Sqehlachtvieh- und Fleischbeschau im Deutschen Reiche.
6
e E
4 o
Zahl der im 1. Vierteljahr 1909 beschauten Schlachttiere. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte.
“_ Zahl der Tier
E E
Pferde und andere Ochsen | Bullen |
Einhufer |
Staaten und Daudebteile
Kühe
e, an denen die Slachtvieh-_und Fleischbeschau vorgenommen wurde
Jung- rinder | über
| 3 Monate alt
Kälber bis
Schweine
Schafe | Ziegen
T ——————
F y rungen ber fübwestasrifanifchen—Landesprefs e zu haben. —Es..ist im übrigen nur eine einzige Versammlung zu meiner Kenntnis gekommen, und zwar diejenige in Windhuk, während die in Swakopmund Ans- sässigen einen kleinen Wunsch geäußert haben auf Abänderung dieser Verordnung, nämli, daß die Bestimmung über die Dauer der Ans wesenheit im Schutgebiet, welche das Wahlrecht verleihe, abgeändert, werden möze, ein Wunsch, dem ih gar feine Veranlassung gehabt. habe, entgegenzutreten.
Abg. Ledebour (Soz.): Mit der Beratung der Vorlage in der Budgetkommission sind wix einverstanden. Bezüglich der Verfassungs- frage für Südwestafrika hätten wir au allerlei Wünsche. Hierher gehören auch die sogenannten Selbstverwaltungseinrihtungen in Süds
Hunde
2 648 3 097 10 986 15 380 4 819 2815 13 357 6 722 2 959 6477 5 974 1 566 8 109 22
84 927
11 503 915
12 018
9 368 2 573 2 163 382 1961 399 100 399
2 484 136 308 204 850 98
55
81
1 856 1 206 19 565 7 853 507 753
4 069 2 604 4 199 3 769 2 850 7 947 18 138 DO
75 371
31 247 1438 32 689 9 840 3 933 5 944 4 675 269 357 48
500 182 359
94
218 339
738 314 3 036 3 007 599 208 4 361 2 588 1361 2 228 2 994 791 4 883
rovinz Ostpreußen - „Westpreußen ztadt Berlin i: rovinz Brandenburg . ommern . osen . (lesien Sachsen . .- Schleswig-Holstei Paneee! S etfalen » » de au heinland . vohenzollern . . - -+ *
Königreih Preußen .
Zayern rechts des Rheins e links des Rheins
Königreih Bayern
èönigreih Sachsen . Bürttemberg. - - Raben . - A eler E ecklenburg-Schwerin . Sroßherzogtum Sachsen . Mecklenburg-Streliß Oldenburg. - -
Braunschweig. - - e S tenburg è
4
Ï= TUUu U U U V «
26 668
2 483 185
2 668
3 925 320 465 527 474 147 111 128 169 108
93
Sachsen-Altenburg . Sachsen-Coburg-Gotha 123 E aa e as eo ofes 423 Schwarzburg-Sondershausen N 4 44 S{warzburg-Rudolstadt . U 26 73 E o o ois 5 37 Reuß älterer Linie . 36 135 144 Reuß jüngerer Linie 72 179 291 Schaumburg-Lippe - 13| 6 38 o 6 56) 2 316 Lübeck 172! 183 289 Bremen 658 1471 1871 mburg .
Gas 1458| 7 073 2.127 lsaß-Lothringen 912 4 884 1096 Deutsches Reich
24 39 757| 148 911| 124 688 Dagegen*) im 4. Vierteljahr 1908 4761| 157598| 114953 E E
26 630| 155 388 136 802 96 382 139 145 122 315 1908 36 002| 138962| 107921 1907 37408| 141136 97 006 j 1906 43506) 152245| 104 950 ; 1905 *) Die
35 899| 142214 112 783 Berlin, den 14. Mai 1909.
258 028
30 793 30 898 40 251 51568 2 25 261 33 001 98 597| 3 36 110 42 132 31295 50 876 48 498 100 773 991
621 044
171 421 13 578
184 999
98 741 48 501 44 515 18 789 28 199 6 449 3 003 5 341 5 929 3 530 3 409 3 948 3 623 1513
1 614 942 1081
2 084 510
1 554 4 982
4 191 14 584 36 593
1 149 668
1 066 764| 4 1136 386| 3 1 393 2569| 3 1149 747| 4 184 202| 1 053 925| 4 211 151| 1 052 263| 3 186 353| 1 122 865| 3
7 002 3 954 8 352 11 987 2 947 7 150 17 245 7 678 6 402 6 026 5 607 11 216 17 167 413 113 146
29 749 7 948
37 697
5 695 22 697 17 414 8 114 1 658 1429 210 1121 2 050 1158 454 1 073 599 278 470 378 267 646 59 173 52 539 8 094
5 356
231 281
302 529 312 465 233 786 212 736
9 442 7 252 2 368 25 852 9 867 6712 32 772 18 309 12 437 12 465 36 612 19 054 64 509 381
50 643 4 090
54 733
38 201 13 833 12 452 10 954 5 080 3178 589)
2 077 1385 2467 3193 2 689 1387 1139 956 255 663
1 908 203] 595 |
2139 950 3/003 18 981
441 038
456 297 412 002 388 461 421 330 393 557 429 163 413 756
Kaiserliches Statistishes Amt. van der B
orght.
86 529 70 803 267 605
84 763 96 628
175 177
170 063 215 73% 256 659 352 612
2 420 747 387 129
427 948
338 795 118 340 104 092
4 041 913
6 736 9 041 123 634 23 980 19 566 8 880 17 736 25 797 4 655 18 910 4 616 15 104 29 938 41
308 634
40 089 850
40 939
51 523 6 859 5 576 3 597 5 535 4 183
12 605
31 099 98 421
2 048
40 823
7 68
78 714 38 545 23 728 5 464 30 616 87 688 11112 15 850 43 712 20 740 17 404 4 499 3301 6 839 17 124 1 433 7 829 11 020 30 123 102 724 73 530
23
730 6
4 104 7 1813 299 1286 3473
2 950 815 697
86
1 172 1724 67
121 1147 3131 21 595 11 222 483 537 653 710 742 560 441 544 446 213 440 495 485 880 452 397
534 333 815 399 712 833 420 870 079 656 237 092 924 280
528 971 37 2210 340
3 977 10 962 4 878 128 620
1 739 3 098 9 121 57
34 666
27 992 1 633 29 625
13 724 7 663
9 243
2 630 598 12
1 402 1146 246 37 116 118
1 069 2 600 57 139 113 19
58 1582
116 879
138 920
38 405 179 330 126 986 131775
98 301 107 718
Vergleihszahlen 1905 bis 1908 sind infolge bisher eingegangener nachträgliher Berichtigungen mehrfach geändert.
westafrika. . Mit der Fiktion der Anleihen zu Lasten ter Kolonien, die in diesem Geseß verewigt werden soll, können wir uns auch heute nicht besreunden; gerade für Südwestafrika wird auf unabsehbare Zeit troy der Diamanten des Staatésekretärs das deutshe Mutterland aufzukommen haben. Darüber muß die deutshe Nation gründlich
aufgeklärt werden. Abg. von Byer n (d kons) erklärt bie Zustimmung seiner Fraktion
zur Ueberweisung der Borlage an die Kommission.
Staatssekretär des Reichskolonialamts Der nburg:
Meine Herren! Ih möchte hier noch einmal kurz betonen: es {f von den verbündeten Regierungen eine Kodifikation zweier bestehender Gesetze gewünscht worden. Hier werden materielle Aenderungen ge- wünscht, zu denen der Bundesrat keine Stellung genommen hat, wle ih ausdrüdlih hervorhebe.
Fm übrigen ist die ganze Polemik — das wird keiner von den Hervren Vorrednern bestreiten — gerichtet gegen Geseye, welche von diesem hohen Hause beschlofsen worden sind. (Zuruf von den Sozial- demokraten : Leider!) In diesem ganzen Entwurf ist von vorn bis hinten nichts enthalten, als was bereits die Billigung des hohen l Hauses gefunden hat. (Zuruf von den Sozialdemokraten : Deshalb 6 fann mans doch immer ändern, wenn man will!)
Die Vorlage geht an die Budgetkommission.
8 Zur ersten Lesung des Geseßentwurfs, betreffend die Ver- 8 waltung des Reichsinvalidenfonds und des Hinter- 1 bliebenenversiherungsfonds, bemerkt der
Abg. Dr. Göôrdcke - Brandenburg (nl.): Die in der Begründung aufgestellte Bilanz des Reichtinvalidenfonds läßt sich seitens des Neichstags gar nicht genau kontrollieren. Nach den uns im Laufe der Zeit gewordenen Mitteilungen müßte der Bestand 66 Mil- lionen betragen; er wird aber hier auf 89 Millionen angegeben. Die Differenz dürfte ih vielleicht aus dem Unterschied zwischen Nominalwert der Papiere und dem Erlöse aus denselben erklären. Beim Hinterbliebenenfonds beginnt bereits dieselbe Ait der Mits teilung an uns. Es müßte uns nit bloß der Nominal-, sondern auch der Kurswert angegeben werden ; ebenso müßten die Differenzen gegen die früheren Berichte in bezug auf Kursgewinn oder Kurs-
verlust ersichtlich gemacht werden.
Staatssekretär des Neichsshahamts Sydow:
Die Aufstellung tes Berichts üker die Tätigkeit der Verwaltung des Reichsinvalidenfonds ist bisher in der dem hohen Hause bekannten Form genau entsprchend dem § 15 bes Geseges vom 23. Mai 1873 erfolgt; die Bilanz, die alle dret Jahre gezogen wird, ift etroas anders aufgestellt, nah rein kaufmännischen Grundsätzen, weil es fh dabei darum handelt, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Reichsinvaliden- fonds klarzustellen, während der Bericht nur eine Darstellung der Tätigkeit der Verwaltung bezweckt. Der Bericht der Reichs- \{huldenkommission it ja auch unter Mitwirkung der Mitglieder dieses Hauses vollzogen und hier eingereiht worden. Ih habe an si durhaus nicht das geringste Bedenken, dem Wunsche des Herrn Vorredners zu entsprehen, und zu dem Zeitpunkt, an welhem der JInvalidenfonds in die Vers
Deutscher Reichstag. 259. Sikung vom 17. Mai 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telkegraphishem Bureau.)
Nach Erledigung des ersten Punktes der Tagesordnung, worüber in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ilt, tritt das Haus in die Beratung des Entwurfs eines Sch uß-
gebietsetatsgeseßes ein.
Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernburg:
Zur Einsührung dieses Gesetzes genügen sehr wenige Worte. Als im Jahre 1908 gelegentlich der Einbringung der Kolonial- eisenbahnvorlage für die Finanzierung derselben Vorsorge getroffen werden mußte, hatte man ein Ergänzungsgeseß ¿um Etatsgeseß für die Schutßgebiete gemacht, und es is aus der Kommission heraus der Wunsch ausgesprochen worden, daß die Bestimmungen dieses Er- gänzungsgeseßes in das Etatsgesey von 1892 eingearbeitet werden möchten. Dieser Wunsch der Kommission ist seitens der Regierung als berechtigt anezkannt worden, und die gegenwärtige Vorlage ist das Nesultat. Sie ist lediglih eine Kodifikation der beiden in Kraft befindlichen Gesetze, und es ist dabei Gelegenheit genommen worden, einige obsolete Bestimmungen, auf Jahre bezüglich, die längst verstrichen sind, auszumerzen; im übrigen enthält die Vorlage nihts neues. Man hätte si ja allerdings dabei die Frage vorlegen fönnen, ob nicht vielleicht noch andere Bestimmungen, welche im Wege des Etats jeßt Gesetz geworden sind und die Schutzgebtete betreffen, hätten eingearbeitet werdea können. Bei der Tatsache aber, daß bei den Kolonien die Grfahrungen fehlen, daß alles noch mehr oder weniger im Flusse ift, wird erst abzuwarten sein, ia welchem Umfange \ih die Neueinführungen der legten Jahre bewährt haben.
Jch nehme an, daß diese Vorlage einer Kommission überwiesen werden wird, und in diesem Falle würden cinige Zweifel über die Rebvaktion — um etwas anderes kann es fch gar niht handeln —
aufgeklärt werden können.
Abg. Erzberger (Zentr.) : Fch beantrage, Budgetkommission zu überweisen. Wenn es ich auch mehr um eine Redaktion handelt, so ist doch eine eingehende
Nachprüfung, ta es sich um ein Grundgesey für die Etatswirt- haft handelt, geboten. Gine ganze MNeihe von Fragen muß gründlih durhgesprohen werden. Der Gouverneur von Ostafrika hat uns seinerzeit bei seiner Anweser heit gesagt, die einheimishe Be- völkerung sei mit den wichtigsten Bestimmungen der Landesverwaltung für Südwestasrika einverstanden. Es besteht aber sehr viel Unzufrieden- heit, die in Versammlungen, Resolutionen usw. hervorgetreten ist.
SFst hier das Erforderliche gesehen, um den teilroeise berechtigten Unwillen zu beseitigen ?
Abg. Dr. Arning (nl.): Auch wir find der Ansicht, daß das Gesey am besten. der Budgetkommission zu überroeisen ist. Gegen § 10 (Heranziehung der Interessenten zu Leistungen für Hafenanlagen, Strombauten usw.) haben auch wir Bedenken.
die Vorlage der
sie in ein dauerndes Geseh Das Vorgehen des Gouverneu von Neuguinea in nit billigen.
Meine Herren!
räte do vorliegenden Frage steht. kommission gefolgt und werden Blätter in den Sa Präsidenten.)
Präsident: Ih brehen. Ich weise die Dienec entfernen!
genommen. Hier des näheren verwaltung in Südwestafrika, Fch will nur feststellen, daß afrika genau fo eingefüßrt vorgeiragen worden ist und
vorgenommen worden sind.
jenigen, welhe damals nit dem Gouyvernementsrat war,
i nur niht richtig, zu gebiet. Das ist gegen die den in den Schuhgebieten t waltung zu geben und dem G sciner Funktionen gegeben hat, ift richtig, drücklich begründet worden. Fm übrigen möchte ih
Die Bestimmungen mögen früher bterechtig!t gewesen sein, aber
Abg. Grzberger raten möchte,
der Frage der Selbstverwaltung
beiden Geseye hier vorgeschlagen worden.
muß den Herrn Redner
Zu eiwas weiteren hat der
die Zustimmung des Gouverneur
zu gewähren.
aufzunehmen , ist nicht rxs von Südwestafrika und können
Staatssekretär des Neichskolonialamts Dernburg: Sie werden mir zugeben, daß die Frage der Selbstverwaltung in Südwestafrika und die Frage der Gouyernemenlt- nur in einem äußerst losen Zuf
al geworfen. Unruhe.
an,
Bundesrat überhaupt Ste
einzugehen auf die Frage der Selbst- liegt deshalb kaum Veranlassung ver.
die Selbsiverwaltung in
wird, wie sie dem hohen Hause hier bei der Beratung im Ne-ichskolonialamt 5 gefunden hatte. Diese Zustimmung hat fich nur bezogen auf einige redaktionelle Aenderungen, die dort Sonst if die Selbstverwaltung fo ein ee geführt, wie sie dem Gouvernementsrat vorgelegen hat.
einverstanden waren, als die j-t einverstanden sein sollten, wo sie ein- geführt wird, ist von den Herren nicht zu verlangen. ihnen auch nit verbieten, ihre Stimme
behaupten,
Tisch etwas geschehen sei ohne Mitwirkung der Organe Netichskolontalanits,
Prinzipien des ätigen Weißen Einfluß bei ouvernement weiteste
bemerken: wenn ich vor zwei Fahren hier auf die Selbstverwaltung der Kolonien als etwas Wichtiges habe, wenn auf meine Anregung Külz nah Südwestafrila gegangen ist, wenn unzählige Ver der Einführung der Selbstverwaltung vorangegangen sind, wurf dem Gouvernementsrat vorgelegt war, unwahrscheinlich finden müssen, wenn ich hätte den Herren abgeraten, ist das bei meiner Geistesrihtung so wenig glaublich,
so wird man
politische
nit zu viel Vertrauen au
ammenhang mit der hier Es ist nämlich einem Wunsche der Budget“ cine ledigli redaktionelle Vereinigung der (Von dec Zuhörertribüne Glocke des
einen Augenblick unter- jenen Herrn von der Tribüne zu
dagegen zu erheben. daß hier am
Freiheit tanerhalb Daß man kein direktes MWakblrecht ist aber auch hier s{hcn besprochen" und aus-
im wesentlichen der Oberbürgermeister
jeyt auf einmal behauptet wird, | Rechte zu verlangen. daß ih dem Herrn }
waltung des Reichsshazamts übergeht, eine mit Kureangabe versehene Aufmachung herstellen zu lassen und auf Wunsch vorzulegen. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Kursangabe nicht bei allen Papieren möglich ist; denn es gibt eine Reihe von kleineren Anleihen, die ih ganz in den Händen der Verwaltung des Fonds befinden und für die infolgedessen ein Kurs nicht notiert ist.
Abg. Erzberger (Zentr.): Das Haus hat vor kurzem eireResolution angenommen, die möglichste Verbilligung der Verwaltung des Fonds forderte. Bither kostete diese Verwaltung 70 (00 4, während künftig gan1e 2 mittlere Beamte im Reichsshayamt dafür ausreichen werden. Hier ift also mit der Spa1samkeit endlich einmal Ernft ge- macht, und elne Anzahl Sinekuren wird beseitigt. Das hätte hon 1900 gema#t werden können.
Damit schließt die erste Beratung.
Jn der zweiten Lesung wird die Vorlage ohne unverändert angenommen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesehentwurfs gegen den unlauteren ettbewerb auf Grund des Berichts der 35. Kommission. Berichterstatter ist der Abg. Dr. Junck (nl.). Die Kommission hat folgende Generalflausel als § 1 dem
Gese vorangestellt
„Wer im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wett- bewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten ver- stoßen, kann auf Unterlassung und Schadensersaz in Anspruch ge- nommen werden.
Unter Waren im Sinne dieses Gesetz:8 sind au landwirtschaft- liche Erzeugnisse, unter gewerblichen Leistungen und Interessen au landwirtschaftlih: zu verstehen." Daß die- Abg. Dr. Bitter (Zentr.): Diese Vorlage verfolgt die soziale
Tendenz, ten Mittelstand gegenüber einer kapitalkräftigen, \krupellosen Sache vor | Konkurrenz zu hößen. Diesem Zweck soll die Generalflausel dienen, die son früher gewünscht, aber in das Gese über den unlauteren Wettbewerb niht aufgenommen wurde. Auch das Reichsgericbt hat anerkannt, daß die bestehenden Spezialvorschriften nicht genügen. & 826 B. G.-B genügt zum Schuße nit, w?èil er den Vorsay zur Boraussetzung hat, daß der Betreffende gegen die guten Sitten ver- oßt urch die vorgeschblagene Generalflausel wird auch unter anderem die Verleitung zum Bertragsbruch, das sogenannte St{leudern, die Heranziehung von Kunden durch Loartikel wirksam - getroffen. Die Klausel ist au deshalb zu begrüßen, weil sie im Gegensaß zu ter jetzigen Begriffswissenschaft, zu der Beobachtungs- und Grfahrung®- wissenschaft den Uebergang bildet. Jch bitte Sie, dem Paragraphen
zuzustimmen. Wir sind mit der Generalklausel ein-
Abg. Linz (Rp.): rerstanden und werden im Interesse der Förderung der Geschäfte
nur zu den Paragraphen das Wort ergreifen, zu denen Abänderungs-
anträge vorliegen. Abg. M üller - Meiningen (fr. Volk8y.): Auch wir sind mit der der Verschärfung
Generalflausel einverstauden. Die ganze Bewegung h der Bestimmungen des unlauteren Wettbewerbgefeßes resultiert über- haupt aus etner Unkenntnis der Richter mit dem praktischen Leben. Der zweite Absaß des § 1 gehört eigentli in den 8 1a; ih beantrage,
ihn als leßylen Absay des § la anzunehmen. Abg. Sievers (nl.): Namers meiner Fraktion habe ih unserer Befriedigung Ausdruck zu geken, daß dies Ge!cbß hoffentlih zustande Auch wir werden nur das Wort ergreifen bei den Paras
kommt. u 1 f die Aeuße- i graphen, zu denen Anträge gestellt sind.
angängig. desjenigen auch wir
Diskussion
[lung nit
Südwesl- |
Man kann Es g:ünen im Schuy-
der Vers |
hingewiesen
sammlungen ehe der Gnts es doch sehr
Au
Utügezogen.
ali Jn § 6 (Ankündigung von Ausverkäufen) is bestimmt,
C11
TUgni : y äb 8 an die Bedingung binden „nach Anhörung ter zuständigen
Midun : j s ten L Verwaltungtbehörden, die zu weit gehen würde, und wir nl weitcren, wenn wir cinzelne Fälle, wie hier, herausgreifen,
Ee Abg: Or. Junck (nl.): Die Schaffung der G?2ne [EC / auf dem einstimmigen Wunschë der E ation Wir wollen ¿ die Mängel der bisherigen Geseßgebung beseitigen uxd ten ter voa den jebigen Fesseln befrelen, die ein Gin- iten gegen den unlauteren Wettbewerb ershwerten. Wir In dem Rihhter mit dieser Klausel eine bedeutende Fretßeit hossen, daß er davon den rihtigen Gebrauh machen e g 2 d:8 q L R als besonderer Paragraph bezeichnet werden. age . ; Abg. Graf von -Carmer - Zieserwißz (dkons.): Et e er Kou Nr für q S gestitimt O Ves ugfeBt if ein a ju ee en der § 826 B. G.-B, Abg. Roeren (Zentr.): Absaÿ 2 des §1 gehört nit sondern er müßte rihtiger als § la binet A Loo zu Abg. Dr. Fran k- Mannheim (Soz.): Wir hatten gegen die sel früber Bedenken, aber rahdem das Reibsgericht in der Aus- fung e A i val dieser Paragraph eigenilich n als Wene nzusehen ist, werde a è hen sigen, e n wir jeyt für den Para- Abz. Müller - Meiningen (fr. Volksp.) zi 1: nsten des Antrages Junk zurück. p.) zieht seinen
L 1 in seinem ersten Absaÿ wird einstimmi 8 einstimmig a so Absatz N Ber S 18a: | P 8 3 bedroht mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit dstrafe bis zu 5000 6 oder mit einer dieser Sia jeden in öffentlihen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen eina größeren Kreis von Personen über seine Waren deren Menge wissentlich unwahre und zur Jrreführung gnete Angaben taisähliher Art macht. i Abg. Roe ren (Zentr.) begründet einen Antrag, die Worte „tat- icher Art“ zu streihen, weil fie bisher \s{chen in der ifatur eine sehr widersprehende Auslegung gefunden und zu bedenklichen Rechtsunsicherheit in gewerblihen Kreisen rt haben, wie sich aus zablreihen Petitionen ergebe. | Angabe müsse unwahr wider besseres Wissen gemacht und ge- et sein, das Publikum irrezuführen. Damit seien Merk- e genug gegeben, ob eine fsolche unwahre Angabe tatsächlih nit tatsähliher Art set, set praktis ohne jede Bedeutung. | Geheimer Oberregierungsrat Dr. Dungs: Die Vertreter der ierung haben sih gegen den {on in der Kommission gründlich er- en Anirag niht aus doktrinärer Juristerei und theoretisher Auf- ng erklärt, sondern aus praktischen Ecwägungen zur Sicherheit des Fehrs. Das Reich8gericht versteht unter Angaben tatsächliher Art ngaben, bei denen \sich auf Grund des objektiven Tatbestandes (aMprüfen läßt, ob sie wahr oder unwahr sind. Bei Streichung der B te könnten au im Gegensaß zum bestehenden Necht Angaben oler Art darunter zu verstehen sein, die ein Urteil umfassen und nich geeignet find, einen Irrtum zu erregen. Schließlich könnte j auch die Bezeichnung „Restaurant ersten Ranges“ gerechnet den. Die Richter würden zwar verständig genug sein, den Begriff Injuengen, aber die Unsicherheit bliebe bestehen, und jeder Kon- E ane die Möglichkeit, den Staatsanwalt mit Querelen zu TAbg. Arnold (dkons.): Die Kommissiontmehrbeit ließ } ent Gedanken leiten, daß es dem Nichter, dem die Feststellung E landes obliegt, ancenehm sein würde, im Gese einen Anhalt für M Nrte log earündung zu unen, Aber wir haben das Vertrauen 1 ¿Da er au o das t i ber taber [6e den ntrag D s Nichtige treffen wird, und S Abg. Linz (Np.): uh ih bitte, dem Antrage zuzu der Praxis winde die Bekbehaltung des N [icher Art“ zu heillosen Konsequenzen führen und die Misere gegenwärtigen Zustandes verewigen. Die Erfahrung hat gezeigt eine absolut einwandfreie Definition des Begriffes „tatsächlicher l ih gar nicht fesistellen läßt. Wenn schon das Urteil zwischen n und Richtern vielfa so weit ausetnandergeht, daß der Laie mit P sunden Menschenverstand gar nicht imstande ist, die juriflisch þ 1 gen Gedanken des Richters auf diesem Gebiete zu verstehen E a. der anderen Seite die Judikatur troy der Entscheidung Eer is, die an Klarheit zu wünschen übrig ließ, ih als 1 attenshwanz von Unrichti„keiten, Zroeideutigkeiten und Zroeifeln | n Aus den Aeußerungen der Mittelstandepresse und n itischen Zuschriften an die Kommissionsmitglieder ging bevor feine Abstimmung eine solhe Mißstimmung und Enttäuschung, entlih im organifierten Mittelstand, hervorgerufen hat als die Me 0 Ein Unannehmbar hat die Regierung nit ausgesprochen. M: g. Dr. Frank - Mannheim (Soz.): Bei der Streichung der e im Zivilrecht wurde darauf hingewiesen, daß man sie im Tafreht aufiecht erhalten wolle. Deswegen stimmte ein Teil der issionsmitglieder für die Streichung im § 1. ar izepräsident Dr. Paasche telt mit, daß ein Antrag auf g
Antrag
‘ : Z gangen it Abstimmung über den Antrag NRoeren Abg. Dr. Junck (nl.): Jh persönlih sprehe mi egen Ba Ne aus, Entschiedene Verwahrung T S tin M MPibegen, die Zustimmung oder Nichtzuftimmung zu dem A a oeren zu einem Maßstab zu gestalten für die Bereit- m“ Mi ew Mittelstand zu helfen oder nicht. Auch der forgt für Ee cistand, der sich bemüht, Unklarhbeiten aus einem Geseß zu er De gegen den Mittelstand ausgelegt werden können. lia r. Neumann-Hofer (fr. Vag.): An dem Antrage auf E i f Abstimmung kann man am besten erkennen, um was es n elt. Es foll festgestellt werden, wer angeblich dem Mittel- N m meisten entgegenkommen will. Das ift ein demagogisches I ay, vossentlih wicd niemand si dadurch verleiten lassen, für Mie lftandel M der im Giunde gegen das Interesse des ¿ g. Roeren (Zentr.): Ich habe gezeigt, zu welchen unglaubli j i Zentr.): Ich bc „zu w ) lichen } | e die Worte führen. Es ift mir unverständlich, daß pa O P erer mit derselben Argumentation kommt, die wieder- Sing Ties widerlegt ist. Bloße Urteile, die in etner Be- g liegen, werden in keinem Falle von dem Gese getcoffen.
F Der Antrag auf namentlihe Abstimmung wird vorläufig
Gegen die Sti i Freisinni I Geg ( mmen der Sozialdemokraten, Freisinnigen E L N kleinen Teilcs der Nationalliberalen werden die Bolie „taisähliher Art“ gestrichen.
N der Grund des A1 i
S 1 18verkaufs in den Bekanntmachungen eh R Gd muß. Ferner soll der höheren Verwa LaLe E ter L i efugnis gegeben werden, bei Ankündigung be- id rten von Ausverkäufen eine vorgängige Anzeige
all Grund und Zeitpunkt des Ausverkaufs bei ihr an-
4bg. Dr. Müller-Meiningen (fr. Volksp.) will die leßtere
[i : n Staudebvernetung - Man dürfe den Verwaltungs- E ven reinen Bureaukraten, niht zu weltgehende Besugnisse
a euselertts des Innern Dr. von Bethmann Hollweg: aller (ge vollkommen die Motive, aus denen heraus Herr do i Ge seinen Antrag gesielt hat, möchte Ihnen i Gesehen enken geben, daß es nicht wohl mögli ist, bet allen
E genau vorzuschreiben : die Verwaltungêbehörden müssen
vie und die Organe hören. Wir kommen fonst zu einer
A daß — wte das ja auch bereits in den Motiven angedeutet [t _ in den vorliegenden Fällen die Verwaltungsbehörden bie Handelêvertretungen usw. hören werten. Der Herr Abgeordnete Dr. Müller (Meiningen) kat soeben, gewiß mit einigem Recht, aus- geführt, daß es den Verwaltungsbehörden an sich {wer sein wird die Verhälinisse, wie sie in diesem Paragraphen behandelt find, bo vornherein so zu übersehen, daß sie, wenn fie ihre Kenntnisse nicht durch Anhzrung von Interessenten vervollständigen, keine Fehler magen. Ih kann also die Erklärung abgeben, daß die Verwaltungs- behörden sich in diesen Fällen ganz zweifellcs bei den beteiligten Organen über die Verhältnisse erkundigen werden; ih möchte Sie aber So S hier in den einzelnen Fällen einen geseßlichen nzusühren. Sup ian i i E perflua foll man doch nit in die Geseßze
Abg. Dr. Müller - Meiningen (fr. Volksp): Mit di Ä kommen wir nit aus; es mu gen E S oft ieser Fakultät Gs werden, wte wir sie ata E On
S 6 wird mit diesem Antrag angenommen. Ei i
i nit di . Ein gl Antrag Müller-Meiningen gelangt bei 8 8 (Saison- h A a zur Annahme. l
8 10a, von der Kommission neu eingefügt, betrifft e Schmiergelderunwesen. Ec beteint M 5 As bis zu 1®Jahr und mit Geldstrafe bis zu N M oder mit einer dieser Strafen denjenigen der u geschäftlihen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs an ngestellten oder Beauftragten eines Geschäftsbetriebes eschenke oder andere Vorteile bietet, verspriht oder ge- v um durch unlauteres Verhalten des Angestellten oder e bei dem Bezuge von Waren oder gewerblichen : stungen eine Bevorzugung für sich oder einen Dritten zu e angen. Die gleiche Strafe trifft den Angestellten oder Beauf- O eines Betriebes, der zu demselben Zwette Gesente oder N Vorteile fordert, sich versprechen läßt, oder annimmt. d Ara O (Soz.) befürwortet die Streichung des À a, Das Schmiergelderannehmen sei in den meisten Fällen als etwas nanständiges zu bekämpfen; aber soweit \trafrechtliche Ahndung erfordernde Erscheinungen vorliegen, reiche das Strafge|eßbuh aus 2 den Verträgen der »cere8verwaltung sei durhweg eine Klausel A halten, welhe den Vertrag im Falle des Bekanntwerdens solcher Manipulaticnen sofort hinfällig maŸht; eine ähnliche Klausel sei bis jeßt 208 nicht in d!e kaufmännishen Verträge eingefügt. Werde e Untreue Entlassung angedroht, so sei das eine viel hârtere Strafe als diejenigen, die § 10a androhe. Die größte Gefahr liege aber darin daß der Begriff „Schmiergelder“ keiäc2wegs feststehe, daß ¡wischen dec Annahme von kleinen Trinkgeldern harmloser Natur bis zu der An- nahme von wirklihen Bestehung8geldern eine große Stufenleiter von Handlungen lieg?, die je nachdem in Zukunft strafbar sein könnten. So würde sich demnächst der Staatsanwalt auf Gcund des § 10 a auch eventuell mit den kleinen Vergütungen zu befassen haben, die die Köchtnnen bet Sleishern und Bâäck.xn bei ihren Einkäufen er- telten, Fast immer würde sich ein mißmutiger Konkurrent finden und Anzeige erstatten. Anderseits würden die Leute, die mit Aufsihlsratéslellen usw. „geshmiert“ werden, nicht von diesem ä P N Auch alle Angestelltenorganifationen hätten geben fel L estimmung gewendet, zu der gar kein Anlaß ge-
g. Graf von Carmer- Zieserwiß (dkoaf.):
nur gegen die passive Bestehung i e fol ih der F 10a in erster Linie gegen diejenigen rihten, die Be- \tehungs8gelder geben, dann erst gegen diejentgen, die das Opfer der Schmiergelter geworden sind. Die auf Grund früherer Reichstags- bes{lüsse veranstalteten Enqueten haben freilich zu einem positiven Ergebnis nit geführt; aber 46 Handelskammern haben doch ein en der Geseßgebung für cin dringendes Erf ordernis erklärt. PEIBE hat dieses Schmiergelderunwesen bereits einen geradezu eängstigenden Umfang angenommen. Rohmaterialien können kaum A angebraht werden, wenn den Angestellten nicht gewisse a eile gewährt werden; manhe Angestellten beziehen auf diese eise das Vielfahe ihres Gehalts. Auch die Konventional- strafen, die Fabrikantenvereinigungen zur Beseitigung dieses Un- wesens vereinbart hatten, sind ohne Wirkung geblieben. Einzelne Kohlenfirmen hatten beschlossen, irgend welhe Gratifikationen nit zu geben ; dies scheiterte aber an dem Boykott der Heizer. Das Schlimmste ist, daß durch diese Praftiken das Rechtsgefühl im Volke untergraben, wird. Die Zunahme des SŸYmiergelderunwesens ist der de as der Weg der Selbsthilfe nit zum Ziele führt. Sus “r e erden ja vereinzelt vorkommen, das muß man mit in
Von den Sozialdemokraten ist der Eventualant ! 1 rag gestellt, daß kleine Gelegenheitsgeshenke, Trinkgelder, A U. dergl. it unter E fallen sollen. : _ Abg. Dr. Mugdan (fr. Volksp.) : Jch halte den § 10a nî für überflüssig, sondern auch für s{ädlich, weil T die ues unzähliger Denunziationen sein würde. Dem Schmiergelderunwesen kann man s{on dur die bestehenden Vorschriften des B. G.-B. und des A N Leibe gehen. : Abg. Linz (Rp.): Ein Mißtrauen gegen den Stand der H : angestellten hat uns bei Schaffung dieses Paragraphen “ Mtiländig fern gelegen. Das Schmiergelderunwesen hat einen Umfang E der ein geseßgeberisdes Eingreifen gebieterisch erfordert. die Praxis hat ergeben, daß die Bestimmungen des B. G.-B. gegen diesen Unfug nicht ausreihen. § 16 a stellt ein Kompromiß zwischen den Anschauungen der Kommission und denen der verbündeten N oben P R l daß der Abg. Mugdan sich gegen ara( n ausgesprochen hat, während [ei u E A haben. oren E S g. Dr. er (Zentr.): Wir werden ebenfalls den Antra Sozialdemokraten ablehnen. § 10a hat keineswegs eine Spitze L die Angestellten und Arbeiter, denn er rihtet sich in erster Linte gegen * den Bestehenden, wenn au die passive Bestechung niht un- bestraft bleiben darf, Der zivilrechtlihe Schuß allein genügt nicht; er muß durh das Strafrecht ergänzt werden. § 10 a wird jedenfalls ein wirkung#volles Warnungssignal aufrihten. Y A Carstens (fr. Volksp.): Dem Abg. Linz bemerke ih, daß es M ee CURICnD, beg Dee Âba, Prinzipienfrage handelt. Es ift , Da er Abg. M ) ) X werde für den § 10a E E, g. Mugdan von uns abweiht. Ich 4. Dr. Jun ck (nl.): Kleine Geschenke und dergl. fallen überha nit unter diesen Paragraphen. Wir wären bet lien E 24 gad weer gegangen Pi ey uis aber mit dem Errcichbaren. Di geste aben sih dem Reichs ¿genü i e 4 Bel Bee auen erklärt. Mibaiage a0 I E M A Abg. Potthoff (fr. Vagg.): Das ist ein Irrtum ; i zweiten Lesung is hier von zwei Seiten im Namen ver Ac gestellten gegen den Schmiergelderparagraphen gesprochen worden. e den Privatangestellien ist kein einziger dafür. Ich Ei e See R 9 LOA abzulehnen. Selbstverständlich n ih kein Freund der Schmiergelder, ih halte auch das An- nehmen von Lrinkgeldern, die die Sozialdemokraten ausdrüdlich nag} s wollen, für etwas niht S{önes. Die Provifionen werden peite sogar in die Gehälter mit hineinkalkuliert, man findet nichts arin. Die bestehenden Geseze reihen gegen das Schmiergelder- unwesen aus, was man treffen will, unterliegt meistens dem Betrugs- Le, Lie größten Schreier gegen das Schmiergelderunwesen sind diejenigen, die mit ihrem Schmieren niht den gewünschten
_{_hehörden jene Stellen nicht hören. Ih halte es sür ganz selblt-
Uebels mitzuwfrken ; beiten 4 E g. Storz (d. Volk{p.): Das Schmiergelderunw i [UEEE Umfang angenommen, daß es Toiwendia if, e S geberisch vorzugehen. Der Unterantrag Albreht ist nit notroendig ; fachlih eisheint er mir nit bedenklich. O
Staatssekretär des Fnnern Dr.von Bethmann Hollweg: f Meine Herren ! Die Ausführlichkeit, zum Teil auch die Leiden- schaftlihkeit, mit der heute für und gegen den § 10a gekämpst worden ist, liefert den besten Beweis dafür, eine wie wihtige und in unfer gesamtes Geschäftéleben tief eingreifende Materie im § 10a behandelt wird. Die verbündeten Regierungen find sich bei Eins bringung der Vorlage darüber nicht im Unklaren gewesen, und wenn fie seinerzeit davon absahen, die sogenannten Se{uiiercèlder unter Strafe zu stellen, so ist dies geschehen, weil sie der Ansicht waren daß die Frage noch nicht nach allen Richtungen hin so geklärt sei, daß es sih empfehle, mit einem formultierten Strafparagraphen Bedvóre zutreten. In der Kommission hat sich die. Mehrheit sehr entschieden dafür ausgesprochen, das Schmiergelderunwesen unter Strafe zu stellen, und in dem Anerkenntnis, daß allerdings dieses Unwesen einen weiten Umfang erreicht hat, haben die verbündeten Regierungen gerne mitgearbeitet und versucht, eine Fassung zu finden vielite diejenigen Bedenken vermeidet, die von seiten einzelner ber Herr
N e au hier vorgetragen worden find. 5
Die yerbündeten Regierungen haben vor allem da
daß in den Tatbeständen des Vergehens die Kat e Empfangenden und des Gebenden festgestellt wird, damit nicht gewisser- in harmlose Fälle, wie fie auch hier heute bezeihnet worden find, 4 L ae und der Denunziationslust ein weites Gebiet er-
Die verbündeten Regierungen sind der Ansicht, da î samen Arbeit in Jhrer Kommission gelungen E Bars Ati r den Paragraphen zu finden, der annehmbar erscheint, und auch un3 wird es nur erwünscht sein, wenn dieser Paragraph dazu dienen wird dem Unwesen, soweit es im geshäftlihen Leben tatsächlich in die Er- {einung tritt, für die Zukunft einen Riegel vorzuschieben. (Bravo!)
Abg. Dr. Frank- Mannheim (Soz): Wi zeugung niht wankend geworden, e A Le 4 Sire eer ; gegen die Kleinen ist, während die Großen wie Tippelskicd u L O E Mde S Es is kein Gehbeimnis ( n rmen ihre i Î s ländishe Staaten nur durch L E S ‘Die pon R R Doro e wollen diejenigen Fôlle strafs i: n der 8 se ä der Diskontgewährung ben, (E DAONE R R E E Der Eventualantrag Albreht wird abgele ; : irag Ml! S - e B N Rommissionsvorsilägen angenommen. 2 C ormulierung des Unterl L: S Gers bemerkt s Es
g. Sir (Zentr.), daß diese Formulierung nit wei A S sei nicht gelungen, z. B. die brd. blitbe Band, 0006. igen wie „Münchner“, „Kulmbacher“ und „Dortmunder
er* unter den § 10b zu bringen. Er hoffe aber daß diese Bie E Generalflausel SYuyß genteßen werden. S E ach einer kurzen Erwiderung des Geheimen Oberregi
; ) Seh egierungs-
rats Robolski, der auf die Koininisfiótsvérbandlünaën Beau nimmt, und einigen Bemerkungen des Abg. Carstens (fr. Volksp.), der die Formulierung als zu weitgehend erachtet wird E angenommen. i: i edroht mit Gefängnis bis zu einem Ja i mit Geldstrafe bis 5000 1 oder mit einer dieser E die deu u Angestellten, Arbeiter und Lehrlinge von Geschäfts- etrieben, welhe Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen vermöge des Dienstverhältnisses anvertraut oder sonst zu- gänge i na, ADeIa an andere miiteilen.
. Dr. Junck (nl.) beantragt, Wort „g s if ugang und „sind zu streichen. 10 D R E E s Brühne (Soz.) befürwortet Streichung des ganzen Para-
14 wird mit dem Antrag Junck angenommen der Äeft der Vorlage ohne wesentliche Debatte. h. E
Hierauf vertagt sih das Haus. Schluß 6 Uhr. Nächste Sißung Dienstag 1 Uhr. (Dritte
Lesungen: Münzgeseß, Bankgeseß, Viehseuchengese treffend den unlauteren Wettbewerb, t DIA as
und
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 89. Sißung vom 17. Mai 1909, Vormittags 11 Uhr (Berit von Wolffs Telegraphishem Bureau.)
_ Ueber den Beginn der Verhandlungen in dieser Sigun ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berihtet worden D Die daselbst auszugsweise wiedergegebenen Ausführungen des Ministers für Handel und Gewerbe Delbrück bei zweiten Lesung des Geseßentwurfs über den Berg- werksbetrieb ausländisher juristischer S +TaGah und den Geschäftsbetrieb außerpreußischer Gewerk schaften hatten folgenden Wortlaut: : :
Meine Herren! Einige der Herren Vorredner haben der Er- wartung Autdruck gegeben, daß die in die Hand der Königlichen Staatsregierung gegebenen Befugnisse in Zukunft mit der nötigen Milde und Vorsicht gehandhabt werden solle. Ich halte das für so selbsiversiändlih, daß es kaum notwendig gewesen wäre, daß ih hier jeßt noch eine bezüglihe Erllärung abgebe. Diese Bestimmungen sollen ledigli ein Mittel für uns sein, einmal eine Kontrolle zut ge- winnen über den Umfang, in tem auëwärtige juriftishe Personen fih in unserem Bergbau betätigen, und sie sollen uns zweitens in be- sonderen Fällen die Möglichkeit geben, wo es aus wirtschaftlichen oder politis@en Rücksichten notwendig ist, die Genehmigung zu vautdaan, Nicht aber is es etwa unsere Absicht, grundsäglih ausländisdhe juristishe Personen von der Betätigung des Bergbaues in Preußen auszuschließen.
Z Es sind dann verschiedene der Herren Vorredner auf die de- sonderen hannoverschen Verbältniffe eingegangen. Meine Herren, au hier wieder treten die Schwierigkeiten in die Erscheinung, die id aus den besonderen bergrechtlihen Verhältnissen der Provinz Hannover ergeben, Schwierigkeiten, denen |ch, solange ih Minister bin, dauernd meine Aufmerksamkeit zugewendet habe. Sowohl die Frage, ob es möglih sein würde, in der Provinz Hannover in irgend einer Weise die Form
der
gewissermaßen sagen: in anderen Fällen sollen die Verwoaltungs-
Er'olg erzielen. Neue Strafparagr ] i graphen sind nicht notwendig. Die Angestellten sind bereit, mit den Chefs an der Beseitigung dieses /
der Gewerkschaft einzuführen, ist vielfa erwogen worden, wie auh die fernere Frage, ob es nicht mögli sein würde, den Mikßständen,
von einem Makel wollen sie aber verschont