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[479] Bekanntmachung.
Der über das Vermögen des abwesenden Particulier, früheren
Commissionair August Mudrack aus Neudorf-Commende eröffnete E ja
incine Konkurs ist durch Vertheilung der Masse beendet. Der Ge-
meinschuldner is für entshuldbar nicht anzusehen.
Breslau, den 7. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. l. Abtheilung. gez. Wahler.
Aufforderung der Konkur8gläubiger, wenn OMQUR (Ae e N Y festgeseßt wird.
Jn dem KonkFrse über das Vermögen des Kaufmanns G. R. Seidelmann zu Goldberg is zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs-Gläubiger noch eine zweite Frist
bis zum 25. Februar 1868 einschließli ckch festgeseßt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig ein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrécht bis zu dem ge- achten Tage bei uns \chriftlich oder zum Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 3. Januar - E ats zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist au
Montag, den 16. März 1868, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Gerichts-Assessor Tomasczewski, im Ter- minszimmer Nr. 4 unseres Geschästs-Lokales anberaumt, und werden h Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger e P welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet aben.
Wer seine Anmeldung schriftlih einreiht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. |
Jeder Gläubiger, welcher nichtin unserem Amtsbezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen äm hiesigen Orte Wg oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be- vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt , werden der Rechtsanwälte Justiz - Räthe Uhse und Steulmann zu Goldberg und Pleßner zu Hainau zu Sachwaltern vorgeschlagen. ;
Goldberg, den 3. Februar 1868. i Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
[467]
[480 Der über das Vermögen des inzwischen Le Kaufmanns Louis Hagen zu Haynau durch Beschluß vom 23. Mai 1866 eröffnete E Konkurs i} durch erfolgte Schlußvertheilung der Masse eendet. Goldberg, den 7. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
469 [ Ln Qwangsvollstreckungssachen der Kaufleute Salomon und Be- rend Roosen zu Hamburg, der Wittwe Hodde zu Stade, der Erben des Hinrih Ropers zu Gößdorf, als des Hausmanns Nicolaus Ropers zu Büßflether - Außendeih und Cons., des Holzhändlers C. A. Kirchhof zu Harburg, des Kirchspiel8hebers Borchers zu Büß- fleth, als Erhebers der Auctionsgelder der Wittwe Schulß zu Borstel, des Zimmermeisters A. Brand 1n A egen der Steinhändlerin M. Buhbe in Stade und des Tuchhändlers A. H. Nodop zu Stade, Gläubiger, wider den Gastwirth, Kornhändler und Ziegeleibesißer J. D. Krebedünkel zu Büßsleth, Schuldner, wegen Forderung, sollen :
a) des Schuldners an der Chaussee zu Büßfleth zwifchen den Wohn- stellen des Kaufmanns Buck und der Wilhelmischen Erben be- legenes Wohnhaus, nebst Scheune und dabei belegenem Lande,
b) cin im Büßflether-Außendeiche zwischen den Ländereien des Peter Feick und des Johann Köser belegenes, circa 15-Kehdinger-Morgen großes Stück Land,
c) eine am Gößdorfer Flecthe auf Gründen des Gerd Nagel zu Fleeth errichtete Ziegelei — bestehend aus Arbeiterwohnung, Brennhütte, Trockenshauer, mit Mühlenraum und kleinem Schauer — nebst dem gesammten Jnventare,
d) *-Äntheil an dem zur Zeit bei Hamburg ankernden, circa 90 Lasten haltenden Schiffe Emanuel,
Freitage, den 8. Mai d. J. È, : Morgens 11 Uhr/, im hiesigen Gerichtshause öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Verfaufsbedingungen können in den leßten drei Wochen vor dem Termine auf hiesiger Gerichtsschreiberei eingeschen werden.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Ver- fauf8objecte Eigenthums-, Näher-, lehnrehtlihe, fideikommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte im anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie die- selben dem neuen Erwerber gegenüber verlieren.
Freiburg, den 3. Februar 1868.
önigliches Is IT. Wedekind.
am
[468]
Nachdem Seitens des Gastwirths Chr. Friedr. Feil aus Caden- berge und des für den abwesenden Georg Heinrich Feil aus Drochter- sen bestellten Curators, Hofbesißers Paul von Borstel zu Drochtersen, beantragt is; den genannten, im Jahre 1853 nach Australien ausge- wanderten, seitdem verschollenen, anscheinend bald nah der Auswan- derung verstorbenen Georg Heinrich Feil aus Drochtersen für todt zu erklären, auch von den Antragstellern den geseßlichen Erfordernissen ge-
nügt ist, so wird hiermit gedachter Georg Heinrich Feil aufgeforde sih spätestens bis zum zweiten Freitage im Monate Februar 1869, i ___ Morgens 11 Uhr, hier zu melden, widrigenfalls er für todt erflärt und fein Vermö, j den nächsten bekannten Erben überwiesen werden soll.
Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben d Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und, fj den Fall der demnächstigen Todeserklärung, alle Erb- und Nachfol berehtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert , lehtere unt, der Verwarnung, daß sonst bei Ueberweisung des Vermögens des Vy schollenen auf sie keine Rüfsiht genommen werden wird.
Freiburg, den 3. Februar 1868.
Königliches As II. Wedekind.
a
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
[471] Bekanntmachung. In Folge Erlasses des Herrn Handels - Ministers bringen ivir h nahe bei Salzgitter (Station der Braunschweigschen Südbahn) h legenen fiskalischen Eisensteins-Bergwerke : Georg Friedrich (bei Ohlei), Bergmannstrost Ys Haverlah-Wiese) l Segen Gottes und Morgenröthe (bei Salzgitter) im Wege öffentlicher Licitation an den Meistbietenden zur Verpachtuy und seßen hierzu vor unseren Kommissarien, dem Königlichen Oby Bergrath Osthaus und dem Königlichen Berg - Assessor Degenhart auf Mittwoch, den 4. März d. I., Morgens 10 Uhr, il Gasthause zum Rathskeller in Salzgitter Termin an. __ Die dem Licitationsperfahren, so wie der Verpachtung zu Grun liegenden Veigungen fönnen in unserer Registratur eingesehen wy den. Auch wird auf Verlangen Abschrift derselben gegen Erstaituy der Kopialien mitgetheilt. | Clausthal, den 7. Februar 1868. Königliches Ober- Bergamt. Ottiliae.
Dienstag, den 18. Februar 1868, früh 10 Uhr, sollen im Pommerschen Hause zu Neustadt-Eberswalde aus dem Köri lichen Forstreviere Biesenthal folgende Bau- und Sneidehölzä meistens extra-stark, versteigert werden: |
Belauf Eiserbude Iagen 125 circa 309 Stück Kiefern, Melchow » 40 s 60 9» » » 142 21 42 67 39 155 84 280 69 58 8 5 71 53 55 36 21 60 » » O L O ferner Jagen A * Klafter Kiefern Böttcherholz, » u v » » v "S4 » 5 » j 9! » Eichen » mit 15 Buchen Heb bäumen und » 69: 5 Stück Rothbuchen Nuvzenden. Nach Beendigung des Bauholz -Termines werden Brennhölhi Wer Arten versteigert. Bekanntmachung der Bedingungen geschieht in ermine. Grafenbrü, den 8. Februar 1868. Der Königliche Oberförster. Danbg.
G
» »
Heegermühle
» S@hönholz Scchwärze
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Bornemannspfuhl
VLELUGELEUWGCEAY .W.B C. C B G V W S GGSGEGGSVGuy
In dem Termin zum 17. d. Mts. werden aus den Jagen 1}
bez. 157 u. 163 (Bel. Glanbeck und Schmelz) außer dem bereits at gezeigten Holze auch noch 12 Buchen, verschiedener Stärke bis 25! m. d und 4 Klafter Weißbuchenkloben zum Verkauf gestellt. Grum\sin, am 12. Februar 1868. Der Oberförster Krüger. Holzversteigerung in der Oberförsterei Himmelpfort. Am 3. (dritten) März d. J, von Vormittags idr 10 Uh ab, sollen im Preußischen Kruge zu Ravensbrück bei Fürstenbe öffentlich an die Bestbietenden unter freier Konkurrenz und den 9 N ¿n O O “ris aus den Jagen 13, 15 und 17 des Schupbezirks Regelsdot!| 50 Stück Buchen Nug-Enden, S t: : 2 Klftr. Buchen Klobenholz, 412 Stück Kiefern Bau- und Schneidehölzer , meistens vo! beträchtlicher Stärke ; | 2) que n Jagen 4j 5, 9 10, 12, 16 u. \. w. des Schugßbezirl! el: ungefähr 150 Stück Kiefern Bau- und Schneidehölzer; 3) aus den Jagen 67 und 68 des-Schußbezirks Tangersdorf: 4 Stück Kiefern Bau-- und S(hneidehölzer ;
4) aus den Jagen 94, 100 u. \. w. des Schußbezirks Bredereich
j ungefähr 25 Stück Kiefern Bau- und Schneidehölzer; 5) aus den Jagen 128, 129, 130 u. \. w. des Schupbezir Caclaven : 32 Stück Birken Nuß-Enden, 780 » Kiefern Bau- und Schneidehölzer, #5 Klftr. Kiefern Nußzholz;
\ufmaßregister in meiner Dienstregistratur zu der
D ¿llnkfrug an der Berlin-Prenzlauer Chaussce aus Forstrevier Reiersdorf folgende Bau-
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6) aus den Jagen 143 L 146 u. \. w. des Schußbezirks Thymen 1 Birken Nuzß-Ende, 90 Stück Kiefern Bau- und Schneidehölzer; 7) aus den Jagen 179 und 182 des Schupbezirks Ravensbrü: 167 Stück Kiefern Bau- und Schneidehölzer. Oie betreffenden Förster werden den Kauflustigen die Hölzer auf Rerlangen vor dem Termin nachweisen. Die Aufmaaß-Register und das Versteigerungê-Protokoll fönnen om 24. d. M. ab bei mir eingesehen werden. Himmelpfort, den 10. Februar 1868. Der Oberförster. Zielinsky.
Bekanntmachung.
Freitag, den 28. d. M, Vormittags 10 Uhr, gelangen im Nd elius’schen Gasthofe hierselbst aus den Schlägen der Jagen 2, Be- auf Hochzeit, 39a, Bel. Kl. Wußow, 49, 64, 71, 78, Bel. Neubrü, nd 66, Bel. Jägersburg, ca. 150 Stück Eichen Nußenden, 1000 Stü fiefern Bau- und Schneideholz, aus Jagen 2 und 66 pp., 280 Klafter Fiefern Brennholzscheite zu 3 Fuß Schcitlänge und aus Jagen 39 ind 49 200 Klaster desgl. zu 3 Fuß 2 Zoll Scheitlänge unter den ewöhnlichen Bedingungen zum öffentlich meistbietenden Verkauf. Die Aufmaaßregister liegen 8 Tage vor dem Termine im hiesigen Ç eite m O L as s
orsthaus Hochzeit, den 11. Februar ¿
D Der Oberförster Stubenraucch.
Brenn-, Bau- und Nußholz-Verkauf.
Am Dienstag, den 27. Februar, Vormitta 810 Uhr, ollen im Küselschen Gasthofe hierselbst aus den Jagen 2, 93, 94, 13, 130, 95) 117, 118, 123, 183, 143A, 143B., 155 B. 156, 197, 188 hiesiger Oberförsterei ca. 25 Eichen, 4 Buchen und 888 Kiefern Bauhölzer nd ca. 48 Klstr. Eichen und 12 Klftr. Kiefern Rue A und ca. 150 Flafter Kiefern Scheit-Brennholz meistbietend verkauft werden.
Die Hölzer werden auf Verlangen von- dem betre enden Ferst- hußbeamten 3 Tage vor dem Termine vorgezeigt werden und die
selben Zeit zur Ein- cht bereit liegen. i i Die näheren Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht. Regenthin, den 11. Februar 1868. Der Oberförster. gez. R iþ.
Holz-Verkauf. | / Am 26. Februar er., von 9 Uhr Morgens ab, sollen in dem Königlichen hef ußhölzer bei freier Kon- n ôöffentlich meistbietend verkauft werden: e ag ea, M8 de eiae e uholz Wv agen ca. ück Kiefern Bauholz, A J 10» 10S do. Bau- und Schneideholz/ B » 12 9 do. desgl. und A T B und1 D Ee E A : 20 653 Stück Kiefern Bau- un neideholz O / und 3 Stück Eichen; 34 12 » do. Bau- und Schneideholz, 101 19» do. P »
j desgl. 6 » 59 do. »
A
72 677 do. esgl.
I : und 1 Stück Eiche,
»90u.72f»ck 6 » do. Bau- und Schneideholz,
m Zunma T550 Stück Kiefern Bau- und Schneidehölzer 16 Stück Eichen und 1 Buchen Nußende/
ußerdem: aus dem Jagen 34 ca. 31 Stück Birken Uen
desgl. 042 Qr P; 27 0D, 0. desgl. 101 133 » Kiefern Spaltlatten, desgl. 17 Scho‘ do. Rückstangen,
nd aus den Jagen 20 u. 101 2 Klftr. do. Nußholz und
dasclbst Z » ausgesondertes Kiefern
Klobenholz. Kaufbeträge bis 20 Thlr. müssen im Termine sofort baar bezahlt erden, bei den übrigen muß % als Angeld im Termine deponirt erden. Das spezielle Aufmaaß der Hölzer kann im Büreau des nterzeichneten 8 Tage vor der Licitation eingesehen werden und die
Belaufsbeamten sind angewiesen, die Hölzer im Walde vorzuzeigen.
Reiersdorf, den 9. Februar 1868. 5 Der Königliche Oberförster. Oppermann.
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Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. #\ tv, von öffentlichen Papteren. Befanntmachung. Berlin-Stettiner Eisenbahn.
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Bei der am 1. Februar emäßheit unserer Bekanntmachung jom 20, Dezember pr. stattgefundenen öffentlichen Ausloosung unserer im 1. Juli er. zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen 1. Emission nd folgende Nummen: 93, 229. 343, 360. 440. 552, 633. 705. 718. 150. 806. 807, 817. 1000. 1105. 1118. 1221. 1235. 1610. 1650, 1710. 836. 1875. 1986. 2161, 2286. 2808. 2416. 2527. 2612, 2738. 2817.
gebracht.
2855. 2997. 3245. 3260. 3325. 3394. 3459. 3572. 3584. 3718. 3770. 3810. 3832. 3847. geo en worden.
Wir ersuchen die Jnhaber dieser Obligationen, den Kapitalsbetrag derselben mit je 200 Thlr. in der Zeit vom 1. bis 31. Juli d. J. gegen Einlieferung der Obligationen nebst Coupons bei unserer Haupt-
asse zu crheben, wobei wir bemerken; daß nach §. 4 des Privilegii vom 25. Juni 1848 die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen mit dem 1. Juli d. J. aufhört.
Gleichzeitig machen wir bekannt, daß von den bereits früher aus- geloosten Obligationen die Nummern 1623. 2763 und 3007 noch nicht zur E quog präsentirt sind.
Stettin, den 6. Februar 1868.
Direktorium der Berlin -Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft. Frebdorff. Zenke. Stein.
[482] Bank des Berliner Kassen- Vereins.
Die von dem Verwaltungsrath auf 92 Thaler für jede Actie festgeseßte Dividende für das Jahr 1867 kann gegen Einreichung der Dividendenscheine Serie Il, Nr. 7 und einer-Specification derselben, von heute an bei unserer Kasse — Plaß an der Bauakademie Nr. 3 — erhoben werden.
Berlin, den 13 Februar 1868.
Die Direction.
T. Güterbockck. Warschauer. Hache.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Bekanntmachung, betreffend : Reglement für die geme Preußen-Oldenburg-Bremische uarantainc-Anstalt an der Unterweser.
Nachdem der Erlaß eines Reglements für die gemeinschaftliche Preußen-Oldenburg-Bremische Quarantaine-Anstalt an der Unkerweser von der Quarantaine-Kommission mit Genehmigung der drei Direk- torial-Behörden für angemessen erachtet worden, sd wird dieses Regle- ment, und daß die Bestimmungen desselben mit dem 1. Januar 1568 in Kraft treten werden, allen dabei Betheiligten hiermit zur Kenntniß
g. 1. Alle Schiffe, welche von Gegenden kommen, die von der Qua- rantaine-Behörde wegen der Pest für verdächtig erklärt sind, unter- liegen, bevor sie in einem an der Weser belegenen Hafen oder Lande- plaß in gesundheitspolizeilicher Hinsicht zum freien Verkehr zugelassen werden, der Quarantaine. g
g. 2. i Sobald der Quarantaine-Behörde zur Kunde kommt, daß in einem solchem P in der Levante die P:st ausgebrochen sei, werden die von
[473]
olchem Plaße kommenden Schiffe der Quarantaine unterworfen, bis er Quarantaine - Behörde darüber Kunde geworden“ ist, daß die in rage stehenden DAEe für verdächtig nicht länger zu halten seien.
as Eintreten und Aufhören der Quarantaine-Maßregeln wird durch die Quarantaine-Behörde entli A gemacht.
Alle Schiffe, welche aus Häfen kommen, die für verdächtig erklärt find, dürfen nur unter Quarantaine - Flagge am großen Maît (einer rünen Flagge von zwei Ellen im Quadrat, statt deren Schiffe, welche amit nit versehen sind, die National-Flagge am großen Mast hissen) in der Weser aufsegeln, und sind alle auf der Weser angestellten Loot- sen angewiesen, s die genaue Aufrechthaltung dieser Vorschrift sorg- fältigst zu achten. | | i i; Jeder“ Verkehr mit Schiffen, welche die Quarantaine - Flagge füh- ren , sei es vom Lande oder von anderen Schiffen aus, ist untersagt. Diejenigen Personen, welche dies Verbot übertreten, werden, abgesehen von der über fie zu ve ie Geldstrafe bis zu 50 Thlr, als zu dem unter Quarantaine-Flagge liegenden Schiffe gehörig angesehen und behandelt. j
g. 4. i ;
Sobald ein Schiff unter Quarantaine-Flagge aufsegelt , fährt ein Boot mit einem von der Quarantaine - Behörde dazu Beauftragten dem Schiffe entgegen, und legt demselben unter angemessenen Vorsichts- maßregeln die auf der Anlage A. befindlichen Fragen, und zwar wo möglich in der Landessprache des Schiffes zu \hriftlicher Beantwor- tung vor, nimmt die Beantwortung dieser Fragen nebst den etwa vorhandenen Gesundheitspapieren entgegen und legt dieselben der Quarantaine - Behörde vor, welche , sofern keine Bedenken entgegen stehen , sofort mündlich Prafktika ertheilt und das Schiff durch ein
Signal davon benachrichtigen läßt. s
Die Prafktika ist immer sofort zu ertheilen, wenn kein Kranker an Bord und außerdem innerhalb der leßten 30 Tage kein Todesfall vorgekommen is. Sobald die Ausfüllung des Fragebogens ergiebt, daß weder ein Kranker an Bord, A innerhalb der leßten 30 Tage ein Todesfall an Bord vorgekommen ijt; so soll einem Schiffe, welches weiter aufzusegeln beabsichtigt, dur den mit der Ueberbringung des Fragebogens Beauftragten, die Fortseßung seiner Fahrt ohne Weiteres
estattet werden. : W Befindet si dagegen ein Kranker an Bord, oder hat sih inner-
alb der leßten 30 Tage der Reise ein Todesfall ereignet, so wird von Seiten der Pu aratitaite - Behörde eine ärztliche Untersuchung an Ort
und Stelle veranstaltet. g. 6
n denjenigen Fällen, in welchen die im §. 5 bezeichnete ärztliche une A als erforderlich erscheint, ist folgendermaßen zu verfahren: