1868 / 44 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Brüénaufzugs- und Stromgeld wird vom 1. März d. J. ab auf die | Ministerium für Handel Gewerbe und ö

Hälfte au vorgeschriebenen Säße ermäßigt. Von demselben Zeit- f für D Arbeiten. E entliche punkte ab ist von den zum Transport vos Personen und zum Bugsiren zwischen Danzig und Neufahrwasser oder anderen an der Weichsel Bekanntmachun g.

elegenen Punkten benußten Dampfschiffen das Stromgeld nach den Nach §. 11 der Vorschriften für die Könialiche au - Aka. Säßen für beladene Stromfahrzeuge, oder, nach der Wahl des Ab- demie Pene 18. März R6E D el Süidirende Les Saite abepflichtigen, statt dessen cine jährliche Abfindung von 2 Thlr. 15 Sgr. welche die Prüfungen für den preußischen Staatsdienst nic

ür die Last Tragfähigkeit, zu entrichten. Jm Uebrigen bleiben die abl il | PeET N bestchenden Vorschriften unverändert. „egen woLen, auc zu Ostern in die Bau-Akademie eintreten, i Dieser Erlaß ist durch die Geseß - Sammlung zur öffentlichen | Die desfallsige Meldung muß bis zum 1. April schriftlich

Kenntniß zu bringen. bei dem Unterzeichneten erfolgen, derselben auch Zeugnisse und Berlin, den 10. Februar 1868. Zeichnungen, aus denen hervorgeht, daß der Aufzunehmende Wilhelm. hinreichende Kenntnisse und Uebung besißt, um den Unterricht Frhr. v. d. Heydt. Gr. v. Jpenplis. mit Erfolg benugen zu können, beigefügt werden. Von Vau- An gewerksmeistern wird nur die Vorlegung ihres Mieister-Attestes den Finanzminister und den Minister für Handel, gefordert. Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Die Vorschriften für die Königliche Bau - Akademie vom bab Márz 1855 find im Sekretariat der Anstalt käuflich zu aben. Berlin, den 20. Februar 1868.

Allerhöchster Erlaß vom 10. Februar 1868, betreffend die Der Geheime: Ober - Baurath und Direktor Ermäßigun der in E Osiscehäfen n entrichtenden Hafcnabgaben für der Königlichen Bau - Akademie. die Küstenschifffahrt u. \. w. Grund.

R Bs mit P in L A ¿0 6. Februar d. J. i emachten Vorschlägen bestimme was folgt: ieas- Mini S E A 0A in heu VAeN don S Mle UN n De Gd A Ua E

olpmünde, Rügenwalde, Danzig und Neufahrwasser nach den Ta- oigtel, Baumeister, a istent des Ministerial - Bau- rifen vom 24. Oktober 1840 (Geseb-Samml, S. 324, 350, 355, 360) | Raths im Krieas - inisterium s E vom 18. Oktober 1838 (Geseß-Samml. S. 518) und nah den O g8-Ministerium angestellt Bestimmungen unter 1. Meiner Erlasse vom 25. Juni 1863 (Geseß- e

Samml. S. 442), vom 22. November 1867 (Geseß-Samml. S. 1847) s ges Und vom heutigen Tage, ferner in dem Hafen von Pillau nah dem | Berlin, 20. Februar. Se. Majestät der König haben

Tarife vom 18. Oktober 1838 (Geseß - Samml. S. 524) und | Aller nädigst geruht, dem Seconde-Lieutenant Grafen von Meinen Erlassen vom 10. April 1865 ( Geseß - Samml. S. 276 Beust, persönlichen Adjutanten Seiner Hoheit RE dog und vom 13. Mai 1867 Saal Seite n are von Sachsen - Altenburg, und dem Pianisten Bratfisch zu in dem Hafen von Memel nach dem Tarife vom 19. Apri Stralsund zur Anlegung der ihnen verlichenen Dekorationen,

1844 (Geseß-Samml. S. 120) und nah der Bestimmung unter I. / A, L Meines Cs vom 29. li 1867 (Geseß-Sanuel, S. 1343) zu ent- | resp. des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Albrets-Or- rihtenden Hafengeldern bleiben sowohl für den Eingang als für den | dens und der an einem blauen Bande zu tragenden Königlich Ausgang befreit: a) alle Fahrzeuge welche ohne Ladung in den Hafen | Schwedischen goldenen Medaille mit der Inschrift »litteris et einlaufen, um Fracht zu quchen, und den Hafen ohne Ladung wieder | artibus«, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

verlassen; b) alle Fahrzeuge, welche nur um Erkundigungen einzuzie-

hen Mer Ordres in L zu A in den On drt fun denselben, ohne Ladung gelöscht oder eingenommen und ohne die La- Pariser Ausstellung von 1867.

ung s oder 40 Latten ge d Curl er en c/ VaIrzeuge von 40 Lasten oder weniger Tragfähigkeit, wenn sie au Ueber die früheren internationalen Ausstellun

N : en sind der Fahrt nah einem preußischen Hafen in einen anderen Hafen ledig amtliche Berichte veröffentlicht worden, welche ämmatiias Klasen

lih zu dem Zwecke einlaufen, um daselbst eine den zehnten Theil ihrer : : ( Tragfähigkeit nicht übersteigende Beiladung zu lösen oder einzuneh- | der ausgestellten Gegenstände in mehr oder minder großer Voll-

men. Vorstehende Bestimmung (zu e.) findet jedo feine Anwendung | ständigkeit umfaßten. Die unterzeichnete Central-Kommission auf die in den Häfen von Swinemünde und Pillau zu entrichtenden | hat von der Ausgabe eines solchen Berichts über die vorjährige Abgaben. np | Pariser Ausstellung Abstand genommen. Abgesehen davon, II. Von allen Schiffen und Fahrzeugen, deren Tragfähigkeit daß in Folge des mit einer amtlichen Redaction und 40 Lasten nicht übersteigt, is in den vorstehend unter 1. genannten systematischen Aufstellung unvermeidlich verbundenen Zeit- Häfen an Hafengeld nur zu entrichten: wenn sie beladen sind: beim verlustes der Bericht erfahrung8mäßig erst fertig würde, t

Eingange 2 Sgr., beim Ausgange 2 Sgr., wenn sie Ballast führen Z i : oder leer sind: beim Eingange 1 Sgr., beim Ausgange 1 Sgr. für die | wenn das Interesse daran durch neue Erscheinungen Last Tragfähigkeit. auf dem Gebiete der gewerblichen Entwickelung über-

11. Schisse von mehr als 40 Lasten Tragfähigkeit, welche eine holt war und daß diese Erfahrung zur Wiederholung der Vor- ahrt zwischen den unter 1, genannten Häfen machen, sind von der gänge nicht ermuthigte, konnte sie auf Vollständigkeit des Ma- ntrichtung des e für den Eingang in den Bestim- |terials nicht renen, weil die norddeutschen Staaten nur in 41

mungshafen befreit, wenn sie in denselben einlaufen, ohne in | yon den 95 Klassen , in welchen die Auss\tellungsgegenstände ihre Mei ereußischen Hafen Ladung gelöscht oder eingenommen, oder gruppirt waren , dur Mitglieder des Preisgerichts vertreten ihre Papiere gewechselt zu haben. Jn gleicher Weise auch die Abgaben- gewesen sind, und weil sie auf die Beri chte derselben ih vor- Erhöhung bei ahrten nah und von anderen y als den unter I. ge- wiegend angewiesen sab, wie diese Berichte d 0 nannten preußischen Häfen zu regeln, bleibt Jhnen überlassen. liGan Gent l V Lin e Berichte denn auch aus sach- _1V. Schiffe, deren Ladung ausschließlich in Dachpfannen, Dach- n Gründen in erster Linie in Betracht kommen. _Gleich- \chiefer, Bruch-Cement-, Granit-, Gyps-, Kalf-, Mauer-, Pflaster- oder wohl, und troß des Mangels an Vollständigkeit, glaubt die Kom- Ziegelsteinen aller Art, Kreide, Thon- oder Pfeifenerde, Seegras, | mission , die werthvollen Mittheilungen über die in der Aus- Scesand, Torf, Steinkohlen, Koaks, Rohscchwefel oder Salz besteht, | ellung gemachten Wahrnehmungen , welche ihr durch die n E i LEA Cdiffe den unter 1. gedachten Häfen nur nach N „Hure und einzelne andere Sachverständigen zuge- r V chiffe. ; gangen sind, der Oeffentlichkeit. nicht vorenthalten zu dürfen. Jch ermächtige Sie, den vorstehend benannten Artikeln, wenn In Betreff der landwirthschaftlichen Klassen der Ausstel

E dazu ergeben sollte, noch andere Gegenstände gleich- lung ist für die Herausgabe eines detaillirten Berichts durch

«Der gegenwärtige Erlaß tritt mit dem 1. März dieses Jahres | das Königliche Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange- in Kraft. Von demselben Tage ab kommen die Erlasse vom 30. Mai | legenheiten gesorgt, auch in Betreff des Eisenbahnwesens sind S 2006 vom 1s Hon 1882 (GelSmni. S 1W Be mene felt pag e ohenemngen, melhe auf der Uu

: L 5 Has l e en waren itschri i fu end iesen einer erordnung auf Bestimmun worden. a E E : | i A des gegenwärtigen Erlasses an deren Stelle. jelnen Heften, welche fe eine Grupp pee Wgwerden tsen, ( /

I. Jm Uebrigen bleiben die mit den vorstehenden Vorschri ten ; : fs nit in Widerspru stehenden Bestimmungen ey dén A A un Buchhandel erscheinen und ist der Komniissions-Verlag der

dachten Tarifen und den dazu ergangenen späteren Anordnun Buchhandlung von L. Steinthal hierselbst übertragen wor- in Kraft. f 19: sp In | den, „Das erste dieser Hefte hat soeben die Presse van; es Berlin, den 10. Februar 1868. na u E aje 1. Oelgemälde vom Professor Eduard Maanus. Wilhelm, Se 2. Sculpturen, vom Professor Emil Wolff

örh. v, d. Heydt. Gr. v. Jhenplißg. Klasse 2 S Zernungen und Modelle, vom

An den Finanzminister und d ini ü : eglerungs- und Bau-Rath Cremer. Gewerbe E 'Sfentlive Arte Endet Gruppe 1. Kunstwerke im Allgemeinen, vom Geheimen

Regierungs-Rath, Professor Dr. Waagen.

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Das zweite, die Gruppe 2 umfassende Heft, ist im Drucke; | denen Abänderungen angenommen. Ein weiterer Gegen-

die übrigen werden in thunlichs kurzer Zeit erscheinen. stand der Tagesordnung war der Antrag, daß §. 18 des Berlin, den 19. Februar 1868. E 219 Grundgeseßes aufgehoben und an Stelle desselben ein Para- Die Königliche Central-Kommission für die Pariser graph folgenden Inhalts gesegt werde: »Kein Mitglied des Ausstellung von 1867. Yandîags darf wegen seiner Abstimmung oder wegen der in

Moser. Ausübung seines Berufs gethanen Aeußerung gerihtlich oder

N DAIO Are oder on E rif A 004 ° 1 raniwortung gezogen werden. ahrheitsgetreue Berichte Nichtamtliches. Über Verhandlungen in den öffentlichen Sia bleiben von Preußen. Berlin, 20. Februar. Se. Majestät der | jeder Verantwort ihkeit frei.« Die Abstimmung über diesen König nahmen die Vorträge des General-Lieutenants von | Antrag kann zufolge der Berfassung erst nah 8 Tagen erfolgen. Podbielsky und des General - Adjutanten von Tresckow, Altenburg, 17. Februar. Bei der heutigen Wiedereröff- sowie die Meldung des General-Lieutenants von Beyer entgegen, | nung der Sigungen des Landtags wurde zunächst ein An- begab Allerhöchstsich na Bethanien, um der Todtenfeier der | trag des Abg. Stöhr auf Gewähr von Theuerungs8zulagen an verewigten Oberin Gräfin Stolberg-Wernigerode beizuwohnen | alle Staatsbeamte mitgetheilt. Von Seiten der Herzoglichen und stattete der Frau Kronptinzessin einen Besuch ab. Staatsregierung war ein höchster Erlaß eingegangen, der den Es findet heute ein größeres Diner im Königlichen Palais | hon in voriger Diät berathenen, s{ließlich aber abgelehnten Statt. Entwurf eines Geseßes wegen Einführung einer neuen Klassen- Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm estern | steuer und klassificirten Einkommensteuer nochmals, mit einigen

militairische Meldungen entgegen und dinirte bei Jhren König- | Abänderungen nach Maßgabe der bei jener früheren Berathun lichen Majestäten. ) 9 gefaßten Majoritätsbeschlü e, zu erneuerter Vorlage bringf, 4

Schwarzburg. Rudolstadt, 17. Februar. Das neueste Da der Art. 4 der mae des Norddeutschen Bun- | Stück der Gef ehsammlung bringt e Reglement, die De: des die Auswanderung nach außerdeutshen Ländern stellung, Auswahl, Abnahme und Abschäßung der Mobil- der Beaufsichtigung und Gesehgebung des Bundes unterstellt, | machungspferde betreffend, ein Geseß, welches die Erhebung so hat das Bundeskanzler-Amt in Folge der kürzlichen Vorgänge | einer außerordentlichen Grundsteuer vom steuerfreien Grund- auf Hamburger Auswandererschiffen Schritte gethan, um der eigenthum anordnet, und ein Gese, die Reorganisation der Wiederkehr derartiger Uebelstände entgegenzutreten, Landedverwaltungsbehörden betreffend.

Seitens der Bundes- Kriegsmarine ist, wie das »Milit. Vaden. Karlsruhe, 18. Februar. Das heute erschie- Wochenbl.« mittheilt, bei William Armstrong in England ein nene Regierungsblatt Nr. 7 enthält: das Geseß, die Rechts- 9zölliges Geschüß nebst Laffete 2c. zu einem Vergleichsschießen | verhältnisse der Dienstboten betreffend. mit anderen Geschüßen gleichen Kalibers, aber anderen Systems, 19. Februar. (W. T. B.) Das Resultat der gestrigen in Bestellung gegeben. Wahlen zum Zollparlament ist noch nicht vollständig bekannt.

: L E as Nach bis jeßt vorliegenden Berichten haben Stimmenmehrheit er-

Im weiteren Verlaufe der gellrigen Sißung des Ab- | halten: In onftanz: Faller; in Donau-Eschingen und Villingen: geordnetenhauses beschloß das leßtere betreffs folgender etitionen | Kirsner; im Amlsbezirk Lörrach: v. Roggenbach; in Freiburg Uebergang zur Tagesordnung: 1) betreffs der des Hausbesißers | und Emmendingen: Fauler; in Lahr und Offenburg : Kiefer ; Eckert und Genossen, welche si gegen die Ausführung des | in Stadt Baden: Lamey; in Karlsruhe und Bruchsal: Kölle ; Geseßes vom 9. März 1867, soweit es sih um die Breslauer | in Pforzheim und Durlach: Dennig; in Mannheim und Berbindungs8bahn handelt, richtet ; 2) betreffs derjenigen zahl- Schweßzingen: Diffené; in Heidelberg: Herth; in Mosbach: S Abge U 2 E 2 S v ntra: Blunt\chli. da geordnetenhaus wolle der nigli en Staatsregierung Bayern. in den baldigen Abschluß eines Vertrags, welcher, sei es nun Majestät des aonigs Ad T T Besseruen é auf der einen oder anderen Grundlage, die Ausführung der getreten. Ueber das Befinden Jhrer Majestät der Königin- enne-Lahnbahn mit der Zweigbahn nach Weglar in möglichst | Mutter besagt das neueste Bullelin: »Der Tag verging unter furz zu bemessender Zeit sicher stellt recht_ dringend empfeh- geringen Schmerzen und die Nacht unter ruhigem Schlaf. Die len; 9) betreffs der des Magistrats der Stadt Einbeck um Afffection der Gelenke besteht in ermäßigtem Grade. « Erbauung einer 4 Meilen langen Eisenbahnstrecke; 4) betreffs In der heutigen Sißung der Kammer der Ab- der von Bewohnern der s{le8wigschen Westküste, betreffend die geordneten legte der Finanz-Minister von Pfreßschner Förderung einer dort zu erbauenden Eisenbahn. Eine Petition den sehr umfassenden Gesegentwurf über das Bergwesen E Ne Sabbath wurde durch motivirte Tagesordnung nebst Motiven dazu vor. Er seßte dabei die Grund- L R : rinzipien des Geseßentwurfs auseinander, der auch in de

Das Haus ging nunmehr zum zehnten Gegenstand der Tages- Pfalz Geltung N C Die Grundsäße der Metten ordnung über: Bericht der vereinigten Kommissionen für Finan- Berggeseßgebung sind in dem Entwurf mit den Grundsäßen zen und Zölle und Handel und Gewerbe über Petitionen, be- der deutschen in Einklang gebracht. Der Antrag des Abg. von treffend das Münzwesen in den neu erworbenen Landestheilen. Schultes und Genossen und der betreffende Antrag des n Handel- und Eee N Stadi Lu ner Finanz-Ausschusses auf Ermächtigung der Regierung zur Aus-

er Ober Bürgermeister Rang in Fulda , Namens des Stadt- zahlung der Unterstüßungen der Kriegsveteranen auf Rehnung raths und der Handel- und Gewerbetreibenden von Fulda und im der im Budgetentwurf hierfür in Vorschlag gebrachten Deckungs- Anschlusse an die Ersteren auch die Handel- und Gewerbetreiben- mittel. fand einstimmige Annahme. Nach den weiteren BVe- den der Stadt Schlüchtern, bitten, daß die Allerh. Verordnung vom schlüssen der Kammer wird Art. 221 des Strafgeseßbuchs (Kup- ch4. August v. J., das Nünzwesen in den neu erworbenen | ye[ei betreffend) unverändert bleiben, indem die von der Kam- Landestheilen betreffend, für die südlichen Theile des ehemaligen mer der Reichsräthe vorgeschlagene Fassung einer Abänderung Kurfürstenthums Hessen wieder aufgehoben werde, Nach dieses Artikels mit großer Mehrheit verworfen, dagegen ciner ciner Befürwortung der Petition durch den Abg, Zieger (Hanau) | neuen Fassung für Art. 97 des Polizei-Strafgeseßbuchs theil- wurde der Antrag der Kommissionen, die Petitionen der König- | weise zugestimmt wurde. Bezüglich des Geseßzes über das chen Staatsregierung zur Berücksichtigung und Abhülfe zu | Armen wesen wurde die allgemeine Debatte beendet.

Uberweisen, angenommen. Damit ist die Tages-Ordnung er- Der 1V. Aus\huß der Abgeordnetenkammer brachte in sei- ledigt. Um 4 Uhr wurde die Sißung geschlossen. ner gestrigen Sigung die Berathung über den Geseßentwurf,

Mecklenburg. Neustreliß, 19. Februar (W. T. B.) | »die Errichtung eines Verwaltung8gericht8hofes betr.«, Die Großherzogliche Regierung hat die Vollmachten der mecck- zu Ende.

: lenburgischen , für R. M. Sloman in Hamburg arbeitenden Die sämmtlichen zu Landwehrbezirks - Kommandanten

Auswanderungs-Agenten bis zur Beendigung der Untersuchung | ernannten Stabsoffiziere und deren Adjutanten sind jeßt hier wegen der Vorfälle auf dem »Leibniß« suspendirt. versammelt und empfangen vom Kriegsministerium ihre Jn- Sachsen. Dresden, 19. Februar. Die Erste Kammer structionen für die Errichtung der Landwehrbataillone. erledigte in ihrer heutigen Sißzung mehrere Deputationsberichte.| Der Minister des Innern, Frhr. v. Pehman n, hat Die Zweite Kammer hat die Berathung des Budgets für das | die Distrikts-Verwaltungsbehörden zur geeigneten Mitwirkung Departement des Innern begonnen und die heute erledigten | und zur thunlihstenUnterstüßung der neu organisirten Landwehr- Positionen (19—23) nach der Regierung8vorlage bewilligt. Ein | behörden angewiesen. Die Verwaltungsbehörden haben vor Antrag auf baldige Aufhebung des Instituts der Kommunal- allem namentliche Verzeichnisse der in die Ersaßzmannschaft der M wurde angenommen. Die Regierung erklärte ihre Qu- aktiven Armee tretenden Pflichtigen der Altersklasse 1845, ferner immung zu diesem Antrage. der bei der bevorstehenden Aushebung in die Ersaÿmannschaft Weimar, 18. Februar. (Leipz. Ztg.) Der Landtag | Ill, Klasse tretenden Pflichtigen der Alterskla}se 1846, endlich der hat in seinen Sißungen vom 15. d. M. und heute den Ent- | in die Landwehr oder deren Ersaßmannschaften tretenden (nit wurf eines Prefgefeges berathen und denselben mit verschie- | gedienten) Pflichtigen der Altersklassen 1836—1844 einshlüssig s 934 ®