1868 / 40 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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des 3. Magdeb. Jnf. Regts. Nr. 66, als Hauptm. mit der Armee- Uniform der Abschied bewilligt. Freiherr von Knobelsdorff, Premier - Lieutenant vom Kurmärkischen Dragoncr-Regiment Nr. 14, als Rittm. mit Pens. und der Armee-Uniform der Abschied bewilligt. Bech, Scc. Lt. vom 1. Niederschl. Jnf. Regt. Nr. 46, der Abschied bewilligt. Sabel, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Oberschl. Jnf. Regt. Nr. 22, mit Pens. der Abschied bewilligt. Krug v. Nidda, Ob. Lt. und Commdr. des 2. Schles. Hus. Regts. Nr. 6, in Genehm. seines Abschiedsgesuchs, als Oberst mit Pens. und der Regts. Unif. zur Disp. gestellt. v. Bachr, Sec. Lt. vom 2. Hann. Ulan. Regt. Nr. 14, mit Pens. der Abschied bewilligt. Chelius, Pr. Lt. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, ausgeschieden und zu den beurl. Off. 1. Aufg. des I. Bats. (Nassau) 1. Nass. Landw. Regts. Nr. 87, Muelenz 1, Sec. Lt. vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, ausgeschieden und zu den beurl. Off. 1. Aufg. des 1. Bats. (Aachen) 1. Rhein. Landw. Regts. Nr. 25, Schw cisthal, Sec. Lt. vom 8. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 70, ausgeschicden und zu den beurlaubten Offizieren 1. Aufg. des 2. Bataillons (Trier 11.) 8. Rhein. Landw. Regts. Nr. 70, Über- getreten. Ueckc, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Schles. Gren. Regt. Nr. 11, mit Pension und der Armee - Unif. der Abschied be- willigt. Gr. v. Ahlefeldt, Sec. Lt. vom Schlesw. Holst. Husaren- Regt. Nr. 16, der Abschied bewilligt. v. Kerßenbrock, Maj. vom Z. Westf. Jnf. Regt. Nr. 16, mit Pens. und der Unif. des Königs- Gren. Regts. (2. Westpr.) Nr. 7, Marcard, Maj. vom 8. Westf. Jnf. Regt. Nr. 57, mit Pens. nebst Aussicht auf Civilvers. und der Negts. Unif., der Abschied bewilligt. v. Engelbrecchten, Oberst zur Disp., früher Commdr. des chem, Hann. Kronprinz-Drag. Regts., v. Har- Ling, Ob. Lt. zur Disp.,, früher Major im chemal. Hann. Garde- Kür. Regt., v. Hammerstein, Maj. zur Disp., früher im ehemal. Hann. Cambridge-Drag. Negt, Clausen, Rittm. zur Disp., früher im chemal. Hann. Kronprinz-Drag. Regt., allen vier mit ihrer bish. Pens. der Abschied bewilligt. Hafsselbach, Secc. Lt. a. D. u. Zahlm. im 8. Westfäl. Jnf. Regt. Nr. 57, die Genehmigung zum Tragen der Armee-Unif. m. d. f. V. v. A. ertheilt. v. Zastrow, Pr. Lt. à la suite des Rhein. Drag. Regts. Nr. 5, ausgeschieden und zu den beurl. Off. der Kav. 1. Bats. (Kiel) Holsteinshen Landw. Regts. Nr. 85 übergetreten. Prinz Adolf zu Bentheim-Tecklenburg-Rheda, Sec. Lt. à la suite des Lauenburg. Jäger-Vats. Nr. 9, der Abschied

bewilligt. Bei der Landwehr. : /

Den 8. Februar. Graf v. Schaffgot\{ch, Rittmeister von der Kavallerie 2. Aufgebots 2. Bataillons (Breslau) 1. Garde- Grenadier - Landwehr - Regiments, mit der Uniform des Garde- Husaren-Regts. der Abschied bewilligt. Menck, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des Reserve-Landw. Bats. Stettin Nr. 34, Weinreich, Schulß, Sec. Lts. von demselben Bataillon, diesen beiden als Prem. Lieuts., allen dreicn mit ihrer bisherigen Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Kählèr, Hauptm. vom 2. Bat. (Sorau) 2. Brandenb. Rgts. Nr. 12, Heffter, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des Reserve - Landw. Bats. Berlin Nr. 35, mit ihrer bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. von und zur Mühlen, Sccond? - Lieutcnant vom 2. Aufgebot 1. Bataillons (Münster) 1. Westfälischen Regiments Nr. 13, Schrader, Scconde - Lieutenant vcm 2. Aufgebot 1. Bats. (Essen) 8. Westf. Regts. Nr. 57, ersterem als Pr. Lt., beiden mit ihrer bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Gr. v. Galen, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufg. 2. Vats. (Warendorf) 1. Westf. Negts. Nr. 13, der Abschied bewilligt. Roch8s, Major zur Disp. und Bezirks-Commdr. des 1. Bats. (Nassau) 1. Nafs. Landw. Regts. Nr. 87, von diesem Verhältniß entbunden.

Nachweisung der beim militairärztlihen Personal im Monat Januar d. J. vorgefommenen Veränderungen. Durch Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Kricgs-

und Marine-Ministers.

Den 12. Januar. Dr. Coler, Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Pomm. Feld - Art. Regts. Nr. 2, in seinem bisher. Kommando- Verhältniß bei dem Medizinalstabe der Armee vorläufig belassen.

A. Auf eigenen Antrag werden verseßt:

Den 24. Januar. Dr. Claudiß, Stabs- und Bats. Arzt. vom Füs. Bat. 5. Rhein. Jnf. Regts. Nr. 65, zum 2. Bat. 3. Hann. Inf. Regts. Nr. 79. Dr. Kribben, S!labs- und Bats. Arzt vom &FUs. Bat. des 1. Hess. Juf. Regts. Nr. 81, zum Füs. Bat. 5. Rbein. Anf. Regts. Nr. 65. Dr Wesche, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. 4.- Garde - Gren. Negmts. Königin, zum Füs. Bataillon 4. Magdeb. Jnf. Regts. Nr. 67. Dr. Kühne, Stabs- und Bats. Arzt Ag as Holst. Pion. Bat. Nr. 9, zum Hannöv. Jäger-Bat. Nr. 10.

B. Tm dienstlihen Jnteresse werden verseßt:

Dr. Büttner, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. 6. West- fälischen Inf. Regts. Nr. 55, zum 1. Bat. des. Negts. Dr. Wald- mann, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. 3. Thür. Juf. Negts. Nr. 71, zum 1. Bat. dess. Negts. Dr. Thomas, Stabs- und Bats. Arzt, attachirt dem Medizinalstabe der Armee, zum Füs. Bat. 6. Thür. Inf. Negts. Nr. 95. Dr. Münnich, Stabs- und Abtheil. Arzt der 3. Fuß-Abthl. Garde-Feld-Art. Regts., als Bats. Arzt zum Füs. Bat. Kaiser ¿Franz Garde-Gren. Regts. Nr. 2. Dr. Stißer, Stabs- und Abthl. Arzt von der 1. Fuß - Abthl. Ostpreußischen Feld - Art. Regts. Nr. 1, als Bats. Arzt zum Füs. Bat. 1. Ostpreußischen Gren. Negts. Nr. 1 (Kronprinz). Dr. Weber, Stabs- und Abthcilunas-Arzt von der 3. Fuß - Abtheilung Pommerschen Feld-Art. Regts. Nr. 2, zum 2. Vat. 3. Pommerschen Inf. Reats. Nr. 14 als Bataillons - Arzt. Dr, Busfi, Stabs- und Abtbl. Arzt von der 2. Fuß-Abthl. Bron- denb. Feld-Art. Regts. Nr. 3 (General - Feldzeugmsitr.), zur reitenden

Abthl. Pomm. Feld-Art. Regts. Nr. 2. Dr. Berger, Stab?3. und Abthl. Arzt von der 3. Fuß-Abthl. Magdeb. Feld - Artill. Regimentz

F

Nr. 4, zum 2. Bataillon 2. Magdeburgischen Infanterie - Regiment |

Nr. 27 als Bats. Arzt. Dr. Hartish, Stabs- und Bats. Arzt voy 2. Bat. 2. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 27, zum 2. Bat. 7. Brand, denburg. Jnf. Regts. Nr. 60. Dr. Schoenleben, Stabs- und Batz Arzt vom 2. Bat. 1. Westpreuß. Gren. Regts. Nr. 6, zum Füs. Vat des). Regts. Dr. Herzfeld, Stabs- und Abthl. Arzt von der 3. Fuß, Abth. Niederschles. Feld-Art. Regts. Nr. 5, als Bats. Arzt zum 2, By 1. Westpreuß. Gren. Regts. Nr. 6. Dr, Helmrich, Stabs. und Abthl. Arzt von der 1. Fuß-Abthl. Schles. Feld-Art. Negts. Nr. g

als Bataillons -Arzt zum Füs. Bat. 3. Garde-Gren. Negts. Königin :

Elisabeth. Dr. Senftleben, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Vat Ostfries. Inf. Regt. Nr. 78% zum 2. Bat. 2. Hanseat. Juf. Regt Nr. 76. Dr. Vagedes, Stabs- und Abthl. Arzt von der 3. Fus,

Abtbl. Westfäl. Feld-Art. Regts. Nr. 7, als Bats. Arzt zum 2. Ba :

Ostfries. Juf. Regts. Nr. 78. Pr. Leydorf, Stabs- und Abth Arzt von der 3. Fuß - Abtheil. Rheinischen Feld - Artillerie - Regts Nr. 8, als Bats. Arzt zum Füs. Bat. 4. Garde - Grenadier - Regt Königin. Dr. Hoppe, Stabs- und Abtheilungs - Arzt von de 1. Fuß-Abthl. Schlesw. Holstein. Feld - Artillerie - Regts. Nr. 9, zun 2. Bat. Schlesw. Inf. Regts. Nr. 84, als Bats. Arzt. Dr. A efner, Stabs - und Abthl. Arzt von der 3. Fuß - Abth. Hann. Feld - Ar, Regts. Nr. 10, als Bats. Arzt zum 2. Bat. Magdeb. Füs. Regt, Nr. 36. Dr. Fröhlich, Stabs - und Abthl. Arzt von der 1. Fus, Abth. Hes} Feld-Art. Regts. Nr. 11, als Bats. Arzt zum Füs. Vit

3. Hann. Jnf. Regts. Nr. 79. Dr. Türk, Stabsarzt, wird dem Jus, 4

Bat. 2. Hanseat. Jnf. Regts. Nr. 76 als Bats Arzt überwicseq F

Dr. Beer, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. 2. Hanseat. Inf, Regts. Nr. 76, zum 2. Bat. 7. Westph. Jnf. Regts. Nr. 56. Durch Verfügung des Chefs des Militair-Mecdizinal. Wesens. Stets ter

Den 3. Januar. Pr. Thortsen, bisher einjährig freiwilliga Arzt im 2. Oberschles. Jnf. Regt. Nr. 23, vom 1. Januar ab h seinem bisherigen Truppenthcil als etatsm. Unterarzt angestellt.

Den 6. Januar. Pr. Schaeffer, Assistenzarzt vom 8. Wesi Inf. Regt. Nr. 57, in gleiher Eigenschaft zum 7. Westf. Jnf. Ret Nr. 56, Drei st|/ Assistenzarzt vom 4. Magdeb. Jnf. Regt. Nr. 67, in gleicher Eigenschaft zum 3. Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 20 verseßt.

Den18. Januar. Dr. Fränkel, AssistenzarztvomAnhalt.Tnf.Regt 0 u in gleicher Eigenschaft zum Magdeb. Füs. Regt. Nr. ÿ versckt. ;

_ Den 23. Januar. De. Oloff, Assistenzarzt vom 1. Bat. (Cv niß) 4. Pomm. Landw. Regts. Nr. 21, in gleicher Eigenschaft bein Litth. Ulanen-Regt. Nr. 12 wieder angestellt. Berthling, Unterarj O fe Ostpreuß. Jnf. Regt. Nr. 45, aus allen Militairverhältnissn entlassen.

Den 25. Januar. Dr. Zochert, Assistenzarzt vom 5. Ostu Inf. Regt. Nr. 41, zur Reserve cntlassen.

Den 30. Januar. Dr. Egermann, bisher einjährig freiwill ger Arzt vom 2. Nass. Jnf. Regt. Nr. 88, vom 15. Februar c. als ectatsm. Unterarzt bei dems. Truppentheil angestellt.

_In Folge spruc{gerichtl. Erkenntnisses is Dr. Nichter lein, Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. 6. Rhein. Jnf. Regti Nr. 68, aus dem Dienste entlassen.

Gestorben. Den 11. Januar. Dr. Wölfer, Unterarzt vom 2. Gatte Regt. z. F. WBeamte der Militair - Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

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haben , sind theils prinzipieller Natur , theils beruhen sie nur auf Anschauungen von der Zweckmäßigkeit. Jch muß wieder- holen y daß ih glaube , daß ursprünglich der Antrag, für die beiden Herzogthümer nur Eine Regierung herzustellen, wesentlich aus dem Wunsche hervorgegangen ist , die Einheit der Herzog- thümer auch in dieser formellen Weise zur Anschauung zu bringen. glaube, daß die Staatsregierung Necht hat, wenn fie der Ansicht ist, daß, um diese Anschauung hervorzubringen , die E Einer Regierung nicht mehr das richtige Mittel hei, weil diese Einheit auch auf vielfache andere Weise dargestellt ist und von Niemand mehr bezweifelt wird, Die beiden Herzogthümer haben Einen Provinzial-Landtag, sie haben Einen Ober-Prä- fidenten , Eine Universität , Ein Konsistorium, Überhaupt alles dasjenige, was die alten Provinzen, als Provinzen konstituirt, haben, und sind in dieser Beziehung auch formell als ein Ganzes vor den Augen der Welt dargestellt. Es handelt sich also bei der Frage, ob Eine oder Zwei Regierungen, wesentlich um Gründe der Zweckmäßigkeit, und da kann ich, selbst auf die Gefahr hin, daß das Haus einen anderen Beschluß fassen sollte, nicht umhin, dabei stehen zu bleiben, daß die Zweck- máäßigkeitögründe ganz absolut für die Ausiht der Re- gierung sprechen. Die Ansichten hier im Hause sind ja außer- halb bekannt geworden und haben aus den Herzogthümern von kompetenter Seite MeinungLäußerungen veranlaßt; alle diejeni- gen, welchen die betreffenden Berhältnisse bekannt sind , sagen mir, es sei in den Herzogthümern mit Einer Regierung die

| Geschäftslast nicht in ersprießlicher Weise zu bewältigen; das | liegt darin, daß keine unserer Provinzen eine von der Geseß-

Ï gebung und den Verhältnissen der alten Provinzen so ab-

weichende Lage hat, als die Herzogthümer. Jhre Geseßgebung, ihre ganzen inneren Zustände sind so wesentlich verschieden,

| daß ein preußischer Beamter, der dorthin kommt, schr

lange Zeit braucht, um sich nur einigermaßen hincinzu- denken. Umgekchrt aber sind die dortigen Beamten in ihre früheren Verhältnisse so hineingelebt, daß fic ganz diesclben Schwierigkeiten empfinden, wenn ihnen dic nach preußischem Zuschnitte erlassenen Gescße zur Ausführung gegeben werden, sie finden sih darin viel schwieriger, als ehemals hessische, nafssauisce oder hannoversche Beamte, Wenn Sie nun cin Regierungs-Kollegium zusammenseßen wollen aus altpreußiscten und urspränglich s{hles8wig-holstcinischen Veamten, so finden Sie immer, daß jeder dieser Beamten mit den Schwierigkeiten

zu kämpfen hat, die ih eben andeutcte; cs wird die

Bewältigung der Arbeitslast dadurch eine außerordent- lich schwierige und zeitraubende und eine solche, welche in keinem Verhältnisse steht mit derjenigen Arbeitslast,

| welche bei den anderen Regierungen vorkommt. Recbnen

Sie dazu nun die Verschiedenheiten, welche zwischen

| den Zuständen der beiden Herzogthümer unter einander be-

stehen, so werden Sie die Ansicht der dortigen Beamten, welche

i seit Jahr und Tag dort functionirt haben , gerechtfertigt fin-

Den 21. Januar. te Bart, kontroleführender Kasernen-s spektor in Altona, nah Prenzlau verseßt und mit Wahrnehmung d

Garnison-Verwaltungs- und Lazareth-Ockonomie-Geschäfte daselbst b auftragt. Gorfe, Kasernen-Jnsp. in Potsdam, nach Altona vers und mit Wahrnehmung der Functionen des kontroleführenden Kaserne Insp. beauftragt.

Den 23. Januar. Bredow, Kasernen-Jnsp. in Magdebut nach Bernburg verseßt und mit Wahrncehm. der Garnison-Vernl tungs- und Lazareth-Ockonomie-Geschäfte daselbst beauftragt. Hinz! eit Herzogl. anhalt. Kasernen-Jnsp. in Bernburg, nach Magdebu verseßt.

Den25. Januar. Siemon, interim. Kasernen-Jnsp. in Torgal Beer, desgl. in Schleswig, Reuscher, desgl. în Cöln, Hoff mann, desgl. in Coblenz zu Kasernen-Jnsp. ernannt. Leut fel) Zahlmeister vom 2. Bat. 8. Westf. Jnf. Regts. Nr. 57, dr nad suchte Abschied mit Pension bewilligt.

Den 5. Februar. Bo, Jntendantur -Sekretariats - Assist von der Jntendantur des Ill. Armec-Corps, zu der des X. Arm

Corps verseßt. I, Fn der Marine. Marine - Beamte. Durch Verfügung des Marine-Ministeriums. Den 8. Februar. Meyer, früher Ober-Lazarcthgehülfe bei dd Stamm-Division der Flotte der Ostsce, zum Verwalter des Schif lazareth-Depots in Kiel ernannt.

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Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 15. Februar. / In der gestrigen Sißung | Abgeordnetenhauses, nahm nach den Ausführungen d Abgeordneten Grafen Scwerin, der Minister des Jnnern O zu Eulenburg, das Wort wie folgt: /

_ Die Meinungsverschiedenheiten , die sich zwischen dem M nisterium und verschiedenen der Herren Redner herauégesi

den, daß cs jedenfalls einstweilen zur größeren Beschleunigung und gründlicberen Bearbeitung der Sachen gereicle, wenn die VerwaltungEgeschäfte der Provinz vor der Hand wenigstens unter zwei Regierungen vertheilt werden. Die genannten Beamten wollen die Frage nicht erörtern, meine Herren, ob vielleicht nazträglich eine Zusammenziehung der beiden Regie- rungen in eine zu bewirken sei; allein so lange die Ueberfüh-

rung der preußischen Gesekgebung in die Herzogthümer, das

gegenwärtige Uebergangsftadium andauert, halten sie cinstimmig lhre Meinung dahin aufrecht, daß dem Lande und der Verwaltung mehr gedient sei, wenn die Verwaltung von zwei Regierungen geführt wird. Daß es viel leiter sci, wo zwei Regierungen bestanden baben, dieselben hinterher, wenn die Um-

j stände dafür sprechen, in cine Regierung zusammenzuzichen, als j eine Negierung, welche die Geschäfte mt bewältigen kann,

nachträglich in zwei Regierungen auscinander zu legen, wird ciner Ausführung wohl nicht bedürfen.

Es find nur in Folge der neulichen Verhandlungen im Landtage auch von Seiten einiger höherer Verwaltungsbeamten

| aus den aiten Provinzen unaufgefordert Acußerungen darüber

zugegangen, daß sie mir vollständig beipslichketen, wenn ich beiciner früherenGelegenheit gesagt hätte, großeRegierungen seien für dieVer- waltung nicht exspricßlich. Sehr tüchtige Präsidenten an der Spiße von Regierungen, deren Bezirk ca. cine Million Einwohner umfaßte, haben wir geschrieben, daß dieser Umfang für cine Regierung zu groß sci, daß die einer solchen Regierung obliegende Gc- \cbästélast so umfangreich sci, daß dadurch cin persönlicher Ver- kebr der Beamten mit der Bevölkerung, welcher offenbar auf (ine geeignete Erledigung der Geschäfte vom besten Einflusse it, Unmöglich gemacht werde. Und wenn wir, meine Herren, die Echwierigkeiten nicbt verkennen, welche entgegenstehen, cinmal besichende größere Regierungsbezirke _nackchträglich in kleincre zu heilen, so werten Sie in der Theorie gewiß alle mit mir darm

einverstanden sein, daß das Land und die Verwaltung besser fährt, wenn die Regicrungsbezirke von vornherein nicht zu groß gemacht werden. Dies auf die Herzogthümer angewendet, führt zu dem Schlusse, daß einstweilen die beiden Regierungen, welche in den Herzogthümern jeßt bestehen, da sie alle Mühe haben, die ihnen zugetheilte Arbeitslast zu bewältigen und auf Jahre hinaus, so lange das Uebergangsstadium andauert, eben so stark beschäftigt scin werden, einstweilen bestehen bleiben müssen. Später, wenn daselbst die Verwaltung mehr in ein gewohntes Geleise gekommen sein wird, wird es viel- in möglich sein, beide Regierungen in eine zusammenzu- chen.

Die Staatsregierung kann also von ihrem Standpunkte aus nur dringend bitten, daß das Haus ihre ursprünglichen Anträge genehmige. Wie gesagt, besteht aber in dicser Be- ziehung zwischen der Regierung und dem Hause eine prinzipielle Meinungsverschiedenheit niht. Es sind nur Zweckmäßigkeits- gründe, welche in Frage stehen. Prinzipielle Ansichtsverschieden- heit besteht dagegen in Bezug auf das Provisorium oder De- finitivbum. Jch glaube, daß nichts Nachtheiligeres für eine Ver- waltung beschlossen werden kann, als ein Provisorium, na- mentlich in einer Provinz, wo alles neu eingerichtet und ge- schaffen werden soll, und wo gar nicht daran zu denken ist, daß das mit Energie und mit Erfolg geschehen könne, wenn die ausführenden Beamten selbst in einer unsichern Stellung sich befinden. Das erste Bedürfniß eines scharfen Anfassens der Geschäfte, des festen Willens und der Thatkraft, Gesetze sach- gemäß durch- und neue Organisationen herbeizuführen, ist offen- bar, daß die Beamten, in deren Hände die Ausführung gelegt ist, lhre cigene Stellung für gesichert ansehen können, und ich würde es daher für einen großen Mißstand halten, wenn durch cinen Beschluß des Hauscs die an sich {on sehr schwierigen Verwaltungsverhältnisse in den Herzogthümern noch dadurch erschwert würden, daß man die Beamten in unsichere Posten hineinbrächte oder darin beließe. Jh muß Namens der Staats- reglerung erklären, daß, wenn ihr Hauptwunsch, die jeßigen beiden Negierungen mit der Hoffnung oder Aussicht, daß \ie einmal in eine Regierung zusammengezogen werden können, etatmäßig zu bewilligen, nicht erfüllt wird, das Haus doch jedenfalls wenigstens nicht auf ein Provisorium eingehen möge, sondern daß es, wenn es nur eine Regierung beschließt, diese Negierung definitiv beschließe und derselben diejenige Anzahl von Mitgliedern gewähre, die dem Hause nach den Auseinander- schungen der Regierung und der einzelnen Amendementssteller als hinreichend erscheinen. Die Staatsregierung legt den größ- ten Werth darauf, daß in der Beamtenschaft der Herzogthümer ein Definitivum so s{nell als möglich hergestelUt werde.

Vereinstháätigkeit für Ostpreußen.

_Oppeln, 9. Februar. Für die Nothleidenden in Ostpreußen sind aus dem Kreise Oppeln seitens des hiesigen Kreis-Comités 2000 Thlr. an den Ober-Präsidenten Eichmann in Königsberg abgesendet worden. Auch ein Theil der übrigen Kreise des hiesigen Departements hat für die Absendung seiner Sammlungen die Vermittelung der Königlichen Kreid-Steucrtassen in Anspruch genommen und sind in Folge dessen bis jeßt hicrher gelangt: aus dem Kreise Grottkau 1305 Thlr. 25 Sgr. 1 Pf, Ratibir 845 Thlr. 14 Sgr. 1 Pf, Gleiwig 351 Thlr. 22 Sgr. 9 Pf.7 Neustadt 1400 Thlr., Falkenberg 300 Tbir., Creubburg 617 Thlr. 12 Sgr. 4 Pf., Leobschüß 2000 Thlr., Rybnik 638 Thlr. 4 Pf. Da- von hat die hiesige Regierungs-Haupt-Kasse zur Zeit 6525 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. an den Schaßmeister des Hilfs-Comités für Ostpreußen in Berlin abgesendet. Fernere Sendungen aus cinem Theile der genann- ten, wie aus anderen Kreisen dürften, da die Sammlungen hier und da fortgeseßt werden, noch bevorstehen, während ein Theil derselben ursprünglich oder neuerdings es vorgezogen hat, die gesammelten A sowie Kleidungsstücke auf anderen Wegen den Nothleidenden zuzuführen.

Beuthen O.S., 10. Februar. Jn unserer Schwesterstadt Katto- wiß sind für die Nothleidenden in Ostpreußen durch verschiedene Samm- lungen 302 Thlr. 15 Sgr. 11 Pf. eingegangen, so daß die Sammlung im Kreise cinschließlih der bisher vereinnahmten Summe von 4829 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf. im Ganzen 5131 Thlr. 205 Sgr. ergeben hat.

Solingen, 10. Februar. Für die Nothleidenden in Ostpreußen wurden gesammelt: in Solingen 803 Thlr , Wald 616 Thir. ; Höh- scheid 308 Thlr. , Opladen 305 Thlr, Bourscheid 281 Thlr, Gräfrath 221 Thlr., Merscheid 220 Thlr, Leicblingen 200 Thlr., Ricbrath 162 Thlr, Neukirchen 104 Thlr, Monheim 64 Thlr., Hitdorf 58 Thlr, Wißhelden 58 Thir, Schlebusch 146 Thlr, zusammen 3546 Thlr. Bei dem vater- ländischen Frauenverecin gingen aus fast allen Gemeinden des Kreises 021 Thlr. 11 Sgr. 2 Pf. cin.

Orantkfurt a. M., 11. Februar. Das heute geschlossene fünfte Verzeichniß der beim hiesigen Comité vom 27. v. bis zum 11. d. Mis. cingegangenen Gaben fur die Nothleidenden in Oftpreuß n Weiß die Sumine von Fl. 1302. 39. nah; zuzüglich der Beträge der bercits veröffenilichten vier Verzeichnisse find bis heute Fl. 18,997, 51 Kr. ein- gegangen. Es Wird nun wieder etne weitere Absendung von Tblr, &(0. an den vaterländischen Frau n-Vercin in Berlin erfolgen, cbenso nird dieser Tage eine Scndung Wähche, Kleidungsstücke und auch ctwas

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