1868 / 20 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

in Elberfeld bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Elbing bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Emden bei der Kgl. Banf-Kommandite, in urt bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse, in Essen bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Frankfurt a. M. bel gu N, Aas Gend aus ei der Kgl. Regierungs-Haupt-Ka}se un in Frankfurt a. O. } ei der Kgl. Bank-Komimandite, in Gleiwisß bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Glogau bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Görliß bei der Kgl. Bank-Komumnandite, in Graudenz bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Gumbinnen bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse, in Halle bei der D F A0 Gee, Ÿ j el der Kgl. General-Kasse un in Hannover bei dcr Kgl. Bank-Kommandite, in Insterburg bei E T N andlle E j / ei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse un in Königsberg bei dem Kgl. Bank-Comtoir, in Landsberg bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Liegnis bei r Aa d Dose a L i j el der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse un in Magdeburg | bei dem Kgl. Bank-Comtoir, in Marienwerder bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse, in Memel bei der Kgl. Bank-Kommandite, in E O gle Ung Sa V@asse 4 j et der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse un in Minden bei der Kgl. E. a u j A ci der . Kegierung8-Haupt-Kasse und in Münster | bei dem Kgl. Bank-Comtoir, in Nordhausen bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Oppeln bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse, in D - E Ra Bee M y : R ci der . Regierungs-Haupt-Kasse un in Posen bei dem Kgl. Banfk-Comtoir, in Potsdam bei der Kgl. E N upl-Kasse, in Nendsburg bei der Kgl. Haupt-Ka e/ in Siegen bei 4 de Bal Kea R nis n : ei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse un 1 Stettin bei dem Kal. R Auras j ei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kajsse un in Stralsund | bei der Kgl. Banfk-Kommandite, in Thorn bei der O: Bank-Kommandite, in Tilsit bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Trier bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse, in Wiesbaden bei der Kgl. Regierungs-Haupt-Kasse. unter den bei jenen Stellen auszugebenden Bedingungen und zum Course von 95 Prozent. Berlin, den 16. Januar 1868. : General-Direction der Sechandlungs-Societät. Camphausen. Haupt-Bank-Direktorium. v. Dechend. Boese.

L iungungen

er Subscription auf 12 Millionen Thaler Preußischer #pCt. Ge vom Jahe 1867. t: 1, Die Subscription findet gleichzeitig bei den bezeichneten Stellen am Freitag, den 24., und am Sounabend, den 25. Ja- mee n ©., von 9 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nach- mittag statt und wird alsdann ameln. 5 Art. 2.

Der Subscriptionspreis ist auf 95 Prozent, zahlbar in Thaler- Valuta, festgeseßt. Außer dem Preise hat der Subskribent die Stück- zinsen für den beigegebenen laufenden Zinscoupon vom 1. Oktober 1867 ab bis zum Tage der Ms der Stücke zu vergüten.

Pt. 0.

Bei der Subscription muß eine Kaution von 10 Procent des Nominalbetrages hinterlegt werden. Dieselbe is entweder in baar oder in zum Tagescourse zu veranschlagenden Preußischen Staats-

apieren oder solchen Effekten, welche in dem amtlichen Berliner örsencourszettel notirt sind, n O rt. 4.

Wenn sich eine Ueberzeichnung der aufgelegten Summe von 12 Millionen Thalern ergeben sollte, so werden die Subscriptionen unter thunlihster Berück ihtigung der fkleinen Beträge verhältniß- mäßig reducirt. Den Subsfkribenten steht über den in diesem Falle Überschicßenden Theil der En A freie Verfügung zu.

trt. 0.

Die Subskribenten können die ihnen zufallenden Obligationen, deren Nominalbetrag ihnen baldmöglichst mitgetheilt werden wird, vom 5. Februar a. c. an gegen Zahlung des Preises (Art. 2) abnch- men, sie sind jedoch verpflichtet,

Ein Viertel der Stücke spätestens bis 15. März a. e.

Ein Viertel » » » » 15. April »

Ein Viertel » » » » ‘15. Mai »

Ein Viertel » » » » 15, Juni » abzunchmen. Nach vollständiger Se wird die hinterlegte Cau- tion verrechnet , resp. zurückgegeben. Qr Beträge unter 4000 Thaler ist feine successive Abnahme, gestattet, und sind solche spätestens bis zum 15. März a. e. ungetheilt zu reguliren. Die Abnahme muß an

321

Art. 6.

Jeder Subskribent erhält über seine Zeichnung und die geleistete Caution eine Bescheinigung, auf welcher die gegenwärtigen Bebingune gen wörtlih vermerkt find.

Bei dem vollständigen Bezuge der Stücke ist die Bescheinigung | zurückzugeben, bei successiver Empfangnahme der Stücke (Art. 5) vor- aUzeigen, um daxauf die abgenommenen Beträge abzuschreiben.

[216] Aufkündigung

_Kur- und Neumärkischer Pfandbriefe. __ Die in dem beigefügten Verzeichniß aufgeführten Pfandbriefe sollen in dem nächsten Zinstermin

: _ Johannis d. J.

von dem Ritterschaftlichen Kredit-Institut eingelöst werden. L Wir fordern daher die Inhaber auf, gedachte Pfandbriefe nebst Talons und denjenigen Zinscoupons, welche auf einen späteren als den vorbezeichneten Cálligfeits - Termin lauten, unverzüglich unsere Haupt - Kasse oder an - eine nnserer Provinzial - Ritterschafts- Kassen einzuliefern. Ueber die Einlieferung wird Recognition ertheilt und diese demnächst im Fälligkeits - Termin bei derjenigen Kasse, bei welcher die Einlieferung erfolgt ist, durch Verabfolgen der Valuta ein- gelöst werden. Diejenigen Jnhaber gekündigter Pfandbriefe, welche dieselben nicht bis zum E ersten März d. J. einliefern, haben zu gewärtigen, daß alsdann diese Pfandbriefe auf thre Kosten nochmals aufgerufen werden; diejenigen aber, welche wri- terhin die Einlieferung bei einer der Provinzial - Ritterschafts - Kassen

bis zum / vierzehnten Juli d. I. oder bei unserer Haupt-Kasse bis E 4 : : vierzehnten Au ust d. J. nicht bewirken, haben zu erwarten daf sie nah Vorschrift der Aller- höchsten Ordre vom 15. Februar 1858 und des Regulativs vom 7. De- zember 1848 (Geseßs-Sammlung 1858 S. 37, 1849 S. 76) mit den in dem Pfandbriefe Nen Rechten insbesondere mit dem der Spezial-Hypothek präkludirt und mit ihren Ansprüchen auf die bei dem Kredit-Jnstitut zu deponirende Valuta werden verwiesen werden. Halls die zum Umtausch gekündigten Pfandbriefe (Lit. B. des Verzeichnisses ) bei der Haupt-Rittershafts-Kasse eingeliefert eichnete Haupt-Direction von threr Befugniß, | Ei unä ] u ertheilen , zur Bequemlichkeit der Jnhaber bis auf Weiteres feinen Gebrauch machen, vielmehr gegen Einlieferung der gekündigten Pfandbriefe sofort die Ersaß-Pfandbriefe aushändigen. _ Auch erfolgt die Einziehung der auf Umtausch gekündigten Pfand- bricfe und die Aushändigung der Ersaß - Pfandbriefe immer kostenfrei

E Pfandbriefs-Jnhaber , sofern er dabei nicht selbst etwas ver-

Berlin, den 16. Januar 1868. Kur- und Neumärkische Haupt-Ritterschafts-Direction. Gr. v. Haeseler. v. Klüßow. v. Tettenborn.

A Bera unis gekündigter und einzuliefernder Kur - und Neumärkischer Pfandbriefe.

Betrag. Gold. | Courant. Thlr. | Thlr.

A. Dur h Baarzahlung des Nenny1werths einzulösende Pfandbriefe.

Schloßgut zu

Greifenberg 2c. Ukermark. Eichwerder. Mittelmark.

37,669 »

» 92/067 Sydow. »

B. Durch Umtausch einzulösende Pfan dbrie

7728 Wartenberg. Mittelmark. 500 371212 Radelow. » . 37,216 » »

37,233 » Marienhof.

Nummer. Gut. Provinz.

36/825 37/664

» 50,626 Neumark.

E,

mm

Verschiedene Bekanntmachungen. [218]

Die nach §. 28 des Statuts vom 20. Mai 1845 angeordnete ist gel-Versammlung der Wrießen-Freienwalder Chaussee-Gesellschaft Dienstag, den 25. Februar 1868, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause zu Wrießen anberaumt, wozu wir die Herren Actionaire ergebenst einladen.

Gleichzeitig bemerken wir, daß die mit den kassenmäßigen Belägen versehene, in calculo geprüfte Rechnung für das Verwaltungsjahr 1867 vom 10. Februar d. J. ab, due Einsicht eines jeden der Herren Actio-

naire beim Rendanten der Ge ellschaft bereit liegen wird. Wricßen, den 20. Janua 18 i r

Das Comité

derselben Stelle erfolgen , welche die Zeichnung angenommen hat,

der Wriepen-Freienwalder Chaussce-Gesellschaft.

ters. bescheinigt

Das Abonnement beträgt 4 Thlr.

für das Vierteljahr.

Alle Pofi - Anstælten des In- und Auslandes teen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers :

Fäger- Straße Nr. 10. (zwischen d. Sriedrichs- u. Kanoniersix.)

E e L O E E

«nzeiger.

t M I E A E V he P S E T: A A R TIE E T M T A uar O-A r r E E A MEA E MET A M R - m R T E Me

M W.

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung. Nach §. 1. Absay 3 des Geseves über das Posttaxwesen im Gebiete ded Norddeutschen Bundes vom 4. November 1867 (Bunde8geseßblatt Nr. 8) werden portopflihtige Dienst- briefe mit dem durch dieses Geseß für unfrankirte Briefe einge- führten Zuschlagporto von 1 Sgr. alsdann nicht belegt, wenn die Eigenschaft derselben als Dienstsache durch ein von der ober- sten Postbehörde festzustellendes Zeichen auf dem Couvert vor der Postaufgabe erkennbar gemacht worden is. / In Ausführung dieser geseßlichen Bestimmung ist-an cord- net worden, daß diejenigen portopfslichtigen unfranklirten Se mit dem Zuschlagporto von 1 Sgr. nicht zu belegen sind, E aus Orten des Norddeutschen Postgebietes nah anderen Orten \ 1d zwar: E E öffentlichen Bebörden, von einzelnen, cine öffentliche A örde repräsentirenden Beamten, so wie von Geistlichen in E Z- übung dietistlicher Nen abgesandt werden, sofern die l er Postaufgabe: zit T e ee Adresse as dem Vermerk: »portopflichtige ienstsache « verschen, : b) ut ferllitem Siegel oder Stempel verschlossen sind. ü Von dem Erforderniß des Amtssiegel - Verschlusses wir nur in dem Falle abgesehen, wenn der Absender zwar zur Kategorie derjenigen Beamten gehören sollte, welche eine öff:ntlich? Tebörde revräseaticeu, sh: (Go nicht im Besiße eines amtlichen Siegels befindet und »die Ermangelung eine Dienstsiegel8« in solhen Fällen auf der Adresse unter dem R merk zu a. mit Unterschrift seines Namens und Amis-Chara -

mit der Vermerk »porto ichtige Dienstsache « leihmäßig in die, D r alie , ist s wünschenswerth / daß derselbe E links in der Ecke auf der Adreßseite der portopslichtigen Dienstbriefe von dem Absender-niedergeschrieben woerde. M Milde Stiftungen und Privat-Vereine sind, auch Wyer denselben nah Maßgabe dex früheren, einstweilen aufrecht er-

haltenen Bewilligungen die Portofreiheit für gewisse Sendungen |

zusteht, zur Anwendung der Bezeichnung »portopflichtige Dienst-

m ? E ti t; 1 i Briesen die nah Gebieten außerhalb des Nord- deutschen ostbezirks bestimmt find, z. B. nah Oesterreich, Bayern Württemberg, Belgien, Niederlande u. \#. w., oder die von auswärts abgesandt, ‘nah dem Norddeutschen Postbezirk bestimmt ind, oder durch denselben transitiren, findet ein Erlaß des Bn blagporto'8, wo ein solches für unfrankirte Briefe ver- tragsmäßig feststeh hend ist, nit ftatt. erlin; den 22. Januar j

M 5 Gener: ost-Amt.

von Philipsborn.

E f G Í i : | Das 4. Stück der Gesez-Sammlung, welches heute aus-

gegeben wird, enthält unter „Nr "2966 vie Bestätigungs-Urkunde, betreffend den ersten und zweiten Nachträg zum Statut-der Berlin - Görlißer Eisen- bahn-Gesellschaft. Vom 13. Januar 1868; und unter Nr. 6967 das Privilegium wegen Emission auf Un ur aber lautender Prioritäts - Obligationen der Berlin -Gör iyer isenbahn - Gesellschaft von Einer Million zweimal „Hunder funfzig Tausend Thalern. Vom 13. Januar 1868. -

im 23. Januar 1868, : L V Ea ungs Mde edlirtot«. ;

Cs

Berlin, Donnerstag, den 23. Januar; Abends

1868.

e

íIJustiz - Ministerium.

Der Rechtsanwalt Dr. jur, Lüders zu Kiel ist zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Kiel, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Kiel, ernannt worden.

Bekanntmachung. i

Zu Dahlen im Regierungsbezirk Düsseldorf und zu Gevelsberg im Regierungsbezirk Arnsberg werden am 1. Februar e. Telegraphen- stationen mit beschränktem Tagesdienste (efr. §. 4 der Telegraphen- Ordnung für die Korrespondenz im Deutsch-Öesterreichischen Telegraphen- Verein) eröffnet werden.

Côln, den 20.- Januar 1868. i

Der Telegraphen-Direktor. Richter.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 23. Januar. Se. Majestät der König empfingen heute die militairischen Meldungen, nahmen demnächst die Vorträge des Contre - Admirals Jachmann und der Generale von Podbielski und von Tresckow entgegen, und geruhten Nachmittags die Gesandten Oesterreichs und Jtaliens, die. Grafen Wimpffen und Launay, zu empfangen,

Jhre Majestät die Königin war gestern auf dem_ Schlosse anwesend und speiste mit Sr. Majestät dem Könige bei der. verwittweten Königin in Charlottenburg. :

_ Se, Königliche Hoheit der Kronprinz ließ Höchstfich gestern die Pläne zu dem neuen Generalstabs-Gebäude durch den Baumeister Gödeking vorlegen, empfing die aus Wien zu- rückgekehrten Offiziere, den General der Infanterie von Baauchitsch, den Lieutenant von Brauchitsch, so wie die Depu-

tation des Neumärkischen Dragoner - Regiments Nr. 3, und

Nachmittags Herrn Merges aus Cöln.

-— Die heutige (34.) Plenar-Sitzung des Abgeordneten- hauses S0 8 dem Präsidenten vou Forckenbeck um 105 Uhx mit kurzen geschäftlichen Mittheilungen eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Finanzminister Frhr. von der Heydt, der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten vonSelchow und die Regierungs-Kommissare, Unter-Staats- Secretair Dr, Lehnert, Geheimer Ober-Regierungs-Rath Knerk, Geheimer Regierungs-Rath v. Wolff und Major Bronsart

, endorf. | i : 5 nas Gegenstand der Tages-Ordnung bildete die Bor- berathung des Staatshaus8halts-Etats pro 1868 und zwar V Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichis- und Medi- inal-2 enheiten. L N ut: Staats - Secretair Dr, Lehnert erklärte: Dem Hohen Hause habe ih zunächst im besonderen Auftrage des Herrn Kultus-Ministers das s{hmerzliche Bedauern prechen, welches er darüber empfindet, daß es ihnr nicht gestaltet ist, der Berathung über den Etat des ihm anvertrauten Ministeriums beiwohnen zu können. Sein Gesundheitszustand is noch der- gestalt angegriffen, daß, obgleich ex hin und wieder eine Aus§- fahrt ins Freie machen darf, doch ein ausdrückliches Verbot des Arztes cs ihm unmöglich macht, den Berathungen beizu- wohnen, Indessen mein Herr Kollege zur Linken und ih, wir sind mit ausreihenden Jnstructionen versehen, um bei der Be-

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rathung hinsichtlich der bereis gestellten Anträge erschöpfende

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