1868 / 41 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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r die landwirthschaftlichen ngelegenheiten.

Das AuFêkrauten der Flüsse und Bäche während oder kurz nach der Laichzeit ist der Fischerei höchst nachtheilig, indem da- durch viel Laich zu Grunde geht. Die Königliche Regierung wird hierauf hingewiesen, um bei Bestimmung der Räumungs- zeiten in den Schaureglements auf die Laichzeit angemessene Rücksicht zu nehmen. :

Berlin, den 6. Februar 1868. | f

Der Minister für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten. t von Selchow. n

sämmkiliche Königliche Regierungen (excl. die in Schleswig und Holstein).

Ministerium

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

L Es wegen Einlösung der am 1. März 1868 fälligen Schaßanweisungen.

Die am 1. Márz d. Ÿ Ia, auf Grund des Gesetzes vom 28. September 1866 (Geseß - Sammlung Seite 607) und des Allerhöchsten Erlasses vom 31. Mai 1867 (Geseg - Samm- lung Seite 1070) ausgegebenen Schaßanweisungen vom 1. Juni 1867 werden vom 24. d. Mts. ab, in den Dienststunden, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, von der Staatsschulden-Tilgungskasse hierselbst, den Regierungs-Haupt- kassen auch in Kassel und Wiesbaden —, der : Generalkasse in Hannover, der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und der Haupt- kasse in Rendsburg eingelöst.

Da diese Schaßanweisungen vor der Auszahlung von der Staatsschulden-Tilgungskasse verifizirt, und deshalb die bei den Provinzialkassen eingehenden an dieselbe eingesandt werden müssen, so werden die Besißer solcher Papiere, welche den Be- trag bei einer Provinzial-Kasse in Empfang zu nehmen wün- schen, aufgefordert, diese Papiere bald an Eine der oben ge- nannten Provinzial-Kassen einzureichen, damit die Zahlung des Kapitals nebst Zinsen pünktlich erfolgen kann. ,

Die Staatssch ulden-Tilgungs8kasse kann sich auf einen Schriftwechsel mit den Jnhabern der Schah- M A in Bezug auf die Einlösung nicht ein-

assen.

Bei Einlieferung der betreffenden Papiere ist ein doppeltes Verzeichniß derselben, in welhem die Schazanweisungen nach Littern, Nummern und Beträgen (Kapital und Zinsen vor der Linie getrennt, in der Linie in einer Summe) aufzuführen sind, und welches aufgerehnet und unterschrieben sein muß, abzu- geben. Das eine Exemplar dieses Verzeichnisses wird, mit ciner Empfangs8bescheinigung versehen, sofort wieder ausgehändigt, P ist bei der Empfangnahme des baaren Betrages zurückzu- geben.

Berlin, den 14. Februar 1868.

R der Staatsschulden. von Wedell. Löwe, Meinecke.

Preußiscbe Bank.

Bekanntmachung. Die diesjährige ordentlihe General - Versammlung der Meistbetheiligten der preußischen Bank wird auf Freitag, den 20. März dieses Jahres, i | Nachmittags 5# Uhr, hierdurch einberufen, um für das Jahr 1867 den Verwaltungs- Bericht und den Jahres-Abschluß nebst der Nachricht über die Dividende zu empfangen und die für den Central-Auss{huß nöthigen Wahlen vorzunehmen. (Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846 Sg. 62, 65, 67, 68, 97 und Allerhöchster Erlaß vom 30. März 1857, Geseßz-Sammlung Seite 240).0 Die Versammlung findet im hiesigen Bank-Gebäude statt. Die Meistbetheiligten werden zu derselben durch besondere , der Post zu übergebende Anschreiben eingeladen. Berlin, den 15. Februar 1868. Der Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Chef der preußischen Bank. Graf von Jtenplißt.

Berlin, 17. Februar. Seine Majesiät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihbrem General - Adjutanten, General der Jnfanterie von Brauchitsch, Präses der Gene- ral-Orden8-Kommission, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verlichenen Groß-

Bekanntmachung.

Da in neuerer Zeit bereits mehrfach Talons zu den Zzprogentigen Staatsschuld-Obligationen Lit. N. an uns eingesandt sind, #0 sehen wir uns veranlaßt, die Jnhaber dieser Obligationen hierdurch zu be, nachrichtigen, daß die neuen Zinêcoupons zu denselben für die Fällig, feitstermine vom 1. März 1869 bis dahin 1873 nicht eher ausgegeben werden, als bis dieserhalb eine öffentliche Bekanntmachung erlassen sein wird.

Hannover, den 14. Februar 1868. ,

Königlich preußisches Schaß-Kollegium. Ostermeyer. Merkel. Grote.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 17. Februar. Se. Majestät der König empfingen heute Vormittag den Oberjägermeister Grafen v. d. Aseburg und den Minister des Innern Grafen Eulenburg, nahmen um 11 Uhr im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten von Berlin militairische Meldungen ent. gegen und ließen Allerhöchstsich von dem General-Adjutanten v. Treskow und demnächst von dem Geheimen Kabinetsrath v. Mühler Vortrag halten. Um #1 Uhr empfingen Se. Majestät den Wirklichen Geheimen Ober-Regierung8rath Costenoble.

Ihre Majestät die Königin war vorgestern in dem 7. Vortrage des Wissenschaftlihen Vereins anwesend und erschien Abends in einer Soirée bei dem Oberstkämmerer, Gestern wohnte Allerhöchstdieselde dem Gottesdienste in der Garnisonkirhe und dann der Eröffnung der 7. Volks. küche bei. Jhre Majestät betheiligte Sich, wie alljähr: lih an diesem Tage, mit Jhrer Königlichen Hoheit der Prin- zissin Carl an der Gedächtnißfeier für die verstorbene Groß-

griechischen Kapelle. Das Familiendiner fand bei den König lichen Majestäten statt.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm“ am Sonnabend militairishe Meldungen entgegen und besuchte Abends die Soirée beim Oberstkämmerer Grafen von Redern, Ihre Majestäten die Königin und die Königin-Wittwe statleten Besuche im Kronprinzlichen Palais ab.

Gestern wohnte Se. Königliche Hoheit dem Gottes.

dienste im Dome bei, empfing den Besuch Sr. Königlichen

von Schlippenbach, sowie der Offiziere* des Kaiserlich Russischen N iments Kaluga, dessen Chef Se. Majestät der

ónig ist, stattete der Fürstin von Pleß und der Herzogin von Ujest Besuche ab und erschien zum Familiendiner bei Jhren Königlichen Majestäten. -

Im weiteren Verlaufe der (11.) Sigung des H erren- hauses vom 15. d. M. nahm nach den Ausführungen des

Kleist-Rehow/, das Wort. Nach der Rede des Leßteren und einer längeren Debatte

zunächst über den Geseßentwurf des Abgeordnetenhauses (Lasker schen Antrag) namentlich abgestimmt und in dieser Abstimmung der leßtere mit 98 gegen 14 Stimmen abgelehnt. Z

Auch der Antrag der Herren De, Bechmann U. Genossen mus n namentlicher Abstimmung mit 68 gegen 40 Stimmen abgelehnt.

Der Schluß der Sißkung erfolgte um 4 Uhr 45 Minuten,

Die heutige (12.) Plenar - Sißung des Herrenhause wurde von dem Präsidenten Graf zu Stolberg - Wernigerod öf s Uhr mit mehreren geschäftlichen Mittheilungen er öffnet.

Gewerbe und öffentlicbe Arbeiten Grafen Jyenpliß, der Justip Minister Dr, Leonhardt und mehrere Regierungs-Kommissare.

_ Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Special Dis8kussion Über den Bericht der Justizkommission über die An- träge von Below, von Frankenberg und Graf von Rittberg:

Absaßcs des Art. £4 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850. 2) Geseßentwurf, betreffend den Schuß gegen den Miß Pas der Redefreiheit der Mitglieder beider Häuser des Land ages.

Verbesserungs - Antrage cin Abänderungs - Antrag eingebra@ worden , dahin lautend: Das Herrenhaus - wolle beschließen: »den zweiten und dritten Saß des §. 3 zu streichen.« Der §. 3 des Bloemerschen Gesegentwurss lautet: » Dl Unwürdigkeits - Erklärung kann nur durch eine Mchr heit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesende! Mitglieder erfolgen. Ergeht sie von dem Abgeordnetenhaus so ist damit das Mandat des Abgeordneten, den sie trifft,

kreuzes des Leopold-Ordens zu ertheilen.

loschen, und der Abgeordnete für die Dauer der Legislatu®

herzogin von Sachsen, Großfürstin von Rußland in der hiesigen |

Hoheit des Prinzen Albrecht, die Meldungen des Majors Grafen |

Professors Dr. YJachariae der- Berichterstatter, Herr von |

Über die Reihenfolge der Anträge in der Abstimmung wurde F

N plig

Am Ministertische befanden \ich: der Minister für Handch |

1) Ent wurf eines Geseßes, betreffend die Abänderung des erste!

Von dem Herrn Dr. Tellka mpf ist zu dem Bloemersche! |

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periode nicht mehr wählbar. Ergeht fie von dem Herrenhause, !

so hat dieses Haus nah Maßgabe der Bestimmungen der Ver- ordnung vom 12. Oktober 1854 (Gesez-Sammlung S. 541) zu rfahren.«

p r ach ciner längeren Diskussion , an welcher sih die An- tragsteller von Below , Bloemer und Dr. Tellkampf , so wie die Herren Graf Rittberg , Haußmann, von Bernuth, von Kleist - Regow betheiligten , wurde zur Abstimmung ge- schritten , in welcher zunächst die §§. 1 und 2 des Bloemer'- {en Verbesserungs - Antrages abgelehnt werden. Es folgt die Spezial-Diskussion Über den §. 11 des von der Kom- mission vorgeschlagenen Geseßentwurfes, betreffend den Schuß gegen Mißbrauch der Redefrelheit der Mitglieder beider Häuser des Landtages. Bei der namentlichen Abstimmung wird der- selbe mit 65 gegen 55 Stimmen verworfen und is somit das ganze Geseß gefallen.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betrifft den Be- richt der Justizkommission Über den Geseßentwurf, betreffend die Anstellung im höheren Justizdienste. Das Abgeordnetenhaus

at den von dem Herrenhause früher beschlossenen Gesehentwurf in den §§. 1, 3, 5 und 6 abgeändert. Die Kommission des Herrenhauses beantragt nun : diesen Abänderungen nur in dem §. 1 Aun. 1, §. 3 und 5 beizu- treten, dagegen das Alinea 2 des §. 1 und im §. 6 die Worte: »indbesondere die §§. 1 und 2 der Verordnung vom 8. Februar vorigen Jahres« zu streichen. An der Diskussion betheiligten fih die Herren Dr. von Daniels und von Bernuth. Der Herr Justiz-Minister Dr, Leonhardt bittet den zweiten Absaß des §. 1 nicht anzunehmen. Bei der darauf folgenden Abstimmung wird das Geseß in allen seinen Paragraphen nach den Vorschlägen der Kommission angenommen.

Der dritte Gegenstand der Tage8ordnung : Bericht der Eisenbahn - Kommission über den Gesehentwurf, betreffend die Uebernahme ciner Zins8garantie für das Anlage - Kapital einer Eisenbahn von Gera über Saalfeldt nach Eichicht nach Verhält- niß des preußischen Längenantheils an der Bahn wird durch Annahme desselben erledigt. Ebenso werden mehrere Petitionen nach dem Vorschlage der Kommission erledigt.

Schluß der Sißung um 2 Uhr 45 Minuten.

Nachdem im Verlaufe der (50.) Sißung des Abgeordneten- hauses vom 15. d. M. ein zu Titel 4 des Etats des Finanz- Ministeriums (600,000 Thaler Besoldungs-Verbesserungen für Subaltern-Beamte bei den Lokalbehörden) gestellter Antrag des Abgeordneten Dr. Kosch abgelehnt worden war, ging das Haus zur Berathung des Etats des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten über.

In der Vorberathung war beschlossen worden, 100,000 Thaler als erste Rate für die Verlegung der Porzellan-Manu- faftur nicht zu bewilligen und die Resolution angenommen worden, die Königliche Staatsregierung aufzufordern, sobald als möglich die Auflösung des Jnstituts herbeizuführen.

Nunmehr wurde, nachdem die Abgeordneten Dr. Engel und von Patow und der HandelSminister Graf von Jten- das Wort genommen hatten, die erste Rate (100,000 Thaler) des zur Verlegung der Porzellan-Manufaktur erfor- N Bedarfs bewilligt und die obengenannte Resolution abgelehnt.

Qu Kapitel 7, Verwaltung für Handel, Gewerbe und Bau- wesen, wurde der Antrag, die bei dem Hannoverschen Provinzial- Fonds abgeseßten 50,000 Thlr. als Zuschuß zu Chausseebauten zuzusehßen, abgelehnt.

Die Übrigen Kapitel des Handels - Ministeriums und auch Kapitel 10, Justiz-Ministerium, wurden nach den Beschlüssen der Vorberathung festgestellt. Bei Kapitel 11, Ministerium des Innern, lag zu Titel 3 folgender Antrag der Abgg. Dr. Fran cke

| Und Genossen vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, das zweite Alinea der bei der Vorberathung zu dem bezeichneten Titel gefaßten Resolution zu streichen, desgleichen das Wort »nur« im ersten Alinea.

Nach Schluß der Debatte, an welcher die Abgeordneten Lasker, Dr. Francke, Freiherr von Scheel-Plessen und von Goßler sich betheiligten, wurde der Antrag des Abg. Ee angenommen und die Resolution zu Titel 3 ab- gelehnt.

Es folgten die einmaligen außerordentlichen Ausgaben für das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Hier lagen zwei Anträge vor:

1) Von dem Abg. v. Briesen: i

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Die in der

Vorberathung bewilligte Summe von 18,000 Thlrn, nicht »zur Er-

richtung einer pomologischen Lehranstalt mit Mustergarten in Gei- senheim «7 sondern »zur Errichtung einer pomologischen Lehranstalt im Regierungsbezirk Wiesbaden« zu bewilligen; 2) die Königliche Staatsôre ierung aufzufordern, vor der Verwendung der qu. Summe, n, Gemäßheit der Petition des Gemeinde-Vorstandes von Cronber g, näher zu erwägen, ob nicht zur Begründung der in Rede stehenden

Anstalt Cronberg ein besser geeigneter Ort sei, als Geisenheim.

2) Von dem Abg. Schubarth:

L Die in der Vorberathung bewilligte Summe von 18,000 Thlr. ur rrichtung einer pomologischen Lehranstalt in Geisenheim aus em Etat für 1868 a zUuseßen; 2) bei dem nächstjährigen Etat den Plan und Kostenanschlag einer derartigen Musteranstalt vorzulegen.

Nachdem die Abgeordneten Schubarth und Born und der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow das Wort ergriffen hatten, wurde die Regierungs- vorlage abgelehnt ; ebenso der Antrag des Abgeordneten von Abge t Sa Men ersie Theil des Antrags des

ubarth als angen ¿d ite Thei wurde abgelehnt genommen ; der zweite Theil

Hterauf wurden die einmaligen und außerordentlichen Aus- gaben des Ministeriums der geistlichen, ee tiE V0, Medi- Lalbdüng de Eau ohne S d bewilligt, womit die Be-

innahmen und Au S s - Etats beendet if gaben des Staatshaushalts

__ Ehe das Haus zur Beschlußfassung über das Etats8gesetz in seinen einzelnen Paragraphen und im Ganzen schritt, über- reichte der Finanzminister Freiherr v. d. Heydt einen Geseß- entwurf, betreffend die Verstärkung der Geldmittel zur Ab- hülfe des Nothstandes in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen.

Das Haus beschloß‘diese Vorlage der für den v. Hen nig schen Antrag gewählten Kommission zu überweisen. Der Minister des Innern Graf zu Eulen burg legte einen Geseßentwurf betreffend die Verwendung der Jagdscheingebühren vor. Diese Vorlage soll durch Schlußberathung erledigt werden. Hierauf wurde der Geseß- entwurf, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats pro 1868 in seinen einzelnen Paragraphen und sodann im Ganzen mit allen Stimmen gegen eine definitiv genehmigt. Der Geseßentwurf, wie er nunmehr aus der Berathung endgültig hervorgegangen, lautet: »Wir ilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c, verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: §. 1. Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1868 wird: in Einnahme auf 159,757,064 Thlr. und in Ausgabe auf 159,757,064 Tblr. ; nämlih auf 153,674,064 Thlr. an fort- dauernden, und auf 6,083,000 Thlr. an einmaligen und außer- ordentlichen Ausgaben, festgestellt. §. 2. An Stelle der im Laufe des Jahres 1867 ausgegebenen chaßanweisungen un Be- trage von Zehn Millionen Thaler können im Jahre1868 neue ver- ziudliche Schaßanweisungen , längstens “auf ein Jahr lautend, in gleichem Betrage ausgegeben werden. §. 3. Auf die neu auszugebenden Schayanweisungen finden die Bestimmungen in den F§. 4 und 6 des Geseßes vom 28. September 1866 Gesey- Sammlung Seite 607) Anwendung. §. 4. Die bis zur geseß- lichen Feststellung des Staatshaushalts - Etats (F. 1) innerhalb der Grenzen desselben geleisteten Ausgaben werden hiermit nach- träglich genehnugt. §. 5. Der Finanz - Minister ist mit der Ausführung dieses Geseßes beauftragt. Urkundlich unter Unse- rer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem König- lichen Jnsiegel.« Um 4 Uhr 45 Minuten wurde die Sißung

geschlossen.

Nach den beim Ober-Kommando der Marine eingegan- genen Nachrichten sind S. M. Schiffe »Hertha« und »Mee- dusa« heute von Smyrna in See gegangen, erstere nach Malta, die Leßtere nah Alexandrien. S. M. Kanonenboot » Vlißg« ist in Smyrna zurückgeblieben.

Die Oberin des Diakonissenhauses Bethanien, Gräfin Anna zu Stolberg-Wernigerode, ist heute früh nach etwa zehntägiger Krankheit verstorben.

Hamburg, 15. Februar. Wie der »Hamburger Korre- spondent« mittheilt, ist Seitens der hiesigen Polizeibehörde wegen der Vorfälle auf dem Au8wandererschiff »Leibniß« eine Untker- suchung eingeleitet.

Bremen, 13. Februar. Die Bürgerschaft hat gestern den Antrag Dr. A. Gröning's und Genossen, hier ein Genossen- \haft8geseß, gleich oder ähnlich dem preußischen, einzuführen, zum Beschluß erhoben.

Sachsen. Dresden, 14. Februar. (Dresd. Journal.) Die Erste Kammer hat heute zunächst den Bericht ihrer Finanzdeputation über Abtheilung A. 1. des Einnahme-Budgets, iresendo des Staatsvermögens und der Staatsanstalten be- treffend, berathen und sämmtliche Positionen in Uebereinstim- mung mit der Zweiten Kammer angenommen. Sodann hat sle den Bericht der ersten Deputation über den Geseßentwurf, die Einführung einer allgemeinen Hundesteuer betreffend (welche in die Ortsarmenkasse, bez. die Gemeindekasse zu fließen hat), erledigt und den Geseßentwourf mit den beschlossenen Abände- rungen in der Hauptsache übereinstimmend mit den Be- s{hlüssen der Zweiten Kammer gegen 12 Stimmen an- genommen. |

Dié Zweite Kammer hat die Berathung des Baucetats

erledigt.

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