1868 / 13 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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pielle Fragen zum Austrage gebracht werden müssen , de Tönnen Sie Sich einen Begriff davon machen, wie sehr ‘die ‘Kräfte ‘dés Ministeriums bei der jeßigen Zahl der Mitglieder , welche als Néferenten angestellt sind, angespannt werden.

Nun bestand bis zum Jahre 1848 die Einrichtung, daß das Ministerium des Jnnern in zwei Abtheilungen getheilt war, die jede einen besonderen Dirigenten hatte. Jm Jahre 1848 oder Anfangs 1849 wurde diese Eintheilung aufgehoben, das ganze Ministerium unter einen Unter-Staats-Secretair ge- flellt, und so ist mit enigen Echwankungen die Angelegenheit geblieben bis zu meinem Eintritte in das Amt. Neu, wie ich damals in den Geschäften war, mußte es mir vor allen Dingen darum zu thun sein, die Ueberzeugung zu gewinnen, daß das- jenige, womit ih mich nicht persönlich beschäftigen konnte, in einer den Geseßen und Verhältnissen gemäßen Weise bearbeitet würde und durch meine Verantwortlichkeit gedeckt werden könnte. Jch babe deshalb damals gleich die Einrichtung getroffen , daß das Ministerium in zwei Abtheilungen getheilt und die zweite Abtheilung unter die Direction eincs Rathes des Ministeriums gestellt wurde , der diese Abtheilung selbstständi dirigirte, unbeschadet der Stellung des Unter-Staats-Secretair als solchen, und unter Mitwirkung desselben in einer Reihe von Angelegenheiten, die ih speziell bezeichnete.

Die Einrichtung wurde von Sr. Majestät dem Könige ge- nehmigt mit der Bemerkung, daß es eine Probeeinrichtung scin solle, die, wenn sie sih bewähre, zu einem Definitivum umge- wandelt werden solle. Dieser Zeitpunkt scheint mir gekommen. Ich habe zu der Umwandlung in ein Definitivum die Qu- stimmung des Finanzministers und Sr. Majestät des Königs erhalten, und bin mit diesem Antrage seßt vor den Landtag getreten, um nun auch durch Bewilligung der geforderten Summe die Zustimmung des Landtages dazu zu erhalten. Insofern handelt es sich also nicht um eine neue Organi- sation, sondern um Fixirung desjenigen, was seit fünf Jahren bereits bestanden hat und als Desinitivum. Jndem ich den Antrag formirt habe, eine Minisierial - Direktorstelle zu creiren, ist damit der doppelte Zweck verfolgt worden: erstlich, eine Stelle, die nothwendig ist, wie ih ihnen sagte, zu fixiren, zweitens eine neue Rathsstelle für das Ministerium des Jnnern zu gewinnen , indem ich in jedem Falle eine Arbeitskraft mehr zu haben wünsche, als ich bisher hatte. Wenn Sie sich denken, meine Herren, wie die Sachen in einem Ministerium gehen, so werden Sie mit mir darin übereinstimmen, daß ohne eine Theilung der Bearbeitung der Angelegenheiten die Ueberzeu- gung von einer prompten 1nd Nes Bchandlung im Ministerium nicht gewonnen werden kann. Mir selbst ist es unmögli, alle eingehenden Sachen zu schen und mich mit jeder derselben speziell zu beschäftigen. Einer aber im Ministerium muß diese Verpflichtung Übernehmen, und das ist naturgemäß derUnter-Staats-Secretair. Der Unter-Staats-Secretair muß von allen Nummern, die eingehen, Kenntniß nehmen und diejenigen aussondern, die für mich von persönlichem Interesse sind. Dazu rene ih namentlich alle Personalien und Kassensachen, alle prinzipicllen Angelegenheiten und Vieles, was sihch im Allge- meinen nicht fixiren läßt, aber im Besonderen leicht heraus zu kennen ist. Will der Unter-Staats-Secretair dieser Aufgabe nach- ommen, so ist scine Jeit so außerordentlih in Anspruch ge- nommen, daß cs ihm absolut unmöglich ist, jede einzelne Ver- fügung, die von dem Referenten entworfen ist, einer Prüfung zu unterzichen, ehe er seineUnterschrift, unter der die Sachen hinaus- gehen, ertheilen kann. Es is} dies eine absolute Unmöglichkeit, und gerade deshalb wünsche ich, daß diese Arbeit unter zwei Personen getheilt werde, Wenn der Unter-Staats-Secretair alles geschen hat und alles zeichnen kann, was er will, so erfüllt er dadurch die Stellung, die der Unter-Staats-Secretair erfüllen soll, das heißt, er ist au courant von allem, was vorgeht, und ist im Stande, jeden Augenblick mich im Behinderungsfalle zu vertreten. Allein alle Sachen zeichnen kann er nicht. S muß neben ihm ein Beamter bestchen, der mit die Garantie dafür Übernimmt, daß die hinausgehenden Dung nicht bloß sahgemäß sind, sondern daß sie auch mit Verfügungen, die aus der Feder anderer Referenten fließen, im Einklange sind. Beide müssen für Aufrechthaltung des prinzipiellen Standpunkts sorgen und dafür bürgen, daß alles, was aus dem Ministerium kommt, sich in einem inneren Zusammenhange befinde. Die Erfahrung hat bewiesen, daß selbst jeßt mit der neuen Einrichtung dieKraftanstrengung eine ganz außergewöhnliche sein muß, ich kann die Herren versichern, daß die Nächte hin- zugenommen werden müssen, das zu bewältigen, was zu be- wáältigen is und dies gilt nicht blos für dàs vorige Jahr, sondern vorauss\ichtlich noch für lange Zeit. Nun erscheint es mir nicht zweckmäßig, eine Position, von welcher ich nachge- tulesen zu haben glaube, daß sie nothwendig is, nur als În- terimistikum bestehen zu lassen. Sie könnten sagen, das jeuvige Verhältniß könne ja weiter fortdauern, ih könnte ja ferner

noch die Functionen des Abtheilungsdirektors durch cinen Rat verschen: lassen. ‘Meine Herren, ein solches ‘Jnterimistikum bat viele persönliche und sachliche Jnkonvenienzen; es würde auch nicht den Grundsäßen der Organisation von Behörden ents sprechen ; was für nothwendig erkannt worden ist, muß man auch fixiren. Wenn früher das Ministerium Jahre und selbst Jahrzehnte lang mit einer anderen Einrichtung bestanden hat, so geht dies doh nach meiner Ueberzeugung nicht fer- ner. Jch “könnte micy durch einen Beschluß des Hau- ses, der mir gewiß sehr unerwünsht wäre, daß nämlich diese Ministerialdirektorstelle nicht creirt werden solle, niemals bestimmen lassen, die Einrichtung selbst aufzugeben , weil ich sonst bankerott macen müßte. Wenn das aber der Fall ist, so sche ih keinen Grund ein , warum das Haus eine Einrich- tung, die unbedingt nothwendig ist, nicht zur definitiven machen will. Jh meine, meine Herren, mit je mehr Recht Sie An- sprüche an die Thätigkeit des Ministeriums machen, mit um so weniger Recht können Sie die so geringen Hülfsmittel welche das Ministerium in diesem Augenblicke von Ihnen in Anspruch nimmt, verweigern. Jh hätte, wenn ih den Bedürfnissen ganz hätte Rehnung tragen sollen, außerdem noch zwei bis drei Rathsstellen mehr auf den Etat bringen müssen, Ich glaube, daß mir ausreichende Mittel hätten gewährt wer- den müssen, mindestens aus jedem der neuen Landestheile einen vortragenden Rath in mein Ministerium zu berufen, um durch mündliche Auskunft jeden Augenblick diejenige Beschleu- nigung herbeiführen zu können, die sonst auf gewöhnlichem Wege nicht herbeigeführt werden kann. Allein cin balancir- ter Etat ist niht der Ausdruck des Bedürfnisses , sondern der im Augenblicke disponiblen Mittel zur Erfüllung ‘der Bedürf- nisse. Sonst, meine Herren, würde der Etat ganz anders lauten! Jh bitte also, meine Herren, daraus, daß ih keine größere Vermehrung der Rathsstellen beantragt habe, nicht

schließen zu wollen, daß es solcher nicht bedürfe. Jch habe |

davon nur abgestanden auf ausdrückliche Befürwortung und dringendsten Wunsch des Herrn Finanz-Ministers, der mit seinen Mitteln in Schwierigkeiten sich, befand. Wenn ih ohne Zuzichung des Herrn Finanz-Ministers gefragt würde: Was ijt das Bedürfniß? so würde ich jedenfalls noch drei Raths- stellen außer dieser auf den Etat gebracht haben.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

Aus dem Lüneburgischen wird dem »Hannöv. Cour.« geschric- ben: Das verflossene nasse Jahr, das uns cine im Allgemeinen nur geringe Ernte brachte, wird ohne Zweifel die Veranlassung zu eincm fleißigen Drainiren der nafkalten, ja schon der feuchten Ländereicn geben, worin man eine Zeit Ee allen Anregungen, unbegreif- licher Weise lässig gewesen ist. le drainirten Felder zeichneten sich nämlich im verwichenen Jahre durch den Stand ihrer Früchte und deren Körner - Ertrag ganz besonders aus und zeugten von Neuen), daß es faum eine wirksamere und deshalb wichtigere Grundmeliora- tion für die meisten Boden-Arten giebt, als ein gehöriges Drainiren.

Aus Baden, 10. Januar. Die Versammlung süddeutscher Forstwirthe, Welche im vorigen Jahre ausfiel , wird in der ersten Hälfte des Monats Juni d. J. in Neu wied tagen.

_—_— Die »Wiener Zeitung« vom 11. Januar meldet Folgendes Über den Stand der Ninderpest in Niederösterreidh, Mähren und Öester- reichish-Schlesien: Einer amtlichen Mittheilung zufolge ist die Rinder- pest Anfangs dieses Monats neuerdings in Niederösterreicch und ae in dem Orte Gnadendorf im Laaer Bezirke ausgebrochen und ind daselbst in einem Hause zwei Stück Rinder erkrankt und sogleich der Keule unterzogen worden.

__ Die Rinderpest ist in Mähren während der zweiten Hälfte des Monats Dezember in Borschiz des Ung. Ostrauer, dann in Zulb und Waltrotviz des Joslowizer Bezirkes, somit in drei Ortschaften erloschen und dagegen in Lauka des Ung. Ostrauer Bezirkes ausgebrochen.

Dermalen herrscht die Seuche blos in dem zuleßt gedachten Orte Lauka , woselbst seit dem Ausbruche dersclben unter 368 Rindern in 2 Höfen 9 Stück erkrankt, hierunter 4 gefallen und 5 gekeult worden sind, während 5 weitere Stücke aus Vorsicht beseitigt wurden.

Die Rinderpest ist in Schlesien während der zweiten Hälfte des Monats Dezember in keinem neuen Orte mehr zum Ausbruche ea , nur hat dieselbe in Kameral-Ellgoth noch einen dritten

of ergriffen.

Derzeit herrscht in Schlesien die Ninderpest nur in der Gemeinde Kameral-Ellgoth des Teschner Bezirkes, in welcher während der oben benannten Jeitperiode 3 Hornvichstücke von der Seuche befallen wurden, welche nebst noch 4 anderen sfeuchenverdächtigen Rindern der Keule überliefert worden sind, so daß sih in diesem Orte weder krankes, noch \seuchenverdächtiges Hornvieh vorfindet.

In Swlesien wurden vom ‘Ausbruche der Rinderpest bis 31, De- ember 1867 in'8 Gemeinden unter einem Hornviehstande von 3275

indern in 32 Gchöften 92 Stück von der Seuche befallen, von denen 26 Stück gefallen und 66 nebs noch anderen 81 seuchenverdächtigen

Stücken vertilgt worden sind, so daß der ganze Vichverlust 173 Stücke

beträgt.

211 Deffeutlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen,

Stecckbrief.

Der Korbmachergesclle Wilhelm Friedrih Johann No- wißky, am 30. Juni 1842 in Danzig geboren, evangelischer Religion und zuleßt im April 1867 zu Danzig in der Drehergasse Nr. 14 bei Peters wohnhaft, ist durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 6. April 1867 wegen Unterschlagung zu einer Gefängnißstrafe von einem Monat und Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf ein Jahr rechtskräftig verurtheilt worden.

Die Vollstreckung dieser gegen den 2c. Nowißfky erkannten Ge- ängnißstrafe hat niht ausgeführt werden. können, weil derselbe in seiner bisherigen Wohnung zu Danzig und auch sonst nicht aufzufin- en ist.

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 2c. Now ißky Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei- Behörde Anzeige zu machen. A

Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair - Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Now ißfy zu achten, ihn im Betretungsfalle stzutichinen und mit allen bei ihm sich vorfin- denden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an das nächste preußische: Gericht abzuliefern, welches: wir hiermit ergebenst um Voll- M der Eingangs erwähnten Strafe und Benachrichtigung hier-

ber an uns ersuchen.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baa- ren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 6. Januar 1868. R i

Königliches Kreisgericht. T. (Criminal-) Abtheilung.

Stecdckbrief. :

Der unten näher bezeichnete Maschinenbauer Johann Moriß, aus Lettlin bei Pyriß gebürtig, in Berlin ortsangehörig , welcher we-

en einfachen Diebstahls im wiederholten Rücffalle von dem hiesigen reis\schwourgerichle zu vierjähriger Zuchthausstrafe rechtskräftig ver- urtheilt worden , ist am 11. d. Mts.,, Mittags gegen 12 Uhr, an der Grenadierstraßenecke zu Berlin auf dem Transport entsprungen.

Es werden daher alle Civil- und Militair-Behörden des Jn- und Auslandes hierdurch ersucht, auf denselben Acht zu haben, ihn im Be- tretungsfalle festzunehmen und an das Stadtvoigtei - Gefängniß zu Berlin abliefern zu lassen. Wir versichern die sofortige Erstattung der entstehenden Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes auch eine gleiche Rechtswillfährigkeit. s

Zugleich wird Jeder, welcher von dem Aufenthalt des 2c. Moriß Kenntniß hat, aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei- Behörde unverzüglich Mittheilung zu machen.

Perleberg, den 14. Januar 1868. ;

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Signalement. he

Der Maschinenbauer Jo hann Moriz aus Berlin is 35 Jahr alt, am 20. Dezember 1532 in Lettlin bei Pyriß geboren , evan- gelischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat s{hwarzbraune Haare und dergleichen Augenbrauen, braune Augen, shwarzen Bart, rundes Kinn, lange Nase, gewöhnlichen Mund, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe , defekte Zähne, ist von mittlerer Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat e een Kennzeichen.

efleidung.

Brauner Ucberzieher, seidener Shlips, grauer Filshut y schwarzer

Tuchrock; dergleichen Hose und Weste, Lederstiefeln, weißes Oberhemde.

Stedckbriecef. : Betreffend den Schreiner Heinrich Bardenschlag von Bai- reutlh, 28 Jahre alt, mittelgroß, schlank, brünett, mit Bärtchen wegen Fälschung und Betrugs. Bockenheim, den 13. Januar. 1868 Königliches Amtsgericht. Steckbrief. ider ; ; Tagelöhner Heinrich Keßler von Jstha behufs Verbüßung einer wegen Diebstahls gegen ihn erkannten dreimonatlichen Gefängnißstrafe. Verfolgende Behörde. Amtsgericht Wolfhagen.

Wolfhagen, am 13. Januar 1868 S Königliches Amtsgericht.

Die ledige Anna Elisabeth S chneider von a hat sich von Hause entfernt und einen 10jährigen Knaben, ohne für dessen Verpslegun i sorgen, zurügelassen. | j Man stellt deshalb das ergebenste Ersuchen, die 2c. Schneider im Betretungsfalle mit Zwangsroute in ihre Heimath zu verweisen.

omberg, am 13. Januar 1868. s 9 Dee Königliche Landrath.

Haudels-Negister.

Handels-Register des Königl. Stadtgericht 3 zu Berlin. Die unter Nr. 2478 drs Firmen - Registers eingetragene hiesige

irma q Karl Wiegandt,

nhaber: Buchhändler Karl Ferdinand Wiegandt ist E und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.

Die Gesellschafter der hierselb unter der Firma i ; Gebrüder Oelsner (Kommissions- und Agentur-Geschäft; jeßiges Geschäftslokal Neue Schönhauserstr. Nr. 12) am 1. Januar 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind : die T Ae ie ulius Oelsner | ; 9) Stephan Oelsner ( zu Berlin, Dies is in das Gesellschafts-Register des unterzeichneten Gerichts unter Nr. 2225 zufolge Verfügung vom 14. Januar 1868 am selben Tage eingetragen.

Unter Nr. 2861 des Firmen-Registers, woselbst di: hiesige Hand

lung, Firma Israel Behrendt und als deren Jnhaber der Kaufmann Tsrael Behrendt vermerkt steht : ist zufolge heutiger Verfügung éiugeteanen: Der Kaufmann James Behrendt zu Berlin is in das Han- delsgeschäft des Kaufmanns Jsrael Bchrendt als Handels- gele Gallen eingetreten und die unter der Firma FJsrael Behrendt nunmehr bestehende Handel8gesellschaft unter Nr. 2226 des Gefellschafts-Registers eingetragen. Unter Nr. 2226 des Gesellschafts-Registers find heute die Kaufleute 1) Jsrael Behrendt u Berlin 2) James Behrendt d / als Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Jsrael Behrendt, (jeßiges Geschäftslokal: Klosterstr. 93) am 1. Januar 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft eingetragen.

Unter Nr. 2174 des Gesellschafts - Registers, woselbst die“ hiesige

Handlung, Firma Börsen - Buchdruckerei Denter & Nicolas, und als deren Jnhaber die Kauffrau Wittwe Denter, Auguste Albertine Henriette, geb. Karsch, und der Buchdruckereibesßer Emil Nicolas ver- merft steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: Der Kaufmann Carl Emil Naundorf zu Berlin is 7am V E 1868 als Gesellschafter in die Handelsgesellschaft eingetreten. Die Kauffrau Wittwe Denter, Auguste Albertine Henriette, geb. Karsch, ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden.

Unter Nr. 1062 des Gesellschafts - Registers, woselbst die hiesige

Handlung, Firma

Wiegandt & Hempel, und als deren Jnhaber der Buchhändler Karl Ferdinand Wiegandt und der Kaufmann Kommissionsrath Carl Gustav Hempel vermerkt scht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen: :

Der Buchhändler Karl Ferdinand Wiegandt ist durch Tod aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden, :

Die Wittwe Wiegandt, Emilie Wilhelmine Marie, geb. Mes zu Berlin, ist am 5. Oktober 1867 als Handelêgeell: \chafterin in das Handel8geschäft eingetreten.

Die Befugniß, die Handelsgesellschaft zu vertreten, steht ns dem Kaufmann, Kommissions-Rath Carl Gustav Hem- pel zu.

Der Kaufmann Adolf Rudolf Max Haar zu Berlin hat für seine hierselbst unter der Firma Max Haar : bestehende, unter Nr. 4736 des Firmen-Registers eingetragene Handlung feinem Bruder Johann Friß Georg Haar zu Berlin, geboren am 26. März 1549,

Prokura ertheilt. Dies is zufolge Verfügung vom 14. Januar 1868 am selben

Tage unter Nr. 1171 in das Prokuren-Register eingetragen.

Die dem Kaufmann Carl Fraenkel und die der Ehefrau desselben;/

Caroline Fraenkel, geb. Rosenthal, für die hiesige Handlung, Firma Julius Rosenthal j ;

ertheilten Prokuren sind erloschen und zufolge heutiger Verfügung

unter Nr. 583 und unter Nr. 586 im Prokuren-Register gelöscht.

Berlin, den 14. Januar 1868. E

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. ———_——

Die unter Nr. 7 unseres Firmen - Registers eingetragene Firma Gebrüder Gutherz, Jnhaber Kaufmann Abraham Gutherz zu Oder- berg, ist erloschen; eingetragen zufolge Verfügung vom 9. Januar 1868 am 9. Januar 1868.

Angermünde, den 9. Januar 1868. ' G Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

In die Handelsregister des unterzeihneten Gerichts sind zufolge Verfügung vom 4. Januar 1868 unterm 7ten ez. a. et m. folgende Eintragungen : i

A. Firmen-Register: s :

ad Nr. 29. Der Kaufmann Wilhelm Friedrih Carl Arthur Klein

zu Brandenburg ist in das Handelsgeschäft des Kauf-

manns Carl Louis Klein als Handelsgesellschafter cin-

getreten und die nunmehr unter der Firma C. F. Torges

bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 97 des Gesell- schafts - Registers eingetragen.

De