1909 / 103 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 May 1909 18:00:01 GMT) scan diff

gering

Qualität mittel

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Breslau Ohlau Brieg Sagan Jauer. . Leobschüß Me A Halberstadt . i Futtergeste Ï ° E . Braugerste G y G Y ; “L O i ; Goslar . N N Paderborn Í Fulda. , 16,00 München E i ; 19,20 M R _— Meißen - s H ¿ 15,20 Pa. é Plauen t. V. Reutlingen . Va Heidenheim . Ravensburg . Saulgau U, Bruchsal . N Arnstadt . ,

. Braugerste

16,00 17,60 18,00 17,90 18,00 15,00 19,50 18,00 19,50 16,50 17,59

A A A GATH Uw

Ei Inlterburg Lyck Ï

Elbing O Luckenwalde . Potsdam . N Brandenburg a. H. Anklam G Stettin , Greifenhagen D Stargard i. Pomm. . Schivelbein . ¿ Kolberg

Köslin

Schlawe. Stolp i. Pomm Namslau

Breslau .

Ohlau 6 Di Neusalz a. O. , Sagan

Jauer Leobschütz

Neisse .

Halberstadt . Eilenburg

Erfurt

Kiel

Goslar

Paderborn

Fulda

Kleve .

Neuß

München Straubing . Mindelheim Meißen

Pirna

Plauen i. V. Bauten Reutlingen Notiweil .

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Heidenheim . Ravensburg . Saulgau .

Ulm

Offenburg Bruchsal

A Braunschweig

L Altenburg A L, A i Arnstadt j E i |

Bemerkungen. Die verkaufte Men je wird Ein liegender Strich (—) in den

Berlin, den 3. Mai 1909.

A E E An 2 B 0 E

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 9. Sißung vom 30. April 1909, Mittags 12 Uhr. Nachtrag.

_Die Rede, die bei Beratung des Gesehentwurfs, be- treffend das Höferecht in der Provinz Hannover, in Erwiderung auf die Begründung des zu § 16a der Vorlage gestellten Antrags des Herrn Dr. Struckmann der Minister für Landwirtschaft 2c. von Arnim gehalten hat, hatte folgenden Wortlaut: j

Bis vor hundert Jahren war das Erbrecht im allgemeinen den Bedürfnissen des Grundbesißes angepaßt; erst nach dieser Zeit hat eine Bewegung eingeseßt, die aus humanitären NücksiHten die Inter- essen der Miterben mehr in den Vordergrund stellte. Meine Herren, diese Bewegung hat den Erfolg gehabt, daß eine ganz allgemeine Verschuldung des SGrundbesizes eingetreten ist. Nur dort, wo wir die Naturalteilung behalten haben, wie in der Rheinprovinz, und dort, wo der gesunde Bauernverstand durch das von ihm ausgeübte Erb- recht der Gesehgebung Widerstand geleistet hat, haben wir die Kalamität der Verschuldung, die wie ein Alb auf der gesamten Lands wirtschaft lastet, nicht in dem Maße gehabt.

Eine neue Bewegung hat nun eingeseßt mit den Höferollen und

16,40 17,60 18 00 18,00 18 00 16,10 20,00 18,00 20.50 16 50 18,00

16,00 19,20 16,00

19,00 16,40

19,60 19,00

19,10

auf volle Doppelzentner und dez Spalten für Preije hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis

dem Anerbengesetz; sie ist auf die Grfahrungen zurückgegangen, welche

18,00 16,60 16,40 18,10 19,00 18,10 18,49 16,10 20,00 19 50 20,50 17,50 18,00 16,50 17,00

21,72

18,40 16,60 16,80 18,10 19,00 18,20 18,40 17,20 20,50 19,75 21,00 17,50 18.50 17,50 17,00

22,40

19,50 18,00 20,00 21,00

19,00 18,09 20,00 20 00

19,00 19,60 20,00

19,00 19,20 20,00

17,35

17,20 18 00 19,60 20,00 19,50 18,00 19,50

18,65 17,20 18,00 19,60 20,00 19,50 18,00 19,50

18,20 18,00 17,20 17,20 17,40 17,50

18,00

15 ry

174

17,20 17,20 17,00 17,50

eben der Bauernstand kommenen Erbrecht gemacht hat, besitzes wteder in den Bordergrund gestellt. Meine Herren, Frage, die wir bier zu behandeln baben, punkt aus zu beurteilen: wollen wir die Interessen des Grundbesitzes lUlgemeine Staatsinteresse ta oder das private Interesse des Miterben ?

und damit das

co 17,80 16,90 17,75 18.00 18.00

7,10 17,40 19,08 19,00 19,75 19,00 19,00 17,60 18 50 19,59 16,20 18,60

17,60 17,90 17,409 18,10 18,00 18,00 17,20 17,40 19,66 20,00 20,00 19,00 19,50 18,00 18,50 19,50 16,20 19,40 17,60 17,80 18 409 18 60 18,80 19,00 18 00 18,00 19,09 18 40 18 60

19,00 18,80 {9 00 18,06 18 00 18,20 E

L RN J U

L‘ 19,00 18,60 18,60 19,40 19 69

Kaiserliches Statistisches Amt.

mit dem

PVeeine Herren, die Könktgliche Staatsregi traurigen Erfahrungen, die wir besißes gemacht haben —- bestehenden E:brects

Not:

Gafex.

Berkaufswert auf volle Mark abgerundet

nichi

Sie wollen verhüten,

Gerste. 18,50

16,80 18,60 20,00 18.30 18,80 17,20 20,59 20,00 21,00 18,50 18,50

18,00 25.00

20,80 19,60 20,00 19,00 19,00

—— | e

19,00

17,20 18,60 20,00 18,40 18,80 18,20 21,00 21,00 22,00 18,50 19,50

18,00 295,00

20,80

19.60 23.00

21,09 20,50 17,00 20,60

18,80 22/00 19,89 20/50

17,00 20,40

18,65 17,00 17,40 20,00

20,20 20 00 18,50

18,40 17,00 18,60 18,80 18,10 18 00

20,00 17,00 17,49 20,00

20,20 20,00 18,60

18 60 18,00 18,60 18,80 18,50 18,00

17,40 18,09 17,70 17,40 18,20 18,40 18,50 17,30 17,60 19,66 20 00 20,C0 19,50 19 50 1859 19,50 20,00 17,70 19. 60

17,60 18,00 18,20

17,80 18,50 18,40 18 50 17,40

7,80 20,25 20,50 20,50 19,50 20,00 20 00 19 50 20,00 17,70 21,00 21,02 21,59 17,80 18 60 18,70 19,20 19,10 19,30 19,00 19,00 18,60 [9,00 19 80 19 80 19,00 19,40 19,20 19 69 17,40 18,40 18,20 18,50

18 40 19,00 19,00 18,80 18,00 19.50 19 00 20,00

19,80 19,00 19 00 18 90 18,00 19,50 19. 00 20,00

vorgetommen ist, ein Punkt (

J. A,: Fuhry

von ibm hoHgehaltenen und über- und hat die Interessen des Grund- die ganze ist voa dem Hauptgesichts-

den Bordergrund stellen

rung hat nah den J

mit der VersHuldung des Grund-

und die Vershuldung ist eine Folge des

be , fh auf den Standpunkt gestellt, daß wir die Interessen des Grundbesitzes in erster Linie zu berücksihtigen haben und daß, wenn die Jateressen der Miterben damit kollidieren, sie da- hinter zurücktreten müssen. Nun, meine Hecren, die beden Absätze des § 16 a, Antragsteller beanstandet hat und gestrihen haben will, Interesse des Grundbesizes, das hier durch den Anerben vertreten wird, in den Vordergrund. zahlreihen Nahkommenshaft, we

die der Herr stellen das

daß bei etner sehr

un viele Kinder, also viele Miterben, vorhanden find, der Anteil, der dem Anerben verbleibt, niht geringer wird, als es durch das Anerbengesey und die ganze Tendenz, hat, gewollt ift, nicht \

die es

j t lo gerinz, daß er in seinem Besigstand gefährdet ist, Von diesem Gesichtépunkt aus bitte ih die Vorlage und den

18,40

17,03

25,00 21,07

20,80 21,80

20,60

19,78 21,71 19,09 19,86

18,00 90,28

20,00 20,50 19,29 22,90 19,00 19,60

16 81 20 53

17,99 17,00

18,99 17,00

19,40 20,00 18/95

17,67 19,50

19,00 19,60 19.95

18,40 19,31

17,50 18,30 18,37 18,03 17,59 17,20 17,29 17,50

17,40 18 31 16,00 17,53 17,00 +8,00 17,51 17,40

17,89 17,80

17,85

18.20

18 74

19,70 16,20 19,59 2106 17.69

18,73 19,32

18,91 17,86 18,06 18,00 18,10 19,00

18 84

8,00 200

mitgeteilt. Der

275 19 67 29,46 4.

Durh\ch{nittspreis wird aus den un

bgerundeten Zahler : / i Wgerundeten Zahlen berechnet, ) tn ben l ßten sechs Spalten, G

daß entsprehender Bericht feblt

Antrag wollen t ehen,

des Herrn Oberbürgermeisters Struckmann beurteilen zu

Das Interesse des Grundbesiges muß bter im Bordergrunde das Interesse der einzelnen Miterben muß diesem Interesse en. Ich bitie Sie also, den Antrag Struckma in abzulehnen.

Haus der Abgeordneten. 76. Sißung vom 1. Mai 1909, Vormittags 11 Uhr (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung stehen zunähst W ahlprüfungen.

Die Wahl des Abg. Dr. Wendlandt (nl.), Vertreters des Kreises Eschwege und der Herrshaft Schmalkalden im Regierungsbezirk Cassel, hat die Wahlprü fungskommissionu mit allen gegen drei Stimmen für ungültig erklärt. Der Ge- wählte hatte nur 4 Stimmen über die absolute Mehrheit. Der ein- gereihte Protest rügt, daß in einem Urwahlbezirk unzulässigerweise Fristwahl statt der Terminwahl vorgenommen ist; die Kom- | mission hat diese Rüge als berechtigt anerkannt und vier Stimmen, sämtlich für Wendlandt, kassiert. Nach Durchsicht der Wahlakten hat die Kommission noch 13 weitere Wahl- männerwahlen beanstandet und eine Reihe anderer für un- gültig erklärt, so im Bezirk Eshwege-Stadt [I wo die in der dritten Abteilung notwendig gewordene Stichwahl auf den nächsten Tag vershoben worden ist. Hier ist von der Kom-

U

__ misfion nicht nur der Wahlakt der dritten, sondern ständiger

Praxis gemäß auch der der zweiten und der ersten Abteilung

kassiert worden.

Die Kommission beantragt außerdem folgende Re- solution:

„die Regierung zu ersuchen, etne Anweisung dahin ergehen zu lassen, daß fortan bet allen etwaigen Wahlen zum Abgeordneten- hause für Tektininwahlen und für Fristwahlen unterschiedliche Formulare verwendet werden.“ i

Von den Nationalliberalen ist beantragt, diese Wahl zur nochmaligen Verhandlung unter Zuziehung eines Regierungskommissars an die Kommission zurückzuverweisen.

Aba. Hoarmann- Altena (nl.): Wir bitten, dem Kommissions- beschlufse keine Folge zu aeben. Es ist mißlich, die 13 Wahlmänner ohne näheren Beweis zu beanstanden. So wurde in der Kommission gesagt, diese 13 Wablmänner seien nun einmal durch die Kowmission stigmatisiert, könnten aber bei einer eventuellen Neuwahl dem- nächst wie jeder andere legale Wahlmann ihre Stimme abgeben. Fch erkenne dies an, aber wir brauen uns über eine eventuelle spätere Wabl noch nicht aufzuregen, sondern müssen abwarten, ob sie in [egalen Formen stattfindet; wir haben uns jeßt nur mit dieser Wahl zu beschäftigen. Wir würden, wenn wir weiter keine Bedenken hätten, als wegen dieser 13 Wahlmänner, unbedenklich für die Gültigkeit der Wahl des Abg. Wendlandt stimmen; aber wir haben noh etne Reihe anderer, schwerwiegender Bedenken. Bet Verleßung der Bestimmungen über Terminwahl und Fristwahl würde zweifellos die Waßhl urgültig sein. Zwei Wablmännerwahlen sind ungültig, weil die Stichwahl] der dritten Abteilung sich nicht unmittelbar an die erste Wahl angeschlossen, fondern erst am nächsten Tage stattgefunden bat. Die Kommission geht aber noch weiter und will auch die dazwischen liegenden Wahlen der 1. und I1. Abteilung für unaültig erklären weil nach der ständigen Praxis der Kommission ein Zusammenhang zwishen den Wahlen der drei Abteilunaen bestehe. Diese Proxis kenne ih nicht und müßte sie bekän pfen. Nach dem Wablreglement findet nach der Wahl der ITl. Abteilung die Wahl der 1]. und der 1. Ab- teilung „demnächst“ statt; dieses „demnächst" kann man doch nicht überseßen mit „in continenti“. Es lag nicht Fristwahl, sondern Terminwahl vor, und deshalb muß die Wahl der Wahl- männer der I. und der 11. Abteilung für gültig erklärt werden. Im Wahlprotokoll des Urwakblbezirks Eshweae-Land 1V ist bei der zweiten Abteilung neben der Streihung des Vermerks über die Frist- wahl auch der Vermerk gestrihen, daß die noG anwesenden Wähler der IT. Abteilung zur Abgabe ihrer Stimmen oufgefordert worden \find. Die Kommission hat die Wahl für gültig erklät und den Antrog auf Beweitaufnabme mit Stimmengleihheit abgelehnt. Diese Beweis- aufnahme müfite unbedingt erfolgen; statt defsen hat die Kommission nur ein Versehen des Protokollführers angenommen und ten Wahl- mann. der nahher für den Gegenkandidaten von Christen gestimmt hat, für gültig gewählt erkläct. Dem ift gegenüberzustellen, daß bei den 37 Wahlmännerstimmen, die dfe Kommission kassiert hat, Dr. Wendlandt der Hauptleidtraaende gewesen ist.

Abg. Lüdicke (freikons.): Bisher war es ständige Praxis des Hauses, nur dann Beweis zu erheben, wenn von dem Ausfall der Berwoei8aufnabme die Aufrechterhaltung der Wahl abbängt oder nicht. Die Beschlüsse der Kommission sind sämtlich einstimmig gefaßt; auch die Freunde des Vorredners haben dafür gestimmt. Es muß in der Tat eire gewisse Formalität bei der Beurkeilung der Wahlen \tatt- finden. Die Zuziehung eines Kommissars ¡u den Verhandlungen der Kommission ersch?int uns als überflüssig; dieser Kommissar könnte uns keine anderen tatsäßlihen Aufschlüsse geben als die, die bereits in den Akten stehen. Die Kommission würde sich ein testimonium paupertatis auséftellen, wenn sie zur Beurteilung der Ne@tsfraçe die Zu- ziehung eines Staatskommifsars verlangte. Auch in dem Falle, daß man sämtlihe Charcen für die Aufrechterhaltung gelten ließe, würde Fch nur Stimmengleichheit mit 120 gegen 120 Stimmen ers geben uad die Wahl kassiert werden müssen. Wir können hier nit den Stardpunkt verlassen, den wir gegenüber der Wahl des Abg. Kölle vertreten haben.

Abg. Neinhard (Zentr.): In vielen Purkten kann ih mich dem Kollegen Lüdicke anschließen. Ich komme aber zu demselben Ergevnis wie der Abg. Haarmann. Ein ungeheurer Prozentsaß der Protokolle leidet an derartigen Unklarbeit-n, und es müßte ein sehr erhebliher Teil der Wablmännerwahlen kassiert werden, wenn man sich an die formalen Vorschriften hielte; die Wah"vorsteher haben doch nicht sämtl!ch das Affessorexamen gemacht. Die Resolution der Wahlprüfungétkommission, die ch mit dem vom Abg. Wendlandt im Februar eingebradt:n Antrage inhalilih vollkommen deckt, bitten wir anzunehmen. Dagegen möchten wir uns gegen die Zuziehung eines Kommissars zu den err euten Kommission2verhandlungen aus- sprechen. Vielleicht verzichtet dex Antragsteller auf diesen Zusay.

Abo. Haarmann zieht den Passus seines Antrages, der sich auf die Zuziehung eincs Kommissars bezieht, zurück.

‘Abg. Stro sser (kons.): Nach den eingehenden Beratungen der Kom- misfion ist eine Zurückoerweisung der Sache an sich wirkli zwecklos Die Beschlüsse der Kommission sind sämtlich nach gründlichster Er- wägung aller Umstände gefaßt, und zwar durchw-g einstimmig otec mit sehr großer Mehrheit Nicht bei allen Wahlprüfungen haben übrigens die Nationalliberalen die Grenze zwiscken Frist- und Termins wahlen fo fein gezogen.

Abg. von Brandenstein (kons): Der Antrag Wendlandt wegen der verschiedenen Formulare für Frist- und Terminmwahlen ift

Seite bet der früheren Beratung im allgemeinen und zur Verweisung an die Kommission empfoblen worden, diese sich überhaupt über die jeßigen Wahlyerfahrens aussprehe. Ob das geschehen it, weiß ih nicht. Die Verwendung des gleihen Formulars für Frist- und Terminwahlen ift aber niht der einzige Mangel. Das ganze Druk- [hriftenmaterial für die Wahlhandlung ließe ih außero! dentlih ver einfachen ; heute findet sich der Wahblvorsteher auf dem Lande oft durh diesen Wust gar nicht hindur. MWahlanfehtungen hat demna oft nicht der Wabhlvorsteher, sor dern haben diejenigen, die für die jeßtae Fassung der Protokolle und Reglements verantwortlih find. Das Reglement von 1849 ist durch eine unendlibe Zahl von Verordnungen, Gescet-n und Erlassen ab geändert worden ; die einfahen Gemeindevorsteher und sonstigen länd- lien Wahlfunktionäre werden damit in einer geradezu unbverantwort- lichen Weise in Verwicrung verseßt. Die Regierung sollte einen neuen L’ xt herstellen, der für die ganze Monarchie gilt, und aus dem alles Unnötige wegzulassen ist. Es muß doh auch hier der gesunde Menschenverstand einmal zu seinem Rechte kommen.

Bizepräsident Dr. Porsch: Ueber den seinerzeit der Kommission überwiesenen Antrag Wendlandt liegt ein Bericht der Kommisson noch nit bor.

Abg. Dr. Schepp (fr. Volktp.): Wir stimmen dem Antrage der Nationalliberalen auf Zurückverwetsung eirstimmtg 1u, zumal noch ein neuer Protest eingegangen ist. Mit der vorgeschlagenen Resolution sind wir einverstanden.

Abg. Wißmann (nl.): Den Vorwurf, daß die Nationalliberalen u. a. im Falle der Wahlprüfung in Weßlar eine andere Haltung ein- genommen hätten, it nicht berechtigt.

Sebeimer Oberregierurgszat von Falkenhayn führt aus, daß

das Ministerium des Innern stets bestrebt gewesen sei, das Wahl- reglement fo gemeinverständlich wie möglich zu halten, und daß wieder- holt die Fassung abgeändert worden sei. Jm großen ganzen habe sih das MNeglement in seiner neuesten Fassung bewährt. Schwierig- keiten seten nit bloß in den ländlithen, sondern auch in \tädttschen Wahlbezi:ken aufgetreten.

Abg. Strosser (konf.) tritt dem Abg. Wißmann entgegen.

Die Abstimmung über die Zurückverweisung der Ange- legenheit an die Kommission bleibt unentschieden ; es muß aus- gezählt werden. Für die Zurückverweisung stimmen 95, gegen sie 88 Mitglieder; das Haus isst also niht beshlußfähig, da die absclute Mehrheit 222 beträgt, aber nur 183 Mitglieder

etwaigen äußeren Mängel des |

| |

Die Verantwortlichkeit für |

des |

| |

| | | |

| | l

f

| etwas zu {hafen

| | | | | |

| versitäten, mit Ausnahme von Ferne 1 | der philosophischen und medtizinishen Fakultät den außerordentlichen

| Ziel nach meiner Ueberzeugung nicht zu erreichen.

anwesend sind. Die Verhandlung muß daher um 1 Uhr ab- gebrochen werden. Vizepräfident Dr. Porsch beraumt die nächste Sißung auf heute 1/4 Uhr an mit der gleichen Tagesordnung: Wahlprüfungen und Kultusetat.

77. Sigung vom 1. Mai, Nachmittags 11/, Uhr.

Vizepräsident Dr. Porsch veranlaßt zunächst die Wieder- holung der Abstimmung über den Antrag Arning, die An- gelegenheit der Wahl des Abg. Wendlandt zu nohmaliger Prüfung an die Kommission zurüczuverweisen.

Der Antrag, für den die gesamte Linke mit dem Zentrunt stimmt, wird vom Bureau für angenommen erklärt. Die Ab- stimmung über die von der Kommission vorgeschlagene Reso- lution wird ausgeseßt.

Die Wahlen der Abgg. Dr. Beckmann (kons.) für 6. Wiesbaden (Oberlahnkreis-Usingen), von Tilly (kons.) und Kuhr (fr. Vgg.) für 2. Posen (Posen- Ost, Posen-West, Obornik) erklärt das Haus ohne Debatte gemäß dem Kom- missionsgantrage für gültig.

Darauf wird die zweite Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrihts- und Medizinalangelegenheiten im Kapitel „Universitäten und Charitékrankenhaus in Berlin“ fortgeseßt.

Geheimer Oberregterungsrat Dr. Elstec: Die Unterrichts- verwaltung kann den gestrigen Ausführungen des Abg. Fried- berg vielfah zustimmen. Die Verantwortung für die Be- rufung der Professoren trägt allein der Kultu9sminister, er will sie auf niemand abwälzen und mit niemcnd teilen. Aber die preußischen Kultusminister haben von jeher im Bewußt- sein ihrer Verantwortung, gewissenhaft die Nechte der Krone zu wahren, und weit entfernt, sich als Vorgeseßte der Uni- versität zu fühlen, auf den Sachberständigenbeirat der Fakuls- täten bei der Auswahl der Lehrer entsheidendes Gewicht ge- legt. Die Entscheidungen bder Fakultäten sind in der weitaus größten Mehrzahl mit großec Sorgfalt und peinlicher Gewissen- haftigkeit getroffen worden ; das redlihe Bestreben der Fakultäten, die besten Männer zu gewinnen, kann nur rühmend anerkannt werden. Daher hat die Unterrichtéverwaltung mit verschwindenden Ausnahmen in vollem Einvernehmen mit den Fakultäten ihre Entschließungen getroffen. Von den 162 in leßter Zeit ernannten ordentlihen und außerordentlihen Professoren siad nur drei gegen den Willen oder nicht in vollem Einvernehmen mit der Fakultät ernannt, und einer ist ernannt, ohne daß die Fakultät gehört werden fkonnte. i Nichtanhören bemängelt der Abg. Friedberg, aber es ift unter Umständen unvermeidlih, wenn eine Entscheidung sofort oder in sehr kurzer Zeit getroffen werden muß. Der Abg. Friedberg ist sodann für eine wettere Ausdehnung der Rechte der außerordentlihen Professoren im Lehrkörper der Universität iu gewissem Umfange etngetieten. Ih muß den zuweitgehenden und unberehtigten Fo: derungen, die in der Presse wieder und wieder „laut geworden find, ent- gegentreten. Die Klagen, die von älteren Extraordinarien und Privatdozenten erhoben werden, rühren nicht aus jüngster Zeit, sondern find laut geworden, solange es Extraordinarten und Privatdozenten gibt. Jch erinnere mich eir es sehr netten Gedichtes, das vor mehreren Jahrzehnten der vor mehreren Jahren verstorbene Lucian Müller in Bonn verfaßt hat; darin wird die weni, befriedigente Lage der außer- ordentlihen Professoren und Privatdozenten gegenübergestellt der glänzenden Situation der gesättigten Existenzen der Ordinarien. Damals, vor 50 oder 60 Jahren, nahm man bei Mißstimmungen seine Zuflucht zur Poesie, jeßt organisiert man sih. Viel- fach wird jeßt die Ansicht vertreten, die außerordentlichen Professoren müßten mehr zu den etgentlihen Fakultätsgeshäften herangezogen werden, weil die Extraordinarien jeßt eine viel größere Bedeutung für den Lehrbetrieb und den Lehrkörper erhalten hätten. Die Zahl der außer- ordentlihen Professoren bat ih aber keine!wegs in besonderem Maße im Verhältnts zur Zahl der ordentlichen Professoren verschoben. Das Verhältnis beider betrug 1880 in der evangelish-theologischen Fakultät 100 : 29, jeßt 100 : 37, in ter katholish-theologishen Fakultät damals 100 : 17, jeßt 100: 38, în der juriftishen Fakultät 100 : 23 bezw. 100 : 30, in der medizinisten Fakultät 100: 92 bezw. 100 : 86, in der philosophischen Fakultät ist das Verhältnis gleich geblieben, es betrug 1880 wie [908 100: 50! G a E fn sast einem Mensch:nalter keine erbebliGße Verschiebung statt- gefunden, und die Extraordinarien, die in Nebenstellungen sein sollen, gibt es in der theologishen und in der juristischen Fakultät überhaupt nicht. Deshalb liegt kein Anlaß vor, den weitgehenden Wünschen, die Unterschiede zwischen den ordent- lien und außerordentlihen Professoren möglich#| ganz aufzugeben, Rechnung zu tragen. Auch die darüber gehörten Senate und Fakultäten stehen auf dem gleihen Standpunkt. Das \chließt gewisse Reformen nicht aus, die sachgemäß und wünschenéwert erscheinen, z. B. den außerordentlichen Professoren das aktive Wahlrecht bei den Rektoren- wahlen zu geben; es besteht {hon in Göttingen und Münster und hat sich bewährt. Wenn auch eine Entschetdung ncch nit getroffen ift, so wird es fi toch ermöglihen lassen auf den anderen Uni- lin. Ferner ist zu erwägen, ob in einem Spezialfah Zutritt zur engeren Fakultät zu thres Speztalfahs. Namentlich könnten dice

men bei der Beseßung einer Stelle in ihrem Spezialfah. Allerdings bieten sich gewisse Schwierigkeiten. Diese Frage wird eingehend geprüft werden, und die Unterrichts- verwaltung wird sih dabei niht nur nah den Wünschen der Fakultäten rih‘en, sondern auch berückfihtigen, was im allgemeinen Untversitäts interesse geboten erscheint. Der Abg. Friedberg hat gestern die Be- dingungen für die Zulaffung zur Habilitation, besonders bei der medizinischen Fakultät in , bemängelt, wonach in der ersten Sißgung Fakultät nur Mitteilung von der Meldung zur Habilitation zu machen und erst in der nähsten Sitzung darüber abzustimmen ijt, ob Kandidat zuzulassen is oder nit Dieses Verfahren ist keineswegs völlig einwandsfrei, aber man darf die \sckwierigen Verhältnisse nicht außer acht lassen. Der Andrang zur Berliner medizinischWen Fakultät ist so çcewaltig, daß nah Mitteln und Wegen gesuht werden muß, um der über- großen und ungesunden Zunahme der Privatdozenten zu begegnen Warum in aller Welt müssen sich die Herren alle gerade in Berlin habilitieren? Di.jenigen, die die akademische Laufbahn ernstlich ein-

Professoren in geben ist in Extraordinarien zum Wort kon

Fragen

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Nov i « CLi

der

der

| schlagen wollen und nicht nebenbei es tun, um vielleicht ihrer Praxis

werden zweifellos bessec tun, sich kleineren Univesitäten Hier zeigt sh in der Tat der Wasserkopf Berlin, f irgend Weise Abhilfe geschaffen werden.

zu dienen, juzuwenden. und hier muß in

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{ Allein durch eine übermäßige Erhöhung der Anforderungen ift das

Der Abg. Fried- berg hat dann in tejug auf den Fall Kublenbeck einige Fragen an die Unterrichtsverwaltung gerichtet. Mit der Ansteltung reichs- deutsher Professoren an der Unriversität zu Lausanne hat die preußishe Unterrihtsverwaltung richts, absolut nichts zu tun. Prof. Kuhlenbeck i} seinerzeit sua sponto an die genannte {chweizerische Universität gegangen, nahdenm er sih tr war damals Rechtsanwalt in Jena um den vakant gewordenen Lehrstuhl beworben hatte. Irgend welche amtlichen Schritte in dieser Angelegenheit sind von uns nicht veranlaßt worden. Es ift deshalb irreführend, von sog. Antrag?- professoren zu spiehen. Mit der Anstellung eines deutshen Professors in Lausanne hat die preußishe Unterrihtsverwaltung ebensowenig wie mit der Anstellung reihödeutsher Professoren an den Universitäten Genf oder Becn. Wir haben aber die Vor- gänae in Lausanne aufmerksam verfolgt. Der Abg. Friedberg hat zunächst gefragt, ob eine Gefahr bestehe, daß reih?deutsche Stu- dierende in Lausanne mit anarchistischen, mit den russishen Elementen in Verkehr treten und von diesen politis beeinflußt werden können. Allerdings ist die Zahl der in Laufanne und anderen s{chwet:erischen

Gerade das |

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| geseßten Behörde des

Universitäten ftudierenden Russen eine verhältnismäßig hohe, und es kann nicht bestritten werden, daß sich unter diesen auch revolutionäre und anarcistishe Elemente befunden haben. Indessen haben die shweizerishen Behörden ihre Aufmerksamkeit {hon seit längerer Zeit diesen Verhältnissen zugewendet und Maßnahmen gegen das Uebecrhand- nehmen zweifelhafter russisher Elemente an den s{chweizerishen Uni- versi!äten getroffen. Infolgedessen ist die Zahl der Neuimmatrikulationen von Russen in Lausanne beträhtlich zurückgegangen, und zwar im Wintersemester 1905 von 287 auf 245, im Wintersemester 1908 auf 60. Demgemäß ist auch die Gesamtzahl der in Lausanne studierenden Nussen, die \ich im Wintersemester 1906 noch auf 537 belief, bis auf 347 im Wintersemester 1908 gesunken. Von den russischen Studierenden in Lausanne entfällt nur ein geringer Teil auf die juristishe Fakultät, die überwiegende Mehrzahl auf die medizinische Fakultät, rährend bei den deutshen Studierenden, die Lausanne hauptsählich zu ihrer Ve: volllommnung im Französischen aufsuchen, die Verhältnisse umgekehrt liegen. Die Berührungsflähhen zwischen Deutshen und Russen sind fomit sehr gering. Irgend eine Beeinflussung der deutshen Studenten dur ru)\sische ist bisher niht nachgewiesen worden und kaum anzunehmen, zumal in Laufanne ein Verkehr zwischen -deutshen “und russishen Studenten überhaupt niht \tattfindet. Troydem hält die Unterrichts- verwaltung es für ihre Pflicht, auch weiterhin die Verhältnisse in Lausanne forgsam im Auge zu behalten; bisher lag aber fein Anlaß vor, eine Abänderung der zurzeit gültigen Bestimmungen über das Studium im Auslande anzuregen, und soweit mir bekannt, ift dies auch von keiner anderen Bundesregierung biélang beabsichtigt. Die Frage, ob die waadtländishen Behörden eine Deutschfeindlichkeit gezetgt und deutsche Studierende bei deren Konflikten mit der Polizet besonders unbillig behandelt haben, glaube ih verneinen zu können. Man hat vielmehr Grund, anzunehmen, daß eine grundsägliche Deutschfeindlichkeit den Behörden des Kantons Waatt um fo ferner liegt, als sie auf die Heranziehung deutsher Studierenden besonderen Wert legen und deshalb roch neuerdings einen deutschen Professor nah Lausanne berufen haben. Man hat fich nun bei der Erörterung des Falles Kuhlenbeck über zwei Fälle beklagt, zunächst über einen hon drei Jahre zurückliegenden nächtlihen Zusammenstoß deutscher Studenten mit der Polizei und dann bezüglih der Straßen- kundgebungen schweizerischer Studenten gegen Professor Kuhlenbeck. Im ersten Falle is behauptet worden, daß jene Studenten von der Polizei ohne Veranlassung gefesselt, eingesperrt und gröblih be- {impft worden seien. Wie bereits ter Staatssekretär des Auswärtigen Amts im Reichstag erklärt hat, liegt der angeblihen Einsp-rrung nur die Tatsache zugrunde, daß einer von den wegen nähtlicher Ruhestörung zur Polizeiwache sistierten Studenten wegen seines be- sonders renitenten Verhaltens bis zum anderen Morgen zurückgehalten ist. Die behauptete Beshimpfurg hat sich nicht mit Sicherheit nach- weisen lassen, für die angeblihe Fesselung fehlt es nah den angestellten Ermittlungen an jeder tatsählichen Unterlage. Mit Rücksicht auf den bedeutungslosen Sachverhalt hat der zuständige Kaitserlihe Konsul în Genf von einem amtlihen Einschreiten zu- gunsten der deutschWen Studenten abgesehen. Ih habe den Bericht des Konsuls an den Gesandten in Bern gelesen, worin steht, daß sich drei dieser Studenten am Morgen nah dem Rencontre zu ihm begeben und Beschwerde geführt haben. Er sei aus der ganzen Darstellung nicht recht klug geworden, und er habe die Studenten gebeten, ihm doch schriftlich des näheren den Vorgang darzulegen. Auf diese sc{riftlihe Eingabe der Studenten wartet der Konsul noch heute. Inzwischen haben aber die Studenten die kleine Geldstrafe anstandslos gezahlt. Eine voa Professor Kuhlenbeck mit Professor van Vleuten gemeinschaftlich unternommene Intervention beim Bürgermeister und bei der Polizei in Lausanne hat zu beiderseitigen erregten Auseinander- seßzungen geführt; der tatsählihe Verlauf ist wegen des Wider- spruchs ¿wischen den darüber gegebenen Darstellungen niht ganz auf- geklärt. Der Kaiserlihe Gesandte in Bern hat mit dem Konsul in Genf nah Lage der Sache irgend welche weiteren diplomatischen Schritte in der Angelegenheit niht für angezeigt gehalten. Was den zweiten Fall betrifft, so wurde Professor Kuhlenbeck am 27. April vorigen Jahres, als er nah seiner Nückkehr aus Deutschland seine Borlesungen aufnehmen wollte, daran durch Nuhestörungen ver- hindert. Als er sich von der Universität nah Hause begab, folgten ihm durh mehrere Straßen s{weizerishe Studenten nah seiner Wohnung mit dem Ruf: Demission! Professor Kuhlenbeck wandte ih an die Gesandtschaft in Bern mit der Beschwerde, daß thm von der Lausanner Polizei kein Schuß gewährt würde. Auf Futervention der Gesandts haft wurden seitens der Polizei rechtzeitig Vorkehrungen gegen die für derselben Abend geplanten Kundgebungen getroffen. Die Polizei tat, was Kräften f ie Ansammlung der Studenten vor der Kuhblenbeck{chen Wohnung zu zerstreuen. Aus dem amt- lichen Polizeiberiht ergibt sih, daß Professor Kuhlenbeck sich bei der Polizei bedankt hate. Es wurde amtlihe Untersuhung der Eikes wobei die \{Gweizeri zehörde zu der Auffafsung kam, daß der Polizei kein Vorwwu! werden könne. Der Gefandte gab, davon ausgehend, daß die Haltung der Polizei hâtte ener» aisher sein können, der derartige Fälle sich nicht wiederholen. niht wieder vorgekommen. Es ift die Frage aufgeworfen worden, ob die Dienstentlafsung Kuhlen- beds eine vezrfafsungéwidrige gewesen sei, oder ob fie auf Grund eines geseßlihen Disziplinarverfahrens erfolgt set, dc auh auf die Schweizer angewendet werde. Die Abseßung des Professors Kuhlen beck is ebenso wie die des Professors van Vleuten der vo! Kantons Waadt auf dem geseßlich vor- Arlikels 27 des Gesehes vom im Geseß ausdrüdcklih vor- gesehener Insubordination. Es käme mir nicht zu, an diesem Gesetz oder an der Disziplinarverhandlung Kritik zu üben. Jch will nur hinzu- fügen, daß Kuhlenbeck in zwei Eingaben an das Auswärtige Amt gegen

setne Entlassung aus seiner früheren Stellung Beschwerde erhoben und iebeten hatte und în-

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d “M, R S tege auf Grund des

geschriebenen

10. Mai 1890 verfügt wo:den wegen

auf diplomatishem Wege festzustellen, ob un wieweit der Kanton Waadt bereit sei, seine Entschädigungsansprüche anzuerkennen. Die Forderungen Kublenbecks sind daraufhin dur den Kaiserlihen Gesandten in Bern beim \chweizerisWen Bundesrat zur Sprache gebraht worden ; der leßtere hat erwidert, daß ihm keine Be- fugnis zustehe, in diefem Falle in die Kompetenz der Behörden des Kantons Waadt und der zuständigen Gerichte einzugreifen. Damit komme ih zu der vierten, der einzigen die Kultusverwaltung berühren- den Frage. Biéber find Anträge von Kuhlenbeck auf Uebertragung einer Professur an die Unterrichtéverwaltung nit gerihtet worden. Sollten fie an uns herantreten, so werden wir sie im Hinblick auf die be- achtenswerten wissenschaftlichen Leistungen des Professors Kuhblenbeck ind mit Rücksicht darauf, daß auh vom Standpunkte des Auswärtigen Amtes Bedenken gegen die Uebernahme in den Lehrkörper einer preußischen Universität nit vorhanden find, mit Wohlwollen prüfen ; und die gleihe Stellung glaubt die Unterrihtsverwaltung au ein nehmen zu müssen gegerüber dem Professor van Vleuten. i

Abga. Lr. von Lis8zt (fr. Volköp.): Die eben gebörten Erklärungen, soweit sie sich auf die ersten drei Fragen des Abg. Friedberg beziehen, kann ih als durchaus befriedigend bezeichnen, die Antwort auf die vierte Frage aber genügt mir nicht. Das Vorgetragene ergibt, daß die Borwürfe, welhe in der Oeffentlichkeit von den Freunden Kuhlenbecks gegen die Universität Laufanne, gegen die Universitäts- und Kantonal- behôrde gerichtet worden find, auch speziell die gegen die reids- deutschen Lausanner Studenten gerihteten, durchaus unbegründet find. Diese Vorwürfe waren ja {hon von anderen berufenen Seiten zurück- gewiesen worden; sie sind ja auch Gegenstand eingehender Erörterung im säd;sishen Landtage im Anfang dieses Jahres, und zwar în beiten Kammern gewesen, wo u. a. Professor Wach sich vernehmen ließ; die Hoffnung aber, die er aussprah, daß der Fall Kuhlenbeck begraben sein möge, ist niht in Erfüllung gegangen. Die fogenannte „nationale" Seite der Frage \{heint mir also vollständig ge- klärt zu sein. Auch wir sprehen unsere Freude darüber aus, daß nah wie vor der Besuh der Universität Lausanne unseren reihs- deutshen Studenten, die es möglich machen können, gestattet sein wird ; wir legen Gewiht darauf, daß unsere jungen Juristen auch hineingesehen haben in andere Länder mit anderen Sitten und Rechts«