1909 / 99 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Strafprozeßordnung der zweite Vorstoß erfolgen. M:ine Herren, bei der Strafprozeßordnung wird ein solcher Vorstoß nicht kommen. Bei der Strafprozeßordnung handelt es sch um Organisationsveränderurgen ziemli erheblicher Art, und wenn diese Organisationsveränderungen angenommen werden vom hohen Hause, dann ergibt sch auf Grund des § 8 des Gerichtsverfassung?gefeßes ohne weiteres die Befugnis der Landesregièerungen, Verseßungen vorzunehmen. Wenn das fo ge- fährlih wäre, wie es der Herr Abg. de Witt geshildert hat, dann müßte er überhaupt Anlaß nehmen, den § 8 des Gesetzes aus der Welt zu hafen, damit bei Gelegenheit der Verhandlungen der Strafprozeßordnung keine \o bedenklichen Disposilionen Über die Nichter- kräfte. von seiten der Justizverwaltungen vorgenommen werden fönnen. Das wird er aber wahrsheinlich nicht tun. Jedenfalls würde das Haus ihm darin nit beipflihten. Es ergibt sich hieraus aber ohne weiteres, wie es \sich hler nur um eine verhältnismäßig geringe Sache handelt. Das Palladium der Richterfreikeit anzu- taften, liegt uns ganz fern, und uns derartige Worte entgegenzuhalten, hatte der Herr Abgeordnete wirkli keine Veranlassung. Weder in der Kommission noch in den Motiven ter Regierungsvorlage hat irgend etwas dazu Anlaß geben können. Au habe ich kein Wort gesagt, was darauf hindeuten konnte. Ich habe ausdrücklich hervor- gehoben, daß es wesentli die finanziellen Interessen der sich tin großen Bedrängnissen befindlichen Kleinstaaten sind, die den Vorschlag rechtfertigen, daß aber, soweit es sich um die Interessen der preußischen Justizverwaltung handelt, wir nicht an folhe Maßnahmen derken. In dieser Zeit, wo das Haus seibst gemeinsam mit den verbündeten Regierungen darauf sieht, daß jeder Heller gespart wird, der gespart werden kann, um uns aus der Finanznot zu befreien, in einer Zeit, wo kei den Etatsdebatten alles geschieht, um die Besürfnisse der Verwaltung einzuschränken, hätten wir erwartet, daß das Haus uns entgegenkommen würde. Wenn der Herr Abg. de Witt daranf hingewiesen hat, daß es doch nicht so gefährlich sei, wenn auch ein paar beshäftigungslose Richter eine Zeitlang spazieren gehen könnten ih gönne den Herren das Spazierengehen, aber ih hoffe, daß die Richter auß sonst die Zeit dazu finden, wenn er das in einer Zeit getan hat, in der bier im Hause angeregt worden ist, die übrigen Be- amten bezüglih ihrer freien Zeit mögli zu beschränken, und die Zahl der Beamten unter vollster Ausnußung ihrer Kraft möglichst zu reduzieren, so maß das in Beamtenkreisen doch auffallen, in dem Gefühl, daß auf das Spazierengehen und auf die Wünsche der übrigen Beamten keine Rücksiht genommen zu werden brauhe, (Sehr richtig!) Ich meine, alle Beamten, arch die nichtrichter- lien Beamten haben das Recht, hier mit demselben Maßstabe ge- messen zu werden wie die Richter, und wenn man die’ Nichterkreise fragen wollte, meine Herren, so würden sle, wie ih glaube, die ersten fein, die diese Auffaffung als berechtigt anerkennen. (Bravo!)

Abg. Gröber (Zentr) kann den Ausführungen seines Fraktions- genossen de Witt niht durhweg beipflihten, sieht auch in dem Art. VII1 keinen Vorstoß gegen die Unabhängigkeit des Richterstandes. Das Einführungsgeseß zum Gerichtsverfafsungsgeseß babe hon eine ganz ähnlihe Bestimmung enthalten.

Abg. Dr. Frank (So0z.): Die leßtere Berufung ist gegenüber dieser

kleinen und bescheidenen Novelle niht angebraht. Auch die bayerische Regierung wird ohne eine solche Ausnahmebestimmung auskommen

können. Abg. Dr. Jun ck (nl.) spricht sh für den Antrag Freyberg aus. Nachdem noch der Abg. von Dziembowski (Pole) für den Antrag de Witt, der Abg. Varenhorsf E für die Kommission gesprochen, wird der Kommisfionsvorshlag ab- elehnt, der Antrag von Freyberg angenommen. - Der Rest E Vorlage wird angenommen, ebenso die beiden Resolutionen. ierauf veriagt sich das Haus. Schluß 6%, Uhr. Nächste Sißung Mittwoch 2 Uhr. (Sicherung der Bau- forderungen; Vorlagen, betreffend die zollwidrige Verwendung von Gerste und betreffend die Haftung des Reichs für die Beamten.)

(Heiterkeit)

Preußischer Landtag.

Herrenhaus. 6. Sißzung vom 27. April 1909, 21/4 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Das Andenken der verstorbenen Mitglieder Graf von der Asseburg-Falkenstein und Professor Dr. Niehues- Münster ehrt das Haus in der üblichen Weise.

Der frühere Oberbürgermeister Dr. Tettenbor n-Altona ist aus dem Hause ausgeschieden.

Era von Hutten-Czapski erstattet den Bericht der Matrikel O über Veränderungen im Personalbestande des Herrenhauses. Nah dem Antrage der Kommisjion er- klärt das Haus die Legitimation verschiedener neuer Mit- alieder als geführt; die verstorbenen Mitglieder werden in der Matrikel gelöst.

Das Haus geht über zu dem Gesehentwurf, betreffend die Bereitftellung von Mitteln zu Diensteinkommens- verbesserungen, mit den anliegenden Spezialgeseßentwürfen, und beschäftigt sich zunächst mit dem Seiouanimusi be- treffend die Pfarrbesoldung, das Ruhegehaltswesen und die Hinterbliebenenfürsorge für die Geistlihen der evangelishen Landeskirchen.

Die verstärkte Finanzkommission, Berichterstatter Dr. rat von Hohenthal-Dölkau, beantragt: den Geseßgentwur unverändert nah den Beschlüssen des Dor ais an- unehmen; die Petition des Presbyteriums der reformierten Zemeinde Bielefeld, ] Stelleneinkommens persönliche P Zulagen, die von der Gemeinde nur dem zeitigen Stellen- inhaber aus Kirchensteuern gezahlt werden, außer Ansaß bleiben sollen, der Regierung zur Erwägung zu Überweisen; die Petition des Altersbundes deutscher Braceer um Ge- währung einer jährlihen Teuerungszulage von 300 Á an jeden Emeritus alter Ordnung der Regierung e Weitergabe an den Evangelishen Oberkirhenrat zu überweisen, die Petition des Pastor emer. Kolde zu Görliß um Ausdehnung der Bestimmungen bezüglih des Ruhegehalts auf die vor dem 1. April 1908 emeritierten Geistlihen durch die Beschlußfassung über den Gesehentwurf für erledigt zu erklären; ferner folgende

Resolution anzunehmen: sie bei der Veiteilung der

„die T Je ersuhen, da Mittel aus dem Etatsfonds für itwen und Waisen von vor

dem 1. April 1895 verstorbenen Geistlichen möglihst den vollen

wonach bei der Berechnung des

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Betrag, der den Witwen aus dem Neliktenfonds zu gewähren wäre, wenn das Geseß zur Zeit des Ablebens der Pfarrer schon bestanden hätte, den Witwen zukommen lasse.“ S Berichterstatter Graf von Hohenthal-Dölkau befürwortet die Kommissionsanträge und erwähnt dabet, daß die Verhandlungen über den Anschluß des Konsistorialbezirks Frankfurt an dieses Geseß dem Abschluß nahe seten. Der Gee Ed wird unverändert angenommen; auch im übrigen beschließt das Haus nah den Kommissionsanträgen. Ueber den Gesehentwurf, betreffend das Dienst- einkommen der katholischen Pfarrer, referiert namens der verstärkten Finanzkommission Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen und beantragt die unveränderte Annahme nah den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses. | Kardinal Dr. Kopp: Das Abgeordnetenhaus bat die Vorla;e an- genominen, ebenso unsere Kommission. Ich bitte, die Borlage unverändert en bloc anzunehmen. Ich will aber niht unterlassen, ein warmes Wort des Dankes dem Prof. Loening für sein Eintreten für die Hilfsgeistlichen beider Konfessionen auszusprechen.

Die ‘Vorlage wird en bloc angenommen.

Es folgt der Entwurf der Besoldungsordnung für die unmittelbaren Staatsbeamten.

Die Finanzkommission, Berichterstatter Dr. Schmieding und Dr. von Dziembowski, hat im wesentlichen folgende Me E vorgenommen:

In der Klasse 40 (2700 bis 7200 16), in welcher u. a. die Kustoden der Museen, die Bibliothekare, die Observatoren der meteorologishen usw. Institute aufgeführt sind, hat die Kommission einen Zusaß gemacht, wona der Observator bei dem Aeconautischen Observatorium bei Lindenberg eine persön- lihe pensionsfähige Zulage von 1000 # erhält, die niht auf die Gehaltserhöhung anzurechnen ist.

Jn Klasse 43 (4200 bis 7200 6) hat zwar die Kommission die pensionsfähige Zulage von 600 6 für die Regierungsräte bis zu einem Drittel der gal! der etatsmäßigen Stellen genehmigt, jedo die ausdrückliche Bezeichnung dieser Stellen als „achobene Stellen“ gestrichen.

Die Kommission beantragt ferner folgende Resolution:

„die Regierung zu ersuhen, mit Einführung der neuen Be- soldungsordnung es allen an höheren Lehranstalten angestellten Lehrpersonen zur Pflicht zu mahen, ohne besondere Vergütun so viele Unterrichts\tunden zu erteilen, wie es die leires erve Anstalt erfordert, und die sogen. bezahlten Ueberstunden abzuf afen.“

„Das Hrrrenhaus stimmt dem von dem Abgeordnetenhaus, unter Zustimmung der Regi-rung, angewandten System der Gleich- stellung der akademish gebildeten höheren Beamten im Cadgehalte aus grundsäßlichen Bedenken niht zu. Aus der Annahme der vor- liegenden Besoldungsordnung dürfen nah dieser Richtung keine Folgerungen gezogen werden.“

Graf von Mirbach-Sorquitten beantragt in Klasse 42 den Zusaß, daß den Mitgliedern des Statistishen Landesamts bis zu einem Drittel der Zahl der etats- mäßigen Mitgliedec eine pensionsfähige Zulage von 600 aewäket werde.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ehe in die sahlihe Beratung eingetreten wird, bitte ich um die Erlaubnis, namens der Königlichen Staatsregierung eine kurze Erklärung abgeben zu dürfen.

Am Sonntag vor acht Tagen hat, von einem interessierten

Zeitungsunternehmen inszeniert, eine große Beamtenversammlung in Berlin stattgefunden, die fich mit der Besoldungsvorlage, die jeßt JFhrer Beratung unterliegt, mit dem Verhalten des Abgeordnetens- hauses und dieses hohen Hauses gegenüber der Besoldungsvorlage beshäftigt hat. Ih glaube, wir werden alle darin übereinstimmen, daß dem Beamten das Reht nit vershränkt werden soll, seine Interessen zu vertreten, und daß wir auch ein freies Wort der Kritik gestatten wollen. Aber die Form, in der dort an der Vorlage der Königlichen Staatsregierung, an dem Verhalten des Abgeordneten- hauses und des Herrenhauses Kritik geübt worden ist, muß in vielen Beziehungen als durhaus ungehörig und unzulässig bezeichnet werden- (Sehr rihtig! und lebhaftes Bravo.)

Meine Herren, ich muß es ablehnen, all die unrichtigen Be- hauptungen, die in jener Versammlung aufgestellt worden sind, hier im einzelnen zu berihtigen; ich will nur konftatieren, daß es völlig irrig ist, wenn behauptet wird, ih sei der Grfinder der Idee, die Reicksfinanzreform mit der Besoldung im Reiche zu verquicken. Anderseils lag es auf der Hand, daß man auch im Reiche eine Bes soldungsordnung, die etnen Aufwand bon 100 Millionen erfordert, niht machen kann, ohne die nötigen Deckungsmittel zu beschaffen, denn daß man etwa die Kosten der Besoldungsordnung aus An- leihemitteln deen sollte, ist, glaube ih, eine Theorie, die man bei allem Wohlwollen für die Beamten nicht für akzeptabel halten kann. (Sehr richtig!) Aber mit welchen Mitteln man in dieser Verjamm- lung die Erregung der Beamten zu {hüren versucht hat, darf ih mit einigen Daten illustrieren.

So i behauptet worden, die Staatsregierung, insbesondere ih, hätte das Abgeordnetenhaus vor höheren Bewilligungen für die Be- amten dadurch zu shrecken gesucht, daß ih mit einer sehr großen Er- höhung der Einkommensteuer gedroht hätte, während tatsählich nur eine Erböhung der Einkommensteuer um 5 bis 7 % in Vorschlag gebracht worden sei. Meine Herren, eine solhe Behauptung an- gesihts der Tatsache, daß seit Monaten der Vorschlag wegen der Er- höhung der Einkommensteuer im Abgeordnetenhause und jeyt im Herren- hause zur Beratung fteht, ter eine Erhöhung der Einkommensteuer nicht um 5 bis 7, sondern bis 25 °/o vorsieht. Ferner ist behauptet worden, die Aufbesserung der Beamten sei vollkommen unzulänglich und betrage nur 74 bis 12 9% auch ties angesihts der Tatsache, daß nur für die oberen Beamten eine Grhößung zwar nur um 7 9/0 vorgeschlagen worden ist, für die haupt\sächlich in Betracht kommenden mittleren Beamten aber um 15 %/% und für die unteren um 20 °/! Dazu tritt noch eine Mehraufwendung für den Wohnungsgeldzuschuß, die nicht wentger als 23 Millionen Maik, beträgt.

Meine Herren, die Vorwürfe, die in dieser Versammlung geçen die Staatsregierung, insbesondere gegen meine Wenigkeit erhoben worden find, prallen glatt ab an dem guten Gewissen, das die Staats- regierung in dieser Beziehung hat. Wir kaben unser Wohlwollen für die Beamten nicht nur mit Worten betätigt, sondern, glaube ih, mit Taten. Jh darf in tieser Beziehung nur darauf hinweisen, daß, wenn Sie die Gehaltsaufbesserungen von 1906 und 1907 zu den jeßt in Rede stehenden kinzuzählen, wir für die Aufbesserung der Gehälter der Beamten, Lehrer und Geistlihen niht weniger als rund 200 Mil- lionen Mark aufzuwenden im Begriff sind. (Hört, hört!) Und was spe¡iell die Aufbesserung für die Beamten betrifft, so haben wir im Fahre 1906 den WohnungsgeldzusWuß der unteren Beamten um

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50 9/0 aufgebessert mit einem Kostenaufwande von 84 Millionen Mark. Im Jahre 1907 folgte die Aufbesserung der Beamten des Außen- dienstes und das Richterbesoldungsgeseß mit einem Aufwande von 18 900000 4, sodaß in den Jahren 1906/7 insgesamt rund 974 Millionen dauernde Ausgaben für die Aufbesserung der Beamten- gehälter auf die Staatskasse übernommen worden sind. Die jeßt in Nede stehende Besoldungsordnung sieht an Gehaltsaufbesserungen 66,8 Millionen Mak vor, der Wohnungsgeldzushuß erfordert 93,3 Millionen. Und nun treten noch die sehr erheblichen Nück- wirkungen hinzu, welche die Aufbesserung der Beamtengehälter auf die Pensionen und Reliktenbezüge äußert. Wir haben bekanntlih im Fahre 1907 die geseßlihen Bestimmungen über die Pensionen und Reliktenbezüge wesentlih im Interesse der Beamten ausgestaltet, wodurch ein Aufwand von 16,5 Millionen erwächst. Die jeßt in Rede stehende Gehalteaufbefserung bedeutet abermals eine Steigerung der Pensions- und Reliktenbezüge, die wiederum mit 16 Milltonen zu Buch zu {lagen ist, sodaß die Aufwendungen für die Aufbesserung der Beamten vom Jahre 1906 kis jegt rund 150 Millionen Mark an dauernden Ausgaben erfordern. Naturgemäß könrea wir diese enormen Aufwendungen nicht aus laufenden Mitteln decken, sondern die. Steuervorlage, die später Ihrer Beratung unterliegen wird, beweist, daß breite Kreise unserer Bevölkerung dazu beitragen müfsen- um diese unserer Ansicht nah gerechtfertigten, aber die Bevölkerung in erbheblihem Maße belastende Aufbesserung der Beamten erfolgen zu lassen. Da wir ferner den ganzen großen Betrag nicht mit einem Male durch eine Erhöhung der Einkommensteuer decken können, fo werden wir noch lange Jahre in unserer ganzen Staatswirtschaft die Nückwirkungen dieser erheblihen Aufbesserungen zu spüren haben.

Wir werden durch magere Jahre hindurhgehen müssen, werden uns auf den verschiedensten Gebieten einshränken müssen, um die un- gedeckten Aufwendungen, welche in den Finanzen durch diese Reform entstehen, wieder auszugleichen.

Zu den Aufwendungen, welhe für die Staatsbeamten in Höhe von 150 Millionen Mark jährlich erforderlich werden, treten nun noch die Aufwendungen im Reiche in Höhe von etwa 100 Millionen Mark, sodaß zusammen in Preußen und im Reiche nit weniger als etwa 250 Millionen Mark dauernde Mehrausgaben für die Auf- besserung der Beamtengehälter jährliß aufgebracht werden müfßsen. Aber damit sind die Aufbesserungen für die Beamten noch nit er- {pft ; denn au die Kommunen müssen ja dem Staate und dem Reiche folgen, und auch da werden erhebliche Aufwendungen nötig werden. Ich registriere diese Daten nur, um zu beweisen, in welchem Maße die ganze Bevölkerung mit betroffen wird, um diese Auf- wendungen für die Gehälter der Beamten aufzubringen, und wie sehr deshalb alle Beamten Veranlassung haben, in ihren Forderungen niht über das Maß des Berechtigten hinauszugehen. (Lebhafte Zu- stimmung.)

Zu den Vorwürfen gegen die Staatsregierung gesellt ich dann und das fasse ich als \{chwerer auf der Vorwurf gegen das Abgeordnetenhaus und gegen dieses hohe Haus. Man hat davon gesprochen, daß im Abgeordnetenhaus sih ein Anti- beamtenblcck gebildet habe, dem alle Parteien mit Aus- nahme der Sozialdemokraten angehörten. Meine Herren, wenn man, wie ih, Monate hindurh Tag aus Lag ein an den Beratungen der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses teil- genommen und gesehen, mit welchem Wohlwollen, mit welcher Sachlitk-it und welcher Hingabe alle Parteien an diesen Beratungen teilgenommen haben, so ist, glaube ih, das Abgeordnetenhaus gegen einen solhen Vorwurf gefeit. Daß dieser Vorwurf ungereckchtferligt ist, ergibt ih ja hon daraus, daß das Abgeordnetenhaus die Vor- \chläge der Königlichen Staatsregierung im Interesse der Beamten um nicht weniger als 13 Millionen überschritten hat.

Die \{wersten Vorwürfe sind gegen dieses hohe Haus unter Nennung der Namen zweier hohangesehener Mitglieder des Hauses gerihtet worden. Ih muß entschieden Protest einlegen gegen eine folche Behandlung von Mitgliedern dieses hohen Hauses von einem Teil der Beamtenshhaft. Wenn die Beamten, die fo verführt find, glauben, einen Druck auf die Königliche Staatsregierung oder die beiden Häuser des Landtages ausüben zu können, so haken sie die Rechnung ohne die Wirte gemacht (lebhafte Zustimmung); denn weder die Königliche Staatsregierung, noch das Abgeordnetenhaus, noch das Herrenhaus werden geneigt sein, einem folchen Drucke zu weichen. Die Beamten haben \ich aber ferner versündigt gegen den guten Geist des Beamtentums, indem sie den Anschein erwecken, als ob dieser Geist überhaupt unsere ganze Beamtenschaft erfüllte (fehr wahr!), und ich muß im Interesse des Gros unserer Beamten- chaft, die mit Stolz noch die alten, guten Traditionen pflegt, dagegen Einspruch erheben, daß der Ausdruck dieser Gefinnung als der Aus- druck der Gesinnung des Gros unserer Beamtenschaft betrachtet werden könnte. (Lebhaftes Bravo.) Gottlob lebt noch Pflichttreue in unseren Beamten, und es besteht noch das richtige Verhältnis gegenüber den Vorgeseßten. (Lebhaftes Bravo.) Um so mehr haben wir dann aber auh die Verpflichtung, dafür zu forgen, daß die Agitatoren diese unsere wohlgesinnten Beamten niht immer mehr in die Nete ihrer Agitation zu zi:hen suchen, und es find daher, wie Sie in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ gelesen baben werden, Ermittlungen angestellt worden, die sih dahin richten, welhe Schritte gegen die an der Versammlung agitatorisch beteiligten Beamten zu tun sind. (Zustimmung.) Denn wir wollen niht und werden nicht dulden, daß die Disziplin und der gute Geist unserer Beamten unter- graben und dadurch eins der Hauptfuydamente des preußischen Staats- wesens ershüttert wird. (Lebhaftes Bravo.)

Berichterstatter Herr Dr. Schmieding bemerkt in seinem Referat über die Kommissionsbeshlüsse gleihfalls, daß die Beamten sich be- wußt bleiben müßten, daß auch sie Pflichten zu erfüllen haben.

Die Herren von Köller und Oberbürgermeister Dr. Lengye-Magdeburg beantragen zu den Gehältern der Re- gierungsräte in Klasse 43 die Wiederherstelluug der ausdrüd-

lichen Bezeichnung der „gehobenen Stellen“.

Graf von Mirbah-Sorquttten erklärt, daß er seinen Antrag formell zurückziehe, weil die Kommission erklärt habe, daß sle jet aus Anträge auf weitere Gehaltserhöhungen nicht mehr eingehen werde. Er bittet 2s die Regierung um möalihste Stärkung und Förderung des Statistischen Landesamts, dem fehr wichtige wissenschaftliche Ar- beiten zu verdanken seten.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

M 9D.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 28. April

1909,

(S{luß aus der Ersten Beilage.)

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Oberbürgermeister Dr. Lenye -Magdeburg befürwortet den Antrag, die Bezeichnung „gehobene Stellen“ wieder herzustellen. YDhne diese Bezeihnung würde die früher beim Richterbesoldung3geseße beschlossene

Gleichstellung der Verwaltungsbeamten mit den Richtern wteder be-"

seitigt werden. Die Kommission habe sih zwar gegen die Gleich- stellung aller akademischen Beamten crklärt, aber die Gleichstellung der Regierungsräte mit den Richtern werde nicht jeyt erst geschaffen, sondern sie sei bereits beim NRichterbesoldungsgesey entschieden worden. j

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! I kann die von Seiner Exzellenz Heren von Koeller ur d dem Herrn Bürgermeister Dr. Lentze gestellten Anträge nur mit Dankbarkeit begrüßen, ebenso wie die Begründung, die Herr Ober- bürgermeister Lene di:sem Antrage jeßt gegeben hat. Von der Staatsregierung wird besonderer Wert darauf gelegt, daß diese Worte „in gehobenen Stellungen“ wiederhergestellt werden. Wie der Herr Oberbürgermeister mit Recht hervorgehoben hat, is von diesem hohen Hause selb im vorigen Jahre grundsäßlich die Gleichstellung der Richter mit den Negierungsräten anerkannt worden, indem es das Richterbesoldungsgeseß seinerseits votiert hat. Nachdem diese Gleichstellung im Prinzip besch&lossen ist, konnten wir jeßt nicht wiederum die NRegierungsräte gegenüber den Amts- und Landrihtern hervorheben, und es wären bedauerliherweise die Negierungsräte bet der ganzen umfassenden Besoldungsordnung so gut wie leer aus- gegangen. Da hat sich nun im leßten Moment im Abgeordneten- hause ein Auêweg dahin gefunden, daß man einem Drittel der Regierungéräte, das sich in gehobenen Stellungen befindet, noch eine Zulage von 600 F gewährt, sodaß wenigstens ein Teil der Regierungsräte mit einer Zulage bedaht wird. Wollte man diese Worte „in gehobener Stellung“ streichen, also die Zulage einem Drittel der Regierungsräte ohne weiteres gewähren, so wücden die Regierungsräte als solche wieder gegenüber den Amtso- und Landrihtern hervorgehoben. Damit würde die ganze Frage der Gleichstellung der Amis- und Landrichter mit den Negierungsräten wieder von neuem aufgerollt werden. Ich glaube, das kann nicht im allseitigen Interesse liegen. Die Bedenken, die gegen gehobene Stellungen erhoben wurden, waren auch überwiegend tehnisher Natur, indem behauptet wurde, es sei [{chwer, diese gehobenen Stellungen im einzelnen zu bezeichnen. Allein, meine Herren, wir glauben, dieser Schwierigkeiten sehr wohl Herr werden zu können, indem beispielsweise bei den Oberpräsidien die ältesten Negterungsräte, bei den Regierungen diejenigen Negtierungsräte, die mit der Stellvertretung der Oberregierungsräte betraut sind, und einige andere in der Tat gehobene Posten mit der Zulage bedacht werden. Worauf vor allem hingewiesen werden muß: es ist diese ganze Regelung nur als ein Provisorium anzusehen, da wir doch in absehbarer Zeit zu einer anderweitigen Organisation der Verwaltung, zu einer allgemeinen Dezentralisation, zu einer Ueberweisung eines Teiles der Geschäfte der Regierung an die Landräte kommen müssen: Geschieht das, so werden wir yorausfihtlih bei den dann geschaffenen Lokfalbehörden, also vor allen Dingen bei den Landratsämtern, etats- mäßige Beamte mit Gehältern minderer Ordnung haben gegenüber Reg:ecrungsräten mit Gehältern oberer Ordnung bei den Negie- rungen. Die Regierungen werden dann in der Tat mehr in die Stellung einer Berufungsinstanz, um mi dieses Ausdrucks aus der Justiz zu bedienen, einrücken, sodaß diese ganze Negelung nur als ein Provisorium anzusehen ist. Ich glaube, es würde nit ge- raten scin, diese Worte zu streichen und damit die ganze Frage, wenn ih so sagen darf, der Parität zwischen der Justiz und der Ber- waltung wieder aufzurollen und der Eifersucht zwishen Justiz und Verwaltung wieder Nahrung zu geben. Es ift erfreulicherweife ge- lungen, durch diese Fassung beide nteressen, die der Justiz und der Ve1waltung, zu versöhnen, und es liegt kein Grund vor, den Justiz- beamten das Gefühl etner Zurückseßung zu geben. Ich glaube, die Aufreckterhaltung der gleichmäßigen Zufriedenheit auf seiten der Justiz wie der Verwaltung is so wichtig, daß es bedauerli}h wäre, wenn dieses Verhältnis wieder getrübt würde, und diese Trübung würde unzweifelhaft eintreten, wenn man diese Worte „in gehobenen Stellungen“ ftrihe und damit bei den Justizbeamten wieder das Ge- fühl erweckte, als sollten sie hinter den Negierungsräten zurückgeseßt werden.

Fch kann daher die Anträge Seiner Exzellenz des Herrn von Koeller und des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Lene nur zur Annahme

empfehlen.

Herr Dr. von Dziembowski: Gehobene Stellen innerhalb der Regierung sind ein Novum, und die Kommission hat sich von der Zweckmäßigkeit dieser Einrichtung nicht überzeugt, sondern vtel- mehr geglaubt, daß die Durchführung sehr schwierig sein wird. Richter und Verwaltungsbeamte find im Endgehalt von 7200 M gleichgestellt, aber ist denn im übrigen die Gleichstellung vorhanden ? Es sollte wenigstens näher bestimmt werden, welche Stellen die Zulage erhalten sollen, und man kann da das dienstälteste Drittel der Negierungsräte damit ausstaiten. Ich werde für den Fall der Ablehnung des Antrages Köller - Lene einen entsprehenden Antrag

stellen.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Den Worten des Herrn Finanzministers habe ih im ganzen nur wenig hinzuzufügen, da die Frage von thm bereits nah jeder Richtung hin erörtert ist. Aber ih halte es für meine Pflicht, mit Nachdruck zu betonen, wie die Lage der Geseÿgebung zur- zeit ist, und ich muß da auf das vom Herrn Finanzminister bereits erwähnte Richterbesoldungsgesey noch etnmal besonders hinweisen. Die Begründung zu diesem Geseye ist beiden Häusern des Landtags

unterbreitet worden, und es heißt dort : Der Gesetzentwurf und der in der Denkschrift entwickelte

Gehaltsplan bilden aber für die Staataregierung ein untrennbares Ganze, sodaß die Durhführung sowohl des Geseßentwurfs wie des Gehaltsplans davon abhängig bleiben muß, daß über beide Teile bet der Beratung des Geseßentwurfs Einverständnis erzielt wird.

Und weiter beßt es in der Denkschrift selber :

Die Bedeutung des richterlihen Amts erfordert es, daß die Landrichter und Amtsrichter in ihrem Diensteinkommen denjentgen Beamten der allgemeinen Staatsverwaltung im wesentlichen gleickch- gestellt werden, welhe eine gleihe Vorbildung und gleichartige be-

rufliche Ausbildung erfahren. :

Das ift der Grundsay, nach dem verfahren ist bei dem Richterbesol- dung8gesey und welcher die Einsührung der Bestimmung zur Folge gehabt hat, daß die Gehaltsstufen für die Richter ebenso bemessen worden sind wie die für die Mitglieder ker Negierungskollegien, welche ein juristishes Studium durchgemaht haben. Dieses Richterbesol- dungsgesetz ist am 1. April 1908 in Kraft getreten. Die jeßt in Frage stehende Besoldungsordnung soll von demselben Tage ab rückwirkende Kraft haben. Nehmen Sie jezt den Antrag an, welchen die Kommission des hohen Hauses gestellt hat, so wird das merkwürdige Ergebnis gezeitigt, daß das Gesetz, welhes am 1. April 1908 in Kraft tritt, dur die gegen- wärtige Besoldungordnung von demselben Moment ab wieder auf- gehoben wird. Das würde doch eine Art der Geseßgebung sein, dle sich nicht würde vertreten lassen. Ich enthalte mi, auf die innere Begründung des Richterbesoldung#?gesetes einzugehen. Das Geseßz ift damals ohne einen Widerspruch angenommen worden und die Grund- säße, welhe damals ausgesprohen worden sind, müssen auch noch heute Geltung haben. Von diesem Gesichtspunkt aus is der Antrag der Kommission meines Erachtens niht annehmbar; denn dann würde wtederum eingeführt werden, daß die Negierungsbeamten eine Stuse höher geftellt würden als die Richter, welche dieses höchste Gehalt niemals errei@en können, es sei denn, daß sie eine Beförderung erfahren. Daß folche Beförderungsstellen bei der Justiz wieder gebildet werden entspricht einem dringenden Erfordernis, wie der Herr Finanzminister das auch bereits ausgeführt hat. Analog diesem Gedanken ist der Beschluß des Abgeordnetenhauses zustande gekommen, daß au inner- halb der Regierung Beförderungsstellen, entsprehend denen der Justiz, geshaffen werden sollten, bei denen dann die höheren Zuwendungen Play zu greifen hätten. Das läßt sich ausführen, wenn das Geseh so, wie es aus dem Abgeordnetenhause an dieses hohe Haus gelangt ist, angenommen wird.

Die Bedenken, welhe der Herr Vorredner gegen die Ausführung geäußert hat, betreffen die Verwaltung des Innern. Die Verwaltung des Innern hat aber, wie der Herr Finanzminister au bereits er- wähnte, keinen Zweifel, daß es wohl gelingen kann, die Struktur der Beamtenschaft so zu schaffen, wie sie etwa in späterer Zeit definitiv geregelt werden wird, also gewissermaßen die zukünftige Struktur der Gehälter jeßt vorweg zu nehmen und damit das zu ermöglichen, was in dem dringenden Wunsche der Regierung liegt, daß den Regierungs- räten schon jeßt eine erhöhte Zuwendung zuteil wird. Jch glaube deshalb bei dem hohen Hause dringend beantragen zu dürfen, daß der Antrag der Kommission abgelehnt werden möge und es, entsprehend dem Antrage von Köller-Lentze, bei der Entscheidung des Abgeordneten- hauses bleibe.

Hexr von Wedel-Piesdorf meint, daß wohl selten über eine Sache so viele Worte gemacht worden seien. Alle tehnishen Räte bekämen die Zulage von 600 4, nur den Regierungsräten habe man sie vorenthalten wollen, weil man die Eifersuht der Justiz- beamten befürchte. Ein Amtsgeriht und ein Regierungs- follegium fei doch etwas anderes, Die Richter könnten zu Ober- landesgerihtsräten ernannt werden und damit die Zulage von 600 4 erhalten, die Regierungsräte hätten diese Chance nicht; deshalb müsse ein Teil der Regierungsräte die Zulage erhalten. Darin, daß dieser Teil die Zulage ohne Ernennung erhalte, erblide nun der Richterstand eine Zurücksezung. Das set ledigli Eifersucht; aber um diesen Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, habe man die „gehobenen Stellen“ erfunden. Man werde sehr wohl mit der Sache auskommen können, man werde die Vertreter der Präsidenten, die ältesten Regierungsräte und dergl. als solhe „gehobenen Stellen“ ansehen. Das beste wäre die Streichung der Bezeichnung der „ge- bobenen Stellen", aber wenn sie beibehalten würde, sei es auch gerade niht aufregend.

Minister des Jnnern von Moltke:

Herr von Djziembowski hat ausgeführt, wir ständen mit diesen gehobenen Stellungen vor einem Novum. Das ist, rein organisatoris{ch betrachtet, durhaus richtig, obwohl wir tatsählih latent in gewissen bedeutungsyollen Dezernaten etne gehobene Tätigkeit auh bei der Re- gierung unterscheiden. Dies kommt zwar äußerlih nicht in die Er- scheinung, aber sie is vorhanden. Ich erinnere an die Tätigkeit der ständigen Stellvertreter der Oberregierungsräte, die neben der all- gemeinen Arbeit, die sie zu versehen haben, auh gewisse aufsihtsrecht- lihe Befugnisse in der Stellvertretung wahrnehmen. Aeußerlih in die Ersheinung treten kann diese Einrichtung der gehobenen Stellen erst, wenn einmal die Reorganisation der Verwältung durchgeführt ist. Wir beabsichtigen, dur sie einen Unterbau in der Kreisinstanz herzustellen, der es mit \ch bringt, daß in der Kreisinstanz wirklih alle Sachen behandelt und bearbeitet werden, die in die Lokalinstanz gehören. Es werden dann, um den Landrat nicht zum Bureaukraten zu machen, not- wendigerweise etatsmäßige Hilfsbeamte ihm zugesellt werden müssen, die bei ihrer Verseßung zur Regierung dann in eine gehobene Stellung kommen; dann wäre die Sache au organisatorisch richtig, und der Ausdruck, der jeßt bemängelt wird, hätte seine innere Berechtigung. Wenn sich das Abgeordnetenhaus in seiner Majorität vereinigt hat, hier jeyt {hon eine gewisse organifatorische Fiktion der gehobenen Stellen anzunehmen, so ist das einmal gesehen, um dem allge- meinen Wunsche nach der Reorganisation der Verwaltung shon einen Schritt entgegenzukommen, sodann aber hatte man die Absicht, wenigstens einem Teil der Regierungsräte, da sie sonst leer ausgehen würden, auf diese Weise eine Zulage von 600 zuzuwenden. Ich habe das vom Standpunkt meines Ressorts aus freudig begrüßen müssen und habe deshalb gern zugestimmt, daß dieser Ausdruck in die Vorlage hineingebraht wurde, um für meine Regierungsräte überhaupt etwas erreichen zu könne

Nun hat Herr von Dztembowski das Verzeichnis, das dem Ab- geordnetenhause vorgelegt wurde, bemängelt, um den Nahweis zu führen, daß gewisse Funktionen dazu führen könnten, die ganze Tätig-

keit der Beamten als gehoben zu betraten. Mißverständnis vor,

Ich glaube, da liegt ein das ih beseitigen möchte. Jn diesem Vers- zeihnis ist nicht jedes einzelne Dezernat als gehoben ge- dacht; aber wer weiß, wie es bei den Regierungen zugebt, muß mir zugeben, daß sich gerade diese wichiigeren Dezernate in geo häufter Weise auf einzelnen Dezernenten zusammenzufinden und daß dadurch gewisse Gruppen von diesen wichtigsten Dezernaten auf einen Dezernenten zusammengefaßt die Bezeichnung „gehobene Stellungen“ rechtfertigen.

Wenn dann darauf hingewiesen isl, daß noch große Schwierigo keiten in der Praxis über die Bezeichnung derjenigen Dezernenten bei der einzelnen Regierung entstehen würden, welche nun als in einex gehokenen Stellung befindlich betrachtet werden sollen, so möchte ih darauf aufmerksam machen es ist, glaube ih, überhaupt noch nit angefsühit worden —, daß kei der Driltelung der sämilichen inc Frage kommenden etatsmäßigen Stellen überhaupt nur 170 Stellen bei den Regierungen und Oberpräsidien zur Berücksihtigung kommen, sodaß bei einzelnen Regierungen drei bis vier gehobene Stellungen sein würden. Diese drei bis vier Stellen würden {hon dadur vor- weggenommen, wenn die ständigen Stellvertreter der Oberregierungs- räte damit bedacht würden. Also eine Schwierigkeit für die Ver- waltung wird aus diesem Bes@luß nicht hergeleitet werden können. Ich möchte dringend bitten, es bei der ursprünglichen Fassung zu belassen und hier nit die drei Worte zu sehr auf die Wagschale zu legen. Es ift tatsählich die einzige Möglichkeit, um für die Regierungsräte eine Verbesserung ihrer Lage in besheidenem Maße herbeizuführen.

Wenn ih meine Bitte noch ganz besonders den Herren ans Herz legen mötte, so geschieht das auch aus rein taktischen Erwägungen. Ich sehe nämlih mit großer Sorge dem VNoment entgegen, wo etwa ein Beschluß diefes Hauses nah den Vorschlägen der Kommission an das Abgeordnetenhaus kommt. Der ganze Aufbau der Besoldungs- ordnung ist ein sehr kunstvoller, und wenn aus dem Bau ein Stein, der ein Träger des Ganzen ist, erschüttert wird, so entsteht ein Riß, der sch nicht wieder zukleben läßt. Ih bitte also noch einmal dringend, es bei der Fassung der Vorlage zu belassen.

Herr Or. Loenin g-Halle meint, daß es sich nicht um eine Frage handle, die das Vaterland bewege, daß sie aber doch nicht ganz geringfügig sei. Der Nichterstand sei frei von kleinliher Eifersucht ; aber es würde allgemeine Mißstimmung erregen, wenn die gehobenen Stellen niht wieder hergestellt würden.

Herr von Köller spriht sih kurz für die Wiederherstellung der drei Worte „in gehobenen Stellen“ aus.

_ Graf Finck von Finckenstein verwirft prinzipiell die Gleich- stellung aller akademisch gebildeten Beamten. Es sei nicht ver- ständlih, daß der Richterstand so viel Wert auf die gehobenen rat in ad Y denn es bestehe gar niht die Absicht, die Regierungsräte

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich will dem Beispiele des Herrn Vorredners folgen und mi auf wenige Worte beshränken. Jh will niht darauf eingehen, ob es rihtig war, die sämtlihen Beamten der Lokal- verwaltung gleihzustellen. Das würde zu weit führen. Aber wenn Herr Graf von Finckenstein darauf hingewiesen hat, daß die Ver- waltungsbeamten bei dieser ganzen Organisation gegenüber dem Nichterstande zu kurz gekommen sind, so kann ich ihm in gewisser Be- ziehung folgen. Ich habe die Gründe {hon dargelegt, nach welhen mit Zustimmung dieses hohen Hauses die Richter den Verwaltungs- beamten gleihgestelt sind. Aber wenn er etwas für die Ver- waltungsbeamten tun will, dann gerade muß er diese Worte „in ge- hobenen Stellungen“ wieder herstellen. Denn wenn die Worte ge- strihen werden, so ist die Wahrscheinlichkeit die, daß die Zulage für die NRegierungsräte im anderen Hause überhaupt fällt. Also gerade wenn wir wünschen, etwas für die Negierungsräte zu tun, dann soll man auf die berechtigte Empfindlichkeit der Justiz etwas Rücksicht nehmen und wegen dieser drei Worte niht das Nisiko laufen, daß die Zulage für die höheren Verwaltungsbeamten gestrichen wird. Das wäre aber das Ergebnis. Wird aber jeßi diese Zulage für die Re- gierungsräte gestrihen und es kommt zu einer Dezentralisation, zu einer anderweitigen Organisation der Behörden, so würden wir dann erst in die Notwendigkeit verseßt werden, in die Gehalts- regulierung für die Regierungsräte einzutreten; und daß dann nicht bloß die Gehaltserhöhung für die Regierungsräte in Frage ftehen würde, sondern daß das ganze Gros der Beamten dann auch wiederum mit Wünschen kommen würde, liegt auf der Hand. Wenn Sie also vermeiden wollen, daß in kurzer Zeit die ganze Frage der Gehälter wieder von neuem aufgerollt wird, müssen Sie jeyt die Zulage für die Regierungsräte bewilligen und nicht die Sade so konstruieren, daß die Zulage jeßt niht bewilligt wird und dann in kurzer Zeit die Ge- haltsfrage wieder angeschnitten werden muß. Deshalb kann ich Sie nur in Uebereinstimmung mit dem Herrn Justizminister und dem Herrn Minister des Innern dringend bitten, die Worte „in ge- hobenen Stellungen“ nach dem Antrage der Herren Exzellenz von Koeller und Dr. Lentze wieder herzustellen.

Herr Dr. Hamm führt aus, daß es sich nur um einen Aus- druck handle, der niht gerade {chôn sei, den man aber doch ruhig herunters{chlucken könne. Bei der Justiz gebe es eine höhere Instanz, bei der Verwaltung aber nicht.

Darauf wird mit sehr großer Mehrheit nah dem Antrag Köller-Lente die Bezeichnung der gehobenen Stellen wieder

hergestellt.

zerr Dr. Küster-Marburg beaatragt zu den Ge- halissäßen der Professoren, die die Kommission nah den Be- \chlüssen des Abgeordnetenhauses unverändert genehmigt hat, daß die höheren Gehälter für die Universität Berlin fortfallen und deren Mare ares volllommen denjenigen an den anderen Universitäten gleichgestellt werden.

Dasselbe beantragt Herr Dr. Borchers-Aachen für die Technishe Hochschule in Berlin.

Herr Dr. Hillebrandt beantragt, die Bestimmung über die Honorare folgendermaßen zu fassen: „Den Professoren (und Beamten) aller Landesuniversitäten fließen die für ihre