1868 / 46 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Niederschlesischen

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Protokoll aufzunehmen, welches von dem zugezogenen Polizei-

oder Kommunal-Beamten mit vollzogen wird.

Auf die in den Fällen der §§. 35 und 36 des Jollgeseßes vom 23. Januar 1838 behufs spezieller zollamtlicher Kontrole efunaen der vor-

zu. führenden Handel8bücher finden die Be stehenden-Versügung. keine Anwendung. Berlin, den 3. Februar 1868. Der Finanz-Minister. Freiherr von der Heydt. An sämmtliche Herren Provinzial - Steuer - Direktoren (exkl. derjenigen zu Kassel und Hannover) und die Königlichen non zu Potsdam und Frank- furt a. O. und das R Ee für inländische und ausländische Gegenstände hier.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal - Angelegenheiten.

Dem Lehrer an dem Königlichen Institut für Kirchenmusik

hierselbst , Albert Löschhorn, is das Prädikat »Professor« verliehen worden.

Der Chemiker und Apotheker Dr. phil, August Kind zu Cassel ist zum pharmaceutischen Assessor des Medizinal - Kolle- giums der Provinz Hessen ernannt worden.

Finanz-Ministerium. Bekanntmachung.

__ Auf Grund des Gesezes vom 23. Dezember v. J., betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Ges.-S. S. 1929), wer- den die nah der Verordnung vom 18. Mai 1866 (Ges.-S. S. 227) von der Königlichen Hauptverwaltung der Darlehns- falen ausgefertigten und noch nicht vernichteten Darlehns- Tasjenscheine im Betrage von 1,228,000 Thaler wieder in Umlauf geseßt, und neue, von der Königlichen Hauptverwal- tung der Staatsschulden ausgefertigte Darlehnskassenscheine im Be- trage von Einer Million Thaler ausgegeben. Indem ih daher die Anordnung vom 5. Juni 1867, nah welcher die erstgedach- ten Darlehnskassenscheine nur noch bei der Ad ea Dar- lehnskasse in Berlin und bei. den Königlichen Regierungs- Hauptkassen angenommen und von denselben cingelóft werden sollten, hierdurch aufhebe, bringe ich S zur öffentlichen Kenntniß, daß beide Arten von Darlehn kassenscheinen in Ge- mäßheit des §. 2 des Geseßes vom 23. Dezember v. J. bis auf Weiteres bei allen öffentlihen Kassen in Zahlungen nach ihrem vollen Nennwerth angenommen werden.

Berlin, den 21. Februar 1868. Der Finanzminister. von der Heydt.

Preußische Bauk. _Bekanntmachung,

In Gemäßheit des §. 112 der Bank-Ordnung vom 5. Ok- tober 1846 ist von mir die Errichtung einer Kommandite der E Bank in Flensburg beschlossen worden. Ueber den

eshäftsumfang und die Eröffnung derselben wird das Haupt- Bank-Direktorium das Nähere bekannt machen.

Berlin, den 20. Februar 1868.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der Preußischen Bank. Graf von Jtzenplig.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, zu der von des Fürsten zu Hohenzollern - Hechingen Hoheit be- chlossenen Verleihung des Fürstlich hohenzollernschen Haus- Ordens an die nachbenannten Personen ; und zwar:

__ des Ehrenkreuzes erster Klasse:

an den General-Major von Mirbach, Commandeur der

18, Infanterie-Brigade ; f des Ehrenkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern: an den hen Inf von Burghoff, Commandeur des 2.

nfanterie-Regiments Nr. 47 ; des Ehrenkreuzes zweiter Klasse: an den Ober - Regierungs - Rath von Wegnern bei der

Regierung zu Liegniß, an den Fürstlich hohen ollern- hechingen- Ger Generalbevollmächtigten , Wirklichen Geheimen Tinanibatb rörer/;

des Ehrenkreuzes dritter Klasse mit Shwertern: an den Oberst - Lieutenant von Brandenstein und an

den Hauptmann Masuch vom 2. Niedersclesiscen terie- Negiment Nr. 47 ; such vo [chlefisch Ian erie

des Ehrenkreuzes driiter Klasse:

an den Hauptmann Bat vom Königs8-Grenadier-Regi- ment (2. Westpreußischen) Nr. 4 gs-Grenadier-Regi

an den lowebel Schroth und an den “Ser Cante „Sch003z vom 2. Niederschlefischén Infanterie-Regiment der silbernen Verdienst-Medaille:

Infanterie-Regiment Nr. 47 und an den Feldwebel Mai wal) ments Nr. 7, Allerhöchstihre Genchmigung zu ertheilen,

dem Geheimen Kommerzien-Rath Simon Oppenheim y Côln die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Ordens der eisernen Kro II. Klasse und zur Führung des damit verbundenen erblichen

Rath Abraham Oppenheim ebendaselbst in den Greiberrn: stand zu erheben.

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Personal -Veränderungen. Dffiziere, Portepee: Fähnriche 2c.

A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. _“DEn 18. Me M Freiherr v. agi Ae Major vom Niederrhein. Füs.-Regt. Nr. 39 und kommandirt als

v. Holleben, Major vom Generalstabe, vom großen Generalstabe zu 22. Div. verseßt. ander, Maj. vom Generalstabe, von der 22. Diy zum großen Generalstabe verseßt. Steffen, Pr. Lt. vom 2. Rhein, Inf. Regt. Nr. 28, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando H Ausbildung in der französischen Sprache nach Paris und untæ

eförderung zum Hauptm., dem Generalstabe der Armee aggregirt, Jaensch, Pr. Lt. aggr. dem 2. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 28, in daz Regt. einrangirt. v. Bil owz5 Sec. Lt. vom 5. Pomm. Inf. Regt, Nr. 42, in das Pomm. Drag. Regt. Nr. 11 verseßt. Riedel, S«, Lt. vom 8. Brandenb. Jnf. Negt. Nr. 64 (Prinz Friedr. Karl von Pr.), in das 2. Hanseat. Jnf. Regt. Nr. 76 verseßt.

Den 18. Februar. Regely, Hauptm. à la suite des Iften Westpr. Gren. tegts, Nr. 6 und Lehrer an der Kriegsschule zu Han- nover, Unter Entbindung von diesem Verhältniß und Belassung à l: suite des gedachten Regts., in den Neben-Etat des großen General: S verseßt. Bötticher, Hauptm., aggr. dem 1. hür. Inf. Regt. Nr. 31 und kommandirt zur Dienstl. bei dem großen Generalstabe unter Stellung à la suite des gedachten Regts. , in den Neben - Et des großen Generalstabes verseßt. v. Zglinißky, Major von de 3. Art. Brig. und kommandirt als Ädjut. bei dem Gen. Feldzeug- meister und Chef der Art. Prin en Carl von Pr. K. H., unter Ver febung zu den Offizieren der djutantur, zum persönlichen Adjut,

des Prinzen Carl von Preußen K. H. ernannt. Gr. v. Se yßel d HiH aupim. und Batt., Chef im Rhein. Feld-Art. Regt. Nr. 8 und kommandirt zur Dienstl. bei des Prinzen Carl von Preußen

zen Carl von Preußen K. H. kommandirt. Militair - Justiz - Beamte. Durch Verfügung des General-Auditeurs der Armee.

Kommandanturgericht in Stralsund, vom 1. April d. J. ab verseßt. Beantte der Militair-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 10. Februar. è h

Registratur-Assistenten ernannt.

Bekanntmachung. bezirk Cassel, und Friedrihs8werth, Herzogthum Sachsen-Coburg-Got

Telegraphen-Verein) eröffnet werden, Franffurt a. M., den 20. Februar 1868. Telegraphen-Direction. chmidt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 22. Februar. Se. Majestät der König begaben Allerhöchstsich gestern in Begleitung ber Königli- chen Prinzen nah Potsdam zur Besichtigung der Rekruten des 1. Garde-Regiments zu Fuß, nahmen alsdann das Dejeuncr beim Offizier - Corps des Regiments, besichtigten die Anlagen auf dem Babelsberg, und kehrten mit dem 2 - Uhrzuge nad Berlin zurück. Nachmittags arbeiteten Se. Majestät der König mit dem Minister - Präsidenten. und besuchten Abends den Subscriptions - Ball im Opernhause.

Heute nahmen Se. Majestät der König im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Md

der silbernen Verdienst-Medaille mit Schwertern, L r. 47 ; i; an den Sergeanten Gerhardt vom 2. Nieders{lesis{ L

vom 1. Bataillon (Jauer) 2. Westpreußischen Landwehr - Regi,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruh: J

&reiherrn-Titels zu ertheilen, sowte den Geheimen Kommerzien, [f

Adjut. bei den E Gen.-Kommando des VII. Armee - Corps, unter Ueberweisung zun F Gen. - Kommando des I. Armee - Corps, in den Generalstab verseßt, |

K. H., als Aut. zum Gen. Feldzeugmeister und Chef der Art. Prin:

__ Den 18. Februar. Abel, Garnison - Auditeur in Stralsund, d in gleicher Eigenschaft an das Kommandanturgericht in Thorn, Kir F stein, Garnison-Auditcur in Thorn, in gleicher Eigenschaft an das P

Blume, Intend. Registratur - Applikant bei der Jntendant. des X. Armec-Corps, zum überzähl, Silénbaniws D

Am 1. März er. werden zu Marburg, Wanfried Regierung L Telegraphen-Stationen mit beschränktem Tagesdienst (éfr. C. 4 der Telegraphen-Ordnung für die Korrespondenz im Deutsch-Oesterreichischen F

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thung über den Entwurf eines Gesehes, betreffend die Verwen- dung der Jagdscheingebühren in den durch die Gesehe vom 420. September und 24. Dezember 1866 mit der Monarchie ver- einigten Landestheilen, und die Gültigkeit der Jagdscheine im Fran, preußischen Staate, beantragte der Abgeordnete Dr.

n ntgegen, empfingen den General-Lieutenant à la suite

En e Prien u Bentheim-Tecklenburg-Rheda, und ließen

Allerhöchstsih vom Mikitär- und Civil-Kabinet Vortrag halten.

—Thre Majestät die Königin besuchte gestern die ver-

wittwete Königin in SPNOCENBUTG und erschien Abends mit Sur. Majestät dem Könige auf dem Opernhausfeste.

Se. Rg Or oer der Kronprinz empfing vorgestern den Militair-Oberprediger Wilhelmi aus Stettin, die Königlih sächsischen “gere Oberst von Monbé und Oberst-Lieutenant von Tettau, eine Deputation aus Ostpreußen und den Prediger Schiffmann, wohnte in Bethanien der Leichen - Feierlichkeit für die verstorbene Oberin, Gräfin Stollberg, und Abends der Festlichkeit bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht bei. Se. Majestät der König statteten einen Besuch im Kronprinzlichen Palais ab.

Gestern begab Se. O A A Hoheit Höchstsih im Ge- folge Sr. Majestät des Königs zur Rekruten-Befichtigung nach Potsdam und erschien Abends auf dem Opernballe.

Die heutige (15.) FIarRdung des Herrenhauses wurde von dem Präsidenten Grafen Eberhard zu Stolberg- Wernigerode mit einigen geschäftlichen Mittheilungen um 114 Uhr eröffnet. E /

Am Ministertish befanden sich: der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Graf Jhenplig und der Justiz- minister Dr. Leonhardt, sowie einige Regierungskommissare.

Der erste Gegenstand der Tages-Ordnung betrifft die Schluß- berathung über den Geseßentwurf wegen Beschränkung der in den neuen Landestheilen in Verwaltungs - Angelegenheiten zur Erhebung kommenden Gebühren und Sporteln.

Referent Dr. v. Düe8berg empfahl die Annahme des Geseßentwurfes und beantragte:

»Das Herrenhaus wolle beschließen: Dem vorstehend bezeichneten /

Geseßentwourfe in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause gleichfalls unverändert die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. «

Das Haus trat diesem Antrage ohne jede Diskussion bei.

Es folgt der zweite Gegenstand der Tagesordnung : Schluß- berathung Über den Gesehentwurf, betreffend das Recht der im preußischen Unterthanen-Verhältniß stehenden Civilbeamten des Norddeutschen Bundes zum Eintritt in die Allgemeine Wittwen- Verpflegungs-Anstalt. i

Der Antrag des Referenten Herrn von Salish: »Das Herrenhaus wolle beschließen: den vorangeführten Geseßentwurf

unverändert anzunehmen,« wurde ohne Debatte vom Hause

angenommen. Ebenso wurde der dritte Gegenstand der Tagesordnung: Schlußberathung über den Geseßentwurf, be- treffend die Verwaltung der durch die Verordnung vom 15. September 1867 geschlossenen Beamten-, Wittwen- und Waisen-Kassen und die Verwendung ihres Vermögens, nach dem Antrage des Referenten Herrn Denhard:

»dem bezeichneten Gesehentwurf in der vom Abgeordneten-

hause angenommenen Fassung unverändert die Zustimmung

zu ertheilen «

ohne Debatte erledigt. \

| Der leßte Gegenstand der Tagesordnung betrifft den münd- lichen Bericht der Petitions - Kommission über die Petition der Aeltesten der Mennoniten in Preußen (Gerhard Penner in Rocze- lißki bei Marienburg und Genossen), welche den Antrag gestellt haben: S | /

»Das Herrenhaus wolle dahin wirken: daß das im Reichstage angenommene Reichs8wehrgeseß, welches dur seine Jnkraftsezung einem Verbannungsurtheile aller rechtgläubigen Mennoniten gleich käme, insoweit es die Mennoniten betrifft, nicht zur Ausführung fomme, und die Gewissensfreiheit der Mennoniten , durch Befreiung vom Militairdienst, auch ferner gewahrt werde. « G

Berichterstatter Herr v. Brünneck motivirte den Antrag der Kommission, welcher dahin geht: ; lu

»das M eBaus wolle beschließen: die vorangeführte Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu Überweisen.«

Gegen diesen Antrag nahm das Wort der Handelsminister Graf von Jyenplig, welcher die Competenz der preußischen Regierung zur Erledigung dieser Frage in Abrede stellte.

Referent Herr v. Brünneck sprach für den Antrag der Kommission, welcher nach längerer Debatte, an der sich die Herren v. Senfft-Pilsach, v. Kleist-Revow, Graf York v. War- tenburg, Ondereyck, Camphausen, Graf zu Eulenburg, Bloemer, Graf Rittberg, v. Bernuth und Uhden betheiligten, mit großer Majorität angenommen wurde. Damit war die Tage»sordnun erledigt. E Sißung am Dienstag, den 25. d. M. Schlu der heutigen 12% Uhr. i

Im Verlaufe der gestrigen Sigung des Abgeordne- tenhauses trat das Legtere dem von dem Abg. Lampugnani befürworteten, und in der gestrigen Nr. d. Bl. mitgetheilten Antrage ohne Diskussion bei.

Beim dritten Gegenstand der Tages-Ordnung: Schlußbera-

rancke, als Berichterstatter der Kommission: das Haus der

bgeordneten wolle beschließen, dem vorbezeichneten Geseß-Ent- wurfe in unveränderter Fassung die verfassungsmäßige JZustim- Mang zus ertheilen. |

Dieser Antrag wurde ohne Einspruch genehmigt. Es folgte der vierte Gegenstand der Tagesordnung: Schlußberathung über den Antrag des Abg. France und Genossen, betreffend die Auf- hebung des Jagdrehts auf fremdem Grund und Boden in Schleswig-Holstein. | j t Antrag des Referenten Dr, Braun (Wiesbaden) autetke : *

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Königliche Staats-Regierung aufzufordern, auf verfassungsmäßigem Wege auch für die Provinz Schleswig-Holstein das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden, in Uebereinstimmung mit dem Geseße vom 31. Oktober 1848, aufzuheben und gleichzeitig die erforderlichen jagdpolizeilichen Anordnungen zu treffen. Male L

Ueber den Francke’schen Antrag entspann sich eine längere Debatte, an der die Abgeordneten Dr. Braun R von Diest, Waldeck, Freiherr von Scheel-Ples)sen, Lette, von Zastrow und der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow theilnahmen.

Nach Schluß der Diskussion wurde das Amendement des Abgeordneten von Diest, in dem genannten Antrage die Worte: in Uebereinstimmung mit dem Geseße vom 31. Oktober 1848, zu streichen, in namentlicher Abstunmung mit 139 gegen 132 Stimmen angenommen; hierauf wurde ohne die genannten Worte der Antrag selbst genehmigt. Um 5 Uhr erfolgte der Schluß der Sizung.

Die heutige (54.) Plenax-Sizung des Abgeordneten - hauses wurde von dem Präsidenten von Forckenbeck gegen 10% Uhr mit kurzen geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Finanzminister &reiherr von der Heydt, der Handels-Minister Graf von Jgenplißt, der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg, der Minister für landwirthschastlihe Angelegenheiten von Selchow und mehrere Regierungs-Kommissare.

Der Referent der XIII. Kommission, bg. Lasker, er- stattete zunächst mündlichen Bericht über: a) den Antrag der Abgeordneten v. Hennig und Genossen, betreffend die Errich- tung einer Hülfskasse zur Linderung des Nothstandes in der Provinz Preußen; b) den Entwurf eines Gesehes, betreffend die Verstärkung der Geldmittel zur Abhülfe des in den Regie- rungs-Bezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Noth- standes; c) den Antrag des Abg. Kosch, betreffend die weitere Ausgabe von Darlehns-Kassenscheinen, und d) mehrere Petitionen. Derselbe begründete die folgenden Anträge der Kommission:

I Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) den Antrag der Abgeordneten von Hennig und Genossen abzulehnen; 2) den Geseß- Entwurf, betreffend die Verstärkung der Geldmittel zur Abhülfe des in den Regierungs-Bezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes mit folgenden Abänderungen anzunehmen: 1) das Geseß einzuleiten mit den Worten: Wir Wilhelm, von Gottes Gna- den König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt : 2) im §. 2 des Entwurfes das vierte Wort vom Anfange »besonders« zu streichen; 3) zwischen §. 2 und §. 3 des Entwrourfes folgende zwei neue Paragraphen einzuschalten. F. 3. Die gericht- lichen Akte, welche die gewährten Vorschüsse und Darlehne erforderlich machen, mit Einschluß der hypothekarischen Eintragungen, Umschrei- bungen und Löschungen erfolgen kostenfrei. Für die aufzu- nehmenden Urkunden und Gesuche wird ein Stempel nicht erhoben. ÿ. 4. Die Vertheilung der Geldmittel an die einzelnen Kreise und die Verwendung derselben in den einzelnen Kreisen erfolgen unter Mitwirkung einer Provinzial-Kommission, deren Mitglieder von dem Provinzial-Landtage der Provinz Preußen, und von Kreis-Kom- missionen, deren Mitglieder von dem Kreistage jedes betreffenden Kreises zu wählen sind. Den Vorsiß in jeder dieser Kommissionen führt ein von der Staats-Regierung zu bestellender Kommissarius. Das Nähere hierüber bestimmt die von dem Finanz-Minister und dem Minister des Jnnern zu erlassende Jnsiruction. 4) Die Zahlen der nachfolgenden §Y. 3, 4, 5, 6 und 7 der Reihe nah abzuändern in C§. 5, 6, 7, 8 und 9. :

11, Das Haus der Abgeordneten wolle ferner Q 1) den Antrag des Abgeordneten Kosch abzulehnen. 2) Gleichzeitig zu er- klären: Das Haus der Abgeordneten nimmt Akt von der Erklärung der Königlichen Staatsregierung in der Plenarsizung. vom 12. Februar 1868 in gleicher Weise von der Namens der Bankverwaltung gemach- ten Zusage des Bankpräsidenten v. Dechend, welche dahin gehen, daß die preußische Bank in der Lage und bereit ist, während des Noth- standes in Ostpreußen die Leistungen von Da'lehnskassen zu erseßen, insbesondere, abweichend von den gewöhnlichen Normen, au Fabri- kate zu beleiben und so weit die Bedürfnisse es erfordern, den Minimal- betrag für Darlehne auch unter 50 Thlr. herabzuseßen, und erwartet demnach, daß die Preußische Bank auch den kleineren Gewerbtreibenden

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