1868 / 6 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ä E F S E e O E C E E E: I E Em Mt: L NTEOE E S T C A: S

86.

beiden Häuser des Landtages, was folgt: Art. 1. Der erste A des Art, 84 der Verfassungs - Urkunde vom 31. Januar 1850 is a)

Beamte dec Militair-Berwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

Den 30. November 1867. Bo, Ober-Lazarcth-Tnspekt., in der ibm übertragenen Vorstands-Stelle bei der Garnison-Verwaltung zu Schleswig bestätigt und zum Garnison-Verwaltungs-Ober-Jnsp. ernannt. Fricke, interim. Kasernen-Jnsp. in Düsseldorf, v. Pla- h eßfi, desgl. in Rendsburg, zu Lazareth-Tnspektoren, Neumann, L Kasernen-Jnsp. in Königsberg i. Pr, zum Kasernen-Jnsp. ernannt.

Den 4. Dezember 1867. Prüfer, Kasernen-Jnsp. in Han- uover, nach Detmold verseßt und gleichzeitig mit Wahrnehmung der Lazareth-Jnsp. Geschäfte daselbst beauftragt. Ochlerking, Kasernen- Aufseher in Hannover, zum Kasernen-Jnsp. ernannt. Müller, kon- troleführender Kasernen-Jnsp. in Jülich, nach Trier verseßt.

Den 5. Dezember 1867. Schmeling, Kasernen - Jnsp. in Mainz , auf seinen Antrag zum Januar 1868 mit Pension in den Ruhestand verseßt.

Den 6. Dezember 1867. Koenecke, Kasernen - Aufseher in Berlin, zum Kasernen-Jnsp. ernannt.

__ Den 13. Dezember 1867. Hoffmann, Lazareth-Jnspektor in O Schm urr, desgl. in Mainz, zu Obecr-Lazarcth-Jnsp. ernannt.

Den 20. Dezember 1867. Kasischke, ehemal. Sergeant, als Journalist bei dem Militair-Medizinal-Stabe angestellt.

Den 21. Dezember 1867. Prochnow, Zahlmeister beim 1. Pomm. Ulanen-Regt. Nr. 4, der erbetene Abschied mit Pens. ertheilt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 8. Januar. Se. Majestät der König empfingen um 9 Uhr den Ober - Jägermeister Grafen Stolberg-Wernigerode, nahmen um 11 Uhr die Meldungen des General-Lieutenants ‘von der Armee von Ollech, des General- Lieutenants von Fabrice, Königlich sächsischen Kriegs-Ministers, und des Majors von Faber du Faur, Königlich württembergi- schen Militairbevollmächtigten in Berlin, im Beisein des Gou- verneurs und des interimistishen Kommandanten von Berlin entgegen , und ließen Allerhöchstsich hierauf von dem Geheimen Kabinets-Rath von Mühler Vortrag halten.

Beide Majestäten dinirten gestern bei Threr Majestät

der Königin-Wittwe in Charlottenburg.

__— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm vorgestern militairische Meldungen entgegen, empfing den Generallieute- nant Prinzen Woldemar zu Schle8wig-Holstein, den General- major Graf von der Golß und den Maler Völkers. Um P E Ihre Königlichen Majestäten im Kronprinzlichen

ais.

Gestern gab Se. Königliche Hoheit der Kronprinz eine Jagd im Spandauer Revier, empfing Abends 6 Uhr e De- putation aus Memel und besuchte mit Jhrer Königlichen Ho- heit der Kronprinzessin das französische Theater. Der Kla-

vier - Virtuose Mr. Cowan hatte am Nachmittage die Ehre,

Ihrer Königlichen Hoheit mehrere Stücke vortragen zu dürfen.

Das Staats-Ministerium trat gestern Abend unter Vorsiß des Minister-Präsidenten in dem Ministerium der aus- wärtigen Angelegenheiten zu einer Sißung zusammen.

Die heutige (24.) Plenar-Sigung des A bgeordneten- hauses wurde vom Präsidenten v. Forckenbeck gegen 105 Uhr mit furzen geschäftlichen Benachrichtigungen eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Finanzminister Freiherr von der Heydt und der Justizminister Dr. Leonhardt sowie mehrere Regierungs8-Kommissare.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die zweite Berathung und Abstimmung über folgenden von dem Abge- ordneten Lasker eingebrachten Antrag :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem nachfolgenden O aae Ege Qua zu ertheilen :

3 y ie Declaration de | i -Ur- funde vom 31. Januar 1850. E E

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden u. \, w. Jn Gemäßheit des Artikels 84 der Verfassungs-Urkunde vom 31. L 1850 bac kein Mitglied des Landtags wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Berufs gethanen Aeußerungen gerichtlich oder dis- S E D O A Versammlung desjenigen

/ elchem es a itglied gehör ; i = jogen merben. | g gehört, zur Verantwortung ge

_An der hierüber eröffneten lebhaften General - Debatte be-

theiligten ih die Abgeordneten v. Zastrow (Friedeberg-Arns- walde), Graf Westarp, Heise, Engelke, welche sich gegen den Lasker’schen Antrag aussprachen, und die Abgeordneten Windt- horst (Meppen), Schulze (Berlin), Dr. Braun (Wiesbaden), E für eth Lasker N en sich erklärten.

om Abg. von Guerard war de t ingel worden: g r Antrag eingebracht

as Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem nacfolgen- den Geseßentwurfe die verfassungsmäßige Zustimmung zu belm Geseß, betreffend die Abänderung des Artikels 84 Absaß 1 der Ver- | fassungs-Urkunde vom 31, Januar 1850. Wir Wilhelm, von Gottes j Gnaden König von Preußen 2c. verordnen unter Zustimmung der

gehoben. Art. 2. An dessen Stelle tritt folgende Bestimmung : Kein Mitglied des Landtags darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Ah, stimmung oder wegen der in Ausübung seines Berufes gethanen Aeußerungen gerichtlih oder disziplinarisch verfolgt oder sonst außer, halb der Versammlung desjenigen Hauses, zu welchem es als Mit. glied gehört, zur Verantwortung gezogen werden.

Der Antragsteller befürwortete die Annahme desselben.

Der Abgeordnete von Hoverbeck hatte beantragt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Jn Erwägung: daß der Artikel 84 der Verfassung einer Declaration nicht bedarf, der- selbe vielmehr die Kompetenz der Staatsanwaltschaft und der Gerichte in Ansehung der Reden im Landtage völlig ausschließt, daß das Haus der Abgeordneten eine Verwahrung seines verfassungsmäßigen Rechtes bereits am 10. Februar 1866 eingelegt hat, daß das Haus der Abge: ordneten selbst dieses Neht in Zweifel stellt / wenn es die Junitiative ergreift, um die in dem Strafsenate des höchsten Gerichtshofes ange- nommene Auslegung des Artikels 84 durch cin Geseß auszuschließen diese Jnitiative vielmehr der Staats-Regierung zu überlassen ist, geht E Laber über den Antrag des Abgeordneten Lasker, zur Tagces-Ord-

über.

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt erklärte: Meine Herren! Die Staatsregierung hat zur Zeit einen Beschluß in dieser Ange- legenheit noch nicht gefaßt, konnte nah Lage der Verhältnisse zur Zeit einen solchen Beschluß auch wohl nicht fassen. Jch darf jedo versichern, daß die Staatsregierung, sobald irgend ein Antrag in dieser Angelegenheit an sie gelangen wird, den- selben der sorgfältigsten Prüfung unterzichen und daß die Kgl. Staats8regierung, auc wenn ein solcher Antrag nicht an sie gelangen sollte, dieser Angelegenheit ein lebhaftes Interesse und die größte Sorgfalt in der Behandlung schenken wird.

Ich bin nun von einer Seite des Hauses aufgefordert worden, meine persönliche Auffassung in dieser Sache darzu- legen, dazu finde ih mich nicht veranlaßt, streng genommen auch nichk berechtigt, denn i erscheine hier niht als Mitglied 6 Hauses, sondern als Mitglied der Königlichen Staats-

egierung.

Die General-Debatte wurde geschlossen, worauf der An- tragsteller, Abg. Lasker, in längerer Ausführung den von ihm eingebrachten Geseß-Entwurf befürwortete.

In der Spezial-Debatte sprachen die Abg. Wachler, von

des Abg. von Hoverbeck und des Abg. von Guerard wurden E i ei namentlicher Abstimmung wurde hierauf der Lasker Antrag mit 174 gegen 144 Stimmen A | M Beim Schlusse des Blattes trat das Haus in die Vor- berathung des Etats des Justiz-Ministeriums ein.

Nach den beim Ober - Kommando der Marine einge- gangenen Nachrichten befand sih Seiner Majestät Schiff „Vi neta« am 21. November v. J. in Shanghai.

_— Die im Handelsministerium auf das gewerbliche Un- terrichtSwesen bezüglichen Angelegenheiten haben in Folge des Hinzutritts der polytechnischen Schulen zu Hannover, Cassel und Aachen und einer Anzahl in den neuen Landestheilen be- stehender niederer technischer Lehranstalten eine solche Ausdch- nung gewonnen, daß die Anstellung cines besondern Rathes für diesen Geschäft8bereich erforderli geworden ist. Es ist des- halb der durch seine wissenschaftliche Befähigung und seine reihen Erfahrungen auf cem Gebiete des technischen Unterrichts hierzu besondew geeignete Geheime Ober - Bau - Rath Notte- bohm unter Entbindung von der Leitung der Gewerbeakademic E A Nath in das gedachte Ministerium berufen

__— Die Nachrichten von einem Ausbruche des Hungertyphus in Ostpreußen haben, nach einer Mittheilung der A N E HAY Correspondenz, der Staatsregierung Anlaß gegeben , dice sorgfältigsten amtlichen Untersuchungen über die betreffende

¡ Thatsache anzuordnen; das Ergebniß der Ermittelungen ist die

Gewißheit, daß von Hungertyphus nicht die Rede sein kann daß die typhösen Krankheiten, welche ‘in einigen Gecenden der Provinz vorgekommen sind, weder irgendwie den Charakter M E A van auch ihrer Entstehung nach gegenwärtigen Nothstande ein :

fennen lasen | g en Zusammenhang er Typhöse Erkrankungen sind in größerer Qahl ü l nur in Bartenstein und Lögen verm În Bien stein zeigten si{ch zuerst im Monat Oktober einige Fälle, im November wurden dieselben zahlreicher und nahmen eine epi- demische Verbreitung an. Die Mehrzahl der Erkrankungen betraf Kinder und Frauen, die Minderzahl Männer. Der

größte Theil der Fälle gehörte den wohlbabenden Stän- den an, so daß sich schon hieraus e Schluß ziehen [äßt 1 daß nicht Nahrungsmangel die veranlassende Ursache sein Tann; es unterliegt vielmehr keinem Quweifel, daß eine

‘Arbeitern die Hauptursachen der Krankheit sind. Für die ärzt-

Kardorf, von Diest und Windthorst (Meppen). Die Anträge

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Beschaffenheit des Trinkwassers, sowie die Ueberfüllung hlecte Dkusee n Folge der Eröffnung der Eisenbahn und des damit verknüpften zahlreihen Zuzuges von Beamten und

liche Behandlung der Kranken ist ausreichend gesorgt. Kranke, welche in ihren Wohnungen nicht bleiben können, werden in das Johanniter-Hospital gebracht. Für die dürftigen , in ihren Wohnungen bleibenden Kranken werden von Seiten eines Un- terstüßungs8vereins täglich Fleischsuppen unensgeltlich vertheilt. Alle erforderlichen sanitätspolizeilichen Anordnungen sind ge- troffen und werden ausgeführt. Der Verlauf der Kranfkheits- fälle war größtentheils ein günstiger: es find verhältnißmäßig wenig Todesfälle zu beklagen. ; Was Löten betrifft, so waren im leßten Sommer und Herbst in dortiger Gegend etwa 800 Arbeiter bei den Eisen- bahnbauten beschäftigt; dieselben waren größtentheils aus dem nördlichen Theile des Regierungsbezirks Gumbinnen herbel- gekommen und wohnten theils in selbstgebauten Erdhütten in der Nähe der Bahn|trecke, theils in den umliegenden Dörfern in Scheuern u. s. w. Dieselben erhielten für ihren Lebens- unterhalt auSreichenden Verdienst; 15-175 Sgr. für den Tag, davon durschnittlich 10 Sgr. für die Beköstigung. Sie wurden bei ihrer dürftigen Bekleidung durch die rauhe Witterung schon im vorigen Herbst hart mitgenommen. Schon im August stellten sih einige Krankheitsfälle ein, mit Eintritt der kalten Jahre®§- zeit steigerten sich dieselben. Die Erkrankten begaben sich beim Beginn der Krankheit nah Lößen und den benachbarten Orten und brachten so den Keim der Krankheit dahin. Der Verlauf war auch hier größtentheils ein leichter und günstiger. Neuer- dings sind die meisten der noch vorhandenen Kranken in das Kreislazareth gebracht, in welchem auf spezielle Anordnung der Regierung Alles für eine angemessene Verpflegung hergestellt ist. Außerdem sind in einigen wenigen Ortschasten der Kreise Johannisburg, Lyck und Gumbinnen gleichfalls bei Arbeitern, welche bis dahin in Erdhütten gewohnt hatten, eine Anzahl von Erkrankungen vorgekommen, auch da sind die Kranken zur Zeit in Krankenhäusern untergebracht. Die Erdhütten sind gegenwärtig verlassen und die Arbeiter, so weit sie nicht in der Gegend heimisch find, haben auf den Dörfern zweckmäßiges Unterkommen gefunden. So ist denn zu hoffen, daß mit der Ursache der Erkrankungen auch deren Verbreitung aufhören werde. E Ein anderweitiger Bericht läßt sih über die Krankheit folgendermaßen aus: | » Ich komme auf die Entstehungsgursachen noch einmal zurück7 weil man hier und dort diese Erkrankungen mik dem Namen des » Hungertyphus « bezeichnen hört und bei dem zeitigen Nothstande zu der Annahme geneigt is , daß Nah- rungsmangel die erste Bedingung für das Auftreten der Krank heit gewesen sei. Dieses is nicht der Fall. Bekanntlich sind die südlichen Kreise unseres Departements, wo die Krankheit sih entwickelt hat, von dem Nothstande am wenigsten betroffen, so daß ein Nahrungsmangel bis jetzt sich dort nicht heraus- gestellt hat; auch waren die Subsistenzverhältnisse der Bahn- arbeiter, wie der Chaussecarbeiter in diesen Kreisen keine un-

günstigen , zumal ihnen durch Verträge, welche von den Bau-

meistern mit bestimmten Speisewirthen geschlossen waren, gute Nahrungsmittel zu einer sehr mäßigen Taxe zu Gebote standen. Dagegen boten die übrigenhVerhältnisse, unter denen diese Arbeli- ter lebten, mehr als ausreichenden Anlaß zur Erzeugung dieser Krankheit, welche, wie den Aerzten unserer Gegend wohl be- fannt ift, in gelinderer Form und geringerer Ausbreitung hier

zu Lande gar nicht selten vorklommlt.«

Lauenburg. Raßeburg, 5. Januar. Durch Eyxtra- Ausgabe des Offiziellen Wochenblattes für das Herzogthum Lauenburg wird folgende Verordnung veröffentlicht:

Verordnung “über die Einführung der Gesehgebung des R im Herzogthum Lauenburg. Wir Wilhelm, von

ottes Gnaden König von Preußen, Herzog von Lauenburg 2c., verordnen , auf Grund der Bestimmungen in den Artikeln 33 und 40 der Verfassung des Norddeutschen Bundes, was folgk:

1. Die anliegenden Geseße und Verordnungen, näam- lich: 1) das Jollgeseß, 2) die Zollordnung, 3) das Zollstraf- geseß, 4) der Vereins-Jolltarif, 5) die Verordnung , betreffend die Abänderung des Vereins - Zolltarifs, 6) das Geseß wegen Aufhebung der durch den Zolltarif vorgeschriebenen Gebühren für Begleitscheine und Bleie, 7) die Verordnung wegen Ver- zollung des ausländischen Zuckers und Syrups®/ 8) die Ver- ordnung wegen Abänderung der Tarasäße für Zucker, 9) die Verordnung wegen Erhebung der Steuer vom inländischen Taback , 10) das Gesetz, betreffend den Waffengebrauch der

F. 2. Mit dem gleichen Tage tritt dort auch das im Bun- des-Gesegblatt Nr. 6 (S. 41) publizirte Geseß, betreffend die Er- hebung einer Abgabe vom Salz, in Kraft. : F. 3. Von der Durchfuhr werden Abgaben im Herzog- thum Lauenburg ferner nicht erhoben. F. 4. Alle der gegenwärtigen Verordnung entgegenstehen- den Bestimmungen werden hierdurch aufgehoben. _ Dieselbe findet auf das, von den übrigen Theilen des Herzogthums durch den Schallsee getrennte Lehengut Stintenburg bis auf weiteres keine Anwendung. Urkundlich unter Unserer Höchst- eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jn siegel. Gegeben Berlin, den 30. Dezember 1867. Wilhelm.- (gegengez.) v. Bismark. l Sachsen. Dresden, 7. Januar. Ein Ministerialerlaß weist die Ortspolizeibehörden an, die Sammlungen für die Nothleidenden in Ostpreußen zu gestatten, ohne erst vorher die vorschriftsmäßige Genehmigung des Ministeriums einzuholen. -

Nach einer vor mehreren Tagen erlassenen Verordnung des Ministeriums des Jnnern is die Einfuhr von Vieh und von im frischen Zustande befindlichen thierischen Rohproduk- ten aus Schlesien und der preußischen Oberlausiß, soweit selbige nah der Bekanntmachung vom 2. November v. J. bis- her verboten war, unter gewissen Bedingungen wieder ge- stattet worden.

Hessen. Darmstadt, 4. Januar. Das Regierungsblatt Nr. 52 enthält eine Bekanntmachung, das Reglement zu dem Geseve über das Postwesen des Norddeutschen Bundes betreffend. Das genannte Reglement wird unter Bezug- nahme auf Art. 3 des Postvertrages mit Preußen vom 19. Juli, so wie auf die Bekanntmachung vom 25. November 1867, die Einführung der Postgeseze des Norddeutshen Bundes in den zu diesem Bunde nicht gehörigen Gebiet8theilen des Großherzogthums betreffend von Großherzoglichem Mi- nisterium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dasselbe für das gesammte Gebiet des Großherzogthums am 1. Januar 1868 in Wirksamkeit tritt, und daß alle bisher be- standenen, mit dem Reglement nicht übereinstimmenden Vor- \hriften als aufgehoben zu betrachten sind. v

Die »Darmstädter ZJeitung« schreibt: Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben heute Mittag um 12 Uhr den neuernannten Königlich Sächsischen außerordentlichen Gesandten und A Minister, Grafen Könneriß, behufs Uebergabe seines Creditivs und des Abberufungsschreibens seines Vorgängers, des Königlich Sächsischen wirklichen Geheimeraths von Bose, in besonderer Audienz zu empfangen geruht.

‘2aden. Karlsruhe, 7. Januar. (W. T. B.) Die erste Kammer nahm in der heutigen Sißung das dem preußischen analoge Militairstrafgese§, den Vorschlägen der Kom- mission gemäß, einstimmig an.

Württemberg. Stuttgart, 7. Januar. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer nahm in heutiger Sihung die neue Civilprozeßordnung en bloc mit 79 gegen 2, und die Aufhebung der körperlichen Züchtigung mit 77 gegen 3 Stim- men an.

Bayeru. München, 6. Januar. Die Vorlage des Ent- wurfs eines Genossenschaft8geseßes an den Landtag steht demnächst zu erwarten, da dasselbe bereits dem Staatsrath unterbreitet ist.

Reichs8rath R von Schrenk beantragt, nach der »Süddeutschen Presse«, in seinem Referat über den Wehr-

eseyentwurf, die Kammer wolle dem Beschluß Über den- A die Bitte an Se. Majestät den König beifügen, dem Landtag einen Gesezentwourf vorlegen zu lassen, durch welchen allen Wehrpflichtigen, welche zur Dienstleistung in der aktiven Armee nicht einberufen worden sind, sowie den von der Wehr- pflicht Befreiten und jenen, welche wegen einer die Erwerbs§- fähigkeit nicht aufhebenden Untauglichkeit, oder wegen UnwüÜr- digkeit ihre Wehrpflicht nicht zu erfüllen vermögen, die Leistung von Beiträgen zur Staatskasse auferlegt und die Verwendung des Ertrages derselben, insbe]ondere mit Rücksicht auf die Stel- lung der Unteroffiziere, geregelt wird. i j

7. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des vierten Ausschusses der Abgeordnetenkammer ist eine Verständigung über den Gesehentwurf , betressend die Er- richtung eines Verwaltung8gericht8hofes, nicht erzielt worden, da man sich über die demselben zuzuweisende Kom- petenz nicht einigen konnte. Wie es heißt, wird die Staats- regierung den Gesehentwurf zurückziehen. :

In der am Donnerstag stattfindenden Sißzung der Abgeordnetenkammer wird Abg. Jordan eine Jnterpellation an den Kriegsminister, betreffend die Bewaffnung der Armee,

richten. Ï Oesterreich. Triest, 4. Jan. Ein hier zusammengetretenes

Grenzaufsichtsbeamten , treten mit dem 5. Januar 1868 im Herzogthum Lauenburg in Kraft. :

Comité hat heute einen Aufruf zur Errichtung eines Denkmals zur

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