1868 / 41 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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F. 7. Die Ausführung dieses Gesebes, über welche dem Landtage bei der nächsten regelmäßigen Zusammenkunft desselben Rechenschaft zu geben ist, wird den Ministern der Finanzen und des Innern üÜber- tragen.

Visrkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben 2c.

Die Motive zu dem Gesez-Entwurf über die Schließung der Spielbanken (\. Nr. 40 d. Bl.) lauten:

Seit der Vereinigung des ehemaligen Herzogthums Nassau und der ehemaligen Landgrafschaft Hessen - Homburg mit der preußischen Monarchie hat der Gewerbebetrieb der zu Wiesbaden, Ems und Homburg noch bestehenden öffentlichen Hazardspielbanken einen Ge- genstand der Erwägung für die Königliche Staats - Regierung ge- bildet. Die Staats - Regierung hat s\ch die Bedenken niht ver- hehlt, welche gegen die fernere Duldung dieser Jnstitute erhoben werden können; sie hat gleichwohl, vor einem definitiven Einschreiten, es für geboten erachtet , die dabei in Betracht kommenden rechtlichen und thatsächlichen Momente einer eingehenden Prüfung zu unter- werfen und diejenigen der Schonung würdigen Interessen nicht außer Betracht zu lassen, welche durch eine sofortige Schließung der in Rede stehenden Spieibanken der Gefährdung ausgeseßt sein würden.

Die Hazardspiele zu Wiesbaden und Ems werden durch die [ande8- herrlich konzessionirte, zu Wiesbaden domizilirende Aktiengesellschaft »zum Betriebe der Kur-Etablissements in den Badeorten Wiesbaden und Ems«, die Hazardspiele zu Homburg durch die ebenfalls landes- herrlich konzessionirte »anonyme Gesellschaft der vereinigten Pachtungen E C und der Mineralquellen zu Homburg vor der Hôöhe« etrieben.

Die Konzessionen und die mit beiden Gesellschaften von der frühe- ren Landes - Regierung abgeschlossenen Pachtverträge laufen für die Gesellschaft zu Wiesbaden resp. Ems bis einschließlich 1881, für die Gesellshaft zu Homburg bis einschließlich 1896. Ein Widerruf ist in denselben nicht vorbehalten; ihrer äußeren Form nah erscheinen die Pachtverträge und Konzessionen unanfectbar. Beide Gesellschaften haben aus ihrem Gewerbebetriebe bisher einen sehr hohen und in steter Steigerung begriffenen Gewinn bezogen; die von ihnen zu erhebenden Entschädigungs-Forderungen für entgehenden Gewinn würden eine as unerschwingliche Höhe erreichen, wenn die Einstellung des gedachten formell gültiger Weise erfolgen sollte.

Eine solche Einstellung würde, auch wenn sie alsbald erfolgte, den Actionairen der beiden Gesellschasten voraussichtlih nur insoweit einen positiven Schaden bereiten, als von einzelnen Personen etwa in neuerer Zeit das Wagniß unternommen worden ist, Spiel- bankactien zu einem erhöhten Kurse an sih zu bringen. Schon aus diesem Grunde also würden die Jnteressen der Actionaire fein Hinderniß gegen die alsbaldige Schließung der Spielbanken darbieten.

_ Anders verhält es sich dagegen mit den Gemeinden Wiesbaden, Ems und vor allem Homburg. Diese Gemeinden haben bisher von den Spielbank-Gesellschaften auf Grund theils gesebßlicher theils kon- traftlicher as namhafte Beträge an Steuern und sonstigen Práästationen bezogen, deren plößlicher Wegfall den Kommunal-Haus- halt einer erheblihen Störung ausseßen würde. Ganz abgesehen da- von aber haben sich unverkennbar zu Wiesbaden, Ems und vor allem wie bemerkt zu Homburg, auf Grund der einmal landes- herrlich ertheilten Konzession und im Vertrauen auf dieselbe die Verkehrsverhältnisse der Art gestaltet, daß ein plöplicher Wechsel ohne Zweifel vielen Unverschuldeten zum größten Schaden gereichen müßte. Es würde bei einem unvermittelt eintretenden Wegfall dessen, was die Gesellschaften in die Kommunalkassen haben fließen lassen und was sie im Interesse der Kurfremden, so wie zur Unterhaltung der Kuranlagen aufgewendct haben, fortan nicht möglich sein, diese Unter- haltung in so ausgiebiger Weise wie bisher zu bewirken, Eine er- hebliche alsbaldige 2 erminderung des Badeverkehrs würde hiervon die unvermeidliche Folge sein, und Gewerbetreibende wie Hausbesißer würden durch das Ausbleiben zahlreicher Fremden, durch Kündigung von Hypotheken-Kapitalien in Folge der verminderten Sicherheit des Pfandobjekts u. \. w. u. \. w. în ihrer Existenz auf das Hâärteste be- droht werden. :

Alle diese Erwägungen spreckden für die Zulassung einer Ueber- gangsperiode, während deren gegen Schädigung der in der That be- a S O Interessen die geeignete Vorkehrung zu treffen ein würde.

“Es würde nah der Ansicht der Staatsregierung statthaft er- scheinen, den Spielbank- Gesellschaften den Betrieb ihres Gewer- bes noch auf eine kurze Reihe von Jahren unter der Be- dingung zu gestatten, daß sie einen nicht zu gere bemessenen Theil ihres Gewinnes gemeinnüßigen Zwecken zu widmen sich be- reit erklären. Es würde in solcher Weise ein, der Verwroaltung einer öffentlichen Behörde zu unterstellender Fonds gegründet werden kön- nen, welcher seine ausschließliche Bestimmung in der Förderung der Kur- und Bade - Jndustrie der genannten drei Ortschaften zu finden hätte. Eine Duldung, wie die hiermit vorgeschlagene, würde dagegen mit Grund zu versagen sein, sofern die gedachten Gesellschaften oder eine derselben den oi ihres Gewerbes wesentlich nur in ihrem eigenen Interesse und ohne gleich- zeitig den öffentlichen Jnteressen in dem erforderlichen Maße Rechnung

agen zu wollen, beanspruchen sollte.

Die Nothwendigkeit, für das hiernach einzuschlagende Verfahren Raum zu geben , dient der Fassung des Geseß-Entwurfes zur Moti- virung. Um den beabsichtigten Erfolg zu sichern, ist im 2: 1 der für zulässig zu erklärende leßte Termin auf das Ende des Jahres 1872 S My Möglichkeit einer früheren Schließung aber offen gehal-

ewerbebetriebes nicht ebenfalls in

Der §. 2 wird scine Rechtfertigung in si selbs finden. Wenn demnächst auf das gewerbemäßige Hazardspiel die Bestimmungen deg Strafgeschbuches ausnahmelos zur Anwendung kommen, #0 folgt daraus schon von selbst der Wegfall jeder Entschädigungs - Forderung für den entgehenden Gewinn aus cinem solchen Gewerbebetriebe; ez hat gleichwohl angemessen erschienen, diese Folge durch den §. 3 aug, drücklich außer Frage zu stellen.

Nachrichten aus Ostpreußen. Insterburg. Der hiesige Landrath weist im Kreisblatt darauf

hin, daß Personen, welche am Typhus erkranken, niht aus ihrem zeitigen Aufenthaltsorte forttransportirt werden dürfen, sondern ay |

Orte der Erkrankung Pflege, sowie ärztliche Behandlung erhalten und

daselbst womöglih in abgeschlossenen geräumigen Zimmern unterge, E bracht werden müssen. Der Transport solcher Krarfen nah andern E Orten oder nah dem städtischen Lazareth wird als unzulässig he, E zeichnet, einmal, weil er für die Kranken selbst gefährlich ist, zum |

Sgr o auch, weil das weitere Kontagium dadurch gefördert wer, en könnte.

Die Ortsvorstände und die Sanitätskommissionen sind angewiesen jede Erkrankung mit typhôösen Merkmalen sofort dem Poligei-h walter zur Anzeige zu bringen, welcher der Kreisbehörde unverzügli darüber Bericht erstatten soll.

Gumbinnen. Der Regierungs - Präsident Maurach hat die Sanitäts - Kommissionen durch die A ae auffordern lassen, die Wochenberichte über den Gesundheitszustand derartig einzureichen, daß fie A e jedem Sonnabend regelmäßig zugehen.

ehlau. en und Ortsvorständen an, daß Arbeiter, welche große Familien haben, Reisig bis zu 1 Klafter gegen 5 der Taxe und die Nebenkosteny leßtere zum Gesammtbetrage von 5 Sgr. 6 Pf. , ganz arme Leute aba

umherliegende Aeste n eine Gebühr von 1 Sgr. pro Klafter in S

der fiskalischen Forst sammeln dürfen.

Gerdauen. Die im diesseitigen Kreise belegenen Dörfer Klo: nofken und Dogla sind zu Anfang dieses Monats durch Brandunglü betroffen worden. Es i} indessen durch sofortiges Einschreiten der bestehenden Wohlthäti feitsvercine hülfe geschafft worden und daher für die Verunglücten kein Grund O ihrerseits noch außerdem private Mildthätigkeit in Anspru zu nehmen.

Königsberg i. Pr. Auf den Vorschlag der hiesigen Königlichen Regierung hat der Finanz-Minister die Vorschriften des Erlasse vom 27. Dezember v. J. zu Gunsten der Beleihung ganz kleine Grundstücke unter dem 30. v. M. einer wesentlichen Modification unterzogen, so daß nunmehr auch den Eigenkäthnern, welche mehr ali 3 und weniger als 10 Morgen besißen und genügende Sicherheit zu bestellen vermögen, ein Darlehn von 15 Thlrn. gewährt werden fann Außerdem haben die Grundsäße für die Prüfung der Sicherung durd

das Pfandobjekt eine Erweiterung zu Gunsten der Darlehnsnehme |

erfahren.

Landwirthschaftliche Nachrichten. Berlin, 17. Februar. Der erste Kongreß Norddeutshe!

Landwirthe wurde heute Vormittag nach 10 Uhr in Saale des Englischen Hauses hierselbst durch den

die folgendermaßen schloß: Di l den politischen Zuständen unser gemeinsamen Vaterlandes drängte unabweislich und u widerstehliÞh auch auf dem Gebicte der neuen Formen , zur Zusammenfassung aller Kräfte zur Eröffnun neuer und breiterer Wege auch für das wirthschaftliche Leben de Volkes. Daß die Landwirthschaft sich der Erkenntniß dieser in viele Beziehung wesentlich veränderten Lage der Dinge diesen neuen ur

mit einer Ansprache eröffnet , großartige Umgestaltung . in

bedeutungsvollen Tmpulsen nicht entziehen kann, ohne Schädigung iht |

materiellen Jnteressen, daß sie sich ihnen gegenüber nicht unthätig un) gleichgültig verhalten darf, ohne Schädigung der ehrenvollen Aufgalt ihres Berufes, darüber wird in dieser verehrten Versam lung ein Zweifel wohl nicht bestehen. Es liegt cinmal în de

Natur der Dinge, daß die Landivirthschaft die sicherste und unentbeht |

lihste Grundlage für das Leben der bürgerlichen Gesellschaft und det Staaten bildet, daß in ihr die Kraft vorhanden ist, das einflußreid| Moment für die soziale und politische Entwickelung der Nationen i sein. Meine Herren! Thun wir das Unsrige, um nicht hinter del naturgemäßen Bedingungen unseres Berufes mit unserem Wisseh Wollen und Können zurücfzubleiben und lassen Sie uns denn diesem Sinne an unser Werk gehen. i

Demnächst theilt der Vorsißende mit, daß bis vor einer Stunde sid hon. nahe an 300 Mitglieder in die Liste haben einzeichnen [lasset und die Zahl derselben noch im fortwährenden Steigen begriffen stl Die Sizßungen des Kongresses werden im Saal des Englischen Haus stattfinden, wo auch das Büreau des Kongresses errichtet sei. Dl auf erstattete der erste Schriftführer des Comités für den Kongrh Herr Dr. Wilckens, den Bericht des geschäftsführenden Vorstand“! Über die den Kongreß vorbereitenden Angelegenheiten. Der dri Gegenstand der Tagesordnung ist die Vorlage der Geschäftsordnun| a Npngueis. Es liegt als solche ein Statut-Entwurf zur Be ‘athung vor. |

Nach längerer Diskussion Über die Geschäftsordnung wurd a Antrag Dr. Wilckens angenommen, die Artikel 5, 6, 7 und 8 G Statuts als Geschäftsordnung anzunehmen und zur Berathung di Statuts sodann auf Antrag der Herren v. Wedell und Jüssen i schlossen, eine Kommissionzu wählen, in der die verschiedensten Landesth! des Norddeutschen Bundes möglichst gleichmäßig vertreten sind. No furzerUnterbrechung erfolgte dieWahl des exstenWorsibenden, bei welcherH!

Das Domainen-Rent-Amt hierselbst zeigt den Schul: |

bereits ausreichende Ab-

Q es | Vorsißende! E des Comités, Rittergutsbesißer von Hrn. Saenger - Grabow

Volkswirthschaft 4

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Grabow mit 116 von 154 Stimmen gewählt wurde. Derselbe nahm die Wahl dankend an. Der Zweck des Kongresses Fc, den bestehenden Institutionen nicht entgegen zu treten, vielmehr dieselben zu unterstüßen. Redner {loß mit einem Hoch auf Seine Majestät den König, in welches die Versammlung drei Mal ein- stimmte. Dann wurde auf Vorschlag des Hrn. Dobbert Hr. Landes- Ockonomic-Rath Ruder aus Oldenburg als erster Vice-Präsident gewählt Bei Schluß des Blattes begann der Namensaufruf für den zweiten Vice-Präsidenten. y : E

_ Uebersicht über die Weizen- und Roggenpreise auf den Haupt-Getreidemärkten der Monarchie. Um die Vergleichung zu er- leichtern, sind die in den Börsenberichten notirten Preise, der Berliner Usance entsprechend, auf 2100 Pfd. Weizen und 2000 Pfd. Roggen

o und ohne Sáe) in Thalern berechnet. i (e A 25. Januar. 1. Februar. 8. Februar. 15. Februar Königsberg 103% 1021; 102% 10244 Danzig 95%— 1125 T8{—1115 975—1085 95—1125 Posen 79—100*) T79—102*) 83—101*) 8—102*®) Stettin 93—104% 96%—104% 965—104% 96 /%—104% Berlin 89—106 89—106 89—107 90—108 Breslau 90—1025 90—101?/; 89%{—100% 90 —100*% Magdeburg .….. 96%; —99/; 95—99 91% —I6; 93/,—967 1033 1015 1013

Cöln 03% 1014

Roggen: 25. Januar. 1. Februar. 8. Februar. 15. Februar. 80 80%

74—T78 75—80

79% 79%

78—80; 77—T9z

74—T9) T—T9S) T4L—T78%) T76—81®)

2.10 408 0. 78-80 78% —8024 76%—80 721—T6/, TIS—T6/,

e a 73: ai P L / ) D 0-82. 81—83 85 85

v. Saenger-

Breslau Magdeburg .….. 79—80 79—80

86% 85 ®) Nach dem Wochenbericht.

J Gewerbe- und Handels-Nachrichten.

Wien, 15. Februar. Die Kredit-Anstalt macht bekannt, daß die zwölfte ordentliche General - Versammlung am 31. März stattfinden wird. Unter den Gegenständen der Berathung befinden sich auch Mit- theilungen des Verwaltungsrathes betreffs der stattgehabten Verhand- lungen Über die Frage eines weiteren Rückfaufs der Gesellschafts- Actien und eventuell cin Antrag au? Abänderung der Besellschafts- Statuten.

___— Die Gesammtsumme von Verlagsfirmen in den Ver- einigten Staaten beläuft sich gegenwärtig auf 179 davon kom- men 80 auf Newyorf, 31 auf Philadelphia und 25 auf Boston.

Die Besteurung von Auctionen und Gewerbescheinen in den Vereinigten Staaten gewährt die Möglichkeit einer allgemeinen Ueber- ficht Über die Geschäftsthätigfkeit der Handelsstädte der Union. Unter den 20 Städten, die auf der Liste obenan stehen, figurirt natürlich Newyork zuerst und zwar in so überwältigendem Grade, daß cs die zwei nächstgrößten Pläße Boston und Philadelphia um das dreifache ihres Geschäftes überflügelt. Nach den Steuerein- nahmen repräsentirte im vergangenen Jahre die Summe der Trans- actionen der Engros- und Detailhändler in Spirituosen und anderen Waaren sowie der Auctions- und andern Mafler 1,976/,565,000 Doll., in Newyork, Boston und Philadelphia stechen daneben mit 600,000,000 und 700,000,000 Doll. vermerkt. New - Orleans erscheint an fünfter Stelle mit 367,591,000 Doll. San Francisco is bedeutend im Stei- gen und weist 161,225,000 Doll. nach, so daß es Chicago mit 174,145,000 Doll. und Cincinnati mit 180,753,000 Doll. bald gleich- stehen dürfte. i

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Deffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stecbrites.

Gegen den unten näher bezeichneten Oekonom Eduard Schmidt ist in den Akten Z. 109. 67. C. 11. die gerichtliche Haft wegen Ver- brechens in Beziehung auf den Personenstand aus Y. 138 des Strafgeseßbuchs beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latitirt aher oder hat si heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufent- haltsorte des 2c. Schmidt Kenntniß hat, wird aufgefordert, da- von der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. -

Gleichzeitig werden alle Civil- und Militairbehörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Schmidt zu vigi- liren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sfih vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigte:=Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadur entstandenen baaren Auslagen, und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill- fährigkeit versichert.

Berlin, den 12. Februar 1868. :

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission 11. für Voruntersuchungen. Signalement.

Der Ockonom Eduard Schmidt ist 26 Jahre alt, am 26. Of- tober 1841 in Berlin geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 6—7 Zoll groß hat blonde Haare, blaugraue Augen j blonde Augenbrauen,

londen Schnurr- und Backenbart, rundes Kinn, gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Mund, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, ist \chlanker Gestalt und trägt eine Brille.

Steckbrief.

Der Schneidergeselle Johann Ps Wilhelm Sander aus Bitter soll wegen begangener Unterschlagung verhaftet werden, und is mit den mit si führenden Gegenständen im Betretungsfalle in dem hiesigen Gefangenhause abzuliefern.

Signalement.

Alter: 23 Jahre, Größe: etwa 5/ 10/, Statur: schlank, Haare:

blond, Gesicht: Tänglich schmal, Gesichtsfarbe: blaß. __ Kleidung: s{hwarzer Tuchro \hwarzseidene Weste, {chwarze Tuchhose, Hut von grauem Buckskin, Stiefeletten, und führt wahr- \cheinlich die unterschlagene graubräunliche Hose und Weste mit sich.

Neuhaus i. L, den 13. Februar 1868. /

Der Polizeirichter des Königlich preußischen Amtsgerichts.

Alle betreffenden Behörden werden ersucht, den Schneidermeister Conrad Geshwindner und dessen Ehefrau Elisabethe, geb. Greb, von Steinau im Betretungsfalle verhaften und zur Voll- ziehung der gegen sie erkannten Gefängnißstrafe von 2 Monaken bezw. 4 Tagen anher abliefern zu lassen.

Hanau, am 13. Februar 1868.

Der Staatsanwalt, Wilhelmi.

Steckbrief. Der Dienstkneht Julius Wehmeier von Hör- den, Provinz Hannover, i} durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 1. August 1867 wegen Unterschlagung in 3 Tage Gefängniß verurtheilt. Die Strafe hat an dem Angeklagten nicht vollstreckt werden können, weil der Aufenthaltsort desselben unbekannt ist.

Sämmtliche Militair- und Civil-Behörden ersuchen wir deshalb, den 2c. Wehmeier im Betretungsfall zu verhaften und in hiesiges Amtsgerichts-Gefängniß abliefern lassen zu wollen.

Groß-Almecrode, am 14. Februar 1888.

Ae eda A ich.

Ediktal-Citation. / Auf die Anklage des Staats-Anwalts vom 9. Januar 1868, ist gegen 1) den Leopold Heinrih Max Flemming aus Brandenburg, geb. den 24. November 1544, 2) den Julius Wilhelm Carl Schmidt ebendaher, geb. am 12. No- vember 1844, 3) den Friedrich Ferdinand Nie-lebock aus Brettin im 2. Jerichower Kreis, geb. 29. Februar 1844, 4) N Carl Friedrich Wolff aus Selbelang, geb. den 23. August [ 5) den Carl Friedrih Brandt ebendaher, geb. am 1. Februar 1845, 6) den Ferdinand Friedrih Otto Janickde aus Brandenburg, geb. den 4. März 1845, , 7) den Hermann Theodor Proß aus Brandenburg, geb. den 2. Januar 1845, 8) ags Friedrih Albert Frosch von hier, geb. den 8. März

845, 9) Ot Ferdinand Kerkow von hier, geb. den 14. August

/

10) e Theodor Dänicke von hier, geb. den 27. November

/ s

11) den Leopold Wilhelm Ferdinand August Rähmel von hier, geb.

den 18. September 1845, :

12) den Albert Paul Janie von hier, geb. den 15. Mai 1847, wegen Verlassens der Königlichen Lande ohne Erlaubniß und Ent- ichung des Eintritts in den Dienst des stehenden Heeres die Unter- fuduni eingeleitet und haben wir zum mündlichen Verfahren einen Termin auf S den 26. Mai 1868, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale Nr. 46 anberaumt, wozu die dem jeßigen Aufenthalte nach_ unbekannten Angeklagten mit der Aufforderung vor- eladen werden, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Bertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer Angabe der dadurch zu erweisenden That- sachen uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. ; :

Erscheinen die Angeklagten nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Brandenburg, den 16. Januar 1868. Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

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