1868 / 7 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

in Bayern sowohl auf eine möglihst vollkommene Waffe, wie auf Herstellung eines mit dem bei den übrigen deut- schen Truppen eingeführten möglichst gleichen Kalibers Rücksicht genommen werden solle. Bayern würde das ZJündnadelgewehr ohne Weiteres angenommen haben, wenn dieses nicht durch inzwischen gemachte neuere Erfindungen überholt worden wäre.

Paris, Donnerstag, 9. Januar, Vormittags. Der preu- Fische Botschafter, Graf v. d. Golß, ist hier wieder eingetroffen.

Washington, Mittwoch, 8. Januar. (Pr. atlantisches Kabel.) Die Staatsschuld der Vereinigten Staaten hat sich seit dem 1. Dezember v. J. um 3 Millionen Dollars- vermehrt und der Staatsschay sih um 4 Millionen Dollars vermindert.

Im Senate wurde eine Bill angenommen , wonach die Steuer auf die in den Vereinigten Staaten zu erntende Baum- wolle für das Jahr 1868, und der Eingangs8zoll auf ausländische Baumwolle, welche bis zum April 1869 geerntet werden wird, aufgehoben wird. Der Militärausshuß des Senats hal empfohlen , sich gegen die Absezung Stanton's zu erklären. Das Repräsentantenhaus hat cine Resolution angenommen, welche die Regierung zum Verkauf von 54 überetatsmäßigen Panzerfahrzeugen ermächtigt.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 9. Januar. Die Rede, mit welcher in der gestrigen Sißung des Abgeordnetenhauses der Regierungs®- Kommissar, Geheime Justiz-Rath Sydow die Diskussion Über den Etat des Justizministeriums einleitete, lautet wie folgt:

Gestatten Sie mir nur einige erläuternde Bemerkungen zu dem Ihnen vorgelegten Etat der Justiz-Verwaltung. Er schließt in der Einnahme mit ciner Summe von 12,714,800 Thalern , und in der Ausgabe, soweit sie die dauernden Bedürfnisse betrifst, mit einer Summe von 15,523,500 Thalern ab. Es ist daher auch im nächsten Dhhee ein erheblicher Zuschuß für die Justiz-Verwaltung , nämlich in

öhe von 2,808,700 Thalern erforderlich, zu welchem das Extraordi- narium mit 572,150 Thalern hinzutritt, so daß der Gesammtzuschuß 3,380,850 Thaler beträgt.

Was die Einnahmen betrifft, so is zu bemerken, daß bei den einzelnen Ansäßen überall die nöthige Rücksicht genommen worden ist auf die dem Staatsgebiete hinzugetretenen neuen Landes- theile. Was zunächst den Titel 1 anlangt: »An Gerichtskosten, einschließlih der von den Gerichten zu verrechnenden Stempel und baaren Auslagen«, so seßt \sich der dafür ausgeworfene Betrag von 11/400/500 Thalern zusammen aus demjenigen Betrage, welchen der Etat für 1867 bereits enthalten hat, in der Höhe von 10,024,970 Thlr., und aus derjenigen Summe von 1,375,530 Thlr. , welche für die neuen Landestheile in Aussicht genommen worden ist. Wie für die neuen Landestheile diese Position ermittelt worden , ergiebt die Er- läuterung, welche dem Tit. 1 des Etäts beigefügt ist, ih bemerfe nur noch zur näheren Beleuchtung, daß für das Gerichts-Departement

annover der Saß von 415/860 Thlr. ermittelt worden ist- nah der

raction der Jahre 1864, 1865 und 1866, cbenso für das Gerichts-

epartement Frankfurt a. M. Für die Gerichte in denjenigen Lan- destheilen, in denen die Sao A vom 26. Juni 1867 Geseßes- kraft erlangt haben , sind 954,850 Thlr. in Ansaß gebracht. Diese Position ist gefunden worden unter Zugrundelegung der Einwohner- zahl in der Art, daß der in den altländischen Provinzen nach der Graction von 1864—1866 aufgebrachte Kostenbetrag nah Maßgabe der Bevölkerungszahl für jedes Departement in Ansaß gebracht ist, je- doch nah Abzug a) eines bestimmten Prozentsapes als Betrag des Gerichtskostenzuschlags, welcher in den neuen Landeêtheilen Überhaupt nicht erhoben wird, und ferner b) eines anderweitigen Prozentsaßes als Ausfall der Einnahmen, bei den Vormundschasts-, Nachlaß-/ Re-

ulirungs- und' Hypothekenkosten. Jn Beziehung auf leßtere is zu

emerken; daß nach den bestehenden Verhältnissen in den neuen Landes- theilen die Geschäfte in diesen Angelegenheiten den Gerichten eine ge- ringere Arbeitslast verursächen als in den älteren, und daß die An- säße dafür in den Gerichtsfostengeseßen der neuen Landestheile deshalb auch. niedriger. gegriffen sind, als in denen der alten Provinzen.

ZQU Titel Al Einnahmen, welche als Emolumente für

Beamte zur Verwendung kommen, wird nichts zu bemerken sein, es kehren diese Positionen sämmtlich in den betreffenden Aus- gabe-Titeln wieder. / __ Zu Titel 3, Strafen, ist zu bemerken, daß der Betrag, welcher im État der alten Provinzen pro 1867 mit 240,000 Thlr. angeseßt gewesen, dem Fractionssaß annähernd um 25,000 Thlr. erhöht wor- den ist, im Uebrigen ist der Ansaß für die neuen Landestheile ebenso wie bei den Gerichtskosten, nämlich für- die Gerichte in Hannover: und Frankfurt am Main. nah der Fractions von 1864—1866, für die Gerichte in den übrigen neuen Landestheilen nah der Bevölkerungs- zahl bemessen worden. :

In Bezug auf den Titel 4 wird nichts zu erinnern sein, und bei Titel 5 ist nur zu bemérken, däß ein Ansaß für die neuen Landes- theile hier nicht hat erfolgen können, weil in keiner Weise ein Anhalt dafür vorhanden war; welche Einnahmen aus denselben zur Justiz- offizianten-Wittwenka e fließen werden.

Was die Ausgaben anlangt, so gestatten Sie mir wohl, nur mit wenigen Worten auf diejenigen Positionen Bedacht zu neh- men, welche klarer auseinander seßen, um wie viel sich diese Ausgabe- positionen vermehrt haben gegen die Ansäße vom Jahre 1867. Jch bemerke dabei, daß auch hier der Ansap für die alten Provinzen ge- schieden werden muß von dem Ansaße für die neuen Landestheile. Seite 13 des Etats is} bereits bemerkt, daß der Mehrbetrag für die

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alten Provinzeu 367,630 Thlr. beträgt und für die neuen Landestheile 1,220,665 Thlr. Was den Ansaß für die alten Landestheile anlangt, \o ist derselbe entstanden aus den Mehrausgaben von 368,490 Thlr. nach Abzug der bei Titel 11 in Frage kommenden 860 Thlr. weniger Ausgaben für die Examinations - Kommission. Unter diesen 367,630 Thlrn. befinden sich aber 191,730 Thlr., welche lediglih aus dem Etat derFinanz-Verwaltung übernommen worden sind und diejenigen Gehalts- Qulagen betreffen, welche für die gerichtlichen Unterbeamten bereits im vorigen Jahre von dem Hause bewilligt waren, damals aber sämmt- lich auf dem Finanz - Etat standen, jebt aber auf die einzelnen Etats und somit in dem genannten Betrage auf den Etat der Justiz - Ver- waltung übergegangen sind.

Zieht man diese 191,730 Thlr. von der Meru bgane dic ich vorhin genannt habe, ab, \o bleiben 175,900 Thlr. als Mehrausgabe für die alten Provinzen. Davon kann ih vorweg nehmen diejenigen 40,980 Thlr., welche in Tit. 43 an Kriminalkosten , und diejenigen 45/343 Thlr. ; welche im Titel 43 an baaren Auslagen und anderen Ausgaben in Parteisachen nöthig geworden sind. Dieselben sind ledig- li durch den erhöheten Fractionssaß der leßten drei Jahre erforderlich geworden und deshalb so hoch gestellt, damit der Etat auch nah Möglichkeit inngehalten werden kann. Eigentliche Mehrausgaben sind also, wenn man diese 86,323 Thlr. für Tit. 42 und 43 abzieht, für die alten Provinzen nur 89,577 Thlr., von wel- hen einzelne Positionen für jächlihe Ausgaben, andere für einige neue Stellen, welche bei den betreffenden Behörden auge, worden sind, und andere zur Deckung sonstiger kleinerer Ausgaben erforderlich geworden sind. : i

Was die neuen Landestheile anlangt, so beträgt das Mehr gegen das vorige Jahr, wie ih mir schon zu bemerken er- laubte, 1,2205665 Thaler. Es ergiebt sich dieser Anfaß, wenn man die bei den Titeln 1, 8—10, 21—23 und 44 ermittel- ten Minderbeträge , zusammen mit 71,930 Thaler, in Abzu bringt von der gesammten Mehrausgabe von 1,292,495 Thlr. Diese leßtgenannte Summe seßt sich in der Weise anien, daß bei Tit. 18—20, betreffend die Ausgabe für das Appellationsgericht zu Celle und die Obergerichte des dortigen Departements 4329 Thlr. 18 Sgr. 8 Pf. , bei Titel 24, betreffend das Appellationsgericht in Franffurt a. M. 25/590 Thlr. bei Titel 33—35 j betreffend die han- növerschen Amtsgerichte 223,128 Thlr. , bei Titel 36—38, be- treffend die Kreis - und Amtsgerichte in den Landestheilen, in welchen die Verordnungen vom 26. Juni 1867 Geseßesfkraft haben, 770,808 Thlr., bei Tit. 39—41 für das Stadtgericht und die sonstigen Gerichtsbehörden erster Jnstanz in Frankfurt 65,600 Thlr., bei Tit. 42 an Kriminalkosten 55,531 Thlr., bei Tit, 43 an baaren Auslagen und anderen Ausgaben in Parteisachen 143,733 Thlr. 11 Sgr. 4 Pf. und bei Tit. 45 zur Unterhaltung der Justizgebäude mit Ausschluß der größeren Neubauten und Hauptreparaturen und zu den Kosten bau- licher Einrichtungen in den Gefängnissen 3775 Thlr. mit Rücksicht ‘auf die neuen Landestheile mehr in. Ansaß gebracht worden sind.

Zu Vermeidung von Mißverständnissen erlaube ih mir, jedoch darauf aufmerksam zu machen, daß diese Positionen, welche den An- schein einer außerordentlichen Höhe annehmen, in den bezeichneten Beträgen durchaus nicht überall eigentliche Mehrausgaben gegen das vorige Jahr bilden. Es ist nämlich in Betracht zu ziehen, daß zunächst die Beträge, welche für die Gerichtsbehörden zu Frankfurt a. M. aus- geworfen sind, eben ganz neu in dem Etat erscheinen, indem für diese cin Etat des Jahres 1867 nicht zur Unterlage gedient hat, daß ferner die bei den hannöverschen Amtsgerichten mehr angeschten 223,128 Thlr. aus Gebühren bestehen, weiche früher niht durch den Etat ersichtlich wurden, jebt aber nach den allgemein angenommenen Grundsäßen darin aufgenommen sind. Daß ferner die für die Kreis- und Amtsgerichte in den Landestheilen, in denen die Verordnungen vom _ 26. Juni 1867 Geseßeskraft haben, mehr angeseßten 770,808 Thlr. ebenfalls theils Überhaupt nicht als Mehrausgabe, theils nicht als cine die Bôvölkerung neu belastende Mehraus8gabe anzusehen sind.

Es is dabei nämlich die frühere, einzelnen Landestheilen eigen- thümliche Art der Kostenerhebung zu berücksichtigen. Die Kosten für: diejenigen Akte, für welche die Parteien eine: gerichtliche Thätigkeit in Anspruch nahmen, wurden nämlich mehrfach von den Beamten direkt und für sich, als ihr Einkommen, als Gebühren erhoben , ohne daß sie durch die Staatsfasse gingen, so in SWleswig-Holstein: bekanntlich durchweg, auch in Nassau zum Theil, und diese Gebühren sind natür- lih früher gar nicht zur Anrechnung gekommen, weil der Etat dafür keine Position haben fonnte. Außerdem kommt in Betracht, daß in einzelnen Landestheilen, beispielsweise auch in Kurhessen, die Gerichts- kosten durh Sterapel erhoben worden sind, die der Finanzverwaltung us und der Betrag dafür also im Etat der Justizverwaltung rüher gar nicht erschien. Es läßt sich also aus diesen an sich beträcht- lihen Summen nicht eiwa der Schluß zichen, daß die Ausgaben für die Justizverwaltung jeßt in diesen Landestheilen um diese Beträge theurer geworden sind als früher der Fall war. Hiermit glaube ich diejenigen Vorbemerkungen gegeben zu haben , welche mir im Allge- meinen nöthig schienen und behalte ih mir vor , bei denjenigen Posi- tionen, wo eine besondere Auskunft noch wünschenswerth sein sollte, Un bei den gestellten einzelnen Anträgen auf Spezielleres zurüzu- ommen.

Der in der Sißung des Abgeordnetenhauses vom 7ten d. Mts. durch den Handels - Minister ‘Grafen von Jgenplißg - vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, be- treffend die Abänderung des für das vormalige Königreich Hannover zur Anwendung kommenden Geseßes über Gemeinde- wege und Landstraßen vom 28. Juli 1851, hat folgenden Wortlaut: i Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

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mit Qustimmung beider Häuser des Landtages Unserer

e ethie für Su init derselben vereinigte Gebict des vormaligen Königreichs Hannover, was folgt:

C. 1. er Betrag der Umlage, sowohl zur Wegeverbhands-

leistung nach §. 35 als zum Geineinde - Voraus nach §. 37 des

il mci P 28. Juli 1851

Gesebes über Gemeindewege und Landstraßen vom ) j t unter ugrundclegung a) der nah §. 3 der wird ermine 28. pril d. J im Gebiete des vormaligen

vom Bera cis Hannover bis auf Weiteres zu erhebenden Grund-

von den Liegenschaften mit Einschluß der auf den Haus- Hirten bis zur Größe eines preußischen Morgens haftenden Steuer- beträge in der dort bestimmten Höhe von s der früheren Steuern ; daneben b) des ganzen Betrages der Gebäudesteuer (F. 2 Nr. 1 der Verordnung vom 28. April d. J.) Und c) von zwei Fünfteln der Klassen- nnd flassifizirten Einkommensteuer : sowie d) von zwei Fünfteln der Gewerbesteuer mit Ausnahme der vom Ge- werbebetriebe im Umbherziehen zu entrichtenden Steuer (F. 2 Nr. 2 und 3 derselben Verordnung). Dabei soll jedoch für solche Gewoerbe- treibende, welche die Wege in besonders erheblicher Weise benußen, auf Antrag des Wegeverbandes von der Obrigkeit bei der Ermittelung des Betrages der Umlage auch eine größere Quote als zwei Fünftel der Gewerbesteuer bis zu deren vollem Betrage zu Grunde gelegt werden

e 9 Die Obrigkeit hat in denjenigen Fällen , in welchen auf Grund des §. 21 des Geseßes vom 19. Juli 1861, betreffend einige Abänderungen des Gesebes wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820, die Gewerbesteuer vom Finanzminister herabgeseßt oder erlassen is , die Verbands- oder Vorausleistung für das Jahr nah Verhältniß, unbeschadet der nöthigen Abrundung, zu ermäßigen.

g. 3. Die Obrigkeit ist befugt, im Einverständnisse mit dem Wegeverbande den Beitragspflichtigen , welche zur Klassensteuer in der Stufe 1, Unterstufen a. und b. beschrieben sind , wegen Armuth /, Ge- brechlichkeit oder temporairen Mangels an Verdienst die Beitragsleistung

| ganz oder theilweise zu erlassen.

g. 4. Für das Halbjahr vom 1. Juli bis Ende Dezember 1867 behält es bei der noch in bisheriger Wéise geschehenen Feststellung der Landstraßen - Umlagen auf der Grundlage der für das Jahr vom 1. Juli 1866—67 entrichteten Hannoverschen direkten Landessteuer sein Bewenden. | : i

g. 5. Als der für die Vertheilung der Gemeindewegelast nach g. 25 und §. 27 des Geseßes über Gemeindewege und Landstraßen vom 28. Juli 1851 aushülflich zur Anwendung kommende Landstraßen- fuß gilt für die Zeit vom 1. Januar 1868 der im §. 1 des gegen- wärtigen Geseßes M dns Fuß. ls |

g. 6. Die den Vorschriften des gegenwärtigen Geseßes wider- streitenden Bestimmungen des Geseßes vom 28. Juli 1851 über Ge-

meindewege und Landstraßen sind aufgehoben. j \ j n C7. “Der L für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

hat die zur Ausführung dieses G eseßes nöthigen Vorschriften zu treffen

Vereinstháätigkeit für Ostpreußen.

Berlin, 9. Januar. Jn der »Spenerschen Zeitung« werden folgende nähere Mittheilungen über die Befirechungen des Vater- ländischen Frauen-Vereins gemacht. ;

Der von JThrer Majestät der Königin gleich nah dem Frieden®s- \{chlusse im Jahre 1866 ins Leben gerufene Verein hat die Auf- gabe, bei jedem größeren Nothstande in dem Vaterlande die Kräfte der Menschenfreundlichen nach Möglichkeit zu: vereinigen und die Noth besonders auf den der Frauenhilfe zugänglichen Gebieten zu lindern.

Er hat deshalb, sobald die traurige Wirkung des Mißwachses in einem sehr beträchtlichen Theile von Ostpreußen hervortrat, von An- fang November an sein Augenmerk auf dieselbe gerichtet, und in sei- nem Kreise um Theilnahme hierfür gebeten. ; R

Anfangs bat’ er nur um Geld, sobald ihm aber die Frachtfreiheit für Lebensmittel, Kleidungsstücke und Arbeitsmaterial zu Theil wurde, hat er auch hierum am 4. d. M. öffentlich auf das Dringendste ebeten. Scine Bitten sind nicht unerfüllt geblieben y und es ist ihm eshalb möglich gewesen , seinen Zweig-Vereinen in Ostpreußen mit anschn- lichen Geldhilfen beizuspringen; auch fährt er von Woche zu Woche fort, und die Qweig - Vereine wecken ihrerseits, ein jeder in seinem nächsten Bereiche, mit gutem Erfolge die Theilnahme der Mildthätigen.

Der Bazar, welcher, um. dem Frauen-Verein größere Mittel zu gewähren, auf Veranlassung Jhrer Majestät der Königin in den {ön- sten Theilen des hiesigen. Königlichen Schlosses stattfinden wird, ver- spricht sehr guten Erfolg.

Der Frauen-Verein hat das Neß seiner Qwveig - Vereine über alle |

Theile der nur zu großen nothleidenden Gegenden Ostpreußens ver- breite. In Königsberg und Gumbinnen sind Bezirks - Vercine

thätig.

Namentlich wirkt der Frauen - Verein mit dem von des Kron- rinzen Königlicher Hoheit vor Kurzem gebildeten Hilfsvereine ür Ostpreußen auf das Freundlichste zusammen. Da der leßtere sich auss{ließlich die Aufgabe gestellt, den Arbeitsfähigen- Gele- genheit und Mittel für häusliche Arbeit zu geben, \o benußt, er für die Lösung derselben gern die Mitglieder des Frauen - Vereins, welche ihrerseits von den Organen des Hilfs - Vereins für ihre Ar- men das Arbeitsmaterial mit Freuden empfangen und vertheilen.

Der Frauen-Verein selbst muß seine Mittel, zumal jeßt, che die von der Regierung unter Zustimmung der Landesvertretung augeord- neten großen öffentlichen Ärbeiten recht in Gang kommen können, be- sonders auf die Ernährung von Hungernden wenden. Für diesen Zweek hat er zunächst für die Kreise Gumbinnen, Insterburg, Anger- burg, Darkehmen, Lößen, Ragnit, Landkreis Königsberg, Gerdauen, Braunsberg, Rastenburg, Labiau, Fischhausen und andere nach Kräften

Geldmittel gewährt. Daß an recht vielen Orten wohl eingerichtete Suppen-Anstalten zu Stande kommen mögen, ist sein ernstes Anliegen. Der vaterländische Frauen-Verein hat gestern einen Transport Lebensmittel und eine dritte Geldsendung von 8000 Thlr. für die Nothleidenden in Ostpreußen abgesandt. h : “= Der »Berliner Hülfsverein für die Nothleidenden in OstpreuU- ßen« bittet für die Leßteren in einem Aufrufe um Lebensmittel, Klei- der, Wäsche und Geld. G Pr.-Holland, 6. Januar. Am 2. Januar 3. B. hat der zahl- reich besuchte Kreistag zu Pr.-Holland einmüthig beschlossen, den dis= poniblen Kreischaussce-Fonds einen neuen offenen Kredit von 30,000 Thalern hinzuzufügen, um an fünf Stellen des Kreises Arbeitsstellen für Chaussee-Bauten zu etabliren. 1500 Thir. sind als Beihülfe zu- Po wenn die Königliche Regierung die begonnene Kanalisirun es Sorgeflusses im Frühling fortseßt. Geschieht dies nicht, so wir eine sechste Arbeitsstelle für einen Chausseebau angelegt. 200 Thlr. sind beiden Städten des Kreises zur Einrichtung von Suppen-Anstal- ten überwiesen. Das Kriegsministerium öffnet den Vorrath seiner Magazine ; der Kreistag garantirt die Rückgewähr de E AL ° Dr: Qum Besten der Nothleidenden in Ostpreußen hat der Direktor der Aerbauschule in Nienburg (Provinz Hannover Dr. Schröder, Vorlesungen über Gegenstände aus dem Gebiete der Naturwissen-

schaften angekündigt.

Telegraphis che _Witterungsberichte v, 8. Januar.

St. Bar. |Abw|Ten:p.|Abw : Allgemeine Mg Ort. P.L. |v. M. R N J. Wind, Hicimelbandiéht. O [P eere [337 s| |— 2,4| |NW., fast windst. bedeckt. 9, Januar. 6 |Memel.... 341,11 4,2|— 9,4! -5,5/0., stille. bedeckt. 7 [Königsberg |341,3| 4,2 —10,6/-6,4¡S808., schwach. |bedeekt. 6 Danzig... 341,1| 3,9|— 4,5/-2,4[8., schwach. bedeckt, neblig. 7 [Cöslin 340,6| 4,5|— 3,5 -0,9/50., schwach. sbedeckt. 6 [Stettin 41,3] 4,0|— 2,6/40,4/NO0., sehwacb. |bedeckt. » |Pütbus .…..1339,2| 4,5|— 2,0|-0,1|80., schwach. |bewölkt. » |Berlin ….…. 339,2! 3.2'— 1,7|+11,2/0., schwach. ganz bedeckt, » Posen 338,0| 2,6[— 4,0|+70,1|0., mässig. trübe. » [Ratibor .….1331,7| 1,4|[— 3,0|+2,2|N., mässig. bedeckt. » Breslau ...1334,4| 1,9|— 2,6|+1,2/NOS., séhwach. |[trübe. » Torgau .… .1336,4| 2,35|— 2,2|+0,4/080., mässig. neblig. » |Münster ..1338 o 3,1|— 3,3| -3,1|NO0., schwach. s|trübe. » (Cöln! e. 337,7| 2,6|— 2,2|-2,0/080., schwach. bedeckt. v Trier... 334,2| 2 o|— 3.1|-2,9|NO0.. schwach. (bedeckt, neblig, » [Flensburg . |340,7| |— 2,1| |N,, schwach. bedeckt, 8 IParis ….... 340,0! [— 1,3| |schwach, bedeckt, dichter Nebel. » |Brüssel ...1339,7| |— 1,4| |NNO0., schwach. |sehr bewölkt. » |Haparanda. |334,7| |[—10,4| |W., schwach. fjheiter. » |Helsingfors | - |—| |— v»: |Petersburg.} |— | |— S » Riga .….... 341,0) |— 9,4] |schwach. bedeckt. » |Libau e C Moa » [Stockholm . 338,9) |— 8,0| |Windstille. heit., gest. Abend rubiger Wind. 8.Mzx. —4,8. Min. —8,2. v |[Skudesnäs .1345,4| |— 1,6| |080., friseh. heiter, rubig, still, » Gröningen .|341,2| |— 3,5| |0., still, bedeckt. » [Helder .… ..1341,0| |— 4,0] |S0., still, mässig ruhig. » |Hernösand .1337,7| 1.3| [0., schwach. heiter. y |Christians. .|340,0| 3,4| [SW., frisch. bedeckt, unruhig,

Königliche Schauspiele.

Freitag, den 10. Januar. Jm Opernhause. (7. Vorstel- lung.) Der Postillon von Lonjumeau. Komische Oper in 3 Abtheilungen, nah dem Französischen des Leuven und Brunswick von M. G. Friedrih. Musik von A. Adam. Magdalene: Frl. Grün. Chapelou: Hr. Wachtel.

Mittel-Preise.

Im Schauspielhause. (9. Abonnements - Vorstellung. ) Aschenbrödel. Schauspiel in 4 Aufzügen von R. Benedix.

Mittel-Preise. :

Sonnabend, 11. Januar Jm Opernhause. (8te Bor- stellung.) Marie, oder: Die Tochter des Regiments. Koniische. Oper in 2 Abtheilungen, nah dem Französischen des St. Ge- orges. Musik von Donizetti. Marie: Frl. Artôt. Hierauf: La Séguidilta, spanischer Nationaltanz vom K. Balletmeister P. Taglioni. |

Mittel-Preise.

Im Schauspielhause. (10te Abonnements - Vorstellung. ) Spielt nicht mit dem Feuer. Lustspiel in 3 Akten von G. zu Putliy. Vorher: Die drei Curialkier. Schwank in 1 Akt von P. Thys und M. St. Germain, deutsch von P. Helm.

Mittel-Preise. (5 ; i |

Sonnabend, 11. Januar. Premières représentations de: Au printemps. Comédie en un acte de Mr, Léopold Laluyé. La partie de piquet, Comédie en un acte de Mrs. Fournier et Meyer, Riche d’Amour. Comédie en un acte de Mrs,

Xavier Duvert et Lauzanne,