1868 / 9 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu ver anlassen. Dem Prinzen Carl von Preußen, Königliche Hoheit sowie dem General-Tnspecteur der Artillerie habe Jch Abschrift ex Meiner Ordre zugehen lassen.

Berlin, den 23. Dezember 1867. (gez.) Wilhelm. (ggez.) von Roon.

u betrachten und zu ein Jahren 1868, bez.

e Termine für die Nahsuchung hrig freiwilligen Dienst 2c. rücksichk- ¡ietstheilen gebürtigen Militair-

bei der Aushebung als je cin Jahrgang

behandeln, und zwar bilden dicsälben in

1869 den laufenden Jahrgang. In analoger Weise sin

der Berechtigung zum cinjä

lih der aus den betreffenden Geb

zu modifiziren.

den 28. Dezember 1867.

d Marine-Minister. Der Minister des Jnnern.

Im Austrage: Sulzer.

pflichtigen Berlin, Der Kricgs- un v. Roon.

An das Kriegs-Ministerium.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets Kenntniß der Armee gebracht, unter dem ichen Ausführungs-Be lin, den 30. Dezember 1867.

Kriegs - Ministerium. Im Auftrage: von Podbielski.

- Ordre wird hiermit zu Hinzufügen, daß die : S erforderl stimmungen nachfolgen werden, inets-Ordre vom 19. Dezember 1867

Abänderung des Verf

chen Militair-Geistlichen im Frieden.

n Bericht vom 6. d. M. g e, wie in Gemäßheit des Y. 10 m 12. Februar 1832 die Wahl azarcth - Prediger bei den den evangelischen

auch für die ämmtlicher evangelischen Militair-Geist-

der Marinc

Allerhöchste Kab betreffend die der evangelis

Auf Ihren gemeinschaftliche mige Ich, daß in gleicher Weis der Militair-Kirchen-Ordnung vo der evangelischen Divisions- und L mobilen Truppen während des Krieges durch Feldprobst der Armee Friedens8zeit die Berufung | des Landheercs y Institute, mit Ausnahme des dessen Wahl Jch bei eintretenden vorbehalte, beigelegt wer stehenden Bestimmungen Die Vorschriften ders ication der ‘in ein Militair ichen, die Mitwirkung de Marine-Ministeriums und von Seiten des Ministers der geistli ziehungSweise des evangeli] seines Ressorts betreffen, bleiben Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, führung dieser Einrichtung Erforderliche zu

Berlin, den 19. Dezember 1867. Wilhe im.

(ggez.) von Roon. von Mühler.

An die Minister des Krieges und der geistlichen 2c. Angelegenheiten. Vorstehende Allerhöchste Kabinets - Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armce gebracht. Berlin, den 30.

ahrens bei Berufung

7, Januar 1868 betreffend einige A struction für den Dienstbetrieb bei den Militair-Reit-Institut.

Durch Allerhöchste Kabinetsordres vom 14. Dezember 1867 und 2. Januar 1868 sind folgende Bestimmungen getroffen

f des Militair-Reit-Jnstituts behält seinen prechend die obere Leitun chtsbar

Verfügung vom änderungen der In

erfolgt, demselben

worden:

) Der Che Range ents und mit derselben die höhere Geri der Detail-Angelegenheiten und. die nieden

keit dem 1. Direktor Übertragen wird.

estät den

und aller Militair- Garnison - Predigers in Berlin, Vakanzen Meiner Bestimmung em Ich zugleich die entgegen- der Militair-Kirchen-Ordnung hierdurch elben dagegen, welche die Quali- Pfarramt zu berufenden Geist- r Militair - Béfchlshaber resp. des die Bestätigung der erfolgten Wahl en Angelegenheiten, - be- enraths innerhalb auch ferner in Kraft. Sie, der habén das zur Aus- veranlassen.

p R ; / egen di de, ind Erledigung h Gerichts8bar Der Chef soll die Befugniß haben, Seiner Maj persönlichen Gesuche, sowie die Personal-Au des Instituts unmittelbar vorzulegen un elben auch anderweitig direkt zu berichten son nur insofern unt als cs sich um die E Ressort des Kriegs-Mini legenheiten handelt. | or des Militair-Reit-Jnsti

biSherige Adju

aufhebe. Könige seine elegenheiten [lerhöchstdem| so daß er künftig für seine Per dem Kriegs-Ministerium steht, ledigung der geschäftlichen zum steriums gehörigen Ange Der Chef und der erste Direft tuts erhalten gesonderte Büreaux.

Qur Disposition des Chefs bleibt der tant des Instituts, während dem ersten Direktor der Zahl meister Überwiesen und gestattet wird, Adjutant und als unters der zum Jnstitut kommandirten

Hierzu wird bemerkt, daß die dem Militair-Reit-Institut , mag sich dieselbe auf Angelegtw Instituts beziehen odex nur das Ressort eint lungen desselben , der Reitschule für Offiziet ffen , Seitens da auch ferner ohn An das Königliche Militair

chen Ober - Kirch

die Functionen ali uchung8führender Offizier cinen Offiziere zu übertragen.

gesammte Körrespondenz mi

Dezember 1867. Kriegs - Ministerium. Im Auftrage: von Podbielski.

heiten des ganzen der beiden Abthei resp. der Kavallerie-Unteroffizier-Schule betre Truppentheile und Kommando-Béeh jeden Unterschied mit der Adresse: » Reit-Institut« zu verschen ist. Berlin, den 7. Januar 1863. Kriegs-Ministerium. von Podbielski.

i j örden 2c. Allerhöchste Kabinets8-Or betreffend die

dre vom 28. Dezember 1867 Formation der Artillerie-Brigaden beim IX,, X, und RXRI, Armce-Corps.

altenen Vortrag bestimme Jch:

Armee-Corps find nunmehr Artillerie-Brigade-Kommandos zu formiren. \p. General-Kom-

Auf den Mir gch

em IX,, X. und X1. In Vertretung.

1) Bei d «die gleihnanigen Denselben werden die StabLquarticre der re mando’s als Garnisonorte angewiesen. Qur 9. Artillerie - Brigade gehören fortan: das Schle§- Regiment Nu. 9 und die bisher sche Festungs-Artillerie-

tillerie - Brigade hat zu bestehen aus: dem d-Artillerie-Regiment Nr. 10 und der Han- s-Artillerie-Abtheilung Nr. 10. Diese. Ab- 2 Compagnieen des Westfäli- Nr. 7 und des Rheinischen welche nunmehr die A anzulegen haben, zu bilden. Der en, wogegen in

chen Festungs-Ar-

i de wird gebildet aus: dem Hessi- Regiment Nr. 11 und dem Brandenburgi- 3 (General - Feldzeug-

8s dem Verbande der 3. Artillerie-Bri- gischen Festungs-Artillerie-Re- t die bisherige. 3te Regiments

Bekanntmachung.

Qufolge der, durch das Amtsblatt

Potsdam vom 1.- April 1859 (Stück 13)

gebrachten Militair-Ersap-Jnstruction vom alle Diejenigen, welche:

1) in dein Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich

iberschritten, aber sich noch nit vor eit Ersaß-Aushebungs-Behörde zur Musterung gestellt, var gestellt, Über ihr Militairverhältniß a estimmung er und gegenwärtig innerhal omicil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern und Wirthschaftsbeamte, Handlung®sdiener, Le urschen, Fabrikarbeiter und andere, 1 stehende Militairpflichti Lehranstalten illigen- Militail

der Königlichen Regierung ¡1 W öffentlichen Keun "1 ver

wig-Holsteinsche Feld-Artillerie- E ‘deniselben zugetheilt gewesene Schle8§wig den 31. Dezent Abtheilung Nr. 9.

3) Die 10. Ar Hannoverschen Fel : noverschèn Festung theilung ist durch Abgabe von je ‘hen Festungs-Artillerie-Regiments Féestungs-Artillerie- zeichen des X, Armee-Corps Abtheilung wird Minden a Saarlouis nur 3 Compagnieen des Rheini} tillerie-Regiments-Nx. 8 verb

4) Die 11. Artilleric-Briga chen Feld-Artillerie- schen Festungs - Artillerie - Regiment Nr.

ber 1848 geboren sind, 2) dieses Alter bereits i

ber noch fein alten haben, des Weichbildes hiesiger R A gels i exselben d Regiments Nr. 8, Dienstboten , Haus- linge, Handwerksgesellen, Lehrbur|ch{) diesen in einem ähnlichen Verhältnisse als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer aufhalten, soweit dieselben dienste berechtigt , resp. von der Ersaß - Kommission in diesem gewiesen :

sich; Behufs ihrer Au

[s Garnison angewie|

nicht zum einjährigen freiw ersönlichen Gestellung vor die Kre ahre entbunden sind, hierdurch 0

: fnahme in die Stammrolle, in der Zeit vol 15. bis incl. 31. d. Mts. bei dem Königlichen “P ihres Reviers persönlih zu melden und dabei d \prechenden,. sowie. die gangene Bestimmunge zur Stelle zu bringen. Für diejenigen, ! eblihes Domicil haben, oder hier n zur Zeit aber abwesend sind, rod- und Fabrikherren die Anmel Art..bewirken. j Wer die eigene, voder die Anmeldun ger, zu“ welcher er verpflichtet ist, verabsäumt-, wird nach' der Stu

meister).

5) An Stelle des au s\cheidenden Brandenbur Nr. 3 (General-Feldzeugme1ster) tritt chen Festungs-Artillerie- sche Festungs-Artillerie-Abthei- clbe die bezüglichen Abzeichen änzu-

olizei - Lieuten ie über ihr Al eiwaigen son welche bereits

n über ihr M

welche im hiesigen Orte geboren sind, g. 21 I. c. gestell n die Eltern, Vormündl ng in der vorbestimmll

“abweseñder Militairpflic!

stigen Atteste,

gade au litairverhältniß enthalten,

giments Abtheilung des Magdeburgis Nr. 4 unter der Ben lung Nr. 11«, auch hat dies

g j 6) Die 9., -10.,-11, Artillerie-Brig Méinex Ordre vom 7. Februar dieses. resp. der 2. und 4. Artillerie-Jnspectión unterstellt,

ennung »Hessi

ade werden in Analogie Jahres einstweilen der 1,

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Verordnung des hiesigen Königlichen Po lizei-Präfidiums vom 29. Fe- Baden. Karlsruhe, 8. Januar. Jn der Motivirung pruar 1860 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhältniß- | seiner Motion auf Abänderung der Geschäft8ordnung, dgiger Gefängnißstrafe belegt; auch hat diese Versäumniß die Folge, | deren Annahme durch die zweile Kammer wir bereits gemeldet daß die nicht angemeldeten Militairpflichligen, (m Falle ihrer körper- | haben , hob der Abgeordnete Kusel insbesondere hervor, daß

lidjen Diensitauglichkeit, v orx den Übrigen Militairpflichtigen zum | Fie bisherige Geschäftsordnung einer eingehenden Prüfung

j der Fahne eingestellt , und etwaige be ondere Verhältnisse g : g U! l (

Ce 0 inflivcitige Zurtcftellung vom Dienst 'Mtdätrcttn Falls A zu unterwerfen sci, um Veraltetes auszuscheiden und Neues, was í

wessen haben würden, nicht berücksichtigt werden. sich bercits auch anderwärts, namentlich in der Geschäftsordnung

Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird des preußischen Abgeordnetenhguses und des norddeutschen Reichs- Seitens der betreffenden Königlichen Revier - Polizei» Lieutenants eine | tags bewährt hätte, aufzunehmen. Im Einzelnen machte der

Bescheinigung ertheilt, welche sorgfältig aufzubewahren ist. Redner folgende Vorschläge: 1) die Kammer solle das. Recht Berlin, den 10, Januar 1868. ¿s haben, Vorlagen der Regierung oder Anträge aus ihrer Milke Königliche Kreis-Ersaß-Kommission. auch ohne vorläufige Berichterstattung durch Kommissionen,

fit sofort in Plenarsitzung zu berathen und ? arüber zu beschließen ; Nichtamtliches. 9) bei Geseße8vorlagen von größerem Umfang solle die Kam-

} : mer zuerst über die allgemeinen Grundsäße, auf denen fie beruhen,

i Preußen. D u nam Da a Beschluß fassen und dann erst die Kommission über die Ausfüh- des Norddeu eivil-Pro On b VeutT Unter den Bor- rung des Einzelnen Bericht erstatten; 3) es solle nicht mehr für arbeitung einer, E B red Me T Sunbes- jede einzelne Vorlage eine besondere Kommission gewählt, sondern [is des Justizministers Dr. Leonhardt eine ißung 11 ed- | ständige Kommissionen nach allgemeinen Nubriken bestellt wer- anzler-Amt abgehalten, den ; 4) eine Motion oder Interpellation solle in der Kammer

_ Am Verlaufe der gestrigen Sißung des Abgeord- | nux dann zur weiteren Verhandlung zugelassen werden, wenn E es CMbai, ad eletigunt bee Position 1 in | sie wenigstens von 10 Mitgliedern unterstüßt werde; 5) in der Titel 9 der Ausgaben, die übrigen Positionen dieses Titels, so Regel solle ein Mitglied nicht länger als 15 Minuten sprechen

wie die Titel 10 (sachlite Ausgaben) und 11 (Ausgaben | Und nur einmal über denselben Gegenstand. Der Präsident

, i iat - i2 - Examinati i des Ministeriums des Innern, Dr. Jolly, erklärte sih im We- Li etüak Dobileitben Si 19. R C A d sentlichen mit dem Antrag einverstanden; auf gegenwärtigem

u Titel 13 beantragte der Abgeordnete Lasker: »die Landtage könne jedoch der Gegenstand nicht mehr erledigt

aöniagliche Staats-Regierung aufzufordern, die Zulagen für die werden. l : \ Abtheilungs- Dirigenten fis Assisen - Präsidenten als beständige | Fúürttemberg. Stuttgart, 7. Januar. Die »Aug®d. Gehaltszulagen zu bewilligen, diejenigen Remunerationen für | Allg. Zkg.« schreibt: Jn den lezten O hatte der seit vielen etatsmäßige Richter aber, welche hierzu sih nit eignen, in | Jahren hier accreditirte Königlich bayrische außerordentliche Ge- Wegfall zu bringen. « . sandte und bevollmächtigte Minister Graf von Reiger8berg An der Dise über diesen Antrag betheiligten sich die die Ehre, Sr. Majestät dem König in besonderer Audienz seine Abgeordneten Lasker, Heise, Grumbrecht, der Regierungd- Abberufungsschreiben zu überreichen. wi E Kommissar, Geheime Justizrath Sydow und der Justiz -Mi | Sin 8. Januar, Wie bereits milge 0 / urhe M Fer nister Dr. Leonhardt. Siyung der Abgeordnetenkammer vom 7. d. M. die neue Nach gescblossener Diskussion wurde der Antrag des Ab- | Civilprozeßordnung en bloc mil einer an Einstimmigkeit eordneten Lasker mit 175 gegen 167 Stimmen abgelehnt. Die grenzenden Majorität angenommen. In dieser Sißung gab, itel 13 (93,250 Thlr.) und 14 (67,495 Thlr.) wurden bewilligt. na dem »Staats=Anzeiger für Württemberg« , der Bertreter Ebenso die Besoldungen für den Appellationsgericht8hof in Cöln der Königlichen Regierung, und Chef des Justiz-Departements, und die Rheinischen Landgerichte in Tit. 15 und die; Positionen von Mittnacht, in Bezug auf einen Antrag des Abgeordneten der Titel 16 und 17. Hierauf wurde die Sißung vertagt und Römer, auszusprechen, daß die dermalen vorliegende Ordnung die nächste auf nächsten Montag, Vormittags 10 Uhr, anbe- inSbesondere im Hinblick auf die in Norddeutschland vorbereitete

Si c i Civil-Prozeßordnung demnächst einer Revision unterzogen werde raumt. Der Schluß der Sißung erfolgte um 4 Uhr 20 Minuten. | =* cine Erklärung ab, der wir das Folgende entnehmen:

Oldeuburg, 9. Januar. Das gestern ausgegebene Geseß- | Er beabsichtige, gleichzeitig mit Einführung der Gerichtsorganisa- blatt publizirt eine zwischen Preußen, Oldenburg und Bremen | tion und der beiden Prozeßordnungen die Vorstände der höheren Ge- etrofsene Uebereinkunft wegen Errichtung einer gemeinschaft- richte und eine Anzahl von Oberamtsrichtern, sowie von Advokaten, lichen Quarantäne-Anstalt an der Unterweser. Die gemein- falls dieselben sich dazu herbeilassen wollten, mit der Erstattung von

; La {fi : & Gutachten über ihre Erfahrungen mit den neuen Gesehen zu beauf- a I Set eitabe und A auf e er Si tragen. Nach Ablauf einiger Jahre werde die Regierung die eingekbomme- alternirend von ‘Jahr u Jahr an den beiden erstgedachten nen Berichte in einer besonderen Mittheilung an die Stände gelangen

; "r S ad g 7 lassen; dieselben könnten diesen Gegenstand dann immer wieder auf

Orten. Die Kosten werden von Jenen Staaten zu gleichen | die Tagesordnung seßen. Die Berichte der Praktiker würden einzelne Theilen getragen. Die Ucvereinkunft ist am 1, d. M. in Kraft | erhebliche Punkte herausheben und näher behandeln, und eine 0a M S 9. F Sas Mita is Mb ae Me Geseße E D E A M Mecklenburg, werin, 9. Januar. Da ilitair- | Ständen stche es dann immer rei, über diesen Gegenjtand un Departement macht bekannt, daß in Folge organischer Bestim- | die Regierungsberichte durch ‘eine Kommission etten Bericht er-

n ; : 4E n ' C ‘ch stellte i Nängel der

mungen für die Armee des Norddeutschen Bundes, insbe}on- statten “zu lassen. Dadurch stellten sh dann die Mäng

dere Vas Militair-Erziehungs- und Bildungswesen nd, neuen Ordnung am besten heraus. Auf solche Weise könne aus i p s die Konformität dex württembergischen mit den andern, insbeson-

die Großherzogliche Militair-Bildungs-Anstalt in Schwerin mit | ¿ex ; t Prozeßordnungen am besten erzielt werden. Ende des Oster-Quartals 1868 aufgehoben wird, Diese A "ite Seite verb it Wesentlichen, den Quwecken 10. Januar. Se. Königliche Hoheit der Großherzog | des Herrn Abgeordneten von Geislingen entsprechen. Falls und Jhre Hoheit die Herzogin Marile, von Dresden, und | diese persönliche Erklärung nicht zufrieden stelle, werde er eine ent- Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin-Mutter, von sprechende Erklärung der Königliche Regierung als solcher in diesem Berlin kommend, sind gestern Abend hier wieder eingetroffen. Sinne beizubringen wissen. Württemberg mühje in, erster Linie seinen Sachsen. Dresden, 10. Januar. Die Erste Rammer | Straîprozeß reformiren ; allein cine blos partielle Reform- des Straf- ; \ 5 ; j / / prozesses habe entschiedene Jnkonvenienzen/ deswegen sei die Reform hat eute die Berathung der Berichte der Zwischendeputalion des ganzen Prozesses nôthig. Dabei verhalte sich Württemberg keines- über den Entwurf eines allgemeinen Berggesecßes forl- wegs feindselig oder ablehnend gegen eine gemeinsame deutsche Gescß- geseht. : ; S y E gebung; es wolle einer solchen keine Hindernisse in den Weg legen, __ Die Zweite Kammer brachte in ihrer heutigen Sißung | (her Vorschub leisten. Ein deutsches Geseß Über Civilprozeß sei auch die Berathung über den Bericht ihrer ersten Deputation Über | nach seiner Ansicht zu erstreben. Ob der norddeutsche Entwurf einer das Königliche Dekret, den Entwurf eines Geseßes über die Aus- | neuen Prozeßordnung gecignet sci, zum deutschen Geseß zu werden, übung der Fischerei in den fließenden Gewässern M Ste nue man erst noch schen und prüfen, wenn einmal diese Ordnung nahm bei de ichen Schlußabstimmung gegen timmen | voruege. y l d 9 As: ber nainentlihen S han Abe d In der oben erwähnten Sihung der Abgeordneten- en Gesehentwurf mit den beschlossenen Abanderungen an un h be insti ia bei tsreaic ‘theilt “_| Kammer vom 7. d. M. wurde aus Anlaß der bevorstehenden es{loß einstimmig bei der von der Staaklsreg'erung erlyeutten Zu 1 „C j d : sicherung, die Förderung der künstlichen Fischzuht nach Kräften Vermählung des Herzogs Nikolaus von Württemberg im Auge behalten zu wollen , zur Zeit Beruhigung zu fassen. mit der Herzogin Wil helmine Eugente von L r8 Meiter trat die Kammer auf Vorschlag derselben Deputa- (Tochter des Herzogs Eugen Erdmann) von Seiten des König-

tion den von der Ersten Kanimer bei der Berathung des Kö- lichen Finanz-Ministeriums eine Nachexigenz zum Apanagen-

niglihen Dekrets, den Entwürf eines Gesches über das Ber- Etat im Betrag von 34,665 F!. 40 Kr. eingebrahk

fahren in den an die Justizbehörden zur Untersuhung und | Bayern. München, 7. Januar. _Der bisvherige König-

Aburtheilung abgegebenen Verwaltungsstrafsachen betreffend, | liche Gesandte am Tuilericenhofe, Frhr. Pergler v. Perglas,

gefaßten Beschlüssen bei und ertheilte dem betreffenden Gescy- | ist von Paris gestern Abends «hier angelangt und näâchsier

entwurf ihre Genehmigung, Tage wird ex auf jeinen neuen Posten in Berlin abgehen. 174°