1868 / 9 p. 12 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ist. Eine Stunde von Trier crhebt sih in großartige, {hon durch Goethe bekannte 70! hohe Denkt- mal der Secundiner. Von den übrigen Kunstschäßen in Triers Umgebung sind noch die Mosaike in der römischen Villa bei Fließen und der 50/ lange, 33/ breite Mosaikfuß- boden in Nennig (bei Saarburg) erwähnen8werth. Bei Neu- magen (Noviomagus) find von Kaiser Konstantin's berühm- ter Burg nur noch einzelne Trümmer sihtbar. Der Römer- kessel bei Bertrich ist der Fundort römischer Säulentrümmer, die im Kurgarten des Orts aufgestellt sind. i

In Aachen deuten aufgefundene Münzen, Jnschriften, Bäder und eine Wasserleitung auf den Aufenthalt der Römer in dieser Gegend hin. Der Granusthurm am Rathhause soll auf der Grundlage eines Apollotempels ruhen. An der west- lichen Hauptthür des Doms sind eine Wölfin und ein Pinlen- apfel rômischen Ursprungs aufgestellt. Im Wäldchen Trim- born bei Aachen findet sih ein römischer Legionstein.

Das Unterrichtswesen in Oesterrei h.

I

Die K. K. Statistische Central-Kommission in Wien hat unlängst über das Unterrichtswesen Oesterreihs ausführliche Zusammen- stellungen veröffentliht. Die nachfolgende Skizze stüßt sich im Wesentlichen u die statistischen Tabellen, welche sich in dem statistischen Jahrbuche der österreichischen Monarchie für das Jahr 1865, herausgegeben 1867 von der genannten Central - Kommission bei Prandel u. Ewald in Wien , finden. Diese Tabellen , welche bei dieser Darstellung auf den gegenwärtigen Umfang der österreichischen Monarchie zurüdgeführt wurden, beziehen sich hin- sichtlich der Universitäten , der Fach, Spezial- und Mittelschulen auf das Jahr 1865, hinsichtlich der Volksschulen und der Schulen für Gebrechliche auf das Jahr 1864. Die zahlreichen Privatschulen Oesterreichs, wie die Knaben-Konvikte der Jesuiten, der Benediktiner Und der Cistercienser und die Mädchen-Pensionate der Schulschwestern, der Salesianerinnen, der en der Clarissinnen, Kanonissin- nen, Augustinerinnen, Norbertinerinnen u. st. w. konnten nicht in Be-

tracht gezogen werden. A I. Die Universitäten.

Oesterreich zählt deren sieben, und zwar zu Wien, Graß, Jnns- bruck, Prag, Krakau, Lemberg und Pesth d. h. 6 in den cisleithanischen und eine in den transleithanishen Ländern. Jn Innsbruck und in Lemberg fehlt inzwischen die medizinish-chirurgische Fakultät. Tm Sommer-Semester 1865 lehrten an der Univer- ität Wien im Ganzen 185 Personen, von zwelchen für 2559 Stu- dirende 223 Vorlesungen gehalten wurden; an der zu Graß, welche von 535 Studirenden besucht wurde, lehrten 58 Personen mit 111 Vorlesungen; an der zu Junsbruck waren 54 Personen als Lehrer für 374 Studirende mit 67 Vorlesungen thätig; die Universität Prag wurde von 1212 Studirenden (von diesen 756 Cecho-Slaven) besucht und zählte 112 Lehrer mit 153 Vorlesungen ; an der zu Krakau lehrten 65 Personen, welche für 309 Studirende (von diesen waren 297 Polen) 91 Vorlesungen hielten; an der zu Lemberg mit 693 Studirenden (darunter 257 Polen und 305 Ruthenen) wirkten 38 Lehrer mit 81 Vorlesungen; an der zu Pesth mit 1541 Studirenden (darunter 1494 Magyaren) waren 78 Lehrer mit 110 Vorlesungen thätig. Die Gesammtzahl aller in Oesterreich Studirenden betrug im Jahre 1865 7323; davon waren Jnländer 7121 und Ausländer 202.

IL Die Fach- und S pezial-Schulen.

1) Die Theologischen Lehranstalten. a) Lateinisch - ka- tholische: Oesterreich u. d. Enns: St. Pôölten (bischöfliche Lehranstalt); Klosterneuburg (Hausstudium der regulirten Chorherren); Heiligenkreuz (Hausfstudium der Cisterzienser); Melk (Hausstudium der Benediktincr) ; Göttweih (Hausstudium der Benediktiner); Oesterreich ob d. Enns: Linz (bischöflihe Lehranstalt); St. Florian (Hausstudium der ober- österreichischen Stifte); Salzburg (theologische Fakultät); Steier- mark; Marburg (bishöfliche Lehranstalt); Admont (Hausstudium der Benéedifktiner); Kärnthen : Kla a (bischöfliche T Krain: Laibach (bishöfliheLehranstalt); Küsten land: Görz (erzbishöflihes Cen- tral-Seminar); Triest (bischöfliche Lehranstalt); Castagnavizza (Haus- studium der î M Tyrol u. Vorarlberg: die bishöfl, Lehr- anstalten zu Brixen und Trient; das Hausstudium der Cisterzienser zu Stams; die Lehranstalten der Franziskaner zu Hall, Schwaß, Boten, Kaltern, Trient und die der Kapuziner zu Trient, Meran, Brixen, Boßven, JTnnsbruck; Böhmen: die bischöflichen Lehranstalten zu Leit- meriß, Budweis, Königgräß, das Hausstudium der Prämonstratenser zu Lepl; Mähren: Olmüß (E Sig theolog. Fakultät), Brünn (bis{chöfliche Lehranstalt); Galizien: die bishöflidten Lehr- anstalten zu Przemys[ arnów und Krakau, das Haus- studium für Ordensfleriker zu Lemberg; Dalmatien: Sebe- nico (Hausfstudium der A Spalato (bi{öfliche Lehranstalt), Zara (erzbishöflihes Central - Seminar), Ragusa (bishöflihe Lehranstalt); Ungarn: die bischöflihen Lehranstalten zu Temesdvár, Waizen, Stuhlweißenburg, Raab, Veszprim, Steinamanger,

ünffkirchen, Neutra, Neusohl, Roietian Kaschau, Zips, Szathmär, Hroßwardein; das Hausstudium der Franziskaner zu Preßburg und L das Hausstudium der Kapuziner zu Preßburg; das Haus- tudium der Benediktiner zu Martinsberg; endlich die erzbischöflichen

Igel das |

Lehranstalten zu Kalocsa, Gran und Eilau; Kroatien und Sl vonien: die erzbischöfliche Anstalt zu Agram und die bis{öflide Y Diakovár; Siebenbürgen: die bishöfliche Lehranstalt zu Karléby Ses die bishöflihe Lehranstalt zu Zengg. di

In den cisleithanishen Ländern gab es im Jahre 1865 ; allem 42 lateinish-katholische theologische Lehranstalten mit 236 Lehren und 1831 Studirenden; in den transleithanishen: 25 Lehranstalt mit 124 Lehrern und 873 Studirenden; in der ganzen Monar 67 Lehranstalten mit 360 Lehrern und 2704 Studirenden. Die z| Studirenden der bishöfllhen Anstalt zu Klagenfurt in Krain gehört sämmtlich dem slovenischen Volksstamme an; von den 116 Studiren, den des Küstenlandes waren 80 Süd-Slaven ; von den 302 Studirey, den Böhmens waren 204 Cecho - Slaven; von den 289 Studirey, den Mährens: 190 Cecho - Slaven; von den 690 Studirey, den Ungarns: 451 Magyaren. b) Griechish- Katholisw§, solher waren im Jahre 1865 in allem 5 vorhanden un) t die bischöfliche Lehranstalt zu Przemysl in Galizien; die hj, chöfliche Lehranstalt zu Unghvär und das Hausstudium der Bas, lianer in Maria Pocs in Ungarn; die erzbischöfliche Lehranstalt zu Blasendorf und die bischöfliche zu Szamos-Uzvär in Sicebenbür

gen. Dieselben zählten in allem 23 Lehrer und 225 Studirende, von

den leßteren waren 65 Ruthenen und 159 Ostromanen. e) Arme: nish-Katholische; solcher giebt es nur eine und zwar zu Wien nämlich das Hausstudium der Mechitaristen, welche 1865 9 Lehre und 23 Studirende zählte. d) Griechish-Orientalische; sola sind 9 vorhanden: Die theologische Lehranstalt zu Czernowiß in de Bukowina; die Klerikalshule zu Zara in Dalmatien; die theologische Lehranstalt zu Pacrac in Kroatien; die erzbisöflid Lehranstalt zu Karlowiß und die bischöflihe Lehranstalt zu Plaski in der Militairgrenze, die theologische Lehranstalt zu Hermannsia in Siebenbürgen; endlich die Lehranstalten zu Versec, Arad un) Zombor in Ungarn. Die 6 nichtungarischen theologischen Lehr-An- stalten zählten 1865 in allem: 25 Lehrer und 329 Studirende, von den leßtern waren 20 Ruthenen, 137 Südslaven und 172 Ostromanen, e) Evangelische Lehranstalten giebt es abgesehen von da K. K. theologischen Fakultät zu Wien elf, und zwar in Ungan sech8, nämlich zu Oedenburg, Preßburg, Eperies, Debreczin, Säros

Patak und Kecskemet; in Siebenbürgen fünf, zu Bistrißk, Schäßburz|

Kronstadt, Hermannstadt und Mediasch. f) Für die Unitarier giek! es eine theologische Lehranstalt in Klausenburg.

2) Tür das Studium der Rechts- und Staatswissen schaften bestchen elf Rechtsakademicen: zu Preßburg, Erlau, Ka- schau, Großwardein, Debreczin, Kecskemés, Eperies und Säáro8-Patak, sämmtlich in Ungarn; ferner zu Agram, Her mannstadt und Klausenburg.

3) Chirurgische Lehranstalten sind scchs vorhanden: zu Salz burg, Junsbruk, Olmüß, Lemberg, Pesth und Klausen- burg; Hebammen-Lehranstalten 16 und Thierarznei-Jnstitut zwei, zu Wien und Pesth.

4) Der polytechnischen Junstitute giebt es sieben, zu Wien, Graß, Prag, Ofen, Brünn, Lemberg und Krakau.

9) Montan -Lehranstalten giebt es drei, nämlich die Mon- tan-Anstalten zu Pribram, Leoben und zu Schemnik in Ungarn; niedere Bergschulen sind zu Pribram in Böhmen, zu Wielia in Galizien, zu Nagyag in Siebenbürgen und zu Wiedschacht und Nagy-Bonya in Ungarn.

6) Für Land- und Forstwirthschaft bestehen: niedere Forstschulen zu Aussee, Weißwasser, Hinterbrühl und Graß, und zwei Forstakademieen zu Mariabrunn und Schemnißgß; ferner dic höhere landwirthschaftliche Lehranstalt zu Ungrisch-Altenburz und die (16) Ackerbaushulen zu Grossau; Jrnharding ; Graß Kolcawca, Rabin, Liebwerda; Chrudim, Kaaden, Hracholusk, Stozic Prerau, Dublany, Czernihów, Keszthelz, Szent-Miclós, Kreuß; weiter die (4) Weinbauschulen zu Klosterneuburg, Krems, Leib- nib und Ofen; die (2) Garten- und Obstbauschuleu zu Brünn und Lemberg; die zwei Hufbeschlags-Lehranstalten zu Graz und Laibach; endlich die Seidenbaushule zuw Baierdorf.

7) Für die Weberei bestehen zwei Weberschulen in Brünn und in Reichenberg.

8) Fünf höhere Handels-Lehranstalten sind Graß, Prag, Pesth und Tri es (Handels-Akademie).

9) Für Nautik bestehen, abgesehen von der soeben erwähnten Handels-Akademie zu Triest, sechs nautische Schulen zu Lussin piccolo, Zara, Spalato, Ragusa, Cattaro und Fiume.

10) Kunst-Akademieen (für Malerei und Bildhauerkunst) giebt es vier: u Wien, Prag, Graß und Krakau.

11) Musik-Konservatorien sind zu Wien und Prag; außerdem giebt es Musikschulen zu Beraun, Schlan, Pilsen; Rokycan, Tabor, Leitmeriß, Brünn, Olmüß und Krakau. __ 12) Militairlehrän stalten. Fr sind zuerst zu erwähnen die Militair-Akademie zu Wiener Neustadt; die Artillerie - Akademie zu Weißkirchen in Mähren; die Genie-Akademie zu Kloster Bruck bei Znaim. An diese schließen sich: die Kriegsschule, die medizinisch-chirur- ische Josephs-Akademie, die militair-administrative Lehranstalt, die

avallerieshule, das Thierarzueci - Institut sämmtlich guten adetten- Institute sind zu But arburg, Eisenstadt und Fiume; Schul-Compagnieen für Infanterie: zu Hainburg und Olmüß, für Pioniere zu Tulln, für Artillerie zu Olmüß, Krakau; Prag und Liebenau, für das Geniewesen zu St. Pölten. Die Militair-Er- E zerfallen in obere und untere; die ersteren be- nden sih zu Straß (in Steiermark), Kuttenberg, Güns, Kaschau und ilitairgrenze), die leßteren zu Fischau, Bruck, Prerau und

in Wien)

weiter das Militair-Lehrer-Tnstitut e Wiener Neustadt.

Kamenigy ( Weißkirchen.

¡Ueber das Postwesen des Norddeutschen Bundes entneh- nen wir der »Provinzial-Correspondenz« folgende Mittheilungen).

In der Verfassung des Norddeutschen Bundes ist die Bestimmung etroffen, daß das Yostwesen für das gesammte Gebiet des Norddeutschen Bundes vom 1. Januar 1868 als einheitliche Staats- Verkehrs - Anstalt eingerichtet und verwaltet werden A ist unterm 2. November 1867 das Geseh Über das Postwesen des Norddeutschen Bundes erlassen worden.

Durch dieses Geseß wurden, abgeschen von der Einheitlichkeit der Verwaltung, einige wichtige Erleichterungen für den Verkehr gewährt. Jn Folge desselben hört vom 1. Januar 1868 der Postzwang für Päe- reien, insbesondere auch für Gelder vollständig auf; auch hinsichtlich der Beförderung von Personen tritt cine Einschränkung des bisherigen Norrechts der Post ein; die unentgeltliche Mitnahme von Briefen i} für die Folge gestattet; endlih haben die bisherigen Bestimmungen über die Garantie - Verpflichtung der Post eine wesentliche Aenderung zu Gunsten des Publikums erfahren. j Leg

Nächst dem Geseß Über das Postwesen trat die wichtige Frage über die anderweite Gestaltung des Posttaxwesens für das Nord- deutsche Postgebiet heran. Das Bestreben der Postverwaltung ging dahin, mit einem übereinstimmenden, einfa gchaltenen Tarif zugleich eine Erleichterung des Verkehrs zu verbinden. Die E na s Zwecks schien nur möglich bei der Einführung des einfachen rief- portosabßes von 1 Sgr. für frankirte Briefe auf alle Ent- fernungen. L

n Folge des unterm 4. November 1867 erlassenen Geseßes über das Posttaxwesen im Gebiete des Norddeutschen Bundes ist das Porto für den gewöhnlichen frankirten Bricf auf alle Entfernungen im Aus- tausch zwischen zwei Norddeutschen Postanstaltcn

bis zum Gewicht von 1 Loth incl. auf 1 Sgr.,

bei größerem Gewicht. auf 2 Sgr. 4 j festgescht worden. Der Tarif für die Fahrpostsendungen hält die Mitte zwischen dem bisherigen preußischen und dem Postvercins-Tarif und ist namentli darauf berechnet, für die mittleren und weiteren Entfernungen eine Erleichterung herbeizuführen. [

Während hiernach zum 1. Januar 1868 eine durchgreifende Re- form des Posttarifs in’s Leben gerufen wurde, sind ferner an Stelle des bisherigen Postvercins-Vertrages am 23. November 1867 nach- stehende Staatsverträge abgeschlossen worden: Ll

1) Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Würt-

temberg und Baden. 4

92) Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Würt- temberg und Baden einerseits und Oesterreich andererseits. 3) Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Luxemburg.

Durch diese Verträge is eine einheitliche, den veränderten Ver- hältnissen entsprehende Regelung der Postverkehrs-Beziehungen zwi- schen den vorbezeichneten Gebieten erzielt worden. j - Wie im innern Verkehr des Norddeutschen Postgebiets, so ist auch im Verkehr des Norddeutschen Postgebiets mit Süddeutschland, Oesterreich und Luxemburg das Porto für den gewöhnlichen frankirten Brief bis zum Gewicht von 1 Loth inkl. auf 1 Sgr. (oder 3 Kreuzer) normirt worden. Auch im Uebrigen stimmen die für den inneren Norddeutschen Postverkehr erlassenen Tarifbestimmungen mit denjenigen für den Austausch zwischen dem Norddeutschen Postgebiet einerseits und Süddeutschland, Oesterreih und Luxemburg andererseits mit wenigen, unerheblichen Ausnahmen vollständig Überein.

Außer der erheblicen Ermäßigung des Briefportos werden durch jene Verträge Erleichterungen für die Versendung von Drucksachen und Waarenproben , für den Bezug von Zeitungen im Wege des Abonnements, sowie für die Uebermittelung kleiner Geldbeträge durch Post-Anweisungen zwischen dem Norddeutschen Postgebiet einer- seits und Süddeutschland und Luxemburg andererseits herbeigeführt.

Unterm 21. Oktober 1867 is zwischen der Posiverwaltung des Norddeutschen Bundes- und der Postverwaltung der Vereinigten Staa- ten von Nord - Amerika ein Postvertrag abgeschlossen , welcher zum 1, Januar 1868 in Kraft tritt und nachstehende Verkehrs-Erleichterun- gen zur Folge hat. Das Porto sür den einfachen frankirten Brief ist auf

4 Sgr. bei der Beförderung über Bremen oder Hamburg,

6 Sgr. bei der Beförderung über Belgien und England festgeseßt worden. M i i ;

Außer der regelmäßigen, zweimal wöchentlichen Postverbindung auf dem Wege über Engkand, findet eine wöchentliche Postverbindung zwischen Bremen und Net - York , und für jeßt eine vierzehntägige, nächstens aber gleichfalls wöchentliche Post-Verbindung zwischen Ham- burg und New-York statt. 5 Lg E a MAb ta Ra E Posiverwaltung i} Überall in voller Ausführung begriffen. ;

__ Dieselbe Ansaß vom 1. Januar 1868 ab: 35 Ober-Post-Direc- ionen, 3 Ober-Post-Aemter, 1 Zeitungs-Comtoir, 4340 Post-Anstalten.

Die 35 Ober-Post-Directionen befinden sich außer in Berlin und

en bisherigen Sißen von Ober - Postdirectionen in den 25 alten Ne- M noch in Braunschweig, in Cassel, in Darm- adt, in Frankfurt a. M. (für den Regierungsbezirk Wiesbaden Und die hohenzollernschen Lande), in Hannover, in Kiel, in Lei p- zig (für das Königreich Sachsen und das Herzogthum Sachsen-Alten- burg), in Oldenburg hg das Großherzogthum Oldenburg und das Jadegebiet), in Shwerin (für Mecklenburg - Sbwerin und Streliß). Die Ober - Postdirection in Erfurt is zugleich für das Großherzog- thum Sachsen-Weimar, für Coburg - Gotha, Sachsen - Meiningen, für die Schwarzburgischen und Reußischen Fürstenthümer, die in Magde- burg zugleich für das Herzogthum Anhalt , die in Minden zugleich Ur die Fürstenthümer Waldeck, für Schaumburg - Lippe und Lippe- Detmold bestimmt.

In den Hansestädten Bremen, Lübeck und Hamburg werden die daselbst noch vorhandenen Postanstalten verschiedener deutscher Staaten in je cin Ober-Post-Amt vers{molzen. Das Personal der neuen Ober-Post-Directionen mit Einschluß der Aufsichts-Beamten ist überall bereits an Ort und Stelle; jeder ist mit Uebernahme seiner dienstlichen Functionen an den betreffenden Orten beschäftigt.

__ Zur wirksameren Vorbereitung der Vershmelzung des Postwesens innerhalb des Norddeutschen Bundes isst eine größere Anzahl von Postbeamten aus Sachsen, Mecklenburz, Oldenburg, Braunschweig und Lübeck gena im preußischen Postbezirk beschäftigt gewe- sen; andererscits sind bisherige preußische Postbeamte nah den gedach- ten Staaten kommittirt.

___ So bildet denn der Zeitraum vom Herbste 1866 bis Ende 1867 einen Überaus wichtigen Abschnitt der Entwickelung des Postwesens.

Der K. Archivrath und Archivar am Staatsarchiv zu Münster Dr. R. Wilmans8, hat vor Kurzem den ersten Band » der Kaiser- urkunden der Provinz Westfalen« herausgegeben. Derselbe zer- fällt in 4 Abtheilungen. Die 1. Abth. (S. 1—271) enthält 55 Ur- funden vom Jahre 777— 900, 2 Urkunden-Regesten und einen Auszu aus dem Herforder Hebe-Register. Die mitgetheilten Urkunden sin zwar bis auf 2 bereits gedruckt, doch hier mit verbessertem Texte, auf dessen Correctheit der Herausgeber ganz besondere Mühe verwendet hat, geliefert. Sie beziehen sich größtentheils auf die Klöster Corvey und Herford, einige auf das Bisthum Paderborn, die Stifte Visbach 7 Neuenhecerse / Metelen, Wunstorf und Wildeshausen, sowie auf mehrere Bischöfe von Minden und Münster und cinige westfälishe Grafen. Auch befindet sich das einzige aus der Karolingischen Zeit vorhandene Osnabrücker Diplom darunter. Meh- rere der Urkunden haben zugleich einen selbsiständigen und hohen Werth für die Geschichte des deutschen Reichs, und es knüpfen sich historische und genealogische Fragen an dieselben, die weit über die Grenzen der Provinz Westfalen hinausreichen. Die den einzelnen Urkunden beigefügten, ziemlich reichhaltigen Anmerkungen beschäftigen sich mit der Frage nach der Aechtheit der Diplome, o wie mit der Deutung der in ihnen vorkommenden geographischen Namen und der Erläuterung ihres geschichtlichen Suhl Ri Zu Nr. 27 bespricht der Verf. eingehend die Schenkung der Jnsel Rügen an das Kloster Corvey. Die 2. Abtheilung (S. 273 466) enthält Z Abhandlungen, die von der Gründung der Stifte Corvey und Herford, ferner von dem Zehntenstreit der genannten beiden Klöster mit dem Bisthum Osna- brü, endlich von den en Kirchenstiftungen des sächsischen Heerführers Widukind und feiner Nachkommen (dem Stift Wildes- hausen, dem Bisthum Verden, der Abtei Vreden, den Stiftungen der Königin Mathilde, dem Stift Enger, dem Stifte zu Nordhausen, der Gründung des Stifts Hameln) mehr oder weniger ausführlich han- deln. Jn der 3. und 4. Abth. werden die historiographischen und diplo- matischen Beweisstücke, welche bei den behandelten Fragen angezogen werden mußten, aus meist bisher nicht benußten Quellen und in verbesserter Gestalt gegeben. Die 3. Abtheilung (S. 469—514) ent- hält Uffing's Lebensgeschichte der heiligen Jda von Herald) das Leben des heiligen Waltger von Herford, eine Grabschrift des 879 gestorbenen Abts Avo, ein Kirchengebet für den König (Missa pro rege), Auf- A p Über Corvey’sche Reliquien , einen Auszug aus dem Ne- rolog des Stifts Neuenheerse, einen zwischen 865 und 877 verfaßten Brief des CorveyerMönches Ratramnus an den Erzbischof Rimbert von Bremen und den Abt Adalgar von Corvey, eine im 10. Jahrhundert verfaßte Ge- \chichte der Gründung des Klosters Corvcy (Fundatio Corbeiensis monaste-— ri), ein Verzeichniß der Corvey'schen Donatoren, dessen Verfasser um 1150 lebte, die geschichtliche Einleitung des Katalogs der Corvey’schen Aebte und die Aufzeichnung des Corveyer Mönchs Godfried über die Ver- luste und die neuen Erwerbungen seines Klosters (1103 1106). Die 4. Abth. (S. 517—546) bringt anderweitige Urkunden und zwar zunächst zwei bisher ungedruckte Diplome des Klosters Bleidenstadt im Nassauischen aus den Jahren 882 und 909, dann das Schreiben eines Mönchs Bernhard an den König Lothar 11., zwei Urkunden, betr. die Stifte Neuenheerse und Werden von 890 und 889, 10 Wil- deshausen’she Dokumente von 872— 1294, endlich die Geschichte der Uebertragung des Leichnams der h. Pusinna aus einem unbekannten Orte Frankreichs nach Corvey (Trans]atio S. Pusinnae virginis). Am Schluß sind cin genaues Register und ein Glossar Veigetgt Außerdem enthält das Werk noch 2 lithographirte Tafeln, welche die Alterthümer des Engerschen Stifts in der Neustädter Kirche zu Her- ford darstellen.

Der Westerwald.

In der vorjährigen Herbstversammlung des naturhistorischen Vereins der preußischen Rheinlande und Westfalens er- attete Dr. Wirtgen einen eingehenden Bericht über seine im Laufe des verflossenen Sommers stattgehabte Untersuchung des Wester- wáäldes. Der Westerwald umfaßt als paaPNe D Ans das ganzc Bergland von der Lahnque le bis zur Lahn- un Siegmündung und is ein von der Natur gut ausgestatteter Land- strih, der si einer im Ganzen reichen Vegetation und vieler inter- essanten Particen zu erfreuen hat. Wir erinnern nur an die Lage von Altenkirchen, an das die Höhen weit beherrschende Hachen- burg, an die Umgebung von Marienberg und an den Glanz- punkt des Westerwaldes, Westerburg. i Nach der Höhenlage können drei verschiedene Etagen des Wester- waldes unterschieden werden: Die untere oder die Etage von Dier-