1909 / 118 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 May 1909 18:00:01 GMT) scan diff

E A e E E B: n a n O ER Lo aa E hes andi up n L ag

und das Zentrum den Antrag Arning annehmen und Gelegenheit geben werden, dur nohmalige Kommissionsbesprehung eventuell zu

einem anderen Ergebnis zu gelangen. Abg. Tourneau Se N

dem Kommissionsantrag zu. ersönalih bedauern wir, taß wir

nah dem Gesetz verfahren. Die Urwahlbezirke in der Stadt Hameln find nicht Le Beriftömäßig gebildet worden, und die verschtiedenartige Bekanntmachung war geeignet, Verwirrung in die Wählerschaft zu tragen. Möglicherweise wäre bei einer anderen Bekanntmachung die Wahl anders ausgefallen. Die Aenderung der Protokolle ist ein fo unerhörter Fall, wie er in den Annalen des Hauses noch niht vor- ekommen ist. Mit solhen Aenderungen bietet uns ein Protokoll fine G1undlage für das Urteil über die Gültigkeit der Wahl. Es ist eine Fäisckchung, und nach dem Grundsay principüs obsta müssen wir die Wahl für ungültig erklären.

Abg. Lüd i cke (freikons.): Auch meine Freunde stimmen dem Kom- misfionsantrag zu. Der Begriff der Termin8wahl darf nit fo aus- geleat werden, wie es bei dieser Wahl geschehen ist. Wir haben die Wahl Wendlandt für ungültig erklärt, weil statt der Fristwahl eine verkappte Terminswahl stattgefunden hat. Hier handelt es sih um eine verkappte Fristwahl. Die Aenderungen im Protokoll er- \{üttern bas ganze Protokoll in seiner Beweiskraft.

Abg. Dr. Gottschalk: Solingen (nl.): Lie erste Bekannt- machung teilt korrekt dem Wähler mit, daß die Wahl um 12 Uhr beginnt, und auch durch die zweite Bekanntmachung kann keine maßgebende Unsicherheit bei den Wählern entstanden sein, denn es waren alle Urwähler auf 12 Uhr eingeladen. Die Einteilung der Urwahlbezirke is auch kein Anlaß zur Ungültigkeits- erflärung. Die Wahl Wendtlandt kann man nicht als Vergleich anziehen, denn da ist tat\ählich zu einer Fristwahl ein- geladen, aber eine verikappte Terminswahl vorgenommen worden. In diesem Fall ist zu einem bestimmten Termin, 12 Uhr, eingeladen und nur mitgeteilt wo:den, daß die Wähler der zweiten und ersten Abteilung nit vor 1 oder 2 Uhr herankommen wüiden. Ich bitte daher um Annahme des Antrages Arning.

Der Antrag Arning wird abgelehnt, und das Haus be- {ließt nah dem Kommissionsantrag, die Wahl des Abg. Haus- mann sowie die betreffende Wahlmännerwahl für ungültig zu erflären. j

Die Wahl des Abg. vom Rath (nl.) im Wahlkreise Weßlar wird ohne Debatte nah dem Kommissionsantrag für gültig erklärt. :

Es folgt die zweite Beratung des von dem Abg. Dr. von Woyna (frkons.) eingebrahten Geseßentwurfs, be- treffend den erweiterten Grunderwerb am Rhein- Weser-Kanal und am Großschiffahrtsweg Berlin— Stettin. j E i

Die XVII. Kommission hat die Hauptbestimmung des Antrags, wonach die Frist, innerhalb deren der Staat von dem Rechte zur Enteignung von Grundstücken über den dauernden Bedarf hinaus aus öffentlichen Jateressen spätestens Gebrauch zu machen hat, bis zum 1. Juli 1912 ver- längert werden soll, angenommen, jedoch abweichend von dem Antrag bestimmt, daß die Eclóse aus der Wiederver- äußerung solcher Grundstücke zur Tilgung von Staatsschulden ver- wendet werden müssen. Die Kommission hat ferner die im Wasserstraßengesey gescßte Frist, daß von den Anliegern Schadenersaßansprüche innerhalb von 3 Jahren nah Ausführung der Bauten zu erheben sind, dahin geändert, daß solhe An- sprüche bis zum Äblauf von 5 Jahren nah der Jnbetrieb- seßung der Kanalstrecke erhoben werden können.

Abg. Brütt (fikons.): Die Bestimmung, daß Grundstücke über den dauernden Bedarf hinaus zu staatlihen Zwecken an den Kanälen enteignet werden können, is auch für den Kaiser-Wilhelm- Kanal getroffen worden, dort kommt also das Reih in Frage. Es wäre mögli, daß durch eine weitgehende Inte1pretation der Bestimmung der Fiékus ein großes Geshäft maht. Er darf aber unter keinen Umständen von dieser Bestimmung einen Gebrauh machen, um ein einträglihes Geschäft für den Staat zu mahen. Es wäre wünschens- wert, wenn uns heute die Regierung eine bestimmte Erklärung da: üter gäbe.

Geheimer Oberreaterungsrat Kisker: Die Bedenken des Vor- redners sind bither nicht hervorgetre!en; das ganze Grunderwerbever- fahren für den erweiterten Grunderwerb ist glatt verlaufen, zumal wir alles freihändig gekauft haben. Bei dem Geseh von 1907 für den Kaiser- Wilhelm-Kanal ist aucdrücklich gesagt worden, daß der erweiterte Grunderwerb dazu dienen soll, einer wirtshaftlihen Sp: kulation vor- zubeugen und Grundstücke zur Verfügung zu halten, die noch jür Zwecke des Kanals nôtig werden könnten. An diesen Zweck- bestimmungen hält die Negierung noh heute fest.

Abg. Klocke (Zentr.): Wir hatten ursprünglich das Bedenken, daß durch den erweiterten Grunderwerb der freie Grundstücksverkehr unterbunden werden könnte, aber die Kommissiontverhandlungen haben uns gezeigt, daß die Enteignung für diese Zwecke wertyoll und nüßlich is, und wir stimmen deshalb für das Geseß.

Abg. Brütt (frkcns.) : Diese Erklärung wird zur Beruhigung in den Kreisen der kleinen Grundbesitzer beitragen, aber es muß auch beim freihändigen Erwerb vermieden werden, daß die Interessenten durch eine für das Staatswohl nit erforderlihe Interpretation der Be- stimmung geschädigt werden.

Geheimer Oberregierung3rat Kisker: Unsere Grundsäße beim freien Erwerb sind dieselben wie bei der Gnteignung; fie sind auch bet der Beratung des Gesetzes selbst fest elegt worden. Wir wollen nicht \pekulieren, sondern nur Grund und Boden erwerben, um der All- i von der kolofsalen Wertfteigerung etwas zu gute kommen zu lassen.

Die Vorlage wird in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso eine von der Kommission beantragte Resolution, wonach die Negierung einem Eigentümer unter Umständen erklären möge, daß sie von seinem Grundstück niht durch Enteignung Gebrauch machen werde.

Es folgt die Beratung des von dem Abg. von Bülow- Homburg (nl ) mit Unterstüßung anderer Parteien vorgelegten Geseßentwurfs, durch welhen §52 der Allgemeinen Schul- ordnung für die Volksschulen im Herzogtum Nassau und die Artikel 19 bis 21 des Edikts, betreffend die Einrichtung des Volfs\hulwesens vom 9. Oktober 1838, aufgehoben und der Regierung in Wiesbaden die Besugnis übertragen wird, im Verordnungswege Strafen wegen Schulversäumnis bis zu 3 41 für jeden Tag der Versäumnis zu erlassen.

Abg. von Bül o w-Homburg (nl.) weist zur Begründung seines An- trages darauf hin, daß die in Nafsau und tin der Landg1a!schaft Hessen- Homburg bie her zulässigen Schulyersäumnis eldstrafen zwet Kreuzer {ih als vollständig unzulänglih erwiesen haben. Die Königliche Ne- gierung in Wiesbaden habe zwar diese Strafen im Verordnuna6wege erhöht, diese Verordnung sei aber dunh Entscheidung des höchsten preußen Gerichtéhofs, des Kammergerih!s, für rechtéungültig er- fläit worden. Diesen unhaltbaren Rechtézustand wolle der voa ihm beantrazte Gesehz?en1wurf beseitigen.

Nachdem Abg. Cahensly (Zentr.) den Gesehentwurf urz empfohlen hat, wird derjelbe in seinen einzelnen Be- stimmungen angenommen.

Es folgt die erste Beratung des Gesehentwurfs, be- treffend die Aufhebung der Generalkommission für die Provinzen Westpreußen und Posen in Brom- berg.

Freunde wollen

Meine Freunde slimmen einstimmig dem

Kollegen Hausmann Ungelegenheiten bereiten müssen, aber wir müssen

Kolonisation ganz bedeutend m'tgearbeitet; sie haben beinahe 10 000 Nentengüter begründet. die allgemeine Landesoerwaltung übertragen werden! Anderseits be- \c{ästi,t man ih doch gerade jeyt auch mit der Fcage einer Um- gestaltung der allgemeir.en Landesverwaltung, über deren endlichen Ausfall wir voch gar nichts wissen. daber unerläßlich.

herigen Reden lassen deutlih erkennen, welche großen Schwterigkeiten ih dec allseitig gewünschten Vereinfahung der Organisation der allgemei“en allgemeinen und Schritt zur Ausfübrurg angekündigt, der Mitte d's Reso ts, welches betroffen wird, lebhafte Proteste. Das stimmt s{lecht zu der Zustimmung, welche die arcße Mehrheit des Hauses dem all,em-iren Neformplan gegeben hat. Jeßt der Regierung Hindernisse in den Wez zu legen, erscheint mir wenig angebracht; ich hoffe, die Vorlage wird dunch das Haus noch in dieser Session troß der Kommissionsberatung verabschtedet werden.

des § 1 ebenfalls für Kommissionsberatung. daß man mit der Aushebung der Bromberger Kommission zu allerletzt vorgehen würde; miadert, iadem thre Arbeiten teilweise an die Ansiedlungskommission

ihm aber nicht von vornherein vollsländig zustimmen. Es kann zweifelhaft sein, der Generalkommission in Bromberg geeignet ist, denn fie ist gerade dazu geeignet, dle innere Kolonisation zu fördern. Unsere Bedenken rihten sich gegen die §§ 1 und 2. Nach § 1 soll der Uebergang der Geschäfte der Generalkommission auf die Behörden der allgemeinen Landesverwaltung und auf die ordentlihen Gerichte duch besonderes Gesey gere,elt werden. Mit dieser Uebertragung ihrer Geschäfte auf die allgemeine Landesverwaltung wird ein Präjudiz geshaffen, das wir nicht so ohne weiteres gelten lassen können. Die etatsmäßigen Mitglieder der Generalkommission haben Richterqualität und sind gegen ihren Willen niht verseßbar. Wenn nun in § 2 die Möglichkeit eröffnet wird, daß sle auh bei den Behörden ver all- gemeinen Landetverwaltung zu übernehmen sind, so laufen sie Gefahr, auch gegen ihren Willen verseßt zu werden.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten von Arnim:

Meine Herren! Ich will gleich auf die beiden Fragen, die der Herr Vorredner hier angeregt hat, antworten. Der Herr Vorredner hat bemängelt, daß in § 1 eine gewisse Richtungslinie gegeben ist für die zukünftige Gesetzgebung. Meine Herren, das ift mit Absicht ge- schehen, weil es für die Königliche Staatsregierung von Wert ift, die Ansicht des hohen Hauses über diese Frage bei der Bearbeitung der Reorganisation der inneren Verwaltung zu kennen.

Was die Einzelheiten dieser Frage anlangt, so hat der Herr Vorredner die Sache insofern mißyerstanden, als niht die Absicht besteht, sämtliche Streitsahen den ordentlihen Gerichten zu übers weisen, sondern nur die Angelegenheiten, die privatrechtliGer Natur find. Alle die übrigen Streitfragen, speziell die von dem Herrn Vor- redner erwähnten Streitfragen, betreffend Planfesilegungen, sollen einer besonderen, bei den Verwaltungsbehörden zu bildenden richter- lien Behörde unterstellt werden. Es besteht, wie ich in der Budget- lommission und auch im Hause erklärt habe, niht die Absicht, alle Generalkommissionen aufzuheben. Die Generalkommissionen, die noch ältere Aufgaben zu erledigen haben, besonders die General- kommissionen des Westens, sollen bestehen bleiben und werden noch eine Tätigkeit von vielleicht Generationen zu erfüllen haben; es sollen aber allmählih diejenigen Generalkommissionen, die ihre alten Aufgaben erfüllt haben, bei denen also die Separationen usw. erledigt sind, aufgelöst werden, und ihre Aufgaben follen den bei den allgemeinen Landesverwaltungen zu bildenden Bes hörden übertragen werden. Welche Form dbiese Behörden haben werden, darüber ist eine Entscheidung noch nicht getroffen, die Ver- handlungen {weben noch.

Aber das war für die Königliche Staatsregierung von Wert, hon jeßt, wie ih in einer Gklärung hon gesagt habe, bekannt zu geben, daß die Absicht besteht, dort, wo die Geschäfte so weit erledigt sind, . daß es sich nicht mehr lohnt, eine Generalkommission bestehen zu lassen, die Geshäfte auf die Behörden der allgemeinen Lande9- verwaltung überzuführen.

Was nun die in § 2 behandelte Frage anlangt, so tadelt der Herr Vorredner, daß die Beamten in ein Amt übergeführt werden können, welhes ihnen eine and:re Stellung gibt, als fie bisher inne hatten. Das ist notweadig; denn wir sind niht in der Lage, die Beamten der aufgelösten Kommissionen wieder alle bei den General- kommissionen zu beschäftigen. Wir müssen sie alfo in die allgemeine Landesverwaltung überführen, soweit sie niht, wie das in § 3 aus- geführt wird, zur Verfügung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten bleiben, und soweit sie nicht penfiontert werden. Abg. Klockee (Zentr.): Wir beantragen, die Vorlage einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Wir teilen die Be- denken des Vorredne:s aus dem Hause. Die Frage der Uebertragung der Geschäfte der Generalkommission an die allgemeine Landesverwaltung ist von tiefeinshreidender prinzipieler Bedeutung. Es wird damit die Neorganisationsfrage der Generalfommissionen aufgerollt. Gegen die Uebertragung haben wir die s{chweisten Bedenken, weil die Mitglieder der Kommisfion durch diese Bestimmung threr Vorzüge als Richter v-rlustig gehen. Es müßte arch nachgewiesen werden, ob die General- kommission zu Bromberg jeßt {hon aufgehoben werden muß und ob man damit nicht warten kann bis zur allgemeinen Reorganisation der Generalkommissionen. Der Geschäftsumfanz der General- Ffommission zu Bromberg i} allerdings aeringer geworden, aber weseatlih deshalb, weil man ihr die Geschäfte der inneren Koloni- fation mehr und mehr abgenommen und sie der Ansiedlunaskommission übergeben hat. Das ist auch eine Folge unserer Polenpolittik. Können denn der Generalkommission niht noch andere Arbeiten über- tragen werden? Warum soll denn gerade Breslau bis zum Inkraft- treten dieses Gesetzes die Geschäfte der Generalkommission in Bromberg übernehmen? Königsberg und Danzig liegen doch viel näher, dort fönnten die Geschäfte billtger geführt werden.

Abg. Gläàgyel (nl.): Ob în den legten Tagen der Session das Haus noch die Neigung hab:n wird, so wichtige Fragen, wie die in 1 nah der Mú1teilung des Ministers mit Absicht htneinve:flochtene zu lôsen, muß ich bezweifeln; bei uns wenigstens besteht diese Neigung niht. Die Frage der Umgestaltung der Generalkommissionen föônnen wir unmöglih hier so neb:nbet erledigen; sie muß auf breitester Basis erörtert werden. Die von uns in dieser Materie bes \{lossene Resolution fordert eine Erweiterung des Aufuabenkreises der Kommission und eine Vermehrung threr Beamten. Die Resolution rechnet also mit der Aufrechterhaltung der Generalkommissionen, und 1902 hat die Regierung sich zu diesem Antrage entgegenkommend ver- halten. Es ift auch ein Entwurf ausgearbeitet worden, der aber nicht den Beifall der zuleßt entsheidenden Instanz gefunden zu haben scheint. Erst 1896 ist doch auch die Generalkommission zu Köntgs- berg neu begründet worden. Um so weniger läßt sih der jeßige Umchwung der Ansichten bei der Regierung erklären. In jüngster Zeit haben ja auch die Generalkommissionen auf dem Gebtete der tnn-ren

Und jetzt soll plöplih alle diese Arbeit auf

Kommissionsberatung erscheint

Abg. Freiherr von Zedliy und Neukirch (frkons.): Die bis-

Landesverwaltung entg-genstellen. Wir haben einen Modernisierungsplan des öfteren entwickeln hören Erörterungen gepflogen. Jeßt wird der erste

und sofort erheben sich aus

darüber

Abg. Aron sohn (fr. Vo kep ): Wir immen a dèr Fassung ir HTten ermwartet,

man hat “ihr künftlich ihren Wirkungskreis y-r-

ob der jetzige Zeitpunkt für die Aufhebung

von 436 450 Stück Unterlageplatten. Aufschrift „Anbud paa Underlagsplater“ werden im Expedbitiong- bureau der Etsenbahnverwaltung, Jernbanetorvet 8/9, Christianta, entgegengenommen. daselbst.

Lieferung von 555

fertigung des sogen. he ligen T-eppichs. Annabme eines Vertreters in Kairo erforderlih. Lastenheft beim

Minister für Landwirtschaft 2c. von Arnim:

Meine Herren! Nur eine ganz kurze Bemerkung auf die Aus- führungen des leßten Herrn Redners! Der Herr Vorredner hat behauptet, daß die Generalkommission in Bromberg Anträge zurück- weise, um die Arbeiten bei der Generallommission zu vermindern. JIrgend eine Anweisung der Art ift jedenfalls von der Zentralstelle niht ausgegangen, und es ist mir unbekannt, daß ein solches Ver- fahren von dem Präsidenten der Generalkommission eingeschlagen ift. JIch glaube daher, daß der Herr Vorredner sich im Jrrtum befindet. Im Gegenteil, es is vor einem oder vor 14 Jahren gerade für die Arbeiteransiedlung in Posen eine Spezialklommission errichtet worden.

Dann i} einem der Herren Vorredner ih glaube, es war der Herr Abg. Glatzel ein Jrrtum untergelaufen, indem er \ih dahin äußerte, als ob die Reorganisation der Generallommissionen auf- gegeben worden sei. Das ist durchaus niht der Fall; es wird an dieser Reorganisation der Generalkommissionen, die noch auf lauge Jahre hinaus Arbeit haben, weitergearbeitet, und ih hoffe, daß sie zu einem guten Ende geführt werden wird.

Hierauf wird die Diskussion geschlossen, die Vorlage geht an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern.

Das Haus vertagt si.

Schluß nah 41/3 Uhr. Nächste Sißung Freitag 11 Uhr. (Berggeseßnovelle, Sekundärbahngesch, kleinere Vorlagen.)

Verdingungen im Auslande.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „NReichs- und

Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in defsen

Expedition während der O von 9 big 3 Uhr eingeschen werden.

Oesterreich-Ungarn.

xang\tens bis 24. Mai 1909, 12 Uhr...) Stadtgemetndeamt iu Radaußz (Bukowina) :2 Bau eines Rathauses in Radauyß. Näheres beim „Neichsanzeiger“.

26. Mai 1909, 9 Uhr früh. K. K. Postökonomteverwaltung Wien: Verkauf unbrauchbarer Telephonapparate und Telearaphenapparate und diverser Abfälle. Näheres bei der erwähnten Verwaltung und beim „Reicheanzeiger“. 5

15. Juni 1909, 11 Uhr. K. K. Landesgerichtspräsidium in Czernowiß (Bukowina): Bau eines neuen Gerichtsgebäudes samt Arresten in Storozyney Näheres beim „Reichsanzeiger“.

Längstens bis 15. Juni 1909, 12 Uhr. I. K. K. Staatsbahn- direktion in Lemberg: Kohlenlicferung auf den Linien der K. K. Staatsbahndirektion Lemberg für das Jahr 1910. Näheres beim „Neichsanzeiger“. |

Il. F. K. Staatébahndirektion in Krakau: Lieferung von Kohlen für das Jahr 1910 und zwar: 450 t kleinkörnige Schmiedekohlen, 60 t Primakoks für Schmelzzwecke in Stücken unter 100 mm, 200 + Wücfelkoks für Schmiedezwecke. Näheres bei der genannten Direktion.

111. K. K. Staatebahndirektion in Stanislau: Lieferung von ungefähr 700 t fkleinkörnigen Schmiedekohlen und 180 t Koks für Schmiedearbeiten für die Zeit vom 1. Januar bis Ende Dezember 1910. Näheres bei der genannten Direktion. R

Spätestens 28. Mai 1909, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Wien: Vergebung von Hochbauarbeiten anläßlich der Erweiterung des Aufnahmsgebäudes in der Station Amstetten der Linie Wien— Salzburg. Näheres bei der vorgenannten Direktion (Gruppe 1V der Abteilung für Bahnyerwaltung und Bau) VI. Bezirk, Bürgerspital- gaffe 29, 1. Stock, und beim „Reichsanzeiger“.

15. Juni 1909, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Wien. Lieferung mineralisher Kohle für Lokomotivbetrieb. Näheres bei der erwähnten Direktion und beim „Reichsanzeiger *.

15. Juni 1909, 12 Uhr. K. K. Staatebahndirektion Wien. Lieferung von Gas- und Schmiedekohle, Schmelzstückkoks, Würfel- koks für Schmiedezwecke und Nußkoks für Eenerator, Kesselkohle für das Glektrizitätöweik in Wien und Hausbrandkohle. Näheres bet der erwähnten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.

Rußland.

Das St. Petersburger Stadtamt beabsichtigt, an verschiedenen Punkten drei Müllverbrennungöstationen zu errihten, von denen jede auf die Vernidtung von 1C6—12 000 Pud Küchenabfälle und Kehricht täglih eingerihtet sein muß. Bewerber wollen thre Projekte und Voranschläge bis zum 15./28. Mai 1909 beim Stadtamt (Gorot skaja Uprawa) einreihen. In den Bewerbungen ist anzugeben, wo bereits Oefen des angebotenen Systems in Betrieb sind.

Æ Niederlande.

27. Mai 1909, 2 Uhr. Der Dykbestuur van het Wilhelmina- polder (Deichverwaltung des Wilhelminocpolders) in Wilhelmina- dorp, Provinz Seeland, im Versammlungslokal daselbst. Lieferung nachstehender Gegenstände: 345 Schiffstonnen Basaltsäulen, 1000 mit Kreosot getränkte Pfähle aus Eichenholz, 720 mit Kreosot getränkte Pfähle aus Eichenholz, alle mit 300 Liter Kreofotöl auf den Kubik- meter getränkt, 4500 geshälte eigene Stangen.

Belgien. 96. Mai 1309, 1 Uhr. Börse zu Brüssel. Cahior des charges spécial Nr. 715: 1) in Mecheln anzuliefern (garo de Muysen): Los 1 und 2, jed?:8 Los 20 C00 kg Zinn, Los 3 5(00 kg Antimon, Los 4 5000 kg Blet in Barren; 2) tin Brüssel (Bahn- hof Quartier Léopold) anzuliefern : Los 5 bis 8, jedes Los 20 000 kg Zinn, Los 9 10 000 kg Antimon, Los 10 5070 kg Blei in Barren. 26. Mai 1909, 11 Uhr. Sociótó nationalo des chemins de fer vicinaux, Brüssel, Nue de la Sciences Nr. 14: Lieferung yon 116 (00 m Kupferdraht für Kontaktleitungen und 92 (00 m Kupfer- draht für „feeders aériens“. Eingeschriebene Angebote bis ¡um 25, Mai. 4. Junt 1909, 14 Uhr. Hôtel de ville in Brüssel: Lieferung von 2 Losen je 40 000 kg Hafer. Cahier des charges 50 Gentimes. Angebote bis 4. Junt, 11 Uhr. 11. Funi 1909, Mittag. Gouvernement provincial in Mons: 1) Bau von eisernen Trevpen in der „Ecole industriells provin- cialo supérieure“ tn Charleroi. 14712 Fr. Sicherheitsleistung 1200 Fc. 2) Mösöbeleinrihtung der „Ecoles provinciale de mécanique agricole“ in Mons. 8700 Fr. Sicherheitsleistung 800 Fr.

Rumänien. Generaldireklion der Slaatêémonoyole in Bukarest: Calea Bictoriei 127. 25. Mai/7. Juni 1909, 10 Uhr Vormittogs: Ver- gebung der Lieferung von 425 Kisten Weißblech in verschiedenen Di-

mensionen und 2500 kg Bleiblech für die Pulverfabrik Läculete. Die Lieferungsbedingungen find bei obiger Generaldirektion zu erhalten.

Norwegen. Staatsbahnen Christiania: Liefcrung Veisiegelte Angebote mit der

4. Juni 1909, 3 Uhr.

Bedinaungen im Bureau des Eisenbahndirektors Bertreter in Christiania no!wendtg.

Aegypten. Finanzministerium in Kairo. 10. Junt 1909 Mittags: Oka (1 Oka = 1} kg) Rohseide, und zwar 185 Oka Sc{hantungseide und 370 Oka italtentshe Seide für An- Kaution 5 09/9 des Anzebots.

Abg. Weissermel (kons.): Meine volitischen

Gesezentouf keine Schwterigkeiten bereiten , können

dem

gewiesen wurden.

„Neichdanzeiger“.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

M fûS.

Berlin, Freitag, den 21. Mai

1909.

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Statistik und Volkswirtschaft.

Aus der Verwaltung des Gefängniswesens in Preußen im Nehnungsjahre 1907/08,

Bekannilich untersteht die Verroaltung des preußischen Gefängnis- wesens zum Teil dem Ministerium des Innern, zum Teil dem Justiz- ministerium. Zum Ressort des Mintsteriums des Innern j ehôren zurzeit 32 Strafanstalten zur Aufnahme der zu | Zuchthausstrafe Verurteilten und 21 größere Gefängnisse zur Aufnahme von Gefävgnis-, Haft- und Untersuhungsgefangenen. ; Dazu kommen in dem ehemals französis - rechtlichen Teile | der Rheinprovinz die fleinen sogenannten Kantongefängnisse, | welhe die amtsgerihtlihen Untersuchungs, Haft- und Gefängnis- g fangenen, deren Strasdauer 14 Tage nit überschreitet, aufnehmen. Die Zahl dex in den obigen 53 Anftalten detinierten Gefangenen | betrug am 1. April 1907 21242 und am 31. März4 1908 20 732, also 510 weniger. Dem Justtzministerium waren 1057 Gefäng- nisse unterstellt, die zur Aufnahme von Untersuhungsgefangenen und Strafgefangenen (Gefängnisstrafe, Haft und geshärste Haft) dienen. Zuchthausgefangene sind hier ausges{chlossen. Der Tagesdurchschnitt der Gefangenen belief sh auf 29 999.

Ueber die seiner Verwaltung unterliegenden Gefängnisanstalten veröffentlicht das M inisterium des Innern jährlih eingehende statistishe Nachweisungen. Die jeyt vorliegende Statistik für das Rechnungsj1hr 1907 (1. April 1907 bis 31, März 1908) eröffnet lehrreiGe Einblicke in die Zahl der Zuchthausgefangenen, ihren Charafter, über die gemeingefährlihen Geistigminderwertigen, die Kriminalität der VFugendlihen sowie über den Arbeits- betrieb der in den Anstalten Untergebrachten. Na Retichskriminalstatistik für das Jahr 1906 ist die Zahl dexr Verurteilungen zu Freiheitsstrafen seit dem Beginn der Stalistik im Jahre 1882 mit ganz geringen Ausnahmen zwar nit immer absolut, abec doch relativ zurückgegangen. Betrug die Krimi- nalitätsziffer, d. h. die Zahl ver zu Freiheitsstrafen Verurteilten, auf 100 000 Person?:n der \trafmündigen, über 12 Jahre alten 8ivil- bevölkerung im Fahre 1882 759,8, so war sie in dem Jahre 1906, dem leuten statistish erfaßten Berichte jahre, auf 616,2 gesunken, also um 18,9 v. H. geringer als im Anfangserhebungtjahre. Auch absolut | ist in dem Zeitraume 1902 bis 1906 eine merkliche Abnahme zu ver- zeichnen gewesen: von 278 448 (1902) auf 262 701 für das Gndjahr. Am stärksten zeigt sich die Minderung bei den zu Zuchthaus Verurteilten, deren Zahl von 13 417 mit etner Kriminalitätsziffer von 42,3 im Fahre 1882 auf 8001 mit einer Kriminalitätsziffer von 18,8 im End- derihtéjahre, also um 55,6 v. H. sank. Die stärkste Abnahme wurde im Zeitraum 1901 bis 1906 nachgewiesen: von 10 038 auf 8001, Der Bericht 1äßt es dahingestellt sein, ob die Ursache in den günstigen wirts{haftlihen Verhältnissen der lehten Jahre oder in einem gesteigerten Rechtsgefühl der breiteren Volksschichten oder in den Angriffen der neueren Strafrehts\{ule gegen die große Anzahl von Freiheitsstrafen zu | suhen sei. Tatsächlih ist eine erheblich geringere Zahl der in die Strafanstalten wie der in die Gefängnisse eingebrahten Gefangenen zu verzeihnen. Durchschnittlich) roaren täglih in den Strafanstalten } 1906: 11724, 1907: 10958 männlihe und entsprechend 1129 und 1004 weibli%e Fnsass-n, in den Gefängnissen in den gleihen Berichts- jahren 7903 bezw. 7774 männlihe und 948 bezw. 891 weibliche Personen untergebraht. Erwähnt sei noh ein wenn auch nur geringes } Anwa@sen der Verurteilungen zu Freiheitsstrafen für das Jahr 1906. j

Der Charakter der Zuhthausbevölkerung bekanntlich wird von den Gerihten daran festgehalten, die jüngeren Elemente vor der Zuchthausstrafe zu bewahren ist im Berichtsjahre im allgemeinen der gleihe geblieben wie in früheren Jahren ; unter der Geltung unseres Strafgesezes und der Rechisprehung | dürfte auch an eine Aenterung in absehbarer Zeit nicht zu denken sein. Nah den verhängten Strasmaßen ist die Zahl der gefährlihen, raffinierten NVerbreher verhältnismäßig cering; von 3745 neueingelteferten Männern waren 243 zu 9 bis 10 } Jahren, 26 zu 10 bis 15 Jahren, 15 zu lebenslänglißer Strafe, von den 392 neueingelieferten Weibern nur 8 zu 5 bis 10 Jahren, 2 zu 10 bis 15 Jahren, 1 zu lebenslängliher Zuchthausstrafe verurteilt. | Diebstahl im Wiederholungsfalle führte an erster Stelle zu Ver- urteilungen von Verbrehern beiderlei Geschlechts, wozu bei den Mänrern Siti1lichkeitsverbrehen hinzutraten, e

Eine besondere Aufmerksamkeit verdienen die Geistigminder- wertigen sowie die unsozialenElemente; beide e tagen sowohl allein wie gemischt in threr Steigerung cine stete Gefahr für die Beide entroeder zeit-

scheiden, ist bet

der

und die offentliche Sicherheit. weillg ober ganz aus der Gesellschast zu |ch dem heute geltenden Strafrehte und der üblihen MRecht- sprehung niht angängig. Der amtlihe Beriht macht auf die gesezlihen Bestimmung:n des norwegischen _Strafgeseßbuhs wie des schweizerischen Entwurfs zum Strafgesepbuche aufmerksam, die es ermöglichen, die wiederholt Nückfälligen d. h. wieder- holt Bestrafie bis auf die Dauer von l5 bis 20 Jahren dingfest zu machen mit der Möglickeit einer probeweisen Entlassung unter fürsorglidzer Aufsicht. Einen ähnlichen Zweck verfolgt ein in England im Jahre 1908 erlassenes Geseg, Prevention of Crime Act 1908, das die gemeingefährlihen Elemente dadur uns{chädlich machen will, daß diese nah verbüßter Strafe auf die Dauer von 5 bis 10 Fahren in Sicherungshaft genommen werden, mit der Aus- cht auf vorläufige Entlassung bei guter Führung, wenn sie fih für- sorgliher Aufsicht unter stellen. : 3 M

Zum Schutze der Rehtöordnung wte der öffentlichen Sicherheit wird “man gegenüber den gemeingefährlihen Geistigminder- wertigen den Vorscblägen des 27. Deutschen Juristentages beistimmen müssen, welcke diese Kategorie von Personen nach Vollzug oder (Grlaß der Strafe in geeigneten Anstalten so lange festhalten wollen, bis fie nit mehr gemeingefährlid find; auch sollen sie noch nah ihrer freilich nur probeweisen Entlassung einer medizinalpolizeilihen Aufsicht unterstehen. Auf diese Personen ift weder die Ordnung des regel- mäßigen, für vollsi1:nige Verurteilte notwendigen Strafvollzuges an- wendbar, noch erscheint für sie die gewöhnliche, für {were Geistets- frarke notwendige Irrenpfl-ge als erforderlih, wohl aber liegt es im Interesse der öffentlichen Sicherheit, sie bis zum Ablauf der urteilsmäßigen Strafe in Haft zu behalten. Zu diesem Zweck find für sie an einigen durch thre Lage und Cinrichiung geeigneten Strafanstalten besondere Abteilungen eingerichtet, in denen sie au nah Ablauf der Strafe verbleiben. Ein erster Versuch ist in dieser Richtung bei der Strafanstalt zu Brandenburg gemackt worden, wie es scheint, mit Erfolg, sodaß an die (Errichtung ähnlicher Abteilungen an zwei anderen Strafanstalten aedaht wird. Vie bestehende 3 bteilung ist in Brandenburg in dem abgesondert liegenden geräumigen Lazarett untergebraht und für 40 Gefangene berehnet, Die Leitung untersteht dem psyiatrisch gebildeten Arzt, der au die Behandlung der Gefangenen, ihre Beshäftigur g, Unterbringung und Beaufsichtigung regelt,

Der Charakter der G efängnisinsassen ist im wesentlichen der gleihe wie in den früheren Jahren geblieben. Der in den beiden Ministerien unterstellten Gefängnissen beobachtete Rückgang an Ein- gängen jugendlicher Verbrecher ist niht auf eine Abnahme der Jugendlihen Kriminalität zurüickzuführen, sondern eine Folge der häufigeren Aussezung des Strafvollzuges mit der Auésicht auf eine spätere Be-

Rechtsordnung

C |

| hängung kurzer Fretheitsstrafen it in maßgebenden Kreisen auch des | Auslandes nur ein Urteil: sie sind zwecklos, sogar {ädlich in ihrer

| stimmungen, die den Mißbrauch kurzer Fretheitsstrafen abstellen wollen.

i schiedenen Staaten Nordamerikas errichteten Reformatories Q befugt, Jugendliche im Alter von 16 bis 21 Jahren, die eines Ver- brehens oder Vergehens überführt sind, statt mit einer kurzen Frets |

j probeweise eingeführt hat. ) \ | System“, und die betreffenden Anstalten werden „Borstal-Instituttons“

| behôrden ist, soweit irgend angängig, zu betretben.

| häuslthen

gnadigung, Wie die Reichskriminalstatistik ergibt, hat sich die Zahl der verurteilten Jugendlichen wie au ihre Kriminalitätsziffer

wesentli erhöht, erstere stieg von 51498 im Jahre 1905 auf 55 270 für das folgende Fabr, die Kriminalitätsziffer von 733 auf | 764, Es ift daher leider nicht zu verkennen, daß troy einer auf Grund der vorläufigen Ermittlingen für das Fahr 1907 festgestellten Abnahme von 1199 Verurteilten die Kriminalität der Jugendlichen | troy Jugendfürsorge und Strafaussezung in erheblicher Zunahme be- j griffen ist. Selbst s{wz:rere Straftaten fallen in vermehrter Zahl der Fugend zur Last, im Jahre 1906 wurden allein wegen solher 27 666 Fugendliche Gefängnissen überwiesen. Ueber die noch immer beliehte Ver-

Wirkung. Der amtliche Bericht verbreitet si des längeren über die in der oben erwähnten „Prevention of Crime Act“ getroffenen Be-

(3 wird eingehend auf die hierauf bezüglihen Bestimmungen und thre Handhabung hingewiesen, besonders auf den ersten Teil des Gesetzes: Reformation of Young Offenders. Kraft tesfelben ift der eng- lishe Richter das englische Gesey lehnt s hier an die in ver-

heits\trafe zu belegen, in ein nur für diese Altersklasse bestimmtes

Gefängnis auf die Dauer von nit weniger als 1 Jahr und nicht |

mehr als 3 Jahren zu verweisen.

Der erste Versuch eines diesem vorzug3weise erztehlihen Zwecke dienenden Gefängnisses wurde mit tem Gefängnis zu Borstal gemaht, das diese „straferitehlihe" Behandlung Jugendlicher für einige Jahre Das System führt den Namen „Borstal-

Der bisher beobachtete Erfolg läßt wettere günstige Resultate In England ist damit die Behandlung der kriminellen bis zum 21. Lebensjahre dahin geordnet: „Kinder unter einer Industrial- oder Truant-School bis

genannt. erhoffen. Jugend 14 Jahren können in

zum 16. Lebensjahre untecgebraht werden, Jugendl'ch: im Alter von | zum

14 bis 16 Jahren in einer Reformatory - School bis 20. Lebensjahre, Jugendli@e im Alter von 16 bis 21 Jahren (Juveniles Adults) fn einem Borstal-Gefänçgnis von mindestens

| 1 Jahr bis höchstens 3 Jahren“, auf allen Stufen vorläufige Ent-

lassung unter fürsorgliher Aufsicht. Besonde:8 hervorzuheben sind

| die Maßnahmen gegen die jugendliGßen Rechtsbreher von 16 bis

21 Fahren, welches Alter für die kriminelle Entwicklung der männ- lichen Bevölkerung, des Hauptkontingents der Kriminalität, am ge- fährlihsten i. Im Deutschen Reiche stellte 1901 die Altersklasse

von 18 bis 21 Jahren die höchste Kriminalitätsziffer mit 4845, f während diejenige der gesamten strafmündigen männlichen Bevölkerung

nur 2207 betrug.

Die „Children Act 1908“ faßt die bestehenden Gesetze über den |

Schuß von Kindern und jugend iden Personen, Erziehungs- und Besserungsanstalten, über jugendlihe RNehtsbreher zusammen und strebt auf diesem Gebiete Verbesserungen an. Aus der Ausführlichkeit, mit der der amtliche Bericht des Ministeriums des Innern sich mit den

englishen Geseßesbestimmungen befaßt, wird auf eine Uebereinslim-

mung mit den au in unseren maßgebenden Kreisen herrschenden An- thten geschlossen werden dürfen.

Für die Beschäftigung der Gefangenen gelten folgende | l i eri e Das Vieh i in einigen westlichen Gegenden bereits ausgetrteben

Grundsätze: Alle Bedürfnisse der Gefängnisverwaltung sind, soweit irgend mögli, durch Arbeit der Gefangenen _zu befriedigen. Herstellung von Gebrauhsgegenständen für Staats» und

arbeiten sind Gefangene in weitestem Umfang zu beschäftigen.

| Zahl der für Privatunternehmer Beschäftigten ist tunlich\t zu bes freien Arbeit | : | zum Teile zwar hon gut aufgelaufen, nahdem sie fast vier Wochen

unter allen Umständen ein Unterbieten der zu vermeiden. Dementsyrehend werden nicht Dienste in der Anstalt durch Gefangene

au die Jastandhaltung der Gebäude, alle

\chränken, nur alle geleistet,

fondern Um- und

Ergänzungsbauten, ja sogar die Neubauten bis zu den großen Zellen- } i ; j t | die Hoffnung als die Tatsache aus und dürften auch in ihrer Ge-

gefängnissen hinauf durch Gefangene ausgeführt. Für Neichs- und

Staat8behörden wurden durchschntiitlich 6769 Gefangene beschäftigt. ; L al n! ( l | wertes über die Sommerfrüchte haben die Berihte niht ergeben.

| Als am wenigsten zutreffend müssen die

Zu Landeskulturarbeiten, die sih über alle Provinzen des preußischen Staates eistrecken, wurden 1262 Gefangene verwendet. Nur 3661

| Gefangene, 19 v. H. der Gesamtzahl, arbeiteten für Unternehmer;

| Bei

| heim

| zurückzegangen ift.

Die | Neichs- | Fn Landeskulture | Die i

| sondecs in

La man si in der vorgerückten Jahreszeit haupt{ählich mit den Sommersaaten beshäftigt,, mußten die Umpflügungen infolge von Wintershäden oder Mäuse- und JInsektenfraß vielfach zurückgestellt werden; oftmals war aber auch die Notwendigkeit noch nit genügend festzustellen. So werden jedenfalls noh viele Aecker, mit deren Um-

| pflügung man bisher noch wartete, mit Sommerung bestellt werden müssen.

Soweit es sh um kleine Lücken handelt, soll nur nachgesäet und, wo noch auf Wiederbelebung gerechnet wird, mit Kunstmitteln nahgeholfen werden. Die über die Umpflüguncen vorltegenden Angaben erfassen also nicht thren ganzen Umfang, und müssèn, da wettere Ermittelungen hierüber im nächsten Monat niht mehr stattfinden, die bezüglißwen Nachrichten für dieses Jahr leider unvollkommen bleiben, Immerhin stellen sich die Umpflügungen bei dem Winterweizen und den Delfrüchten Winter- raps und -Nübsen nah den Berichten doh schon bedeutend höher als nach den Mitteilungen darüber im April angenommen werden konnte. dem Winterweizen ergaben sch im Staate 13,85 Hundert- seines Gesamtanbaues, bei Winterraps und -Nübsen Unter den einzelnen Negierung9bezirken Ftehen Hiltes- bezügli des Weizens mit 51,69 und Oppeln bezüglich der Oelsrüchte mit 4557 Hundertteilen am ungünstigsten. Schwer betroffen sind ferner beim Wetzen Magdeburg mit 39,39, Cöln mit 23,12, Aurich mit 22,55, Merseburg mit 22,36, Hannover mit 20,73, Düsseldorf mit 20,63, Cassel mit 20,44 und Stade mit 24,24 Hundertteilen, bei den Oelfrüchten Breslau mit 37,58, Liegniß mit 34,91, Posen mit 34,35 und Cassel mit 24,60 Hundertteilen. Der Winterroggen hat eine ake Ginbuße allein tin Merseburg erlitten, und zwar 46,02 Hundertteile; im Staate ergaben sich nur 2,01. Im übrigen mag noch erwähnt sein, daß der Winterspelz in Erfurt viel verloren hat, rämlich 32,61 Hundertteile, im Staate nur 0,24.

Veber Shädlinge kommt nur aus etnigen B:richtsbezirken des Negterungsbezirks Aurih die Nachricht, daß der Winterweizen außer von Winterschäden auch vom Drahtwurm geschädigt wurde. Die Mäuse, die im vocigen Herbste in vielen Gegenden sehr zahlrei vorhanden waren, sollen, foweit darüber Mitteilungen vorliegen, so gut wie verschwunden scin.

Nach den für die Winterung zusammengestellten Begut- ahtungsziffern der Vertrauensmänner, von denen1 „sehrgut*, 2 „gut“, 3 „mittel (durchchnittlich)", 4 „gering“ und 5 „sehr gering“ bedeutet, berehnete fh dec Staatsdurhschnitt beim Weizen auf 3,3 gegen 32 im Vormonate. Besser als mittel (3,0) ergab sich nur für die Negierungsbeiirke Sigmaringen (2,6), Gumkinnen (2,8), Königsberg, Danzig und Shleswig (je 2,9). B:im Spelz und Noa gen fand ih für den Staat, gleihwie im April, die Note 2,7 bezw. 3,1. Bessere Ziffern als mittel stellten sih beim leßteren, der stellen- weise etwas spl geworden ist, überwiegend in den westlihen Gebieten heraus. Dagegen fanden Naps und Rübsen überall eire ungünstige Beurteilung, im Staate 3,6 gegen 3,59 im Vor- monate. Beim Klee berechnete ih die Staatsziffer auf 3,0 gegen 2,9; im einzelnen zeigt Bromberg mit 3,4 den ungünstigsten Stand.

teile 18,20.

| Luzerne behauptete ihre vormonatige Note mit 2,9 im Staatsdurch-

| schnitte.

Bon den Wiesen haben die Rieselwiesen im Berichts- monate einen kleinen Fortschritt gemacht, näwlih im Staate von 3,2 im Rormonat auf 3,0, während die Note der Naturwiesen von 3,3 auf 3,4 Bielfah wird befürchtet, daß bei noch längerem Nuzbleiben sommerliher Witterung Futtermangel eintreten werde.

worden, foll aber noch lange nit hinreihende Nahrung finden.

Was die Sommerung anlangt, fo ist bereits eingangs erwähnt, daß ihre Bestellung niht durchweg zu Ende geführt und deshalb oder, weil die Saaten noch nicht aufgegangen waren, oftmals, be- den nordöstlihen Landesteilen, keine Note abgegeben werden konnte. Die zeitig in die Erde gekommenen Saaten sind zum Keimen gebraucht haben, kommen aber bei der kalten Witte- rung niht vorwärts. Da, wo die Pflanzen kaum aufgegangen waren und do begutahtet wurden, drücken die einzelnen Ziffern wohl mehr

samtheit diesmal noch niht als ganz einwandfrei gelten. Erwähnens-

Noten für Kartoffeln und

| Zuckerrüben bezeihnet werden, die s{ch mitunter auf ganz wenige An-

darunter waren elne große Zahl Kurzeitige und Gebreliche, die mit |

| fogenar.nten Verlegenheitsarbeiten: Tauzupfen, Federnreißen, Tüten-

kleben usw. beschäftigt rourden.

Den Gefangenen sind im Berichtsjahre für fleißige und gute Ar- beit Belohnungen in Höhe von 267 147,69 4 gutgeschrieben. Der Gesamtbetrag der Gutschriften belief ch auf 372 487,23 M. Die Beträge sollen den Gefangenen nach threr Gntlassung den Weg zu einem geordneten Leben erleihtern. Geringere Summen werden fofort eingehändigt, größere dagegen den Fürsorgeorganen oder, wenn dies nit gewünscht, den Polizeiorganen ¡ur Aushändigung oder zur Ver- wendung im Interesse der Gefangenen überwiefen.

Der Ertrag der Gefängnisarbeit erscheint durch die geringere Neberlafsung von Arbeitskräften an die Unternehmer beeinträchtigt, da für sämtliche für die eigenen Anstalten geleisteten Arbeiten Arbeit s- lôhne außer Ansaß bleiben; es handelte fih hierbei im Berichtsjahre allein um 1570 1083 Arbeitstage. Für Reihs- und Staatsbehörden wurde für den Arbeitstag nur 0,40 S in Rechnung gestellt, das sind weitere 2426 900 Arbeitstag?. Bei etner gleichen Lohnzabhlung wie in den U-.ternebmerbetrieben (etwa 0,60 46 für den Arbeitstag) würde si ein rechnungsmäßiger Mehrertrag von 1 427 590 H ergeben,

Land- und Forftwirtschaft.

Der Saatenstand in Preußen um die Mitie des Monats Mai 1909.

Obgleih die Temperatur im lehten Drittel des April in den meisten Landesteilen recht warm war und ein ziemlich allgemeines Wachztum hervorrief, konnte die Wirkung der {önen Tage dohch nit besonders hervortreten, weil die Witterung sich bereits um die Monatswende wieder derart abkühlte, daß im ganzen Staatsgebiete, die Hohenzollernshen Lande nicht ausgenommen, während mancher Nächte das Thermometer beträchtlih unter den Gefrier- punkt sank; am stärksten wurden hiervon dfe nordöstlihen Provinzen betroffen. Auch blieben die an und für sh s{chon nicht ausreichenden Niederschläge unwirksam, da anhaltende und mitunter ret heftige Nord- und Ostwinde die B:feuhtung bald wieder fortnahmen, fo daß vielfach über Trockenheit geklagt wird. Eine genügende Weiterent- wicklung der ohnehin {hon schwahen Wintersaaten ließ sich wohl vereinzelt, nicht aber allgemein und besonders niht in den Küsten- gebieten sowie im Nordosten, wo die warmen Tage sih weniger be- merkbar maten, feststellen. Im großen und ganzen hat der Be- richtsmonat einen Rückaang der Noten gebracht; allein bet den Niesel- wiesen zeigte ch ein Fortschritt. Ueber einen kräftigen Stand der Wintersaaten äußern ih die Berichte verhältnismäßig ret selten, und dann handelt es sih immer nur um früh bestellte. |

Die Frühjahrsbestellung bat sih infolge des \pät ein- getretenen Frühlingswetters sehr verzögert, in manhen Gegenden um mehrere Wochen gegen normale Jahre, und war am Schlusse der Berichtszeit noch nicht überall beendet; am rückständigften ist sie in den nordöstlichen Landesteilen gewesen, wo, abgeseben von den Halm- und Hülsenfrüchten, erst wenige Felder mit Hackfrüchten und Flachs bestellt waren.

| bauten Kartoffeln zeigt.

gaben gründen, wie nahstehende U-bersiht bezügli der überall ge- Bon den bis zum 17. d. M. eingegangenen

| 49382 Berichten, die vorstehenden Bemerkungen zugrunde gelegt sind,

| | j | j | j | j |

enthalten nur 304 eine Ziffer für Kartoffeln. Gs gingen Berichte ein

aus dem Regierungsbezirk

aus dem Regterungsbezirk

e ür Kartoffeln

mit einer Note überhaupt „mit einer Not

en 0 f D N L s t Ft Rartoffeln

. 320 . 169

19) Schleswig . 20) Hannover . 21) Hildesheim «Lid 22) Lüneburg . 225 D H 24) Dona bria. «09 D O 09 06 20 E c e 27) Minde c «e 4 4A 28) Arnsberg . 158 29) Caffel . . 158 30) Wiesbaden. LEL 31) Koblenz. « 181 32) Düsseldorf . 147 33) Côln . 107 16) Magdeburg 34) Trier A ADO 17) Merseburg. j D O 18 E eie 3 |36) Sigmaringen. . . 11 (Stat. Korr.)

1) Königsberg 2) Gumbinnen 3) Allenstein . aa 5) Marienwerder 6) Potsdam

7) Frankfurt . 8) Stettin .

9) Köslin . 10) Stralsund . 11) Posen

12) Bromberg . 13) Breslau

14) Liegniy .

15) Oppeln .

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Fnternationale Blumen-, Obst- und Gemüseausftellung in Gent 1909.

Nah dem inzwischen ershienenen Programm soll die inter- nationale Blumen-, Obst- und Gemüseausstelung in Gent am 30. und 31. Oktober und 1. November d. I. stattfinden. Das Programm, das neben einer Liste des Verwaltungsrats und des Ausftellungsaus- {usses die Bestimmungen über die Anmeldung und Beteiligung sowie cine Uebersicht über die zur Verteilung gelangenden Preise enthält, liegt während der nächsten vier Wochen im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin N W. 6, Luisenstraße 33/34, im Zimmer 241 für Interessenten zur Einsihtnahme aus. Weitere Exemplare des Ausstellungäprogramms sind hier zur Versendung nicht verfügbar. Es wird anheimgestellt, sich wegen Uebersendung dieser Drucksache an M. Ceuterick, Generalfekretär der „Koninklijks Maatschappij van Landbouw en Kruidkunde van Gont* zu wenden.

Wie der Kaiserliche Konsul in Gent berichtet, sind für die von holländishen und französishen Firmen angemeldete Schaustellung von Gemüse- und Obstarrangements für Schaufenster, “Speise-

tische 2c. zurzeit noch keine Preise aufgeseßt, doch wird dies vorau3-