1909 / 101 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

der hiftorisGen Entwicklung geht hervor, daß die Kafsen in erster Linie um der Arbeiter willen gegründet sind, und es ist durch ihre Aufreht- erhaltung in besserer Weise dem sozialen Frieden gedient, als wenn wir einfach sagen: weg mit solchen Kassen.

Abg. Giesberts (Zentr.): Wir haben versuht, die Werkspensions- Tafsenfrage bei dem Geseß über den privaten Versicherungs-

vertrag mitzuregeln, aber die ganze Materie war damals noch zu -

ungeklärt und gefährdete das Zustandekommen des Gesetzes. Damals erklärte die Regierung, sie sähe die Mißstände ein und werde Klar- heit, eventuell au} Wandel schaffen. Inzwischen find Petitionen an uns gelangt, darunter die des christlihen Metallarbeiter- verbandes, der den Schwerpunkt seiner Mitgltedshaft in Essen bat und die Kruppschen Pensionskassen öffentlich s{harf krcitisierte. Die christlichen Arbeiter \lehen niht auf dem Standpunkt, daß man die Werkspensionskassen einfa A soll; sie roollen eine Reform. Die Klagen find so alt wie die Pensionskassen selbst, weil sie in deren ganzem Aufbau begründet sind. Die Arbeitgeker haben fi vielleicht von bestem Willen leiten lassen, aber gerade dann soll man die Einrichtung niht mit Bestimmungen belasten, die Erbitterung bei den älteren wie jüngeren Arbeitern hervorrufen. Wenn man {hon etwas Gutes stiften will, soll man die Beitragszahlung so einrichten, daß eine wesentlihe Rückzahlung erfolgen kann. Es wäre {on eine erbeblide Erleichterung für die Arbeiter, wenn man sie nah einer etwa einjährigen Karenzzeit ßch entscheiden ließe, - ob ße der Kasse beitreten wollen. Die Firma Krupp sagt zwar, daß bet einem freiwilligen Beitritt ein rationeller Versicherungsbetrieb nicht möglich wäre; er wäre aber bei einer einjährigen Karenz- zeit viel eher möglih. Wenn die Argumentation der Kruppschen Kasse, daß die Arbeiter die Beiträge nur formell leisten, in Wirklichkeit aber die Firma den ganzen Betrag zahle, rihtig wäre, so begreife ich nicht, warum die Arbeitgeber nit von vornherein den ganzen Betrag zahlen, dann ständen die Kassen noch viel deutliher als Wohlfahriseinrihtungen da. Fn Wirklichkeit aber erleiden die Arbeiter einen Abzug von ihrem wohlverdienten Lohn. Der wird nah Akkord- und Tagelohnsäßen berechnet, und die Atzüge für die Versicherung machen ein ganz erheblihes Quantum aus. Auf die mancherlei anderen Wider- spruhe in der Verteidigung Krupps will ich nit weiter eingehen. Die Unzufriedenheit und Aufregung über die Mißstände in den Werkspensionskafsen steigt in der Arbeiterschaft immer mehr, und zwar nicht durch eine künstlißhe Agitation. Auch gegen die Kruppshe Kasse, in deren Lob selbst die, die in Wirklichkeit unzufrieden sind, doch immer wieder ein- gestimmt haben, kommt sie jeßt zum Ausdruck, Die volle Zurück- zablung verlangt kein Arbeiter, sondern nur einen 1elativen Anteil. Die ganze Unhaltbarkeit des jeßigen Zustandes ergibt sich \{chon aus der Perspektive, daß im Falle eines großen Streiks die Arbeiter ihre ganzen Ansprüche verlieren. Unsere christlihen Arbeiter wollen durchaus nicht die Beseitigurg der Pensionskasse, sondern eine zeit- gemäße Reform unter Sicherung der Koalitionsfreiheit.

Abg. Cuno (fr. Volksp.): Wir erkennen an, daß die Werks- kassen den Arbeitern große Vorteile bieten. Wir ver- fennen aber nicht die Mängel der bestehenden Kassen, die sich aus der Doppelnatur des Arbeitsvertrages und Versicherungs- vertrages ergeben. Einer geseßlichen Regelung der Sache stehen aber wesentlihe Bedenken entgegen. Anderseits dürfen die Arbeitgeber nicht im Zweifel sein, daß der Verlust der Ansprüche der Arbeiter unter diesen eine Mißstimmung erzeugt, die richt etwa bloß durch eine Agitation hervor- gerufen und wachgebalten wird. Die Arbeitgeber sollten darüber nachdenken, wie die Nachteile, die mit den Penfionskasfsen verdunden sind, gemildert werden können. Der Weg der Zurückzahlung der Beiträge nach einer bestimmten Arbeitszeit ist keine be- friedigende Lösung. Der Zwang zur Rückzahlung der Beiträge könnte auch absreFend auf die Ecrihtung von Pensionskassen wirken. Viel praktisher ist der auch {on früher vorgeschlagene Weg des Abschlusses eines Kartells der Kassen, wodur die Arbeiter vor Verlusten ges{chüßt werden können.

Hierauf wird nah einer persönlichen Bemerkung des Abg. Hue (Soz.) gegen 6!/4 Uhr die weitere Beratung auf Dienstag, 4, Mai, 2 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 8. Sißung vom 29. April 1909, Nachmittags 121/5 Uhr. (Bericht von Wolffs TelegraphischWem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des Gesehentwurfs, betreffend die Erweiterung des Stadt- kreises Düsseldorf und die Organisation der Amts- gerihte in Düsseldorf, Gerresheim, Neuß und Ratingen.

ere Veltman-Aachen berichtet darüber und beantragt die unveränderte Annahme. l

Graf von Seydliÿ beantragt, diesen Gegenstand von der Tages- ordnung abzuseßzen, da der stenographishe Bericht aus dem Ab- geordnetenhaus darüber noch nicht vorliege.

Berichterstatter Herr Veltman bittet, die Vorlage sofort zu be- raten; in der Kommission des Abgeordnetenhauses sei die Vorlage mit 18 gegen 3 Stimmen angenommen worden, und das Abgeordneten- haus habe nur eine einzige Aenderung vorgenommen. Die auf die Borlage bezüglihen Drucksachen des Abgeordnetenhauses lägen vor bis auf den stenographischen Bericht. Es liege im Interesse der Stadt Düffeltorf, daß die Vorlage sofort erledigt werde.

Der Gegenstand wird indessen von der Tagesordnung ab-

geseht.

Darauf seßt das Haus die Beratung des Gese entwurfs über das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlihen Volksschulen fort.

Zu 8 2, nah dem neben dem Diensteinkommen außer- ordentlihe Bewilligungen nur aus besonderen Gründen er-

folgen dürfen, bemerkt

Graf von Haeseler, daß die Lehrer, die zugleih an Fortbildungsshulen unterrichten, biernah keine befondere Ver- gütung empfangen dürften. In Lehrerkreisen meine man aber, daß die Arbeit dec Lehrer kontlingentiert sei, und baß diese für befondere Leistungen auch besondere Vergütungen bekommen müßten. Es fehle auf dem Lande an Lehrern für die Fortbildungsshulen, weil die Lehrer sagten, sie seien niht verpflihtet, diesen Unterricht zu erteilen, in threr Nokation stehe nichts davon. Die Regierung möge deshalb unzwei- deutig erklären, was der Lehrer verlangen könne oder nicht, daß der Lehrer seine Arbeit nur zu tun habe, soweit seine Kräfte reichten. Der Lehrer auf dem Lande habe nur 24 Unterrichtssunden in ter Woche, der Bahnhofsbeamte stehe 12 Stunden auf demelben Fleck Im Dienst. i :

Ministerialdirektor D. SMhwarbßkopff: Die Pflichtstunden der Lehrer werden von der Schulaussibtsbehörbde geregelt. Die Fort- bildungsschulbe hörde ist aber eine andere als ‘die, welher die Volks- \{ulen unterftehen. Selbstverständliß muß der Lehrer für eine Mehrleistung eine Vergütung erhalten. Aber es liegen allerdings S@wierigkeiten auf diesem Gebiete vor. Es wird {on in der Bokation die Verpflihtung für die Fortbildurgss{hulen unter Um- samen bestimmt, aber die Sale läßt sich nur von Fall zu Fall ent- heiden. j

Graf von Haeseler bittet, die Lehrer darauf vorzubereiten, daß sie diese Verpflichtung übernehmen müßten.

S 2 wird angenommen, ebenso §3 (Grundgehalt für den Lehrer 1400 M, für die Lehrerin 1200 4 jährlih) und die SS 4—T7.

Nach § 8 in der Kommissionsfassung soll die Alters- zul age betragen: 1) für Lehrer in den ersten vier Stufen je 200 M, in der fünften und sehsten je 250 M4, in der siebenten bis neunten je 200 4 jährlih, 2) für Lehrerinnen in den ersien zwei Stufen je 100 6, in den weiteren je 150 /6 jährlich. (Das Abgeordnetenhaus hatte für die Lehrer bestimmt: in den ersten beiden Stufen je 200 1, in der dritten und vierten je 250 M, in der fünften bis neunten je 200 M4.) i

Von verschiedenen Seiten ist, wie bereits mitgeteilt, die D E der Abgeordnetenhausfassung beantragt worden.

Graf von Hohenthal-Dölkau : Die vortreffliche staatsrechtliche Nede des Grafen Eulenburg von gestern hat großen Eindruck ge- macht. Die Rede war durhaus von Wohlwollen für die Lehrer ge- tragen. Unser Antrag auf Wiederherstellung der Abgeordnetenhaus- faffung beweist dieses Wohlwollen. Wir beantragen ferner, im § 24 die Amtszulage der alleinstehenden Lehrer nach 10 jähriger Dienntzeit von 100 46 gleihfalls wiederherzustellen, und wollen dafür au3 den Ergänzungszushüssen für die größeren Gemeinden 15 Million ab- zweigen, um diesen 15 000 Lehrern auf dem Lande diese Zulage ge- währen zu können. Es hätte jedes Miitel aufgewendet werden müssen, um möglich#| die Landlehrer mit den städtishen Lehrern gleihuustellen und dadurch die leidige Landfluht der Lehrer ein- zuschränken. Die Handwerker sind {on ganz vom Lande weg- aezogen, es muß alles aus der Stadt besorgt werden. Wenn der Lehrer seinen Sohn zwar niht auf die Universität was ih nicht wünshen würde —, aber auf das Seminar \{ickt, so erwachsen thm große Kosten. Außerdem muß man die \chwierige Aufgabe des Lehrers in Klassen mit 80 oder mehr Kindern würdigen. Man muß die Verhältnisse auf dem Lande kennen. Ich habe von einem Lehrer gehört, er sei durch die zweite Prüfung durchgefallen, weil er die Frage niht beantworten konnte, wie viel an Aufbefserungen für die Lehrer in ten leßten Jahren geschehen sei, und gesagt habe, er verlasse sich auf die Regierung. Als ich ihn fragte, wie seine schriftlihe Arbeit gewesen sei, und welhes Thema er gehabt habe, sagte er: „Wie weit die Ethik im Volksshulunter- riht zur Geltung zu bringen set urd wo die Grenze ihrer Anwen- dung liege.“ Jch bin froh, daß mir dieses Thema nicht gestellt worden ist. Für den Antrag Reinke, die Amtszulage von 100 4 in ‘das Belieben der Gemeinden zu stellen, kann ih nicht stimmen.

D. Graf von Zieten-Schwerin: Ich bitte, dem Antrag des Grafen Carmer, die Abgeordnetenhausfafsung über die Alters- zulagen, die Amtszulagen und die Staatsbeiträge wiederherzustellen, nien, Auch die gestrigen Ausführungen des Grafen Gulen- burg haben mich nicht eines anderen belehrt. Man sagt, es würde den Städten ein wohlerworbenes RNeht auf die Staatsbeiträze entzogen. Ist das etwas ganz Neues? Ist es nihcht {hon vor- gekommen, daß im Staatsinteresse eine Wohltat zurückgezogen werden mußte? Das Staatsinteresse geht dem Privatinteresse vor, Auch den Gutsbesißern sind seinerzeit Opfer auferlegt worden, ohne daß die Bertreter der Städte sich dagegen erklärt haben.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Jch bin dem Herrn Grafen überaus dankkar für die große Unter- stützung, die er uns hat zuteil werden lassen, und für die Befür- wortung, die er gegenüber dem Antrage der Herren Graf Carmer und von Byern ausgesprochen. hat. Jch kann Sie nohmals nur an- gelegentlichst bitten, diesem Antrag Ihre Zustimmung erteilen zu wollen.

Meine Herrey, da ich das Wort habe, möchte ich mihch noch kurz zu dem Antrage des Herrn Professor Dr. Loening und dem eben begründeten Antrage des Herrn Grafen Hohenthal wenden. Herr Dr. Loening wünsht die Benefizien, wenn ih diesen Ausdruck gebrauchen darf, die das Abgeordnetenhaus den Lehrern auf dem hier in Rede stehenden Gebiet gewährt hat, aufrecht zu erhalten und nit zu streichen, wie das bekanntlih der Beshluß Ihrer Kommission tat. Es sollen also die Alterszulagen so günstig gestaltet werden, wie das im Abgeordnetenhause bes{chlofsen worden ist, und ebenso soll den ersten und alleinstehenden Lehrern die Zulage von 100 4 bewilligt werden. Fch habe mich schon in der Kommission nachdrücklich dafür eingeseßt, den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses zuzustimmen und den Lehrern das zu gewähren, was das Abgeordnetenhaus vorgeshlagen hat. Jch glaube, auch gerade vom Standpunkt des Herrenhauses wäre es wünschenswert, hier nicht hinter dem Abgeordnetenhause zurückstehen. Herr Dr. Loening hat - es sich aber er möge mir den Ausdruck nicht verargen etwas leiht gemaht, wie die Deckungsmittel be- \chafft werden sollen. (Widerspru des Dr. Loening.) Nein, cinstroeilen ist sein Antrag nur dahin gegangen, den Antrag wieder herzustellen wie die Deckungsmittel beschafft werden sollen, darüber verbreitet sich der Antrag gar nicht. (Widerspru des Herrn Dr. Loening.) Irre ih mi darin, so darf ich mir meine Ausführungen vorbehalten.

Herr Graf von Hohenthal wünscht den Lehrern jedenfalls diese einmalige Zulage von 100 4 zu reservieren, soweit es sih um allein- stehende und erste Lehrer handelt ; er will also wenigstens einen Teil der Vorschläge des Abgeordnetenhauses wieder herstellen. Er hat, wie ih glaube mit Recht, darauf hingewiesen, daß es viel wichtiger if, diesen besonders belasteten Lehrern auf dem Lande diese 100 zu geben, als den großen und wohlhabenden Städten die staatlichen Mittel zu belassen, die ihnen auf Grund des Geseßes bon 1897 ge- währt worden sind. Aber ich glaube, der Antrag des Herrn Grafen würde einen Effelt haben, den er vielle:cht selber nicht will. Er will nicht die gese lichen Beiträge der großen Kommunen streihen” oder kürzen, sondern er will die benötigten Mittel beschaffen, indem er den Ergänzungszuschußfonds herabseßt. Aber ih habe ausgeführt, daß dieser Ergänzungszushußfonds gerade dazu da ist, um den be- dürftigen Gemeinden staatlihe Beihilfen zu gewähren, und ih ‘muß mich in diesem Falle ih freue mi, auf die Seite der Städte, der bohbelasteten Städte, zu treten dagegen aus\vreckchen- daß man den Zu!chußfonds, der für die hochbelasteten Städte, namentlich? im Osten, Königsberg usw. bestimmt ist, weiter herab- seßt. Ih weiß nicht, ob der Herr Graf von Hohenthal sih der T ragweite seines Antrages voll bewußt gewesen ist; ich erlaube mir, ihn darauf aufmerksam zu machen. Konsequent if allein und vermeidet die eben geschilderte Eventualität der Antrag der Herren Graf von Carmer und von Byern. Er entzieht die geseßlihen Beiträge und verhütet also, daß die großen, ganz leistungéfähigen Städte noch ferner bie Staattbeiträge bekommen; er mindert aber nit den Erzänzungszushußfonds, der für die Städte da verwendet werden soll, wo in der Tat eln Bedürfnis vorhanden i. Also ih meine, wenn man dle Wahl hat zwischen der Zubillizung dieser Wohltaten für die Lehrer und der Kürzung dieser ge‘eßlihea Beiträge, so, meine i, könnte die Wahl nur nah der ersten Nichtung hin gehen. Des- wegen kann ich nur nohmals bitten, in Uebereinstimmung mit den Ausführungen, die wir soeben gehört haben, dem Artrage der Herren Graf von Carmer und von Byern Ihre Zuslimmung zu erteilen.

Berichterstatter Dr. Graf Yorck von Wartenburg erwidert dem Grafen Hohenthal, daß die Spannung zwischen den Stadtlehrern und

Landlehrern im Gehalt zwar noch nit ganz beseitigt werde, aber do nur noch sehr gering sei; sie werde kaum noch in einem Falle bis zy 400 4 gehen.

Herr Dr. Neinke- Kiel befürwortet seinen Antrag, daß de Ge, meinden die Amtszulage gewähren können, und führt aus: Dag Herrenhaus steht vor einer \{chwierigen Entscheidung. Es foll si nit von den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses leiten laffen, aber

diese Beschlüsse haben doch ein großes Gewicht. Wir sollen gerecht |

werden den Lehrern, den Städten und der Finanilage des Staatez: dur diese drei Faktoren wird das Problem erschwert. Wir müssen an dieser Stelle dem Herrn Finanzminister danken, der großherzig für die Lehrer çetan hat, was möglich war. Die Lehrer müssen dank, bar dafür sein. Negierungsvo! lage hinausgegangen und hat die wetitergehenden For derungen des Abgeordnetenhauses bewilligt. Die Lehrer sind in höherem Prozentsaß aufgebessert als alle übrigen Beamten, aber sie haben bisher auch viel \chlehter gestanden. Ich habe in der Kommission dem Kommissionsbeshluß zugestimmt, aber es sind seitdem neue Mos: mente und durch dea Antrag Carmer auch Tatsachen eingetreten, daß ih nicht mehanisch meine Abstimmung in der Kommission aufreht er: halten fann. Für jeden, der an den Kommissionsarbeiten teilgenommen hat, waren diese Beschlüsse nur ein Provisorium. Ih will alles tun, um den Lehrern die Wohltaten des Gese :s zu erhalten. JIch werde also in erster Linie für die Anträge stimmen, welche die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses aufrechterhalten. Meinen Antrag habe ih gestellt, weil mir die Strcihung der Amtezulage besonders leid tat, Unter den gegenwärtigen Umständen * betrahte i meinen Antrag nur als Eventualantrag, wenn die Anträge auf Wiederherstellung der Abgeordnetenhausfafsung abgelehnt werden. Mit s{chwerem Herzen verzihte ich dann auf die Ordnung der Alterszulage, wie sie daz andere Haus beschlossen hzt. Mein Antrag hat gute und \{chlechte Seiten, er wird einmal nihts oder do nur den Gemeinden etwas kosten, die die Amtszulagen freiwillig gewähren, und er fügt si ohne weiteres au den Beschlüssen unserer Kommission an. Die s{chlechten Seiten meines Antrages bestehen darin, daß er der ganzen Konstruktion dez Gesetzes widerspriht aber das ist nur ein Shönheitsfehler —, und daß er, wie man sagt, Beunruhigung in die Gemeinden trägt. Das ist aber nur ein Schlagwort. Staat und Gemeinden müssen \ich ein dides Fell beschaffen, nenn sich Unzufriedenheit zeigt. Mein An- trag chlägt mindestens eine Brücke, auf die auh das Abgeordneten haus treten kann. :

Graf von Hohenthal-Dölkau: Mein Antrag will die finanzielle Situation nur verschieben, er gibt die Deckungdmittel an. Aber der Finanzminister stimmt nur dem Antrage zu, der keine Deckung angibt. Ih will gern unterscheiden zwishen den festen Zuschüffen der Großstädte und den Ergänzungszuschüssen. Von den 7,7 Millionen, die für den leßteren Zweck das andere Haus bewilligt hatte, hat unsere Kommission 5,5 Millionen abgezweigt zu festen Zuschüssen, und von dem Nest will ih die 17 Million für die Amtszulage abzweigen, Fh bitte Sie also, doch noch meinem Antrage zuzustimmen.

Herr Dr. Loening: Mein Antrag hat niht den Sinn, den der Finanzminister angenommen hat. Ich habe nur beantragt, § 8 und § 24 (Alterszulage und Amtszulage) nach dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses wiederherzustellen, aber ih hatte die Absicht, wenn diefer Antrag angenommen wird, dann weiter zu beantragen, die 88 43 ff. (Staatsbeiträge) an die Kommission zurückzuverweisen, weil ih in diesen Paragraphen, die mir in der Fassung des Abgeordneten hauses niht gefaller, noch weitere Aenderungen wünsche, als Graf Hohenthal beantragt hat. Der Beschluß unserer Kommission über die Alterszulage bedeutet für die Lehrer, was gestern Herr Kardinal von Kopp mit Neht nachgewiesen hat, eine Kürzung um 600 #, Diese Summe verteilt sich auf neun Jahre der beiden Zulagestufen; eine Summe von 60 oder 70 #& mehr im Jahre mat aber für die Lehrer in diesen Lebensjahren fehr viel "aus, da sie gerade in diesen Fahren große Kosten für ihre Kinder haben. Ein Lehrersohn ¿ B, der in diesem Lebensalter des Vaters von der Schule zur Präparaaden- anstalt übergeht, hat eine Bücherrehnung von 83 4 zu zahlen.

Ministerialdirektor D. Schwarhkopff: Ih würde es mit großer Freude begrüßen, wenn das Haus die Leistungen für die L hrer wieder in der Fassung des Abgeordnetenhauses herstellen würde. Di Schwierigkeiten liegen aber in den Deckungsmitteln. Ich bitte, dem Antrage des Grafen Carmer zuzustimmen; allerdings m dann die Vorlage noch umzedigiert werden. Den Antrag dés Grafen Hohenthal kann ich niht empfehlen; mir is durhaut sympathisch, was er über die Lehrer sagte, aber die Regierung fann doch niht die Deckung annehmen, die er empfohlen hat. Di Summe von 2,35 Milltonen für Ergänzungszushüfse für die aroßen Gemeinden über 25 Schulstellen ist ion so gering, daß wir davon nit noch die 14 Million für die Amtszulage abzweigen können. Wir brauh:n vielmehr diese Summe vollkommen für dieje größeren Städte, unter deren fh nicht bloß die ganz großen Städte befinden, Fch bitte also den Grafen Hohenthal, seinen Antrag zu Gunsten deb jenigen des Grafen Carmer zurückzuzichen. Herr Dr. Loening da! rihtig gefühlt, daß nah der Wiederherstellung des Beschlufses de Abgeordnetenhauses noch eine Umredigierung stattfinden müsse, adet sein Antrag bringt uns auch niht weiter. Ich bitte ihn au, den Antrag Carmer einzutreten. Der Antrag Reinke ist der Unter rihtèverwaltung sehr bedenklih. Es muß endlich das fortwähren Drängen in den einzelnen Gemeinden aufhören, der Antrag tral wieder Beunruhigung in die Gemeinden; die Gemeinde wird eventut gern die Amtszulage beschließen, aber dann muß die Regierung wieder einen Zuschuß dazu gewähren. Ich bitte, abzulehnen. ; A ;

Herr Tramm - Hannover: Ich möthte zunächst în aüer Namen unserem hochverehrten Berichterstatter den Dank aus|Þ e@" daß es uns durch seinen klaren Beriht möglich ijt, in kurzer 32 die Vorlage zu erledigen. Graf Eulenburg hat gestern mit Ne ausgeführt, daß die Städte die Staatsbeiträge als ein Necht anscdet

,

können. Dur das Geseg von 1888 sollte gerade den Gemeind wegen threr Ueberbürdung eine Erleihterung in den Schullasten gewährt werden; das sogte damals die Thronrede und sagten aut Minister. Und infolge der Aufhebung des Schulgeldes wuts in einem neuen Seseß von 1889 die Dotation der Gemeinde für die, Schulstele noch um 100 4 erhöht. Es ha

sh bier nicht bloß um die großen Städte, 25 Scuistellen kommen s{chon bei etner Einwohnerzahl

8000 vor, und au die großen Städte sind durhaus nicht rid Die Gemeinden haben große soziale Aufgaben übernommen, nicht traf! des Gesetzes, sondern kraft des Schwergewihtes der neueren (Sl widcklung. Es kann der Regierung nur angenehm fein, wen!

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diesen Antrag

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nit in den arofeen Städten eine unzufriedene Bevyslkerung anfammetll;}

Gemeinden imftande bleiben, ihre großen Ah Die Negierung betrachtet die Finanzlage Städte zu optimistisch. Wir würden gar nit verstanden werdek wenn wir den groß.n Mann spielen und auf die Beiträge d Staates verzichten wollten. Die Ergänzungszuschüfse tôönnen f Beiträge nicht erseßer, denn ihre Verteilung hängt von ZU keiten ab. Ich bitte deshalb, den Kommissionsbeschlüssen zuzustmm

Ein Schlußantrag wird mit großer Mehrheit angenom

Die Abstimmung wird bis zur Erledigung des § 43 zur gestellt. i / cAtonib

Jm § 15, wonach die öffentlichen Abgaben von der De wohnung sowie die Gebühren für die Benußung kommunE, Veranstaltungen von den Schulunterhaltungspflihtigen * tragen werden sollen, hat die Kommission die lehteren Gebuyr

gestrichen. 8 15 wird in dieser Fassung angenommen.

deshalb müssen die gaben zu erfüllen.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Der Finanzministec ist sogar über die ursprünglide F

zum Deutschen Reichsanzei

(Schluß aus der Esten Beilage.)

Jn Z 17 hat die Kommission die Mietsentshädigung folgendermaßen festgeseßt (die eingeklammerten Zahlen sind die des Abgeordnetenhaujes): 1) für Lehrer in Örtschaften der Ortsfklasse A auf mindestens 720 4 (810), B auf 580 M Cer C auf 480 4 (540), D auf 400 (450); 2) für Tex NNeN in den Ortsflassen À auf mindestens 500 4 S ), B auf 430 M (480), C auf 360 6 (400), D auf

) 6 (320). Für die Ortsklasse E sind verschiedene Stufen zulässig; in der obersten Stufe muß die Mietsgentshädigung für Lehrer mindestens 290 #4, für Lehrerinnen 220 M tährlich betragen.

Die Abstimmung hierüber wird bis zur Erledigung der Bestimmungen über den Wohnungsgeldzushuß der Beamten im Mantelgesey zurückgestellt. I für du res S die Schulverbände die Ortszulagen

L nzelnen Urten von Lehrkräften verschiede stal dag t befürwortet O E Se

err Schustehruss- Charlottenburg den Zusatz B bi au eUnter Berücksichtigung des amilie A 0B U die Größe der Kinderzahl mache für den Lehrer sehr viel aus. Die Stadt Frankfurt gebe ¿. B. Familienzulagen nach der Kinderzahl.

Ministerialdirektor D. Schwar ykop ff bemerkt, daß dieser Antrag ¡war ein neues Prinzip aufstelle, daß aber kein Bedenken dagegen zu erheben sei, daß die Gemeinden berücsihtigen könner, ob ein Lebrer R babe, oder nit verheiratet sei, und ob er eine größere Kinder-

S 22 wird mit dem Antrage Schustehrus angenommen. E Nach § 24 in der Abgeordnetenhausfassung erhalten die Leiter von Schulen mit sechs oder mehr aufsteigenden Klassen eine pensionsfähige Amtszulage von mindestens 700 4, andere Schulleiter und erste Lehrer mit Leitungsbefugnissen an Schulen mit drei oder mehr Lehrkräften eine solhe von mindestens 200 6. Sonstige erste Lehrer und alleinstehende Lehrer er- halten nah zehnjähriger Dienstzeit eine pensionsfähige Amts- zulage von 100 #4 jährlich. Diese leßtere Bestimmung hat die Kommission gestrichen.

Hierzu liegt außer den Anträgen auf Wiederherstellung der Abgeordnetenhaus fassung der Antrag der Herren Dr. Reinke- Mel und Gen. vor, die Bestimmung über die Amtszulage folgendermaßen zu fassen: A

«Sonstigen esten Lehrern und alleinstehenden Lehrern können nach zehnjähriger Dienstzeit von ihren Gemeinden persönliche Amtszulagen gewährt werden. Es bleibt den Schulverbänden die Bestimmung darüber überlaffen, ob diese Amtezulagen pensionsfähig sein follen.*

Berichterstatter Dr. Graf Yorck von Wartenburg befürwortet noch besonders die Zulage für die Rektoren. :

Herr Dr. Hamm: Wenn der Mantel fällt, muß auch der Herzog fallen. Wenn das Mantelgescß mit der Deckung fällt, fällt auch die Lehreraufbesserung. Ih mö&te, wenn alle anderen Anträge abgelehnt werden, nocch an den Antrag Reinke erinnern, der keine Deckung dur den Staat braucht. Der Redner beantragt noch zu diesem Antrag den Zusatz, daß die Amtszulage, welche die Gemeinden gewähren können, bis zu 100 4 jährlih betragen kann.

_ Eraf von der Schulenburg-Wolfsburg kittet die zierung, eine Inftruktion für die Rektoren zu | deren Stand gehoben werden fönne

Ministerialdireft

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in der Ausführung Fegriffen sei er Redner fpriht sich gegen den Antrag Reinke aus.

Die Abstimmung wird bis zurügestellt.

In 8 29 hat die Kommisfion den Naturalleistungen mit der erften na tretenden Erledigung der

S 29 wird nach kurzer zenommen.

Tie S8 43 f.

Staatsbeiträge und Erg gszusc

Nach der Abgeordnetenhausfc verbänden mit, niht mehr al ein fester Staatsbeitrag zu den werden, und zwar für den erften ein solher von 700 #, für eine [ur die Lehrerin von 300 #. mehr als sieben Schulstellen deiträge sollten wegfallen.

_ Dagegen sollten diese hulverbände jushüsse vom Staat erhalten, und zwar Zweck für die Schulverbände bis zu X 23,3 Millionen, für die Shulverbände mit fielen 7,7 Millionen Mark ährlich d werden.

Nah dem Beschluß der Herrenhauskommi|ton

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Antrage

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mit einem folhen Ergänzungszushuß niht au®êreichen können, liegt auf der

Zweite Beilage ger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

1909.

Berlin, Freitag, den 30. April

__ Graf von Hohenthal.Dölkau beantragt im Anschlu seinen Antrage, 8 24 der Abgeordnetenhausfafsung wieder ere vie Mittel für die Amtszulage der alleinstehenden Lehrer aus dem Fonds für ‘Ergänzungszushüsse für die Gemeinden mit über 25 Schulstellen ab» zuzweigen und deshalb für diesen Fonds statt 2,35 Mill. Mark nur 850 000 #4 festzuseßen. Er beantragt ferner zu dem § 43 den

©

ormalen Zusatz, ß i i Se N e E bten Ede S _ Graf yon Behr-Behrenhoff und Gen. beantragen, die Be- stimmung über die Kürzung des Staatsbeitrages für einstweilig angestellte oder noch niht vier Jahre im Swhuldienst befindliche Lehrer nit gelten zu lassen für Leiter von Schulen mit sechs oder mehr Klassen und für Lehrer, die die Prüfung für das Pfarramt oder das Erb Lans E 8

Herr Dr. Bender-Breslau führt unter Bezug ie Ver-

hältnisse in Schlesien aus, daß die Städte ane wi Ei, beiträge verzihten könnten. __ Graf von Behr-Behrenhoff befürwortet seinen Antrag als eine Kons: quenz der früheren Bestimmung, wona diesen Lehrern das Grundgehalt in den ersten vier Dienstjahren nihcht gekürzt werde, und empfiehlt sodann die Beschlüsse der Kommission. y

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Was den Antrag des Herrn Grafen von Behr- Behrenhoff auf Nummer 85 der Drucksa@en betrifft, so erkennen wir dankbar an, daß darin eine formelle Verbefserung liegt, und haben unserseits kein Bedenken dagegen zu erheben.

Der Herr Graf hat auh das Verhältnis des § 44 zum § 43 gestreift und hat anerkannt, daß der § 44 eine wohlwollende Fassung habe; er hat aber dech Bedenken hinsihtlih seiner praktishen Aus- führung erhoben. Demgegenüber kann ih ausdrücklich erklären, daß § 44 nit bloß hinsihtlich seiner Faffung, sondern auch bei seiner Ausführung seine wohlwollende Tendenz beibehalten wird, und daß es nit entfernt in de“ Absicht liegt, eiwa dur § 44 die in § 43 den \ kleinen Schulveréänden zugesagten Staatsbeiträge mit der anderen Hand wieder zurückzuziehen. Nein, meine Herren, diese Beiträge follen dem Gros der S@ulverbände verbleiben, und nur bei einer ganz offen- sichtlichen Leistungsfähigkeit, wo von einem Bediinfnis keine Nede sein kann, follen fie zurückgezogen werden. Das ist auch in § 44 dadurch | zum Ausdrucke gekommen, daß die Worte so s{harf pöointiert worden sind „offenbar nicht erforderli". Man hat sihnicht damit begnügt, zu sagen „nicht erforderlih“", sondern hat auch das Wort „offenbar“ noch hinzugefügt. Ferner hat man zur Kennzeihnung der Leistungsfähigkeit niht bloß die Einkommensverhältnisse, sondern auch die Belaftungsverhältnisse mit in diese Bestimmung hineingezogen; also hon eine neue erheb- lihe Belastung ist ein Hemmnis einer etwaigen Absicht, die Schul- beiträge zurüdckzuziehen. Ich möchte also sagen: Sie können in dieser Beziehung ganz beruhigt. sein, daß der § 44 auch wohlwollend durh- geführt werden wird, und dur ihn die Wohltat des § 43 nit wieder beseitigt wird.

Nun, meine Herren, möthte ih in dieser Beziehung nur noch

eins hervorheben. Wir haben bei bieser Vorlage ja von vornherein das Gros der ganzen Lasten auf die Staatékasse übernommen. Die | Regierungsvorlage sah einen Aufwand von 33 Millionen vor und

Geseße mit rückwirkender Kraft in das Etatsreht der Gemeinden in der Weise eingegriffen wird, daß diesen nahträglich Ausgaben auf- erlegt werden, die nicht schon bei Festseßung der. Gemeindeetats fowohl dem Grunde nah als auch rechnungêmäßig genau fest- standen. Dem § 54 des vorliegenden Gesetzentwurfs darf die Be- deutung eines Präzedenzfalles niht beigelegt werden.“ Die Resolution wird nah kurzer Befürwortung durch den Berichterstatter Grafen Yórck angenommen. : Ein T A ILaIiras des Grafen von Mirb ah wird um 41/7 Uhr abgelehnt.

Es folgt die Beratung der Novelle zum Einkommen-

steuergeseß und Ergänzungssteuergesey auf Grund des Berichtes der verstärkten Finanzkommission. Den Art. I, der die Aenderungen des Einkommen- steuergeseßes enthält, die hauptsählih die bekannte Er- weiterung des Kinderprivilegs 19) betreffen, hat die Kom- M L T angenommen.

_ Nach Art. I1 soll das Ergänzungssteuergeseh in § 11 die Abänderung erfahren, daß bei der Einschägung M land- und forstwirtshaftlihen Grundstücke der Ertragswert zugrunde gelegt wird, das ist das Fünfundzwanzigfache des Reinertrages.

Die Kommission beantragt dazu folgenden Zusaß:

«Wenn jedoch der Besitzer solher Grundstücke oter diejenigen, von welchen er sie ererbt hat, dieselben innerhalb der leßten zehn Jahre dur lästigen Vertrag erworben haben, so ist der Einshäßung der gemeine Wert zugrunde zu legen.“

Kom -

__Beuichterstatter Herr Ehlers-Danzig befürwortet missionsbeschlüfse.

Dr. Graf Yorck von Wartenburg führt aus, daß die Landwirt- schaft die Bestimmung über die Einshäßung nah dem Crtragswert mit Freuden begrüße, der Reinertrag dürfe aber niht nah dem höchsten Ertrage berehnet werden, der überhaupt herauszuwirtschaften sei, sondern es könne nur nah Durchschnittszablen bei der üblichen Be- wirtshaftung gerechnet werden.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich bin sehr gern bereit, die vom Herrn Grafen Yorck gewünschte Erklärung abzugeben. Der entscheidende Saß lautet:

Als Ertragswert gilt das Fünfundzwanzigfahe des Neinertrags, den die Grundstücke als folhe nach ihrer wirtschaftlihen stimmung bei gemeinübliher Bewirtshaftung im Durchschnitt nah- haltig gewähren können. Das Wort „können“ muß nach meiner Ansicht und ich glaube, ich stimme darin mit dem Herrn Referenten überein in dem Kontexte drin bleiben; denn wenn man das Wort „können“ strihe, so würde niht der Ertragswert maßgebend sein, ten das Grundstück gewähren kann, sondern der, welher tatsächlih auch von einem schlechteren Be- wirtschafter aus dem Grundstück herau8gewirtichaftet wird. Es würde also unter Umständen geradezu eine Prämie auf \{lechte Wirtschaft sein. Das kann naturgemäß nit die Absicht sein, sondern die Abfht

die

Be-

kann nur sein, den Ertragswert zugrunde zu legen, den man bei ber

ordnungsmäßigen Wirtschaft aus dem Grundstück erzielen kann. Anterseits stimme ih darin mit dem Herrn Grafen vol

überein, daß es niht die Absiht sein kann, na

von diefen hat der Staat von vornherein 30 Millionen auf {ih ge- genommen, sodaß für die gesamten Gemeinden der Monarchie über- | haupt nur noch 3 Millionen ‘aufzubringen übrigblieben. Wie stelit sich nun der Mehraufwand nach den Beschlüssen des Abgeordneten- | hauses? Er stellt sich für die Shulverbände bis zu 25 Schulstellen |

d mit sieben | 45 Millionen trägt

und für die gering leislungsfähigen 45 Millionen und von diesen 44 500 000 F, also nahezu den ganzen Bedarf, allein. Sie | l \{on daraus ersehen, daß der Gedanke, vielleiht auf Grund des § 44 in umfassenden Maße Staatsbeiträge zurückzuzieben, absolut niht unsere Absicht ist. JIch glaube, die ziffernmäßigen ih die Ehre hatte kurz anzuführen, beweisen das zur |!

Schulstellen die

auf Staatskaffe !

Meine Herren, gestatten Sie mir dann noch ein Wort zu dem des Herrn Grafen Hohenthal. Ich möchte Sie bitten, den abzulehnen ; denn, wie jemand sagte, ich weiß nicht, wer | ar, der Antrag des Grafen Hohenthal nimmt den Gemeinden bedürftig sind, und läßt es denen, die nit bedürftig find. Der | Intrag fieht eine Kürzung des Ergänzungszushusses für die größeren | emeinden vor; der Ergänzungézushuß für die größeren Gemeinden | na feinem Vorschlage auf §50 000 4 sinken. Darauf würden | le G:meinden -von etwa 10000 Seelen angewiesen sein. wir

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Hand. Ich sprehe in diesem Fall auch für die größeren und be- d A542 J

gen Gemeinden,

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wenn ih bitte, den Grgänzungszushuß ni&t zu kennzeihnet den Antrag des Grafen von Carmer, ie Beiträge der ganz grofße

taatsbeitrag für jede politische öchstzahl von 25 Schulstellen r die einzelne Lehrkraft in Schulstellen dieselbe Höhe haben wie nach der 2 hausfassung, in den übrigen Schulverbänden fol tur den erften oder alleinstehenden Lehrer deren Lehrer 300 H, für eine Lehrerin 1 jollen zu Ergänzungszuschüssen fur mit bis zu 5 Schulstellen durch den Mark, für solhe mit mehr als 25 Millionen Mar? bereitgestellt werden

__ Für einstweilig angestellte oder no% ma SGuldienst befindliche Lehrer soll der Staats (Abgeordnetenhaus 265 #6) jährli gekürzt

An die Alterszulagekassen soll eun grie: Widhuß für die Lehrerstelle von 337 F, kur die 3 elle von 184 #6 (Abgeordetenhaus A8 e D Fzahlt werden. Jn Schulverbänden mit dis zu Kei ol hierfür ein weiterer Zuschuß von 1 Fwährt werden.

Die nach dem Geseß vom 3 Staatsbeiträge und Staatswschüse (10g 2s Schulgeld) sollen durch die}es Geg ._„ Vierzu beantragt Gra} von V0 Xtitellung der Regierungsvorlage

TZhiurlnorhän e ATA L N

X,

Intrage Hohbenthal

Also man foll die Kürzung da eintreten laffen, wo kein Be- ! 8 vorhanden ift, aber niht etwa da, wo au bei den größeren Bedrüfnis besteht und das würde naŸ geschehen. Ich möchte Sie bitten age Hodenthal keine Folge ju geben, aber dem Antrage Carmer

METT TT R AO O «M Zustimmung erteilen zu wollen.

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der Abstimmung werden zunächst nach Ablehnung trâge des Grafen Carmer und des Grafen Hohenthal di } mit großer Mehrheit unverändert in der Fassun renhauskommisfion angenommen. r von dem Grafen von Behr beantragte Zusaß wird an-

werden gleihfalls mit großer Mehrheit der Herrenhauskommisfion angenommen. Alle ige werden abgelehnt. ; 1g d 54 mit den Bestimmungen über is zur Erledigung des Mantelgesc

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n beantragt folgende Resolution : es mit der Selbftverwaltunga

s Ha MN (Ai wenn dur@d Verabs{ieduna

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| vorgeschoben und | Verhältnisse maßgebend sein sollen. ¡ erkläre das

| Prinzips, daß | grunde zu j durhaus unklar.

(Mantelgeseß der Düsseldorf; Geseg ü K

Seite, nah dem gegenteiligen Ertrem zu gehen

singulären Verhältnissen herausgewirts{aftet werden kann. Ih glaube allerdings, daß die Befürchtung einer solen Interpretation sor ausgeschloffen ist durch die Worte, die ih die Ghre batte vorzuleser „bei gemeinübliher Bewirtschaftung" und: „im Durthschnitt". Durs die Kumulierung dieser beiden Bezeichnungen ift folher Berücksichtigung ganz extraordinärer Verbältnifse

in der Tat ausgesprohen, daß die gemeinütHl

Ich bin aber gern bereit u hier ausdrückli, in der zu erlassenden I

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