1909 / 114 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 May 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Grofßthandelspreiss von, Getreide an deutschen uud sremdenu f = 312, Gerste = 400 Pfund englisch angesezt. 1 Bushel Weizen Act. 3 wird genehmigt, ebenso der Rest des Gesehes ohne L Vörseuplätzen g 1 E = S englis 1 ps englis = Debatte.

r den Monat April 1909 3,6 g; al HRoggen == , Weizen = 2400, Mais = g. : : ea : ,

nebsi i SUNE E für den Vormonat. Bei der Umrechnung der Peeize tin Ytetchswoährung find die Die Kommission schlägt die Annahme folgender Reso-

II, Den Militäranwärtern, die weniger als 9 Jahre im Heere | Shußmännern in den Unterbeamtendienst findet eine Anrechnung von | gedient haben, im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung die in der und in der Marine gedient haben, wird die tatsächlih “Pm leifiete Militärdienstzeit nit statt. Ünterbeamtenstelle zurückzelegte Dienstzeit als Zivildienstzeit im Sinne Dienstzeit bet der ersten etatsmäßigen Anstellung als mittlere Beamte, IV. Werden aktive oder pensionierte Unterbeamte aus der Klasse | der Nr. 1 angesehen werden und demgemäß eine Anrechnung ‘von Zeichner oder Kanzleibeamte bis zur Dauer eines Jahres auf das j der ehemaligen Militäranwärter als mittlece Beamte, Zeichner oder | Militär- und *Marinedienstzeit bis zu 3 Jahren erfolgen. ; Besoldungsdienstalter angerechnet. ivi Kanzleibeamte angestellt, so findet eine Anrechnung der Wilitär- und V. Der Militärdienstzeit steht glei der Dienst bei den Kaiser- 0 in M aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten lution vor. i : S : L [11. Gendarmen, welche den Zivilversorgungsschein, sei es in der | Marinedienstzeit gemäß Nr. l und 11 infoweit statt, als niht hon | lihen Schußtruppen, ferner bei den Polizeitruppen sowie als Grenz- j 1000 kg in Mark. monatlichen Durshnitt3w-chselkurse an der Berliner Börse zu Den Herrn Reichskanzler zu ersuhen, eiacn Se leyentuari ruppe, sei es in der Gendarmerie, erlangt haben, werden bei ihrem | die bei der Anstellung als Unterbeamter stattgebabte Anrechnung von | und Zollaufsichtsbeamter in den Schußgebieten. i (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.) Grurde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse «uf Wien, vorzulegen zur Bekämpfung der Gefahren, die dem Publikum dur Uebertritt in andere Stellen des Zivildienstes hinsichtlich der | Militär- und Marinedienstzeit zu einer gleihen Verbesserung des V1. Die vor dem vollendeten 17. Lebensjahre liegende Militär- [ meme für London und Liverpool vie Kurse auf London, für Chicago und Banken und Bankiers erwachsen, die zur Anlage von Depositen oder Anrechnung von Militärdienstzeit den Militäranwärtern der Truppe | Diensteinkommens in der neuen Klafse führt. und Marinedienstzeit bleibt außer Betracht. L Monat | Da- Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse Spargeldern durh öffentliche oder \riftlihe Aufforderung oder glei behandelt. Das Gleiche gilt von Shußmännern, welhe als Für Verwaltungen, in denen die etatsmäßige Anstellung in einer VII. Vorstehende Bestimmungen haben rückwirkende Kraft für h i auf St, Petersburg, für Parts, Äntwerven und Amsterdam hie Kurse dur Agenten anreizen. : mittlere Beamte, Zeichner oder Kanzleibeamte angestellt werden. Die“ | Unterbeamtenstelle organisationsmäßige Vorausseßung für die Er- | alle auch für die in Beförderungsftellen befindlihen Militär- 4 April ¡gegen m | auf diese Pläge. Yreise in Buenos Aires uuter Berücklsli@tigung der Abg. Dr. Faßbender (Zentr.): Der Kommission hat es vollständig M in der Gendarmerie oder in der Schubßmtann|chaft verbrahte Dienft- | langung einer Stelle des mittleren Dienstes ist, fann bei Militär- | anwärter mit der Maßgabe, daß Gehaltsnachzahlungen nur für die y 1909 Vor- Sold)rámte. ferngelegen, das Bankwesen \chädigen zu wollen. Es handelt sih nur S S ee ee e E dit hierbei als M ette ete Vet anwärtern, die. 9_ Jahre und dgzüber im Heere oder in der Marine | Zeit vom 1. April 1908 ab stattfinden. e Königsberg. monat Beclin. hen 15. Mai 1909 ; E ————— ire Di S I S LEES f É P T B E i 2 L -- E Es F ee L S P 4 a r ——————— E Roggen, guter, ester, 714 g das 1 175,00] 167,60 Kalserliches SiatistisGes Amt.

darum, die unreellen Bankgeschäfte zu verhindern. Wir wollen die- é S T-jentgen-Banken-treffer,-dte-ihre Agenten bis indie entfeenteften Orte ERE Weizen, guter, bunter, 749 bis 754 g das 1 . . .} 245,00| 229,40 s H 6 Hafer, guter, gesunder, 447 g das 1... 178,00| 162,20 van der Borght.

ichicken und das Publikum verleiten. Die Großbanken veröfentlichen : erste, Brenu-, 647 bis 652 g das L 147,00| 160,80

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schon jeßt ihre Bilanzen. Dasselbe wollen wir au für die kleinen

Banken herbeiführen. j

Marktorte

Qualität

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

mittel

Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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Bemerkungen. Die memte Men Ein liegender Strih (—) in den Spa

Allenstein

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ifsa i. Pof. Krotoschin . . Schneidemühl . SILegIa e o 6 Strehlen î. Schl. Schweidniy . 6 f O Hildesheim . May!n Grefeld . Neuß . . Saarlouis Landöhut. Augsburg Giengen . Man, «+ St. Avold .

Giengen . Bopfingen

Allenstein . Shorn » L Liffa i. Pos. Krotoshin . . Schneidemühl . S, a 5 Strehlen i. Sl. Schweidniy . Glogau . Stani Hildesheim . Mayen Grefeld S Landshut Augsburg Giengen . Bopfiagen Mainz . St. Avold .

Allenstein ; , Futtergerste E a e o G4 lag S N iffa i. Pof. Krotoschin .„ Schneidemühl . MSTeRIGit » 6 0 Strehlen i. Schl. Schweidniy . ö Liegnihz

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Allenstein Wort; « G, C Lissa i. Pos. Ô Mon » Sch eidemühl . , Breôlau . j Strehlen t. Schl. Schweidnitz . . Glogau

Liegniß . Hildesheim . Mayen

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MEE 6 Saarlouis Landshut . Augsburg Giengen . Bopfingen « . R a 0/0 St. Avold .

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Berlin, den 15. Mat 1909.

24,10 23,00 23 80 22,90 21,70 24,00

23,50 22,90 23.50 24,00 26 67 24,00 18,40

24,60

16/25

17,20 17:20

17,20 16,00 16,50 16,50

14,70 19,20 17,40

17 60 18,75

24,19

23,00 23,90

22,50 23,00 24,00 24,00 22,50

23,50 24 00 26 67 25,00 18,40

24,60

16,25

17,20 17/30

17,20 16,90 16,50

14,70

19,50 18,40

17,60 18,75

25,05

24,00 24 60 23,10 23,20 24,00 23,50 24,20

24,50

27,00 26,00

25,00 25,00

ÆW 25,05

24,10 24,60 23,0) 2410 24.50 23,90 24,70

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27,33

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29 093 25 99

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eizen,

26 00 23,70

24,20 29,00 23,50 24,20

24,50 25,00

24,00 25,50 25,50 25,00 27,67 26 60 24,00 25,50

Kexnenu (enthülfter Spelz,

25,40

17,00 16 80 17,60 17,49 17 60 17,40 17,00 17,15 16,90 17,80 17,09 18,00 17,70 17,86 17,60

17,00 18,10 18,00

14,57 15,50

17,10 18 50 16,80 14,40 18.00 17,75 14,00 17,40 18,50

14.29 18,80

19,00

19,00 18,30 18,50 18,30 18,00 18.30 18 20 18,50 20,00 16 80 16 20 19,00 19,60 17,74 18,60

18,00

19,00 |

e wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. ten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht aae Ne: » anat ist, e i

25,40

Roggen.

17,00 17,10 17.70 17,59 17,60 17,49 17,30 17,15 17,30

17,80 17,40

18,00 17,70 17,86 17,80

17,10 18,10 18,50

14,57 16,00

17,20 18,50 16,80 14,70 18,40 17,75 14,50 18.20 18,50

14,40 18,80

19,00

19,00 18,50 18,50 18,30 18,50 18,30 18,60

18,70 20.50

16,80 16.20 19,20 20,00 17,74 19,20

18,00 19,80

van de

26,00 25,80

17,75 17,30 17,80 17,60 18,00 17,60 17,49 17,80 17,30 17,70 18,00 18,00 18,59 18,70 13,21 17,90 17,00 17,20 18,60

Gex. ft e.

15.71 16,30 17,50 17 30 19,09 17,00 14 80 18,50 18.50 14,50 18.20 19,00 18,00

19 60

Hv afer.

20,00 19,10 19,20 18 60 19,00 18 60 18,60 18,80 18 60 18 90 19,20

18,00 17,80 17,70 19,40 20,00 18,52 19,40 17,80 18,409 19,50

26,00 24,00

24,40 25,00 23,90 24,90

25 00 25,00 24,00 25,50 25,50 25,00 28,00 27 00 24,00 25,50

Dinkel, Feten).

26 00 29,80

17,75 17,50 18,00 17,80 18,00 17,69 18,00 17,80 17 70 17,70 18,00

18,0) 18,50 18,70 18 93 18,09 17,00 17,20 18,60

15,71 16,40 17,50 17,40 19,00 17,00 15,00 19,00 18,50 15,00 19,00 19 09 18,00

19,60

20 00 19,30 19,40 18.80 19 00 18,60 19,10 18,80 19,00 19 00 19,20

18,00 17 89 17.70 19,49 20,30 19,35 20,09 17,80 18 40 19,50

Kaiserliches Statistisches Amt. r Borgh

4 40

250 383 915 563 915 2 196 796 1 026 1296 3 080 1278 4 356

985

15,98 17,50 17,10 18,75 16,380

17,70

18,00 19,28

19,22 19,15 18,30 18,77 18,30 18,30

18,95

18,00 16,20 20,00 17,85 19,02

17,91

23,82 23,60 24,60 | 23,00 |

24,32 |

24,00 | 24,50 |

24,50

26 64 | 26,01 | 25,00 |

29,90 | 25,97 |

17,14

17,59

17,00 | 17,60 | 17,20

17,00 |

17,51 |

18,00 | 1829 | 18,26 17,68

17,09 |

15,95 | 1790|

17,30

18,75 16,80

18,00 |

18,00

19,40

19,14 | 19,00

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18,30 18,00 | 18,70

17,50

16,20 20.00 18,10 18,88

17,76

Der Durchschnittspreis wird aus den unab Punkt ( . ) in den lezten sechs Spalten, daß en

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erundeten Zahlen berechnet. prechender Bericht fehl t.

Breslau.

Roggen, Mittelware 163,70| 160,40 Weizen, « 223,70| 206,60 Hafer, u S o 161,20 L ,00| 176,40

t 16650| 15250 ru r ¡ 152,50

Mais ( amerikanischer 17250

Berlin.

Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 E L, U 17168 Weizen, - e ¿ 755 242,52) 230,81 Hafer, ° e ü 179,41| 177,54 Mannheim.

Roggen, Pfälzer, rut ler bulgariser, mittel . .| 187,03| 182,22 ezen, fälzer, russischer, amerik., cumän., mittel , | 262,93| 252,58 Hafer, badischer, ra ser, mittel 188,05| 183,06 G ste badische, « h 193,13| 187,70 G cussische Futter-, mittel 145,94| 143,75

München.

Noggen, bayerischer, gut mittel 180,00| 175,50 Weizen, s & 7 255,00| 245,00

Hafer, x s 182,50| 178,00 erste, ungarische, mährishe, mittel S bayerische, gut mitte | 214,50 Wien. Roggen, Feter Boden v e 0 180/41) 187,00 Weizen, Thetß- | 265,28| 258,55 Hafer, ungarischer 1 « » »«| 164,20| 164,69 Gerste, slovakische S O T2 os Mais, ungarischer 139,47| 145,91 | Budapefl Roggen, Mittelware s 169,49| 176,38 Wetzen, * « H 249,33| 241,06 Hafer, Ï i j 155,42| 156,32 Gerste, Í p è o «1 101,83) (100 01 Mats, é 128,97| 129,36

Roggen, 71 bis 72 kg das hl 140,77| 138,26 Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das ll, 186,33| 178,95 Riga. Roggen, 71 bis 72 kg das hl ò 140,34| 136,85 R s s a 4 RUSORA (0010 Paris,

Roggen | noob, ; gy { 145,67| 134,84 Weizen | lieferbare Ware des laufenden Monats 203 96| 196/58

Antwerpen. Donaus-, mittel 200,41) 190,22 Kansas Nr. 2 j 200,73 La Plata 198,46} 185,28 Kurrachee ¿ 177,42 Australier . | 199,11| 185,20

Amsterdam.

Weizen

As 150,78 St. Petersburger M t E Weizen Dea o o 198,67| 191,06 | amerifanischer Winter- 203,18| 189,30 Mais | amerikanisher bunt 133,42| 130,17 | 133,34] 131,86

Moggen

Produktenbörse. E N (Mark Lane) .,. Es t Wehen | La’ Plata an der Küste } (nattie) . 197,34| 183,51

Australier 200,86| 187,63

englisches Getreide, 187,51| 167,98 Mittelpreis aus 196 Marktorten 140,48| 132,95 (Gazette averages) 157,41| 158,04

Liverpool.

roter Winter- Nr. 2, + + 198,10| 191,39 Manitoba Nr. 2 s S

Kaliforntier o—— 200,00| 193,06 v —— 188,58 Auftralier, neu 203 57| 188,11 Hafer, englischer werber 151,02| 137,18 a p enm

Odefsa ; Mais | amerikan., bunt 140,43| 133,23 La Plata, gelber 146 43| 136,74

Chicago.

Weizen ]

Seite |

Weizen

190,83| 179,89 Wetzen, Lieferungsware 172,66| 161,07

160,08] 151,39 Mais v 113,73| 110,90

Neu York.

roter Winter- Nr. 2. « « 212,07| 191,52 Weizen | Nord Frühjahrs- Nr. 1 202,03| 193,19

s C Keferungdware A E A 188 18 173.43

Mais v 127,46| 123,02

Buenos Aices. 179,60} 169,05

Weizen Mais | Durhsnittsware . 103 88| 97,78. 1) Basis 78/79 kg das Hektoliter.

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ift für die Weizennotiz von engl. 0 Þ und Motweizen = 504, für La Plata und Ker (Baltic) = 480 Pfund engl. gerehnet; für die aus den Umsägen an 196 Marktorten des Köuigreichs ermittelten Durchschnittspreise für etnheimisches Getreide (Gazette averagoes) ift 1 Smperial Quarter Welzen = 480, Hafer

Dentscher Reichstag. 257, Sißung vom 14. Mai 1209, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telearaphisßem Bureau.)

Das Haus seht die zweite Lesung der Novelle zum Bankgeseße fort. Es findet zunächst die namentliche Ab- stimmung über die Anträge Raab zu § 1 statt. Danach soll l) von dem Reingewinn nah Abzug der Vorzugsdividende von 31/2 Prozent für die Anteilseigner von dem verbleibenden Rest 10 Prozent dem Reservefonds gutgeschrieben, 15 Prozent den Anteilseignern, 75 Prozent der Reichskasse über- wiesen werden. (Na der Vorlage würden den Anteils- eignern 20, der Reichskasse 70 Prozent zu überweisen sein). 2) will der Antrag Raab den Uebershuß, soweit der den Anteilsgeignern zufallende Betrag 6 Proz. des Grundkapitals übersteigt, der Reichskasse zusließen lassen.

Der Antrag ad 1 wird mit 177 gegen 142 Stimmen ver- worfen, ein Mitglied enthält sih der Abstimmung; der Antrag ad 2 fällt mit 249 gegen 74 Stimmen. Darauf wird § 1 in der Fassung der Vorlage mit großer Mehrheit angenommen.

Art. 2 jeyt das Kontingent der steuerfreien Noten der Reichsbank auf 550 Millionen Mark fest, unter gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtbetrages auf 618 771 000 H.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Der Art. 2 enthält die einzige Be- stimmunz im Gesetz, die wirtschaftliche Bedeutung hat: Das steuer- freie Notenkontingent wird erhöht. Was die 5proz. Notensteuer be- trifft, so bin ich für ihre völlige Beseitigung. Es hat ih heraus gestellt, daß bei zunehmendem Verkehr, bei steigender Be- völkerung bie Notensteuer sich als eine Schranke für die freie Bewegung erweist. Dieser Grund hat zu wiederholter Erhöhung des steuerfreien Notenkontingents der Reichsbank geo führt. Und so habe ih auch gegen die jeßt beantragte Erhöhung nichts einzuwenden. Im zweiten Absay des Art. 2 wird in ganz neuer und eigenartiger Weise bestimmt, daß an den Quartalsenden eine Erhöhung dieses Betrages steuerfreier Noten um 900 Mill. Mark eintreten soll. Hat diese Erhöhung irgend eine wirtshaftspolitishe Bedeutung? Jch glaube niht. Ez handelt h vielmehr um ein: n einfahen Steuererlaß, und dazu hat das Reich bei der derzeitigen Finanzlage keine Veranlassung; den Anteilseignern braucht man ein solhes Geschenk von jährlich { Mill. Mark auf Kosten der Steuerzabhler niht zu machen. Es foll wohl damit nur den Antcilseignern eine Vegengabe für ihre \cheinbare Vorausleiftung auf den Reservefonds geleistet werden. Nach unveränderter Annahme des Art. 1 sollte dieser zweite Absay des Art. 2 gestrichen werden, was ih hiermit beantrage.

Abg. Dr. Weber (nl.): Ich halte die angefohtene Bestimmung für fehr wichtig und sehr nötig. Will man das Kontingen!ssystem beibehalten und foll es gleichzeitig als Warnungssignal gelten, so muß au dieses Ventil geschaffen werden.

Reichsbankpräsident Havenstein: Die Frage bes Abg. Dr. Arendt ist {on in der Begründung der Vorlage beantwortet. Für die Diskontpolitik der Reichsbank sind maßgebend die wirischaftlihen Nerhältnisse des Landes und des Weltmarkts; die Notensteuer an ih bat keinen Einfluß auf den Diskont, Die Grhöhung an den Quartals\{lü}sen tit auch nit lediglih ein Steuererlaß; das Warnungsfignal soll nit unnötig aufgezogen werden, was geschehen würde, wenn das Notenkontingent an diesen Zahlungsterminen nur dieselbe Höhe hätte wie an normalen Tagen.

Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Nach Ablehnung meines Antrages fönnen auh wir der im zweiten Absaß vorgeshlagenen Maßregel, die wieder einen Minderertrag zu Ungunsten des Reichs bewirkt, unsere Zustimmung nicht geben.

Artikel 2 wird im ersten Absaÿ mit großer, im zweiten mit geringer Mehrheit angenommen. .

Artikel 3 besagt: Die Noten der Reichsbank sind geseß- liches Zahlungsmittel. Jm übrigen bleiben die Vorschriften des 8 2 des Bankgesezes (Nichtverpflihtung zur Annahme von Banknoten bei Zahlungen, welche geseßlich in Gold zu leisten find) unberührt.

Der Abg. von Strombeck (Zentr.) will den Artikel 3 ablehnen und an seine Stelle folgende §8 2, 2a und 2b seßen:

j S 2.

Die Noten der Reichsbank find geseßlihes Zahlungsmittel. Eine Verpflichtung zur Annahme von Banknoten bei Zablungen, welche geseßlich in gemünztem Geide zu leisten siad, findet nicht ftatt und kann auch für Staatökassen durch Landesgesey niht begründet werden. i

J 2a.

Zahlungen der Reihhshauptbank zu Berlin sind auf Verlangen des Empfangsberehtigten in deutshen Goldmünzen zu leisten.

Inwieweit die Reichsbankbauptstelle und die sonstigen Neichs3- bankstellen Zablungen in deutshen Goldmünzen zu leisten haben, bestimmt der Bundetrat. e,

8 2b.

Durch dem bürgerlihen Recht unterltegende Rechtsges{chäfte kann die Verpflichtung zur Zahlung etner Geld|huld in deu'schen Gold- münzen begründet werden.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Dieser Artikel enthält eine Aenderung des Bankgesetzes, mit der ih einverstanden bin. Der Antrag von Strom- beck hâtte in der Kommission gestellt und dort erörtert werden müssen, weil er hier kaum genau zu prüfen is. Es würde nichts anderes übrig bleiben, ols ihn der Kommission zu überweisen. § 2 des An- trages nürde die praktischen Schwierigkeiten des Gesezes noch erhöhen. Aehnlich verhält es sich mit § 2a. Gs wäre ja \{chôa, wenn der Bundesrat bestimmen könnte, wieweit die Reichsbdankhaupistelle Zahlungen in deutshen Goldmünzen zu leisten habe, aber die Vorauk®- seßung ist doc, daß immer Gold vorhanden sein muß. Besonders bedenklich ist § 2b. Es handelt ih hier um eine sehr strittige Rechtsfrage. Die weseutlihste Bedingung einer Währung ist, daß Abmachungen außerhalb dieser Währung geseßlich nit getroffen werden können. Jch bitte Sie, den Antrag abzulednen.

Abg. von Strombeck (Zentr.) tritt für seine Anträze ein. Bisher wären die Banknoten nit geseßliche Zablungsmittel, die Neichsbank hätte vielmehr auf Verlangen des Empfangsdere(tigzten in Gold zahlen müssen. Der neue Artikel 3 bedeute eine Veränderung zu Ungunsten der Empfangdödberechtigten. Der Medner zieht \{@lteklid unter der Heiterkeit des Hauses setnen Antrag zurü.

Abg. Oertel (nl.) verzichtet aufs Wort.

Abg. Dove (fr. Vag.): Die Goldklaufel t jetuerzeit de“ {lossen mit Nücksicht auf die Silbertaler, die als geleplides Zahlungs mittel galten. Nachdem dies nicht mehr der Kall ist, hat die Gold« klausel keinen Sinn.

Die Resolution wird einstimmig angenommen.

Es folgt die zweite Beratung der Novelle zu dem Gejegß, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh- seuchen.

Abg. Lehmann (nl): Was lange währt, wird gut. 51, Jahre ift fleißig an diesem Gesetz gearbeitet worden. Das Gesetz bringt für die Tierhalter Erleihterung. Die Regelung der Kosten- frage ist leider den Einzelstaaten überlassen geblieben; es wird also wieder alles beim alten bleiben. Lie Ftaatlihe Ent- \{ädigung hat die Regierung wenigstens im Prinzip anerkannt. Die Frage der Zuziehung des Latenelements im Beshwerdeverfahren hat zu langen Eröiterungen geführt. Die Zuziehung des Laten- elements halte ich für notwendig, um Urfug mit der Aufsicht zu verhüten. Warum s\träubt sich also die Regierung gegen die Zu- ziehung des Laienelements? Sie sollte {on aus Klugheit das Latenelement mehr beteiligen. Das Volk würde harte Maß- regeln viel leiter hinnehmen, wenn sein eigen Fleisch und Blut dabei beteiligt ift. Die Sachverständigenkommission is in der Kommission sehr rihlig als Berubigungemittel bezeichnet worden. Die Kommission hat unter dem Druck der Erklärung der Regierung, daß das Gesey \cheitern würde, wenn die Sach- verständigenkommission beschlossen würde, sich darauf be:s{chränkt, eine Resclution zu beschließen. Diese ist allerdings ein fehr \hlechtes Gefäbrt. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Kommissionsbeshlufses ist ja von anderer Seite beantragt, ih werte dafür stimmen. Von anderer Seite sind ja Anträge gestellt worden, die ih gegen das Geseß richten. Wenn gewisse Leute das Wort Landwirtschaft hören, fo verlieren sie, mödhte ih sagen, den Verstand. Die Herren trauen der Regierung alles Schlehte zu, aber sie gehen doch zu weit, wenn se der Regierung Schikane gegen die Gerberei- industrie zutrauen. Hoffentlih gibt die Regierung noch in dieser Be- ziehung beruhigende Erklärungen. Die Herren, die ole Anträge stellen, wollen alles billig von der Landwirtschaft haben, aber wenn fie ein- mal über die Landwirtschaft billig denken sollen, dann hört es bei ibnen auf. Wir werden alle Anträge ablehnen, die auf eine Milderung der Bestimmung über die Bekämpfung der Seuchentins{leppung hinauélaufen.

Staatssekretär des Jnnern Dr. von Bethmann Hollweg :

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat eine beweglihe Klage darüber angestimmt, daß die verbündeten Regierungen auf die Sach- verständigenkommission nit eingegangen seien. Er hat gemeint, diese Haltung der verbündeten Regierungen sei ihm völlig un- verständlih. Nun find wir uns doch, glaube ih, alle darüber klar, daß ein Hauptzweck des neuen Gesetzes sein foll, in energischerer und

können, und da wird mir auh der Herr Vorredner zugebe Anhörung einer Sachverständigenkommission in all-n einz unzweifelhaft die Energie und die Schnelligkeit des lähmen würde. Er wird mir des weiteren zugeben, daß gerade bei Viehbseuchen die Schnelligkeit und Energie des Eingreifens eine Haupt- rolle spielt, wenn der Eingriff überhaupt eine Wirkung k

Daß die Kommission die Energie und die Tatkraft der Bed lähmen würde, gebt eigentlih auch daraus hervor, daß. der Herr Vor- redner selber die Sahverständigenkommission eine Berubigungs- kommission genannt hat. Es3 ift bereits in der Kommission a gesprohen worden und ih kann das hier im Plenu

holen —, daß eine solche Sachverständigenkommission für

bündeten Regierungen niht annehmbar sein würde. Umsomebr

ih erfreut darüber, daß sh die Kommission {ließli auf t Resolution geeinigt hat, und ih kann erklären, daß der Herr Reichs-

mr

Ginaretfens

bündeten Regierungen dahin einzuwirken bereit ist, daß d von Vertretungen der keteiligten Beruféstände erfolgen foll Ginschränkung, daß {ih die Anhörung auf Fragen allgemei grundsäßliher Art zu beshränken hat. Mit dieser Maßg ih die verbündeten Regierungen {hon zu einer vorläafigen Um=frage zu einer solchen Anhörung bereit erklärt. Jh dieser Erklärung den Hauptwünschen des boben gekommen wird.

Wenn ich bei dieser Gelegenheit au

o mötte

Herr Vorredner selbft hat dargelegt, wie d L 6 und 7 des Gesetzes behandelt find, bei einzelnen Mitgliede Kommission große Bedenken Bezug hierauf erklären \{reibt, daß Gegenstä ieder Art, von denen nach den Umità des Falls anzunehmen ist, daß sie Träger des Anfteckungsftoffes find von der Einfubr ausges§lofsen werden können, damit noch nicht gesagt ift, daß jeder Grenzbeamte das Ne@t habe, Gegenstände wie sie bier bezeichnet sind, also p. B. auth ausländishe Häute - von der Lederindufirie ist ja wktederbolt die Rede gewesen dann zurückzuweisen, wenn in dem Lande, aus dem diese Gegenstände kommen, eine übertragbare Viebseuße herrscht. Das ist nicht der Sinn des § 6. Vtelmehr müssen in jedem einzelnen Falle Umstände vorliegen, welhe geeignet find, die Annahme zu begründen daß Gegenstände, um deren Einfubr es {h handelt, tatsählih mit Am- steckangöstoffen behaftet sind. Diese Vorausseßung würde beisptel&« weise vorliegen, wenn bei dem Verladen einer Getreidesendung în einem ausländishen Hafen nachweislich eine Anzahl von Verladern an Milzbrand erkrankt ist. Aber die Herren werden mit mir alte der Ansicht sein, daß man in einem solchen Falle die Einfubr ver- bieten muß, um nicht eine solche gefährlihe Krankheit weiter dei uns zu verbreiten.

Wenn dann weiter im § 7 bestim ist, daß die Ginfadr don Gegenständen, die Träger des Anfteckangsstoffes sein können, verboten oder beschränkt werden kann, so war diese Bestimmung aud ïFox bm gegenwärtigen Gefe borhanden, und die verdâudeten Kegierungrn müssen den entshledensten Wert darauf legen, daß fe gegenüber dem

gegenwärligen Rechtszuftand in ihren Bef agniFen nbi rimgeäträadt werden. Aber auch diese Anordnung, die h auf den F 7 igen