1909 / 100 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag. 250. Sigung vom 28. April 1909, Nachmittags 2. Uhr. (Berit von Wolffs Telegraphis@em Bureau.)

Zur zweiten Beratung steht der Geseßentwurf über die Sicherung der Bauforderungen nach dem Bericht der XTIT. Kommission. Referent ist der Abg. Dr. Mayer-Kauf- beuren (Zentr.).

Die Diskussion wird eröffnet über den von der Kom- mission der Vorlage vorangesezten ersten Abschnitt „Allgemeine Sicherungsmaßregeln“. 8 a statuiert die Verpflichtung des Baugeldempfängers, das Baugeld zur Befriedigung- solcher

Personen, die an der Herstellung des Baues beteiligt sind, zu-

verwenden. i

Abg. Dr. Mayer (Zentr.): Kaum je hat eine Vorlage im Laufe der Kommissionsberatung so viel Abänderungen und Umgestaltungen erfahren wie diese seit ihrer am 27. November 1907 erfolgten Ver- weisung an die Kommission. Wenn gleihwohl heute nur ganz wenige Abänderungsanträge vorliegen, so zeugt das dafür, daß die von der Kommission vorgenommene Abänderung und Umgestaltung in ganz überwiegendem Maße die Billigung der ganzen Kommission, wie auch der Oeffentlichkeit und der Presse gefunden hat. Die Verlage wollte die dingliche, d. h. hypothekarische Sicherung der Bauforderung ermöglihen; die Kommission hat diefe Sicherungs- bestimmung noch weiter verschärft, die weitere Geltendmahung der Forderung noch erweitert und zu den dinglichen Sicherungen noch in einem dem Entwurf vorangestellten Ab'chnitt allgemeine Sicherungs- maßregeln hinzugefügt. Erfreulicherweise ist es der Kommission auh gelungen, zu den Neubauten, auf die allein sich die Vorlage erstreckte, noch die Abriß- oder Ersatbauten zu fügen, allerdings unter dem lebhaften Widerspruch der Vertreter der verbündeten Regterungen, die indes ein absolutes „Unannehmbar“ nicht ausgesprochen haben. Bedauerlih ist 7freilih, daß nicht au die Umbauten haben auf- genommen werden können; es hat sih aber gezeigt, daß man dabet zu unmöglihen und unjuristishen Konsequenzen gekommen wäre. Be- seitigt ist die Beschränkung auf Gebäude, die Wohn- oder gewerb- lihen Zwecken dienen; eiostimmig hat ferner die Kommission den Ausschluß der fiskalishen Gebäude gestrichen, da nahgewiesenermaßen bei Rei&8-, Staats- und kommunalen Bauten Bauschwindel und Benachteiligung von Bauhandwerkern ebenso vorkommen wie bei sonstigen Bauten. Die Frage der Haftung des Tr L Va für die Forderungen der Nahmänner, d. h. derjenigen Gläubiger, die im Auftrage des Eigentümers von einem Unternehmer beschäftigt wurden, ist. in einer immerhin befriedigenden Form gelöst worden; der Eigentümer muß nah den Kommissionsbeschlüfsen, wenn er von der Haftung befreit bleiben will, seinerseits nahweisen, daß er bei der Auswahl des Unternehmers fh in gutem Glauben befunden hat, daß ibm weder Arglist noch grobe Fahrlässigkeit beigewohnt hat. Auch der Forderung der Arbeiter, ihnen für ihre Forderungen ein Vorrecht auf 14 Tage zu gewähren, hat die Kommission entsprochen. Wichtig ist ferner der Beshluß wegen Errihiung von Bauschöffenämtern, welche allerdings mit den Wallbrehtshen Baushöffen nur den Namen gemein haben; diese Bauschöffenämter sollen bezügli der Bauten alle diejenigen prekären Befugnisse wahrnehmen, die jeßt die VBau- polizei innehat, obwohl sie gar nicht eigentlih baupolizeiliher Natur sind; sie sollen die Taxen festsegen und auch als Einigungéämter wirken, und sie sollen im wesentlihen aus Bausachverständigen zusammengeseßt sein. Damit ist ein großer Fortschritt gegeben. Die Bauschöffenämter werden auf Grund von Ortsstatuten für eine Gemeinde errichtet, event. durch Anordnung der Landeszentralbehörde, wenn die Gemeinde einer bezüglihen Aufforderung derselben nit folgt. Durch landesherrliche Verordnung können Abweichungen hiervon wie von den übrigen Bestimmungen über die Bauschöffenämter be- {lossen werden. Wenn die Soztakdemokraten diese leßtere Befugnis gestrihen wissen wollen, so geht uns das zu weit, ebenso wie ihre Forderung, den § 38 zu beseitigen, wonach Verrichtungen, die nach diesem Gesetze einem Bauschöffenamt obliegen, au anderen Beamten oder Notaren übertragen werden können. Hoffentlich wird das Geseß eine gute Wirkung haben und dem alten Wort wieder zu seiner alten Bedeutung verbelfen: Jeder Handwerker ist seines Lohnes wert.

Ybg. Paul i- Potsdam (dkoni.): Die Handwerker sind mit dem Gesetze, wie es aus der Kommission herausgekommen ist, bis auf wenige Ausnahmen zufrieden. Namentlih die Erweiterungen der Vorlage, insbesondere der Beschluß, daß der Geltungsbereih auf alle Bauten im ganzen Deutschen Reiche ausgedehnt wird, werden sehr wirksam dem Bauschwindel entgegenarbeiten. Ih empfehle die An- nahme der Kommissionsbes{lüsse in der Hoffnung, daß das Geseh dem Handwerk zum Segen gereichen wird. : :

Abg. Linck (nl.): Jn.der Kommission sind wir obne Unterschied der Partei mit einem Herzen voll Handwerkerfreundlidhkeit an die Arbeit gegangen, und die Arbeit der Kommission ift nit erfolglos geblieben; die Vorlage ift dur die Kommissionsarbeit uns annehm- barer geworden. Der Schuß für die Bauforderungen ist wirksamer gestaltet worden, als es nah der Vorlage möglih war; die aus der dinglichen Sicherunz befürhteten Nachteile werden durch die Einführung der Institution der Bauschöffenämter zum größten Teile beseitigt werden. Die Buchführung ist von Handelskammern, Handwerkerkammern und Lieferanten gefordert worden, damit soll dem Baushwindel ein Damm entgegengeseßt werden. Den fogenannten Kettenbauten foll durch die Bestimmung vorgebeugt werden, daß die Baugelder künftig nur ver- wendet werden dürfen zur Befriedigung der Släubiger des Baues, für den die Baugelder gegeben sind. Wir hoffen, daß dadurch die Elemente, die ihre Sache auf nihts gestellt haben, künftig aus dem Baugewerbe ausgeshaltet werden. Buchführungspflichtig sollen nicht nur die Baugewerbetreibenden sein, sondern auch diejenigen, die sich für den Neubau Baugeld gewähren lassen. Das ist eine sehr gute Maßregel. Mèan hat nun gemeint, daß man sich_ mit diesen Schuß- maßregeln begnügen und den dingliden Schuß der Bau- gläubiger entbehren könne. Meine politishen Freunde find ent- gegengesezter Meinung. Die Befürhtung, das Gesey würde bewirken fönnen, daß die Baukätigkeit auf das Groß- kapital übergeht, teilen wir niht, da es bei Bauunternehmungen in der Hauptsache auf die Individualität des Bauherrn und Bau- unternebmers ankommt. Das Anwendungsgebiet des Gesehes würde zu beshränkt sein, wenn man die Ersaßgbauten aus\{chlösse. Die hohe Belastung dieser Bauten, die die Negierung bestimmt hat, sie aus- zushließen, ist gerade eine große Gefahr für die Baugläubiger. Die Ausdehnung des Gesetzes auf Umkauten hat die Kommission mit Necht abgelehnt, weil die Durhführung dieses Gedankens, namentlich die Taxierung, ganz erheblichen Schwierigkeiten begegnen würde. Auf die Einführung dex Bauschöfferämter lecen auch wir einen großen Wert, vor allem mit Rücksicht auf ihren Charakter als Einigungsämter. Einverstanden sind wir auch damit, daß die Eintragung eines Bauvermerks unterbleibt, wenn Sicherheit dur Hinterlegung von Geld- oder Wertpapieren geleistet i, und zwar in Höbe von F der voraussihtl!ch entstehenden Baukosten. Durch tiefe Maßregel wird keineswegs, wie behauptet worden ift, dem Baushwindel ein Untershluyf gegeben, denn die Baugläubiger werden tadurch im ganzen mit 665 9% sichergestellt, ta die Eigen» tümer ebenfalls mit 4 haften. Wenn die ‘Sozialdemokraten ver- langen, daß mindestens die Hälfte der Baus(öffen aus Bau- aer n ee bestehen solle, unter benen mindestens ein Bauarbeiter ein foll, so lehnen wir diese lehtere Forderung ab, {on deswegen, weil es |ch hier gar nicht um einen Interessengegensay zwischen Arbeitern und Arbeitgebern handelt. Auch die anderen {hon er- wähnten Anträge der ertei Linken werden wir ablehnen. Die Bauhandrwoerker N ih übrigens in bezug auf dieses Geseß keinen Jllusionen hingeben. Dies Geseg müßte heißen statt: „Geseg zur Sicherung der Bauforderungen“ „Gesey zur Erleichterung der Sicherung der Bauforderungen". Bauhandwerker, die leihtsinnig fontrahieren oder lässig find in der Einziehung ihrer Außenstände, werden auch dur dieses Geseß nicht ges{chüßt.

Abg. Dove (fr. Vag.): Wir haben uns allerdings în der Kommission redlich bemühbt, eine gute Fassung zu finden und uns gegenseitig darüber die Köpfe zerbroen. Wir befinden uns U auf vulkanishem Boden, wo alles \{chwankt. Man hat die

tarrheit des Hypothekensystems bemängelt ; auf dieser Starrheit, die auch in der Luftshiffahrt den Vorzug verdient, beruht aber die Sicherheit des Kredits. Mit der dinglichen Sicherung find wir ein- verstanden, unsere Zustimmung wird uns dadurch erleichtert, taß deren Durführung nur da stattfinden fol, wo ein Be- bürfnis sich dafür berausstellt. Die Bedenken, die wir im übrigen gegen einzelne Bestimmungen des Geseßes haben, werden einiger- maßen L LEE durch tie Einführung der Bauschöffenämter. Allerdings is es den einzelnen Regierungen überlassen, Bauschöffen- ämter einzuführen oder nit; sie könren einen zivilrehtlihen Be- lagerungézustand über irgend eine Gemeinde verhängen. Dem wollen die Anträge der Sozialdemokraten abhelfen. Bleibt § 351 stehen, so wird in der Tat alles der Willkür der Einzelregterungen überlassen.

Auch ih bin dafür, daß ein Bauarbeiter im Bauschöffenamt setnen -

Siy hat. Der Entwurf bestimmt, daß vor der Etnführung des Ge- seßes in einer Gemeinde außer der Gemeinde auch die Handwerks- kammec gehört wird. Wir beantragen, daß auch die Handelskammern gehört werden, da es sich hier niht bloß um die Forderungen der Bauhandwerker, sondern arch um die Forderungen der Lieferanten handelt. Wir stimmen dex Vorlage nicht zu in einer übershweng- lichen Begeisterung; wir glauben nicht, daß damit alle Uebelstände beseitigt werden. geben, ih niemals als ein Danaergeschenk erweisen!

Abg. Bömel burg (Soz.): Dieses Gejseß sollte in der Haupt- fache den Interessen des Unternehmertums dienen. Handelt es sich um den Schuß des großen Portemonnaies des Abg. von Oldenburo, dann schiebt man die Sozialdemokraten gern beiseite, weil man weiß, daß diese für einen solhen Schuß nicht zu haben sind. Weite Kreise der Unternehmer wollen von dem Gesey nichts wissen. Der Bund für das Baugewerbe Mitteldeutshlands und auh- das süddeutsche Baugewerbe erblicken in der Vorlage nur ein Verlegenheitsgeseß ; den Rabm davon würden die Rechtsanwälte abschöpfen. Auch die kleinen Bauhandwerker sind von der Vorlage nicht begeistert; man erwartet von thr keine wirklihe Sichecung der Bauforderungen und weist anderseits darauf hin, daß der Bauschwindel niht mehr in dem alten Umfang vorhanden sei wie in den 80er Jahren. Trotzdem si in jüngster Zeit die Mißstände gemildert baben, gibt es im Bauhandwerk noch Vtißstände in so ungeheurem Umfange, daß ein geseßlihes Eingreifen in jeter Beziehung gerehtfertigt wind. Bei der Sicherheitsleistung handelt es sich nicht um kleine Summen, fondern der Unternehmer, der bei Geltung des zweiten Teiles des Geseßes Bauten übernehmen will, muß über ganz bedeutende Kopitalien oder Kredite verfügen. Dadurch werden die großen kapital- kräftigen Unternehmer bevorzugt. Ob die Bauschöffenämter ihrer Aufgabe, den Baustellenwert fesistellen zu können, gewachsen sind, muß sich erst berauêstellen. Den Arbeitern follte man wenigstens einen einzigen Siy im Baushöfenamt einräumen. Wo es sich um so wihhtige Interessen der Arbeiter handelt, sollten au die Arbeiter- interessenvertretungen die Möglichkeit haben, ihre Stimmen zu er- heben, ob sie die Einführung des Geseßes für zweckmäßtg halten.

Abg. Dr. Mugdan (fr. Volksp.): Der erste Teil des Gesehes über die Befugnisse der Bauunternehmer wird mannigfache Schäden im Baugewerbe beseitigen. Schwere Bedenken haben meine Freunde aber gegen den zweiten Teil. Die Zeit, bis der Bau begonnen werden kann, wird verlängert werden. Vadurh entsteht ein Zeit- verlust, und es besteht Gefahr, daß überhaupt nur noch kapital- kräftige Personen sich am Bauen beteiligen können. Das könnte den Mittelstand, dem wir helfen wollen, gerade s{ädigen. Hoffentlich gibt der § 4 den Handwerkerkreisen einen starken Anjporn, {ih genossenshaftlich zu organisieren. Den Kommunen, die {hon jeßt in gedrückter finanzieller Lage sind, durh die Bauschöffenämter noch neue Kosten aufzuerlegen, ist unrecht. Ein Bauarbeiter kann ohnehin als Baushöffe berufen werden, eine Mußvorschrift ift niht notwendig. Die Bauhandwerker zu unter- stützen, haben wir alle ein Interesse, weil sie den Ansturm der au aushalten können. Wir weiden für das Gesetz

mmen.

Abg. Waida- Pleß (Pole): Wir werden für die Vo!lage stimmen, zumal unter den heutzutage hberrshenden, geradezu unhaltbaren Zu- ständen bei den Bauten auh un)}ere Landsleute ausgebeutet werden. O haben wir, da wir auf Schritt und Tritt so unliebsame

rfahrungen ‘machen, auch bei diesem unpolitischen und humanen Gesetz unsere Bedenken gehabt, stellen diese aber mit Rücksicht auf die edle Absicht der Vorlage zurü.

Abg. Wieland (südd. Volkep.): Die Befürchtung, daß das Geseh ein Danaergeschenk für die Bauhandwerker werden könnte, hegen wir nicht. Das Verhältnis zwischen kapitalkräftigen Bauunternehmern und Bauhandwerkern wird auh unter dem neuen Gese tas gleiche bleibea. BVoraussichtlih wird sich allerdings eine gewisse V: ränderung im Bauwesen vollziehen, aber, wie ih hoffe, in günstigem Sinne für die Bauhandwerker. Den Inhalt des Antrages Albrecht in das Gesetz aufzunehmen, ist unnötig.

Damit \chließt die Diskussion. Der ersle Abschnitt „Allgemeine Sicherungsmaßregeln“ wird unverändert nah den Kommissionsvorschlägen angenommen.

Es folgt der zweite Abschnitt „Dinglihe Sicherung der Bauforderungen“, erster Titel „Geltungsbereih dieses Ab- schnitts“; 8 1 bestimmt: Jn den dur landesherrliche Ver- ordnung bestimmten Gemeinden findet im Falle eines Neu- baues eine Sicherung der Bauforderungen nah den Vor- schriften dieses Abschnitts statt. Vor Erlassung der landes- herrlihen Verordnung is die Gemeinde und die Handwerks- kammer des Bezirks zu hören.

Abg. Dr. Frank- Mannheim (Soz.) befürwortet den Antrog |

seiner Partei, daß auch die geseßlihe Arbeitervertretung zu hören ijx. Ohne weitere Debatte wird hierzu der bereits erwähnte Antrag Dove, auch die Handelskammern zu hören, und der Antrag Frank angenommen und mit diesen Erweiterungen der S 1, ferner ohne Diskussion die 38S 2 bis 9. Zum dritten Abschnitt „Baugläubiger“ befürwortet der Abg. Her z og (wirtsch. Vgg.), den Baugläubigern auch die an der Haistelung der auf der Baustelle befindlihen Garten-

anlagen beteiligten Personen einzureihen. Abg. Pauli-Potsdam (klons.) spricht gegen den Antrag, den auch

{on die Kommission wegen der unübersehbaren Konsequenzen abge- ;

lehnt habe. Der Antrag wird abgelehnt, § 10 unverändert ange- nommen.

Zum sechsten Titel „Bauschöffenamt“ liegt zu Z 3öc der |

Antrag der Sozialdemokraten vor, die Schlußbestimmung da-

Baujachverständigen bestehen, Bauarbeiter sein muß.“

Der Antrag wird von dem Abg. Dr. Frank-Mannheim (Soz) kurz befürwortet und ohne weitere Debatte abgelehnt. S8 35e bis 35 k werden angenommen.

Abg. Dr. Fran k- Mannheim (Soz.) befürwortet die Streichung tes 8& 351, wonach durch landesherrliche Verordnung von den Borschriften über das Bauschöffenamt Abweichungen zugelassen werden können, Der Kommissionsvorschlag stehe einzig da, denn er überlasse es der Willkür der Eirzelregierungen, aus den Borschriften alles, einiges oter gar nichts zu übernehmen.

S 351 bleibt unverändert bestehen. y i und der“ Rest der Kommissionsvorshläge unverändert an- genommen.

Möge dieses Geschenk, das wir den Baugläubigern j

hin zu fassen: „Mindestens die Hälfte der Bau)höffen soll aus | \ unter denen mindestens ein |

! gescheitert wäre, wie «d | gierung die Differenzierung von Brau- und Futterge: ste Beh

Ebenso wird § 38 '

Es folgt die erste Beratung des Geseßentwurfs, y treffend die zollwidrige Verwendung von Gerste.

Abg. Speck (Zentr.): Seit 1906 sind wir eifrig bestrebt, die Fehl der Gerstezollgeseßgebung abzuschaffen. Nachdem der neue Zolltarif Kraft getreten 1, hat \sich die Wirkung dieser Fehler imy unliebsamer bemerkbar gemacht. Die Strafbarkeit soll j, vorliegen, wenn die Verwendung der Futtergerste zu Braujwe erfolgte; die Verwendung zu Brennzwecken und zur Herstellung y Maliwaren foll nicht \trafbar sein. Das is eine JInkonsequy Wird Futtergerste zur Herftellung von Malzkaffee verwendet, so sie au den Zoll von 4 (6 tragen. Au für die Brenngerste bes \hon heute eine Ausnahmestelung. Woher wissen die Vertr der verbündeten Regierungen, daß die Verwendung gj ländisher Gerste ¡ur Malzkaffeefabrikation von so untergeordn| Bedeutung is? Nach meiner Kenntnis ist fie ziemlich erhebs und in einem Augenblick, wo man den Kaffeezoll zu erböhen | absihtigt, kann man doch ein Konkurrenzmaterial für den Kf nicht begünstigen wollen. Die zollwidrige Verwendung ausländi Gerste hat großen Umfang ‘angenommen. Einen \trikten Ny weis der zollwidrigen Verwendung kann man natürli von y denen der amtlihe Apparat nicht zur Verfügung steht, nigt y langen ; Tatsache ist diese Veuwendung troß alledem, dafür liegen f reihe indirekte Beweise und Indizien vor. Auch die Y gründung gibt wenigstens zu, daß Mißbräuche nicht ay ges{lofsen sind. Man will nun dazu übergehen, die y niedrigen Zollsaßy von 1,30 s eingehende Gerste dur Färb mit Cofin kenntlich zu machen. Darin liegt ein großer Vorteil. 9 \ämtlihe zu 1.30 4 verzollte Gerste zu färben, lehnt die V lage ab; die Färbung soll nur erfolgen, soweit sie durchführh ist. Eine solhe Einschränkung möchte leiht die ganze Wirk der Vorlaze illufortsch machen. Anderseits dürfen q die Wünsche nichi berücksihtigt werden, die darauf hj zielen, nur Gerste zu färben, die wentger als 60 kg wiy Wenn Sicherheit gewonnen . werden soll, muß sämtliche zu 1,30, eingeführte Gerste gefärbt werden. Die Kosten würden dadur nit höher werden als .bei dem jeßigen Denaturierungsverfahren. Jh antrage, die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu üb weisen, in der uns weitere Auskünfte vom Reichsschatzamt gegeh O können. Das Gesey müßte noch vor der neuen Ernte in F; reten. -

Staatssekretär des Reihsshaßamts Sydow:

Meine Herren! Die Frage des Gerstenzolles ist so oft in dies hohen Hause erörtert worden, und ich selbec habe {on vor ein Jahre Gelegenheit gehabt, mih so eingehend darüber auszuspred daß ih glaube, heute niht noch einmal in die Einzelheiten der Fr eintreten zu follen.

Es ift bekannt, daß die Schwierigkeiten, die |ch einer imt richtigen Verzollung gegenübergestellt haben, im wesentlichen in der gewissem Sinne flüssigen Grenze zwischen den beiden Begriffen M gerste und andere Gerste ihre Veranlassung haben. Wenn der h Vorredner beklagt, daß man sich beim Abschluß des russishen und ôsterreihischen Handelsvertrags auf eine folche Unterscheidung gelassen habe, so sage ich Ihnen nichts neues, wenn ich auésyr| daß speziell beim russishen Handel8vertrage das Zustandekommen Vertrags von dem Eingehen auf diese Unterseidung abkängig wesen ist. Auf alle Fälle haben woir es mit einem Vertrage zu l der bis zum Jahre 1917 Krast hat; wir müfsen uns also in die Y

hältnisse \{chicken.

Was die Klagen über die niedrige Verzollung von Gerste beti die richtiger mit dem höheren Sage belegt worden wäre, fo verk ih durchaus nit, daß in einer Rethe von Fällen diese Klagen Gru haben. Ich halte aber doch das Maß der Klagen für Üübertrieb Wir haben uns sorgfältig bemüht, jeden zu unserer Kenntnis g brachten Fall zu verfolgen, und sind nur in einem Falle zu d( strikten Beweise gekommen, daß eine Unterverzollung stattgefundenh in anderen Fällen ist es zum mindesten zweifelhaft gewesen. Aba erkennen wir gern an, daß die Versuchung zu einem Mißbrauch 1| unerheblich gewesen ist, und um dieser Versuchung die Spit d zubieger, um die Möglichkeit der Unterverzollung oder der Vernl dung niedrig verzollter Gerste zu Malzzweken nach Kräften d zushränken, haben wir dem Wunsche dieses hohen Hauses entspre diesen Gesetzentwurf vorgelegt.

Das Neue in dem Gesetzentrourf ist die Grundsatzes, daß die Gerste, die zu dem verzollt worden i}, nicht zu Brauzwecken vecwendet wed darf, widrigenfalls eine Strafe eintreten soll. Das is n durchführbar, wein man den Erwerber in bösen Glauben b seßen kann. An der Hand der früheren Erfahrungen hatte 1! kein geeignetes Mittel, sondern die bisherige MDenaturierl war zu umständlih, kostspielig und auch mit anderen Nachteilen f die Weiterverwendung der Gerste verbunden. Ecst seitdem wir d Färbungt verfahren ausgeprobt haben, haben wir ein verbältnismiß nicht zu 1eures, leiht zu verwendendes Erkennungsmittel Ihnen d zuschlagen.

Nun hat der Herr Vorredner das Verlangen gestellt, daß 0 Gerste, die zu dem niedrigen Saß eingeführt worden ift, der Färbl unterworfen werden foll. Ih halte da3 niht für dur@führbat, handelt fch um ctwa 17 Millionen Doppeljzentaer Gerste, und 1 bloß die Kosten kommen dabei in Betracht, wenn man jede Einfuß station mit der Färbung8vorrihtung versehen soll, fondern au ) Aufenthalt, den die Färbung verursacht, wobei auch legitime Hande interessen in Gefahr gebraht werden können. (Sehr richtig!) Ih! heute niht präzisieren, in welhen Fällen die Färbung yorges{rit werden soll; der Gedanke muß nur der sein: es foll da geschehen, | es irgend zweifelhaft ist, und wo es natürlih auch insofern durhfühn ist, als ein entsprechender Apparat zur Verfügunz steht, den man alle wihtigeren Stellen mohl anschaffen wird. Das Ermes}" Zollbeamten wird allerdings hinreihend \{charf angespannt wtf müssen, das gebe ich gern zu. Auf alle anderen Einzelheiten | besondere auch auf die Frage, ob man die Verwendung der n' verzollten Gerste zu Brennzwecken und anderen Malzzwecken ebeu!d unter das Verbot stellen soll, möchte ih jet hier nit eingehen" ih annehme, daß dem Antrag auf Ueberweisung des Geseßentw? an eine Kcmmission entsprohen werden wird.

Ein Vertagungsantrag wird gegen 6 Uhr nah P und Gegenprobe abgelehnt.

Abg. Graf von Kanihtz (dkons.): Daß der russische Handeltvert! der Staatssekretär meinte, wenn die

Aufstellung d niedrigeren S1

der neulichen

; g Bei abgelehnt bätte, glaube nicht. Bei 00 700 000

über die Einfuhrsheine wurde ausgerehnet, daß G Einfuhrscheine 1908 ausgefertigt worden feten. Ih Ha ‘4 funden, daß die Summe nur 69 342 041,70 46 beträgt. Ih

reihe die Rehnung darüber den Herren Stenographen je übrigen war das Jahr 1908 ein außerordentlih gutes E Wir werden später mit einer größeren Ausfuhr M rechnen haben. Was den Entwurf selbst betrifft, so 9

verschiedene Denaturierungsverfahren, die die Verwendung der Gerste, die zu einem niedrigeren Zollsay eingeführt wird, zu Brauzwecken verhindern. Von der Regierung wird jet eine Färbung durch Gofin vorgeshlagen. Vielleiht wird in der Kommission die Zweckmäßigkeit dieses Verfahrens nachgewiesen. Im übrigen habe ich gegen die Vorlage nichts einzu- wenden. Den besten Erfolg verspreße ich mir von den Straf- bestimmungen. Bei dem Abschluß neuer Handelsverträge wird die Differenzierung einer und derselben Getreideart vermieden werden müssen, auch wenn die rusfishe Regierung Sewicht darauf legt.

Abg. Neuner (nl.): Die Färbung aller zu 1,30 46 eingeführten Gerste halte ich für unmögli. Ein großer Teil meiner Freunde ist aber der Meinung, daß der Gesezentwurf eine Lücke in dem be- stehenden Zollgese ausfüllt, insofern in der Recel das größte Quantum dér eingeführten Gerste zu 1,30 46 eingeführt wird. Die Begründung mackcht allerdings den Eindruck, als solle mehr gegen als für das Geseß Stimmung gemabt werden

Die Abgg. Dr. Südekum (Soz.) und Freiherr von Gamp, (Rp.), die darauf das Wort erhalten, find niht anwesend.

Abg. Carstens (fr. Volksp.) hat gegen die Vorlage sehr starke Bedenken. Eine Schädigung des Neihs durch den bis- herigen Zustand sei nicht nachgewiesen. Die Vorlage sti nur uner dem Druck des Hauses eingebracht worden. Die vermehrte Gersteneinfuhr erkläre sich auch aus der vermehrten Biehhaltung. Man solite niht. immer wieder Geseßesmaßerei treiben, wodur dem Reiche große Kosten verurfaht und der Verdacht erweckt würde, daß man es mit den Vert: ägen nicht genau nehme.

Staatssekretär des Reichs\haßzamts Sydow:

Ich hatte eigentilih niht die Abit, heute nochmals das Wort zu nehmen. Ich sehe mi aber doch genötigt, gegen die Beleuch- tung, die die Begründung der Regierungsvorlage in mehreren Punkten eitens des Herrn Vorredners erfahren hat, Widerspruch zu erheben. Er kat gesagt und hat das aus der Begründung heraus3gelesen, wir hätten anerkannt, daß zu dieser Vorlage jede Unterlage fehlte, daß wir nur der Not geßhorchend er meint aljo, dem Drucke aus diesem hohen Hause entsprechend die Vorlage eingtebracht haben. Es ift nur in der Vorlage gesagt, daß Mißbräuche in erheblihem Umfange nicht raFgewtesen sind. Daß Mißbräuche vorgekommen sind, habe ih selber anerkannt (sehr rihtig! in der Mitte), und wenn nit bie und da Erscheinungen vorlägen, die auf diese Ge- fahren hinwiesen, würden niht die Klagen von so vielen Seiten gekomm?-n sein. Was haben wir aber hier Ungçe- wöhnlihes verlangt? Wir führen den Sag hier in die Praxis cin, daß nur die Gerste, die als Braugerste verzollt wird, zu Brauzwecken verwendet werden darf, die andere nur zu anderen Zweckten, und das ist meines EraŸtens einfa eine Forderung, wenn tch so sagen darfe der Ehrlichkeit. (Sehr richtig! in der Mitte.)

Weiter ist hier die Bemerkung der Begründung bemängelt, wegen der Färbung seien die Verhandlungen dein Abschluß nahe. Ich gebe zu, baß das nicht mehr ganz zutrifft. Es traf zu, als die Vorlage an den Bundesrat gebraÿt wurde. Jett sind fie abgeshlossen, sonst würden wir Ihnen hier den Vorschlag nicht maHen, und sie haben zu dem Ergebnis geführt, daß eine Färbung mit Eosin möglich ist, welhe die Verwendbarkeit ter Gerste zu anderen Zwecken in keiner Weise beeinträhtigt, vor allem aber dauerhaft ers kennen läßt, baß sie nur mit 1,30 46 verzollt ist. Wie nun daraus der S&luß gezogen werden soll, daß jeßt eine Zertrümmerung der Gerste stattfinden solle, bie das Nationalvermögen in Frage stellen würde, kann ich wirklich nicht absehen.

Abg. Vogt-Hall (wirth. Vg.) begrüßt die Vorlage, die den landwirts{haftlihen Bestrebungen entgegenkomme ; ebenso der

Abg. Hilpert (wild), der in dem Entwurf wenigstens eine Abs \{lagtzahlung sieht, um der laxen Behandlung der Einfuhr der Futtermittel entgegenzutreten.

Die Vorlage geht an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Hierauf vertagt sih das Haus.

Schluß 63/4 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 2 Uhr. (Jnterpellation der Sozialdemokraten, betreffend die Werks- pensionskassen.)

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 7. Sißung vom 28. April 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.z

Zunächst gelangt der Gesehentwurf, betreffend die Er- weiterung des Stadtkreises Linden (Eingemeindung der Landgemeinden Limmer, Davenstedt, Bodenstedt und Bornum), zur Beratung.

Herr Dr. RNRèyve - Halle berichtet über dle Vorlage und beantragt die unveränderte Annahme des Gesezentwuriss, bittet jedo die Ne- gierung, bei künftigen Eingemeindungen ein einfadßeres Verfahren anzuwenden, wie es bis 1888 geübt worden jet. In den Motiven des Gesetzentwurfs sei ferner von der Auteinanderseßung mit dem Land- kreise fast gar niht die Rede; das sei aber für den Gesetzgeber not- wendig.

Herr Tramm - Hannover lage zuerst an das Herrenhaus

bätte gewünscht, daß diese Vor- gebraht worden wäre; dann hätte eine Kommissionsberatung stattfinden können. Die Vorlage werde u. a. damit begründet, daß Linden einen Ans{hluß an den Nhein- Weser-Kanal erhalte, und ein Hafen unter Beihilfe der Stadt ge- baut werte. Nah dem Wasser straßengescß fei aber der Bau von Häfen Sache der Gemeinden. Es fei zu befürchten, daß der Staat di-sen Hafen finanziell und tarifarish bevorzugen könne. Er kitte die Regierung um etne beruhigende E:klärung. Im übrigen. sei gegen die Vorlage kein Bedenken zu erheben. | t j

Or. Graf von Wedel-Gödens vermißt Bestimmungen in der Vorlage, wel&e Verträze mit den einzugemeindenden Gemeinden Geseyesfkraft erhalten sollen; das müsse in Zukunft im Gesetze genau

stimmt werden. M Leider Oberregterungsrat von Falkenhayn bemerkt, daß der Ans{lußhafen in Linden allerdings mit Staatshilfe gebaut werde, es werde jecoch nicht von den Bestimmungen des Wasserstraßengesetzes abgewichen wzrden.

Die Vorlage wird darauf angenommen.

Der Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der ver- einigten preußischen und hessischen Staatseisenbahnen im Rech- nungsjahre 1907, die über sichtlihe Darjtellung des Ergebnisses der Verhandlungen des Landeseisenbahnrats im Jahre 1908 und der Baubericht der Eisenbahnverwaltung für 1907/08 nebst den Rechnungsberichten über die Verwendung der extra- ordinären Dispositionsfonds für_ 1907 werden nah den Referaten des Berichterstatters Herrn von Graß durch Kenntnisnahme für erledigt erkflärt.

Darauf segt ‘das Haus die Beratung der Besoldungs- und Deckungsvorlagen fort. S

Jm Geseßentwurf über das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlihen Volks-

schulen hat die X. Kommission die Beschlüsse des Abgeordnetcn- | hauses im wesentlichen folgendermaßen geändert:

Nah 8 8 soll die Alterszulage betragen: 1) für | Lehrer in den ersten vier Stufen je 200 1, in der fünften und sechsten je 250 16, in der siebenten bis neunten je 200 jährlich; 2) für Lehrerinnen in den ersten zwei Stufen je 100 6, in den weiteren je 150 46 jährlih. (Das Abgeordneten- haus hatte für die Lehrer bestimmt: in den ersten beiden Stufen je 200 4, in der dritten und vierten je 250 s, in der fünften bis neunten je 200 M.)

Jn 8 15, wonach die öffentlihen Abgaben von der Dienst-

L

wohnung sowie die Gebühren für die Benußung kommunaler

werden sollen, hat die Kommission die leyteren Gebühren gestrichen.

(480), C auf 360 6 (400), D auf 290 M (320).

290 4, für Lehrerinnen 220 6 jährlih betragen. Nach § 24 in der Abgeordnetenhausfassung erhalten die

an Schulen mit drei oder mehr Lehrkräften eine solhe von min-

halten nah zehnjähriger Dienstzeit eine pensionsfähige Amts- zulage von 100 4 jährlich. Diese leßtere Bestimmung hat die Kommission gestrihen.

Jn 8 29 hat die Kommission den Zusaß gemacht, daß die Naturalleistungen mit der ersten nach dem 1. April 1910 ein- tretenden Ecledigung der Schulstelle fortfallen.

Die Bestimmungen in den S8 43 ff. über die Staats- beiträge und Ergänzungszujshüßse hat die Herrenhaus- fommission grundsäglih geändert.

(Nah der Abgeordnetenhausfassung sollte in Schul- verbänden mit niht mehr als sieben (7) Shul- stellen ein fester Staatsbeitrag zu dem Dienjstein- kommen gezahlt werden, und zwar für den ersten oder alleinstehenden Lehrer von 700 #, für einen anderen Lehrer von 500 #, für die Lehrerin von 300 s. Die in Schulverbänden mit mehr als sieben Schul- stellen bisher zu zahlenden Staatsbeiträge sollten weg- fallen. Dagegen sollten diese Schulverbände Ergänzungs- zushüsse vom Staat erhalten, und zwar sollten zu diejem

gestellt werden.)

Staatsbeitrag für jede politishe Gemeinde bis zur Höchstzahl von 25 Schulstellen gewährt werden; er soll

den ersten oder alleinstehenden Lehrer 500 H, für einen anderen Lehrer 300 f, für eine Lehrerin 150 #. Dem- entsprehend sollen zu Ergänzungszuschüssen für die

235 Mill. Mark bereitgestellt werden.

Für einstweilig angestellte oder noch nicht vier Jahre im Schuldienst befindlihe Lehrer foll der Staatsbeitrag um 280 #6 (Abgeordnetenhaus 265 H) jährlih gekürzt werden.

zushuß für die Lehrerstelle von 337 M, für die Lehrerinnen- stelle von 184 #4 (Abgeordnetenhaus 472 46 bezw. 254 A6) gezahlt werden. Jn Schulverbänden bis zu sieben Schulstellen soll hierfür ein weiterer Zushuß von 135 bezw. 70 F ge- währt werden.

Die nah dem Gese vom 3. März 1897 zu zahlenden Staatsbeiträge und Staatszushüsse (sog. Abfindungsrente für das Schulgeld) sollen durch dieses Geseß nit berührt werden.

Nach 8 §4 erhält das Geseg rückwirkende Kraft vom 1. April 1908 an; die bestehenden Gehaltsregulative follen nah diesem Gesey neu gestaltet werden, und zwar nah dem Be- \{hlusse des Abgeordnetenhauses auch mit Rückwirkung vom 1. April 1908 ab. Diesen leßteren Zusaß hat die Herrenhaus- kommission gestrichen.

Die Kommission beantragt hierzu folgende Resolution:

„Das Herrenhaus kält es mit der Selbstverwaltung der Ge- meinden niht für vereinbar, wenn durch Verabschiedung staatlicher Geseze mit rückwirkender Kraft in das Etatsreht der Gemeinden in der Weise eingegriffen wird, daß diefen nachträglich Ausgaben auferl-gt werden, die niht schon bei Feslseßung des Gemeindeetats sowohl dem Grunde nah als auch rechnungs8mäßig genau feststanden. Dem § 54 des vorliegenden Geseßentwurfs darf die Bedeutung eines Präzendenzfalles nicht beigelegt werden.“

Graf von Carmer-Osten, Herr von Byern und Genossen beantragen, die 88 8, 24, 43 ff. nah den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses wiederherzustellen.

Dr. Graf von Hohenthal-Dölkau und Genossen beantragen, den 8 24 in der Abgeordnetenhausfafsung wieder- herzustellen und deshalb an Ergänzungszuschüssen für Schul- verbände mit mehr als 25 Schulstellen statt 2,35 Millionen Mark nur 850 000 1 festzuseßen.

Herr Dr. Reinke-Kiel und Genofsen beantragen, die ae uns über die Amtszulage im Z 24 folgendermaßen zu assen:

„Sonstigen ersten Lehrern und alleinstehenden Lehrern können nah zehnjähriger Dienstzeit von ihren Gemeinden persönliche Amits- zulagen gewährt werden. Es bleibt den Schulverbänden die Be- stimmung darüber überlassen, ob diese Amtszulagen pensionsfähig sein follen.“

Herr Dr. Loening- Halle und Genossen beantragen, die 2A S und 24 nah der Äbgeordnetenhausfassung wiederher- zustellen.

Graf von Behr-Behrenhoff und Genossen beantragen, die Bestimmung über die Kürzung des Staatsbeitrags für einsiweilig angestellte oder E nicht vier Jahre im Schul- dienst befindlihe Lehrer niht gelten zu lassen für Leiter von Schulen mit sechs oder mehr Klassen und für Lehrer, die die Prüfung jr das Pfarramt oder das höhere Schulamt be- standen haben.

Berichte1statter Dr. Eraf Yorck von Wartenburg gibt einen bistorishen Ueberblick über die Entftehung der Stazatszushüfse, die

Veranstaltungen von den Schulunterhaltungspflichtigen getragen |

In § 17 hat die Kommission die Mietsentshädigung | folgendermaßen festgeseßt (die eingeklammerten Zahlen sind die des | Abgeordnetenhauses): 1) Für Lehrer in Ortschaften der Orts: | klasse A auf mindestens 720 46 (810), B auf 580 6 (650), C auf 480 6 (540), D auf 400 /6 (450); 2) für Lehrerinnen in den | Ortsklassen À auf mindestens 500 46 (570), B duf 430 M | / erur d1e | Ortsklasse E sind verschiedene Stufen zulässig; in der cberfien | Stufe muß die Mietsentschädigung für Lehrer mindestens ;

Leiter von Schulen mit sechs oder mehr aufsteigenden Klassen | eine penstonsfähige Amt szulage von mindestens 700 M6, | andere Schulleiter und erste Lehrer mit Leitungsbefugnissen |

destens 200 4/6. Sonstige erste Lehrer und alleinstehende Lehrer er- ;

Zweck für die Schulverbände bis zu 25 Shulstellen insgesamt | O Arbei 533 Millionen, für die Schulverbände mit mehr als 25 Schul- } Machen, londern ganze Arbett,

stellen 7,7 Millionen Mark jährlich durch den Etat bereit- Nach dem Beschluß der Herrenhauskommission soll der |

für die einzelne Lehrkraft in Schulverbänden bis zu sieben | Schulstellen dieselbe Höhe haben wie nach der Abgeordnetenhaus- |

4 fassung, in den übrigen Schulverbänden soll er betragen für | köônn

das D T a 5 " v kor Mel n are D B G me | ¡u erböben, daß aber dies niht obne Rüdfiht auf die

Schulverbände bis zu 25 Schulstellen durch den Etat nur | 14 Mill. Mark, für die mit mehr als 25 Schulstellen nur j

An die Alterszulagekassen soll ein jährliher Staats: j

wesentlih durch die Aufhetung tes Schulgeldes mit veranlaßt seien,

: uyd über die Summen, welche fetther der Staat für die Volksschule

aufgewendet habe. Durch die Vershiebuna der höheren Alterézulage

pon 250 f um zwei Stufen würden 2 Millionen erspart werden;

die Streichung der Amtszulagen für die ersten und alleinstehenden Lebrer könnte erfolgen nah den Beschlüssen der Kommission über die Staat8zuwendung. Die höheren Alterszulagen und die Amtszulazen seien im Abgeordnetenhaus als ein Kompromiß für die Entziehung der bisherigen Zu'chüsse, welhe der Staat an die Städte gezahlt habe, beshlossen worden. Durch die andere Fassung der Staats- beiträge und Ergänzungaszuschüfse in der Kommissionsfafsung seien jene Bestimmungen überflüssig geworden. Ein Teil des Hauses wolle

| allerdings nicht darauf verzichten.

Herr Dr. von Kopp: Wie {on die Besoldungsordnung mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, so ist es niht anders mit diesem Gese. Es handelt sih um einen wihtigen Berufsstand. Die Kom-

| mission hat sich mit gewohnter Gründlichkeit bemüht, die Interefsen-

gegensäße auszugleihen. Es ist ihr nicht in allen Punkten gelungen. Die Verschiebung der höheren Alterszulagen um zwei Stufen erseint nicht bedeutend, und im Endeffekt kommt dieselbe Summe der Alters- zulazen heraus. Aber genau besehen, handelt es. ich doch um eine Ver- kürzung der Lehrer ; fie erhalten insgesamt in ihrer ganzen Dienstzeit 600 6 weniger. Bei allen anderen Besoldungsfklassen hat man ein anderes Berfahren eingeshlagen, man hat entweder gleihe Alterszulagen ge- geben oder die höheren Zulagen wenigstens in den ersten Jahren gewährt. Man foll allerdings niht die Lehrer mit anderen Beamten ver- gleichen, der Lehrer hat eine hohe ideale Aufgabe; wollen wir aber die Lehrer an diese Aufgabe nur dann erinnern, wenn wir ihnen die Bezüge verkürzen wollen? Die Lehrer hoffen auf das Herrenhaus, daß es seiner Kommission niht zustimmt, sondern wenigstens die Fassung des Abgeordnetenhauses annimmt. Im § 24 hat die Kommission die Amtszulage gestrichen, wiederum um ju sparen und tas Geld anderweitig auê8geben zu fönnen. Die Aufgabe der alleinstehenden Lehrer is aber besonders s{chwierig; die Lehrer in dreiklassigen Schulen haben vielfa doppelten Unterriht in verschiedenen Klassen zu erteilen. Man sagt, auf 1C0 fônne es nicht ankommen. Bei einem Einkommen von 1409 oder 1600 6 kommt es wohl darauf an. Man kann doH nicht die Rektoren für ihr Verhalten dadurch bestrafen. Eine folte Ver- geltungstheorie kann ih niht billigen. Die LandfluHt der Lehrer wird noch mehr gefördert werden. Der Antrag Reinke, den Ge- meinden die Gewährung der Amtszulage anheimzustellen, wird nur Streitigkeiten in die Gemeinden tragen. Ich bitte, ihn abzulehnen; dagegen bitte ih dringend, die §§ 8 und 24 nah dem Abgeordnet hausbeschluß wieder herzu1itellen. Die finanzielle Ordnung der Staats- zuwendungen erschein! mir gefährlih und bedenklich; die g teilung der Staatszushüsse auf die Provinzen usw. ift eine bureau- kratishe Einrichtung, wir haben aber keine Veranlassung, die Bureaukratie zu stärken. Die Städte würden nah den Be- \{lüfsen des Abgeordnetenhauses wecen der Fraglihkeit der Staats¡ushüsse niemals rechtzeitig ihre Etats aufstellen Aber immerhin sind für mich die Beschlüsse des Abgeordneten- hauses über das çanze Geseg den Beschlüssen der r kommission vorzuziehen. Von zwei Uebeln wähle ih das kleinere, um den Lehrern zu laffen und den Städten zu nehmen. Wir sind hiec an einem großen Werk, w-lhes einen großen, wichtigen Berufsstand zufriedenstellen soll. Deshalb sollten wir niht Flickwe:k Ich bitte den Finanzminititer, da Haus instand zu seyen, ganze Arbeit zu machen.

Berichterstatter Dr. Graf Yorck von Wartenburg erwidert, daß in der Kommission mit keiner Silbe davon die Rede gewesen fei, daß die Kürzungen gemacht würden als Strafe für die Rektoren. Die Kommission habe lediglich die Amtszulage gestrichen, um nit den Städten wohlerworbene Rechte nehmen zu müssen.

Herr Dr. von Kopp bemerkt, daß er lediglih gemeint babe ie Kürzung der Amtezulage als eine solche Strafe aufgefaßt werden

E j L A L Herr Dr. Rive-Halle: Die Kommission ging g c 5 „S (0 _ » T4 A s _ N q daß der Zwek des Gesetzes sei, das Diensteinkommen der s

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Beide Gesichtspunkte müßten von einander abbängi Die neue Fraktion stimmt den Beschlüf Kommission zu; ih bitte um deren Annahme.

Graf von Carmer-Osten: Ih komme Ansicht. Ein Teil meiner Freunde ijt mit

- c L e c geschehen dürfe.

aezmacht werden.

| einverstanden und will einen Teil

beseitigen. Diese Beschlüffe bringen den Großit C

in den kleinen Städten und auf dem Lande schädigen fie das Einkommen der Lehrer gegenüber denen der größeren Städte. Nach den Beschlüffen des Abgeordnetenhauses dürfen die Landlehrer einen Ausgleih erwarten. Fch bitte deshalb, die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses wieder herzustellen. Wir erkennen an, daß das Gefey alle hrer aufbefert aber es läßt doch noch einen großen Unterschied ¡wis in der Stadt und auf dem Lande bestehen. Die Hinausshiebung der erhöhten Alterszulage trifft die Lehrer gerade hart in den Iabren, wo sie mit der Erziehung der Kinder am meisten zu tun É Die Lehrer verlieren dadurch im Endeffekt 600 6, und das ift nicht unbedeutend. Die Assistenten haben im 54. Lebensjahre 2700 mehr als die Lehrer. Die Hinausschiebung der höheren Alterszulagen betrifft 20 000 Lehrer. Sehr bedauern müssen wir die StreiSung der Amtszulagen. Wir bitten Sie, dieselben wieder herzuftellen wenn die 100 4 auh keine große Bedeutung haben,

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10 dienen ne doch dazu, den Lehrer berufsfreudig zu erhalten, und wir hoffen, damit der Landfluht der Lehrer entgegenzuarbeiten. Die Anforderungen an die alleinstehenden Lehrer auf dem Lande find befonders groß, und es handelt ih um 15 000 Lehrer. Der Landlehrer muß aud viel Arbeit sür die ganze Bevölkerung machen, nach Schluß der Sdule ist fei Arbeit noch niht zu Ende. Am meisten kränkt den Landlebrer, d ein Untershied gemaht wird zwishen Landlehrera und Stadilehre er fühlt fich als Lehrer zweiter Klasse. Ebenso find wir der Anfi daß die 88 43 ff. nah den Beschlüssen des Abgeordne 8 wieder hergestellt werden müssen. Wir halten diese für gerehter. Hofentlidä trägt das Gesetz zur Beruhigung in Stadt und Land bei. Ministerialdirektor D. Shwarykopff: Ich bin in eigentümlider Lage. Die Kommiffion hat die Regierungtvorlage wieder hergetteilt, und ih muß Sie jet bitten, die Faffung des Abgeordmetenbauses entgegen der Regierungsvorlage anzunehmen. Der Ausg war der Wunsch, mehr Mittel für dieses Geîez bereit j Der Finanzminister erklärte sich bereit, 35 Mill. Mark mebr währen, und das Abgeordnetenhaus hat 35 Mill. Mark mebr Heraus ebraht durch die Kürzung der Staatszuschüsse. Vor : ekamen die Gemeinden für jede Lehrerstelle 200 Staats beitrag. 1897 hielt man das für zu weit gehend und bes{ränkte den Staatsbeitrag auf die Gemeinden bis zu 25 Sqhulistellen, Diejenigen Gemeinden über 25 Schulstellen, die durch den Fortfall des Beitrages 2 2%/ Einkommensteuer mehr aufbringen mußten, sollten nah dem Geseß von 1875 eine sogenannte Entshädigungsrente erbalten, die heute insgesamt 24 Mill. Mark beträgt. Jetzt ging man weiter und sagte si, daß man den reichen Gemeinden überhaupt leinen Beitrag geben könne; als Beispiel wird dafür immer die Se- meinde’ Grunewald angeführt. Durch den Su der Entschädigungüs rente wollte das Abgeordnetenhaus 25 Millionen gewinnen, und dur

die Ding des Staatsbeitrages auf Gemeinden bis zu eben t

Sqchulstellen wollte man weiter 1 Million gewinnen. Ein Anre@t auf einen Staatsbeitrag hat eigentlich keine Gemeinde, der Staat ioll mm für unvermögende Gemeinden eintreten. Da sprehen also viele Gründe für die Fassung des Abgeordnetenhauses, die diejen Sruntiag zur Wirklichkeit werden läßt. Ich glaube nit, daß dir Aufberrung der Lebrer eine zu hohe Belastung für die Gemeinden tedeuten wärd Die 100 46 Amtszulage ist eine sehr zweckmäßtgr Mairagel, um die Lebrer auf dem Lande zu erhalten. Bezüglih der Alteräzalage wänet die Regierung die Wiederherstellung der Abgerordnetrnhauttanung aus einem politishen Grunde. Wenn die Vorlage hier in anderer Faffung angenommen wird und an das Abgeordnetenhaus zunüclgehen wat, 6 ift zu besürhten, daß der Vorschlag der Befoldungtlassen wieder zuf