 31. Dezember 1908,

233 499 5a]

Schlettau a. Saale, den 31. Dezember 1908. Hallesche Kaliwerke Aktiengesellschaft.

Der Vorftaud. Scheiding.

Bücher geprüft, le Bilanz gefunden. Schlettau a. Saale, den 24, Februar 1909. A. Höschele.

Aktienkapitalkonto ODbligationenkonto , . hiervon amortisiert .

Allg.Rentenanst. Anl.-Fonto

Württbg. Loge Nr. 1 Schiller-Loge Nr. 3 Obligationenzinsenkonto : per 31. Dez. 1908 Reservefondskonto Abschreibung _JL auf Haus ¿ IT auf Mobilien , Gewinn- und Verlustkonto: pro 1908

1908 | Per Saldovortrag Mis » Hausmiete 1908

Der Vorstand: S. Binswanger, E. Liedecke,

Hallesche Kaliwerke Aktien

Bilanz per 31,

gesell

Dezember 1908.

20) Aktienkapitalkt o. 21) Avalk 4 22) Aklzeptekonto . . 24) L K

Diverse Kredi-

25) Kaution kreditorenkonto

24

4) Konto Mieten und Pachten . 5) Konto Zinsen 6) Saldo am 31. Dezember 1908. ,

gesellschaft

_P asfiva. #

en

verfallene Zinsen

é 20 000

26 300

45 450 8 090 9 683 9 683

920 1 084 6 542 9544

680

120 980| Haben,

schaft,

H 5 000 000

105 486

D Stirn e ns artet

5 13614

H. Prieser.

Pasfiva.

6 000

333 46213!

9 153

6 440

5 460 54186 Haben. 6: Ag

203/50 1 267/92

232 028/12 233 499/54

Als Meitglied des Aufsichtsrats die Beläge und i tere in Uebereinstimmung mit

Wir bringe am 29. M versammlung das nach dem loratomitalied, Herr Berghauptmann a. D.

ih Vogel in Bonn, wiedergewählt wurde. Das frühere T sieb unseres Aufsichtsrats, Herr at im Laufe des Jahres ratsmitglied niedergelegt.

si Hein

Generaldirektor A. 1908 sein Amt als Aufsichts Schlettau bei Halle a. Saal Hallesche Kaliwerke Der Vor

Scheiding.

[2418]

Hallesche Kaliwerke Aktiengesellschaft. n hiermit zur Kenntnis, daß bei der rz ds. Js, stattgefundenen General- urnus ausscheidende

afy, h

Actiengesellschaft. and,

¿Ta Vorlage des Ge ung des Aenderung des Umwandlung der 4) Neuwahl eines Au

den d. ea

Pfaudler Werke A.-G., Shweßingen

(Baden).

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden biermit zu der am Sonnabend, den 24. Ad Vormittags 10 Uhr, im Gestäftslokale in Schwetzingen statifinden ichen General- versammlung eingeladen.

Gesatts

ril 1909

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