1868 / 37 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem Antrage des bac EetA Dr. Kosch und Genossen sub Nr. 208 der Drucfsachen die Zustimmung zu ertheilen. : i:

Der Finanzminister Freiherr von der Heydt erklärte:

Meine Herren! Der Antrag geht also dahin, Darlehns- Kassen zu errichten in der Weise, wie sie durch die Verordnung vom 18. Mai 1866 errichtet worden sind, um in ähnlicher Weise, wie es damals geschah, den Handwerkern und Gewerb-

treibenden gegen Hinterlegung von Waaren, Bodenerzeugnissen und Fabrikaten Hülfe zu gewähren. Jch halte es für gut, da |

eine Kommissions - Verhandlung nicht stattgefunden hat, von

vorn herein den Standpunkt der Regierung zur Sache zu erläutern, um fo mehr, als der Herr Referent in sehr ungenauer und unrich- tiger Weise über eine Unterredung referirt hat, bei welcher ergarnicht

zugegen gewesen ist. Jch wollte abwarten, ob diejeuigen Herren,

die ich die Ehre hatte, bei mir zu sehen, Uf den Gegenstand zurückkommen würden, und hatte mir vorbehalten, dann auch

meinerseits darauf einzugehen; jeßt ist es meine Pflicht , von vorn herein den Gegenstand klar zu stellen.

Ich habe nämlich den Mitgliedern dieses und des anderen

Hauses, die bei mir waren und die diesen Gegenstand berühr-

ten und befürworteten, gesagt, die Verhältnisse lägen in 8 |

auf die Darlehnskafsen jeßt ganz anders als im Jahre 1

und im Jahre 1866. Im Jahre 1848 sei die Bank in der Aus- |

gabe ihrer Noten sehr beschränkt und ganz außer Stande gewesen, den Anforderungen, die damals an das Institut gemacht wur- den, zu genügen. Im Jahre 1866, als die Darlehnskassen er-

richtet wurden, war das Geld bekanntlich vershwunden; es

konnten weder Staatspapiere noch andere Papiere im Lombard Geld finden, der Zinsfuß stand für Lombard 9; pCt. pro aono, und dennoch war es nicht mögli, Geld gegen Papierc selbst zu diesem Zinsfuße zu bekommen. Damals hat die Errichtung der Darlehnskassen außerordentlih nüßlich gewirkt. Sobald

die Darlehnskassen in Wirksamkeit getreten waren, erschien auch andererseits wieder Geld; der Zinsfuß ermäßigte sich, und der Nußen war indirekt noch ein weit größe-

rer , als direkt. Als ih damals ins Amt trat, wurde mir von allen Seiten der Monarchie, ganz besonders auch aus Ostpreußen gesagt, die Summe von 25 Millionen sei in keiner

Weise ausreichend, es würden 100 Millionen oder wenigstens

das Doppelte ausgegeben werden müssen. Es is, wie dem hohen Hause bekannt, nur in geringem Maße davon Gebrauch gemacht worden, und gerade von denjenigen Gegenden, von

denen am Lebhaftesten cine Erweiterung der Summe anempfoh--

len wurde, wurde am allerwenigsten von den Darlehnskassen Gebrauch gemacht.

Ich habe den geehrten Herren dann weiter gesagt, daß jeßt die Bank sehr rei ausgestattet sei und daß sie in der Lage sei, was das Geld betreffe, allen Anforderungen genügen zu können. Dann ist ferner noch hervorgehoben , daß diejenigen Geschäfte, die früher mit dec Darlehnskasse gemacht worden seien, fast ohne Ausnahme solche seien, die auch die Bank habe machen können; die Bank sei sehr bereit, auf das Aeußerste entgegcn- zukommen. Dieses Entgegenkommen wurde bezweifelt, aber ich habe den Herren versictern können, daß ich aus dem Munde des Herrn Bankpräsidenten nicht ein Mal, sondern zu verschie- denen Malen die Zusicherung erhalten habe, daß die Bank Überall zu dem bereifkwilligsten Entgegenkommen bereit \ei. Es wurde dann auf zwei Verschiedenbheiten in den Be- stimmungen der Bankordnung und denen der Darlehns- fassenordnung vom Jahre 1866 aufmerksam gemacht, es wurde darauf hingewiesen, daß in der Bankordnung in der Regel nicht unter 500 Thaler geliehen werden, und es wurde weiter auf cine Bestimmung hingewiesen, wona in der Regel nur Kaufmannswaaren belieben werden können. Ich entgegnete darauf, daß di: Bankordnung von der Regel spreche und eine Ausnahme nicht untersage, und daß ih nach den Acußerungen des Herrn Bankpräsidenten meinerseits die Quversicht habe, cs werde sehr bereitwillig eine Ausnahme von dieser Regel in Er- wägung gezogen werden. Jch bat also die geehrten Herren, zu- nächst diejen Versuch zu machen, und ih frage, meine Herren, wenn ich diesen Vorschlag machte, der auch angenoms- men wurde, ob daraus gefolgert werden kann, was der Herr Referent sich erlaubt hat, über meine Aeußerung zu sagen. Es find dabei noch meine Motive in &rage gestellt worden, ich ge nicht, daß es sih paßt, in dieser Weise in einen solchen Gegenstand Dinge hineinzuzichen. Es lst von dem Herrn Referenten V 0ranié gela worden, daß man bei der Vertheilung auf Parteirücksichten sehen werde, daß man politisches Kapital machen wolle, ja es is leider von verschie- denen Seiten versucht “worden, bei diesem Anlaß die Bcereits- willigkeit und Fürsorge der Behörden in Frage zu stellen. Mir scheint das nicht sehr räthlih. Jch meine, wenn ein Theil des Landes in Noth ift, da sollen alle Parteien, alle Theile \ich die Hand reihen, Um gemeinsam zu sehen, wie man helfen kann.

Das, meine Herren , ist der Standpunkt gewesen , von

| welchem die Staatsregicrung bona fide, sobald ihr der Noth- | stand bekannt wurde, nicht nur Rath gegeben , sondern densel. ben auch thatsächlich befkräftigt bat. T habe schon bei einer die Staatsregierung sofort entschlossen gewesen ist , Alles, was | sie thun konnte, um Gelegenheit zum Erwerb zu geben , sofort ins Werk zu seßen. Es war, wenn ich nicht irre, noch vor Ende September, als ih einer Konferenz des Herrn Ministers des Innern in Gegenwart des Herrn Handeiëministers und des Ober - Präsidenten der Provinz beiwohnte. Damals ent- {loß ich mich sofort auf Grund der damals s{chon “vorliegenden Berichte der Landräthe eine Summe vor- shußweise zur Verfügung zu stellen, die nothwendig sein würde, um in der Weise, wie es damals festge-

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stellt wurde und auch von dem Hause angenommen ist, die Mittel zur Verfügung zu stellen. “Es ist ihre Absicht, _Uberall von ihrem Standpunkte aus und soweit die Rücksichten der Staatsverwaltung es gestatten, helfend einzutreten, und was diese Rücksichten und die Natur der Unterstützung betrifft, so befand sich die Staatsregierung in vollem Einverständniß “_{InS\besondere mit allen Mitgliedern dieses und des andern Hauses aus der Provinz Preußen, und wie sich nachher gezeigt hat, au mik der Kommission und dem Plenum dieses hohen Hauses. Seitdem hat sich in der Auffassung der Staatsregierung Nichts geändert, wir sind der Meinung gewesen, daß die direkte Armenpflege niht Sache der Staatsregierung sei, und dieser Grundsaß wurde auch in diesem hohen Hause angenommen. Dagegen hat die Regierung Maßregeln ge- troffen, daß den Kreisen zum Zwecke der Armenpflege | zindfreie Vorschüsse gegeben werden. Es sind sodann überall _Arbeitsstellen eröffnet, theils bei den Eisenbahnen, theils bei Chausseen, in den Forsten und bei den Kanälen, und es ist nicht zu meiner Kenntniß gekommen, daß es irgendwo an Ge- legenheit zum Erwerb gefehlt hätte, wohl aber liegen Berichte vor, daß nicht überall so viel Arbeiter si gezeigt haben, als hätten beschäftigt werden können.

ch meine nun in der That , wenn die Regierung so dar- auf bedacht ist, Hand in Hand mit Allen, die helfen wollen, _förderlih zu sein, daß man da die Behörden in der Provinz und die Behörden an. der Spiße nicht verdächtigen solle, als wenn sle nichk ein Herz hätten, zu helfen. Jch muß es zurück- weisen, daß die Staaksregierung die Dinge mit hartem , Herzen betrachtet habe, es i} nicht der mindeste Grund da- für anzuführen. Jch hätte gewünscht, daß der Herr Referent ein solches Wort nicht gebraucht hätte und es thut mir leid, daß er cs gebraucht hat; ih weiß, daß die Regierung das nicht verdient.

Nun haben wir weiter gehört, was die Armenpflege und Unterstüßung anlangt, daß in allen Theilen des Landes die größte Bereitwilligkeit hervorgetreten ist, zu helfen und dicjeni- gen Vereine zu unterstüßen, dic sich zu diesem Zwecke gebildet | haben und die in der anerkennenswerthesten Weise von diesen | Geldern Gebrauch machen. Mir scheint, daß alle Theile, Be- |

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hörden und Nichtbehörden, es sih angelegen sein lassen müssen, |_nihts zu thun, was diesen Wobhlthätigkeitssinn unterbrechen kann. Jch meine, es liegt noch keine Veranlassung vor, in diesen Gang einzugreifen, der überall den größten Ankiaug findet. Sollte das nicht mehr ausreichen, so wird immer noch | Zeit sein, daß der Staat direkt eintritt.

Ich kann also nur wiederholen, was den heutigen Antrag betrifft, daß es zunächst darauf ankommt, ob Au®nahmemaß- regeln außer der Hülfe, die die Preußische Bank leisten kann und zu leisten bereit ist, nothwendig sind. Es handelt sich nicht, wie der Herr Referent gesagt hat, um die bloße Ausdehnung der jet bestchenden Darlehnskassen. Er hat nicht berücksichtigt, daß diese Darlehnskassenscheine zu einem ganz anderen Zwecke geschasfen sind wie die Darlehnskassenscheine des Jahres 1866. Jeßt sollen die Darlehnskassenscheine nicht die Gewerbetreibenden

| unterstüßen, sondern sie sind nur geschaffen, um die Vorschüsse

damit zu deen, welche den Kreisen gegeben werden. Es würde daher nicht bloß cine Erweiterung des bestehenden Instituts sein, sondern, wie der Antrag auch richtig gefaßt hat, nur eine Grün- dung von Darlchnskassen nach den Grundlagen vom Iahre 1866. Nun habe ih aus dem Munde des Herrn Bank -Präsidenten auch heute noch vernommen und er wird selbst Gelegenheit haben, cs zu sagen -— daß die Bank sich freuen würde, ihre Hülfe bethätigen zu können, und daß Ausnahmen gern in Er- wägung genommen werden würden. Dieselbe Bereitwilligkeit ist von dem Chef der Bank geäußert. Jch kann also nicht an- nehmen, daß jeßt shon die Nothwendigkeit einer Ausnahme- maßregel dargethan sei, und wenn ich das sage, so scheint mir darin nicht der geringste Mangel an Geneigtheit zu liegen, den Wünschen und Bedürfnissen , so weit sie konstatirt werden , ge- recht zu werden.

Es Tnüpfte sih hieran cine Debatte, in welcher zunächst

der Abgeordnete Schulze (Berlin) für den Antrag das Wort

früheren Gelegenheit gesagt, daß schon im Monat Sevtemberx

| welcher dem Verhältniß der Einwohnerzahl des Herzogthums

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i andel8minister Graf v. enpliy fonftatirtie ergriff. g Dru, L au bd Glittbefiante fts, nicht | Königsberg gerichtet werden, worin man eine Benachtheiligung der in der Er preisen allein au R R A dem Gewerbestande der ganzen onarchie gleichmäßig laste, | : E E l l : rit si mithin gegen E Antrag Kosch aus, der tine Pro- Corr « folgenden Nückblick auf die amtlichen Erlasse: vinz bevorzuge, auf alle Provinzen aber nicht ausdehnbar sei. | Der Regierungs-Kommissar, Bank-Präsident v. Dechend, erklärte, daß die Königliche Hauptbank Fabrikate beleihen und die Höhe der auszuleihßhenden Summen herabseßen werde, daß mithin ein | Bedürfniß zur Begründung von Darlehnskassen nicht vorhan- |

den sci. Nachdem noch die Abgeordneten v. Behr, Dr. Loewe,

Twesten und Pr. Kosch gesprochen, wurde ein Antrag des Ab- geordneten Twesten, den Kosch schen Antrag in diejenige Kom- | mission zu verweisen, welcher der v. Hennig’sche Antrag über- |

wiesen ist, angenommen.

Es folgte die Berathung der Petition mehrerer Eingesessenen | des Regierungs-Bezirks Gumbinnen, den Nothstand in der |

rovinz Preußen betreffend. Á f Es j6Urde ohne Debatte beschlossen, die Petition der Kom-

mission für den v. Hennigschen Antrag zu überweisen.

M Sale ging das Haus zum dritten Gegenstande der Tages8- Ordnung Über: Mündlicher Bericht der Kommission für Finan- zen und Zölle über den aus dem Herrenhause an das Haus der Abgeordneten zurückgelangten Entwourf eines Geseßes, be-

treffend die Uebernahme und die Verwaltung der nah den

Artikeln VI1II, und IX. des Wiener Friedens-Vertrages vom 30. Oktober 1864 von den Elb-Herzogthümern an das König-

reih Dänemark zu entrichtenden Schuld.

Die Kommission hatte folgenden Antrag gestellt :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den Entwurf des vorstehendengGesebes, wie solcher aus den Berathungen des Herren- hauses in der Sißung vom 29. Januar a. c. hervorgegangen ist, ab- zulehnen, und an dessen Stelle den §. 1 in der Fassung, welche in der Sipung des Abgeordnetenhauses vom 21. Dezember v. J. festgestellt worden is, unverändert wieder herzustellen, also in folgender Fassung: F. 1. Die nach den Artikeln VII11. und IX. des Wiener Friedens- Pertrages vom 30. Oktober 1864 von den Elbherzogthümern an das Königreich Dänemark zu entrichtende Schuld von 21,750,000 Thlrn. wird als eine Schuld des preußischen Staates mit der Maßgabe an- erkannt, daß das Herzogthum Lauenburg, so lange dasselbe mit dem preußischen Staatsgebiete nicht vereinigt is für den Gesammtbetrag jener Schuld solidarisch mit verhaftet bleibt. Die Regelung dieser Verpflichtung zwischen dem preußischen Staate und dem Herzogthum Lauenburg bleibt vorbehalten. Bis dahin bleibt der preußische Staat berechtigt, das Herzogthum Lauenburg zur Verzinsung und Tilgung jenex Scbuld zu einem jährlich zu entrichtenden Beitrage ry

nN=- burg zu der Einwohnerzahl der ehemaligen Herzogthümer Schleswig

d Holstein entspricht. L L Von dem Abg, Twesten war folgender Abänderungs§-

antrag eingegangen: : Ds Aus dec Abgeordneten wolle beschließen: den §. 1 des Ge-

| seß-Entwurfs dahin zu fassen: Die nach den Artikeln VUI, und 1X,

des Wiener Friedens-Vertrages vom 30. Oktober 1864 von den Elb- herzogthümern an das Königreich Dänemark zu entrichtende Schuld

/ Ï von 21,750,000 Thlrn. wird als eiae Schuld des preußischen Staates Y mit der Maaßgabe anerkannt, daß das Herzogthum Lauenburg für den |

nach Artikel VII, und 1X. des Wiener Friedens auf dasselbe fallenden Antheil an jener Schuld nach wie vor verhaftet bleibt. Die Regelung dieser Verpflichtung, sowie der Anspruch der preußischen Staatskasse auf einen Beitrag zur Verzinsung und Tilgung jener Schuld seitens des Herzogthums Lauenburg, welcher dem Verhältnisse seiner Einwohner- zahl zur Einwohnerzahl der Herzogthümer Holstein und Schleswig entspricht, bleiben vorbchalten. 2 :

Der Berichterstatter, Abg. von Benda, erklärte sich Namens der Kommission mit dem Twestenschen Amendement einverstan- den. Das Gleiche erklärte der Finanz-Minister Freiherr von der Heydt Namens der Königlichen Staats-Regierung.

Das Geseß wurde mit dem Twesten'schen Amendement mit großer Majorität angenommen. Der von der Kommission für das Justizwesen über Petitionen erstattete erste Bericht

Ï wurde hierauf zur Berathung gestellt. Demnächst der zweite

Bericht der Kommission für das Gemeindewesen über Petkitio- nen, u. A. der Städte Elbing u. s. w. in Betreff der Heranzichung der Königlichen Bank-Kommanditen zu den Kommunalsteuern. Die Kommission beantragte , diese Petitionen der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Der Re- gierungs - Kommissarius, Bank - Präsident v. Dechend, erklärte sich gegen diesen Antrag. Die Diskussion dauerte beim Schlusse Unseres Vlattes noch fort.

Nach den beim Ober-Kommando der Marine angen genen Nachrichten ist S. M. S. »Augusta« am 8. d. Mts.

von Plymouth bei gutem Wetter in Sce gegangen und wird

voraussichtlich Madeira anlaufen.

Ueber die Anweisungen , welche der Minister des Jnnern in Betreff der Sendungen nach Ostpreußen erlassen hat; sind vielfa un- richtige Behauptungen verbreitet worden; namentlich is versichert worden, der Minister habe durch ein Rundschreiben sämmtliche Ober- Präsidenten aufgefordert, dahin zu wirken, daß die Sendungen aus-

\chließlih oder vorzugsweise an den Ober - Präsidenten Eichmann in

Thätigkeit der Vereine finden zu dürfen glaubte. j Zur Charakteristik der Stellung der Regierung giebt die »Provy.-

Der Minister des Jnnern hat unterm 6. Januar das bereits früher mitgetheilte Rundschreiben erlassen, in welchem in Betreff der Sammlungen Folgendes gesagt ist:

_»Der durch des Kronprinzen Königlicße Hoheit ins Leben ge- rufene »Hülfsverein für Ostpreußen« und die Verbindung desselben mit dem unter dem Protektorate Threr Majestät der Königin \tehen- den »Vaterländischen Frauen - Vereine bieten die Möglichkeit dar; die mannigfachen Erweise der öffentlichen Mildthätigkcit frucht- bringend zu konzentriren.

Ew. werden cs mit mir als eine Pflicht der Königlichen Behörden erkennen, der sih allseitig regenden Hülfsbereitschaft auf jede Weise förderlih zu sein, und namentli in den ländlichen Kreisen, welche der unmittelbaren Einwirkung der Vereinsthätigkeit shwerer zugänglich sind, geeignete Mittelpunkte für die Sammlung Let sichere Beförderung der aufzubringenden Beiträge {hafen zu elfen.

Ich ersuche Ew. ergebenst, Ihren Einfluß dahin geltend machen zu wollen, daß die Organe der Verwaltung überall in möglichster Gemeinschaft mit den erwähnten Hülfs-Vercinen die Bethätigung der öffentlichen Theilnahme für die Nothleidenden zu erleichtern und zu fördern beslissen scien.« ,

In Folge vielfacher weiterer Anfragen aus den Provinzen, wohin die gesammelten Gaben zu senden seien erließ der Minister unterm 19: E besonderes Rundschreiben über diesen Punkt, in wel- chem cs heißt: i

»Hinsichtlih der Sammlungen zur Linderung des Nothstandes in Ostpreußen wird es vielfach von Nußben sein, darauf hinzuweisen, daß, wo man nicht geneigt sein sollte, die betreffenden Gaben den in meinem Erlasse vom 6. d. Mts. gedachten oder anderen Vereinen zur eigenen Verwendung zu Übergeben , dieselben auch direkt an den Herrn Ober-Präsidenten Eichmann zu Königsberg dirigirt werden

fönnen.« Außerdem hat der Minister des Jnnern auf folgenden besonderen

-Anlaß eine Anweisung ertheilt.

Der Ober - Präsident der Provinz Sachsen zeigte an, daß ein Fabrif- und Mühlenbesißer in Calbe beabsichtige, den Nothleidenden in Ostpreußen eine Wagenladung seiner Fabrikate, als Mehl, Grau- pen, Grüße 2c. darzubieten und wünsche dieselbe zur möglichst \{leu- nigen Hülfe unmittelbar nach Ostpreußen abzusenden. Er sei jedoch in Zweifel, welcher Stelle in Ostpreußen selöst er diese Scndung am sichersten und zweckmäßigsten zuführen lassen solle, und habe dieserhalb die Vermittelung des Ober-Präsidenten in Anspruch genommen.

Der Minister erwiederte unter ausdrücckliher Bezugnahme auf sein obiges Rundschreiben, daß diejenigen Beiträge, welche nicht den erwähnten größeren Vereinen übergeben werden, für jeßt am zwecckmäßigsten direkt an den Ober- Präsidenten zu dirigiren seien.

Sachsen. Dresden, 11. Februar. Die Zweite Kam- mer hat heute die Berathung des Berichts ihrer Deputation Über die Novelle zum Gewerbegeseße begonnen und dieselbe bis mit §. 14 des Entwurfs erledigt. |

Gotha, 11. Februar. Nachdem der gemeinschaftliche Land- tag in der gestrigen Sißung den Etat der gemeinschaftlichen Lande8aus8gaben für 1865/69 dur{berathen und heut den Ent- wurf eines Nachtrags zur Strafprozeßordnung, die Beseßung des Gericht8hofs bei Schwourgerichten (durch künftig in der Regel 3 statt bi8her 5 Richter) betreffend, in einer dem desfallsigen Geseßentwurf, der dem weimarischen Landtag vorgelegt ist, con- formen Fassung A hatte, wurde derselbe, wie die »Goth. Ztg.« berichtet, vertagt.

a teuen, Stuttgart, 10. Februar. Nach der, die Wahl der Abgeordneten zum JZollparlamen t betref- fenden Verfügung des Ministeriums des Innern sind sofort nah dem Eintreffen dieser Verfügung die in Folge der vor- läufigen Anordnung vom 10. v, M. gefertigten Wählerlisten der Gemeinden auf dem Rathhause oder dem dessen Stelle ver- tretenden Lokale zu Jedermanns Einsicht aufzulegen, und es ist in dem Gemeindebezirke nochmals öffentlich bekannt zu machen, daß Jedermann von der Wählerliste Einsicht nehmen ann, und daß Beschwerden wegenUebergehung von Personen binnen s Tagen nach der ergangenen öffentlichenBekanntmachung bei demGemeinde- rath anzubringen sind. Einsprachen gegen die Wählerlisten sind von dem Gemeinderath nach entsprechender sachdienlicher Verhand- lung innerhalb der darauf folgenden 14 Tage durch Beschluß- fassung zu erledigen, worauf die Listen geschlossen werden. Die Wahl der Abgeordneten für das ZJollparlament is in den 17 Wakhlkreisen, deren jeder Einen Abgeordneten wählt, vorzu- nehmen. Qum Zwecke des Stimmgebens sind die Wahlkreise in kleinere Abstimmungsbezirke zu theilen. Die Festseßung der Abstimmungsbezirke und die Bezeichnung des Ortes, in dem für dieselben die Abstimmung vorzunehmen ist, erfolgt durch sofort öffentlih bekannt zu machende Ver- fügung des Oberamts. Die Wahlhandlung wird in allen Ab- stimmungsorten an dem durch besondere Verfügung fest- zusezenden Tage vorgenommen. Die Wahlhandlung ist öffent- lich; fie erfolgt durch Niederlegung verdeckter Stimmzettel ohne Unterschrift in ein von der Wahlkommission aufzustellendes

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